{"id":37767,"date":"2017-04-10T08:30:35","date_gmt":"2017-04-10T06:30:35","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=37767"},"modified":"2026-01-27T11:03:22","modified_gmt":"2026-01-27T10:03:22","slug":"der-von-trump-angeordnete-raketenangriff-ist-eine-schwere-voelkerrechtswidrige-straftat-ein-interview-mit-dieter-deiseroth","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=37767","title":{"rendered":"\u201eDer von Trump angeordnete Raketenangriff ist eine schwere v\u00f6lkerrechtswidrige Straftat\u201c. Ein Interview mit Dieter Deiseroth."},"content":{"rendered":"<p>Eine v&ouml;lkerrechtswidrige milit&auml;rische Aggressionshandlung und eine schwere v&ouml;lkerrechtliche Straftat: <strong>Dieter Deiseroth<\/strong>, ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, findet im Interview mit <strong>Marcus Kl&ouml;ckner<\/strong> f&uuml;r die NachDenkSeiten klare Worte zum Vorgehen der USA vom 7. April in Syrien.<br>\nF&uuml;r das Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates der internationalen Juristenvereinigung IALANA verletzt der Milit&auml;rschlag, bei dem laut Medienberichten 59 Tomahawks abgefeuert wurden, &bdquo;die territoriale Integrit&auml;t des UN-Mitgliedsstaates Syrien gravierend.&ldquo;<br>\nDeiseroth f&uuml;hrt aus, dass, selbst wenn Assad tats&auml;chlich f&uuml;r den Einsatz von Giftgas verantwortlich sein sollte, solch ein Verbrechen kein &bdquo;Faustrecht&ldquo; rechtfertige.<br>\n&bdquo;Niemand&ldquo;, so Deiseroth, der sich immer wieder &ouml;ffentlich zu den Themen Whistleblowing und Kriegsv&ouml;lkerrecht &auml;u&szlig;ert, &bdquo;hat das Recht nach eigenem Gusto in solchen F&auml;llen Selbstjustiz oder eigenm&auml;chtig &lsquo;Vergeltung&rsquo; zu &uuml;ben.&ldquo;<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_9754\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-37767-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/170410_Trumps_Raketenangriff_ist_eine_schwere_voelkerrechtswidrige_Straftat_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/170410_Trumps_Raketenangriff_ist_eine_schwere_voelkerrechtswidrige_Straftat_NDS.mp3\">http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/170410_Trumps_Raketenangriff_ist_eine_schwere_voelkerrechtswidrige_Straftat_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/170410_Trumps_Raketenangriff_ist_eine_schwere_voelkerrechtswidrige_Straftat_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=37767-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/170410_Trumps_Raketenangriff_ist_eine_schwere_voelkerrechtswidrige_Straftat_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"170410_Trumps_Raketenangriff_ist_eine_schwere_voelkerrechtswidrige_Straftat_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p><strong>Herr Deiseroth, wie bewerten Sie den US-Angriff auf die Milit&auml;rbasis in Syrien?<\/strong><\/p><p>Der von US-Pr&auml;sident Trump angeordnete und am 7. April 2017 erfolgte Raketenangriff auf Syrien ist eine milit&auml;rische Aggressionshandlung, die nicht nur v&ouml;lkerrechtswidrig ist, sondern auch eine schwere v&ouml;lkerrechtliche Straftat darstellt. <\/p><p><strong>Warum? <\/strong><\/p><p>V&ouml;lkerrechtswidrig war und ist dieser Milit&auml;rschlag, weil er unter Anwendung von milit&auml;rischer Gewalt die territoriale Integrit&auml;t des UN-Mitgliedsstaates Syrien gravierend verletzt und damit tatbestandlich gegen das v&ouml;lkerrechtliche Gewaltverbot nach Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta versto&szlig;en hat. Dieser milit&auml;rische Gewaltakt vermag sich auf keinen v&ouml;lkerrechtlichen Rechtfertigungsgrund zu st&uuml;tzen. <\/p><p><strong>Wann genau w&auml;re denn so ein Vorgehen, wie wir es nun in Syrien erleben, gerechtfertigt?<\/strong><\/p><p>Gerechtfertigt und damit zul&auml;ssig w&auml;re der US-Milit&auml;rschlag gewesen, wenn der UN-Sicherheitsrat zuvor eine Friedensst&ouml;rung oder eine Aggression durch Syrien f&ouml;rmlich festgestellt und ferner deshalb die USA zu dieser Milit&auml;raktion nach Art. 39 und Art. 42 UN-Charta erm&auml;chtigt gehabt h&auml;tte. Einen solchen Beschluss des UN-Sicherheitsrates gibt es aber nicht. <\/p><p><strong>Das ist eindeutig.<\/strong><\/p><p>Ja, das ist es. Au&szlig;erdem lag auch der Ausnahmefall einer Selbstverteidigungsma&szlig;nahme der USA nach Art. 51 UN-Charta nicht vor. Denn das Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung ist nach Art. 51 UN-Charta nur &ldquo;im Falle eines bewaffneten Angriffs&ldquo; gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen gegeben. Die USA waren aber zuvor nicht durch Syrien milit&auml;risch angegriffen worden. Auch hatte kein Staat, der Opfer einer milit&auml;rischen Aggression Syriens gewesen w&auml;re, die USA um milit&auml;rische Nothilfe dieser Art gegen einen syrischen Angriff gebeten. Das hat die US-Regierung auch nicht einmal geltend gemacht. Sie beansprucht lediglich, sie habe einen von ihr f&uuml;r notwendig gehaltenen &bdquo;Vergeltungsschlag&ldquo; nach einem schlimmen Giftgas-Angriff gegen die syrische Bev&ouml;lkerung ausf&uuml;hren wollen. Das geltende V&ouml;lkerrecht erlaubt aber keine eigenm&auml;chtigen Vergeltungsaktionen nach dem Gusto eines einzelnen Staates oder seiner Verb&uuml;ndeten. <\/p><p><strong>Und warum handelt es sich bei dem US-Milit&auml;rschlag vom 7. April 2017 um eine schwere v&ouml;lkerrechtliche Straftat?<\/strong><\/p><p>Auch wenn die USA bisher nicht das R&ouml;mische Statut &uuml;ber den Internationalen Strafgerichtshof  ratifiziert haben und dies auch f&uuml;r die Zukunft nicht beabsichtigen, gibt es nach dem geltenden V&ouml;lkergewohnheitsrecht den Straftatbestand einer milit&auml;rischen Aggressionshandlung. Dieser ist bei einem vors&auml;tzlichen Angriffskrieg gegen das Territorium eines souver&auml;nen Staates, f&uuml;r den kein v&ouml;lkerrechtlicher Rechtfertigungsgrund eingreift und der evident ist, erf&uuml;llt. Das war die rechtliche Grundlage bereits f&uuml;r das N&uuml;rnberger Kriegsverbrecher-Tribunal 1945\/46, das ganz wesentlich auch von den USA gepr&auml;gt worden ist.<\/p><p><strong>So wie Sie die Sache darlegen, ist das alles sehr eindeutig. Bundeskanzlerin Angela Merkel und der franz&ouml;sische Pr&auml;sident Fran&ccedil;ois Hollande sehen das offensichtlich anders. Aus ihrer Sicht tr&auml;gt Pr&auml;sident Baschar al-Assad &bdquo;die alleinige Verantwortung f&uuml;r diese Entwicklung&ldquo;, wie es <a href=\"https:\/\/web.de\/magazine\/politik\/syrien-konflikt\/syrien-angela-merkel-francois-hollande-us-luftangriff-32261506\">laut Medienberichten<\/a> in einer gemeinsamen Erkl&auml;rung von Merkel und Holland hei&szlig;t. Was ist von dieser Positionierung zu halten? <\/strong><\/p><p>Merkel und Hollande nehmen offenbar bewusst von einer rechtlichen Bewertung der US-Raketenangriffe auf Syrien Abstand und sprechen stattdessen von einer &bdquo;alleinigen Verantwortung&ldquo; Assads &bdquo;f&uuml;r diese Entwicklung&ldquo;. Das ist der Versuch einer politischen Zurechnung der Vorg&auml;nge zu Lasten Assads. Merkel und Hollande weichen damit einer rechtlichen Qualifizierung der US-Aggression aus. Die Behauptung, Assad habe den hier in Rede stehenden Giftgas-Einsatz politisch zu verantworten, vermag aber die schweren V&ouml;lkerrechtsverletzungen, die die jetzigen US-Raketenangriffe darstellen, schon im Ansatz rechtlich nicht zu rechtfertigen. Denn dies ist eine g&auml;nzlich andere Argumentationsebene.<\/p><p>Im &Uuml;brigen: Falls das Giftgas in Syrien nicht vom Assad-Regime, sondern von den dortigen Rebellengruppen eingesetzt worden sein sollte, warum sollte Assad f&uuml;r ein solches Verbrechen politisch verantwortlich sein?<\/p><p>Nachvollziehbare Beweise daf&uuml;r, dass es sich bei dem jetzt in Syrien erfolgten Einsatz von Giftgas um solches aus den Best&auml;nden des Assad-Regimes handelte oder dass das Giftgas vom Assad-Regime eingesetzt worden ist, haben bisher weder die US-Regierung noch Frau Merkel oder Herr Hollande vorlegen k&ouml;nnen. Daran muss man im &Uuml;brigen gravierende Zweifel haben.<\/p><p><strong>Aus welchem Grund?<\/strong><\/p><p>Bekanntlich sind ja vor wenigen Jahren unter internationaler Aufsicht und auch unter ma&szlig;geblicher Beteiligung von NATO-Staaten die syrischen Giftgas-Best&auml;nde beseitigt worden. Belege daf&uuml;r, dass das Assad-Regime dabei Giftgas-Best&auml;nde zur&uuml;ckgehalten und jetzt zum Einsatz gebracht hat, gibt es nicht, jedenfalls hat niemand Beweise daf&uuml;r angeboten und vorgelegt. <\/p><p><strong>Auch die internationale Kontrollbeh&ouml;rde zur &Uuml;berwachung des Chemiewaffenverbots-Abkommens hat solche Beweise nicht?<\/strong><\/p><p>Nach allem, was wir wissen, liegen der Beh&ouml;rde solche Beweise nicht vor. <\/p><p>Wenn die US-Geheimdienste solche Belege h&auml;tten, h&auml;tte die US-Regierung diese sp&auml;testens jetzt pr&auml;sentiert. <\/p><p>Im &Uuml;brigen gibt es die Erfahrungen mit den Giftgas-Eins&auml;tzen in Syrien vor einigen Jahren, die urspr&uuml;nglich auch dem Assad-Regime zugeschrieben wurden. Bei diesen hat sich aber zwischenzeitlich herausgestellt, dass es offenbar islamistische Rebellengruppen waren, die damals Giftgas in Syrien zum Einsatz gebracht haben. Bei der Beschaffung soll der t&uuml;rkische Geheimdienst MIT eine wichtige Rolle gehabt haben. Hierauf hat u.a. der renommierte deutsche Nahost-Experte Michael L&uuml;ders unter Verweis auf ernstzunehmende Studien erst j&uuml;ngst wieder &ouml;ffentlich hingewiesen. Die deutsche Regierung hat dem nicht widersprochen. Die t&uuml;rkischen Journalisten, die diese MIT-Verwicklungen aufgedeckt und &ouml;ffentlich gemacht haben, sind daf&uuml;r von Erdogan inhaftiert oder ins Exil getrieben worden.  <\/p><p><strong>Auch Sigmar Gabriel hat sich zu Wort gemeldet. In einer Pressemitteilung des Ausw&auml;rtigen Amtes ist <a href=\"http:\/\/www.auswaertiges-amt.de\/DE\/Infoservice\/Presse\/Meldungen\/2017\/170407-BM_Luftschlaege_SYR.html\">folgende Stellungnahme von ihm zu<\/a> lesen:<\/strong><\/p><blockquote><p>\n<strong>&ldquo;Es war kaum ertr&auml;glich mit ansehen zu m&uuml;ssen, dass der Weltsicherheitsrat nicht in der Lage war, klar und eindeutig auf den barbarischen Einsatz chemischer Waffen gegen unschuldige Menschen in Syrien zu reagieren. Dass die Vereinigten Staaten jetzt mit einem Angriff gegen die milit&auml;rischen Strukturen des Assad-Regimes reagiert haben, von denen dieses grausame Kriegsverbrechen ausging, ist nachvollziehbar.&rdquo;<\/strong>\n<\/p><\/blockquote><p><strong>Was halten Sie von dieser Aussage?<\/strong><\/p><p>Die Kritik am UN-Sicherheitsrat ist insofern berechtigt, als dieser bisher keinen Beschluss zur unverz&uuml;glichen Aufkl&auml;rung des j&uuml;ngsten, in Syrien erfolgten Giftgas-Einsatzes gefasst und keine notwendigen Schritte in diese Richtung einleitet hat. Zur Beschlussfassung kam es nach meiner Kenntnis bisher vor allem deshalb nicht, weil die Regierungen der USA, Frankreichs und des Vereinigten K&ouml;nigreichs diese Frage unbedingt mit einer Vorab-Verurteilung des Assad-Regimes verbinden wollten, noch ehe der Sachverhalt aufgekl&auml;rt ist. Nach den Erfahrungen u.a. Russlands mit dem Missbrauch der UN-Sicherheitsratsresolution im Falle Libyens im M&auml;rz 2011, die lediglich zur Einrichtung einer Flugverbotszone und anderen &ldquo;erforderlichen Ma&szlig;nahmen&rdquo; zum Schutz von Zivilisten erm&auml;chtigte und dann von NATO-Staaten zur milit&auml;rischen Durchsetzung eines &bdquo;Regimewechsels&ldquo; in Libyen missbraucht wurde, ist das russische Misstrauen gegen&uuml;ber diesen Staaten nicht unberechtigt. Hier muss neues gegenseitiges Vertrauen erst wieder aufgebaut werden, ein &auml;u&szlig;erst komplizierter Prozess.<\/p><p>Ich stimme freilich der Forderung u.a. von Amnesty International zu: Der Sicherheitsrat muss sofort daf&uuml;r stimmen, den in Rede stehenden Giftgas-Angriff in Syrien schnellstm&ouml;glich verl&auml;sslich zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen. Dies zu unterlassen, w&auml;re eine Katastrophe und k&ouml;nnte Regierungen und bewaffnete Gruppen in Syrien weiter dazu ermutigen, Kriegsverbrechen gegen Zivilpersonen mit verbotenen wie konventionellen Waffen zu begehen.<\/p><p><strong>Nun k&ouml;nnen wir an dieser Stelle sicher nicht kl&auml;ren, wer f&uuml;r den Einsatz des Giftgases verantwortlich ist. Aber nur mal angenommen, es w&auml;re tats&auml;chlich von Assad gekommen: W&auml;re dann die Intervention gerechtfertigt?<\/strong><\/p><p>Selbst wenn festst&uuml;nde, dass das Assad-Regime f&uuml;r den Einsatz des Giftgases verantwortlich w&auml;re, w&uuml;rde dies der US-Regierung nach der UN-Charta und dem geltenden V&ouml;lkerrecht keinen Freibrief zur eigenm&auml;chtigen milit&auml;rischen Gewaltanwendung geben. Von der Verpflichtung zur strikten Beachtung des v&ouml;lkerrechtlichen Gewaltverbotes gibt es eben nur die beiden Ausnahmen, dass der UN-Sicherheitsrat einzelne Staaten zum Einsatz milit&auml;rischer Mittel f&ouml;rmlich autorisiert oder dass die Voraussetzungen des Selbstverteidigungsrechtes nach Art. 51 UN-Charta vorliegen. Verbrechen wie der Einsatz von Giftgas m&uuml;ssen als Straftaten verfolgt werden, begr&uuml;nden aber kein &bdquo;Faustrecht&ldquo; selbsternannter Vollstrecker unter Umgehung der f&uuml;r die Strafverfolgung vorgesehenen Verfahren und Regelungen. Niemand hat das Recht, nach eigenem Gusto in solchen F&auml;llen Selbstjustiz oder eigenm&auml;chtig &bdquo;Vergeltung&ldquo; zu &uuml;ben.<\/p><p><strong>Sie haben jetzt mehrmals die rechtliche Dimension angesprochen. Wenn hier Recht gebrochen wurde: Wie m&uuml;sste es denn jetzt weitergehen?<\/strong><\/p><p>Wichtig ist, dass Unrecht nicht unter Umgehung und Missachtung des geltenden V&ouml;lkerrechts wiederum mit Unrecht vergolten werden darf. Wer Straftaten begeht, muss daf&uuml;r zur Rechenschaft gezogen werden, auch wenn dies schwierig ist und Zeit in Anspruch nimmt. Wer V&ouml;lkerrecht bricht, muss daf&uuml;r kritisiert und ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden. Zumindest d&uuml;rfen V&ouml;lkerrechtsverletzungen nicht bagatellisiert oder gar politisch gerechtfertigt werden. Sonst wird das V&ouml;lkerrecht weiter ausgeh&ouml;hlt. Dabei geht es nicht um blo&szlig;e Formalit&auml;ten oder gar Bagatellen. Ohne v&ouml;lkerrechtliche Regeln und deren Beachtung ist ein gedeihliches Zusammenleben der V&ouml;lker und Staaten auf Dauer nicht m&ouml;glich. Die Einhaltung des V&ouml;lkerrechts darf man nicht nur dann praktizieren und einfordern, wenn einem dies n&uuml;tzlich erscheint. Im &Uuml;brigen: Der j&uuml;ngste (evident v&ouml;lkerrechtswidrige) US-Raketenangriff auf Syrien kann &auml;u&szlig;erst heikle Situationen heraufbeschw&ouml;ren.<\/p><p><strong>Was meinen Sie damit? Welche Szenarien sind denn jetzt denkbar? Wie wird es weitergehen?<\/strong><\/p><p>Da der US-Raketenangriff auf Syrien v&ouml;lkerrechtswidrig war und dies auch f&uuml;r weitere Angriffe dieser Art gelten w&uuml;rde, begr&uuml;ndet dies f&uuml;r den angegriffenen Staat einen Fall des Selbstverteidigungsrechts nach Art. 51 UN-Charta. Mit anderen Worten: Syrien hatte und hat bei weiteren US-Milit&auml;raktionen dieser Art auch k&uuml;nftig ein Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung und d&uuml;rfte mithin auch seine Verb&uuml;ndeten &ndash; also z.B. Russland und den Iran &ndash; v&ouml;llig legal um milit&auml;rische Unterst&uuml;tzung bitten. Es ginge dann um kollektive Selbstverteidigung dieser Staaten gegen die USA. <\/p><p><strong>Das hei&szlig;t: Die Lage ist brandgef&auml;hrlich?<\/strong><\/p><p>Das ist in der Tat eine hochexplosive Situation. K&auml;me es zu einer milit&auml;rischen Konfrontation dieser Art, gingen deren Auswirkungen weit &uuml;ber die Region hinaus. Wir st&uuml;nden dann unter Umst&auml;nden vor einem Dritten Weltkrieg unter Beteiligung der USA und Russlands.<br>\nUnd f&uuml;r die NATO w&uuml;rde sich dann die Frage stellen, ob die anderen NATO-Staaten den USA ihrerseits gegen Syrien und deren Verb&uuml;ndete milit&auml;rischen Beistand leisten m&uuml;ssten. <\/p><p><strong>K&ouml;nnte dies unter Umst&auml;nden gar den NATO-B&uuml;ndnisfall nach Art. 5 des NATO-Vertrages ausl&ouml;sen?<\/strong><\/p><p>Eine solche Debatte w&auml;re hochbrisant, auch wenn nach dem geltenden V&ouml;lkerrecht ein von einem NATO-Staat vorgenommener milit&auml;rischer Aggressionsakt mit nachfolgendem Gegenschlag des angegriffenen Staates und seiner Verb&uuml;ndeten keinen NATO-B&uuml;ndnisfall zu begr&uuml;nden vermag.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine v&ouml;lkerrechtswidrige milit&auml;rische Aggressionshandlung und eine schwere v&ouml;lkerrechtliche Straftat: <strong>Dieter Deiseroth<\/strong>, ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, findet im Interview mit <strong>Marcus Kl&ouml;ckner<\/strong> f&uuml;r die NachDenkSeiten klare Worte zum Vorgehen der USA vom 7. April in Syrien.<br \/> F&uuml;r das Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates der internationalen Juristenvereinigung IALANA verletzt der Milit&auml;rschlag, bei dem laut Medienberichten 59<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=37767\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[105,107,126,209,171],"tags":[1516,1041,2073,401,901,1409,1094,951,304,2070,1052,315,466,1418,259,1553,950,1800,639,1556,1703],"class_list":["post-37767","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aktuelles","category-audio-podcast","category-erosion-der-demokratie","category-interviews","category-militaereinsaetzekriege","tag-al-assad-baschar","tag-amnesty-international","tag-deiseroth-dieter","tag-gabriel-sigmar","tag-geheimdienste","tag-gifteinsatz","tag-hollande-francois","tag-iran","tag-kriegsverbrechen","tag-lueders-michael","tag-libyen","tag-merkel-angela","tag-nato","tag-regime-change","tag-russland","tag-syrien","tag-tuerkei","tag-trump-donald","tag-uno","tag-usa","tag-voelkerrecht"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/37767","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=37767"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/37767\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":89527,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/37767\/revisions\/89527"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=37767"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=37767"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=37767"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}