{"id":35387,"date":"2016-10-13T09:10:13","date_gmt":"2016-10-13T07:10:13","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=35387"},"modified":"2019-02-15T13:26:16","modified_gmt":"2019-02-15T12:26:16","slug":"armut-und-reichtum-per-gesetz-die-unsozialen-folgen-der-juengsten-erbschaftsteuerreform","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=35387","title":{"rendered":"Armut und Reichtum per Gesetz &#8211; Die unsozialen Folgen der j\u00fcngsten Erbschaftsteuerreform"},"content":{"rendered":"<p>Am 17. Dezember 2014 hatte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts das <em>Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz<\/em> in der bislang g&uuml;ltigen Fassung wegen einer &bdquo;&Uuml;berprivilegierung&ldquo; der Firmenerben f&uuml;r grundgesetzwidrig erkl&auml;rt und dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2016 einger&auml;umt, um eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Erst nach anderthalb Jahren und zahlreichen Verhandlungsrunden konnten sich CDU, CSU und SPD auf einen Gesetzentwurf verst&auml;ndigen, der zwar am 24. Juni 2016 den Bundestag passierte, aber vom Bundesrat am 8. Juli 2016 abgelehnt und an den Vermittlungsausschuss zur &bdquo;grundlegenden &Uuml;berarbeitung&ldquo; &uuml;berwiesen wurde. Von <strong>Christoph Butterwegge<\/strong>[<a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=35387#foot_1\" name=\"note_1\">*<\/a>].<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_915\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-35387-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/161013_Armut_und_Reichtum_per_Gesetz_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/161013_Armut_und_Reichtum_per_Gesetz_NDS.mp3\">http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/161013_Armut_und_Reichtum_per_Gesetz_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/161013_Armut_und_Reichtum_per_Gesetz_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=35387-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/161013_Armut_und_Reichtum_per_Gesetz_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"161013_Armut_und_Reichtum_per_Gesetz_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Nachdem die gro&szlig;koalition&auml;re Bundestagsmehrheit am 29. September 2016 auch den dort zwischen CDU, CSU, SPD und Landesregierungsgr&uuml;nen, aber gegen die Stimmen der von LINKEN mitregierten Bundesl&auml;nder Brandenburg und Th&uuml;ringen sowie der Bundestagsgr&uuml;nen beschlossenen &bdquo;Kompromissvorschlag&ldquo; durchgewunken hat, entscheidet morgen [Freitag, 14. Oktober] der Bundesrat, in dem die von B&uuml;ndnis 90\/Die Gr&uuml;nen mitregierten L&auml;nder das Z&uuml;nglein an der Waage bilden, abschlie&szlig;end &uuml;ber das Gesetz zur <em>Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<\/em>.<\/p><p><strong>Die erfolgreiche Einflussnahme der Wirtschaftslobbyisten auf die Legislative<\/strong><\/p><p>Wer sehr reich ist, ist meistenteils auch politisch einflussreich. Mit einem durchschlagenden Erfolg des exzessiven Lobbyismus lieferte die j&uuml;ngste Reform der Erbschaftsteuer daf&uuml;r ein besonders drastisches Lehrbeispiel. Jan Hildebrand und Donata Riedel sprachen im <em>Handelsblatt<\/em> (v. 8.\/.9.\/10.7.2016) von einer &bdquo;harte(n) Lobbyschlacht&ldquo;, die durch das Missverst&auml;ndnis der Unternehmer ausgel&ouml;st worden sei, aufgrund des oben genannten Bundesverfassungsgerichtsurteils m&uuml;sse sich an der weitgehenden Steuerbefreiung von Firmenerben kaum etwas &auml;ndern. Dabei fungierte die CSU als parlamentarischer Arm der Hardliner im Unternehmerlager, obwohl es in der Landesverfassung des Freistaates Bayern unmissverst&auml;ndlich hei&szlig;t: &bdquo;Die Erbschaftsteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenverm&ouml;gen in den H&auml;nden einzelner zu verhindern.&ldquo;<\/p><p>Wenn die bisherige Form der steuerlichen Beg&uuml;nstigung der Firmenerben aufgrund des Karlsruher Richterspruchs aber nicht in vollem Ma&szlig;e aufrecht zu erhalten sei, dann &ndash; so trichterten die Interessenvertreter des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) prominenten Unionspolitikern ein &ndash; m&uuml;sse man eben auf andere Weise daf&uuml;r sorgen, dass auch gro&szlig;e Betriebsverm&ouml;gen weiterhin ohne nennenswerte Steuerbelastung &uuml;bertragen werden k&ouml;nnten.<\/p><p>Volker Kauder, Vorsitzender der CDU\/CSU-Bundestagsfraktion, und sein Stellvertreter Ralph Brinkhaus, der zusammen mit Michael Meister, dem Parlamentarischen Staatssekret&auml;r beim Bundesminister f&uuml;r Finanzen, ma&szlig;geblich an den Verhandlungen &uuml;ber den Gesetzentwurf beteiligt war, gaben in der FAZ (v. 8.7.2015) die Richtung vor, in welche sich die Union nach dem auf Finanzminister Wolfgang Sch&auml;ubles zur&uuml;ckgehenden Kabinettsbeschluss vom selben Tag bewegte. W&auml;hrend die CSU das Gesetzgebungsverfahren mit ihren Maximalforderungen monatelang blockierte, beugte sich die CDU dem politischen Druck aus M&uuml;nchen, indem sie nunmehr erg&auml;nzend zu den Verschonungsregeln f&uuml;r Firmenerben die Bewertungsregeln f&uuml;r Betriebsverm&ouml;gen so &auml;ndern wollte, dass die Steuerlast der Erwerber durch die Hintert&uuml;r noch mehr sinkt.<\/p><p>Nach zahlreichen Expertenrunden, Koalitionsgipfeln und Konsensgespr&auml;chen der Fraktionsspitzen, bei denen sich CDU, CSU und SPD nie hatten einigen k&ouml;nnen, verst&auml;ndigten sich Wolfgang Sch&auml;uble sowie die Parteivorsitzenden der beiden anderen Koalitionsparteien, Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Bayerns Ministerpr&auml;sident Horst Seehofer, kurz vor Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist auf eine Modifizierung des Gesetzentwurfs. Da die SPD einmal mehr nachgab, hatten die m&auml;chtigen Unternehmerfamilien durch massive Einflussnahme ihrer Lobby zus&auml;tzliche Erleichterungen f&uuml;r sich erreicht:<\/p><ol>\n<li>Waren urspr&uuml;nglich Betriebe mit bis zu 20 Besch&auml;ftigten von der Pflicht befreit, die Lohnsumme halbwegs konstant zu halten, und hatte die Regierung wegen der Kritik des Bundesverfassungsgerichts an dieser Privilegierung von &uuml;ber 95 Prozent aller Firmenerben zuerst eine Bagatellgrenze von drei Besch&auml;ftigten eingezogen, nachdem Finanzminister Sch&auml;uble in seinen urspr&uuml;nglichen Eckpunkten sogar nur bei Unternehmen mit einem Wert bis 1 Mio. Euro auf die Pr&uuml;fung der Lohnsumme verzichten wollte, stieg sie am Ende wieder auf f&uuml;nf Besch&auml;ftigte.<\/li>\n<li>Beteiligungen an Holdings in Drittstaaten au&szlig;erhalb der Europ&auml;ischen Union bzw. des Europ&auml;ischen Wirtschaftsraums geh&ouml;rten nun zum Betriebsverm&ouml;gen. Dies verdeutlicht hinl&auml;nglich, dass es den Lobbyisten und der CSU als ihrem parlamentarischen Arm nicht etwa &ndash; wie gebetsm&uuml;hlenartig behauptet &ndash; um die Rettung des kleinen deutschen Handwerkbetriebs &bdquo;an der n&auml;chsten Stra&szlig;enecke&ldquo; und den Erhalt seiner Arbeitspl&auml;tze ging.<\/li>\n<li>Es blieb bei der Unterscheidung zwischen dem beg&uuml;nstigungsf&auml;higen Betriebs- und dem nur eingeschr&auml;nkt beg&uuml;nstigungsf&auml;higen Verwaltungsverm&ouml;gen. Wolfgang Sch&auml;ubles Eckpunkten zufolge w&auml;re nur Verm&ouml;gen beg&uuml;nstigt worden, das seinem Hauptzweck nach einer origin&auml;r land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen oder freiberuflichen T&auml;tigkeit dient.<\/li>\n<li>Unternehmen wurden aufgrund einer &Auml;nderung des <em>Bewertungsgesetzes<\/em> auf dem Papier erheblich &bdquo;billiger&ldquo;, was mit dem niedrigen Zinsniveau begr&uuml;ndet wird und die Belastung der Firmenerben durch die Erbschaftsteuer erheblich senkt. Die so Beg&uuml;nstigten k&ouml;nnen gewisserma&szlig;en dadurch reich werden, dass ihnen das <em>Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<\/em> erlaubt, sich armzurechnen. Dies gilt auch in Bezug auf den folgenden Punkt.<\/li>\n<li>Firmen, die wie Konzerne im Familienbesitz per Satzung oder Gesellschaftervertrag festgelegte Aussch&uuml;ttungs- und Entnahmerestriktionen, Verf&uuml;gungsbeschr&auml;nkungen und Abfindungsregeln kennen, wurden durch einen Vorwegabschlag von 30 Prozent auf den &Uuml;bertragungswert leichter steuerfrei vererb- oder verschenkbar.<\/li>\n<li>Erben gro&szlig;er Betriebsverm&ouml;gen (ab einem Unternehmenswert von 26 Mio. Euro) k&ouml;nnen zwischen einer Verschonungsbedarfspr&uuml;fung, die das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte, und einem Abschmelzmodell, also der M&ouml;glichkeit einer mit wachsendem Firmenwert sinkenden Verschonung w&auml;hlen, ohne das eigene (Privat-)Verm&ouml;gen offenlegen zu m&uuml;ssen.<\/li>\n<li>Eine von der Union in das Gesetz &bdquo;hineinverhandelte&ldquo; sog. (Re-)Investitionsklausel erlaubt es Firmenerben, innerhalb von zwei Jahren durch T&auml;tigung geplanter Investitionen Verwaltungs- bzw. Finanzverm&ouml;gen in beg&uuml;nstigungsf&auml;higes Betriebsverm&ouml;gen umzuwandeln und der Steuer auf diese Weise zu entziehen.<\/li>\n<li>Im Todesfall h&auml;tte ein Rechtsanspruch auf eine zinslose Stundung der Erbschaftsteuer f&uuml;r die Dauer von zehn Jahren gegolten.<\/li>\n<\/ol><p>Die neue Regelung war f&uuml;r Firmenerben in manchen F&auml;llen sogar g&uuml;nstiger als die urspr&uuml;ngliche, vom Bundesverfassungsgericht aus guten Gr&uuml;nden bem&auml;ngelte, weil der Unternehmenswert durch Ver&auml;nderung der Berechnungsart (Verringerung des Kapitalisierungsfaktors, mit dem der Jahresgewinn multipliziert wird, von 17,86 im Jahr 2016 auf 13,75) sank. Selbst in Beispielrechnungen, die das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) anstellte, wurde nicht verhehlt, dass der Erbe eines Familienunternehmens im Wert von &uuml;ber 50 Mio. Euro nach den neuen Verschonungsregeln erheblich weniger Steuern zu entrichten h&auml;tte als nach dem alten Recht.<\/p><p><strong>Der im Vermittlungsausschuss gefundene faule Kompromiss<\/strong><\/p><p>Wer gehofft hatte, der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat w&uuml;rde das zweifelhafte Gesetzeswerk stoppen oder im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsurteils gr&uuml;ndlich &uuml;berarbeiten, sah sich get&auml;uscht: Der in der Nacht vom 21. auf den 22. September 2016 ausgehandelte Kompromiss war insofern ein fauler, als die CSU an ihren extrem unternehmerfreundlichen Positionen festhielt und nur unbedeutende Konzessionen zulie&szlig;. Neben dem baden-w&uuml;rttembergischen Ministerpr&auml;sidenten Winfried Kretschmann (B&uuml;ndnis 90\/Die Gr&uuml;nen) lie&szlig; sich jedoch auch der nordrhein-westf&auml;lische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) einbinden, ohne nennenswerte Verbesserungen durchgesetzt zu haben. Dass der Kapitalisierungsfaktor f&uuml;r die Wertermittlung von Betriebsverm&ouml;gen von zuletzt 12,5 wieder ein wenig auf 13,75 angehoben wurde, war noch sein gr&ouml;&szlig;ter Verhandlungserfolg im Auftrag der sog. A-L&auml;nder. Au&szlig;erdem wurden die Stundungsm&ouml;glichkeiten wieder st&auml;rker eingeschr&auml;nkt: Nur im Erb-, also nicht im Schenkungsfall, kann dem Erwerber die Steuer auf Antrag bis zu sieben Jahre gestundet werden, aber nur im ersten Jahr ist dies noch zinslos m&ouml;glich.<\/p><p>Dass nunmehr &bdquo;Kunstgegenst&auml;nde, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken und Archive, M&uuml;nzen, Edelmetalle und Edelsteine, Briefmarkensammlungen, Oldtimer, Yachten, Segelflugzeuge sowie sonstige typischerweise der privaten Lebensf&uuml;hrung dienende Gegenst&auml;nde&ldquo; explizit als nicht beg&uuml;nstigungsf&auml;hig aufgez&auml;hlt werden, sofern &bdquo;der Handel mit diesen Gegenst&auml;nden, deren Herstellung oder Verarbeitung oder die entgeltliche Nutzungs&uuml;berlassung an Dritte nicht der Hauptzweck des Betriebs ist&ldquo;, hat Manfred Sch&auml;fers in der FAZ (v. 23.9.2016) sarkastisch als &bdquo;eine Sache f&uuml;r die Galerie&ldquo; bezeichnet und ist f&uuml;r die Parlamentarier ausgesprochen peinlich. Wieso muss man, fragt sich n&auml;mlich der unvoreingenommene B&uuml;rger, ins Gesetz hineinschreiben, dass bestimmte Luxusartikel von diese als Statussymbole benutzenden Multimillion&auml;ren nicht steuerfrei auf deren Nachfolger &uuml;bertragbar sind, wenn es doch um den Erhalt mittelst&auml;ndischer Betriebe und ihrer Arbeitspl&auml;tze geht?<\/p><p>Bei den &Auml;nderungen, die der Vermittlungsausschuss zu n&auml;chtlicher Stunde beschloss, handelte es sich h&ouml;chstens um kosmetische Korrekturen an einem Gesetz, das zumindest dem Geist des zitierten Verfassungsgerichtsurteils widersprach. Diesem ist zu entnehmen, dass Firmenerben zwar gegen&uuml;ber Erben anderer Verm&ouml;gensarten bevorzugt werden d&uuml;rfen, aber nur zum Zwecke des Erhalts ihrer Betriebe und der Arbeitspl&auml;tze. Dass im Gesetzgebungsverfahren nach dem Karlsruher Urteilsspruch neue Privilegien f&uuml;r besonders verm&ouml;gende Firmenerben geschaffen wurden, wie etwa der Vorwegabschlag f&uuml;r Familienunternehmen, lie&szlig; sich damit nicht rechtfertigen.<\/p><p>Die vom Bundestag am 24. Juni 2016 beschlossene Fassung blieb in der Substanz erhalten, wie schon die Tatsache zeigt, dass wegen der vom Vermittlungsausschuss empfohlenen &Auml;nderungen des Gesetzestextes nur ein j&auml;hrliches Steuermehraufkommen von 30 Mio. Euro (bei einem Gesamtvolumen der Erbschaft- und Schenkungsteuer von zuletzt 6,2 Mrd. Euro) prognostiziert wird. Zwar sind die Verschonungsregeln noch komplizierter und zu einem teuren Besch&auml;ftigungsprogramm f&uuml;r Rechtsanw&auml;lte sowie Steuer- und Anlageberater, aber keineswegs verfassungskonformer geworden. Die auf Weisung der Karlsruher Richter eingef&uuml;hrte &bdquo;Verschonungsbedarfspr&uuml;fung&ldquo; etwa greift nicht, wenn das Unternehmen aus strategischen Gr&uuml;nden fr&uuml;hzeitig einem Kind ohne eigenes Verm&ouml;gen &uuml;bertragen wird. Geschieht dies &ndash; wie demn&auml;chst aufgrund der neu eingef&uuml;hrten Verschonungsbedarfspr&uuml;fung wahrscheinlich noch h&auml;ufiger als bisher &ndash;, hat man es im Grunde mit einem Umgehungstatbestand zu tun.<\/p><p>Die j&uuml;ngste Erbschaftsteuerreform f&uuml;r Firmenerben k&ouml;nnte erneut das Bundesverfassungsgericht besch&auml;ftigen, weil CDU, CSU, SPD und B&uuml;ndnis 90\/Die Gr&uuml;nen deren Steuerprivilegien best&auml;tigt und die von ihm bem&auml;ngelten Gesetzesbestimmungen nur unwesentlich modifiziert haben. Man f&uuml;hlt sich durch die Regelungen, mit denen Firmenerben gegen&uuml;ber Erben anderer Verm&ouml;gensarten beg&uuml;nstigt werden, an George Orwells &bdquo;Farm der Tiere&ldquo; erinnert: Dort sind alle Tiere gleich, aber manche gleicher.<\/p><p>Wer als Kind einer Unternehmerfamilie gewisserma&szlig;en mit einem goldenen L&ouml;ffel geboren wurde, braucht in Wahrheit keine staatliche Unterst&uuml;tzung bei der Verm&ouml;gensbildung und keine Steuerprivilegien von Standes wegen. Durch die Gesetzesnovellierung versch&auml;rft sich die Konzentration des Kapitals und die Zusammenballung von Reichtum, wirtschaftlicher Macht und politischem Einfluss bei relativ wenigen (Gro&szlig;-)Unternehmerfamilien.<\/p><p>Man kann weiterhin einen ganzen Konzern &uuml;bertragen bekommen, ohne daf&uuml;r auch nur einen Cent betriebliche Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer zahlen zu m&uuml;ssen. So bietet sich eine m&ouml;glichst fr&uuml;he Unternehmens&uuml;bergabe an, damit der Nachwuchs die Verschonungsbedarfspr&uuml;fung noch problemlos besteht, bevor er verm&ouml;gend wird. Nur beim Abschmelzmodell, das reiche Erben w&auml;hlen k&ouml;nnen, um ihre Verm&ouml;gensverh&auml;ltnisse nicht offenlegen zu m&uuml;ssen, und ihnen trotzdem einen mit steigendem Unternehmenswert allerdings stufenartig sinkenden Steuernachlass gew&auml;hrt, hat die SPD eine Verschonungsobergrenze in H&ouml;he von 90 Mio. Euro durchgesetzt. Von einer Flat-tax-L&ouml;sung, wie sie manchen B&uuml;ndnisgr&uuml;nen vorschwebte (15 Prozent Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer auf jegliches Verm&ouml;gen), w&uuml;rden tendenziell ebenfalls die Reichsten profitieren.<\/p><p>Mein erschreckendes Fazit: Das neue Erbschaftsteuerrecht f&uuml;hrt dazu, dass sich Firmenerben gegen&uuml;ber dem Finanzamt armrechnen, von der eigentlich gebotenen Steuerzahlung befreien lassen und auf diese Weise ohne M&uuml;hen noch reicher werden k&ouml;nnen. Man kann daher mit Blick auf die Verschonungsregeln f&uuml;r Betriebsverm&ouml;gen ohne &Uuml;bertreibung von (Armut und) Reichtum per Gesetz sprechen. Wenn die Firmenerben das neue Gesetz zum eigenen Nutzen f&uuml;r sich anzuwenden wissen &ndash; wof&uuml;r ein Heer von Steuerberatern sorgen d&uuml;rfte &ndash;, bietet es mehr Steuerschlupfl&ouml;cher, die Scheunentoren gleichen, als das fr&uuml;here, vom Bundesverfassungsgericht f&uuml;r nicht mit dem <em>Grundgesetz<\/em> vereinbar erkl&auml;rte <em>Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz<\/em>.<\/p><p><strong>Folgewirkungen der j&uuml;ngsten Erbschaftsteuerreform f&uuml;r die Sozialstruktur und die politische Kultur<\/strong><\/p><p>Mit der Erbschaftsteuer l&auml;sst sich die durch den Neoliberalismus forcierte Polarisierung der Sozialstruktur im Finanzmarktkapitalismus nicht umkehren oder aufhalten, sie k&ouml;nnte jedoch als Stoppsignal f&uuml;r Spaltungstendenzen fungieren und verhindern helfen, dass sich die Kluft zwischen Arm und Reich weiter vertieft. Erbschaftsteuerreformen bieten also durchaus M&ouml;glichkeiten zur politischen Beeinflussung der Verm&ouml;gensverteilung, die sich in Deutschland zuletzt jener der USA angen&auml;hert hat, obwohl die Bundesrepublik im &ouml;ffentlichen Diskurs seit dem &bdquo;Wirtschaftswunder&ldquo; der 1950er- und 1960er-Jahre als &bdquo;nivellierte Mittelstandsgesellschaft&ldquo; (Helmut Schelsky) ohne &uuml;berm&auml;&szlig;igen Reichtum und nennenswerte Armut gilt. W&auml;hrend der Gini-Koeffizient (ein Ungleichheitsma&szlig;, das bei 0 eine v&ouml;llige Gleichverteilung und bei 100 signalisiert, dass einer Person s&auml;mtliches Verm&ouml;gen geh&ouml;rt) in den USA bei 80 liegt, erreicht er hierzulande mittlerweile auch schon 76.<\/p><p>Die von CDU, CSU, SPD und FDP in unterschiedlichen Koalitionsregierungen gesetzlich fixierten Verschonungsregeln f&uuml;r Firmenerben haben nicht blo&szlig; zur Verm&ouml;genskonzentration in wenigen H&auml;nden beigetragen, sondern Deutschland auch zu einer &bdquo;patrimonialen Gesellschaft&ldquo; gemacht. So nennt der franz&ouml;sische &Ouml;konom Thomas Piketty in seinem Buch &bdquo;Das Kapital im 21. Jahrhundert&ldquo; ein Land, in dem die H&ouml;he des &bdquo;v&auml;terlichen Erbes&ldquo; dar&uuml;ber entscheidet, wer arm und wer reich ist.<\/p><p>Seit die erste Gro&szlig;e Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel den Unternehmerfamilien erm&ouml;glichte, Betriebsverm&ouml;gen ab 1. Januar 2009 steuerfrei zu vererben oder zu verschenken, sind den teilweise hoch verschuldeten Bundesl&auml;ndern &uuml;ber 50 Mrd. Euro an Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer entgangen, weil die von der anschlie&szlig;enden CDU\/CSU\/FDP-Koalition noch einmal gelockerten Verschonungsregeln (meistenteils aus Gr&uuml;nden der Steuervermeidung lange vor dem Tod des Erblassers) in Anspruch genommen wurden. Laut Angaben des Deutschen Instituts f&uuml;r Wirtschaftsforschung (DIW) ging der gr&ouml;&szlig;te Teil der steuerbefreiten Unternehmens&uuml;bertragungen &ndash; meist im Zuge einer Schenkung, also zu Lebzeiten des Firmenbesitzers &ndash; an Kinder unter 14 Jahren, denen auf diesem Weg allein zwischen 2011 und 2014 Unternehmenswerte in H&ouml;he von etwa 40 Mrd. Euro zuflossen. Die 92 Kinder mit Erwerben in H&ouml;he von 20 Mio. Euro oder mehr erhielten fast 30 Mrd. Euro, was im Durchschnitt 323 Mio. Euro pro Kind entspricht. Jenen armen Kindern und Jugendlichen, die Sozialgeld (&bdquo;Hartz IV&ldquo;) beziehen oder auf der Stra&szlig;e leben, stehen also unvorstellbar reiche Kinder gegen&uuml;ber, von denen fast nie die Rede ist.<\/p><p>K&uuml;nftig wird sich die Kluft zwischen Arm und Reich vertiefen. Denn j&auml;hrlich werden hierzulande Verm&ouml;genswerte zwischen 200 und 300 Mrd. Euro vererbt. Auch der demografische Wandel tr&auml;gt seinen Teil dazu bei, dass sich riesige (Betriebs-)Verm&ouml;gen in wenigen H&auml;nden konzentrieren. Wenn die Unternehmerfamilien in Zukunft wegen des allenthalben prognostizierten Geburtenr&uuml;ckgangs tendenziell schrumpfen, w&auml;chst automatisch der ihren wenigen Nachkommen oft steuerfrei zufallende Reichtum.<\/p><p>Der soziale Ausgleich, die Solidarit&auml;t mit Benachteiligten und die Verteilungsgerechtigkeit bleiben auf der Strecke, wenn Reichtumsf&ouml;rderung statt Armutsbek&auml;mpfung das Ziel ist. &bdquo;Bereichert euch und gebt das erworbene Produktivverm&ouml;gen &ndash; Kern des privaten Reichtums im Kapitalismus &ndash; ungeschm&auml;lert durch die staatliche Erbschaftsteuer an eure Nachkommen weiter!&ldquo; ist kein sinnvolles Motto f&uuml;r Unternehmer, sondern zerrei&szlig;t die Gesellschaft.<\/p><p>Sucht man nach Gr&uuml;nden f&uuml;r die &bdquo;Politikverdrossenheit&ldquo; bzw. die &bdquo;Wahlm&uuml;digkeit&ldquo; von immer mehr B&uuml;rger(inne)n &ndash; hier liegt einer: Nicht blo&szlig; eine reine Klientelpartei wie die FDP, sondern auch beide &bdquo;Volksparteien&ldquo; haben mit ihren Erbschaftsteuerreformen eine Regierungspolitik f&uuml;r das reichste Prozent, mehr noch f&uuml;r das reichste Promille der Bev&ouml;lkerung gemacht. Dass die rechtspopulistische &bdquo;Alternative f&uuml;r Deutschland&ldquo; (AfD), der aufgrund ihrer j&uuml;ngsten Wahlerfolge bei Landtagswahlen in Ost- und Westdeutschland &uuml;berm&auml;&szlig;ig viel Medienaufmerksamkeit zuteil wird, daran nichts &auml;ndern w&uuml;rde, wenn sie im September 2017 auch in den Bundestag einz&ouml;ge, zeigt ein Blick ins Parteiprogramm, aus dem hervorgeht, dass sie die Erbschaftsteuer genauso wie die seit 1997 nicht mehr erhobene, aber nach wie vor im <em>Grundgesetz<\/em> stehende Verm&ouml;gensteuer abschaffen m&ouml;chte.<\/p><p>CDU, CSU und SPD haben die historische Chance, f&uuml;r mehr Verteilungsgerechtigkeit zu sorgen, erneut vertan und durch ihre Gesetzesnovelle sogar einen Beitrag zur Vertiefung der Kluft zwischen Arm und Reich geleistet. Wer die Wohlhabenden, Reichen und Hyperreichen aus der staatsb&uuml;rgerlichen Verantwortung f&uuml;r die L&ouml;sung sozialer Probleme entl&auml;sst, statt sie durch progressive Steuern st&auml;rker zur Finanzierung des Gemeinwesens heranzuziehen, kann nichts f&uuml;r die Armen tun. Da die Unionsparteien, die SPD und zuletzt auch ein ma&szlig;geblicher Teil der B&uuml;ndnisgr&uuml;nen die reichsten Kinder im Land wiederholt mit Steuergeschenken in Milliardenh&ouml;he bedachten, blieben f&uuml;r &uuml;ber zwei Millionen arme Kinder und Jugendliche am Ende nicht mehr genug Haushaltsmittel &uuml;brig. So hat die Gro&szlig;e Koalition erst k&uuml;rzlich beschlossen, den Bundeszuschuss f&uuml;r die Kinder- und Jugendhilfe zu k&uuml;rzen sowie den Allerj&uuml;ngsten, n&auml;mlich S&auml;uglingen und Kleinkindern im Vorschulalter, die von Sozialhilfe bzw. Sozialgeld leben, im kommenden Jahr keine Anhebung des bisherigen Regelbedarfs in H&ouml;he von 237 Euro pro Monat zu gew&auml;hren. Man kann n&auml;mlich entweder Reichtumsf&ouml;rderung im gro&szlig;en Stil betreiben oder die (Kinder-)Armut wirksam bek&auml;mpfen &ndash; beides zugleich geht nicht. Schlie&szlig;lich steht noblen Gesten christlicher Barmherzigkeit oder mitmenschlicher Solidarit&auml;t die &bdquo;Schuldenbremse&ldquo; im <em>Grundgesetz<\/em> und der erkl&auml;rte Willen der Regierungsparteien, weder die &bdquo;schwarze Null&ldquo; als besonderes Markenzeichen von Bundesfinanzminister Wolfgang Sch&auml;uble noch das Merkel-Dogma &bdquo;Keine Steuererh&ouml;hung, und zwar f&uuml;r niemanden, wie verm&ouml;gend er auch sei!&ldquo; zu gef&auml;hrden, im Wege &hellip;<\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><div class=\"footnote\">\n<p>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;*<\/a>] <strong>Prof. Dr. Christoph Butterwegge<\/strong> lehrte von 1998 bis 2016 Politikwissenschaft an der Universit&auml;t zu K&ouml;ln. In der vergangenen Woche ist sein Buch &bdquo;Armut&ldquo; erschienen, das Einf&uuml;hrungscharakter hat, und heute erscheint die aktualisierte Neuauflage von &bdquo;<a href=\"http:\/\/www.campus.de\/buecher-campus-verlag\/wissenschaft\/politikwissenschaft\/armut_in_einem_reichen_land-4133.html\">Armut in einem reichen Land. Wie das Problem verharmlost und verdr&auml;ngt wird<\/a>&ldquo;.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 17. Dezember 2014 hatte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts das <em>Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz<\/em> in der bislang g&uuml;ltigen Fassung wegen einer &bdquo;&Uuml;berprivilegierung&ldquo; der Firmenerben f&uuml;r grundgesetzwidrig erkl&auml;rt und dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2016 einger&auml;umt, um eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Erst nach anderthalb Jahren und zahlreichen Verhandlungsrunden konnten sich CDU, CSU<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=35387\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":8,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[107,127,146,137,132],"tags":[546,684,535,633,440,1895,408,1265,291],"class_list":["post-35387","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-audio-podcast","category-lobbyismus-und-politische-korruption","category-soziale-gerechtigkeit","category-steuern-und-abgaben","category-ungleichheit-armut-reichtum","tag-bdi","tag-dihk-ihk","tag-erbschaftsteuer","tag-politikerverdrossenheit","tag-schaeuble-wolfgang","tag-schwarze-null","tag-soziale-herkunft","tag-steuerbefreiung","tag-verteilungsgerechtigkeit"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/35387","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/8"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=35387"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/35387\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":49397,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/35387\/revisions\/49397"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=35387"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=35387"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=35387"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}