{"id":3803,"date":"2009-03-03T17:03:32","date_gmt":"2009-03-03T16:03:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=3803"},"modified":"2014-01-29T11:50:34","modified_gmt":"2014-01-29T10:50:34","slug":"der-europaeische-gerichtshof-schafft-die-soziale-marktwirtschaft-ab","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=3803","title":{"rendered":"Der Europ\u00e4ische Gerichtshof schafft die \u201esoziale Marktwirtschaft\u201c ab"},"content":{"rendered":"<p>&bdquo;Der Staat ist der H&uuml;ter der wirtschaftlichen und sozialen Ordnung. Der Wettbewerb braucht Augenma&szlig; und soziale Verantwortung. Das sind die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft. Sie gelten bei uns, aber das reicht nicht. Diese Prinzipien m&uuml;ssen weltweit beachtet werden. Erst das wird die Welt aus dieser Krise f&uuml;hren. Die Welt ist dabei, diese Lektion zu lernen.<\/p><p>Und das ist die Chance, die in dieser Krise steckt, die Chance f&uuml;r internationale Regeln, die sich an den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft orientieren. Ich werde nicht locker lassen, bis wir solche Regeln erreicht haben.&ldquo; So redete Bundeskanzlerin Merkel in ihrer Neujahrsansprache. Schaut man auf die Entwicklung in der Europ&auml;ischen Union, wird jedoch die soziale Marktwirtschaft mehr und mehr abgebaut. Vorreiter ist dabei der Europ&auml;ische Gerichtshof (EuGH). Wir haben auf den NachDenkSeiten schon mehrfach kritisiert, wie dieses Gericht nationale Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmerrechten den wirtschaftsliberalen Vertr&auml;gen der Europ&auml;ischen Union unterordnet und soziale Standards aushebelt. Christine Wicht schildert dies am Beispiel des j&uuml;ngsten Urteils &uuml;ber die Sitzverlagerung des ungarischen Unternehmens Cartesio nach Italien.<br>\n<!--more--><\/p><p>Das Urteil des Europ&auml;ischen Gerichtshofs vom 18. Dezember 2008 im Fall des ungarischen Unternehmens Cartesio, das seinen Firmensitz nach Italien verlegen und zugleich den ungarischen Rechtsstatus aufrechterhalten wollte, war von Unternehmen mit Spannung erwartet worden. Das ungarische Handelsregistergericht wies diesen Antrag mit der Begr&uuml;ndung zur&uuml;ck, dass das ungarische Recht ungarischen Gesellschaften nicht erlaube, ihren operativen Gesch&auml;ftssitz in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen. Cartesio m&uuml;sse zun&auml;chst in Ungarn aufgel&ouml;st und anschlie&szlig;end nach italienischem Recht neu gegr&uuml;ndet werden. Cartesio legte unter Hinweis auf Art. 43, 48 EG-Vertrag (Niederlassungsfreiheit) Berufung beim Regionalgericht ein und regte eine Vorlage zum EuGH an. Das Berufungsgericht kam der Anregung nach, worauf sich der Europ&auml;ische Gerichtshof mit der Angelegenheit befasste und im Dezember ein Urteil sprach.<\/p><p><strong>Niederlassungsfreiheit<\/strong><br>\nArtikel 43 und Art. 48 EG-Vertrag (EGV = Vertrag zur Gr&uuml;ndung der Europ&auml;ischen Gemeinschaft) regeln die Niederlassungsfreiheit. Danach ist allen EU-B&uuml;rgern die Aufnahme und Aus&uuml;bung selbstst&auml;ndiger Erwerbst&auml;tigkeit in anderen EU-Staaten sowie die Gr&uuml;ndung und Leitung von Unternehmen nach den Bestimmungen f&uuml;r Inl&auml;nder erlaubt. Der Europ&auml;ische Gerichtshof kam in seinem j&uuml;ngsten Urteil zu dem Schluss, dass die durch den EGV gew&auml;hrte Niederlassungsfreiheit durch die Weigerung des ungarischen Handelsregisters, die Sitzverlegung einzutragen, verletzt werde. <\/p><p><strong>Vorgeschichte<\/strong><br>\nCartesio KG,  eine Gesellschaft ungarischen Rechts mit Sitz in Baja (Ungarn) stellte am 11. 11. 2005 beim Handelsregistergericht B&aacute;cs-Kiskun einen Antrag zur Verlegung des Firmensitzes nach Gallarate (Italien). Zugleich sollte der Rechtsstatus eines ungarischen Unternehmens aufrechterhalten werden. Damit w&auml;re weiterhin das ungarische Recht bindend gewesen. Das ungarische Gericht wies den Antrag mit der Begr&uuml;ndung zur&uuml;ck, dass nach ungarischem Recht Cartesio in Ungarn aufgel&ouml;st und dann nach italienischem Recht neu gegr&uuml;ndet werden m&uuml;sste.<\/p><p>Cartesio legte daraufhin Berufung gegen den Beschluss des Handelsregistergerichts vor dem Gericht in Szeged ein. Dies gab die Angelegenheit am 05.05.2006 an den EuGH weiter, der im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 234 EGV kl&auml;ren sollte, ob die ungarische Regelung, wonach einem ungarischen Unternehmen verwehrt wird, seinen Sitz in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen, mit der Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 und 48 EGV vereinbar sei. Die ungarische Regierung vertrat im &Uuml;brigen in ihrer Stellungnahme die Ansicht, dass der vorliegende Fall nicht dem Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit des EGV unterliege. Diese Position wurde auch von den Regierungen Polens, Sloweniens und Gro&szlig;britanniens vertreten. <\/p><p><strong>Das EuGH-Urteil:<\/strong><br>\nIn der Rechtssache Cartesio vertrat der Generalanwalt die Auffassung, dass die ungarische Regierung nicht das Recht habe, eine nach nationalem Recht gegr&uuml;ndete Gesellschaft daran zu hindern, ihren operativen Gesch&auml;ftssitz in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen. Zwar wird eingestanden, dass gesetzliche Beschr&auml;nkungen der &bdquo;Wegzugsfreiheit&ldquo; im &ouml;ffentlichen Interesse gerechtfertigt sein k&ouml;nnten, den Interessen von Unternehmen an unbeschr&auml;nkter Mobilit&auml;t hat der Generalanwalt jedoch gr&ouml;&szlig;eres Gewicht beigemessen und kommt im Schlussantrag zu dem Ergebnis, dass die ungarischen Rechtsvorschriften nicht mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar seien. <\/p><p>In seinem Urteil vom 18.12.2008 folgt der EuGH ungew&ouml;hnlicher Weise nicht den Schlussantr&auml;gen des Generalanwalts vom 22. Mai 2008. Nach Auffassung des EuGH seien die angefochtenen ungarischen Vorschriften mit der Niederlassungsfreiheit des EGV vereinbar (Rn. 124). Die Probleme einer modalit&auml;tsbedingten Sitzverlegung lassen sich dem EuGH zufolge nicht durch die Bestimmungen &uuml;ber die Niederlassungsfreiheit l&ouml;sen, sondern vielmehr &bdquo;im Wege der Rechtsetzung oder des Vertragsschlusses&ldquo;. Der EuGH betrachtet die Forderung nach Aufl&ouml;sung und Liquidation einer Gesellschaft als Voraussetzung f&uuml;r ihre Sitzverlegung in einen anderen EU-Mitgliedstaat als europarechtswidrig, wenn die Sitzverlagerung mit einer gleichzeitigen Umwandlung der Gesellschaft nach dem nationalen Recht des Aufnahmestaates einhergeht, soweit dies nach diesem Recht m&ouml;glich ist. Des Weiteren weist der EuGH darauf hin, dass sich in diesem Fall auch das anwendbare Recht &auml;ndert und f&uuml;r die umgewandelte Gesellschaft das Recht des Mitgliedstaates gilt, in den der Sitz verlagert wurde. Jede nationalstaatliche Rechtsvorschrift, die eine solche Sitzverlegung und damit eine solche Umwandlung von Gesellschaften verbiete, stelle nach Auffassung des Gerichtshof eine Einschr&auml;nkung der Niederlassungsfreiheit dar, die, &bdquo;wenn sie nicht zwingenden Gr&uuml;nden des Allgemeininteresses entspricht, nach Art. 43 EGV verboten ist&ldquo;. <\/p><p>Folgen des Urteils f&uuml;r die EU-Verlagerungsrichtlinie<br>\nNach Ansicht von Janeta Mileva, Referentin f&uuml;r Europapolitik und Martin Hantke, Leiter des Verbindungsb&uuml;ros Br&uuml;ssel von der Fraktion DIE LINKE, ergeben sich folgende Auswirkungen aus dem Urteil:<\/p><p>Das Urteil des EuGH spiele eine gro&szlig;e Rolle bei der Auseinandersetzung um die Vorlage eines Entwurfs f&uuml;r eine Verlagerungsrichtlinie, sagte Janeta Mileva, Referentin f&uuml;r Europapolitik und Martin Hantke, Leiter des Verbindungsb&uuml;ros Br&uuml;ssel von der Fraktion DIE LINKE. Auch der deutsche CDU-Europaabgeordnete Lehne kritisierte im Juni 2007, dass mit Blick auf die seit l&auml;ngerem angek&uuml;ndigte Richtlinie zur Verlegung des Sitzes einer Aktiengesellschaft innerhalb des Binnenmarkts (14. Gesellschaftsrichtlinie) es keinerlei Anzeichen g&auml;be, dass die Kommission sich in K&uuml;rze bewegen werde. Der Pr&auml;sident des Bundesverbands der Deutschen Industrie, J&uuml;rgen R. Thumann, forderte dagegen von der Kommission, sich auf Initiativen zu konzentrieren, die den Unternehmen neue M&ouml;glichkeiten er&ouml;ffneten. Dazu z&auml;hle auch die Sitzverlegungsrichtlinie. Thumann betonte: &ldquo;Wir ben&ouml;tigen eine grenz&uuml;berschreitende Mobilit&auml;t f&uuml;r Unternehmen in einem vollendeten europ&auml;ischen Binnenmarkt&rdquo;. EU-Kommissar McCreevy erkl&auml;rte, dass er zun&auml;chst ein EuGH-Urteil abwarten wolle, dass &ldquo;vermutlich mehr Klarheit f&uuml;r diese komplizierte Sache bringt&rdquo;, bevor er einen Richtlinienvorschlag zur Sitzverlegung vorlege. Dabei gehe es um eine Vorlage aus Ungarn zu einer Reihe von Fragen in Bezug auf die Sitzverlegung einer ungarischen Gesellschaft in einen anderen EU-Mitgliedstaat. Im Dezember 2007 erkl&auml;rte die Kommission implizit, erst einmal mit der Vorlage der Sitzverlagerungsrichtlinie weiter auf die Urteilsverk&uuml;ndung warten zu wollen. F&uuml;r die &bdquo;14. Gesellschaftsrechtsrichtlinie &uuml;ber die grenz&uuml;berschreitende Verlegung des Satzungssitzes von Kapitalgesellschaften&ldquo; kommt die von der Kommission vorlegte offizielle Folgenabsch&auml;tzung zu dem Ergebnis: <\/p><p>&ldquo;Since the practical effect of the existing legislation on cross-border mobility (i.e. the cross-<br>\nborder merger directive) is not yet known and that the issue of the transfer of the registered office<br>\nmight be clarified by the Court of Justice in the near future, the assessment concludes that it might be more appropriate to wait until the impacts of those developments can be fully assessed and the need and scope for any EU action better defined.&rdquo; <\/p><p>Das bedeutet f&uuml;r Mileva und Hantke, dass man im Grunde darauf wartet, dass das Cartesio-Urteil der Kommission den Weg f&uuml;r die Vorlage einer unternehmensfreundlichen Sitzverlagerungsrichtlinie bahnen wird.<\/p><p><strong>Kritik des DGB<\/strong><br>\nDGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel kritisierte in einer Presseerkl&auml;rung am 23. Mai 2008 den Schlussantrag im Fall Cartesio und forderte die Bundesregierung auf, sich f&uuml;r eine europaweite Regelung von grenz&uuml;berschreitenden Sitzverlegungen von Unternehmen einzusetzen. &ldquo;Das muss endlich einheitlich geregelt werden&rdquo;. Der DGB k&ouml;nne zwar den Wunsch nach gr&ouml;&szlig;erer grenz&uuml;berschreitender Mobilit&auml;t und Flexibilit&auml;t deutscher Unternehmen nachvollziehen. Dies d&uuml;rfe jedoch nicht dazu dienen, Arbeitnehmerrechte zu schm&auml;lern. &ldquo;Insbesondere die Sicherung erworbener Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer &uuml;ber ihre Beteiligung an Unternehmensentscheidungen m&uuml;sse ein fundamentaler Grundsatz und erkl&auml;rtes Ziel einer solchen Richtlinie sein. Es sei ein unhaltbarer Zustand, dass die Europ&auml;ische Kommission dem Europ&auml;ischen Gerichtshof die Frage der Niederlassungsfreiheit &uuml;berlasse, ohne gleichzeitig Arbeitnehmer-, Verbraucher- und Gl&auml;ubigerschutz zu regeln. Es gen&uuml;ge nicht, dass der EuGH in seiner Rechtsprechung immer wieder darauf hinweise, dass die Niederlassungsfreiheit nicht missbr&auml;uchlich ausgenutzt werden d&uuml;rfe. Die Notwendigkeit einer grenz&uuml;berschreitenden Sitzverlegungsrichtlinie mache auch die Schlussantr&auml;ge des Generalanwalts in Sachen Cartesio (Rechtssache C-210\/06) deutlich. In den Schlussantr&auml;gen werde dem Europ&auml;ischen Gerichtshof vorgeschlagen, die grenz&uuml;berschreitende Verlegung des operativen Gesch&auml;ftssitzes eines Unternehmens auf Grundlage der Niederlassungsfreiheit zu gestatten. Der vorliegende Fall betreffe eine Kommanditgesellschaft, die ihren operativen Gesch&auml;ftssitz von Ungarn nach Italien verlegen wolle, jedoch weiter im ungarischen Handelsregister eingetragen sein m&ouml;chte. Auch wenn es dabei nur um die Verlegung des operativen Gesch&auml;ftssitzes und nicht um den Satzungssitz gehe, so werde doch deutlich, dass den Unternehmen immer mehr Flexibilit&auml;t gegeben werde. &ldquo;Eine solche Flexibilit&auml;t m&uuml;sse einhergehen mit sozialem Schutz, wenn das Versprechen eines sozialen Europas nicht nur eine Worth&uuml;lse sein soll&rdquo;, so Hexel.<\/p><p><strong>Auswirkungen des EuGH-Urteils<\/strong><br>\nDie &bdquo;Wegzugsfreiheit&ldquo; wird als Teil der Niederlassungsfreiheit (Art. 43, 48 EGV) betrachtet. Beim gegenw&auml;rtigen Stand des Gemeinschaftsrechts seien die Art. 43 und 48 dahingehend auszulegen, dass sie Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats nicht entgegenstehen, die es einer nach dem nationalen Recht dieses Mitgliedstaats gegr&uuml;ndeten Gesellschaft verwehren, ihren Sitz in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen und dabei ihre Eigenschaft als Gesellschaft des nationalen Rechts des Mitgliedstaats, nach dessen Recht sie gegr&uuml;ndet wurde, zu behalten. Janeta Mileva und Martin Hantke bef&uuml;rchten, dass die Kommission ihre Pl&auml;ne f&uuml;r die Vorlage einer Sitzverlagerungsrichtlinie unter Berufung auf das EuGH- Urteil erneut aufnehmen werde. Leitprinzip sei dabei die Durchsetzung der neoliberalen Grundfreiheiten des Binnenmarkts gegen&uuml;ber sozialer Grundrechte und sozialer Schutzstandards f&uuml;r ArbeitnehmerInnen. Das Cartesio-Urteil stehe deshalb in einer Linie mit den Urteilen Laval, Viking Line, R&uuml;ffert und Luxemburg und versch&auml;rfe die neoliberale Schieflage der Europ&auml;ischen Union.<\/p><p><strong>Hannibal ante portas?<\/strong><br>\nDer Schreckensruf der R&ouml;mer, der zum Ausdruck bringt: &bdquo;Achtung, es kommt etwas Unangenehmes auf uns zu&ldquo;, k&ouml;nnte sich mit einem weiteren EuGH-Urteil in Bezug auf die Niederlassungsfreiheit  bewahrheiten. Die NachDenkSeiten haben am 15. April 2008 &uuml;ber das Urteil des Europ&auml;ischen Gerichtshofs (EuGH) am 3. April 2008 in Luxemburg berichtet, dass ein Bundesland bei der Vergabe von &ouml;ffentlichen Auftr&auml;gen keine Tarifl&ouml;hne vorschreiben kann (<a href=\"?p=3148\">&ldquo;Entscheidung des Europ&auml;ischen Gerichtshofes &ndash; Dienstleistungsfreiheit steht &uuml;ber nationalen Arbeitnehmerrechten&rdquo;<\/a> ). Dieses Urteil ist von elementarer Bedeutung, da den im EGV festgelegten wirtschaftlichen Grundfreiheiten eine h&ouml;here Priorit&auml;t einger&auml;umt wird als den arbeitsrechtlichen Koalitionsfreiheiten gem&auml;&szlig; <a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\/parlament\/funktion\/gesetze\/grundgesetz\/gg_01.html\">Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes<\/a>. Das Urteil zeigt, dass die wirtschaftlichen Grundfreiheiten zugunsten von Unternehmerfreiheiten wirken und die Arbeitnehmer den Bedingungen des Wettbewerbs weitgehend schutzlos ausliefern. <\/p><p>Im Fall Cartesio scheint noch nicht das letzte Wort gesprochen zu sein, es steht zu bef&uuml;rchten, dass die EU-Kommission den Forderungen der Wirtschaft Folge leisten und eine entsprechende Sitzverlegungs-Richtlinie verfassen wird. Damit w&uuml;rde das gekippte Herkunftslandprinzip der Dienstleistungsrichtlinie quasi durch die Hintert&uuml;r wieder eingef&uuml;hrt werden. Zur Schaffung eines Binnenmarktes f&uuml;r Dienstleistungen hat die EU-Kommission in der Vergangenheit eine einfache Methode vor geschlagen: Sie verzichtete auf eine Harmonisierung nationaler Rechtsvorschriften und setzte stattdessen auf das Herkunftslandprinzip, um einen m&ouml;glichst ungehinderten Wettbewerb durchzusetzen. Dieses Prinzip erm&ouml;glicht Dienstleistungsanbietern in der gesamten EU Dienste nach dem Recht seines Herkunftslandes anzubieten. Die Gesetze des Landes, in dem die Dienstleistung erbracht wird, w&uuml;rden durch die Vorschriften des Herkunftslandes weitgehend verdr&auml;ngt. Damit w&auml;re das bislang g&uuml;ltige Bestimmungslandprinzip durch das Herkunftslandprinzip ausgehebelt worden. Nach heftigem Widerstand von Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen wurde das Herkunftslandprinzip aus der Dienstleistungsrichtlinie, die ab 2010 in der Europ&auml;ischen Union gelten soll, herausgenommen. (siehe <a href=\"?p=168\">&ldquo;Information und Kritik der Dienstleistungsrichtlinie&rdquo;<\/a>). <\/p><p>Letztlich hebelt dieses Vorgehen nicht nur nationale Gesetze aus, sie l&auml;sst den nationalen Gesetzgebern europaweit auch keinen Raum mehr f&uuml;r Vorschriften zum Schutz von Arbeitnehmern oder f&uuml;r soziale Rechte, sofern sie die liberalen Wirtschaftsregeln des  EGV tangieren oder gar einschr&auml;nken. Auch Verbraucher- oder Umweltschutzvorschriften w&uuml;rden vom europ&auml;ischen Vertragsrecht &uuml;berlagert. <\/p><p>Nach welchen Regeln die auf dem Markt auftretenden Anbieter  t&auml;tig werden, dar&uuml;ber entscheidet ein allein nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten funktionierender Wettbewerb auf dem EU-weiten Binnenmarkt. <\/p><p>Um einen weiteren Abbau von sozialen Rechten zu verhindern, ist es unabdingbar, dass Gewerkschaften und andere zivilgesellschaftliche Gruppen mit Kampagnen und Aktionen, noch vor der Europawahl, in der Bev&ouml;lkerung ein Bewusstsein daf&uuml;r  schaffen, dass die Europ&auml;ischen Vertr&auml;ge und nicht zuletzt der das schon bestehende europ&auml;ische Vertragsrecht festschreibende Vertrag von Lissabon zu einem Abbau der sozialen Rechte, einer Lohnabw&auml;rtsspirale und einem Wettlauf um niedrige Standards in ganz Europa f&uuml;hren und den Weg zu einem &ldquo;sozialen Europa&rdquo; blockieren wird. Ohne die Aufnahme sozialer Rechte in das europ&auml;ische Vertragswerk, die ein Gegengewicht gegen die Wirtschaftsfreiheiten bilden k&ouml;nnten und diese wirtschaftsliberalen Freiheiten binden und eingrenzen, wird Europa sich immer st&auml;rker der anglo-amerikanischen Wirtschaftsverfassung ann&auml;hern und seine soziale Flankierung verlieren. Mehr noch, die &bdquo;politische Union&ldquo; w&auml;re nur noch eine liberale &ldquo;Nachtw&auml;chter-Union&rdquo;. Das neoliberale Politik- und Staatsverst&auml;ndnis h&auml;tte sich in ganz Europa durchgesetzt. <\/p><p>Da mag die Kanzlerin noch so oft von der &bdquo;internationalen Dimension&ldquo; der &bdquo;Sozialen Marktwirtschaft&ldquo; daherreden, auf europ&auml;ischer Ebene wird diese gerade abgeschafft.<\/p><p><a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/de\/actu\/communiques\/cp08\/aff\/cp080089de.pdf\">Presseerkl&auml;rung [PDF &ndash; 112 KB]<\/a><br>\n<a href=\"http:\/\/www.dnoti.de\/DOC\/eugh\/c210_06_ur_de.pdf\">Das Urteil selbst [PDF &ndash; 59,9 KB]<\/a> <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&bdquo;Der Staat ist der H&uuml;ter der wirtschaftlichen und sozialen Ordnung. Der Wettbewerb braucht Augenma&szlig; und soziale Verantwortung. Das sind die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft. Sie gelten bei uns, aber das reicht nicht. Diese Prinzipien m&uuml;ssen weltweit beachtet werden. Erst das wird die Welt aus dieser Krise f&uuml;hren. Die Welt ist dabei, diese Lektion zu lernen.<\/p>\n<p>Und<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=3803\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[22],"tags":[323,615,630,528],"class_list":["post-3803","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-europaische-union","tag-dienstleistungsrichtlinie","tag-eu-kommission","tag-eugh","tag-soziale-marktwirtschaft"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3803","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3803"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3803\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":20484,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3803\/revisions\/20484"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3803"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3803"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3803"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}