{"id":3680,"date":"2009-01-05T09:44:48","date_gmt":"2009-01-05T08:44:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=3680"},"modified":"2019-07-23T18:57:38","modified_gmt":"2019-07-23T16:57:38","slug":"die-hartz-gesetzgebung-wirkt-aber-wie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=3680","title":{"rendered":"Die Hartz-Gesetzgebung wirkt. Aber wie?"},"content":{"rendered":"<p>In einem Schwerpunktheft des Archivs f&uuml;r Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit zu Erfahrungen, Auswirkungen und Schlussfolgerungen nach drei Jahren SGB II ist Helga Spindler speziell dem &bdquo;Fordern und F&ouml;rdern&ldquo; und seinen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt nachgegangen. Nicht nur dass Sanktionen immer umfangreicher verh&auml;ngt werden und immer mehr Menschen selbst die unzureichenden Regels&auml;tze nur gek&uuml;rzt erhalten, der Staat bleibt auch noch nicht einmal beim F&ouml;rdern neutral, sondern greift durch den Umgang mit den Arbeitslosen einseitig zu Lasten der Arbeitnehmer in den Markt ein, nimmt ihnen Verhandlungsmacht und verhindert den Aufbau notwendiger Arbeitspl&auml;tze.<br>\n<!--more--><\/p><p><strong>Fordern und F&ouml;rdern &ndash; zur Eingliederung arbeitsuchender  Arbeitsloser  in den Arbeitsmarkt <\/strong><\/p><p><em>Von Helga Spindler<\/em><\/p><p>Der aktivierende Sozialstaat ver&auml;ndert sich gegenw&auml;rtig auf vielen Ebenen gleichzeitig. Neben der Absenkung des Existenzminimums sind das der Abbau von Schutzrechten und die Umsteuerung der sozialen Dienstleister und F&ouml;rderma&szlig;nahmen (Spindler 2005 a). Vor diesem Hintergrund wird hier die Entwicklung verschiedener Instrumente des SGB II &ndash; vor allem von Sanktionen, Eingliederungsvereinbarung, Fallmanagement und Besch&auml;ftigungsf&ouml;rderung aufgezeigt.<\/p><p><strong>Das Fordern<\/strong><\/p><p>Auch schon vor 2005 gab es  in der Sozial- und Arbeitslosenhilfe Obliegenheiten und die Verpflichtung zumutbare Arbeit anzunehmen. Was hat sich demgegen&uuml;ber ver&auml;ndert?<br>\nDie Bestimmung dessen, was zumutbar ist, wurde im &sect; 10 SGB II mit kleinen  Ver&auml;nderungen aus der Sozialhilfe, &sect; 18 BSHG, &uuml;bernommen. Allerdings wurden die Pflichten erweitert und mehr betont und der Sanktionskatalog  versch&auml;rft.  Das Fordern wird zudem deutlicher artikuliert. Es gibt kaum eine Eingliederungsvereinbarung, in der nicht &sect;&sect; 2, 10 und 31 SGB II nachgedruckt sind (vgl. z.B. Krahmer, 2006) und eine mehr oder minder sinnvolle Anzahl von Eigenbem&uuml;hungen gefordert wird. Die Gespr&auml;che zwischen Arbeitslosen und Fallmanagern drehen sich zumeist um eine berufliche Perspektive im weitesten Sinne (Baethge-Kinsky u.a. 2007 a). Aber weil man &ndash; au&szlig;er im Rahmen eines aufwendigen  Forschungsprojekts &ndash; kaum Gelegenheit hat, die Interaktion zwischen Beh&ouml;rde und Arbeitslosen zu beobachten, l&auml;sst sich das Fordern h&auml;ufig nur an Indizien erkennen, z.B. an Sanktionen, die verh&auml;ngt werden, wenn den Forderungen nicht nachgekommen wurde.<\/p><p><strong>Sanktionen<\/strong><\/p><p>Der Bericht der Bundesagentur f&uuml;r Arbeit (BA) &uuml;ber die verh&auml;ngten Sanktionen weist erstmals ab dem April 2006 eine sprunghafte Steigerung auf &uuml;ber 70 000 Sanktionen pro Monat aus (Bundesagentur 2007 a, 5). Die Sanktionsquote im Oktober 2006 lag im Durchschnitt bei 2,4 Prozent der arbeitslosen, erwerbsf&auml;higen Hilfebed&uuml;rftigen; bei den M&auml;nnern war sie mit 3,2 % deutlich h&ouml;her und bei den 15- bis 25- J&auml;hrigen mit 7,2 % dreimal so hoch. Etwas irritierend wird die letzte Quote mit der intensiveren Betreuung begr&uuml;ndet (Bundesagentur 2007 a, 9), obwohl die intensivere Betreuung doch eigentlich zu mehr Arbeit und Ausbildung f&uuml;hren sollte. Vorabmeldungen der BA  f&uuml;r Oktober 2007 weisen eine weitere Steigerung auf durchschnittlich 77 000 F&auml;lle pro Monat und eine durchschnittliche Sanktionsquote von 3,9 % auf  (FAZ 5.1.2008, 12).  <\/p><p>&Uuml;ber 50 % der Sanktionen der Arbeitsgemeinschaften im Jahr 2006  waren mit  einem Meldevers&auml;umnis begr&uuml;ndet,  22 % mit der Weigerung zumutbare Arbeit oder  Arbeitsgelegenheiten aufzunehmen oder fortzuf&uuml;hren, und 4 % mit Sperrzeiten (Bundesagentur 2007 a, 10).     <\/p><p>Da ist offenbar etwas gefordert worden und jemand der Forderung nicht nachgekommen. Um was es bei diesen unterschiedlichen Vorstellungen von Pflichten genau ging, das erschlie&szlig;t eine solche Statistik nicht. <\/p><p>Zu den wegen Meldevers&auml;umnissen verh&auml;ngten Sanktionen ist beispielsweise die gegen den  20- j&auml;hrigen, kranken , ehemaligen Sondersch&uuml;ler  Andre K. aus Speyer zu rechnen, dem nach dreimaligem Meldevers&auml;umnis alle Leistungen gestrichen wurden. Das war etwas zu rasch, wie die Antwort auf eine kleine Anfrage ergeben hat  (BT Drucks.16\/5393), aber er w&auml;re vermutlich auch sp&auml;teren, derartig abgefassten  Meldeauflagen nicht nachgekommen.  Er ist inzwischen verhungert und seine halb verhungerte Mutter ist  langfristig im Krankenhaus. Bei dieser Familie ist aus dem Fordern ein &Uuml;berfordern geworden &ndash; eine Gefahr, vor der viele, die Randst&auml;ndige, psychisch Kranke und in ihrer Handlungskompetenz eingeschr&auml;nkte  Menschen betreuen, schon fr&uuml;h gewarnt haben. <\/p><p><strong>Die Eingliederungsvereinbarung<\/strong><\/p><p>Mit 18 % bemerkenswert hoch ist der Anteil der Sanktionen wegen Verletzung der in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflicht oder der Weigerung, die Vereinbarung &uuml;berhaupt abzuschlie&szlig;en. Das l&auml;sst nicht nur den Schluss zu, dass die Eingliederungsvereinbarung in der Praxis haupts&auml;chlich ein Instrument des Forderns ist, sondern auch, dass ein Aushandlungsprozess  &bdquo;auf gleicher Augenh&ouml;he&ldquo;  eher  nicht stattfindet. Dieser Befund legt einmal mehr nahe, bei  der Bestimmung der Rechtsnatur dieser Vereinbarung nicht von einem &ouml;ffentlich rechtlichen Vertrag, sondern von einem konsensual  verbr&auml;mten hoheitlichen Handeln  auszugehen. (Spellbrink 2006). Aber auch die Anh&auml;nger der Vertragstheorie wollen diesen Vertrag in vollem Umfang auf seine Rechtm&auml;&szlig;igkeit und die Bedingungen des Zustandekommens &uuml;berpr&uuml;ft wissen (Berlit  2006, 41 f.). Wie nicht anders zu erwarten ergeben sich aus dieser &ndash; auch noch durch die Ersetzbarkeit durch Verwaltungsakt  &uuml;berlagerten &ndash; Vereinbarung viele rechtliche Fragen, die schon zu umfangreicher Rechtsprechung gef&uuml;hrt haben (Hammel 2007; zu den Sanktionen Berlit 2008). Besonders bedenklich ist, dass  Sanktionen hier schon ausgesprochen werden, wenn ein Betroffener sich nur weigert, eine vorgefertigte und meist nur einseitig auf Pflichten ausgerichtete Vereinbarungen zu  unterzeichnen, und selbst konkretere Vorschl&auml;ge zu seiner Eingliederung einbringen will. Dieses Verhalten ist aber genauso wie die Bitte um Bedenkzeit und weitere Beratung  keine Weigerung, weswegen derartige Sanktionsentscheidungen vielfach wieder aufgehoben werden (Hannes  2007). Auch diese Konflikte weisen darauf hin, dass das Instrument der Eingliederungsvereinbarung nicht zu der individuellen und umfassenden Hilfestellung genutzt wird, f&uuml;r die es gedacht war.<\/p><p><strong>Sanktionen bei jungen Erwachsenen<\/strong><\/p><p>Demgegen&uuml;ber ist bisher die Frage der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit, insbesondere der scharfen Sanktionen gegen&uuml;ber unter 25- J&auml;hrigen auch bei geringf&uuml;gigem Fehlverhalten nicht &uuml;berpr&uuml;ft bzw. wo dies der Fall ist, wird sie verharmlost (LSG Mecklenburg Vorpommern, Beschluss vom 6.9.  2007 &ndash; L 8 B 197\/06). Nach dem Sachverhalt einer Entscheidung aus Aachen war z.B. die Leistung v&ouml;llig eingestellt worden, nur weil der Jugendliche seine Schulzeugnisse nicht zum vereinbarten Zeitpunkt beim Ma&szlig;nahmetr&auml;ger vorgelegt hatte. Nur die fehlende Belehrung f&uuml;hrte hier noch zu einer Aufhebung. (SG Aachen, Beschluss vom 16.6.2005  &ndash; S 21 AS 4\/05 ER ). Es kann jedoch kein Erfolg sein, wegen  jugendtypischer Verst&ouml;&szlig;e junge Menschen vollst&auml;ndig aus dem Leistungsbezug und damit auch aus den Augen zu verlieren. Alle derartigen Praktiken provozieren eine &uuml;bergro&szlig;e Abgangsquote, die sp&auml;ter um so unangenehmer wieder auftaucht: in Gro&szlig;britannien sind es aktuell die Jugendbanden, an denen der angeblich so erfolgreiche New Deal spurlos vorbeigegangen sein muss; beim K&ouml;lner &bdquo;Sprungbrettmodell&ldquo;, das Vorbild f&uuml;r die Regelung im &sect; 31 Abs.5 SGB II  ist, verschwand ein Drittel der Hilfesuchenden ins Ungewisse (Spindler 2003).   <\/p><p>Einen unkonventionellen Fall des Forderns mit gl&uuml;cklicherem Ausgang gab es Ende 2006:<br>\nHenrico F. und sein Zusammentreffen mit Ministerpr&auml;sident Beck auf dem Weihnachtsmarkt, bei dem dieser den Arbeitslosen aufforderte, sich erst einmal zu waschen und zu rasieren &ndash; dann f&auml;nde er auch Arbeit.  Nicht zu leugnen ist, dass Herr F. infolge dieser Begegnung wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert ist. Dies war aber nicht die Folge des Forderns, denn da, wo er heute arbeitet, w&auml;re sein altes Outfit kaum hinderlich. Es war die durch diesen Vorfall ausgel&ouml;ste Berichterstattung, der gl&uuml;ckliche Zufall, dass die Aufschrift auf seinem T -Shirt Auskunft &uuml;ber den Musikgeschmack von Herrn F. gab  und dass  er sich damit  wenigstens einmal unbefangen selbst darstellen konnte. Daraus hat sein sp&auml;terer Arbeitgeber  auf seine F&auml;higkeiten und Interessen geschlossen, F&auml;higkeiten, nach denen ihn vermutlich  kein Arbeitsberater bisher gefragt hatte und die zu entwickeln man ihm in einer Eingliederungsvereinbarung  wohl auch nicht erlaubt h&auml;tte. Denn Henrico F. war offenbar in der &bdquo;Jobfamilie&ldquo;: Hilfsarbeiter f&uuml;r schwere k&ouml;rperliche Arbeiten eingeordnet und als solchem h&auml;tten ihm nach Ablehnung der von Herrn Beck f&uuml;r ihn vorgesehenen Arbeitsstellen absehbar bald empfindliche Sanktionen gedroht. <\/p><p><strong>SGB II und die Entwicklung des Arbeitsmarktes <\/strong><\/p><p>Weitreichender in der Wirkung sind aber die unz&auml;hligen F&auml;lle des Forderns, in denen keine Sanktionen ausgesprochen wurden, denn sie haben den Markt ver&auml;ndert. Wer sich vornimmt, verst&auml;rkt zu fordern, der muss sich &uuml;ber die  Ziele und den Zeitpunkt seines Handelns klar sein. Und das fehlte in der Politik, die sich zu sehr vom zweifelhaften Slogan leiten lie&szlig;, sozial sei alles, was Arbeit schafft. Zwar  wiederholt sich beim Grundsatz des Forderns, dass der  Hilfebed&uuml;rftige und auch alle Mitglieder seiner Bedarfsgemeinschaft alle M&ouml;glichkeiten zur Beendigung der Hilfebed&uuml;rftigkeit aussch&ouml;pfen m&uuml;ssen (&sect; 2 SGB II) und dass  den erwerbsf&auml;higen Hilfebed&uuml;rftigen jede Arbeit zumutbar ist (&sect; 10 SGB II). Was das aber konkret bedeutet, w&auml;re f&uuml;r das  Jahr 2005 und danach zu pr&auml;zisieren gewesen. Es besteht doch ein unstillbarer Bedarf nach bezahlten Sexdienstleistungen, mit denen man sich selber helfen k&ouml;nnte. Ist das jetzt auch gemeint? Ein Bedarf an Soldaten im gef&auml;hrlichen  Auslandseinsatz; ein immer gr&ouml;&szlig;erer Bedarf an Streikbrechern bei den h&auml;rter werdenden Arbeitsk&auml;mpfen, an weit untertariflich bezahlten neuen Mitarbeitern oder Scheinselbstst&auml;ndigen, damit man die tariflich bezahlten alten Mitarbeiter entlassen kann; ein Bedarf am Einsatz von Leiharbeitern auf Dauerarbeitsstellen &ndash; ist das alles auch gemeint?<\/p><p>Das Fordern  muss in schlechten Zeiten anders aussehen als  in guten Zeiten. Wer etwa wie Gustav Hartz in seinem Buch &bdquo;Irrwege der Sozialpolitik und der Weg zur sozialen Freiheit&ldquo; ausgerechnet im Jahr 1928 ungerechte und unn&ouml;tige Inanspruchnahme von Leistungen der Arbeitslosen- und Rentenversicherung beklagte und die verst&auml;rkte Pflicht zur eigenverantwortlichen Selbsthilfe forderte (Butterwegge 2008), der war nicht nur politisch verantwortungslos, sondern machte sich angesichts der Wirtschaftslage unglaubw&uuml;rdig. Das ist auch das Problem der Hartz- Reform, vor allem in den Regionen, in denen beim besten Willen keine Arbeitspl&auml;tze in der weiteren Umgebung zu finden sind. Wenn die Reform wenigstens mit einem soliden Arbeitsplatzaufbau verbunden gewesen w&auml;re und sei es zun&auml;chst bei sozialen, kommunalen und Bildungsdienstleistungen, w&auml;re das nicht aufgefallen. Aber der Abbau von dauerhaften Arbeitspl&auml;tzen war und ist in Deutschland  noch im vollen Gange. <\/p><p>Vor diesem Hintergrund wird heute mehrheitlich das gefordert, was man fr&uuml;her keinem zugemutet hat und was die Verdr&auml;ngung vollwertiger Arbeitspl&auml;tze eher noch beschleunigt hat. Ob G&uuml;nther Wallraff in fragw&uuml;rdigen Callcentern mit inakzeptablen Arbeitsbedingungen recherchiert, oder ver.di in Hamburg Putzfrauen entdeckt, die f&uuml;r 2,- &euro; pro Stunden Hotelzimmer in Luxushotels reinigen m&uuml;ssen, oder das Fernsehmagazin Panorama  bei der Firma Ryanair massive Verst&ouml;&szlig;e gegen deutsches Arbeitsrecht ermittelt ( Nr. 691 vom 3.1.2008 ) &ndash; &uuml;berall sind die Kr&auml;fte von der Arbeitsagentur &bdquo;gefordert&ldquo; worden, sich bei diesen Firmen zu melden. In Hamburg bekam die Firma sogar Arbeitgeberhilfen, f&uuml;r Ryanair wurde ein eigener Rekrutierungstag organisiert. Und selbst im Pflegebereich, der uners&auml;ttlich neue Arbeitskr&auml;fte sogar in Dauerstellen aufzusaugen scheint, werden kaum neue Stellen geschaffen (sie sind statistisch oft nicht einfach abgrenzbar bei den &bdquo;Besch&auml;ftigten im Gesundheitswesen&ldquo; versteckt und dort ist seit dem Jahr 2003 das auf Vollzeit umgerechnete Arbeitsvolumen jedenfalls bis 2005 leicht zur&uuml;ckgegangen), sondern mehrheitlich unzufriedene und verschlissene &auml;ltere Arbeitskr&auml;fte ausgetauscht (vgl. Pflegereport 2007  Berufsgenossenschaft f&uuml;r Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BGW). Die gewerbliche Leiharbeit ist bei den meisten Arbeitslosen wie Arbeitnehmern nach wie vor unbeliebt; sie ist schlecht bezahlt, die Arbeitseins&auml;tze sind unkalkulierbar (Promberger 2006 ) und statt der behaupteten Aufwertung beruflicher F&auml;higkeiten klagen auffallend viele &uuml;ber Isolation, fehlende Entfaltungsm&ouml;glichkeiten und &uuml;ber Unterforderung (Nienh&uuml;ser\/ Matiaske 2003, 470 f. ). Der legend&auml;re &bdquo;Klebeeffekt&ldquo; der Leiharbeit mag vor vielen Jahren bei bestimmten Berufsgruppen zu beobachten gewesen sein, aber heute finden sich sogar umgekehrt ehemals Festangestellte nach ihrer Entlassung als Leiharbeiter auf dem alten Arbeitsplatz wieder.( vgl. B&ouml;ckler Impuls 20\/2007: Zeitarbeit in Deutschland.  Mit weiteren Nachweisen und aktuellen Studien). Die sprunghafte  Ausweitung des Gesch&auml;ftsbereichs kommt nicht durch attraktive Arbeitsbedingungen sondern alleine durch das staatliche Fordern zustande, dem sich Arbeitslose nicht entziehen k&ouml;nnen. <\/p><p>Der Staat hat sich hier nicht zur&uuml;ckgezogen, sondern im Gegenteil  in einer Abschwungphase das Kr&auml;fteverh&auml;ltnis Arbeitgeber &ndash; Arbeitnehmer einseitig  zulasten der Arbeitnehmer ver&auml;ndert. Ein versch&auml;rftes Fordern bewirkt damit auch eine Marktverzerrung und  ver&auml;ndert  das Fordern hin  zum &Uuml;bervorteilen. Eigentlich war damit  die in Deutschland bis dahin nicht zwingend notwendige Mindestlohndebatte geboren. Die damals gescholtenen Abweichler der rot-gr&uuml;nen Koalition, die vorschlugen, in  &sect; 10  SGB II die  Arbeitsaufnahme nur dann zumutbar zu machen, wenn sie tariflichen oder orts&uuml;blichen Bedingungen entspr&auml;che, h&auml;tten ihren Parteien letztlich  zeitraubende Auseinandersetzungen erspart.  Mit dieser Formel w&auml;re noch lange kein Mindestlohn eingef&uuml;hrt oder beruflicher Abstieg oder Tarifflucht verhindert worden, aber der Staat h&auml;tte sich bez&uuml;glich der Lohnfindung auf eine neutrale Position begeben und die Auseinandersetzung wirklich den Arbeitsmarktparteien &uuml;berlassen. Ohne eine solche Bedingung f&uuml;r die Zumutbarkeit hat er sich  einseitig aktiv eingemischt.  Deshalb ist letztlich  die Emp&ouml;rung von Unternehmen wie den neuen Postdienstleistern zu verstehen, die im Vertrauen auf das gesetzliche Konzept einen umfangreichen Niedrig(st)lohnsektor neu aufbauen wollten und nun erkennen, dass die jetzt offizielle gro&szlig;e Koalition von damals dieses Konzept nicht aufrecht erh&auml;lt.<\/p><p>Die genannten Aspekte zeigen, dass die Umstellung auf ein verst&auml;rktes Fordern  nicht nur ein normatives oder methodisches Problem ist, sondern dass es auch volkswirtschaftlich und gesellschaftspolitisch durchdacht sein will.<\/p><p><strong>Das F&ouml;rdern <\/strong> <\/p><p>Wer denkt, beim F&ouml;rdern k&ouml;nne nicht so viel schief gehen, wie beim Fordern, der t&auml;uscht sich. Auf der normativen Ebene ist das F&ouml;rdern sicher nicht vergessen worden, sogar mit den &sect;&sect; 14- 16 SGB II zusammen mit den Leistungsgrunds&auml;tzen umfangreicher ausgestaltet, als man dem kargen Gesetzestext entnehmen kann (anschaulich: Geiger 2007 Kapitel N, O). Aber hier sind es eher die undurchdachte F&uuml;lle, ganz besonders aber die fehlenden  f&uuml;rsorgerischen, organisatorischen und rechtlichen Grundprinzipien, die die Probleme verursachen.  <\/p><p>Betrachten wir nochmals Henrico F.: Es war ja nicht nur ein Fordern, nein es gab auch das sicherlich gut gemeinte  F&ouml;rderangebot des Ministerpr&auml;sidenten, ihn als Bau-, Hilfsarbeiter oder M&uuml;llwerker bei einer vom Ministerium gewonnenen Firma unterzubringen. Aber genau das war es, wor&uuml;ber er sich so bitter beschwert  hat. Denn das F&ouml;rdern ging &uuml;ber seinen Kopf, seinen Gesundheitszustand  und seine individuelle Neigung sowieso weit hinweg, verfolgte einen anderen Plan, nach dem Herr F. heute vermutlich wieder arbeitslos w&auml;re und ungl&uuml;cklich rasiert oder trotzig wieder nicht rasiert in einer Trainingsma&szlig;nahme f&uuml;r langzeitarbeitslose Bauarbeiter stecken w&uuml;rde, im schlimmsten Fall wegen seiner fortgeschrittenen Bandscheibensch&auml;den in einem Kurs f&uuml;r K&ouml;rperbehinderte. Genau solch ein Prozess war aber laut  Begr&uuml;ndung zur Gesetzgebung (BT Drucks.15\/1516, 44) nicht intendiert: <\/p><blockquote><p>Zur schnellstm&ouml;glichen &Uuml;berwindung der Hilfebed&uuml;rftigkeit bedarf es einer ma&szlig;geschneiderten Ausrichtung der Eingliederungsleistungen auf den erwerbsf&auml;higen Hilfebed&uuml;rftigen. Kernelement der neuen Leistung soll deshalb  das Fallmanagement sein. Im Rahmen des Fallmanagements wird die konkrete Bedarfslage des Betroffenen erhoben; darauf aufbauend wird dann ein individuelles Angebot unter aktiver Mitarbeit des Hilfebed&uuml;rftigen geplant und  gesteuert. <\/p><\/blockquote><p>Seit 2005 ist viel unternommen worden, um die Bildung neuer Fallmanager in der BA zu unterst&uuml;tzen und dem Fallmanagement eine professionelle Qualit&auml;t zu geben (Fachkonzept 2005; Br&uuml;lle u.a. 2006; G&ouml;ckler 2006 a). Aber derartige Sozialtechniken sind so offen und im Menschenbild so indifferent, dass sie in einen rechtsstaatlichen Rahmen eingef&uuml;gt werden m&uuml;ssen. Und &bdquo;schnellstm&ouml;glich&ldquo; lassen sich schwierige Lebensumst&auml;nde sowieso nicht ver&auml;ndern.  Kritische Beispiele werden deshalb in den wenigen Publikationen, die sich damit auseinandersetzen, geschildert (Baethge- Kinsky u.a. 2007a). Die von offizieller Seite notorisch nicht zur Kenntnis genommenen R&uuml;ckmeldungen und Berichte von Betroffenen lassen den Schluss zu, dass mehrheitlich keine &bdquo;belastbaren Arbeitsb&uuml;ndnisse&ldquo; zustande kommen, wie das in der Literatur postuliert wird. Selbst G&ouml;ckler muss die Grenzen der gegenw&auml;rtigen Umsetzbarkeit einr&auml;umen. Enge gesch&auml;ftspolitische Vorgaben, Mitarbeiter mit v&ouml;llig unterschiedlicher Vorbildung, fehlende R&uuml;cksichtnahme auf Beratungsethik und Beratungsbedingungen  machen den Aufbau einer vertrauensw&uuml;rdigen Beratung ungeheuer schwer. (G&ouml;ckler 2006 b ). Wenn man ber&uuml;cksichtigt, dass auch Ende 2007 immer noch  Leiharbeitskr&auml;fte und eine gro&szlig;e Zahl befristeter Kr&auml;fte ohne Hoffnung auf Festanstellung in den ARGEn besch&auml;ftigt waren, und dass offenbar  vielen durch Unternehmensberater nur  starre Zeitvorgaben zwischen 30 und 40 Minuten zur Abwicklung eines gesamten &bdquo;Falles&ldquo; vorgegeben sind, dann ist das nicht verwunderlich.<\/p><p>Um so unverst&auml;ndlicher ist es, dass G&ouml;ckler  von unabh&auml;ngigen, qualifizierten Anlauf &ndash; und Beratungsstellen und engagierten Fachanw&auml;lten als privater und gemeinn&uuml;tziger &bdquo;Beratungslobby&ldquo; spricht ( G&ouml;ckler 2006 b, 49), statt  diese als notwendige Erg&auml;nzung des Angebots zu erkennen. Denn unter  entrechteten Bedingungen und im st&auml;ndigen Tageskampf um das ausbleibende Existenzminimum, f&uuml;r das die vielerorts nicht erreichbaren Sachbearbeiter der ARGEn verantwortlich gemacht werden, sind keine aktiven B&uuml;rger zu erwarten. Im Gegenteil, die Eingliederungsvereinbarung w&uuml;rde nur dann zum Instrument des F&ouml;rderns, wenn diese durch kompetente Berater einen &Uuml;berblick &uuml;ber  Arbeitsm&ouml;glichkeiten in der Region haben und eine realistische Vorstellung zu ihrer weiteren Perspektive einbringen k&ouml;nnen (Spindler 2007a).  <\/p><p>Wenn schon eine organisatorische Umstrukturierung nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 ansteht, dann sollte man sich nicht scheuen, auch die f&uuml;r die Individuen viel wichtigere Umstrukturierung der Instrumente anzugehen: einen Anspruch auf unabh&auml;ngige Berufs- und Sozialberatung zu implementieren und die Eingliederungsvereinbarung von der kontraproduktiven  Sanktionsandrohung zu entkoppeln ( vgl. auch Lang 2006 ). Individuelle Hilfen k&ouml;nnen in manchen F&auml;llen nur aus einem gesch&uuml;tzten Vertrauensverh&auml;ltnis entwickelt werden und erfordern die Begleitung &uuml;ber einen l&auml;ngeren Entwicklungsprozess.<\/p><p><strong>Das Fallmanagement<\/strong><\/p><p>Weniger das Fallmanagement als Methode, als die begleitend eingef&uuml;hrten Erhebungstechniken, nehmen dem F&ouml;rdern zus&auml;tzlich die Wirkung.<\/p><p>Ein erstes Problem hat das beh&ouml;rdlich gesteuerte Fallmanagement oft schon beim Erkennen der individuellen Bedarfslage. Die  importierte Profiling-Technik setzt  aus Rentabilit&auml;ts&uuml;berlegungen zu stark an Vermittlungshemmnissen und damit Defiziten an und tut sich besonders schwer, die Ressourcen der Einzelnen zu erkennen. Zudem beschneiden die starren und den Betroffenen noch nicht einmal vermittelten Klassifizierungen von A bis E bzw. als &bdquo;Beratungs- Betreuungs- und Marktkunde&ldquo; die Aussch&ouml;pfung der Rechte auf Eingliederungsma&szlig;nahmen. Den fehlenden  individuellen Kontakt versucht man durch pauschale Ermittlungsverfahren zu kompensieren und diese gehen  h&auml;ufig zu weit.<\/p><p>Stahlmann  (2006)  setzt sich eingehend mit der daraus hervorgehenden  Verletzung von  Daten- und Pers&ouml;nlichkeitsschutz f&uuml;r die B&uuml;rger auseinander. Denn es sollen nach dem Konzept f&uuml;r besch&auml;ftigungsorientiertes Fallmanagement  nicht nur Daten zur Person und zur beruflichen Qualifikation und zu den  Perspektiven erhoben werden, sondern auch zu Verhaltensauff&auml;lligkeiten, mangelnder Anpassungsf&auml;higkeit, zu Drogengebrauch  und psychischen Erkrankungen, zu pers&ouml;nlichen Vorlieben, zum Freundeskreis, zu Frustrationstoleranz und Erfolgsorientierung. Sogar die Bild-Zeitung bezeichnete dies als &bdquo;Intimverh&ouml;re&ldquo;. So etwas mag im gesch&uuml;tzten Bereich einer Therapie oder Beratung angehen, aber nicht im Zwangskontext und verbunden mit der immer detaillierteren Speicherung und Weiterverwendung solcher pers&ouml;nlicher Daten, &uuml;ber die ganz unbefangen berichtet wird. Ende 2007 hat in Hamburg  ein 790 000.- &euro;- Auftrag f&uuml;r eine Befragung Aufsehen erregt, mit dem ein privater Anbieter  Pers&ouml;nlichkeitsprofile von Arbeitslosen erstellen sollte, anhand von Aussagen wie: &bdquo;Ich esse  gerne exotische Gerichte&ldquo;,  &bdquo;Arbeit bedeutet mir viel&ldquo;, &bdquo;Mir ist es wichtig, dass Lebensmittel m&ouml;glichst lange haltbar sind.&ldquo; Oder auch: &bdquo;Ich finde nichts schlimmes dabei, wenn jemand versucht, seine Ziele auch mit Gewalt durchzusetzen.&ldquo;(Meese 2007)  So sind inzwischen viele Arbeitslose bis in ihre letzten Winkel analysiert und kategorisiert, aber wozu? <\/p><p>Andere Eingliederungsangebote, wie Trainingsma&szlig;nahmen werden ganz offen zur  Pr&uuml;fung der Verf&uuml;gbarkeit ganzer Berufsgruppen umfunktioniert (Spindler 2007 b) und bei der wirklich verbesserungsw&uuml;rdigen Arbeitsvermittlung werden ohne Not immer mehr Privatisierungsexperimente ohne Mitwirkungsrechte der Arbeitslosen durchgef&uuml;hrt (Adamy 2007).  Welche Bedeutung eine neutrale, &ouml;ffentliche Berufsberatung noch hat, ist nicht mehr zu erkennen. Ihr Bestand ist gef&auml;hrdet (Deutscher Verband f&uuml;r Bildungs- und Berufsberatung  2006 und aktuelle Stellungnahmen im dvb-forum). Arbeitgeberzusch&uuml;sse werden unter kurzfristigem Erfolgsdruck sogar an befristete Leiharbeitsangebote vergeben, die nach Mitnahme der F&ouml;rderung wieder enden. ( Plusminus v. 16.10.2007: Arbeitsf&ouml;rderung. Neue Hoffnung f&uuml;r &auml;ltere Arbeitslose)<\/p><p><strong>Besch&auml;ftigungsf&ouml;rderung<\/strong><\/p><p>Bei Besch&auml;ftigungsf&ouml;rderung im engeren Sinn ist bisher die starke Dominanz  der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentsch&auml;digung (AGH) zu beobachten, obwohl eine Perspektive zum &Uuml;bergang in den regul&auml;ren Arbeitsmarkt fehlt. Am problematischsten ist  die praktisch nicht &uuml;berpr&uuml;fte und letztlich auch nicht zu &uuml;berpr&uuml;fende Zus&auml;tzlichkeit dieser T&auml;tigkeiten (Spindler  2005 b. Vgl. auch Bericht des Bundesrechnungshofs v. 19.5.2006 &ndash; VI 6\/VI 2- 2006-1219: 4).  Denn auch hier taucht das Problem der Marktverzerrung auf: dort wo die Besch&auml;ftigten zu notwenigen Arbeiten st&auml;ndig eingesetzt werden und sich die Aufgabenfelder der Besch&auml;ftigungsfirmen immer mehr erweitern, w&auml;re eigentlich der Aufbau von regul&auml;ren Stellen wichtig. Nicht die Ein-Euro-Jobber auf den Bahnh&ouml;fen und in den Bahnen sind die Zukunft, sondern wieder die Festanstellung von Schaffnern und Bahnhofspersonal, womit ganz nebenbei auch das Problem von Gewalt und Vandalismus in diesen  R&auml;umen  mitbearbeitet w&auml;re. Auch Stra&szlig;enreinigung, Sportvereine, Kirchen,  Schulen und Pflegeheime brauchen dauerhaft regul&auml;re Hilfskr&auml;fte, Hausmeister und Putzfrauen, zu deren Anstellung Kommunen und Einrichtungen finanziell ausgestattet werden m&uuml;ssen. <\/p><p>Vermutlich ist in Deutschland der Besch&auml;ftigungsabbau im gemeinn&uuml;tzigen und &ouml;ffentlichen Bereich einfach zu weit getrieben worden. So liegt z.B. der Besch&auml;ftigungsanteil im &ouml;ffentlichen Dienst  nach einer OECD Studie (APA\/OECD, 2007)  mit 11% nicht nur weit unter dem Anteil von &uuml;ber 30 % in skandinavischen L&auml;ndern und 23% in Frankreich, sondern selbst unter dem Anteil von 19 % in Gro&szlig;britannien und 16 % in USA. In einer solchen Abschwungphase entfaltet ein steigendes F&ouml;rderangebot ebenfalls Verdr&auml;ngungsfunktion (Vgl. B&ouml;ckler Impuls 3\/2007 Subventionierter Stellenabbau, mit weiteren Nachweisen ), vor allem wenn die Auswahl der Einsatzfelder immer mehr auf Dritte &uuml;bertragen wird.  Und die inzwischen schon zum dritten Mal &uuml;berarbeitete Arbeitshilfe zum Einsatz der AGH (Bundesagentur 2007 b) kann trotz richtiger Absichten diese &ouml;konomische Dynamik nicht bremsen. Die einzige Gruppe, die dieser Entwicklung aus eigener Erkenntnis und Interesse Widerstand entgegensetzen kann &ndash; die Personal- und Betriebsr&auml;te -, musste ihre Mitspracherechte m&uuml;hsam durch h&ouml;chstrichterliche Rechtsprechung best&auml;tigen lassen, und wird nunmehr auf L&auml;nderebene durch grundlegende Beschneidung ihrer Kompetenzen wieder abgedr&auml;ngt. Dabei ist die Zus&auml;tzlichkeit heute auch deshalb viel schwieriger zu sichern als noch in der Sozialhilfe, weil deutlich mehr und arbeitsmarkterfahrene Arbeitslose zur Verf&uuml;gung stehen.  <\/p><p>Dass jetzt &uuml;ber die Jobperspektive nach &sect; 16a SGB II ausgerechnet f&uuml;r Personen, die fr&uuml;her wegen multipler Vermittlungshemmnisse nicht ohne Grund f&uuml;r die AGH infrage gekommen w&auml;ren,  niedrig bezahlte Vertragsalternativen angeboten werden sollen, ist f&uuml;r die Betroffenen sicher angenehmer, l&auml;sst aber weder f&uuml;r sie noch f&uuml;r die Mehrheit der nicht so eingeschr&auml;nkten Arbeitslosen ein Konzept zum &Uuml;bergang in regul&auml;re Arbeit  erkennen.<\/p><p>Wie schnell es auch bei anderen F&ouml;rderma&szlig;nahmen zu Eingriffen am Markt kommen kann, macht eine Entscheidung aus Aachen deutlich (SG Aachen v. 20.3.2007 &ndash;S 9 AS 32\/07 ER; info also  6\/ 2007,257 mit Anmerkung Stascheit): Wer gleichzeitig sieben ausgebildete Busfahrer &uuml;ber vier Monate als &bdquo;Praktikanten&ldquo; einer einzigen Firma zur Verf&uuml;gung stellt, der ver&auml;ndert den Markt, auch wenn er es nicht beabsichtigt. <\/p><p><strong>Leistungen in kommunaler Tr&auml;gerschaft<\/strong><\/p><p>Bei den  Eingliederungsma&szlig;nahmen nach &sect; 16 Abs.2 SGB II ergeben sich zunehmend deutlicher werdende Verdr&auml;ngungstendenzen  gegen&uuml;ber komplexeren Leistungen der Sozialhilfe und der Jugendhilfe, die ganz andere Betreuungsformen entwickelt haben und umfassenderen Zielsetzungen verpflichtet sind.  Ob Schuldnerberatung oder Hilfen f&uuml;r wohnungslose und behinderte Menschen: &Uuml;berall werden kommunale Leistungen reduziert mit der Begr&uuml;ndung, sie w&uuml;rden jetzt nur noch erbracht, wenn und soweit sie nach SGB II zur Eingliederung in Arbeit erforderlich seien. In der Jugendhilfe werden sozialp&auml;dagogisch begleitete Ausbildungsma&szlig;nahmen zugunsten von disziplinierenden Arbeitsdiensten abgebaut. (Spindler 2008).  Nicht nur innerhalb der SGB II Beh&ouml;rde ist die Zuordnung der Verantwortlichkeit nicht eindeutig, auch die klassische kommunale Verantwortung f&uuml;r Jugend- und Sozialhilfe verschwimmt in ungekl&auml;rten Abgrenzungsfragen.<\/p><p>Oft wird behauptet, gerade in der Besch&auml;ftigungsf&ouml;rderung l&auml;ge eine St&auml;rke der kommunalen Tr&auml;ger. Doch beim genaueren Hinsehen erweist sich diese scheinbare St&auml;rke auch als die ganz gro&szlig;e Schw&auml;che: Sie erkennen den lokalen Bedarf wohl deutlich, aber sie erliegen oftmals der Verf&uuml;hrung der &bdquo;Mitnahme&ldquo; von Bundesmitteln, um damit die fehlenden Steuer- und Beitragseinnahmen zu kompensieren, die sie ben&ouml;tigen w&uuml;rden, um den notwendigen Besch&auml;ftigungsaufbau zu stemmen. Vor der Reform gab es in diesem Zusammenhang den Vorwurf  des Verschiebebahnhofs in die Arbeitslosenversicherung (Spindler 2005 a, 58f.).   Kommunen haben  St&auml;rken bei der f&uuml;rsorgerischen Betreuung sehr arbeitsmarktferner Menschen, aber sie k&ouml;nnen nicht alles grunds&auml;tzlich besser, auch wenn man auf der anderen Seite die gegenw&auml;rtigen Steuerungspraktiken der BA und die  Gro&szlig;ausschreibungen (Baethge-Kinsky 2007 b, 7 f.) und die Experimente zur Privatisierung der Arbeitsvermittlung (Adamy 2007)  nicht unterst&uuml;tzen mag. <\/p><p>Besch&auml;ftigungsf&ouml;rderung muss sich heute mehr denn je in ein gesamtwirtschaftliches Konzept einf&uuml;gen und  parallel den Aufbau von dauerhaften sozialen und &ouml;ffentlichen  Non -Profit Dienstleistungen betreiben. Deshalb ist hier eine zentrale Steuerung nicht nur wegen der &uuml;berregionalen Arbeitsvermittlung, sondern gerade auch zur Reduzierung regionaler Mitnahmeeffekte notwendig. <\/p><p>Auch bei einer Neuausrichtung des F&ouml;rderns ist deshalb viel mehr zu ber&uuml;cksichtigen, als nur die Kl&auml;rung der organisatorischen Verantwortlichkeit und ohne ein neues Menschenbild und  Mitwirkungsrechte der Betroffenen (Spindler 2006) werden von  diesem Bereich keine Impulse f&uuml;r den Arbeitsmarkt ausgehen. <\/p><p><strong>Literatur:<\/strong><\/p><ul>\n<li>Adamy, W.: BA startete Projekt zur &ldquo;wirksameren Einbindung privater Arbeitsmarktdienstleister in: Soziale Sicherheit  8\/2007, S. 258- 267<\/li>\n<li>Baethge- Kinsky V.\/Bartelheimer P.\/Henke J.:  Fallbearbeitung nach SGB II Beobachtungen aus dem Inneren der &bdquo;black box&ldquo; in: WSI Mitteilungen 2\/2007 a S. 70 -77.<\/li>\n<li>Baethge- Kinsky, V.: Auf dem Weg zu einem modernen Dienstleister ? &ndash;Perspektiven und Probleme eines ver&auml;nderten Steuerungsmodells in der Bundesagentur. Dezember 2007 b <a href=\"http:\/\/www.monitor-arbeitsmarktpolitik.de\">http:\/\/www.monitor-arbeitsmarktpolitik.de<\/a><\/li>\n<li>Berlit, U.: Eingliederungsvereinbarungen nach dem SGB II- Rechtsrahmen und Rechtsschutz, in: Sozialrecht aktuell  2\/2006  S. 41 &ndash; 50\n<ul>\n<li>Ders.: Das Sanktionensystem des SGB II in: ZFSH\/SGB  1\/2008 S. 3 ff. <\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Br&uuml;lle, H. u.a.: Fallmanagement in der Arbeit mit Arbeitslosen. Ein kritischer Leitfaden, Frankfurt 2006<\/li>\n<li>Bundesagentur f&uuml;r Arbeit. Statistik der Bundesagentur f&uuml;r Arbeit. Grundsicherung f&uuml;r Arbeitsuchende: Sanktionen gegen&uuml;ber erwerbsf&auml;higen Hilfebed&uuml;rftigen, N&uuml;rnberg April 2007 a ( Datenstand Oktober 2006 ) <a href=\"http:\/\/statistik.arbeitsagentur.de\">http:\/\/statistik.arbeitsagentur.de<\/a>\n<\/li>\n<li>Bundesagentur f&uuml;r Arbeit: SGB II Arbeitshilfe AGH nach &sect; 16 Abs.3 SGB II. 3.&Auml;nderungsversion Stand 27.7.2007 b , Zentrale- SP II 12 &ndash; II 1205 <\/li>\n<li>Butterwegge Chr.: Peter Hartz und historische Paralellen zu seiner Reformpolitik- ein R&uuml;ckblick auf die Weimarer Republik,  in: Klute J.\/Kotlenga S.(Hrsg.) Sozial- und <\/li>\n<li>Arbeitsmarktpolitik nach Hartz. F&uuml;nf Jahre Hartz Reformen, S. 122-142. G&ouml;ttingen 2008. ( als freie Onlineversion bei <a href=\"http:\/\/univerlag.uni-goettingen.de\">http:\/\/univerlag.uni-goettingen.de<\/a> )\n<\/li>\n<li>Deutscher Verband f&uuml;r Bildungs- und Berufsberatung: Dokumentation der Anh&ouml;rung: Wer garantiert professionelle Berufsberatung f&uuml;r die Zukunft in Deutschland, D&uuml;sseldorf 2006<\/li>\n<li>Fachkonzept &bdquo;Besch&auml;ftigungsorientiertes Fallmanagement im SGB II&ldquo; Abschlussfassung des Arbeitskreises, (Autorenteam) S. 18, 19.mit Anlage 3 Reis C.: Qualit&auml;tsmerkmal bef&auml;higungsorientierter Beratung. 2005, <a href=\"http:\/\/www.tacheles-sozialhilfe.de\">http:\/\/www.tacheles-sozialhilfe.de<\/a><\/li>\n<li>Geiger, U.: Leitfaden zum Arbeitslosengeld II, 4.Aufl. Frankfurt 2007, <\/li>\n<li>G&ouml;ckler, R.: Besch&auml;ftigungsorientiertes Fallmanagement, Regensburg 2006a\n<ul>\n<li>Ders.: Wo vollzieht sich Fordern und F&ouml;rdern? Der Blick auf die MitarbeiterInnen. Dokumentation der Fachtagung Netzwerk SGB II am 3.\/4.Mai 2006 in Leipzig, Verein <\/li>\n<p>Besch&auml;ftigungspolitik: kommunal e.V. 2006 b S. 39-50\n<\/p><\/ul>\n<\/li>\n<li>Hammel, M.: Die Eingliederungsvereinbarung nach &sect; 15 SGB II &ndash; eine umstrittene Materie in: ZFSH\/SGB 10\/2007 S. 589- 598 <\/li>\n<li>Hannes, M.: Was gilt bei Eingliederungsvereinbarungen? in: Soziale Sicherheit  2\/2007 S.68 -72<\/li>\n<li>Krahmer, U.: Zur widerspr&uuml;chlichen Konstruktion der Eingliederungsvereinbarung nach &sect; 15 SGB II aus rechtlicher sowie methodisch-fachlicher Sicht, in: NDV 11\/2006  S. 507 -511<\/li>\n<li>Lang, H.: Der Eingliederungsvertrag zwischen Autonomie und Bevormundung in: NZS 4\/ 2006  S. 176-184<\/li>\n<li>Meese Th.: Hartz IV-Fragebogen der GIB l&auml;sst Fragen offen, <a href=\"http:\/\/www.forced-labour.de\">http:\/\/www.forced-labour.de<\/a> (28.8.2007)<\/li>\n<li>Nienh&uuml;ser W.\/ Matiaske W.: Der &bdquo;Gleichheitsgrundsatz&ldquo; bei Leiharbeit &ndash; Entlohnung und Arbeitsbedingungen im europ&auml;ischen Vergleich, in: WSI Mitteilungen 8\/2003  S.466- 473<\/li>\n<li>Promberger, M.: Leiharbeit- Flexibilit&auml;t und Prekarit&auml;t in der betrieblichen Praxis ,in: WSI- Mitteilungen 5\/2006, S. 263-269<\/li>\n<li>Spellbrink, W.: Eingliederungsvereinbarung nach SGB II und Leistungsabsprache nach dem SGB XII aus Sicht der Sozialgerichtsbarkeit, in: Sozialrecht aktuell 2\/2006 S. 52 -56<\/li>\n<li>Spindler, H.: Rechtsverweigerung, Ausgrenzung und fragw&uuml;rdige Erfolge in vielen hundert F&auml;llen- Die Ergebnisse aktivierender Besch&auml;ftigungsf&ouml;rderung durch die JobB&ouml;rse Junges K&ouml;ln und die beauftragten Sprungbrett- Tr&auml;ger, Manuskript, Juli 2003,<a href=\"http:\/\/www.edit.uni-essen.de\/spindler\">http:\/\/www.edit.uni-essen.de\/spindler<\/a>\n<ul>\n<li>Dies.: Umbau des deutschen Sozialstaats durch neue Steuerungselemente und Hartz IV in: Archiv f&uuml;r Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 1\/2005a,  S. 50 &ndash;61  <\/li>\n<li>Dies.: Ein &ndash;Euro-Jobs und Arbeitsmarktreform in: Forum sozial 2\/2005 b S. 11-13 und 3\/2005 b S. 13-15 http:\/\/www.nachdenkseiten.de  (28.2.2006) <\/li>\n<li>Dies.: Rechtliche Rahmenbedingungen f&uuml;r eigenverantwortliche Lebensf&uuml;hrung in sozialen Umbruchsituationen. Jahrbuch Arbeit, Bildung Kultur Bd.23\/24 Forschungsinstitut <\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>FIAB, Recklinghausen, 2006, S. 169-184\n<ul>\n<li>Dies.: Aufgaben und Inhalte sozialer Beratung in Zeiten nach Hartz, in: Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit 2\/2007 a , S. 36- 42 <\/li>\n<li>Dies.: Laborversuche der Bundesagentur f&uuml;r Arbeit, http:\/\/www.arbeitnehmerkammer.de\/sozialpolitik  (7.8. 2007) b <\/li>\n<li>Dies.: Zum Verh&auml;ltnis der Anspr&uuml;che auf   Schuldnerberatung und andere soziale Dienstleistungen nach SGB II ,SGB XII und SGB VIII., in: info also 1\/2008, <\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Stahlmann, G.: Sozialdatenschutz bei Eingliederung nach dem SGB II, in: info also 1\/2006, S. 10f. und 2\/2006 S. 61 ff.<\/li>\n<\/ul><p>Prof. Dr. Helga Spindler ist Professorin f&uuml;r &Ouml;ffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Sozial- und Arbeitsrecht an der Universit&auml;t Duisburg\/Essen.<br>\nE-Mail: <a href=\"mailto:helga.spindler@uni-duisburg-essen.de\">helga.spindler@uni-duisburg-essen.de<\/a><\/p><p>Helga Spindler hat uns ihren Beitrag aus dem Archiv f&uuml;r Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit ,Heft 1\/2008 S. 70 f.  zur Verf&uuml;gung gestellt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einem Schwerpunktheft des Archivs f&uuml;r Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit zu Erfahrungen, Auswirkungen und Schlussfolgerungen nach drei Jahren SGB II ist Helga Spindler speziell dem &bdquo;Fordern und F&ouml;rdern&ldquo; und seinen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt nachgegangen. 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