{"id":36093,"date":"2016-12-02T16:35:12","date_gmt":"2016-12-02T15:35:12","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=36093"},"modified":"2017-04-10T11:46:22","modified_gmt":"2017-04-10T09:46:22","slug":"eine-brisante-antwort-der-bundesregierung-zur-wichtigen-rolle-ramsteins-im-us-drohnenkrieg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=36093","title":{"rendered":"Eine brisante Antwort der Bundesregierung zur wichtigen Rolle Ramsteins im US-Drohnenkrieg"},"content":{"rendered":"<p>Die Bundesregierung hat am 30. November 2016 in einer Bundestagsfragestunde durch den Staatsminister im Ausw&auml;rtigen Amt (AA) Michael Roth (SPD) nach mehrj&auml;hriger Verz&ouml;gerung eine brisante Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Hunko (Die Linke) zur bedeutsamen Rolle der US-Airbase Ramstein im globalen US-Drohnenkrieg gegeben, mit der sie fr&uuml;here eigene Ausk&uuml;nfte modifiziert. <strong>Albrecht M&uuml;ller<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_146\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-36093-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/161205_Eine_brisante_Antwort_der_Bundesregierung_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/161205_Eine_brisante_Antwort_der_Bundesregierung_NDS.mp3\">http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/161205_Eine_brisante_Antwort_der_Bundesregierung_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/161205_Eine_brisante_Antwort_der_Bundesregierung_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=36093-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/161205_Eine_brisante_Antwort_der_Bundesregierung_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"161205_Eine_brisante_Antwort_der_Bundesregierung_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Staatsminister Roth erkl&auml;rte jetzt u.a., &ldquo;die US-Seite&rdquo; habe der Bundesregierung am 26. August 2016 mitgeteilt, dass &ldquo;die globalen Kommunikationswege der USA zur Unterst&uuml;tzung unbemannter Luftfahrzeuge Fernmeldepr&auml;senzpunkte auch in Deutschland einschl&ouml;ssen, von denen aus die Signale weitergeleitet w&uuml;rden. Eins&auml;tze unbemannter Luftfahrzeuge w&uuml;rden von verschiedenen Standorten aus geflogen, unter Nutzung diverser Fernmelderelaisschaltungen, von denen einige auch in Ramstein laufen w&uuml;rden. Au&szlig;erdem teilte sie (= die US-Seite) mit, dass im Jahr 2015 in Ramstein eine Vorrichtung zur Verbesserung der bereits zuvor vorhandenen Fernmeldeausstattung fertiggestellt worden sei, und sie hat uns dar&uuml;ber informiert, dass Ramstein eine Reihe weiterer Aufgaben unterst&uuml;tze, darunter die Planung, &Uuml;berwachung, Auswertung von zugewiesenen Luftoperationen.&rdquo;<\/p><p>Mit den Ausf&uuml;hrungen des AA-Staatsministers Michael Roth werden die brisanten Whistleblower-Enth&uuml;llungen des fr&uuml;heren US-Drohnenkriegspiloten Brandon Bryant, dem daf&uuml;r 2015 von IALANA und der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler der Whistleblower-Preis verliehen wurde, der Sache nach best&auml;tigt. Zugleich wird damit das Prozessvorbringen der Bundesregierung in mehreren verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu Ramstein korrigiert, in denen sie erkl&auml;rt hatte, von einer Einbeziehung der Airbase Ramstein in den globalen US-Drohnenkrieg k&ouml;nne aufgrund der Ausk&uuml;nfte der US-Regierung keine Rede sein.<\/p><p>Die Bundesregierung geht nach der Erkl&auml;rung von AA-Staatsminister Roth allerdings auch nunmehr weiter davon aus, es gelte &ldquo;weiterhin die Zusicherung der Vereinigten Staaten, dass Aktivit&auml;ten in US-Milit&auml;rliegenschaften in Deutschland im Einklang mit dem geltenden Recht erfolgen.&rdquo; Und Staatsminister Roth weiter: &ldquo;Ich kann nicht generell von einem v&ouml;lkerrechtswidrigen Verhalten sprechen; wir k&ouml;nnen das nur auf den Einzelfall bezogen tun. Insofern kann ich dar&uuml;ber auch nichts sagen; denn ich vermag die Verantwortlichkeiten, die sich aus Ramstein heraus ergeben, nicht zu beurteilen.&rdquo;<\/p><p>Diese &ldquo;letztlich rechtsnihilistische Haltung der Bundesregierung&rdquo; wird von Kritikern wie dem fr&uuml;heren Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Dieter Deiseroth kritisiert. Deiseroth dazu in einer aktuellen Stellungnahme:<\/p><p>&ldquo;Die von den USA auch &uuml;ber die Airbase Ramstein gef&uuml;hrten Drohnenangriffe in Afghanistan, Pakistan, Somalia und Jemen mit dem Ziel der T&ouml;tung von als Terroristen verd&auml;chtigten Personen forderten bisher schon unz&auml;hlige unschuldige Opfer unter der Zivilbev&ouml;lkerung. Zahlreiche andere Untersuchungen, u.a. des UN-Sonderberichterstatters, haben aufgedeckt: Die US-Drohnenkriegsf&uuml;hrung richtet sich nicht nur gegen k&auml;mpfende Aktivisten von Kriegsparteien (&bdquo;Kombattanten&ldquo;), sondern auch gegen die Zivilbev&ouml;lkerung in den Einsatzgebieten. Die Zahl der unschuldigen zivilen Opfer der US-Drohnenangriffe  ist zwischenzeitlich um ein Vielfaches h&ouml;her als diejenige von get&ouml;teten Kombattanten. Diese Feststellungen sind durch die beschwichtigenden Erkl&auml;rungen des scheidenden US-Pr&auml;sidenten Obama nicht aus der Welt geschaffen worden. Im Gegenteil.<\/p><p>Es geht um schwere Rechtsbr&uuml;che. Milit&auml;rische Drohnenangriffe m&uuml;ssen sich u.a. an den Anforderungen der Art. 51 und 57 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Abkommen messen lassen. Danach sind sie v&ouml;lkerrechtswidrig, wenn der &bdquo;Begleitschaden&ldquo; vorhersehbar war und wenn er durch die Anwendung praktisch m&ouml;glicher Vorsichtsma&szlig;nahmen bei der Wahl der Angriffsmittel und -methoden vermeidbar gewesen w&auml;re oder wenn die mit ihm verbundenen Verluste unter der Zivilbev&ouml;lkerung, die Verwundung von Zivilpersonen, die Besch&auml;digung ziviler Objekte oder mehrere derartige Folgen zusammen in keinem Verh&auml;ltnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren milit&auml;rischen Vorteil stehen. Auch bei nicht v&ouml;lkerrechtswidrigen Angriffen, durch welche die Zivilbev&ouml;lkerung in Mitleidenschaft gezogen werden kann, muss eine wirksame Warnung vorausgehen, wenn die gegebenen Umst&auml;nde dies erlauben. Diese Anforderungen werden in vielen F&auml;llen nicht eingehalten. Warum sollte dies ausgerechnet bei den US-Drohnenangriffen anders sein, die &uuml;ber Ramstein &ldquo;laufen&rdquo;. Die Aussagen des Whistleblowers Brandon Bryant belegen dies.<\/p><p>Die US-Drohnenangriffe gegen Ziele u.a. in Pakistan, Jemen und Somalia versto&szlig;en ferner gegen die territoriale Integrit&auml;t dieser Zielstaaten (Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta). Sie k&ouml;nnen auch nicht als Selbstverteidigung nach Art. 51 UN-Charta gerechtfertigt werden, da von diesen Staaten keine (gegenw&auml;rtigen) milit&auml;rischen Angriffe gegen die USA ausgehen. Eine Erm&auml;chtigung durch den UN-Sicherheitsrat nach Art. 39 und 42 UN-Charta liegt nicht vor.<\/p><p>Die deutsche Bundesregierung ist mit-verantwortlich daf&uuml;r, dass mit der US-Airbase Ramstein deutsches Territorium in diesen globalen US-Drohnenkrieg einbezogen wird. Das verst&ouml;&szlig;t gegen das Grundgesetz. Denn die deutsche Verfassung verbietet, dass deutsche Hoheitstr&auml;ger v&ouml;lkerrechtswidrige Handlungen oder Zust&auml;nde auf oder &uuml;ber deutschem Hoheitsgebiet dulden oder gar unterst&uuml;tzen. <\/p><p>Die Unterst&uuml;tzung einer v&ouml;lkerrechtswidrigen Milit&auml;raktion kann nicht nur durch die milit&auml;rische Teilnahme an Kampfhandlungen erfolgen, sondern auch auf andere Weise. Ein v&ouml;lkerrechtliches Delikt kann n&auml;mlich sowohl durch ein Tun als auch &ndash; wenn eine v&ouml;lkerrechtliche Pflicht zu einem Tun besteht &ndash; durch Unterlassen begangen werden. Eine Beihilfe zu einem v&ouml;lkerrechtlichen Delikt ist selbst ein v&ouml;lkerrechtliches Delikt.<\/p><p>Anhaltspunkte und Ma&szlig;st&auml;be f&uuml;r die Beantwortung der Frage, wann eine Hilfeleistung durch eine Nicht-Konfliktpartei zugunsten eines kriegf&uuml;hrenden Staates v&ouml;lkerrechtswidrig ist, ergibt sich u.a. aus der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 14. Dezember 1974 ohne formelle Abstimmung im Wege des allgemeinen Konsenses als Bestandteil der Resolution 3314 (XXIX) beschlossenen &ldquo;Aggressionsdefinition&rdquo;. Sie ist inzwischen als V&ouml;lkergewohnheitsrecht allgemein anerkannt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21.Juni 2005 &ndash; 2 WD 12.04 &ndash; Rn. 217 ff.) bereits entschieden. In Art. 3 Buchst. f) der o.g. &ldquo;Aggressionsdefinition&rdquo; hei&szlig;t es, dass als &ldquo;Angriffshandlung&rdquo; im Sinne des Art. 39 UN-Charta unter anderem folgende Handlung anzusehen ist:<\/p><p>&ldquo;Die Handlung eines Staates, die in seiner Duldung besteht, dass sein Hoheitsgebiet, das er einem anderen Staat zur Verf&uuml;gung gestellt hat, von diesem anderen Staat dazu benutzt wird, eine Angriffshandlung gegen einen dritten Staat zu begehen.&rdquo;<\/p><p>In Sachen Ramstein (vgl. dazu unser <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=34744\">Interview in den NachDenkseiten vom 25.8.2016<\/a>) gibt es eine interessante Korrektur in der Informationspolitik der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat am 30. November 2016 in einer Bundestagsfragestunde durch den Staatsminister im Ausw&auml;rtigen Amt (AA) Michael Roth (SPD) nach mehrj&auml;hriger Verz&ouml;gerung eine brisante Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zur bedeutsamen Rolle der US-Airbase Ramstein im globalen US-Drohnenkrieg gegeben, mit der sie fr&uuml;here eigene Ausk&uuml;nfte modifiziert:<\/p><p><strong>Hier die vollst&auml;ndige youtube-Aufzeichnung der Fragestunde:<\/strong><\/p><p><div class=\"external-2click\" data-provider=\"Youtube\" data-provider-slug=\"youtube\"><div class=\"external-placeholder\"><p><strong>Externer Inhalt<\/strong><\/p><p>Beim Laden des Videos werden Daten an Youtube &uuml;bertragen.<\/p><button type=\"button\" class=\"external-load\">Inhalt von Youtube zulassen<\/button><\/div><div class=\"external-content\"><iframe loading=\"lazy\" width=\"500\" height=\"315\" src=\"\" frameborder=\"0\" allowfullscreen class=\"external-2click-target \" data-src=\"https:\/\/www.youtube-nocookie.com\/embed\/jKrwd_fOKEU\"><\/iframe><\/div><div class=\"external-optout\"><a href=\"#\" data-revoke=\"youtube\">Inhalte von Youtube nicht mehr zulassen<\/a><\/div><\/div><\/p><p><strong>Und hier der Auszug aus dem vorl&auml;ufigen Sitzungsprotokoll des Deutschen Bundestages:<\/strong><\/p><p><strong>205. Sitzung des 18. Deutschen Bundestages am Mittwoch, 30. November 2016<\/strong><\/p><p>Fragestunde (Auszug aus dem <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/pdf\/161203-18205BT-Protokoll.pdf\">Protokoll<\/a>)<\/p><p><strong>Vizepr&auml;sidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn:<\/strong> Ich rufe die Frage 16 des Abgeordneten Hunko auf:<\/p><blockquote><p>\nWelchen Stand hat die seit April 2014 ausstehende Beantwortung eines Fragenkatalogs der Bundesregierung an die US-Regierung zur Beteiligung von US-Anlagen in Ramstein oder Stuttgart als Relaisstation am US-Drohnenkrieg (fragegegenst&auml;ndlich sind nicht Starts und Landungen von Drohnen, sondern deren Steuerung via Ramstein), an die das Ausw&auml;rtige Amt zun&auml;chst &bdquo;fortgesetzt&ldquo;, dann &bdquo;eindringlich&ldquo; und &bdquo;mit Nachdruck&ldquo;, zwischenzeitlich &bdquo;fortgesetzt eindringlich&ldquo; und nunmehr &bdquo;wiederholt nachdr&uuml;cklich&ldquo; erinnert haben will (vergleiche die Antwort der Bundesregierung auf meine m&uuml;ndlichen Fragen 18, Plenarprotokoll 18\/78, sowie 37, Plenarprotokoll 18\/178), obwohl die zust&auml;ndige Staatsministerin Dr. Maria B&ouml;hmer mir auf meine m&uuml;ndliche Frage 3, Plenarprotokoll 18\/45, vor zweieinhalb Jahren die Beantwortung &bdquo;innerhalb weniger Wochen&ldquo; versprach, und inwiefern rechnet die Bundesregierung w&auml;hrend der Amtszeit des US-Pr&auml;sidenten Barack Obama &uuml;berhaupt noch mit einer Beantwortung bzw. sonstigen finalen Kl&auml;rung ihrer offenen Fragen, zumal die Angelegenheit (zumindest angesichts fehlender Medienberichte) offensichtlich nicht beim j&uuml;ngsten Besuch des noch amtierenden US-Pr&auml;sidenten in Berlin in der 46. Kalenderwoche dieses Jahres zur Sprache kam?\n<\/p><\/blockquote><p><strong>Herr Staatsminister Michael Roth, Staatsminister im Ausw&auml;rtigen Amt:<\/strong> Vielen Dank, Frau Pr&auml;sidentin. &ndash; Herr Kollege Hunko, die Bundesregierung hat sich zu dem Themenbereich, den Sie jetzt in Ihrer Frage angesprochen haben, bereits am 28. September 2016 im Rahmen der PSK-Unterrichtung der Obleute des Ausw&auml;rtigen Ausschusses ge&auml;u&szlig;ert. Die Unterrichtung wurde damals von meinem Kollegen, dem Politischen Direktor des Ausw&auml;rtigen Amts, vorgenommen. Der Politische Direktor unterrichtete damals die Obleute des Ausw&auml;rtigen Ausschusses &uuml;ber ein am 26. August 2016 erfolgtes Gespr&auml;ch mit Vertretern der US-Botschaft im Ausw&auml;rtigen Amt. Die US-Seite hat in dem damals stattgefundenen Gespr&auml;ch best&auml;tigt &ndash; abermals best&auml;tigt &ndash;, dass unbemannte Luftfahrzeuge von Ramstein aus weder gestartet noch gesteuert w&uuml;rden. Sie teilte &uuml;berdies mit, dass die globalen Kommunikationswege der USA zur Unterst&uuml;tzung unbemannter Luftfahrzeuge Fernmeldepr&auml;senzpunkte auch in Deutschland einschl&ouml;ssen, von denen aus die Signale weitergeleitet w&uuml;rden. Eins&auml;tze unbemannter Luftfahrzeuge w&uuml;rden von verschiedenen Standorten aus geflogen, unter Nutzung diverser Fernmelderelaisschaltungen, von denen einige auch in Ramstein laufen w&uuml;rden. Au&szlig;erdem teilte sie mit, dass im Jahr 2015 in Ramstein eine Vorrichtung zur Verbesserung der bereits zuvor vorhandenen Fernmeldeausstattung fertiggestellt worden sei, und sie hat uns dar&uuml;ber informiert, dass Ramstein eine Reihe weiterer Aufgaben unterst&uuml;tze, darunter die Planung, &Uuml;berwachung, Auswertung von zugewiesenen Luftoperationen. In Reaktion auf diese neuen Informationen haben wir hochrangige Gespr&auml;che in Washington Mitte September gef&uuml;hrt, wiederum &uuml;ber unseren Politischen Direktor, und wir werden dazu selbstverst&auml;ndlich auch weiterhin mit der amerikanischen Seite in Kontakt bleiben. F&uuml;r uns, Herr Abgeordneter Hunko, ist aber ein Punkt ganz entscheidend: Es gilt weiterhin die Zusicherung der Vereinigten Staaten, dass Aktivit&auml;ten in US-Milit&auml;rliegenschaften in Deutschland im Einklang mit dem geltenden Recht erfolgen.<\/p><p><em>(Zuruf von der LINKEN: Das m&uuml;ssen Sie doch &uuml;berpr&uuml;fen!)<\/em><\/p><p><strong>Vizepr&auml;sidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn:<\/strong> Herr Hunko.<\/p><p><strong>Andrej Hunko (DIE LINKE):<\/strong> Vielen Dank. &ndash; Herr Staatsminister Roth, das ist jetzt interessant. Wir haben &uuml;ber Jahre nachgefragt, ob Ramstein eine Relaisstation f&uuml;r den v&ouml;lkerrechtswidrigen US-Drohnenkrieg ist.<\/p><p><em>(Hans-Christian Str&ouml;bele [B&Uuml;NDNIS 90\/DIE GR&Uuml;NEN]: Da hat sich der Untersuchungsausschuss mit besch&auml;ftigt!)<\/em><\/p><p>Es ist jetzt zum ersten Mal die Best&auml;tigung auch durch die Bundesregierung gekommen, dass Ramstein eine Relaisstation ist. Vielen Dank daf&uuml;r. Mich w&uuml;rde schon interessieren, welche Konsequenzen Sie daraus ziehen. Sie sagen: Na ja, es ist nicht v&ouml;lkerrechtswidrig, weil die USA sagen: Es ist nicht v&ouml;lkerrechtswidrig. &ndash; Wie ist denn Ihre Einsch&auml;tzung des US-Drohnenkriegs, f&uuml;r den Ramstein eine zentrale Relaisstation ist?<\/p><p><strong>Vizepr&auml;sidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn:<\/strong> Herr Staatsminister.<\/p><p><strong>Michael Roth, Staatsminister im Ausw&auml;rtigen Amt:<\/strong> Ich habe Ihnen schon die Stellungnahme der Bundesregierung dazu &uuml;bermittelt. Die Informationen, die f&uuml;r Sie jetzt offenkundig neu sind, Herr Hunko, haben wir bereits vor Monaten dem Ausw&auml;rtigen Ausschuss gegeben. Aus der blo&szlig;en Tatsache, dass Deutschland den USA Gel&auml;nde f&uuml;r die Luftwaffenbasis Ramstein zur Verf&uuml;gung stellt, folgt keine allgemeine Verantwortung f&uuml;r alle Eins&auml;tze, nur weil f&uuml;r diese relevante Steuerungssignale m&ouml;glicherweise auch &uuml;ber Ramstein geleitet werden k&ouml;nnten. F&uuml;r uns gilt die Zusicherung der Vereinigten Staaten, und diese Zusicherung habe ich Ihnen noch einmal &uuml;bermittelt.<\/p><p><strong>Vizepr&auml;sidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn:<\/strong> Herr Hunko.<\/p><p><strong>Andrej Hunko (DIE LINKE):<\/strong> Vielen Dank. &ndash; Herr Roth, ich will sagen: Das ist keine neue Information f&uuml;r uns. Aber neu ist, dass die Bundesregierung das hier zum ersten Mal &ouml;ffentlich macht. Ich will trotzdem noch einmal nachfragen. Sie sagen, die Zusicherung der USA sei f&uuml;r Sie ma&szlig;geblich. Wie ist denn die eigene Einsch&auml;tzung der Bundesregierung bez&uuml;glich der V&ouml;lkerrechtskonformit&auml;t oder -nichtkonformit&auml;t des US-Drohnenkriegs, der offenbar auch &uuml;ber Ramstein l&auml;uft?<\/p><p><strong>Michael Roth, Staatsminister im Ausw&auml;rtigen Amt:<\/strong> Noch einmal: Zu der Frage, ob solche Eins&auml;tze auch ohne die Relaisstation in Ramstein durchgef&uuml;hrt werden k&ouml;nnten, hat sich die US-Regierung ja nicht ge&auml;u&szlig;ert. Es ist auch ausgesprochen unwahrscheinlich, Herr Kollege, dass sich die amerikanische Regierung &uuml;berhaupt zu operativen Details einschlie&szlig;lich solcher, zu denen Operationen unbemannter Luftfahrzeuge geh&ouml;ren, &auml;u&szlig;ern wird. F&uuml;r die Vereinigten Staaten von Amerika ist dies kein v&ouml;lkerrechtswidriger Vorgang.<\/p><p><em>(Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Die Bundesregierung?)<\/em><\/p><p>Insofern ist Ihnen die Position bekannt. Es ist auch aus unserer Sicht so allgemein kein v&ouml;lkerrechtswidriger Vorgang, weil wir uns &ndash; auch das zeichnet die Rechtsprechung aus &ndash; nur den genauen und konkreten Einzelfall veranschaulichen k&ouml;nnen. Ich kann nicht generell von einem v&ouml;lkerrechtswidrigen Verhalten sprechen; wir k&ouml;nnen das nur auf den Einzelfall bezogen tun. Insofern kann ich dar&uuml;ber auch nichts sagen; denn ich vermag die Verantwortlichkeiten, die sich aus Ramstein heraus ergeben, nicht zu beurteilen.<\/p><p><strong>Vizepr&auml;sidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn:<\/strong> Herr Movassat.<\/p><p><strong>Niema Movassat (DIE LINKE):<\/strong> Danke. &ndash; Herr Staatsminister, ich glaube, die V&ouml;lkerrechtsliteratur, zumindest hier in Europa, ist sich weitgehend einig, dass der sogenannte Krieg gegen den Terror &ndash; unter diesem Label finden ja auch die US-Drohneneins&auml;tze statt &ndash; aus v&ouml;lkerrechtlicher Sicht nicht einen bewaffneten Konflikt darstellt. Man ist sich gleichzeitig einig, dass au&szlig;erhalb bewaffneter Konflikte die T&ouml;tung von Menschen v&ouml;lkerrechtswidrig ist und damit nat&uuml;rlich auch gegen das Grundgesetz verst&ouml;&szlig;t, weil die Regeln des V&ouml;lkerrechts &uuml;ber das Grundgesetz Anwendung in Deutschland finden. Insofern muss die Erkenntnis, dass &uuml;ber Ramstein die Funksignale an die Drohnen &uuml;bermittelt werden, f&uuml;r die Bundesregierung ein Grund sein, das v&ouml;lkerrechtlich intensivst zu pr&uuml;fen und daraus Schl&uuml;sse zu ziehen. Ich erinnere hier an eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes K&ouml;ln, das, weil ihm ein Nachweis auf der Tatsachenebene nicht m&ouml;glich war, die Klage von Jemeniten, die hier geklagt hatten, abgewiesen hat. Aber das, was Sie hier sagen, &auml;ndert nat&uuml;rlich schon die Tatsachengrundlage. Daher meine Frage: Welche v&ouml;lkerrechtliche Pr&uuml;fung plant die Bundesregierung zu diesem Thema? Oder wollen Sie sich ausschlie&szlig;lich auf das verlassen, was die US-Regierung Ihnen mitteilt?<\/p><p><strong>Michael Roth, Staatsminister im Ausw&auml;rtigen Amt:<\/strong> Frau Pr&auml;sidentin! Herr Abgeordneter Movassat, wir verlassen uns ja nicht alleine auf die Aussagen, sondern wir bleiben mit den Vereinigten Staaten im regelm&auml;&szlig;igen Gespr&auml;ch. Wir bleiben da am Ball, um die notwendigen Informationen zu erhalten. Ich habe aber schon deutlich gemacht, dass die Bewertung von Eins&auml;tzen unbemannter Luftfahrzeuge aus Sicht der Bundesregierung immer von den Umst&auml;nden des Einzelfalls abh&auml;ngig ist. Wir k&ouml;nnen deshalb keine pauschalen &Auml;u&szlig;erungen und Bewertungen dar&uuml;ber treffen.<\/p><p><strong>Vizepr&auml;sidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn:<\/strong> Herr Str&ouml;bele.<\/p><p><strong>Hans-Christian Str&ouml;bele (B&Uuml;NDNIS 90\/DIE GR&Uuml;NEN):<\/strong> Herr Staatsminister, es ist doch immer wieder wichtig, dass man in die Fragestunde kommt; &ndash;<\/p><p><strong>Michael Roth, Staatsminister im Ausw&auml;rtigen Amt:<\/strong> Stimmt.<\/p><p><strong>Hans-Christian Str&ouml;bele (B&Uuml;NDNIS 90\/DIE GR&Uuml;NEN):<\/strong> &ndash; denn da bekommt man tats&auml;chlich auch mal neue Informationen. &ndash; Ich gehe davon aus, dass dem Au&szlig;enministerium und auch Ihnen bekannt ist, dass ein ausgewachsener Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages sich intensiv mit diesem Thema besch&auml;ftigt, insbesondere mit dem, was &uuml;ber Ramstein geschieht. Jetzt meine konkrete Frage: Ist der Bundesregierung bzw. dem Au&szlig;enministerium bekannt, dass im Untersuchungsausschuss ein Zeuge aus den USA, Brandon Bryant, ausgesagt hat, dass er selber ein solcher Drohnenpilot gewesen ist, der die Drohnen von den USA in Ziele etwa in Somalia gelenkt hat, dass die Befehle, die er dazu bekommen hat, und die Leitungen immer &uuml;ber Ramstein gelaufen sind, dass er weit &uuml;ber 1.000 solcher Eins&auml;tze &ndash; also von den USA aus gelenkt &ndash; geflogen hat, dass dabei viele Menschen umgekommen sind und dass er f&uuml;r diese T&auml;tigkeit sogar einen Orden in den USA bekommen hat? Ist das nicht Anlass genug f&uuml;r die Bundesregierung, der Frage nachzugehen, ob die Eins&auml;tze, die &uuml;ber Ramstein laufen, nicht tats&auml;chlich auch gegen deutsches Recht versto&szlig;en &ndash; die einzelnen Eins&auml;tze?<\/p><p><strong>Michael Roth, Staatsminister im Ausw&auml;rtigen Amt:<\/strong> Frau Pr&auml;sidentin! Herr Str&ouml;bele, auch ich freue mich immer sehr, wenn Sie hier sind; das ist f&uuml;r mich gewinnbringend, sehr h&auml;ufig zumindest. Ich will noch einmal deutlich machen, dass wir uns nicht einfach nur auf irgendwelche Informationen verlassen, sondern Ansprechpartner f&uuml;r uns ist die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika. Die Aussagen sind f&uuml;r uns die Informationen, die ich an Sie und an Kolleginnen und Kollegen des Bundestages weiterleite. Das habe ich heute getan. Das haben die Kolleginnen und Kollegen bereits im Sommer getan, unmittelbar nach den neuen Erkenntnissen, die uns seitens der Vereinigten Staaten &uuml;bermittelt worden sind. Ich will noch hinzuf&uuml;gen, dass die Vereinigten Staaten f&uuml;r die Drohneneins&auml;tze konkrete, am V&ouml;lkerrecht orientierte Regeln entwickelt haben, die k&uuml;rzlich &ouml;ffentlich zug&auml;nglich gemacht worden sind. Im Juli und August dieses Jahres wurden neue und bestehende US-Richtlinien zu Eins&auml;tzen unbemannter Luftfahrzeuge ver&ouml;ffentlicht. Ich sage das noch einmal, weil selbstverst&auml;ndlich auch f&uuml;r uns das V&ouml;lkerrecht strikt gilt. Die Vereinigten Staaten haben uns gegen&uuml;ber zum Ausdruck gebracht, dass diese Ma&szlig;st&auml;be selbstverst&auml;ndlich auch f&uuml;r sie gelten.<\/p><p><strong>Vizepr&auml;sidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn:<\/strong> Dr. Neu.<\/p><p><strong>Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE):<\/strong> Vor gut einem Jahr waren Kollege Str&ouml;bele und ich unter anderem in Ramstein. Wir haben den dortigen Kommandanten gefragt, ob es irgendeine Verbindung zwischen Ramstein und den Drohneneins&auml;tzen gibt. Das hat er aufgrund der milit&auml;rischen Signalerfassung ausgeschlossen. Das hei&szlig;t, der dortige Kommandant hat uns, Kollegen Str&ouml;bele und mich, offensichtlich belogen. So ist der Stand, den Sie uns gerade mitgeteilt haben, dass durchaus die Relaisstation Ramstein eine wesentliche Rolle spielt. Wir halten fest: Der US-amerikanische Kommandant in Ramstein hat die Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Oktober 2015 bez&uuml;glich der Frage, inwiefern Ramstein eine Rolle im Drohnenkrieg spielt, belogen. Nun zu meiner Frage: Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat infolge des Irakkrieges 2003 das Urteil gef&auml;llt, dass auch die Zurverf&uuml;gungstellung des eigenen Territoriums &ndash; in diesem Fall Deutschland &ndash;, sei es der Luftraum, sei es der Boden, f&uuml;r Dritte &ndash; in diesem Fall die USA &ndash; f&uuml;r v&ouml;lkerrechtswidrige Kriege eine Beteiligung an einem v&ouml;lkerrechtswidrigen Einsatz darstellt. Meine Frage ist: Wie bewerten Sie dieses Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2003 vor dem Hintergrund Ihrer Interpretation? Vizepr&auml;sidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Herr Staatsminister.<\/p><p><strong>Michael Roth, Staatsminister im Ausw&auml;rtigen Amt:<\/strong> Frau Pr&auml;sidentin! Herr Kollege Neu, ich kann mich nur noch einmal wiederholen: Es gilt nach wie vor die strikte Zusicherung der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, dass in Deutschland geltendes Recht eingehalten wird.<\/p><p><em>(Hans-Christian Str&ouml;bele [B&Uuml;NDNIS 90\/DIE GR&Uuml;NEN]: Aber das ist gelogen!)<\/em><\/p><p>Dar&uuml;ber hinaus kann ich zu Ihrer Spekulation, dass jemand die Unwahrheit gesagt hat, nichts sagen, weil ich die Aussagen des Repr&auml;sentanten der US-Armee, den Sie und Herr Str&ouml;bele getroffen haben, nicht kenne.<\/p><p><strong>Anhang: Relevante Passagen aus dem NachDenkseiten-Interview mit D. Deiseroth vom 25.8.2016 zu rechtlichen verfassungs- und v&ouml;lkerrechtlichen Verpflichtungen der deutschen Bundesregierung:<\/strong><\/p><p><strong>Interviewer Paul Schreyer:<\/strong> Die Drohnent&ouml;tungen finden oftmals au&szlig;erhalb konkreter Kriegszonen oder abseits von Gefechten statt. Ihrem Wesen nach sind sie dann terroristische Mordanschl&auml;ge und somit offenkundiges Unrecht. Nach allen rechtsstaatlichen Prinzipien d&uuml;rfen kriminelle Gegner au&szlig;erhalb des Schlachtfeldes, auch wenn sie terroristische Taten begangen haben, nur juristisch und polizeilich verfolgt werden. Stattdessen exekutieren manche Staaten, wie die USA, sie seit einigen Jahren einfach &ndash; im Grunde ein moralischer R&uuml;ckfall in fr&uuml;here Jahrhunderte. Brandon Bryant, der an Drohneneins&auml;tzen mit insgesamt mehr als 1600 Toten beteiligt war, hat &ouml;ffentlich gemacht, dass die Drohnenfl&uuml;ge und T&ouml;tungen von Jemen bis Pakistan nur unter Beteiligung des St&uuml;tzpunkts Ramstein m&ouml;glich sind, weil die Steuerungssignale der Drohnen, insbesondere auch die Videodaten der Kameras, technisch &uuml;ber diesen St&uuml;tzpunkt geleitet werden m&uuml;ssen. Auch viele der Soldaten, die an der Planung und Durchf&uuml;hrung der Fl&uuml;ge beteiligt sind, sitzen in Ramstein, wie Bryant pers&ouml;nlich erlebt hat. Trotzdem unternimmt die Bundesregierung nichts, um das zu unterbinden. Sind US-St&uuml;tzpunkte wie Ramstein exterritoriales Gel&auml;nde? Geh&ouml;ren sie rechtlich gesehen nicht zu Deutschland? Gilt dort kein V&ouml;lkerrecht?<\/p><p><strong>Dieter Deiseroth:<\/strong> Die US-Airbase Ramstein wie auch alle anderen Milit&auml;rst&uuml;tzpunkte der USA in Deutschland liegen auf deutschem Staatsgebiet. Ihr Territorium ist nicht exterritorial, sondern Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland. Die Liegenschaften sind den US-Streitkr&auml;ften allein zur Nutzung, nicht zu Eigentum &uuml;berlassen worden. V&ouml;lkerrechtliche Grundlage f&uuml;r die Nutzung waren nach dem Ende des 2. Weltkrieges zun&auml;chst besatzungsrechtliche Beschlagnahmen und Requisitionen, sp&auml;ter dann von den USA mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossene v&ouml;lkerrechtliche Vertr&auml;ge, Abkommen und Vereinbarungen. Die Nutzung der US-Milit&auml;rst&uuml;tzpunkte in Deutschland beruht heute durchweg nicht mehr auf origin&auml;rem Besatzungsrecht, sondern auf vertraglicher Basis. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang vor allem der sog. Stationierungsvertrag von 1954\/1955, das NATO-Truppenstatut von 1951\/1955 und das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut von 1959\/1963 mit seinen nachfolgenden Erg&auml;nzungen und &Auml;nderungen. Danach muss von den US-Streitkr&auml;ften f&uuml;r jede von ihnen in Deutschland milit&auml;risch genutzte Fl&auml;che eine spezielle Liegenschaftsvereinbarung mit den zust&auml;ndigen deutschen Stellen der Bundesliegenschaftsverwaltung abgeschlossen werden, in der die zul&auml;ssige Nutzung festgelegt ist. Vielfach sind die Nutzungsregelungen nur sehr pauschal und unpr&auml;zise erfolgt. Das kann ge&auml;ndert werden. Dazu besteht auch Anlass, schon um sicherstellen zu helfen, dass dort alles nach &bdquo;Recht und Gesetz&ldquo; abl&auml;uft.<\/p><p><strong>Paul Schreyer:<\/strong> Die Bundesregierung erkl&auml;rt, die US-Regierung habe ihr versichert, dass Drohneneins&auml;tze &bdquo;in keiner Weise von Deutschland aus gesteuert oder durchgef&uuml;hrt w&uuml;rden&ldquo;. Im Wortsinne k&ouml;nnte das stimmen, denn die Technik erlaubt eine Steuerung aus den USA. Dennoch geht nichts ohne die Signal&uuml;bermittlung &uuml;ber Ramstein. Sind solche Erkl&auml;rungen am Ende also blo&szlig; rhetorische Winkelz&uuml;ge?<\/p><p><strong>Dieter Deiseroth:<\/strong> Die bisherigen Verlautbarungen und Erkl&auml;rungen der Bundesregierung gegen&uuml;ber dem Parlament und in der &Ouml;ffentlichkeit zur Rolle der US-Airbase Ramstein im globalen US-Drohnenkrieg halte ich f&uuml;r skandal&ouml;s. Es ist besch&auml;mend, dass sich das Verfassungsorgan Bundestag und die Medien die regierungsoffiziellen Verschleierungstaktiken gefallen und durch plumpe sprachliche Tricks von notwendigen weiteren Kl&auml;rungen ablenken lassen. Die Bundesregierung unterh&auml;lt seit 1996 in Ramstein beim Oberbefehlshaber der US-Luftwaffe ein &bdquo;Verbindungskommando der Bundesluftwaffe&ldquo;, das unmittelbaren Zugang zum US-Kommandeur hat und seinerseits dem Inspekteur der Bundesluftwaffe berichtet. Sie kennt die Existenz der US-Relaisstation in Ramstein und des dortigen &bdquo;Air and Space Operations Center (AOC)&ldquo; mit einer gro&szlig;en Zahl von Satellitenantennen, in dem Hunderte von US-Soldaten und andere Mitarbeiter rund um die Uhr zur &Uuml;bermittlung der Steuerungsbefehle f&uuml;r die Drohneneins&auml;tze und deren Auswertungsdaten t&auml;tig sind. Sie ist 2011 in der Errichtungsphase von der US-Seite vorab dar&uuml;ber informiert worden. Jedenfalls seit den Enth&uuml;llungen Brandon Bryants sowie den erg&auml;nzenden Recherchen und Publikationen im Nachrichtenmagazin &bdquo;Der SPIEGEL&ldquo; und in der &bdquo;S&uuml;ddeutschen Zeitung&ldquo; besteht f&uuml;r die deutsche Bundesregierung alle Veranlassung, von der US-Regierung die &uuml;berpr&uuml;fbare Zusicherung einzufordern, dass die Anlagen auf der US-Airbase Ramstein nicht in die gezielten T&ouml;tungsaktionen im Rahmen des US-Drohnenkriegsprogramms eingebunden sind und daf&uuml;r genutzt werden. Nach einem bekannt gewordenen &bdquo;internen Vermerk&ldquo; hat die damalige Staatssekret&auml;rin im Ausw&auml;rtigen Amt, Frau Emily Haber, im Juni 2013 exakt dies gefordert. Weiter soll es in dem Vermerk hei&szlig;en, genau dies sei von der Bundesregierung abgelehnt worden: &bdquo;Bundeskanzleramt und Verteidigungsministerium pl&auml;dieren &hellip; daf&uuml;r, Druck aus Parlament und &Ouml;ffentlichkeit auszusitzen.&ldquo;<\/p><p><strong>Paul Schreyer:<\/strong> Die Bundesregierung erkl&auml;rt weiter, man k&ouml;nne nur &bdquo;einen konkreten Drohneneinsatz bei Kenntnis aller ma&szlig;geblichen Tatsachen&ldquo; bewerten und nicht allgemein von einem Rechtsbruch ausgehen. Was entgegnen Sie?<\/p><p><strong>Dieter Deiseroth:<\/strong> In dem von Prof. Gra&szlig;l und mir herausgegebenen Doku-Buch &uuml;ber die Verleihung des Whistleblower-Preises 2015 u.a. an Brandon Bryant ist  ein an IALANA gerichtetes Auskunftsschreiben des Bundesverteidigungsministeriums vom 2. Juli 2015 dokumentiert, in dem es hei&szlig;t, ein konkreter Drohneneinsatz k&ouml;nne rechtlich nur &bdquo;bei Kenntnis aller ma&szlig;geblichen Tatsachen bewertet werden&ldquo;; dies sei &bdquo;immer eine Frage des Einzelfalls, wobei in erster Linie Ziel des Einsatzes, &auml;u&szlig;ere Rahmenbedingungen und gegebener Kenntnisstand der Verantwortlichen im Mittelpunkt stehen w&uuml;rden&ldquo;. Auf die &uuml;ber die US-Airbase Ramstein gesteuerten Drohneneins&auml;tze der US-Streitkr&auml;fte und der CIA im globalen US-Drohnenkrieg &uuml;bertragen hei&szlig;t dies: Die Bundesregierung kann deren Rechtm&auml;&szlig;igkeit ohne eine Einzelfallpr&uuml;fung weder best&auml;tigen noch verneinen. Sie kann mithin jedenfalls deren Rechtswidrigkeit, also die Unvereinbarkeit mit geltendem V&ouml;lkerrecht, auch nicht in Abrede stellen. Da sie die erforderliche eigenst&auml;ndige Pr&uuml;fung nach eigenem Bekunden bisher weder vorgenommen hat noch vornehmen will, kann sie damit auch nicht ausschlie&szlig;en, dass bei dem &uuml;ber Ramstein verlaufenden globalen US-Drohnenkrieg V&ouml;lkerrechtsverst&ouml;&szlig;e erfolgen.<\/p><p><strong>Paul Schreyer:<\/strong> Ist sie dazu verpflichtet?<\/p><p><strong>Dieter Deiseroth:<\/strong> Anhaltspunkte und Ma&szlig;st&auml;be f&uuml;r die Beantwortung der Frage ergeben sich unter anderem aus der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 14. Dezember 1974 ohne formelle Abstimmung im Wege des allgemeinen Konsenses als Bestandteil der Resolution 3314 (XXIX) beschlossenen &bdquo;Aggressionsdefinition&ldquo;. In Artikel 3 Buchstabe f) dieser insoweit v&ouml;lkergewohnheitsrechtlich anerkannten &bdquo;Aggressionsdefinition&ldquo; hei&szlig;t es, dass als v&ouml;lkerrechtswidrige &bdquo;Angriffshandlung&ldquo; im Sinne des Artikel 39 UN-Charta unter anderem folgende Handlung anzusehen ist:<\/p><p>&bdquo;Die Handlung eines Staates, die in seiner Duldung besteht, dass sein Hoheitsgebiet, das er einem anderen Staat zur Verf&uuml;gung gestellt hat, von diesem anderen Staat dazu benutzt wird, eine Angriffshandlung gegen einen dritten Staat zu begehen.&ldquo;<\/p><p>Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21. Juni 2005 (Az.: 2 WD 12.04 &ndash; Rn. 217 ff.) bereits entschieden.<\/p><p>Anhaltspunkte und Ma&szlig;st&auml;be f&uuml;r die Beantwortung der Frage, wann eine Hilfeleistung durch eine Nicht-Konfliktpartei zugunsten eines kriegf&uuml;hrenden Staates (hier also: der USA) v&ouml;lkerrechtswidrig ist, ergeben sich ferner aus dem v&ouml;lkerrechtlichen Neutralit&auml;tsrecht. Letzteres hat seine Grundlage im V&ouml;lkergewohnheitsrecht und im V. Haager Abkommen (V. HA) betreffend die Rechte und Pflichten neutraler Staaten im Falle eines Landkriegs vom 18. Oktober 1907. Dieses ist f&uuml;r Deutschland nach wie vor in Kraft. Seine Regelungen sind &uuml;brigens auch in die vom Bundesministerium der Verteidigung erlassene Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 15\/2 vom August 1992 aufgenommen worden. Nach Artikel 1 des V. HA ist das Gebiet eines &bdquo;neutralen&ldquo;, also eines nicht am bewaffneten Konflikt beteiligten Staates, &bdquo;unverletzlich&ldquo;; jede Kriegshandlung ist darauf untersagt (vgl. dazu auch Nr. 1108 ZDv 15\/2). Verboten ist insbesondere auch, &bdquo;Truppen oder Munitions- oder Verpflegungskolonnen durch das Gebiet einer neutralen Macht hindurchzuf&uuml;hren&ldquo; (Artikel 2 V. HA). Sinngem&auml;&szlig; gilt dies auch f&uuml;r relevante Hard- und Software sowie den &bdquo;Transport&ldquo; milit&auml;rischer Daten f&uuml;r die Drohnenkriegsf&uuml;hrung. Im Verh&auml;ltnis zu einer Konfliktpartei, die den Verboten der Artikel 1 bis 4 des V. HA dadurch zuwiderhandelt, dass sie im Sinne des V. HA das Territorium eines neutralen Staates als Basis f&uuml;r milit&auml;rische Operationen einbezieht und nutzt, ist der &bdquo;neutrale Staat&ldquo; zum aktiven T&auml;tigwerden und damit zum Einschreiten verpflichtet, um die Neutralit&auml;tsverletzung zu beenden.<\/p><p><strong>Paul Schreyer:<\/strong> Was folgern Sie daraus?<\/p><p><strong>Dieter Deiseroth:<\/strong> Man kann es klar und unmissverst&auml;ndlich formulieren: Die deutsche Bundesregierung verschlie&szlig;t ihre Augen vor den Vorg&auml;ngen, die im Rahmen des globalen US-Drohnenkriegs &uuml;ber die Airbase Ramstein ablaufen. Und dies, obwohl sie v&ouml;lkerrechtlich mitverantwortlich daf&uuml;r ist, dass mit der US-Airbase Ramstein deutsches Territorium jedenfalls in v&ouml;lkerrechtswidrige Attacken gegen Nicht-Kombattanten im Rahmen des globalen US-Drohnenkrieges einbezogen wird.<br>\nSie kann sich rechtlich angesichts der zwischenzeitlich gut dokumentierten Vorg&auml;nge nicht auf Unkenntnis berufen. Sie verl&auml;sst sich auf allgemeine Zusicherungen der US-Regierungen, alles verlaufe dort v&ouml;lkerrechtsm&auml;&szlig;ig. Angesichts der zahlreichen V&ouml;lkerrechtsverletzungen, die US-Regierungen in den letzten Jahren und Jahrzehnten offen oder verdeckt ver&uuml;bt haben, ist diese gespielte Blau&auml;ugigkeit schlechterdings unakzeptabel. Niemand kann bestreiten: Es gab in den letzten Jahrzehnten nur sehr wenige US-Pr&auml;sidenten, die in ihrer Amtszeit keine schweren V&ouml;lkerrechtsbr&uuml;che begangen haben &ndash; innerhalb wie au&szlig;erhalb von NATO-Mitgliedsstaaten. Man denke nur an den von Pr&auml;sident Obama zwischenzeitlich auch einger&auml;umten gewaltsamen Sturz des iranischen Ministerpr&auml;sidenten Mossadegh im Jahre 1953, an die vom Internationalen Gerichtshof verurteilte US-Milit&auml;rintervention in Nicaragua und an &auml;hnliche v&ouml;lkerrechtswidrige US-Milit&auml;rschl&auml;ge in Mittel- und S&uuml;damerika, an die US-Verwicklung in den Milit&auml;rputsch unter General Pinochet 1973 in Chile, an die US-Verstrickungen in die illegalen Gewaltaktionen der geheimen GLADIO-Verb&auml;nde in Italien und anderen NATO-Staaten, an den bereits erw&auml;hnten Aggressionskrieg gegen Irak im Jahre 2003, an die von der Bush-Regierung initiierten Folterungen nach 9\/11 und die kriminellen Folterpraktiken an H&auml;ftlingen durch US-Soldaten in Abu-Ghuraib und in Guantanamo sowie an die weltweiten NSA-Sp&auml;hattacken, die in den letzten Jahren durch die Enth&uuml;llungen Edward Snowdens bekannt geworden sind.<br>\n&Uuml;berspitzt formuliert: Wer einem Kriminellen und notorischen Rechtsbrecher, der vielfacher schwerer Delikte &uuml;berf&uuml;hrt und angesichts fehlender glaubw&uuml;rdig gezeigter Reue verd&auml;chtig ist, auch k&uuml;nftig weitere Rechtsbr&uuml;che zu begehen, deutsches Staatsgebiet unkontrolliert zur Nutzung &uuml;berl&auml;sst und dem Verd&auml;chtigen damit jedenfalls objektiv weite Freir&auml;ume zur Begehung krimineller oder jedenfalls v&ouml;lkerrechtswidriger Handlungen er&ouml;ffnet oder bel&auml;sst, kann nicht die eigenen H&auml;nde in Unschuld waschen.<\/p><p><strong>Paul Schreyer:<\/strong> Welche rechtlichen Schlussfolgerungen ziehen Sie daraus?<\/p><p><strong>Dieter Deiseroth:<\/strong> Ein solches Verhalten verst&ouml;&szlig;t gegen das Grundgesetz, auf das alle Mitglieder der Bundesregierung ihren Amtseid geleistet haben. Die deutsche Verfassung verbietet, dass deutsche Hoheitstr&auml;ger v&ouml;lkerrechtswidrige Handlungen oder Zust&auml;nde auf oder &uuml;ber deutschem Hoheitsgebiet widerspruchslos dulden oder gar unterst&uuml;tzen. Die Haltung der Bundesregierung setzt sich zudem selbst in Widerspruch zum Koalitionsvertrag der jetzigen Regierungsparteien der Gro&szlig;en Koalition von CDU\/CSU und SPD von Ende 2013. Darin hei&szlig;t es: &bdquo;Extralegale, v&ouml;lkerrechtswidrige T&ouml;tungen mit bewaffneten Drohnen lehnen wir kategorisch ab. Aus diesem verbal uneingeschr&auml;nkten &bdquo;kategorischen Imperativ&ldquo; m&uuml;ssen jedenfalls im Hinblick auf die US-Airbase Ramstein endlich Konsequenzen gezogen werden. Das erfordert zun&auml;chst einmal effektive tats&auml;chliche Kontrollen der dortigen Vorg&auml;nge und ihrer Verstrickung in die weltweiten Drohnen- und anderen Milit&auml;reins&auml;tze, verl&auml;ssliche &Uuml;berpr&uuml;fung ihrer Vereinbarkeit mit deutschem und internationalem Recht, Sichtung und Pr&uuml;fung der &Uuml;berlassungsvereinbarungen f&uuml;r die den US-Streitkr&auml;ften dort zur Verf&uuml;gung gestellten Liegenschaften, Neuverhandlung und &Auml;nderung der mit den USA abgeschlossenen v&ouml;lkerrechtlichen Stationierungsvertr&auml;ge und Abkommen. Sollten die USA dazu nicht bereit sein, stellt sich die Frage einer K&uuml;ndigung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bundesregierung hat am 30. 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