{"id":3733,"date":"2009-01-30T09:09:08","date_gmt":"2009-01-30T08:09:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=3733"},"modified":"2019-02-15T12:43:33","modified_gmt":"2019-02-15T11:43:33","slug":"hartz-iv-saetze-fuer-kinder-und-erwachsene-erhoehen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=3733","title":{"rendered":"Hartz-IV-S\u00e4tze f\u00fcr Kinder und Erwachsene erh\u00f6hen!"},"content":{"rendered":"<p>Mit dem &bdquo;Vierten Gesetz f&uuml;r moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt&ldquo; (Hartz IV), das am 1. Januar 2005 in Kraft trat, wurde die Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld II ersetzt &ndash; eine reine F&uuml;rsorgeleistung, die nicht mehr den fr&uuml;heren Lebensstandard zum Ma&szlig;stab der Leistungsgew&auml;hrung f&uuml;r Langzeitarbeitslose macht. Dies f&uuml;hrte zur Schlechterstellung von Millionen Menschen sowie zur Aufspaltung der bisherigen Sozialhilfeempf&auml;nger\/innen in erwerbsf&auml;hige, die Alg II beziehen, einerseits und nichterwerbsf&auml;hige, die Sozialgeld bzw. -hilfe erhalten, andererseits. Daraus wiederum erwuchsen neue Gefahren einer Stigmatisierung dieser Personenkreise nach dem Grad ihrer N&uuml;tzlichkeit bzw. ihrer &ouml;konomischen Verwertbarkeit. Von Christoph Butterwegge.<br>\n<!--more--><br>\nDie drastischen Verschlechterungen trafen nicht nur fr&uuml;here Bezieher\/innen von Arbeitslosenhilfe, z.B. Frauen, deren Ehem&auml;nner mit ihrem Einkommen &uuml;ber den neuen, niedrigeren Freibetr&auml;gen lagen. Auch jene Empf&auml;nger\/innen von Sozialhilfe, die nicht erwerbsf&auml;hig sind, also nicht mindestens drei Stunden t&auml;glich arbeiten k&ouml;nnen, m&uuml;ssen Einbu&szlig;en hinnehmen. Durch den Wegfall der meisten wiederkehrenden einmaligen Leistungen, etwa f&uuml;r Kleidungsst&uuml;cke wie einen Wintermantel f&uuml;r Kinder oder die Reparatur defekter Haushaltsger&auml;te wie einer Waschmaschine, die man bei der Sozialhilfe vorher zus&auml;tzlich beantragen konnte, sowie deren Umstellung auf einen neuen, pauschalierten und gegen&uuml;ber dem fr&uuml;heren nur leicht angehobenen Eckregelsatz leiden prim&auml;r Familien mit Kindern, deren Bedarf in dieser Hinsicht ausgesprochen hoch ist.<\/p><p>Dass die Bundesregierung die durch Hartz IV bewirkte K&uuml;rzung bei den &auml;rmsten Kindern nur zum Teil, n&auml;mlich bei den 7- bis 13-J&auml;hrigen Sozialgeldbezieher(inne)n, und zwar ausgerechnet im Rahmen ihres &bdquo;Konjunkturpaketes II&ldquo; wieder zur&uuml;cknimmt, indem sie deren Regelsatz ab 1. Juli 2009 von 60 auf 70 Prozent des Eckregelsatzes (der erwachsenen Haushaltsvorst&auml;nde) anhebt, zeigt zur Gen&uuml;ge, dass sie das Wohl der Betroffenen nie ernsthaft im Auge hatte. Die f&uuml;r 2009\/10 geplanten Steuererleichterungen kommen zwar auch den Geringverdienern zugute, sind aber eher Tropfen auf den hei&szlig;en Stein. Dringend n&ouml;tig&nbsp;w&auml;re eine soziale Grundsicherung, die den Namen wirklich verdient, was eine deutliche Erh&ouml;hung der Hartz-Regels&auml;tze einschlie&szlig;t.<\/p><p>Am 27. Januar 2009 hat das Bundessozialgericht den Hartz-IV-Regelsatz f&uuml;r Kinder als nicht grundgesetzkonform beurteilt und die Angelegenheit dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur h&ouml;chstrichterlichen Entscheidung vorgelegt. Es wird Zeit, die&nbsp; soziale Ungerechtigkeit zu beenden, dass Kinder unter 14 Jahren mit 60 Prozent und &auml;ltere Kinder bzw. Jugendliche mit 80 Prozent des Erwachsenen-Regelsatzes abgefunden werden. Kinder wachsen noch, weshalb sie mehr Kleidung und h&auml;ufiger neue Schuhe als Erwachsene brauchen. Dem hat der Gesetzgeber bisher nicht Rechnung getragen. Vielmehr wurden die Regels&auml;tze willk&uuml;rlich festgelegt. Es handelte sich um eine politische Gr&ouml;&szlig;e, den sog. Eckregelsatz f&uuml;r die Haushaltsvorst&auml;nde, zum 1. Januar 2005 mit 345 Euro im Monat anzusetzen. Davon pauschal 60 bzw. 80 Prozent f&uuml;r Kinder abzuleiten, tr&auml;gt den spezifischen Bed&uuml;rfnissen von Kindern &uuml;berhaupt nicht Rechnung.<\/p><p>Um es plastisch zu machen: Wenn man einem Kind&nbsp;unter 14 Jahre heute 211 Euro im Monat zubilligt, kann es 1,79 Euro im Monat f&uuml;r Schulmaterialien ausgeben oder 2,62 Euro pro Tag f&uuml;r Nahrung. Diese Beispiele zeigen, dass man mit dem genannten Beitrag gar nicht auskommen kann, denn allein das Mittagessen kostet in mancher Kita schon 2 Euro. Erst recht kann das Kind nicht an gesellschaftlichen, kulturellen und Bildungsprozessen teilnehmen, denn Nachhilfeunterricht, die Kinokarte und der Theaterbesuch kosten normalerweise Geld, das Hartz-IV-Bezieher\/innen nicht haben.<\/p><p>Die jeweiligen Bedarfe m&uuml;ssen durch unabh&auml;ngige Sachverst&auml;ndige und entsprechend ausgestattete Forschungsinstitute unter Beteiligung von Betroffenen ermittelt werden, ohne dass sie jedem Einzelfall gerecht zu werden verm&ouml;gen. F&uuml;r Kinder unter 7 Jahren erscheinen 280 Euro als hinreichend, f&uuml;r solche zwischen 7 und 13 Jahren sollte der Regelsatz mindestens 360 Euro und f&uuml;r 14- bis 18-J&auml;hrige m&uuml;sste er ca. 400 Euro betragen, damit wenigstens ihr soziokultureller Mindestbedarf gesichert ist. Auch den sog. Eckregelsatz f&uuml;r den (erwachsenen) Haushaltsvorstand auf mindestens 450 Euro anzuheben. Das w&uuml;rde auch die Wirtschaft beleben helfen, weil Arme gezwungen sind, ihr gesamtes Einkommen fast unmittelbar in den Konsum zu stecken. Das w&auml;re f&uuml;r ein so reiches Land wie die Bundesrepublik finanziell tragbar, sozial gerecht und gleichzeitig &ouml;konomisch sinnvoll.<\/p><p>Die der globalen Finanzmarktkrise offenbar auf dem Fu&szlig;e folgende Weltwirtschaftskrise versch&auml;rft durch eine bereits wieder stark wachsende Arbeitslosigkeit die soziale Schieflage noch. Es ist zu bef&uuml;rchten, dass f&uuml;r die Armutsbek&auml;mpfung nach den f&uuml;r das Rettungspaket zugunsten der Banken n&ouml;tigen Riesensummen in den Staatshaushalten eher weniger Geld zur Verf&uuml;gung stehen. Neue, auf Leistungsk&uuml;rzungen zielende Reformen sind deshalb keineswegs ausgeschlossen. Wenn die staatlichen Beteiligungen wirkungslos bleiben und die staatlichen B&uuml;rgschaften f&auml;llig werden, m&uuml;ssen Arme und Mittelschichten die Suppe, die uns Banker und B&ouml;rsianer eingebrockt haben, ausl&ouml;ffeln &ndash; vermutlich in Form von &bdquo;Schuldengrenzen&ldquo; oder &bdquo;Schuldentilgungspl&auml;nen&ldquo;, welche nichts anderes als weitere &bdquo;Sparprogramme&ldquo; darstellen. Gleichzeitig wird denen unter die Arme gegriffen, die ohnehin zu den Profiteuren der neoliberalen Modernisierung geh&ouml;ren.<\/p><p>Aufgrund der starken Zunahme diskontinuierlicher Erwerbsverl&auml;ufe, von Ehescheidungen und zahlreicher K&uuml;rzungen im Sozialbereich d&uuml;rfte sich die Struktur der Armutspopulation demn&auml;chst wieder in Richtung der &Auml;lteren verschieben. Ausdr&uuml;cklich genannt seien: die Teilprivatisierung der Altersvorsorge; die wiederholte Verringerung der Beitr&auml;ge zur Rentenversicherung, welche die Bundesanstalt bzw. -agentur f&uuml;r Arbeit im Falle der Erwerbslosigkeit entrichtet; die Einf&uuml;hrung des &bdquo;Nachhaltigkeits-&ldquo; und des &bdquo;Nachholfaktors&ldquo;; die irrigerweise als &bdquo;Nullrunde&ldquo; bezeichnete Aussetzung der j&auml;hrlichen Rentenanpassung 2004 ff.; k&uuml;nftig zu erwartende h&ouml;here Abschl&auml;ge durch die Anhebung des Rentenzugangsalters von 65 auf 67 Jahre. Mit besonderer H&auml;rte trifft die Heraufsetzung des Rentenalters (unter)durchschnittlich Verdienende. Wer von den Betroffenen eine sog. Riester-Rente abgeschlossen hat, kann darauf nicht zur&uuml;ckgreifen, weil sie auf die Grundsicherung im Alter voll angerechnet wird. Da es weder gen&uuml;gend Stellen f&uuml;r &auml;ltere Arbeitnehmer\/innen noch Ma&szlig;nahmen der Gesundheitsf&ouml;rderung und der beruflichen Weiterbildung gibt, die eine Ann&auml;herung des faktischen Renteneintrittsalters an die bisherige Regelaltersgrenze von 65 erlauben w&uuml;rden, bedeutet die Rente mit 67 faktisch eine Rentenk&uuml;rzung. Nach dem Auslaufen der sog. 58er-Regelung werden Langzeitarbeitslose k&uuml;nftig mit 63 Jahren zwangsverrentet, was ihre Rentenanspr&uuml;che gleichfalls verringert.<\/p><p>Prof. Dr. Christoph Butterwegge lehrt Politikwissenschaft an der Universit&auml;t zu K&ouml;ln. Zuletzt erschienen seine B&uuml;cher &bdquo;Krise und Zukunft des Sozialstaates&ldquo;, &bdquo;Kinderarmut in Ost- und Westdeutschland&ldquo; sowie &bdquo;Kritik des Neoliberalismus&ldquo;.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit dem &bdquo;Vierten Gesetz f&uuml;r moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt&ldquo; (Hartz IV), das am 1. 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