{"id":3596,"date":"2008-11-18T16:59:08","date_gmt":"2008-11-18T15:59:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=3596"},"modified":"2015-11-08T11:08:28","modified_gmt":"2015-11-08T10:08:28","slug":"das-neue-bka-gesetz-und-die-gefahren-fuer-die-demokratie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=3596","title":{"rendered":"Das neue BKA-Gesetz und die Gefahren f\u00fcr die Demokratie"},"content":{"rendered":"<p>Auch mit diesem neuen Gesetz zur inneren Sicherheit werden die verfassungsrechtlichen Grenzen der Staatsgewalt und &bdquo;Geist der Verfassung&ldquo; unter dem Vorwand der Terrorismusbek&auml;mpfung aufgeweicht. Die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit wird seit Jahren zugunsten der Sicherheit gef&auml;hrdet. Das Grundgesetz wird mit immer neuen Sicherheitsgesetzen bis an die Grenzen strapaziert und zu oft sind die Grenzen schon &uuml;berschritten worden,  wie etwa beim gro&szlig;en Lauschangriff, beim Luftsicherheitsgesetz oder beim nordrhein-westf&auml;lischen Verfassungsschutzgesetz. Die dort beschlossenen freiheitsbeschr&auml;nkenenden Regelungen wurden vom Bundesverfassungsgericht kassiert. <\/p><p>Wenn man eine Lehre aus der Geschichte ziehen kann, dann die, dass Macht und Gesetze missbraucht werden k&ouml;nnen. Es lohnt sich deshalb, immer wieder an die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes zu erinnern und vor allem daran, dass unsere Verfassung unser Land aus den Erfahrungen des Niedergangs der Weimarer Republik und der Schreckensherrschaft des NS-Regimes freiheitlich gestalten wollte. Von Christine Wicht<br>\n<!--more--> <\/p><p>Am 6. November 2008 einigte sich die Regierungskoalition auf ein neues BKA-Gesetz, nach welchem ein Richter zwar eine Online-Durchsuchung anordnen muss, die ermittelten Daten aber erst anschlie&szlig;end vom Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes und von zwei weiteren Bediensteten des Bundeskriminalamts auf eine &ldquo;Verletzung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung&rdquo; hin gepr&uuml;ft werden. <\/p><p>Der SPD-Fraktionsvize Fritz-Rudolf K&ouml;rper meinte dazu: &ldquo;Wenn dem Datensch&uuml;tzer Zweifel an der Verwertbarkeit der Daten kommen, m&uuml;ssen diese dem Richter vorgelegt werden,  damit werde den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts voll Rechnung getragen.&rdquo; Au&szlig;er Onlinedurchsuchungen sieht das neue BKA-Gesetz das Abh&ouml;ren von Telefonaten inklusive VoIP (Telefonieren &uuml;ber Computernetzwerke mittels des Internet Protokolls), die Erfassung von Verbindungs- und Standortdaten, Rasterfahndung und die optische und akustische &Uuml;berwachung von Wohnungen vor. Die Onlinedurchsuchung wurde bis zum Jahr 2020 befristet. <\/p><p>Der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (Eco) sagte, dass die geh&ouml;rten Experten zur Anh&ouml;rung im Bundestag zu wenig Internet-Sachkunde mitbringen. Die von der Bundesregierung beabsichtigte Form der Umsetzung der Online-Durchsuchung setze weiter auf Sp&auml;hangriffe eines &ldquo;Bundestrojaners&rdquo;, also im Prinzip auf Verfahren, mit denen auch Kriminelle Angriffe auf Computer durchf&uuml;hren, um zum Beispiel Daten auszusp&auml;hen oder die Kontrolle &uuml;ber fremde Rechner zu erlangen. Jedes der m&ouml;glichen technischen Verfahren zur Online-Durchsuchung sei deshalb mit enormen Risiken behaftet. Der Vorstandsvorsitzende von Eco, Prof. Michael Rotert: &ldquo;Technisch gesehen ist eine Online-Durchsuchung nichts anderes als erfolgreiches Hacking. Wenn der Staat vorhandene Sicherheitsl&uuml;cken nutzt, um die &Uuml;berwachungssoftware einzuschleusen, dann setzt er sich dem Verdacht aus, sein Wissen um diese Sicherheitsl&uuml;cken geheim zu halten und damit normale Internetnutzer zu gef&auml;hrden. Es werde auch das Vertrauen der Anwender in Online-Anwendungen von Beh&ouml;rden wie zum Beispiel die elektronische Steuererkl&auml;rung ELSTER wird sehr stark leiden, wenn solche Anwendungen f&uuml;r die Online-Durchsuchung eingesetzt werden. Letztendlich k&ouml;nnte sogar die Akzeptanz von eGovernment generell sinken.&rdquo;<br>\n(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.teltarif.de\/arch\/2008\/kw38\/s31292.html\">teltarif.de<\/a>). <\/p><p>Der nordrhein-westf&auml;lische Innenminister Ingo Wolf (FDP) warnte vor einem deutschen FBI und &auml;u&szlig;erte sich zum neuen BKA-Gesetz folgenderma&szlig;en. &ldquo;Dem BKA wird eine Reihe neuartiger Befugnisse gegeben. Reichweite und Unbestimmtheit sind rechtsstaatlich bedenklich. Vor allem die Befristung der Regelung zur Onlinedurchsuchung auf 12 Jahre ist ein Treppenwitz&rdquo;. <\/p><p>Mit dem neuen BKA-Gesetz bestimmt in Sachen Terrorismus nun das Bundeskriminalamt, also die Polizei und als oberste Beh&ouml;rde das Bundesministerium des Innern. Damit ist nicht mehr der Generalbundesanwalt sondern der Innenminister, Wolfgang Sch&auml;uble, entscheidungsbefugt.  In Artikel 19 (4) Grundgesetz steht geschrieben: &bdquo;Wird jemand durch die &ouml;ffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zust&auml;ndigkeit nicht begr&uuml;ndet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.&ldquo; Dieser Grundsatz wurde mit dem neuen BKA-Gesetz umgangen. Da B&uuml;rger ohne ihr Wissen ausgesp&auml;ht werden, merken sie nicht, wenn die &ouml;ffentliche Gewalt sie in ihren Rechten verletzt und sie k&ouml;nnen sich logischer Weise auch nicht dagegen wehren. <\/p><p>Eine Demokratie lebt vom Engagement der B&uuml;rger, sagte einer der V&auml;ter des Grundgesetzes, der Staatsrechtler und SPD-Abgeordnete Carlo Schmid: &bdquo;Freiheit ist nicht ohne Verantwortung und Demokratie nicht ohne Gerechtigkeit und B&uuml;rgersinn m&ouml;glich.&ldquo; 1948 hat der parlamentarische Rat eine Verfassung ausgearbeitet, die vor allem die Freiheits- und B&uuml;rgerrechte dauerhaft sichern sollte. Es sollte eine Verfassung f&uuml;r ein Land sein, das sich nach dem NS-Regime neu gestalten wollte. Carlo Schmid, hat am 1. September 1978, 30 Jahre nach bestehen des Grundgesetzes, einen Aufsatz &uuml;ber die Entstehung des Grundgesetzes verfasst. Seiner Auffassung nach gibt das Grundgesetz einer bestimmten Staatsmoral Ausdruck. Diese beruhe auf dem Postulat, dass die staatliche Ordnung nicht als Selbstzweck, sondern auf den Menschen hin erdacht sei. Ihr vornehmster Zweck sei, diesem die Freiheiten zu verb&uuml;rgen, kraft derer er innerhalb der ihn umgebenden Lebenswirklichkeit seine Gaben zu seinem und dem allgemeinen Nutzen entfalten und so Wesensbejahung als Mensch und B&uuml;rger finden k&ouml;nne. Dieser Satz sei nicht das Produkt dogmatischer Spekulationen, sondern Ergebnis einer freien Entscheidung f&uuml;r ein bestimmtes Menschenbild, das dem Selbstbewusstsein der Deutschen dieser Zeit entspreche und angesichts dessen der Staat nichts anderes sein k&ouml;nne als eine dienende Kraft. Daraus ergeben sich die Grenzen der Staatsgewalt. Sie habe &uuml;berall dort Halt zu machen, wo sie die unver&auml;nderlichen Ideen der Menschenw&uuml;rde, der Freiheit und der Gerechtigkeit verletzen m&uuml;sse. F&uuml;r Carlo Schmid finden diese Rechte ihre Erg&auml;nzung in der Bereitschaft der B&uuml;rger, gegen&uuml;ber der im Staate zusammengefassten Lebensgemeinschaft Pflichten, zu &uuml;bernehmen und den vom Gesetz geforderten Beitrag f&uuml;r die Erhaltung ihres Staates zu leisten. Doch d&uuml;rfe der Pflichtenkreis nie so weit gezogen werden, dass das Individuum zum blo&szlig;en Gegenstand der Staatsr&auml;son werde. Das Grundgesetz will nicht, dass der Mensch verstaatlicht oder vergesellschaftet wird; es will Staat und Gesellschaft vermenschlichen. <\/p><p>Diese verfassungsrechtlichen Grenzen der Staatsgewalt und der &bdquo;Staatsmoral&ldquo; werden unter dem Vorwand der Terrorismusbek&auml;mpfung immer mehr aufgeweicht. Die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit wird seit Jahren zugunsten der Sicherheit gef&auml;hrdet. Das Grundgesetz wird mit immer neuen Sicherheitsgesetzen bis an die Grenzen strapaziert und zu oft sind die Grenzen schon &uuml;berschritten worden,  wie etwa beim gro&szlig;en Lauschangriff, beim Luftsicherheitsgesetz oder beim nordrhein-westf&auml;lischen Verfassungsschutzgesetz. Die dort beschlossenen freiheitsbeschr&auml;nkenenden Regelungen wurden vom Bundesverfassungsgericht kassiert. Weitere Verfahren, etwa &uuml;ber die Vorratsdatenspeicherung stehen in Karlsruhe an. Immer ging es um die Wahrung der Menschenw&uuml;rde und um den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung.<\/p><p>Der ehemalige BND-Chef, Prof. Dr. Hansj&ouml;rg Geiger, ist als ehemaliger Chef des Verfassungsschutzes, fr&uuml;herer Chef des Bundesnachrichtendienstes und Staatssekret&auml;r a.D. im Bundesinnenministerium mit seiner beruflichen Biografie gewiss unverd&auml;chtig, die Erfordernisse der  inneren Sicherheit zu vernachl&auml;ssigen. Deshalb sollen gerade Geigers Bedenken, die er in seiner <a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\/ausschuesse\/a04\/anhoerungen\/Anhoerung15\/Stellungnahmen_SV\/Stellungnahme_08.pdf\">Stellungnahme [PDF &ndash; 116 KB]<\/a> zum BKA-Gesetz vor dem Innenausschuss des Bundestags vorgetragen hat, zitiert werden:<\/p><blockquote><p>Europa und damit auch Deutschland sind von terroristischen Anschl&auml;gen bedroht. Deshalb hat der Staat die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um akuten Gef&auml;hrdungen durch den internationalen Terrorismus zu begegnen und die Sicherheit der Bev&ouml;lkerung best m&ouml;glich zu gew&auml;hrleisten. Bei aller berechtigten Sorge um die Sicherheit, muss aber klar bleiben, wof&uuml;r das Grundgesetz steht, wo die Grenzen staatlicher Eingriffe liegen und welche Werte im Rechtsstaat verteidigungswert sind. Deshalb kann Sicherheit und k&ouml;nnen Ma&szlig;nahmen, diese zu gew&auml;hrleisten, nie alleiniger Ma&szlig;stab sein. Es ging und geht immer um die Garantie der Menschenw&uuml;rde und um die vom Grundgesetz gebotene Balance zwischen Freiheit und Sicherheit. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, die hierzu erforderlichen verfahrensrechtlichen Vorkehrungen normenklar zu treffen.<\/p><\/blockquote><p>&Uuml;ber den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sagt Geiger:<\/p><blockquote><p>Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig klargestellt, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung, also der absolut gesch&uuml;tzte Achtungsanspruch des Einzelnen auf Wahrung seiner W&uuml;rde, ungeachtet des Gewichts der betroffenen Verfassungsg&uuml;ter jedem Eingriff des Staates entzogen bleiben muss (BVerfGE 115, 320\/358 f.). Dieser Kernbereich ist keiner Abw&auml;gung mit noch so bedrohlichen Gefahren und noch so wichtigen staatlichen Aufgaben zug&auml;nglich. Hier hat der Staat au&szlig;en vor zu bleiben. Auf Ma&szlig;nahmen, die den Kernbereich verletzen, m&uuml;ssen staatliche Stellen verzichten, und stattdessen die Gefahren des internationalen Terrorismus mit anderen Mitteln abwehren. Von dieser Linie ist das Bundesverfassungsgericht auch nicht in seiner j&uuml;ngsten Entscheidung zur &bdquo;Online-Durchsuchung&ldquo; abger&uuml;ckt (BVerfG, 1 BvR 370\/07 vom 27. 2. 2008). Mit dem ausschlie&szlig;lich hierf&uuml;r entwickelten &bdquo;Zweistufenkonzept&ldquo; wird der Schutz des Kernbereichs nicht aufgeweicht, sondern im Grenzbereich durch zus&auml;tzliche verfahrensrechtliche Sicherungen gest&auml;rkt.<\/p><\/blockquote><blockquote><p>Der Kernbereich privater Lebensgestaltung kann insbesondere ber&uuml;hrt werden durch die Anwendung der Befugnisse zur akustischen und optischen Wohnraum&uuml;berwachung, der Online-Durchsuchung sowie der Telekommunikations&uuml;berwachung einschlie&szlig;lich der &bdquo;Quellen -Telekommunikations&uuml;berwachung&ldquo;. Aber auch mit der l&auml;ngerfristigen Observation und der akustischen wie optischen &Uuml;berwachung au&szlig;erhalb von Wohnungen k&ouml;nnen kernbereichsrelevante Sachverhalte erfasst werden. Wegen der Bandbreite der dem Bundeskriminalamt er&ouml;ffneten Befugnisse ist auch zu beachten, dass nicht durch den Einsatz mehrerer Ma&szlig;nahmen, ggf. noch &uuml;ber einen l&auml;ngeren Zeitraum hinweg, nahezu l&uuml;ckenlos in einer Art &bdquo;Rundum&uuml;berwachung&ldquo; alle Bewegungen und Lebens&auml;u&szlig;erungen des Betroffenen registriert und zur Grundlage f&uuml;r ein umfassendes Pers&ouml;nlichkeitsprofil des Betroffenen werden, das die Menschenw&uuml;rde verletzen w&uuml;rde und deshalb unzul&auml;ssig w&auml;re (BverfGE 109, 279\/323).<\/p><\/blockquote><blockquote><p>Der Kernbereich privater Lebensgestaltung ist unabh&auml;ngig von der Art der einzelnen Ma&szlig;nahmen zur Gefahrenabwehr zu beachten. Wegen des hohen Schutzgutes sind an die Normenklarheit von Schutzvorschriften besonders hohe Anforderungen zu stellen. Unterschiedlich hohe Zul&auml;ssigkeitsvoraussetzungen f&uuml;r vergleichbare Eingriffe k&ouml;nnen Anlass f&uuml;r hier nicht hinzunehmende Missverst&auml;ndnisse liefern.<\/p><\/blockquote><p><em>Daraus folgt:<\/em><\/p><blockquote><p>Gerade wegen der Absolutheit des Kernbereichsschutzes l&auml;ge es nahe, eine &bdquo;vor die Klammer&ldquo; gezogene f&uuml;r alle potentiellen Eingriffe geltende Regelung zu schaffen. Dann w&auml;ren jeweils einzelne Regelungen f&uuml;r die verschiedenen Ma&szlig;nahmen &uuml;berfl&uuml;ssig. Zudem w&uuml;rde eine &bdquo;vor die Klammer&ldquo; gezogene Regelung zum Kernbereichsschutz auch f&uuml;r solche Ma&szlig;nahmen gelten, f&uuml;r die derzeit Kernbereichsregelungen nicht vorgesehen sind.<\/p><\/blockquote><p><em>Au&szlig;erdem sollte gepr&uuml;ft werden, inwieweit nicht die k&uuml;rzlich mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts &uuml;berarbeiteten Regelungen in der StPO &ndash; insbesondere zur akustischen Wohnraum&uuml;berwachung (&sect;&sect; 100c f. StPO) &ndash; als Muster herangezogen werden k&ouml;nnten.<\/em><\/p><p>Geiger f&uuml;hrt aus, dass durch von der Gesetzes&auml;nderung folgende Grundrechte in hohem Ma&szlig;e betroffen sind: das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht auf Gew&auml;hrleistung der Vertraulichkeit und Integrit&auml;t Informationstechnischer Systeme, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Fernmeldegeheimnis:<\/p><blockquote><p>Der Gesetzentwurf beachtet nicht die vom Bundesverfassungsgericht insoweit wiederholt geforderte Balance zwischen Freiheit und Sicherheit [vgl. BVerfGE 115, 320\/358], die es auch bei der Bek&auml;mpfung schwerster Angriffe auf den freiheitlichen, demokratischen, Rechtsstaat und auf Menschenleben einzuhalten gilt. Dabei gibt es selbstverst&auml;ndlich keinerlei Zweifel, dass Sicherheit und Bestand des Staates sowie die von ihm &ndash; unter Achtung von W&uuml;rde und Eigenwert des Einzelnen &ndash; zu gew&auml;hrleistende Sicherheit der Bev&ouml;lkerung Verfassungswerte von hohem Rang sind und mit anderen hochwertigen G&uuml;tern im gleichen Rang stehen [BVerfGE 49, 24\/56 f.; 115, 320\/346; BVerfG, 1 BvR 370\/07 vom 27. 2. 2008  Absatz-Nr. 220]. Zwar ist dem Entwurf das Bem&uuml;hen anzusehen, die vielfachen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu ber&uuml;cksichtigen. Das geht so weit, dass ein Satz aus der Urteilsbegr&uuml;ndung unmittelbar w&ouml;rtlich in den Gesetzestext einflie&szlig;t [vgl. a.a.O. Absatz-Nr.251]. Doch geschieht dies erkennbar in einer formalen Weise, die auf die einzelnen Ma&szlig;nahmen und die einzelnen Befugnisse bezogen bleibt, jedoch die Gesamtheit der Befugnisse aus den Augen verliert und somit auch nicht geeignet ist, die besondere Eingriffsintensit&auml;t der m&ouml;glicherweise kumulativ anzuwendenden Ma&szlig;nahmen zu ber&uuml;cksichtigen. So stehen Regelungen wie Bausteine eingef&uuml;gt teils beziehungslos nebeneinander. Sie lassen teilweise einen einheitlichen Duktus vermissen und zeigen, dass die hier ma&szlig;geblichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht in ihrer Gesamtheit bedacht und gew&uuml;rdigt worden sind. Auch wenn sich manche Gesetzesformulierungen eng an den Wortlaut von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts anlehnen, ber&uuml;cksichtigen sie dadurch nicht zwingend den aus den verschiedenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts herauszulesenden &bdquo;Geist der Verfassung&ldquo;. Dies wird besonders deutlich, wenn einzelne Befugnisse bis zum verfassungsrechtlich noch zul&auml;ssigen ausgeweitet werden. Denn der Wesensgehalt des Grundgesetzes ergibt sich nicht nur aus einzelnen Formulierungen, sondern auch aus dem Kontext der jeweiligen verfassungsgerichtlichen Entscheidung. Im &Uuml;brigen treffen den Gesetzgeber andere Verpflichtungen als ein den Einzelfall behandelndes Gericht. Der Gesetzgeber muss die ma&szlig;geblichen Weichenstellungen und Konkretisierungen abschlie&szlig;end selbst vornehmen.<\/p><\/blockquote><p>In seinen Ausf&uuml;hrungen zu Generalbundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt sieht Geiger ein enormes Konfliktpotential:<\/p><blockquote><p>\nMit den neuen Aufgaben und Befugnissen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus entsteht ein im Gesetzentwurf auch nicht im Ansatz gel&ouml;stes neues Konfliktfeld zwischen der Generalbundesanwaltschaft als &bdquo;Herrin des Ermittlungsverfahrens&ldquo; und dem Bundeskriminalamt. Dies war schon bisher nicht v&ouml;llig spannungsfrei &ndash; zu erinnern ist beispielsweise an die vom Bundeskriminalamt gef&uuml;hrten &bdquo;Strukturverfahren&ldquo; zur Vorbereitung von eventuell notwendiger Strafverfolgung. Nun werden die Kompetenzen auf diesem wichtigen Kriminalgebiet un&uuml;bersichtlich. Zwar scheint diese Frage auf den ersten Blick einfach zu sein. F&uuml;r die Pr&auml;vention ist im Verh&auml;ltnis zur Generalbundesanwaltschaft ausschlie&szlig;lich das Bundeskriminalamt zust&auml;ndig und f&uuml;r die Repression bleibt es bei der Sachherrschaft der Generalbundesanwalt. Tats&auml;chlich entsteht gerade bei der Auseinandersetzung mit dem internationalen Terrorismus eine doppelte Konfliktsituation: Betrifft derselbe Lebenssachverhalt sowohl wegen einer fortdauernden Gefahrenlage die Zust&auml;ndigkeit der f&uuml;r die Gefahrenabwehr verantwortlichen Polizei und wegen bereits strafbarer Vorbereitungshandlungen die Strafverfolgungskompetenz der Staatsanwaltschaft, ist die Pr&auml;ferenz der Zust&auml;ndigkeit alles andere als unumstritten (auf die umfangreiche diesbez&uuml;gliche Literatur sei verwiesen). Von durchaus namhaften Stimmen wird von einem prinzipiellen Vorrang der Pr&auml;vention gegen&uuml;ber der Strafverfolgung ausgegangen. Jedenfalls im Einzelfall kann durchaus der gewichtige Belang einer wirksamen Strafrechtspflege gegen&uuml;ber der Gefahrenabwehr zur&uuml;ckstehen m&uuml;ssen (vgl. BVerfGE 29, 183\/194). Dieser Rechtsstreit mag im Alltag zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei in der Praxis keine gr&ouml;&szlig;ere Rolle spielen, im Verh&auml;ltnis zwischen Generalbundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt kann er eine gewichtige Bedeutung erlangen, weil die Generalbundesanwaltschaft wegen der herausgehobenen Bedeutung der von ihr zu verfolgenden     Straftaten wesentlich st&auml;rker von der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis Gebrauch machen muss. Die Unklarheit im Vorrang pr&auml;ventiver oder repressiver Zust&auml;ndigkeit im Einzelfall h&auml;tte ausgerechnet bei der auch juristisch h&auml;ufig diffizilen Bek&auml;mpfung des internationalen Terrorismus zur Folge, dass Streit &uuml;ber die Zust&auml;ndigkeit entstehen k&ouml;nnte. M&ouml;glicherweise h&auml;tte nicht die Generalbundesanwaltschaft das entscheidende Wort, sondern das Bundeskriminalamt und dessen vorgesetztes Bundesministerium des Innern. Hinzu kommt, dass mit den Organisationsdelikten &sect;&sect; 129a und 129b StGB der Rechtsg&uuml;terschutz durch Strafrecht wegen der besonderen Gef&auml;hrlichkeit terroristischer Vereinigungen vorverlagert worden ist. Diese Vorverlagerung soll letztlich die Begehung der in &sect; 129a StGB genannten Straftaten verhindern. Damit haben die &sect;&sect; 129a und 129b StGB eine eindeutig pr&auml;ventive Funktion (vgl. BGH NStZ 1995, 601). Geht man aber von diesem spezifisch Gefahren abwehrenden Charakter dieser Straftatbest&auml;nde aus, beginnt Strafverfolgung nicht erst mit dem Anfangsverdacht, sondern bereits mit der Pr&uuml;fung und Kl&auml;rung, ob die Voraussetzungen des Anfangsverdachts f&uuml;r eine verfolgbare Straftat (&sect; 152 Abs. 2 StPO) vorliegen. Dann bliebe aber wenig Raum f&uuml;r pr&auml;ventive Ma&szlig;nahmen des Bundeskriminalamts: Das potentielle Konfliktfeld zwischen Bundeskriminalamt \/ Bundesministerium des Innern und Generalbundesanwaltschaft wird damit jedenfalls noch deutlicher (&hellip;)<\/p>\n<p>Die Bek&auml;mpfung des internationalen Terrorismus ist aber zu wichtig und damit verbunden auch die Verantwortlichkeit f&uuml;r die Ma&szlig;nahmen, die zur Erhebung von personenbezogenen Daten eingesetzt werden d&uuml;rfen, als dass es einer zu einem noch nicht absehbaren sp&auml;teren Zeitpunkt hierzu ergehenden Rechtsprechung &uuml;berlassen werden d&uuml;rfte, wie diese Kompetenzen klar abgegrenzt werden m&uuml;ssen. Vielmehr ist hier der Gesetzgeber gefordert, bereits mit der &Uuml;bertragung der neuen Aufgaben und Befugnisse an das Bundeskriminalamt diese Frage klar zu beantworten. Wie die Verfasser des Gesetzentwurfs die Antwort sehen, l&auml;sst sich aus Seite 54 der Begr&uuml;ndung entnehmen: &bdquo;Ist eine Straftat im Sinne von &sect; 4a Abs.1 Satz 2 beendet und erw&auml;chst aus ihr auch sonst keine weitere Gefahr oder kein fortdauernder Schaden f&uuml;r die &ouml;ffentliche Sicherheit, kommt nur eine T&auml;tigkeit des Bundeskriminalamts im Rahmen der Strafverfolgung in Betracht.&ldquo; Damit w&auml;re nach dieser Auffassung wohl auch erst dann der f&uuml;r die Strafverfolgung verantwortliche Generalbundesanwalt zust&auml;ndig. Dies kann der Gesetzgeber nicht wollen. Zugespitzt bedeutete dies im Ergebnis, dass die Generalbundesanwaltschaft keine Ermittlungen wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung f&uuml;hren d&uuml;rfte, wenn diese noch keinen Anschlag ver&uuml;bt oder versucht h&auml;tte. Hier besteht die Gefahr einer weitgehenden Verschiebung der Zust&auml;ndigkeit zur Terrorismusbek&auml;mpfung von der Generalbundesanwaltschaft zum Bundeskriminalamt.<\/p><\/blockquote><p><em>Daraus folgt:<\/em><\/p><blockquote><p>Das Bundeskriminalamt muss verpflichtet werden, die Generalbundesanwaltschaft umgehend zu unterrichten, sobald es auf Grund der neuen Kompetenzen bei der Bek&auml;mpfung des internationalen Terrorismus t&auml;tig wird. Die Generalbundesanwaltschaft erh&auml;lt damit zumindest Gelegenheit selbst umgehend zu pr&uuml;fen, ob sie ebenfalls zust&auml;ndig ist, und kann dann ggf. ihren Aufgaben sofort nachkommen.<\/p><\/blockquote><p>K&uuml;nftig kann das Bundesinnenministerium allein schalten und walten, die Bedenken des Generalbundesanwalts haben keine Relevanz mehr.   Des Weiteren kann das BKA nun zu geheimen Ermittlungsmethoden greifen, welche bislang Geheimdienste f&uuml;r ihre Ermittlungst&auml;tigkeit  benutzten. <\/p><p>Geiger spricht von einer ver&auml;nderten Sicherheitsarchitektur<\/p><blockquote><p>Wie eingangs angesprochen, verschiebt sich mit dem Bedeutungszuwachs des Bundeskriminalamts durch neue Aufgaben und Befugnisse das Gef&uuml;ge zwischen den Sicherheitsbeh&ouml;rden auf Bundes- und Landesebene. Die nun entstehenden Doppelzust&auml;ndigkeiten der Polizeien der L&auml;nder und des Bundeskriminalamts werden in &sect; 4a nicht normenklar geregelt: Das Bundeskriminalamt &bdquo;kann&ldquo; Aufgaben der Gefahrenabwehr &uuml;bernehmen. Die Befugnisse der L&auml;nder und anderer Polizeibeh&ouml;rden des Bundes &bdquo;bleiben unber&uuml;hrt&ldquo;. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt in gegenseitigem &bdquo;Benehmen&ldquo;, also ohne notwendige Einigung. Die somit er&ouml;ffneten Doppelzust&auml;ndigkeiten gef&auml;hrden die Effektivit&auml;t der Ma&szlig;nahmen, ganz abgesehen davon, dass Betroffene m&ouml;glicherweise doppelt und damit ggf. unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig von gegen sie gerichteten Ma&szlig;nahmen erfasst werden k&ouml;nnen. Au&szlig;erdem ist die politische Verantwortlichkeit ausgerechnet in den brisanten F&auml;llen des internationalen Terrorismus schwieriger festzustellen.<\/p><\/blockquote><p><em>Daraus folgt:<\/em><\/p><blockquote><p>Gesetzestext und Begr&uuml;ndung zu &sect; 4a m&uuml;ssen pr&auml;zisiert werden. Wegen der &Uuml;berlagerung der Aufgaben der Nachrichtendienste mit denen des Bundeskriminalamts und anderen Polizeibeh&ouml;rden, die sich schon seit l&auml;ngerem abzeichnet (vgl. etwa das Gemeinsame Dateiengesetz), sollte die jetzt anstehende Gesetzgebung zum Anlass genommen werden, auch insoweit Klarheit zu schaffen. Eine Diskussion um das Trennungsgebot wird zunehmend theoretisch, wenn die Aufgabenfelder sich teilweise &uuml;berlagern und urspr&uuml;nglich nachrichtendienstliche, &bdquo;heimliche &ldquo; Ermittlungsmethoden weitgehend auch den Polizeibeh&ouml;rden zur Verf&uuml;gung stehen.<\/p><\/blockquote><p>In &sect; 4a Abs. 1 Satz 1werden dem Bundeskriminalamt die Aufgabe der Abwehr des internationalen<br>\nTerrorismus zugewiesen.<\/p><p><strong>&sect; 4a<\/strong><br>\nAbwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus<br>\n(1) Das Bundeskriminalamt kann die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus in F&auml;llen wahrnehmen, in denen<\/p><ol>\n<li>eine l&auml;nder&uuml;bergreifende Gefahr vorliegt,<\/li>\n<li>die Zust&auml;ndigkeit einer Landespolizeibeh&ouml;rde nicht erkennbar ist<\/li>\n<p>oder<\/p>\n<li>die oberste Landesbeh&ouml;rde um eine &Uuml;bernahme ersucht.<\/li>\n<\/ol><p>(Siehe den <a href=\"http:\/\/www.cducsu.de\/Titel__BKA_Gesetz\/TabID__1\/SubTabID__2\/InhaltTypID__12\/InhaltID__1968\/BtID__1968\/Inhalte.aspxhttp:\/\/\">Gesetzentwurf und seine Begr&uuml;ndung zum Download<\/a>)<\/p><p>Geiger moniert das Fehlen einer Definition des Begriffs &bdquo;Terrorismus&ldquo; oder gar des &bdquo;Internationalen Terrorismus&ldquo;. Da diese Begriffe aber konstitutiv f&uuml;r die erstmalige Zuweisung von Aufgaben im Bereich der Pr&auml;vention an das Bundeskriminalamt sind und sich daraus auch die Abgrenzung zu den entsprechenden Aufgaben der Polizeien der L&auml;nder ergibt, sollten diese Begriffe nach Meinung Geigers ausdr&uuml;cklich im Gesetz und nicht nur in der Begr&uuml;ndung<br>\ndefiniert werden. Allerdings bliebe die Begr&uuml;ndung viel zu vage und m&uuml;sse dringend einschr&auml;nkend formuliert werden, wenn die Voraussetzungen f&uuml;r eine Zust&auml;ndigkeit des Bundeskriminalamts bei lediglich in Deutschland t&auml;tigen Gruppen bereits erf&uuml;llt sein k&ouml;nnen &bdquo;durch Einbindung in international propagierte ideologische Str&ouml;mungen&ldquo; (Begr&uuml;ndung, Seite 50). <\/p><p>&bdquo;Anders als in &sect; 20a Abs. 2, der eine im Einzelfall bestehende Gefahr, also eine konkrete Gefahr f&uuml;r die Anwendung der Befugnisse nach &sect;&sect; 20b ff. voraussetze, belasse es &sect; 4a Abs. 1 Satz 1 bei der &bdquo;Abwehr von Gefahren&ldquo;, womit eine abstrakte Gef&auml;hrdung ausreichen w&uuml;rde. Wenn wie in der Begr&uuml;ndung ausgef&uuml;hrt aber auch insoweit nur das Vorliegen einer konkreten Gefahr erfasst sein soll, w&auml;re dies, um Missverst&auml;ndnisse mit Blick auf die pr&auml;zisere Formulierung in &sect; 20a Abs. 2 zu vermeiden, klarzustellen.&ldquo;<\/p><p>Auch der ehemalige Bundesinnenminister Gerhard Baum (FDP), der schon mehrfach mit seinen Verfassungsbeschwerden gegen &Uuml;berwachungsgesetze und zuletzt noch gegen die Online-Untersuchung durch das nordrhein-westf&auml;lische Verfassungsschutzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich geklagt hat, sieht das BKA-Gesetz als verfassungswidrig an:<br>\nQuelle: <a href=\"http:\/\/www.taz.de\/1\/politik\/schwerpunkt-ueberwachung\/artikel\/1\/ich-fuehle-mich-zur-klage-verpflichtet\/\">taz<\/a><\/p><p>&bdquo;Die Bundesregierung hat es wieder nicht geschafft, den Kernbereich privater Lebensf&uuml;hrung ausreichend zu sch&uuml;tzen. Das ist nicht nur eine rechtspolitische Kritik, dadurch wird die BKA-Novelle vielmehr verfassungswidrig. Teilweise fehlt der Schutz des Kernbereichs ganz, teilweise gen&uuml;gt er nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts.&ldquo;<\/p><p>Bei der Online-Durchsuchung  <\/p><blockquote><p>wird der Gesetzentwurf den Karlsruher Anforderungen nicht gerecht. Eine Aussp&auml;hung des Computers muss laut Entwurf nur unterbleiben, wenn &ldquo;allein&rdquo; Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt w&uuml;rden. Das wird nat&uuml;rlich nie der Fall sein. Auf einem Computer finden sich ja immer auch weniger private Inhalte (&hellip;)<\/p>\n<p>Wenn man Online-Durchsuchungen &uuml;berhaupt f&uuml;r n&ouml;tig und sinnvoll h&auml;lt &ndash; ich tue das nicht! &ndash; dann m&uuml;sste der Zugriff auf den Computer immer dann ausgeschlossen sein, wenn es Indizien gibt, dass der private Kernbereich betroffen sein k&ouml;nnte.<\/p><\/blockquote><p>Die im Gesetz vorgesehene L&ouml;schung von privaten Inhalten aus der kopierten Festplatte eines &uuml;berwachten Computers durch BKA-Bedienstete und den BKA-Datenschutzbeauftragten sieht Baum als ungen&uuml;gend an:<\/p><blockquote><p>Sie k&ouml;nnen von BKA-Beamten doch keine wirklich unabh&auml;ngige Pr&uuml;fung erwarten. Selbst wenn private Dateien wieder gel&ouml;scht werden, besteht die Gefahr, dass die Ermittler aus diesen pers&ouml;nlichen Informationen neue Ermittlungsans&auml;tze gewinnen&hellip;Auch der BKA-Datenschutzbeauftragte ist nicht so neutral und unabh&auml;ngig wie ein Richter. Ich frage mich, warum die Koalition hier unbedingt die Einschaltung eines Richters verhindern will.<\/p><\/blockquote><p>(Siehe auch die Zusammenstellung kritischer Einw&auml;nde gegen das BKA-Gesetz auch unter <a href=\"http:\/\/netzpolitik.org\/2008\/heute-ist-bka-gesetz-tag\/\">netzpolitik.org<\/a>)<\/p><p>Wenn Bef&uuml;rworter des BKA-Gesetzes auf die Gefahren einer ver&auml;nderten &bdquo;Sicherheitsarchitektur&ldquo;, auf die Verschiebung der Balance zwischen Freiheit und Sicherheit, zugunsten der Sicherheit und zu Lasten der B&uuml;rgerfreiheit oder auf den ausufernden Pr&auml;ventionsstaat, auf die Vermengung geheimdienstlicher und polizeilicher Aufgaben auf die auswuchernde &Uuml;berwachung angesprochen werden, dann wird regelm&auml;&szlig;ig eingewandt, dass wir doch in einer funktionierenden Demokratie lebten und ein Missbrauch durch staatliche Organe nicht m&ouml;glich w&auml;re. <\/p><p>Wer auf diese Hoffnung setzt, muss daran erinnert werden, dass keine gesetzliche Erm&auml;chtigung dauerhaft vor Missbrauch gesch&uuml;tzt ist. Wie sagte doch Angela Merkel anl&auml;sslich des 60-j&auml;hrigen Jubil&auml;ums der CDU:<\/p><blockquote><p>Wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit.<\/p><\/blockquote><p>Man muss immer wieder an historische Parallelen erinnern, um aus der Geschichte zu lernen.<br>\nIst es nicht so gewesen, dass Hitler legal an die Macht gekommen ist und jedenfalls zu Beginn seiner Machtergreifung auf die vorhandenen gesetzlichen Erm&auml;chtigungen zur&uuml;ckgreifen konnte, um den demokratischen Widerstand gegen seine Tyrannei auszuschalten? <\/p><p>Es gibt ernst zu nehmende Stimmen, die die aktuelle Finanzkrise mit dem B&ouml;rsen-Crash am Ende der Weimarer Republik vergleichen. Es gibt dar&uuml;ber hinaus durchaus Parallelen zur damaligen Situation: Auch damals hatte Deutschland eine Situation in der die Industrien Exportsteigerungen verzeichnen konnten und wo sich die Reall&ouml;hne nicht erh&ouml;hten. Die wirtschaftliche Macht konzentrierte sich zunehmend auf einige wenige Unternehmen. Dazu geh&ouml;rte IG-Farben und die Vereinigten Stahlwerke. Es gab zahlreiche Firmenzusammenbr&uuml;che z.B. des Stinneskonzerns, der 2888 Firmen umfasste. Im Winter 1928\/29 stieg die Arbeitslosigkeit auf &uuml;ber 2 Millionen. In den 1920er Jahren wurde der Ausbau des Sozialstaates der Weimarer Republik vorangetrieben, 1927 st&auml;rkte die Arbeitslosenversicherung die Position der Gewerkschaften. Unter den Arbeitgebern entwickelte sich zusehends Unmut f&uuml;r die sozialen Kosten aufkommen zu m&uuml;ssen. 1930 wurde die 40-Stunden-Woche mit dem Ziel die Massenarbeitslosigkeit zu bek&auml;mpfen, eingef&uuml;hrt. Arbeitgeber im Bergbausektor verlangten 1930 von den Arbeitnehmern 12,5 Prozent Lohnverzicht. Die Reichsregierung unter Reichskanzler Hermann M&uuml;ller (SPD) trat im M&auml;rz 1930 zur&uuml;ck, da es seiner Koalition, die aus f&uuml;nf Parteien bestand, nicht gelungen war, bez&uuml;glich der Reform der Arbeitslosenversicherung eine Einigung zu erzielen. Reichspr&auml;sident Hindenburg beauftragte Heinrich Br&uuml;ning mit der Bildung einer neuen Regierung.  <\/p><p>Ende des Jahres 1930 ist die Arbeitslosigkeit auf 4,4 Millionen angestiegen. W&auml;hrend des Jahres 1931 radikalisiert sich der innenpolitische Kampf. Die Regierung von Heinrich Br&uuml;ning stellte sich auf die Seite der Arbeitgeber, als der Zechenverband im Januar 1931, 295 000 Arbeitern k&uuml;ndigte, die zum Teil zu schlechteren Arbeitsbedingungen wieder eingestellt werden sollten. Die Massenk&uuml;ndigung wurde zwar wieder zur&uuml;ckgenommen, die L&ouml;hne jedoch um sechs Prozent gek&uuml;rzt worauf die Familien der Arbeiter in Not und Armut lebten. Die Binnennachfrage war am Boden und das Vertrauen in Politik und Demokratie ebenfalls. Die SPD, der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund (ADGB), die Arbeitersportverb&auml;nde und der sozialdemokratische Kampfbund Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold gr&uuml;nden am 16. Dezember 1931 die Eiserne Front, mit dem Ziel die Weimarer Republik gegen die Nationalsozialisten zu verteidigen. Im Dezember 1931 stieg die Arbeitslosigkeit auf 5,66 Millionen an. Aus der Stimmung im Volk, die durch Hoffnungslosigkeit, Ratlosigkeit und Arbeitslosigkeit gepr&auml;gt war, entwickelte sich eine politische Radikalisierung. Die extrem rechte antisemitische Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) und die Kommunistische Partei Deutschlands  (KPD) konnte enorme Zuw&auml;chse verzeichnen. Die paramilit&auml;rischen Verb&auml;nde der politisch kontr&auml;ren Parteien (SA, Sturmabteilung und Roter Frontk&auml;mpferbund), lieferten sich Stra&szlig;enk&auml;mpfe, die Situation nahm b&uuml;rgerkriegs&auml;hnliche Ausma&szlig;e an. <\/p><p>Ende 1930\/Anfang 1931 wurde von Reichspr&auml;sident Paul von Hindenburg die &ldquo;erste Notverordnung zur Ausschreitungen&rdquo;, womit die Versammlungsfreiheiten eingeschr&auml;nkt und das Verbot politischer Druckerzeugnisse wie Plakate oder Flugbl&auml;tter eingef&uuml;hrt wurde. Dar&uuml;ber hinaus erm&ouml;glichte die Verordnung, politischen Vereinigungen das Tragen bestimmter Kleidung oder Abzeichen zu untersagen. Zur Reichspr&auml;sidentenwahl am 13.M&auml;rz 1932 erhielt der Amtsinhaber Paul von Hindenburg mit 49,6 Prozent nicht die absolute Mehrheit. Sein st&auml;rkster Konkurrent um das Amt des deutschen Staatsoberhauptes war Adolf Hitler (NSDAP), der 30,1 Prozent der Stimmen erhielt. Am 13. April 1932 hatte Reichswehrminister Wilhelm Groener auf der Grundlage der &bdquo;Notverordnung zur Sicherung der Staatsautorit&auml;t&ldquo; sowohl Hitlers &bdquo;Sturmabteilung&ldquo; (SA) als auch die &bdquo;Schutzstaffel&ldquo; (SS) verboten. Die Landtagswahlen in Bayern, W&uuml;rttemberg, Preu&szlig;en, Anhalt und Sachsen brachten der NSDAP starke Zuw&auml;chse. Die Regierung unter Reichskanzler Heinrich Br&uuml;ning bef&uuml;rchtete einen Putschversuch der rechtsradikalen Organisationen. Zudem sollte dem wachsenden politischen Stra&szlig;enterror Einhalt geboten werden. Schon zwei Monate sp&auml;ter wurde das Verbot jedoch wieder aufgehoben. Im Mai 1932 trat Br&uuml;ning zur&uuml;ck, Hindenburg beauftragte Franz von Papen mit der Bildung einer Regierung.  Das Kabinett Franz von Papens wurde von nahezu allen Reichstagsparteien &ndash; mit Ausnahme der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) &ndash; abgelehnt. Als erste Amtshandlung l&ouml;ste der Reichskanzler das Parlament auf. Adolf Hitler stellt Papen seine politische Unterst&uuml;tzung in Aussicht, sofern das im April verh&auml;ngte Verbot von &bdquo;Sturmabteilung&ldquo; (SA) und &bdquo;Schutzstaffel&ldquo; (SS) wieder aufgehoben werde. Dieser Forderung kam von Papen am 12. Juni nach. Am 20. Juli 1932 setzt Paul von Hindenburg mittels einer Notverordnung die legitime preu&szlig;ische Regierung unter Ministerpr&auml;sident Otto Braun (SPD) ab. An dessen Stelle Franz von Papen als Reichskommissar tritt. Damit verliert die SPD ihre letzte wichtige Regierungsposition im Reich. Bei den Reichstagwahlen im Juli 1932 erh&auml;lt die NSDAP 37,3 Prozent der Stimmen und ist somit st&auml;rkste Partei im Reichstag. Die Regierung von Papen stellt im August 1932 ein neues Wirtschaftsprogramm vor, das einen freiwilligen Arbeitsdienst und Steuergutscheine f&uuml;r Unternehmen beinhaltete, die neue Arbeitskr&auml;fte einstellten. Diese sollten jedoch durch niedrige L&ouml;hne und die Senkung der Arbeitslosenunterst&uuml;tzung finanziert werden, was zu zahlreichen Streiks f&uuml;hrte. Bei den Reichstagswahlen im November 1932 erh&auml;lt die NDSAP 33,1 Prozent der Stimmen, alle Parteien im Reichstag mit Ausnahme der Deutschnationalen Volkspartei verweigern der Regierung Papen die Unterst&uuml;tzung, worauf der Kanzler am 17. November 1932 seinen R&uuml;cktritt einreicht. W&auml;hrend eines Gespr&auml;chs, das Hindenburg mit Hitler f&uuml;hrte, verlangte dieser f&uuml;r den Fall der Berufung zum Reichskanzler weitreichende Kompetenzen (Erm&auml;chtigungsgesetz). Hindenburg lehnt zu diesem Zeitpunkt diese Forderung ab und ernennt General Kurt von Schleicher zum neuen Reichskanzler. Schleicher hat den Plan durch den Reichsorganisationsleiter Georg Strasser, die NSDAP zu spalten und mit Hilfe von Neuwahlen eine Regierung mit Strasser auf die Beine zu stellen.  Er schl&auml;gt die Gr&uuml;ndung einer partei&uuml;bergreifenden Gewerkschaftsfront vor.  Zun&auml;chst findet der Vorschlag die Zustimmung des linken Fl&uuml;gels der NSDAP, da die Arbeitslosigkeit katastrophale Ausma&szlig;e angenommen hatte, jedoch nicht die Zustimmung Hitlers, der daraufhin mit Unterst&uuml;tzung Goebbels, Strasser isolierte, was letztendlich zu seiner Entlassung f&uuml;hrte.  Am 28. Januar tritt Schleicher zur&uuml;ck, da Hindenburg seinen Vorschlag einer befristeten Diktatur, zur letzten M&ouml;glichkeit, die Ernennung Hitlers als Reichskanzler zu vermeiden, ablehnt. Am 30. Januar ernennt Hindenburg Adolf Hitler zum Reichskanzler. <\/p><p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.bwbs.de\/bwbs_biografie\/Verbot_von_SA_und_SS_B1067.html\">bwbs.de<\/a> und der gro&szlig;e Ploetz, 2008).<br>\nDie am 28. Februar 1933 erlassene &bdquo;Verordnung des Reichspr&auml;sidenten zum Schutz von Volk und Staat&ldquo; und setzte die Grundrechte der Weimarer Verfassung au&szlig;er Kraft, dieser Wendepunkt war entscheidend f&uuml;r Hitler, da er mit dieser Verordnung den demokratischen Rechtsstaat beseitigte. Die Verordnung erkl&auml;rte Hausdurchsuchungen, Eingriffe in das Post-, Brief, Telegrafen- und Fernsprechgeheimnis, Versammlungsrecht, Beschr&auml;nkungen zur freien Meinungs&auml;u&szlig;erung und Beschlagnahmungen f&uuml;r legal. Die von Reichspr&auml;sident von Hindenburg, Reichskanzler Adolf Hitler, Reichsminister des Innern Frick und Reichsminister der Justiz Dr. G&uuml;rtner unterzeichnete Verordnung ebnete den Weg von der Weimarer Republik zur totalit&auml;ren Diktatur mit den bekannten Auswirkungen f&uuml;r alle, die sich bis dahin noch dem Nationalsozialismus entgegenstellten. <\/p><p>Geschichte wiederholt sich nicht, aber wenn man aus der Geschichte etwas lernen kann, dann das, dass Macht und Gesetze missbraucht werden k&ouml;nnen.<\/p><p>Wir leben in krisenhaften Zeiten. Was w&auml;re, wenn sich die Krise weiter versch&auml;rfte? Was w&auml;re, wenn sich in Deutschland ein &bdquo;Haider&ldquo; oder &bdquo;Le Pen&ldquo; f&auml;nde? Was w&auml;re, wenn rechtsextreme, demokratiefeindliche Kr&auml;fte an Macht und Einfluss gew&ouml;nnen? Was w&auml;re, wenn sie zur Erhaltung ihrer Macht und zur Bek&auml;mpfung ihrer Gegner den &bdquo;Terrorismusverdacht&ldquo; missbrauchten?<\/p><p>Was w&auml;re, wenn solche Machthaber mit Hilfe der F&uuml;lle der bereits eingef&uuml;hrten &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen, der Aufl&ouml;sung der Trennung zwischen Milit&auml;r und Polizei und einem BKA, das keiner parlamentarischen Kontrolle unterliegt, in Deutschland ausgestattet w&auml;ren? <\/p><p>Ist es wirklich die Sorge vor dem &bdquo;Terrorismus&ldquo; oder steht vielleicht dahinter auch die Angst vor den Auswirkungen der derzeitigen Politik und vor krisenhaften Zuspitzungen? Sollen B&uuml;rger im Vorfeld &uuml;berwacht und ausgesp&auml;ht werden, als Pr&auml;ventivma&szlig;nahme, um Aufst&auml;nde, Demonstrationen und Streiks bereits im Keim ersticken zu k&ouml;nnen?<\/p><p>Es w&auml;re nicht das erste Mal, dass Widerstand gegen eine herrschende Macht zum &bdquo;Terrorismus&ldquo; erkl&auml;rt w&uuml;rde. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auch mit diesem neuen Gesetz zur inneren Sicherheit werden die verfassungsrechtlichen Grenzen der Staatsgewalt und &bdquo;Geist der Verfassung&ldquo; unter dem Vorwand der Terrorismusbek&auml;mpfung aufgeweicht. Die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit wird seit Jahren zugunsten der Sicherheit gef&auml;hrdet. Das Grundgesetz wird mit immer neuen Sicherheitsgesetzen bis an die Grenzen strapaziert und zu oft sind die Grenzen<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=3596\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[184,188,126,60],"tags":[1628,441,418,1554,421,440],"class_list":["post-3596","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-ueberwachung","category-bundesregierung","category-erosion-der-demokratie","category-innere-sicherheit","tag-bundestrojaner","tag-freiheit","tag-grundgesetz","tag-orwell-2-0","tag-polizei","tag-schaeuble-wolfgang"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3596","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3596"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3596\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":28298,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3596\/revisions\/28298"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3596"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3596"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3596"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}