{"id":35466,"date":"2016-10-19T12:03:06","date_gmt":"2016-10-19T10:03:06","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=35466"},"modified":"2020-01-29T13:20:49","modified_gmt":"2020-01-29T12:20:49","slug":"terror-wie-die-ard-ihre-zuschauer-fuer-dumm-verkauft-und-nebenbei-auch-noch-die-kaerrnerarbeit-fuer-die-feinde-des-rechtsstaats-erledigt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=35466","title":{"rendered":"\u201eTerror\u201c &#8211; wie die ARD ihre Zuschauer f\u00fcr dumm verkauft und \u201enebenbei\u201c auch noch die K\u00e4rrnerarbeit f\u00fcr die Feinde des Rechtsstaats erledigt"},"content":{"rendered":"<div style=\"float: right; margin: 0 0 15px 15px\"><img decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/161019_terror.png\" alt=\"\" title=\"\"><\/div><p>&bdquo;<a href=\"http:\/\/meedia.de\/2016\/10\/18\/jeweils-ueber-6-mio-zuschauer-grandiose-quoten-fuer-terror-ihr-urteil-und-hart-aber-fair\/\">Grandiose Quoten<\/a>&ldquo; hat er eingefahren &ndash; der Themenabend &bdquo;Terror&ldquo;, den die ARD mit gro&szlig;em Tamtam am Montag zelebrierte. Zum H&ouml;hepunkt dieses &bdquo;<a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/medien\/ard-themenabend-terror-als-populisten-porno-1.3211228\">Populisten-Pornos<\/a>&ldquo; (Zitat Heribert Prantl) durfte das &bdquo;Volksgericht&ldquo; in Person der Zuschauer dann nach einem absurden und h&ouml;chst manipulativen Schema abstimmen, ob &bdquo;das Grundgesetz in globalisierten Zeiten nicht mehr gen&uuml;ge&ldquo; (Zitat <a href=\"http:\/\/www1.wdr.de\/daserste\/hartaberfair\/gaeste\/thomaswassmann-100.html\">Thomas Wassmann<\/a> in der hartaberfair-Sendung zum Themenabend). Im Ergebnis stimmten fast alle Zuschauer im Sinne der Feinde des Rechtsstaats. Experiment gegl&uuml;ckt? Offenbar schon; zumindest dann, wenn das Experiment darin bestand, wie einfach das Volk manipuliert werden kann. Von <strong>Jens Berger<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_6957\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-35466-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/161019_Terror_Zuschauer_fuer_dumm_verkauft_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/161019_Terror_Zuschauer_fuer_dumm_verkauft_NDS.mp3\">http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/161019_Terror_Zuschauer_fuer_dumm_verkauft_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/161019_Terror_Zuschauer_fuer_dumm_verkauft_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=35466-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/161019_Terror_Zuschauer_fuer_dumm_verkauft_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"161019_Terror_Zuschauer_fuer_dumm_verkauft_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Mit &bdquo;Terror&ldquo; hatte das auf ein gleichnamiges Theaterst&uuml;ck des Krimiautoren Ferdinand von Schirach basierende Fernsehspiel nur am Rande zu tun. Im Hintergrundplot entf&uuml;hrten Terroristen einen nach M&uuml;nchen fliegenden Linienjet, den ein Bundeswehrpilot dann entgegen der Befehlslage abschoss, bevor er in ein vollbesetztes Fu&szlig;ballstadion gesteuert werden konnte. Im eigentlichen Fernsehfilm inszenierten die Macher das Gerichtsverfahren zu diesem Hintergrund. Fiktion trifft Realit&auml;t. Zu keinem Zeitpunkt wurde der Zuschauer in die juristischen Hintergr&uuml;nde des Falls eingeweiht. Der fiktionale Plot diente nat&uuml;rlich nur dazu, das <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Urteil_des_Bundesverfassungsgerichts_zum_Luftsicherheitsgesetz_2005\">Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz<\/a> vom Februar 2006 zu thematisieren. Damals hatten die Karlsruher Richter ein Gesetz der Bundesregierung wieder einkassiert, das es der Bundesregierung erlaubt, im Falle einer Flugzeugentf&uuml;hrung einen Notstand zu erkl&auml;ren, um das entf&uuml;hrte Flugzeug von der Luftwaffe abschie&szlig;en zu lassen. Der klare Tenor der Richter war, dass es keinen Notstand geben kann, bei dem die Menschenw&uuml;rde der Passagiere im Rahmen einer Abw&auml;gung zwischen potentiellen Opferzahlen in Frage gestellt werden kann. Dieses Urteil war eines der wichtigsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts, stellt es doch unmissverst&auml;ndlich dar, dass die W&uuml;rde des Menschen auch im Kampf gegen den Terrorismus ein nicht zu verhandelndes Gut darstellt.<\/p><p><strong>Fakten vs. Fiktion<\/strong><\/p><p>Rechtstheoretische Debatten sind &ndash; vor allem, wenn sie dazu noch philosophischer Natur sind &ndash; nat&uuml;rlich kein Stoff f&uuml;r die Prime Time. Also nahm sich die ARD ein Theaterst&uuml;ck von Ferdinand von Schirach und inszenierte es &bdquo;prime-time-gerecht&ldquo; mit einem attraktiven tragischen Helden in der Rolle des Bundeswehrpiloten. Fortan ging es nicht mehr um verfassungsrechtliche Grunds&auml;tze, sondern um ein Urteil, dass der Zuschauer in Funktion eines Sch&ouml;ffen &uuml;ber den Piloten zu f&auml;llen hatte. Den Ausgang k&ouml;nnen Sie sich sicher auch vorstellen, wenn Sie den Themenabend nicht gesehen haben: nat&uuml;rlich erkl&auml;rten 87% der Zuschauer den jungen Mann, der frappierend nahe am Widerstandsk&auml;mpfer von Stauffenberg inszeniert wurde, f&uuml;r unschuldig. Schlie&szlig;lich rettete er mit seinem Abschuss ja den 70.000 Menschen im Stadion das Leben &ndash; was sind dagegen schon die 164 Passagiere im abgeschossenen Flugzeug? <\/p><p>So viel Fiktion w&auml;re durchaus hollywoodtauglich und es w&auml;re noch nicht einmal ernsthaft kritikw&uuml;rdig, wenn sich ein Studio im Rahmen eines Filmdramas dieses Plots annehmen w&uuml;rde. Man stelle sich nur einen Tom Cruise in der Rolle des heroischen Piloten vor, der gegen den Befehl von oben ein ganzes Stadion voller unschuldiger Menschen rettet. Das Problem mit dem ARD-Themenabend war jedoch, dass man es nicht bei der Fiktion belie&szlig;, sondern gnadenlos Fakt und Fiktion vermengte und durcheinanderbrachte.<\/p><p>So inszenierte man den Plot beispielsweise dramatisierend als Schwarz-Wei&szlig;-Entscheidung. Im Prozess ging es nur noch um Alles oder Nichts &ndash; um lebenslange Haftstrafe wegen 164fachen Mordes oder um Freispruch. Dass alleine schon der Anklagepunkt Mord kompletter Unsinn ist, d&uuml;rfte dabei schon den wenigsten Zuschauern bewusst gewesen sein. Der Abschuss im Plot erf&uuml;llt ja noch nicht einmal die Anforderungen an eine Mord-Anklage und w&uuml;rde abseits der Fiktion in einem echten Gericht nat&uuml;rlich als Totschlag verhandelt. Im konkreten Fall w&auml;re aufgrund des nachvollziehbaren Konflikts des T&auml;ters wohl gar eine Anklage nach &sect;213 StGB wegen eines minderschweren Falles des Totschlags realistisch, wie Thomas Fischer in der ZEIT <a href=\"http:\/\/www.zeit.de\/gesellschaft\/zeitgeschehen\/2016-10\/ard-fernsehen-terror-ferdinand-von-schirach-fischer-im-recht\/komplettansicht\">anmerkt<\/a> &ndash; und Fischer muss es wissen, ist er doch Autor des <a href=\"http:\/\/www.beck-shop.de\/Fischer-Strafgesetzbuch-StGB\/productview.aspx?product=14894607\">Standardwerks<\/a> zu dieser Thematik.<\/p><p>Wie w&auml;re das Ergebnis also ausgegangen, wenn der Zuschauer zwischen einem &bdquo;schuldig&ldquo; und damit einer geringen Bew&auml;hrungsstrafe und einem &bdquo;unschuldig&ldquo; h&auml;tte entscheiden m&uuml;ssen? Nat&uuml;rlich ist diese Entscheidung nicht so dramatisch und &bdquo;sexy&ldquo; und damit dramaturgisch wohl nicht geeignet &ndash; aber sie h&auml;tte dann mehr mit den Fakten und weniger mit Fiktion zu tun. Doch darauf hatten es die Verantwortlichen bei der ARD offenbar gar nicht abgesehen. So wirkt die gesamte Gerichtsverhandlung eher wie Hollywood meets Bocklem&uuml;nd und nicht wie der Versuch, ein deutsches Gerichtsverfahren m&ouml;glichst seri&ouml;s darzustellen. Besonders bemerkenswert in diesem Kontext ist, dass die Drehbuchautoren den Richter und die Staatsanw&auml;ltin sowie den Verteidiger von einem &bdquo;&uuml;bergesetzlichen Notstand&ldquo; fabulieren lassen. Und hier wird es dann grob manipulativ, da das deutsche Recht in diesem Kontext &uuml;berhaupt keinen &bdquo;&uuml;bergesetzlichen Notstand&ldquo; kennt.<\/p><p><strong>&Uuml;bergesetzlicher Notstand?<\/strong><\/p><p>Was kann man sich eigentlich unter einem &bdquo;&uuml;bergesetzlichen Notstand&ldquo; vorstellen? Artikel 48 der Neufassung der Weimarer Reichsverfassung definiert, wie solcher Notstand zu sehen ist:<\/p><p><em>(2) Der Reichspr&auml;sident kann, wenn im Deutschen Reich die &ouml;ffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gest&ouml;rt oder gef&auml;hrdet wird, die zur Wiederherstellung der &ouml;ffentlichen Sicherheit und Ordnung n&ouml;tigen Ma&szlig;nahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vor&uuml;bergehend die (&hellip;) Grundrechte ganz oder zum Teil au&szlig;er Kraft setzen.<\/em><br>\n<em>(4) Bei Gefahr im Verzuge kann die Landesregierung f&uuml;r ihr Gebiet einstweilige Ma&szlig;nahmen der in Abs. 2 bezeichneten Art treffen.<\/em><\/p><p>Die V&auml;ter und M&uuml;tter des Grundgesetzes haben diesen Artikel der Weimarer Reichsverfassung aus sehr guten Gr&uuml;nden jedoch nicht in das Grundgesetz &uuml;bernommen. Dies ist eine der S&auml;ulen unseres Rechtsstaats. Auch wenn die &ouml;ffentliche Sicherheit tats&auml;chlich oder auch nur vermeintlich gef&auml;hrdet ist, darf der Staat die Grundrechte in Deutschland nicht(!) au&szlig;er Kraft setzen. H&auml;tte das Grundgesetz einen derartigen Passus, w&auml;re in der Tat der Abschuss eines vollbesetzten Passagierjets, der auf ein Fu&szlig;ballstadion zufliegt, m&ouml;glich. Dann w&auml;re aber auch Folter m&ouml;glich &ndash; wenn sie denn der &ouml;ffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen w&uuml;rde, was zumindest bei der Argumentation der Folterknechte ja stets der Fall ist. Mit anderen Worten: H&auml;tten wir diesen &bdquo;&uuml;bergesetzlichen Notstand&ldquo;, dann h&auml;tten wir auch einen Blankoscheck f&uuml;r Guantanamo auf deutschem Boden und die faktische Abschaffung des Rechtsstaats.<\/p><p><strong>Auf den Spuren von Carl Schmitt<\/strong><\/p><p>Dabei gibt es sogar bekannte Vordenker der Rechtsauffassung, die die ARD zwischen den Zeilen dem betrogenen Zuschauer auftischt. Der Nazi-Staatsrechtler Carl Schmitt lehnte beispielsweise die universelle G&uuml;ltigkeit von rechtsstaatlichen Gesetzen ab &ndash; vor allem dann, wenn sie im Ausnahmefall die Regierungsbefugnisse einschr&auml;nkt. Schmitt sah in der Regierung den uneingeschr&auml;nkten Souver&auml;n, dem es im Krisenfall obliegt, zu entscheiden, was &bdquo;richtig&ldquo; und was &bdquo;falsch&ldquo; ist. &bdquo;Es gibt keine Norm, die auf ein Chaos anwendbar w&auml;re&ldquo;, so Schmitt. Im Fernsehfilm &bdquo;Terror&ldquo; sagt der Verteidiger an wichtiger Stelle, es sei &lsquo;unertr&auml;glich, um eines Prinzips willen&rdquo; (gemeint: Menschenw&uuml;rde) das wahrhaft Ungerechte zu tun und gegen die Regel vom kleineren &Uuml;bel zu versto&szlig;en&ldquo;. Willkommen in Schmitts &bdquo;Chaos&rdquo;, dessen Z&auml;hmung uns ja bekannterma&szlig;en in ein noch viel gr&ouml;&szlig;eres Chaos gef&uuml;hrt hat.<\/p><p><strong>Die hohe Kunst der Manipulation<\/strong><\/p><p>Wie viele Deutsche h&auml;tten bei einer Umfrage, ob man die Menschenrechte zum Zwecke der Terrorismusbek&auml;mpfung au&szlig;er Kraft setzen sollte, wohl diese Hardliner-Auffassung vertreten? Sicher nur sehr wenige. Im Umkehrschluss stimmt die &uuml;bergro&szlig;e Mehrheit der Bev&ouml;lkerung der De-facto-Suspendierung zu, wenn man sie nur filmgerecht verpackt, anders formuliert und auf Personenebene emotionalisiert. Das k&ouml;nnte die eigentliche Lehre dieses &bdquo;TV-Experiments&ldquo; sein. &Auml;rgerlicherweise l&ouml;ste jedoch niemand das Experiment dementsprechend auf. Im Gegenteil.<\/p><p>Im Anschluss an den Film durfte ausgerechnet Krawall-Talker Frank Plasberg in seiner ber&uuml;hmt ber&uuml;chtigten Show hartaberfair zusammen mit vier komplett &uuml;berforderten Studiog&auml;sten die Auswertung vornehmen. Von Kritik war dabei wohlgemerkt &uuml;berhaupt keine Spur. Ganz im Gegenteil tat Plasberg sein Bestes, um dem &bdquo;Volksurteil&ldquo; ein &ouml;ffentlich-rechtliches Pr&auml;dikat zu verleihen. Zu keinem Zeitpunkt kl&auml;rte er dar&uuml;ber auf, dass man Fakten und Fiktion zum Zwecke der dramatisierenden Zuspitzung ein wenig durcheinanderbrachte; zu keinem Zeitpunkt ging er kritisch auf die Hintergr&uuml;nde ein. Dies war dem sichtlich echauffierten Politveteranen Gerhart Baum vorbehalten, der jedoch gegen die &Uuml;bermacht an manipulativer Dummheit keine Chance hatte. <\/p><p>So bleibt der Fernsehabend in besonders schlechter Erinnerung: und zwar als Fallbeispiel, wie ein &ouml;ffentlich-rechtlicher Sender die totale Manipulation des Zuschauers inszenieren kann. Es war nicht das erste Fallbeispiel und wird auch nicht das letzte bleiben.<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg03.met.vgwort.de\/na\/0a3ff4bffb1c447ab947404f451a12dd\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div style=\"float: right; margin: 0 0 15px 15px\"><img decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/161019_terror.png\" alt=\"\" title=\"\"\/><\/div>\n<p>&bdquo;<a href=\"http:\/\/meedia.de\/2016\/10\/18\/jeweils-ueber-6-mio-zuschauer-grandiose-quoten-fuer-terror-ihr-urteil-und-hart-aber-fair\/\">Grandiose Quoten<\/a>&ldquo; hat er eingefahren &ndash; der Themenabend &bdquo;Terror&ldquo;, den die ARD mit gro&szlig;em Tamtam am Montag zelebrierte. 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