{"id":3918,"date":"2009-05-04T08:07:39","date_gmt":"2009-05-04T06:07:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=3918"},"modified":"2014-01-28T11:13:48","modified_gmt":"2014-01-28T10:13:48","slug":"rhetorik-der-sozialvertraeglichkeit-zum-studiengebuehren-urteil-des-bundesverwaltungsgerichts","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=3918","title":{"rendered":"Rhetorik der Sozialvertr\u00e4glichkeit &#8211;  zum Studiengeb\u00fchren-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts"},"content":{"rendered":"<p>Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in letzter Instanz die Klage der Studierendenschaft der Universit&auml;t Paderborn abgewiesen, mit der diese in einem Musterprozess die R&uuml;ckzahlung eines Semesterbeitrages in H&ouml;he von 500 &euro; durchsetzen wollte. Die politische Allerweltsformel von der &bdquo;sozialen Vertr&auml;glichkeit&ldquo; musste als &bdquo;juristische&ldquo; Begr&uuml;ndung f&uuml;r das Urteil herhalten. Die obersten Verwaltungsrichter haben sich nicht etwa mit der der in Artikel 5 GG verankerten Wissenschaftsfreiheit, die ja die Studierfreiheit mit erfasst, oder mit dem Recht auf freie Berufswahl nach Artikel 12 GG oder dem Sozialstaatsprinzip nach Artikel 20 GG auseinandergesetzt, sondern sie haben sich kritiklos die Argumente des nordrhein-westf&auml;lischen &bdquo;Innovationsministeriums&ldquo; zu eigen gemacht. Das Urteil ist ein politisches und kein juristisches.<br>\nAber nicht einmal die politische Rhetorik von der &bdquo;Sozialvertr&auml;glichkeit&ldquo; wurde hinterfragt. Wolfgang Lieb<br>\n<!--more--><br>\nDie landesrechtlichen Grundlagen der Studienbeitragserhebung <em>&bdquo;verletzen nicht das aus Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip ableitbare Recht auf chancengleiche Teilhabe an den staatlichen Ausbildungsressourcen. Der nordrhein-westf&auml;lische Gesetzgeber war sich der Problematik bewusst, dass allgemeinen Studienabgaben grunds&auml;tzlich eine abschreckende bzw. verdr&auml;ngende Wirkung im Hinblick auf Studienberechtigte aus einkommensschwachen Bev&ouml;lkerungsschichten und bildungsfernen Elternh&auml;usern zukommen kann. Zur Vermeidung dieses Effekts hat er insbesondere den Anspruch auf Gew&auml;hrung eines Studienbeitragsdarlehens vorgesehen. Zwar k&ouml;nnen sich nicht nur wegen der R&uuml;ckzahlung der Darlehenssumme, sondern vor allem auch wegen der f&uuml;r das Darlehen zu zahlenden Zinsen beachtliche Belastungen f&uuml;r die betroffenen Studierenden ergeben. Das Recht auf chancengleiche Teilhabe an den staatlichen Ausbildungsressourcen fordert jedoch nicht, dass Erschwernisse, die mit der Erhebung von Studienabgaben verbunden sind, durch soziale Begleitma&szlig;nahmen vollst&auml;ndig kompensiert werden. Diese Ma&szlig;nahmen m&uuml;ssen nur hinreichend sicher verhindern, dass die Abgabenerhebung zu un&uuml;berwindlichen sozialen Barrieren f&uuml;r die Aufnahme oder die Weiterf&uuml;hrung eines Studiums bzw. zu einer sozialen Unvertr&auml;glichkeit f&uuml;hrt. Diesen Anforderungen werden die durch den nordrhein-westf&auml;lischen Landesgesetzgeber vorgesehenen Studienbeitragsdarlehen auch im Hinblick auf die Zinsregelung &ndash; noch &ndash; gerecht.&ldquo;<\/em> So hei&szlig;t es in der <a href=\"http:\/\/www.bundesverwaltungsgericht.de\/enid\/2f841606286d1cda1b48f81931fb8a0f,10d3ee7365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093131363536093a095f7472636964092d0931393535\/Pressemitteilungen\/Pressemitteilungen_9d.html\">Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zum Urteil vom 29. April 2009 BVerwG 6 C 16.08<\/a>.<\/p><p>Die Entgelterhebung durch die Studiengeb&uuml;hr m&uuml;sse n&auml;mlich nur <em>&bdquo;sozialvertr&auml;glich ausgestaltet&ldquo;<\/em> sein, hei&szlig;t es in der Begr&uuml;ndung.<\/p><p>Die Frage ist allerdings: Kann es &uuml;berhaupt sozialvertr&auml;gliche Studiengeb&uuml;hren geben?<\/p><p>&bdquo;Sozialvertr&auml;gliche&ldquo; Geb&uuml;hren sind eine besch&ouml;nigende Umschreibung einer sozial belastenden staatlichen Ma&szlig;nahme. Notwendig w&auml;ren aber eher &bdquo;sozial f&ouml;rderliche&ldquo; Ma&szlig;nahmen, um mehr Chancengleichheit bei der Aufnahme eines Studiums und damit ein h&ouml;heres allgemeines Qualifikationsniveau zu erreichen. <\/p><p>&bdquo;Sozialvertr&auml;glichkeit&ldquo; wird eindimensional verengt auf die Frage, was finanziell noch zumutbar ist, um keinen Abschreckungseffekt bei der Entscheidung f&uuml;r die Aufnahme eines Studiums zu bewirken.<\/p><p>Der Begriff &bdquo;sozialvertr&auml;glich&ldquo; &ndash; in seiner urspr&uuml;nglichen Bedeutung, wie er vor Jahren in die sozialwissenschaftliche Debatte eingef&uuml;hrt worden ist, n&auml;mlich in Form einer Sozialvertr&auml;glichkeitspr&uuml;fung &ndash; w&uuml;rde eine viel breitere, differenziertere Diskussion und einen komplexeren Abw&auml;gungsprozess verlangen. N&auml;mlich wie die Einf&uuml;hrung einer &bdquo;Sozialtechnik&ldquo; &ndash; und Studiengeb&uuml;hren sind eine Sozialtechnik &ndash; negativ oder positiv auf definierte, allgemein anerkannte Oberziele wirkt.<\/p><p>Der Begriff &bdquo;soziale Vertr&auml;glichkeit&ldquo; kam auf, als sich in den 70er Jahren im Ruhrgebiet infolge der Schlie&szlig;ung von Zechen und Stahlwerken Massenentlassungen ereigneten. Damals wurde nach L&ouml;sungen gesucht, wie der Strukturwandel &bdquo;sozial vertr&auml;glich&ldquo; gestaltet werden k&ouml;nnte. Es ging vor allem darum, wie verhindert werden kann, dass die Kumpel im P&uuml;tt und an den Stahl&ouml;fen ins &bdquo;Bergfreie&ldquo; fallen.<\/p><p>Der Begriff &bdquo;Sozialvertr&auml;glichkeit&ldquo; hat zwischenzeitlich auf vielen gesellschaftspolitischen Konfliktfeldern Eingang gefunden. Heute geh&ouml;rt dieser Begriff zur Alltagssprache der Politiker &ndash; meistens in politischen Zusammenh&auml;ngen, bei denen es um belastende Ma&szlig;nahmen oder um soziale und finanzielle Einschnitte f&uuml;r gr&ouml;&szlig;ere Bev&ouml;lkerungsgruppen geht.<\/p><p>Der Rechtswissenschaftler und Soziologe Wolfgang van den Daele (Sozialvertr&auml;glichkeit und Umweltvertr&auml;glichkeit, Politische Vierteljahreschrift Nr. 34, S.219ff., 1993) sprach daher (schon 1993) warnend davon, dass es bei der Benutzung der Wortverbindung &bdquo;soziale Vertr&auml;glichkeit&ldquo; zunehmend eher um &bdquo;Vertr&auml;glichkeitsrhetorik&ldquo; als um eine aussagekr&auml;ftige Begriffsbildung gehe.<\/p><p>Die Forderung nach &bdquo;sozialer Vertr&auml;glichkeit&ldquo; wurde auch regelm&auml;&szlig;ig im Zusammenhang mit der Debatte um die Einf&uuml;hrung der Studiengeb&uuml;hren erhoben. Kaum einer der Bef&uuml;rworter von Studiengeb&uuml;hren vergisst darauf hinzuweisen, dass die Geb&uuml;hr selbstverst&auml;ndlich &bdquo;sozial vertr&auml;glich&ldquo; sein m&uuml;sse. Fragt man genauer nach, was darunter zu verstehen ist, so findet man eine Vielzahl von beliebigen Argumenten und Vorschl&auml;gen, die &ndash; wie auch immer &ndash; begr&uuml;nden sollen, dass die Einf&uuml;hrung von Studiengeb&uuml;hren keine sozial selektiven Abschreckungswirkungen auf individuelle Entscheidungen f&uuml;r die Aufnahme eines Studiums haben d&uuml;rfe.<\/p><p>Vergleicht man aber die Einf&uuml;hrung von Geb&uuml;hren mit den Angeboten, wie eine &bdquo;soziale Vertr&auml;glichkeit&ldquo; &ndash; etwa durch die Einf&uuml;hrung eines Stipendiensystems &ndash; praktisch gew&auml;hrleistet werden k&ouml;nnte, so wird offenkundig, dass es sich dabei meist um &bdquo;Vertr&auml;glichkeitsrhetorik&ldquo; handelt.<\/p><p>&Auml;hnlich wie beim &bdquo;Unwort des Jahres 1998&ldquo; &ndash; n&auml;mlich dem &bdquo;sozialvertr&auml;glichen Fr&uuml;hableben&ldquo; &ndash; handelt es sich beim Gebrauch der Wortverbindung &bdquo;sozialvertr&auml;gliche Studiengeb&uuml;hr&ldquo; meist um eine besch&ouml;nigende, man k&ouml;nnte sogar sagen: manipulative Umschreibung einer politisch unangenehmen und konflikttr&auml;chtigen Entscheidung.<\/p><p>Grunds&auml;tzlich l&auml;sst sich n&auml;mlich feststellen, dass mit dem Euphemismus &bdquo;soziale Vertr&auml;glichkeit&ldquo; die faktisch vorhandene soziale Benachteiligung bei der Wahrnehmung der Chancen auf eine Hochschulausbildung keinesfalls &uuml;berwunden werden soll oder kann. Es geht in aller Regel bestenfalls darum, dass die Benachteiligung nicht noch gr&ouml;&szlig;er wird, oder um die Frage, was als noch &bdquo;zumutbar&ldquo; angesehen werden kann, damit nicht ein noch gr&ouml;&szlig;erer Abschreckungseffekt eintritt.<\/p><p>Die Studiengeb&uuml;hr ist eine Art &bdquo;Kopfpauschale&ldquo;, eine Abgabe, die alle gleich trifft, unabh&auml;ngig von den jeweiligen Einkommens- oder Verm&ouml;gensverh&auml;ltnissen; ein sozialer Ausgleich wie bei der Steuer etwa &uuml;ber die Progression der Belastung nach der Einkommensh&ouml;he findet im &bdquo;Geb&uuml;hrenstaat&ldquo; nicht statt. Jeder bezahlt dasselbe f&uuml;r das Angebot einer Leistung &ndash; sofern er sich dieses leisten kann.<br>\nSoziale Gesichtspunkte bleiben somit gerade au&szlig;en vor, schon allein deshalb ist die Einf&uuml;hrung von gleich hohen &bdquo;Studienbeitr&auml;gen&ldquo; <strong>f&uuml;r alle<\/strong> unsozial.<\/p><p>Der Nettomonatsverdienst eines Arbeiterehepaares mit Kindern lag 2006 im Westen bei 2.271,51 Euro und im Osten bei 1.888,77 Euro (Statistisches Bundesamt zitiert nach <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/wirtschaft\/0,1518,507585,00.html\">Spiegel<\/a>, das sind die aktuellsten verf&uuml;gbaren Daten). Selbst wenn man einen Baf&ouml;G-H&ouml;chstsatz von 643 Euro f&uuml;r das studierende Kind unterstellt, sind 1.000 Euro zus&auml;tzliche Ausbildungskosten pro Jahr f&uuml;r die betreffende Familie ein hoher Anteil am Einkommen.<\/p><p>Wer f&uuml;r Chancengleichheit oder soziale Chancengerechtigkeit eintritt, d&uuml;rfte nicht &uuml;ber &bdquo;soziale Vertr&auml;glichkeit&ldquo; fabulieren, sondern er m&uuml;sste vielmehr &uuml;ber &bdquo;sozial f&ouml;rderliche&ldquo; Ma&szlig;nahmen nachdenken, mit denen der Anteil von jungen Menschen aus sozial schw&auml;cheren und bildungsferneren Bev&ouml;lkerungsgruppen an den Hochschulen auf ein sozial vertr&auml;glicheres Ma&szlig; angehoben werden k&ouml;nnte. <\/p><p>Nach meiner Meinung ist die derzeitige Verteilung von Bildungschancen, bei der fast 90 von Hundert aller Studierenden aus Elternh&auml;usern mit mittlerem und h&ouml;herem Einkommen kommen, schon heute weder volkswirtschaftlich vertretbar noch sozial vertr&auml;glich, sondern ein &bdquo;sozial unertr&auml;glicher&ldquo; bildungspolitischer Skandal. <\/p><p>Eine bildungspolitische Ma&szlig;nahme, die nicht dazu beitr&auml;gt, diesen skandal&ouml;sen Zustand zu &uuml;berwinden, sondern ihn bestenfalls nicht verschlimmert, kann deshalb m.E. von vorneherein nicht mit dem Begriff der &bdquo;sozialen Vertr&auml;glichkeit&ldquo; verkn&uuml;pft werden. Denn dass die Studiengeb&uuml;hr ein gr&ouml;&szlig;eres Ma&szlig; an sozialer Gerechtigkeit bei der Hochschulbildung br&auml;chte, das wagt auch das Bundesverwaltungsgericht nicht zu behaupten: <em>&bdquo;Der nordrhein-westf&auml;lische Gesetzgeber war sich der Problematik bewusst, dass allgemeinen Studienabgaben grunds&auml;tzlich eine abschreckende bzw. verdr&auml;ngende Wirkung im Hinblick auf Studienberechtigte aus einkommensschwachen Bev&ouml;lkerungsschichten und bildungsfernen Elternh&auml;usern zukommen kann.&ldquo;<\/em><br>\nSolange die existierende soziale Benachteiligung nicht durch &bdquo;soziale F&ouml;rderung&ldquo; wenigstens gelindert wird, kann es &uuml;berhaupt keine &bdquo;sozialvertr&auml;glichen&ldquo; Studiengeb&uuml;hren geben.<\/p><p>Wer behauptet, dass eine Darlehensschuld keine Bildungsbarriere darstellt, offenbart ein typisches &bdquo;Oberschichtendenken&ldquo;. <\/p><p><strong>Wer meint, dass die sog. &bdquo;nachgelagerte Geb&uuml;hr&ldquo; &ndash; also die R&uuml;ckzahlung eines Kredites nach dem Studium &ndash; die Geldbarriere wegn&auml;hme, sollte sich daran erinnern, dass in der Regierungszeit Kohl das Baf&ouml;g auf Darlehen umgestellt wurde; das f&uuml;hrte von 1982 &ndash;2000 zu einem R&uuml;ckgang des Anteils der Studierenden aus &bdquo;bildungsfernen Schichten&ldquo; von 23 auf 13%.<\/strong><\/p><p>Gegen die &bdquo;nachgelagerte Geb&uuml;hr&ldquo; gelten prinzipiell dieselben Einw&auml;nde wie gegen die &bdquo;vorgelagerte&ldquo; Geb&uuml;hr.<br>\nDer Unterschied besteht nur darin, dass die Benachteiligung der Studierenden aus niedrigen Einkommensschichten oder aus Familien mit Kindern als Start- und Einkommensnachteil in die Berufsphase fortgeschrieben wird. Wer reiche Eltern hat, startet ohne Hypothek und erspart sich sogar noch die Zinsen.<br>\nAngesichts der auch f&uuml;r Akademiker keineswegs mehr risikofreien Arbeitsmarkterwartungen tun sich nat&uuml;rlich die jungen Erwachsenen, deren Studium von den Eltern finanziert werden kann, bei einer Entscheidung f&uuml;r ein Studium erheblich leichter als solche, f&uuml;r die sich eine Risikoabw&auml;gung bei der Aufnahme einer Bildungshypothek erst gar nicht stellt.<\/p><p>Wer solche Argumente nennt, dem wird oft vorgehalten, dass man die soziale F&uuml;rsorglichkeit zu weit treibe und dass derjenige, der studieren m&ouml;chte, eben auch ein gewisses Opfer daf&uuml;r bringen m&uuml;sse. So auch das Bundesverwaltungsgericht: <em>&bdquo;Das Recht auf chancengleiche Teilhabe an den staatlichen Ausbildungsressourcen fordert jedoch nicht, dass Erschwernisse, die mit der Erhebung von Studienabgaben verbunden sind, durch soziale Begleitma&szlig;nahmen vollst&auml;ndig kompensiert werden.&ldquo;<\/em><\/p><p>Auch dieser Satz offenbart ein typisches Oberschicht-Denken.<\/p><p>Es ist nachweislich so, dass aufgrund der geringeren verf&uuml;gbaren Einkommen f&uuml;r statusniedrigere Familien die erwarteten Kosten schwerer wiegen als f&uuml;r statush&ouml;here, meist besser verdienende. Sowohl die Eltern als auch die Kinder, vor allem, wenn sie in der ersten Generation an eine Hochschule gehen, sch&auml;tzen die Erfolgsaussichten geringer ein, als das in Akademikerfamilien &uuml;blich ist, so dass eine kosten- und zeitintensive Bildungsinvestition riskanter erscheint.<br>\nEs ist also kein Wunder, dass bei statush&ouml;heren Familien &bdquo;der Apfel nicht weit vom Stamm f&auml;llt&ldquo;. F&uuml;r solche Familien besteht nicht nur ein k&uuml;nftiges Aufstiegsrisiko, sondern es droht bei einer Entscheidung gegen ein Studium ein aktueller Statusverlust.<\/p><p>Die Sozialstatistik f&uuml;r die Bildungsbeteiligung spiegelt diese soziale Realit&auml;t &uuml;berdeutlich wider. Wer da behauptet, eine &bdquo;nachgelagerte Geb&uuml;hr&ldquo; sei &bdquo;sozial vertr&auml;glich&ldquo;, tritt in Wahrheit f&uuml;r eine soziale Realit&auml;t ein, in der Bildungschancen eklatant ungerecht und sogar so ungleich verteilt sind wie in kaum einem anderen vergleichbaren Land.<\/p><p>Bildungskredite benachteiligen dar&uuml;ber hinaus in besonderer Weise Frauen. Die R&uuml;ckzahlungsverpflichtungen vor dem Hintergrund nach wie vor schlechterer Einkommenserwartungen von Frauen oder deren (biologisch und kulturell bestimmter) Unterbrechung der Erwerbst&auml;tigkeit in der &bdquo;Kindererziehungsphase&ldquo; haben f&uuml;r weibliche Studierwillige einen noch h&ouml;heren Abschreckungseffekt. <\/p><p>Die &bdquo;nachgelagerte Geb&uuml;hr&ldquo; ist also nicht nur eine nach hinten verschobene, aber daf&uuml;r um so h&ouml;here soziale Barriere f&uuml;r ein Studium, sie ist dar&uuml;ber hinaus ein schwerer R&uuml;ckschlag f&uuml;r die Aufholjagd junger Frauen bei der Bildungsbeteiligung.<\/p><p><strong>Siehe dazu schon:<\/strong> <a href=\"?p=1876\">Kann es &uuml;berhaupt sozialvertr&auml;gliche Studiengeb&uuml;hren geben?<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in letzter Instanz die Klage der Studierendenschaft der Universit&auml;t Paderborn abgewiesen, mit der diese in einem Musterprozess die R&uuml;ckzahlung eines Semesterbeitrages in H&ouml;he von 500 &euro; durchsetzen wollte. Die politische Allerweltsformel von der &bdquo;sozialen Vertr&auml;glichkeit&ldquo; musste als &bdquo;juristische&ldquo; Begr&uuml;ndung f&uuml;r das Urteil herhalten. 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