{"id":34744,"date":"2016-08-25T08:58:27","date_gmt":"2016-08-25T06:58:27","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=34744"},"modified":"2023-05-31T15:18:20","modified_gmt":"2023-05-31T13:18:20","slug":"ramstein-liegt-auf-deutschem-staatsgebiet-und-bk-und-bmvg-plaedieren-dafuer-druck-aus-parlament-und-oeffentlichkeit-auszusitzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=34744","title":{"rendered":"\u201eRamstein liegt auf deutschem Staatsgebiet\u201c Und: \u201eBK und BMVg pl\u00e4dieren &#8230; daf\u00fcr, Druck aus Parlament und \u00d6ffentlichkeit auszusitzen.\u201c"},"content":{"rendered":"<div style=\"float: right; margin: 0 0 15px 15px\"><img decoding=\"async\" title=\"Dieter Deiseroth\" alt=\"Dieter Deiseroth\" src=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/250816_Deiseroth.jpg\" scale=\"0\"><\/div><p><strong>Dieter Deiseroth<\/strong> war bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2015 Richter am Bundesverwaltungsgericht. Er publizierte immer wieder zu Fragen des V&ouml;lkerrechts, insbesondere in Zusammenhang mit dem sogenannten &bdquo;Krieg gegen den Terror&ldquo;. Deiseroth ist Mitglied der internationalen Juristenvereinigung IALANA, die sich f&uuml;r ein weltweites Verbot von Atomwaffen einsetzt. Im Interview mit <strong>Paul Schreyer<\/strong> spricht er &uuml;ber die Verantwortung und die rechtlichen Pflichten der Bundesregierung in Bezug auf das US-Drohnenprogramm, die juristische Seite der US-Truppenstationierung in Deutschland, sowie die aktuellen Bestrebungen in der deutschen Politik, einen Bundeswehreinsatz im Innern als rechtlich unbedenklich zu definieren.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_1631\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-34744-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/160825_Ramstein_ist_deutsches_Staatsgebiet_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/160825_Ramstein_ist_deutsches_Staatsgebiet_NDS.mp3\">http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/160825_Ramstein_ist_deutsches_Staatsgebiet_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/160825_Ramstein_ist_deutsches_Staatsgebiet_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=34744-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/160825_Ramstein_ist_deutsches_Staatsgebiet_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"160825_Ramstein_ist_deutsches_Staatsgebiet_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p><strong>Paul Schreyer:<\/strong> Der <a href=\"http:\/\/www.ialana.de\/arbeitsfelder\/whistleblowing\/whistleblower-preis\">Whistleblowerpreis<\/a>, zu dessen Jury Sie <a href=\"http:\/\/www.vdw-ev.de\/veranstaltungen\/whistleblower-preisverleihung-2015\/\">geh&ouml;ren<\/a>, ging im vergangenen Jahr unter anderem an den amerikanischen Drohnenpiloten Brandon Bryant, der seinen Dienst beim US-Milit&auml;r quittierte und seither versucht, die &Ouml;ffentlichkeit &uuml;ber die Hintergr&uuml;nde des Drohnenpogrammes <a href=\"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=U8hI1cbP7_M\">aufzukl&auml;ren<\/a>. Vor wenigen Wochen erschien im Berliner Wissenschaftsverlag nun ein <a href=\"https:\/\/www.bwv-verlag.de\/shop\/bwv\/apply\/viewdetail\/id\/5473\/\">Buch<\/a> zur Preisverleihung unter dem Titel &bdquo;Whistleblower-Enth&uuml;llungen&ldquo;, das von Ihnen mit herausgegeben wurde und das viele brisante Dokumente und Analysen zum Thema enth&auml;lt. Wie sind die Reaktionen darauf bislang? Sind Sie mit der Berichterstattung zum Thema in den deutschen Medien zufrieden?<\/p><p><strong>Dieter Deiseroth:<\/strong> Ein Doku-Buch &uuml;ber eine im Vorjahr erfolgte Preisverleihung hat nat&uuml;rlich per se nicht das Potenzial zum Bestseller. Das Buch &ndash; wie die gesamte Reihe, in der es als nunmehr neunter Band erschienen ist &ndash; braucht seine Zeit, um Wirkung zu erzielen. Es soll m&ouml;glichst pr&auml;zise und gut dokumentiert argumentative Fundamente legen, auf denen die weiteren Debatten &uuml;ber die hohe Relevanz des Whistleblowing in wichtigen gesellschaftlichen Konfliktfeldern gef&uuml;hrt werden k&ouml;nnen. Die von Ihnen angesprochene und im Buch dokumentierte Auszeichnung des fr&uuml;heren US-Drohnenpiloten Brandon Bryant hat ja bereits Manches angesto&szlig;en. Ich verweise etwa auf die am Vortag der Preisverleihung erfolgte intensive <a href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/2015\/live-blog-aus-dem-geheimdienst-untersuchungsausschuss-brandon-bryant-frau-k-und-renate-leistner-rocca\/\">Befragung<\/a> dieses Whistleblowers als sachverst&auml;ndigen Zeugen durch den NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages. Au&szlig;erdem m&ouml;chte ich auf seine Einladung zur Auff&uuml;hrung und Diskussion des neuen Theaterst&uuml;cks &bdquo;<a href=\"http:\/\/www.staatstheater-mainz.com\/web\/veranstaltungen\/schauspiel\/ramstein\">Ramstein Airbase &ndash; Game of Drones<\/a>&ldquo; des Regisseurs Jan-Christoph Gockel im rheinland-pf&auml;lzischen Staatstheater in Mainz hinweisen und schlie&szlig;lich seinen gro&szlig;artigen <a href=\"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=MdeEFfEquEE\">Auftritt<\/a> vor einem Millionenpublikum in der ZDF-Talkshow von Markus Lanz in Erinnerung rufen.<br>\nAuch die mir nach Erscheinen des Doku-Buches zugegangenen pers&ouml;nlichen Reaktionen von LeserInnen sind durchweg erfreulich. Eine Lehrerin und Filmemacherin, die mit Sch&uuml;lern ihrer Klasse an der letztj&auml;hrigen Preisverleihung in Karlsruhe teilgenommen hatte, teilte mir u.a. mit, sie wolle weitere Buchexemplare bestellen, um damit Sch&uuml;ler, die sich in ihrem Projektunterricht besonders hervorgetan h&auml;tten, zu beschenken und auszuzeichnen. Ein fr&uuml;herer Richter-Kollege aus dem Bundesgericht, an dem ich bis September letzten Jahres t&auml;tig war, schrieb mir, das Buch mit seinen Dokumenten mache deutlich, dass Whistleblowing von Insidern gerade auch im wissenschaftlichen Bereich unverzichtbar sei, um zu einem offenen und freien Diskurs beizutragen. Andere Nutzer des Buches sch&auml;tzen als besonders aufschlussreich und aussagekr&auml;ftig die jeweiligen ver&ouml;ffentlichten Dokumente zum Whistleblowing der Preistr&auml;ger.<\/p><p><strong>Paul Schreyer:<\/strong> Die Drohnent&ouml;tungen finden oftmals au&szlig;erhalb konkreter Kriegszonen oder abseits von Gefechten statt. Ihrem Wesen nach sind sie dann terroristische Mordanschl&auml;ge und somit offenkundiges <a href=\"http:\/\/www.un.org\/depts\/german\/menschenrechte\/a-hrc14-24add6-deu.pdf\">Unrecht<\/a>. Nach allen rechtsstaatlichen Prinzipien d&uuml;rfen kriminelle Gegner au&szlig;erhalb des Schlachtfeldes, auch wenn sie terroristische Taten begangen haben, nur juristisch und polizeilich verfolgt werden. Stattdessen exekutieren manche Staaten, wie die USA, sie seit einigen Jahren einfach &ndash; im Grunde ein moralischer R&uuml;ckfall in fr&uuml;here Jahrhunderte. Brandon Bryant, der an Drohneneins&auml;tzen mit insgesamt mehr als 1600 Toten beteiligt war, hat <a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/politik\/us-drohnenkrieg-immer-fliessen-die-daten-ueber-ramstein-1.1929160\">&ouml;ffentlich gemacht<\/a>, dass die Drohnenfl&uuml;ge und T&ouml;tungen von Jemen bis Pakistan nur unter Beteiligung des St&uuml;tzpunkts Ramstein m&ouml;glich sind, weil die Steuerungssignale der Drohnen, insbesondere auch die Videodaten der Kameras, technisch &uuml;ber diesen St&uuml;tzpunkt geleitet werden m&uuml;ssen. Auch viele der Soldaten, die an der Planung und Durchf&uuml;hrung der Fl&uuml;ge beteiligt sind, sitzen in Ramstein, wie Bryant pers&ouml;nlich erlebt hat. Trotzdem unternimmt die Bundesregierung nichts, um das zu unterbinden. Sind US-St&uuml;tzpunkte wie Ramstein exterritoriales Gel&auml;nde? Geh&ouml;ren sie rechtlich gesehen nicht zu Deutschland? Gilt dort kein V&ouml;lkerrecht?<\/p><p><strong>Dieter Deiseroth:<\/strong> Die US-Airbase Ramstein wie auch alle anderen Milit&auml;rst&uuml;tzpunkte der USA in Deutschland liegen auf deutschem Staatsgebiet. Ihr Territorium ist nicht exterritorial, sondern Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland. Die Liegenschaften sind den US-Streitkr&auml;ften allein zur Nutzung, nicht zu Eigentum &uuml;berlassen worden. V&ouml;lkerrechtliche Grundlage f&uuml;r die Nutzung waren nach dem Ende des 2. Weltkrieges zun&auml;chst besatzungsrechtliche Beschlagnahmen und Requisitionen, sp&auml;ter dann von den USA mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossene v&ouml;lkerrechtliche Vertr&auml;ge, Abkommen und Vereinbarungen. Die Nutzung der US-Milit&auml;rst&uuml;tzpunkte in Deutschland beruht heute durchweg nicht mehr auf origin&auml;rem Besatzungsrecht, sondern auf vertraglicher Basis. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang vor allem der sog. Stationierungsvertrag von 1954\/1955, das NATO-Truppenstatut von 1951\/1955 und das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut von 1959\/1963 mit seinen nachfolgenden Erg&auml;nzungen und &Auml;nderungen. Danach muss von den US-Streitkr&auml;ften f&uuml;r jede von ihnen in Deutschland milit&auml;risch genutzte Fl&auml;che eine spezielle Liegenschaftsvereinbarung mit den zust&auml;ndigen deutschen Stellen der Bundesliegenschaftsverwaltung abgeschlossen werden, in der die zul&auml;ssige Nutzung festgelegt ist. Vielfach sind die Nutzungsregelungen nur sehr pauschal und unpr&auml;zise erfolgt. Das kann ge&auml;ndert werden. Dazu besteht auch Anlass, schon um sicherstellen zu helfen, dass dort alles nach &bdquo;Recht und Gesetz&ldquo; abl&auml;uft.<\/p><p><strong>Paul Schreyer:<\/strong> Die Bundesregierung <a href=\"http:\/\/ialana.de\/files\/pdf\/arbeitsfelder\/entwicklung%20v%C3%B6lkerrecht\/drohnen\/Antworten_Kanzlerin_und_Minister.pdf\">erkl&auml;rt<\/a>, die US-Regierung habe ihr versichert, dass Drohneneins&auml;tze &ldquo;in keiner Weise von Deutschland aus gesteuert oder durchgef&uuml;hrt w&uuml;rden&rdquo;. Im Wortsinne k&ouml;nnte das stimmen, denn die Technik erlaubt eine Steuerung aus den USA. Dennoch geht nichts ohne die Signal&uuml;bermittlung &uuml;ber Ramstein. Sind solche Erkl&auml;rungen am Ende also blo&szlig; rhetorische Winkelz&uuml;ge?<\/p><p><strong>Dieter Deiseroth:<\/strong> Die bisherigen Verlautbarungen und Erkl&auml;rungen der Bundesregierung gegen&uuml;ber dem Parlament und in der &Ouml;ffentlichkeit zur Rolle der US-Airbase Ramstein im globalen US-Drohnenkrieg halte ich f&uuml;r skandal&ouml;s. Es ist besch&auml;mend, dass sich das Verfassungsorgan Bundestag und die Medien die regierungsoffiziellen Verschleierungstaktiken gefallen und durch plumpe sprachliche Tricks von notwendigen weiteren Kl&auml;rungen ablenken lassen. Die Bundesregierung unterh&auml;lt seit 1996 in Ramstein beim Oberbefehlshaber der US-Luftwaffe ein &bdquo;Verbindungskommando der Bundesluftwaffe&ldquo;, das unmittelbaren Zugang zum US-Kommandeur hat und seinerseits dem Inspekteur der Bundesluftwaffe berichtet. Sie kennt die Existenz der US-Relaisstation in Ramstein und des dortigen &bdquo;Air and Space Operations Center (AOC)&ldquo; mit einer gro&szlig;en Zahl von Satellitenantennen, in dem Hunderte von US-Soldaten und andere Mitarbeiter rund um die Uhr zur &Uuml;bermittlung der Steuerungsbefehle f&uuml;r die Drohneneins&auml;tze und deren Auswertungsdaten t&auml;tig sind. Sie ist 2011 in der Errichtungsphase von der US-Seite vorab dar&uuml;ber informiert worden. Jedenfalls seit den Enth&uuml;llungen Brandon Bryants sowie den erg&auml;nzenden Recherchen und Publikationen im Nachrichtenmagazin &bdquo;Der SPIEGEL&ldquo; und in der &bdquo;S&uuml;ddeutschen Zeitung&ldquo; besteht f&uuml;r die deutsche Bundesregierung alle Veranlassung, von der US-Regierung die &uuml;berpr&uuml;fbare Zusicherung einzufordern, dass die Anlagen auf der US-Airbase Ramstein nicht in die gezielten T&ouml;tungsaktionen im Rahmen des US-Drohnenkriegsprogramms eingebunden sind und daf&uuml;r genutzt werden. Nach einem bekannt gewordenen &bdquo;<a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/politik\/deutschland\/ramstein-air-base-us-drohneneinsaetze-aus-deutschland-gesteuert-a-1029264-5.html\">internen Vermerk<\/a>&ldquo; hat die damalige Staatssekret&auml;rin im Ausw&auml;rtigen Amt, Frau Emily Haber, im Juni 2013 exakt dies gefordert. Weiter soll es in dem Vermerk hei&szlig;en, genau dies sei von der Bundesregierung abgelehnt worden: &bdquo;Bundeskanzleramt und Verteidigungsministerium pl&auml;dieren &hellip; daf&uuml;r, Druck aus Parlament und &Ouml;ffentlichkeit auszusitzen.&ldquo;<\/p><p><strong>Paul Schreyer:<\/strong> Die Bundesregierung <a href=\"http:\/\/ialana.de\/files\/pdf\/arbeitsfelder\/entwicklung%20v%C3%B6lkerrecht\/drohnen\/Antworten_Kanzlerin_und_Minister.pdf\">erkl&auml;rt weiter<\/a>, man k&ouml;nne nur &ldquo;einen konkreten Drohneneinsatz bei Kenntnis aller ma&szlig;geblichen Tatsachen&rdquo; bewerten und nicht allgemein von einem Rechtsbruch ausgehen. Was entgegnen Sie?<\/p><p><strong>Dieter Deiseroth:<\/strong> In unserem Doku-Buch ist in der Tat ein an IALANA gerichtetes Auskunftsschreiben des Bundesverteidigungsministeriums vom 2. Juli 2015 dokumentiert, in dem es hei&szlig;t, ein konkreter Drohneneinsatz k&ouml;nne rechtlich nur &bdquo;bei Kenntnis aller ma&szlig;geblichen Tatsachen bewertet werden&ldquo;; dies sei &bdquo;immer eine Frage des Einzelfalls, wobei in erster Linie Ziel des Einsatzes, &auml;u&szlig;ere Rahmenbedingungen und gegebener Kenntnisstand der Verantwortlichen im Mittelpunkt stehen w&uuml;rden&ldquo;. Auf die &uuml;ber die US-Airbase Ramstein gesteuerten Drohneneins&auml;tze der US-Streitkr&auml;fte und der CIA im globalen US-Drohnenkrieg &uuml;bertragen hei&szlig;t dies: Die Bundesregierung kann deren Rechtm&auml;&szlig;igkeit ohne eine Einzelfallpr&uuml;fung weder best&auml;tigen noch verneinen. Sie kann mithin jedenfalls deren Rechtswidrigkeit, also die Unvereinbarkeit mit geltendem V&ouml;lkerrecht, auch nicht in Abrede stellen. Da sie die erforderliche eigenst&auml;ndige Pr&uuml;fung nach eigenem Bekunden bisher weder vorgenommen hat noch vornehmen will, kann sie damit auch nicht ausschlie&szlig;en, dass bei dem &uuml;ber Ramstein verlaufenden globalen US-Drohnenkrieg V&ouml;lkerrechtsverst&ouml;&szlig;e erfolgen. <\/p><p><strong>Paul Schreyer:<\/strong> Ist sie dazu verpflichtet?<\/p><p><strong>Dieter Deiseroth:<\/strong> Anhaltspunkte und Ma&szlig;st&auml;be f&uuml;r die Beantwortung der Frage ergeben sich unter anderem aus der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 14. Dezember 1974 ohne formelle Abstimmung im Wege des allgemeinen Konsenses als Bestandteil der Resolution 3314 (XXIX) beschlossenen &ldquo;Aggressionsdefinition&rdquo;. In Artikel 3 Buchstabe f) dieser insoweit v&ouml;lkergewohnheitsrechtlich anerkannten &ldquo;Aggressionsdefinition&rdquo; hei&szlig;t es, dass als v&ouml;lkerrechtswidrige &ldquo;Angriffshandlung&rdquo; im Sinne des Artikel 39 UN-Charta unter anderem folgende Handlung anzusehen ist:<\/p><blockquote><p>\n&ldquo;Die Handlung eines Staates, die in seiner Duldung besteht, dass sein Hoheitsgebiet, das er einem anderen Staat zur Verf&uuml;gung gestellt hat, von diesem anderen Staat dazu benutzt wird, eine Angriffshandlung gegen einen dritten Staat zu begehen.&rdquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21. Juni 2005 (Az.: 2 WD 12.04 &ndash; Rn. 217 ff.) bereits entschieden.<br>\nAnhaltspunkte und Ma&szlig;st&auml;be f&uuml;r die Beantwortung der Frage, wann eine Hilfeleistung durch eine Nicht-Konfliktpartei zugunsten eines kriegf&uuml;hrenden Staates (hier also: der USA) v&ouml;lkerrechtswidrig ist, ergeben sich ferner aus dem v&ouml;lkerrechtlichen Neutralit&auml;tsrecht. Letzteres hat seine Grundlage im V&ouml;lkergewohnheitsrecht und im V. Haager Abkommen (V. HA) betreffend die Rechte und Pflichten neutraler Staaten im Falle eines Landkriegs vom 18. Oktober 1907. Dieses ist f&uuml;r Deutschland nach wie vor in Kraft. Seine Regelungen sind &uuml;brigens auch in die vom Bundesministerium der Verteidigung erlassene Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 15\/2 vom August 1992 aufgenommen worden. Nach Artikel 1 des V. HA ist das Gebiet eines &ldquo;neutralen&rdquo;, also eines nicht am bewaffneten Konflikt beteiligten Staates, &ldquo;unverletzlich&rdquo;; jede Kriegshandlung ist darauf untersagt (vgl. dazu auch Nr. 1108 ZDv 15\/2). Verboten ist insbesondere auch, &ldquo;Truppen oder Munitions- oder Verpflegungskolonnen durch das Gebiet einer neutralen Macht hindurchzuf&uuml;hren&rdquo; (Artikel 2 V. HA). Sinngem&auml;&szlig; gilt dies auch f&uuml;r relevante Hard- und Software sowie den &bdquo;Transport&ldquo; milit&auml;rischer Daten f&uuml;r die Drohnenkriegsf&uuml;hrung. Im Verh&auml;ltnis zu einer Konfliktpartei, die den Verboten der Artikel 1 bis 4 des V. HA dadurch zuwiderhandelt, dass sie im Sinne des V. HA das Territorium eines neutralen Staates als Basis f&uuml;r milit&auml;rische Operationen einbezieht und nutzt, ist der &ldquo;neutrale Staat&rdquo; zum aktiven T&auml;tigwerden und damit zum Einschreiten verpflichtet, um die Neutralit&auml;tsverletzung zu beenden.<\/p><p><strong>Paul Schreyer:<\/strong> Was folgern Sie daraus?<\/p><p><strong>Dieter Deiseroth:<\/strong> Man kann es klar und unmissverst&auml;ndlich formulieren: Die deutsche Bundesregierung verschlie&szlig;t ihre Augen vor den Vorg&auml;ngen, die im Rahmen des globalen US-Drohnenkriegs &uuml;ber die Airbase Ramstein ablaufen. Und dies, obwohl sie v&ouml;lkerrechtlich mitverantwortlich daf&uuml;r ist, dass mit der US-Airbase Ramstein deutsches Territorium jedenfalls in v&ouml;lkerrechtswidrige Attacken gegen Nicht-Kombattanten im Rahmen des globalen US-Drohnenkrieges einbezogen wird.<\/p><p>Sie kann sich rechtlich angesichts der zwischenzeitlich gut dokumentierten Vorg&auml;nge nicht auf Unkenntnis berufen. Sie verl&auml;sst sich auf allgemeine Zusicherungen der US-Regierungen, alles verlaufe dort v&ouml;lkerrechtsm&auml;&szlig;ig. Angesichts der zahlreichen V&ouml;lkerrechtsverletzungen, die US-Regierungen in den letzten Jahren und Jahrzehnten offen oder verdeckt ver&uuml;bt haben, ist diese gespielte Blau&auml;ugigkeit schlechterdings unakzeptabel. Niemand kann bestreiten: Es gab in den letzten Jahrzehnten nur sehr wenige US-Pr&auml;sidenten, die in ihrer Amtszeit keine schweren V&ouml;lkerrechtsbr&uuml;che begangen haben &ndash; innerhalb wie au&szlig;erhalb von NATO-Mitgliedsstaaten. Man denke nur an den von Pr&auml;sident Obama zwischenzeitlich auch einger&auml;umten gewaltsamen Sturz des iranischen Ministerpr&auml;sidenten Mossadegh im Jahre 1953, an die vom Internationalen Gerichtshof verurteilte US-Milit&auml;rintervention in Nicaragua und an &auml;hnliche v&ouml;lkerrechtswidrige US-Milit&auml;rschl&auml;ge in Mittel- und S&uuml;damerika, an die US-Verwicklung in den Milit&auml;rputsch unter General Pinochet 1973 in Chile, an die US-Verstrickungen in die illegalen Gewaltaktionen der geheimen GLADIO-Verb&auml;nde in Italien und anderen NATO-Staaten, an den bereits erw&auml;hnten Aggressionskrieg gegen Irak im Jahre 2003, an die von der Bush-Regierung initiierten Folterungen nach 9\/11 und die kriminellen Folterpraktiken an H&auml;ftlingen durch US-Soldaten in Abu-Ghuraib und in Guantanamo sowie an die weltweiten NSA-Sp&auml;hattacken, die in den letzten Jahren durch die Enth&uuml;llungen Edward Snowdens bekannt geworden sind. <\/p><p>&Uuml;berspitzt formuliert: Wer einem Kriminellen und notorischen Rechtsbrecher, der vielfacher schwerer Delikte &uuml;berf&uuml;hrt und angesichts fehlender glaubw&uuml;rdig gezeigter Reue verd&auml;chtig ist, auch k&uuml;nftig weitere Rechtsbr&uuml;che zu begehen, deutsches Staatsgebiet unkontrolliert zur Nutzung &uuml;berl&auml;sst und dem Verd&auml;chtigen damit jedenfalls objektiv weite Freir&auml;ume zur Begehung krimineller oder jedenfalls v&ouml;lkerrechtswidriger Handlungen er&ouml;ffnet oder bel&auml;sst, kann nicht die eigenen H&auml;nde in Unschuld waschen. <\/p><p><strong>Paul Schreyer:<\/strong> Welche rechtlichen Schlussfolgerungen ziehen Sie daraus?<\/p><p><strong>Dieter Deiseroth:<\/strong> Ein solches Verhalten verst&ouml;&szlig;t gegen das Grundgesetz, auf das alle Mitglieder der Bundesregierung ihren Amtseid geleistet haben. Die deutsche Verfassung verbietet, dass deutsche Hoheitstr&auml;ger v&ouml;lkerrechtswidrige Handlungen oder Zust&auml;nde auf oder &uuml;ber deutschem Hoheitsgebiet widerspruchslos dulden oder gar unterst&uuml;tzen. Die Haltung der Bundesregierung setzt sich zudem selbst in Widerspruch zum Koalitionsvertrag der jetzigen Regierungsparteien der Gro&szlig;en Koalition von CDU\/CSU und SPD von Ende 2013. Darin hei&szlig;t es: &bdquo;<em>Extralegale, v&ouml;lkerrechtswidrige T&ouml;tungen mit bewaffneten Drohnen lehnen wir kategorisch ab<\/em>. Aus diesem verbal uneingeschr&auml;nkten &bdquo;kategorischen Imperativ&ldquo; m&uuml;ssen jedenfalls im Hinblick auf die US-Airbase Ramstein endlich Konsequenzen gezogen werden. Das erfordert zun&auml;chst einmal effektive tats&auml;chliche Kontrollen der dortigen Vorg&auml;nge und ihrer Verstrickung in die weltweiten Drohnen- und anderen Milit&auml;reins&auml;tze, verl&auml;ssliche &Uuml;berpr&uuml;fung ihrer Vereinbarkeit mit deutschem und internationalem Recht, Sichtung und Pr&uuml;fung der &Uuml;berlassungsvereinbarungen f&uuml;r die den US-Streitkr&auml;ften dort zur Verf&uuml;gung gestellten Liegenschaften, Neuverhandlung und &Auml;nderung der mit den USA abgeschlossenen v&ouml;lkerrechtlichen Stationierungsvertr&auml;ge und Abkommen. Sollten die USA dazu nicht bereit sein, stellt sich die Frage einer K&uuml;ndigung.<\/p><p><strong>Paul Schreyer:<\/strong> Das Thema Ramstein ber&uuml;hrt politisch einen wunden Punkt: Wie souver&auml;n ist die deutsche Regierung? Seit Inkrafttreten des <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Zwei-plus-Vier-Vertrag\">2+4-Vertrages<\/a> 1991 ist Deutschland offiziell ein souver&auml;ner Staat. Wie Sie aber im Dokumentenanhang Ihres <a href=\"https:\/\/www.bwv-verlag.de\/shop\/bwv\/apply\/viewdetail\/id\/5473\/\">neuen Buches<\/a> detailliert ausf&uuml;hren, hat die (west-)deutsche Regierung w&auml;hrend der Verhandlungen &uuml;ber die deutsche Einheit 1990 den Alliierten schriftlich zugesichert, dass &auml;ltere Besatzungsrechte weiterhin in Kraft bleiben und fremde Soldaten weiter im Land geduldet w&uuml;rden. Konkret geht es um den sogenannten Aufenthaltsvertrag von 1954, der die Anwesenheit ausl&auml;ndischer Truppen auf deutschem Gebiet regelt. Die schriftliche Zusicherung von 1990 ist nun, so argumentieren Sie, schon deshalb fraglich, weil im Aufenthaltsvertrag von 1954 ausdr&uuml;cklich steht, dieser w&uuml;rde &ldquo;au&szlig;er Kraft&rdquo; treten, sobald eine &ldquo;friedensvertragliche Regelung mit Deutschland&rdquo; abgeschlossen sei &ndash; wie sie der 2+4-Vertrag ja ist. Und doch wurde die Besatzung nicht beendet und nicht einmal neu geregelt. Der alte Zustand wurde, mehr oder weniger stillschweigend, nach der Wiedervereinigung einfach fortgeschrieben. Wiederholt haben Sie darauf hingewiesen, dass die 1990 gegebene Zusicherung der deutschen Regierung an die Alliierten auch nie dem Bundestag zur Zustimmung vorgelegt worden ist. Das alles macht nicht gerade einen legalen, geschweige denn &ldquo;souver&auml;nen&rdquo; Eindruck. Erliegen wir mit der vorgeblichen &ldquo;Souver&auml;nit&auml;t&rdquo; Deutschlands nicht einem Selbstbetrug? Ist es nicht vielmehr schon ein Widerspruch in sich, von einem souver&auml;nen Staat zu sprechen, solange dort in Folge eines verlorenen Krieges Soldaten einer fremden Macht stationiert sind?<\/p><p><strong>Dieter Deiseroth:<\/strong> Der Begriff &bdquo;Souver&auml;nit&auml;t&ldquo; ist vielschichtig. Die UN-Charta geht von der &bdquo;souver&auml;nen Gleichheit&ldquo; aller ihrer Mitgliedsstaaten aus und garantiert sie als rechtlichen Grundsatz, auf dem die internationale Rechtsordnung der Staatengemeinschaft beruht (Artikel 2 Ziffer 1 UN-Charta). In diesem Sinne &bdquo;souver&auml;n&ldquo; ist ein Staat, wenn ihm &ndash; und keiner anderen h&ouml;heren Macht &ndash; die staatliche Hoheit mit Legislative, Exekutive und Judikative &uuml;ber sein Territorium und die dort lebende Bev&ouml;lkerung zusteht. Dass das V&ouml;lkerrecht f&uuml;r jeden Staat nicht nur Rechte, sondern auch Verpflichtungen begr&uuml;ndet, stellt per se dessen Souver&auml;nit&auml;t nicht in Frage. Denn alle Staaten sind an das geltende V&ouml;lkerrecht gebunden. Das ist geradezu konstitutiv. Die Bundesrepublik Deutschland ist jedenfalls seit dem 1991 erfolgten Inkrafttreten des 2+4-Vertrages und dem damit verbundenen Auslaufen der fr&uuml;heren sogenannten alliierten Vorbehaltsrechte im v&ouml;lkerrechtlichen Sinne ein souver&auml;ner Staat. Von Deutschland vorher oder nachfolgend eingegangene v&ouml;lkerrechtliche Verpflichtungen &auml;ndern daran nichts. <\/p><p><strong>Paul Schreyer:<\/strong> Und wie steht es mit den Truppenstationierungen?<\/p><p><strong>Dieter Deiseroth:<\/strong> Was die Stationierung ausl&auml;ndischer Truppen in Deutschland anbetrifft, so beruht diese heute formell auf v&ouml;lkervertragsrechtlicher Grundlage, nicht auf Besatzungsrecht. Allerdings sind in den in der Nachkriegszeit abgeschlossenen Vertr&auml;gen, Abkommen und Vereinbarungen besatzungsrechtliche Altlasten eingegangen. Den USA sind dadurch vertraglich Privilegien einger&auml;umt worden. Ferner ist in diesen Vertr&auml;gen und Abkommen nicht hinreichend klar geregelt, dass die US-Truppen, ihr ziviles Gefolge und deren Angeh&ouml;rige uneingeschr&auml;nkt das geltende deutsche Recht beachten m&uuml;ssen. Es fehlt auch an hinreichenden Sicherungen und Garantien, dass die Einhaltung des geltenden Rechts wirksam kontrolliert werden kann. Gerade in einem Milit&auml;rb&uuml;ndnis wie der NATO, in dem die USA mit Hilfe ihrer Truppen sowie ihrer Nachrichtendienste und eingesetzten privaten Dienstleister weltweit, wie bereits angesprochen, weithin sanktionslos nicht gerade selten V&ouml;lkerrechtsbr&uuml;che begehen (unter anderem 2003 der Aggressionskrieg gegen den Irak; Menschenrechtsverletzungen in Guantanamo und anderen Internierungslagern; gezielte T&ouml;tungen von Terrorismus-Verd&auml;chtigen ohne rechtsstaatliche Verfahren, nicht selten unter Inkaufnahme erheblicher Sch&auml;den f&uuml;r unbeteiligte Zivilpersonen; CIA-Renditions-Aktionen), ist dies besonders wichtig.<\/p><p><strong>Paul Schreyer:<\/strong> Rein rechtlich gesehen lie&szlig;e sich der Aufenthaltsvertrag, wie Sie schreiben, mit einer Frist von zwei Jahren k&uuml;ndigen oder neu verhandeln &ndash; auch wenn das politisch derzeit nur schwer vorstellbar erscheint. Die USA unterhalten ihre Auslandsst&uuml;tzpunkte, gerade in Europa, ja nicht aus purer Freundlichkeit, sondern, wie es ein Journalist der New York Times k&uuml;rzlich in ungewohnter Offenheit <a href=\"http:\/\/www.nytimes.com\/2016\/07\/22\/us\/politics\/donald-trump-foreign-policy-interview.html?_r=0\">sagte<\/a>, weil &ldquo;unsere F&uuml;hrerschaft nach dem zweiten Weltkrieg auf unserer F&auml;higkeit beruhte, &uuml;berall auf der Welt unsere Macht zum Ausdruck zu bringen&rdquo; (&ldquo;to project power around the world&rdquo;). Sehen Sie dennoch eine Chance oder auch nur einen Funken politischen Willens f&uuml;r neue Verhandlungen in dieser Sache?<\/p><p><strong>Dieter Deiseroth:<\/strong> Bei der gegenw&auml;rtigen Regierungskoalition sehe ich einen solchen artikulierten und zielgerichteten politischen Willen f&uuml;r neue Verhandlungen bisher nicht. Aber es ist kein Naturgesetz, dass dies so bleibt. Hieran muss man arbeiten. Immerhin hatten es 2003 die damalige deutsche Bundesregierung und die sie tragende Regierungskoalition aus SPD und B&uuml;ndnis 90\/Die Gr&uuml;nen in enger Abstimmung mit der franz&ouml;sischen Regierung gewagt, sich einer Beteiligung der Bundeswehr mit Kampftruppen an dem v&ouml;lkerrechtswidrigen Aggressionskrieg der von den USA gef&uuml;hrten &bdquo;Koalition der Willigen&ldquo; gegen den Irak zu widersetzen. Diese mutige und allein verfassungskonforme Entscheidung wurde allerdings damals dadurch relativiert, dass die Bundesregierung den USA-Krieg in anderer Weise, unter anderem durch die Gew&auml;hrung von &Uuml;berflugrechten f&uuml;r US-Kampfflugzeuge und durch die Duldung der Einbeziehung der US-Milit&auml;rbasen in Deutschland in die Kriegslogistik, in vielf&auml;ltiger Weise unterst&uuml;tzte und damit selbst v&ouml;lkerrechtswidrig handelte. Heute werden diese deutschen Beihilfema&szlig;nahmen zugunsten der US-Kriegsf&uuml;hrung im Irak, dem &ndash; wie vor wenigen Wochen der britische <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=34279\">Chilcot-Bericht<\/a> belegt hat &ndash; hunderttausende Unschuldiger zum Opfer fielen, bei SPD sowie bei B&uuml;ndnis 90\/Die Gr&uuml;nen kritischer als damals gesehen. Man kann hier also durchaus Lernfortschritte erkennen und mit weiteren rechnen. Auch die gegenw&auml;rtige Bundeskanzlerin Angela Merkel blickt heute wahrscheinlich eher mit Scham darauf zur&uuml;ck, dass sie 2003 im Vorfeld des Irak-Krieges in ihrer Eigenschaft als CDU-Vorsitzende zu US-Pr&auml;sident George W. Bush reiste und sich f&uuml;r die &bdquo;Verweigerungs&ldquo;-Haltung der deutschen Regierung entschuldigte sowie im Bundestag f&uuml;r eine Kriegsteilnahme der Bundeswehr zur &ldquo;Herstellung von Stabilit&auml;t und Sicherheit&rdquo; warb. Solche Lernfortschritte muss die Zivilgesellschaft f&ouml;rdern.<\/p><p><strong>Paul Schreyer:<\/strong> Brandon Bryant sieht Deutschland in einer Schl&uuml;sselposition. Gegen&uuml;ber den NachDenkSeiten <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=28005\">sagte er<\/a>:<\/p><blockquote><p>\n&ldquo;Heute ist Deutschland an einem entscheidenden Punkt. K&ouml;nnen wir als Amerikaner weiter diesen Weg gehen und kann Deutschland mit seiner Geschichte uns das erlauben? Deutschland hat eine sehr dunkle Vergangenheit, hat diese aber &uuml;berwunden als ein ganzes Land. Nun haben Sie die M&ouml;glichkeit, einen Schritt voran zu gehen und das eigentliche Wesen dieser Ver&auml;nderung zu zeigen &ndash; das Gute zu repr&auml;sentieren. (&hellip;) Wenn Deutschland etwas wegen Ramstein bewegen kann, dann w&uuml;rde es wirklich einige Dinge f&uuml;r die Amerikaner verlangsamen. (&hellip;) Ich denke, dass individuelle Verantwortung der Schl&uuml;ssel ist. Wir k&ouml;nnen nicht l&auml;nger mit den Fingern aufeinander zeigen. Wir m&uuml;ssen Verantwortung f&uuml;r unsere eigenen Handlungen &uuml;bernehmen. Das w&auml;re der erste Schritt. Was immer danach kommt, kommt danach.&rdquo;\n<\/p><\/blockquote><p>In Ihrem k&uuml;rzlich erschienenen Buch zum Whistleblowerpreis zitieren Sie Carlo Schmid, einen der V&auml;ter des Grundgesetzes. Bei den Beratungen zum Grundgesetz argumentierte Schmid 1948:<\/p><blockquote><p>\n&ldquo;Den weiteren Schritt, den wir tun sollten, ist, abzuweichen von der bisherigen Doktrin des V&ouml;lkerrechts, wonach das V&ouml;lkerrecht nur adressiert ist an die Staaten und nicht an die einzelnen Individuen, so da&szlig; der Einzelne an v&ouml;lkerrechtliche Bestimmungen nur gebunden sein soll und durch sie nur berechtigt sein soll, wenn die V&ouml;lkerrechtss&auml;tze durch den Landesgesetzgeber in Landesrecht transformiert worden sind. Das ist herrschende Doktrin, und sie ist heute &uuml;berall praktisch in Geltung. Ich glaube, da&szlig; es nicht schaden k&ouml;nnte, wenn unser Land das erste w&auml;re, das mit diesem Herkommen bricht und klar zum Ausdruck bringt, da&szlig; das V&ouml;lkerrecht nicht eine Rechtssph&auml;re irgendwo ist &ndash; die meinetwegen &bdquo;dort oben hanget unver&auml;u&szlig;erlich&ldquo; &ndash;, die gerade deshalb nie zum Zuge kommt, sondern da&szlig; es eine Rechtssph&auml;re ist, die auch unser innerstaatliches Rechtsleben bedingt und bestimmt und sich unmittelbar an den einzelnen Deutschen wendet, ihn berechtigend und verpflichtend. Ich k&ouml;nnte mir vorstellen, da&szlig;, wenn wir in unser Grundgesetz eine solche Bestimmung aufnehmen, auch f&uuml;r andere V&ouml;lker eine Schwelle &uuml;bersprungen w&auml;re, eine Schwelle, die vielleicht den Weg in eine bessere Zukunft er&ouml;ffnet.&rdquo;<br>\n(Carlo Schmid, Parlamentarischer Rat. Hauptausschu&szlig;, 5. Sitzung, 18. November 1948, S. 66)\n<\/p><\/blockquote><p>Carlo Schmidt konnte sich damals mit dieser Sichtweise durchsetzen, mit den Stimmen von SPD, FDP und KPD, und gegen die Stimmen der CDU\/CSU. Artikel 25 des Grundgesetzes ist seither in diesem Sinne verfasst und lautet: &ldquo;Die allgemeinen Regeln des V&ouml;lkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar f&uuml;r die Bewohner des Bundesgebietes.&rdquo; Bewohner des Bundesgebietes sind, darauf weisen Sie aktuell in Ihrem Buch hin, nat&uuml;rlich auch ausl&auml;ndische Soldaten, die hier in Deutschland stationiert sind. Somit w&auml;re die F&uuml;hrung eines v&ouml;lkerrechtswidrigen Krieges unter Beteiligung eines St&uuml;tzpunktes auf deutschem Boden in jedem Fall ein Bruch unseres Grundgesetzes, auch wenn gar keine deutschen Staatsb&uuml;rger beteiligt sind. Ist das so zutreffend?<\/p><p><strong>Dieter Deiseroth:<\/strong> Ja, das ist zutreffend. Die Streitkr&auml;fte der USA sind auch in Deutschland an das geltende V&ouml;lkerrecht gebunden. Dazu z&auml;hlt unter anderem das Verbot, durch Einsatz milit&auml;rischer Mittel das Gewaltverbot des Artikel 2 Ziffer 4 der UN-Charta zu missachten, das zugleich zum V&ouml;lkergewohnheitsrecht z&auml;hlt und damit von Artikel 25 des Grundgesetzes erfasst wird.  Deutsche Hoheitstr&auml;ger d&uuml;rfen ihrerseits gem. Artikel 20 Absatz 3 und Artikel 25 des Grundgesetzes keine v&ouml;lkerrechtswidrigen Handlungen oder Zust&auml;nde auf oder &uuml;ber deutschem Hoheitsgebiet vornehmen, dulden oder gar unterst&uuml;tzen. Weder der NATO-Vertrag vom 4. April 1949 noch das NATO-Truppenstatut vom 19. Juni 1951 oder das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut vom 3. August 1959  in der heute ma&szlig;geblichen Fassung des Abkommens vom 18. M&auml;rz 1993 sehen eine Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland vor, entgegen der UN-Charta und dem geltenden V&ouml;lkerrecht &ndash; v&ouml;lkerrechtswidrige &ndash; Handlungen von NATO-Partnern zu dulden oder zu unterst&uuml;tzen. Gleiches gilt hinsichtlich der Regelungen im Aufenthaltsvertrag vom 23. Oktober 1954. &ldquo;Politischen&rdquo; Erwartungen von NATO-B&uuml;ndnispartnern darf die im demokratischen Rechtsstaat des Grundgesetzes nach Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes strikt an &ldquo;Recht und Gesetz&rdquo; gebundene Bundesregierung nur insoweit Rechnung getragen werden, wie dies mit geltendem V&ouml;lker- und Verfassungsrecht vereinbar ist.<\/p><p><strong>Paul Schreyer:<\/strong> Es scheint allerdings, als habe sich der Geist des erw&auml;hnten Grundgesetzartikels 25 seit 1948 nicht recht in den K&ouml;pfen verankert. Weiterhin, so hat es den Anschein, wird das V&ouml;lkerrecht eher negiert oder als st&ouml;rend empfunden. Zuletzt wurden Klagen gegen Mitglieder der Bundesregierung wegen des Ende 2015 ohne UN-Mandat beschlossenen Syrien-Einsatzes der Bundeswehr vom Generalbundesanwalt routiniert <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/tp\/artikel\/48\/48789\/1.html\">abgewiesen<\/a>. Aktuell hat die Linke in dieser Sache nun das Bundesverfassungsgericht <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=33906#h16\">angerufen<\/a>, dessen Entscheidung aussteht. Wie sehen Sie die Chancen f&uuml;r eine st&auml;rkere Beachtung des V&ouml;lkerrechts und vielleicht auch allgemeiner f&uuml;r ein Bewusstsein unter Juristen, dass Deutschland hier tats&auml;chlich international ein Vorbild sein k&ouml;nnte, so wie Carlo Schmid es sich schon 1948 w&uuml;nschte und Brandon Bryant heute?<\/p><p><strong>Dieter Deiseroth:<\/strong> Ich sehe im Wesentlichen drei Ans&auml;tze. <\/p><p>Erstens: Zu V&ouml;lkerrechtsbr&uuml;chen darf nicht geschwiegen werden. &bdquo;Blaming and shaming&ldquo; gegen&uuml;ber V&ouml;lkerrechtsbrechern ist kein Selbstzweck, sondern notwendig aus einem ganz praktischen Grund: Stillschweigen und die widerspruchslose Hinnahme von V&ouml;lkerrechtsbr&uuml;chen kann dazu f&uuml;hren, dass sich eine geduldete und fortgesetzte Staatenpraxis herausbildet, aus der heraus &uuml;ber einen l&auml;ngeren Zeitraum neues V&ouml;lkergewohnheitsrecht entsteht. Die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger der Zivilgesellschaften, ihre Initiativen, NGOs usw. m&uuml;ssen deshalb bei ihrem notwendigen &ouml;ffentlichen &bdquo;blaming and shaming&ldquo; gegen&uuml;ber V&ouml;lkerrechtsbrechern entsprechenden Druck entwickeln und entfalten, damit sich ihre Regierungen und Politiker dem nicht l&auml;nger entziehen k&ouml;nnen.<\/p><p>Zweitens: Die Effektivit&auml;t des V&ouml;lkerrechts h&auml;ngt in starkem Ma&szlig;e davon ab, dass sein Regelungsgehalt transparent und klar ist und gegebenenfalls autoritativ gekl&auml;rt werden kann. Das setzt auf internationaler Ebene eine funktionierende unabh&auml;ngige Rechtsprechung voraus. Die zur Verf&uuml;gung stehenden Mittel, gegen die Missachtung des V&ouml;lkerrechts vorzugehen, m&uuml;ssen wirksamer genutzt und ausgebaut werden, und zwar sowohl auf innerstaatlicher Ebene als auch im internationalen Bereich. <\/p><p><strong>Paul Schreyer:<\/strong> Wie k&ouml;nnte das geschehen?<\/p><p><strong>Dieter Deiseroth:<\/strong> In v&ouml;lkerrechtlichen Streitf&auml;llen sollte die UN-Generalversammlung st&auml;rker als in der Vergangenheit von ihrem in Artikel 96 UN-Charta verankerten Recht Gebrauch machen, Rechtsgutachten beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag zu strittigen Fragen anzufordern. Sie sollte zudem dem UN-Generalsekret&auml;r endlich die Erm&auml;chtigung erteilen, seinerseits beim Internationalen Gerichtshof aus eigener Kompetenz Rechtsgutachten zur Kl&auml;rung strittiger v&ouml;lkerrechtlicher Fragen, insbesondere solcher, deren Nichtl&ouml;sung Gefahren f&uuml;r die internationale Sicherheit begr&uuml;nden oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbar sind, einzuholen. Hier bestehen gerade auch f&uuml;r NGOs wichtige Aktionsm&ouml;glichkeiten f&uuml;r entsprechende Initiativen, um auf globaler Ebene Mehrheiten in der UN-Generalversammlungen f&uuml;r entsprechende Initiativen zu organisieren. Der gro&szlig;e gemeinsame Erfolg, den NGOs wie IPPNW, IALANA und tausende anderer Organisationen und Initiativen zusammen mit der Staatengruppe der Blockfreien im sogenannten World-Court-Project 1996 erreichten, ist daf&uuml;r ein besonders ermutigendes und vielfach nicht hinreichend bekanntes Musterbeispiel. Es f&uuml;hrte bekanntlich 1996 zu der Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag in dem von der UN-Generalversammlung eingeleiteten Verfahren &uuml;ber die grunds&auml;tzliche V&ouml;lkerrechtswidrigkeit des Einsatzes und der Androhung des Einsatzes von Atomwaffen. Neben der Streitbeilegung im Einzelfall kommt es vor allem darauf an, dass durch eine kontinuierliche Rechtsprechungspraxis v&ouml;lkerrechtliche Regeln und Verhaltensstandards konkretisiert und bekr&auml;ftigt werden, die f&uuml;r die Aufrechterhaltung und Fortentwicklung geregelter Beziehungen zwischen den V&ouml;lkerrechtssubjekten von gro&szlig;er Bedeutung sind. Funktional geht es um die Erh&ouml;hung von Verhaltens- und Rechtssicherheit. <\/p><p><strong>Paul Schreyer:<\/strong> Welche Bedeutung k&ouml;nnen innerstaatliche Gerichte haben?<\/p><p><strong>Dieter Deiseroth:<\/strong> Das ist mein dritter Ansatz: Die Relevanz v&ouml;lkerrechtlicher Regelungen gerade auf dem Gebiet von &bdquo;Krieg und Frieden&ldquo; reicht tief in die nationalen Rechtsordnungen hinein. Dies ist vielfach nur unzureichend bekannt. Innerstaatliche Gerichte k&ouml;nnen wesentlich zur St&auml;rkung des (V&ouml;lker-)Rechts gegen&uuml;ber dem &bdquo;Faustrecht&ldquo; des St&auml;rkeren gerade auch in den internationalen Beziehungen beitragen. Es liegt auf der Hand, dass innerstaatlich vor allem verfassungsgerichtlichen Verfahren (z.B. Organklageverfahren oder Verfassungsbeschwerdeverfahren) eine wichtige Bedeutung f&uuml;r die Durchsetzung und Implementierung v&ouml;lkerrechtlicher Normen zukommt. Aber auch den innerstaatlichen Fachgerichten der Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit kann eine wichtige Rolle bei der Interpretation und wirksamen Anwendung geltenden V&ouml;lkerrechts zukommen. Allerdings fehlt es hierf&uuml;r nicht selten an entsprechenden fachlichen Vorarbeiten. <\/p><p><strong>Paul Schreyer:<\/strong> Zum Schluss noch etwas anderes: Aktuell bem&uuml;ht sich Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, einen Bundeswehreinsatz im Inland als rechtlich zul&auml;ssig zu <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/inland\/von-der-leyen-fuer-bundeswehr-einsatz-im-inland-bei-anschlag-14370254.html\">definieren<\/a>. Das Grundgesetz m&uuml;sse daf&uuml;r nicht ge&auml;ndert werden, &ldquo;die verfassungsrechtliche Grundlage&rdquo; sei &ldquo;klar&rdquo;, so die Ministerin. Wie sch&auml;tzen Sie, als langj&auml;hriger Bundesrichter, das ein?<\/p><p><strong>Dieter Deiseroth:<\/strong> Der Einsatz der Bundeswehr im Inland ist durch das Grundgesetz nur in wenigen, eng begrenzten und als abschlie&szlig;end definierten F&auml;llen zugelassen (Art. 87a Abs. 2 GG). Dies sind zum einen der regionale und zweitens der &uuml;berregionale Katastrophennotstand (Art. 35 Abs. 2 und 3 GG); damit sind nach dem Grundgesetz-Text &bdquo;Naturkatastrophen&ldquo; und &bdquo;besonders schwere Ungl&uuml;cksf&auml;lle&ldquo; gemeint; nach einer neueren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2013 umfasst der Begriff eines &bdquo;besonders schweren Ungl&uuml;cksfalls&ldquo; allerdings auch ein &bdquo;Ereignis von katastrophischem Ausma&szlig;&ldquo;, das von einem T&auml;ter &bdquo;absichtlich herbeigef&uuml;hrt ist&ldquo;, z.B. durch ein &bdquo;als Angriffsmittel genutztes Flugzeug&ldquo;. <\/p><p>Ein dritter Fall des nach dem Grundgesetz zul&auml;ssigen Einsatzes der Bundeswehr im Inland ist der sog. &auml;u&szlig;ere Notstand  (Art. 87a Abs. 3 GG), und zwar entweder in Gestalt des in Art. 115a GG definierten und auf Antrag der Bundesregierung mit 2\/3-Mehrheit des Bundestages festgestellten &bdquo;Verteidigungsfalles&ldquo; oder des gem&auml;&szlig; Art. 80a Abs. 1 GG vom Bundestag mit einfacher Mehrheit festgestellten &bdquo;Spannungsfalles&ldquo;. Viertens darf die Bundeswehr in einem qualifizierten Fall des sogenannten inneren Notstandes eingesetzt werden (Art. 87a Abs. 4 GG in Verbindung mit Art. 91 Abs. 2 Satz 1 GG).  Das Grundgesetz normiert als Voraussetzungen dieses vierten Falles eine &bdquo;drohende Gefahr f&uuml;r den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes&ldquo;, die das Land, in dem die Gefahr droht, zu bek&auml;mpfen selbst nicht in der Lage oder nicht bereit ist. Der Bundeswehreinsatz darf dann ausschlie&szlig;lich zum Schutz von zivilen Objekten und zur Bek&auml;mpfung organisierter und milit&auml;risch bewaffneter Aufst&auml;ndischer erfolgen, nicht aber etwa gegen Streikende oder gegen demonstrierende B&uuml;rgerInnen.<\/p><p>Ob die Bundeswehr im regionalen und &uuml;berregionalen Katastrophennotstand (Art. 35 Abs. 2 und 3 GG) im Inland auch milit&auml;rische Mittel einsetzen darf oder ob dies nur im &auml;u&szlig;eren Notstand (Spannungs- oder Verteidigungsfall) und im qualifizierten Fall des inneren Notstandes nach Art. 87a Abs. 4 GG zul&auml;ssig ist, ist umstritten. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Plenumsentscheidung vom 3. Juli 2012 (BVerfGE&nbsp;132, Seiten 1 &ndash; 39) die inhaltlich wenig klare Entscheidung getroffen, Art. 35 Abs. 2 und Abs. 3 GG lie&szlig;en eine Verwendung &bdquo;spezifisch milit&auml;rischer Waffen &hellip; nur unter engen Voraussetzungen zu, die sicherstellen, dass nicht die strikten Begrenzungen unterlaufen werden, die einem bewaffneten Einsatz der Streitkr&auml;fte im Inneren durch Artikel 87a Absatz 4 GG gesetzt sind.&ldquo; Das ist von dem Bundesverfassungsrichter Reinhard Gaier in einem fulminanten abweichenden Votum mit &uuml;berzeugenden Gr&uuml;nden scharf kritisiert worden. Die verfassungsrechtliche Lage ist in dieser Frage meines Erachtens gegenw&auml;rtig letztlich alles andere als klar.<\/p><p><em><strong>Erg&auml;nzung NDS:<\/strong> Hier der <a href=\"http:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2012\/07\/up20120703_2pbvu000111.html\">Link<\/a> auf die Entscheidung einschlie&szlig;lich Minderheitsvotum von Bundesverfassungsrichter Gaier<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div style=\"float: right; margin: 0 0 15px 15px\"><img decoding=\"async\" title=\"Dieter Deiseroth\" alt=\"Dieter Deiseroth\" src=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/250816_Deiseroth.jpg\" scale=\"0\"\/><\/div>\n<p><strong>Dieter Deiseroth<\/strong> war bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2015 Richter am Bundesverwaltungsgericht. Er publizierte immer wieder zu Fragen des V&ouml;lkerrechts, insbesondere in Zusammenhang mit dem sogenannten &bdquo;Krieg gegen den Terror&ldquo;. Deiseroth ist Mitglied der internationalen Juristenvereinigung IALANA, die sich f&uuml;r<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=34744\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[107,35,126,209,171,161],"tags":[1953,2014,2073,1543,813,418,1426,1440,641,304,315,466,1515,1553,639,1556,1703,626,1087],"class_list":["post-34744","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-audio-podcast","category-aufbau-gegenoeffentlichkeit","category-erosion-der-demokratie","category-interviews","category-militaereinsaetzekriege","category-wertedebatte","tag-armee-im-innern","tag-bryant-brandon","tag-deiseroth-dieter","tag-deutsche-einheit","tag-drohnen","tag-grundgesetz","tag-hegemonie","tag-internationaler-strafgerichtshof","tag-irak","tag-kriegsverbrechen","tag-merkel-angela","tag-nato","tag-ramstein","tag-syrien","tag-uno","tag-usa","tag-voelkerrecht","tag-von-der-leyen-ursula","tag-whistleblower"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/34744","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=34744"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/34744\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":98611,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/34744\/revisions\/98611"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=34744"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=34744"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=34744"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}