{"id":3966,"date":"2009-05-26T17:28:50","date_gmt":"2009-05-26T15:28:50","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=3966"},"modified":"2019-07-11T16:49:35","modified_gmt":"2019-07-11T14:49:35","slug":"liberal-konservative-elitenproduktion","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=3966","title":{"rendered":"Liberal-Konservative Elitenproduktion"},"content":{"rendered":"<p>Die Hessische Landesregierung und die schulbetreibende &bdquo;PHORMS Management AG&ldquo;<br>\nNach Art. 7 Abs. 4 GG sowie &sect; 171 Abs. 3 des Hessischen Schulgesetzes kann dem Tr&auml;ger die Errichtung einer privaten Grundschule nur dann genehmigt werden, wenn der Schulbetrieb eine Sonderung der Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler nach den Besitzverh&auml;ltnissen der Eltern weder vornimmt noch f&ouml;rdert.<br>\nEben dieser freie und gleichberechtigte Zugang f&uuml;r Kinder aller Einkommensschichten ist bei der genannten Phorms-Schule, deren Eigent&uuml;merin eine Aktiengesellschaft ist, jedoch offensichtlich nicht gew&auml;hrleistet.<br>\nUm diese Problematik zu thematisieren, hat sich die Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag im M&auml;rz 2009 mit einer Kleinen Anfrage (<a href=\"http:\/\/starweb.hessen.de\/cache\/DRS\/18\/0\/00230.pdf\">Landtagsdrucksache 18\/230 [PDF &ndash; 65,5 KB]<\/a>) an die Regierung gewandt und um Beantwortung wichtiger Fragen gebeten. Die Antwort der Landesregierung ist ob ihrer Dreistigkeit durchaus als Schlag ins Gesicht der Opposition zu verstehen, in sich aber vor allem h&ouml;chst widerspr&uuml;chlich. Von Jens Wernicke<br>\n<!--more--><\/p><p><strong>Liberal-Konservative Elitenproduktion<\/strong><br>\nDie Hessische Landesregierung und die schulbetreibende &bdquo;PHORMS Management AG&ldquo;<\/p><p>Am 19. Juli 2007 wurde der Grundschule Phorms Frankfurt, F&uuml;rstenberger Stra&szlig;e 3 &ndash; 9, 60322 Frankfurt am Main die Ersatzschulgenehmigung erteilt, die unter anderem zur Folge haben wird, dass diese Schule gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 2 Ersatzschulfinanzierungsgesetz (EschFG) ab 2010 r&uuml;ckwirkend staatliche Finanzhilfen erh&auml;lt.<\/p><p>Nach Art. 7 Abs. 4 GG sowie &sect; 171 Abs. 3 Hessischem Schulgesetz kann dem Tr&auml;ger die Errichtung einer privaten Grundschule jedoch nur dann genehmigt werden, wenn der Schulbetrieb eine Sonderung der Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler nach den Besitzverh&auml;ltnissen der Eltern weder vornimmt noch f&ouml;rdert. Mit diesem &bdquo;Sonderungsverbot&ldquo; will insbesondere das Grundgesetz eine Entwicklung der privaten Ersatzschulen zu einer Art von &bdquo;Standes- oder Plutokratenschulen&ldquo; (Bundesverfassungsgericht) verhindern: <\/p><blockquote><p>Es soll ein f&uuml;r Kinder aller Einkommensschichten freier Zugang zu einer Schule in freier Tr&auml;gerschaft gew&auml;hrleistet sein. Nach der <a href=\"http:\/\/sorminiserv.unibe.ch:8080\/tools\/ainfo.exe?Command=Download&amp;Name=bv075040\">Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<\/a> [&hellip;]  erf&uuml;llen einige Freipl&auml;tze oder Schulgeldstipendien f&uuml;r besonders begabte oder besonders arme Kinder die Voraussetzungen nicht. Die H&ouml;he des Schulgeldes f&uuml;r den Pflichtschulbetrieb ist ma&szlig;geblich&ldquo; (<a href=\"http:\/\/download.bildung.hessen.de\/schule\/privatschule\/Leitfaden_Privatschulen.pdf\">Hessisches Kultusministerium: Leitfaden Privatschulen, S. 12 [PDF &ndash; 509 KB]<\/a>).<\/p><\/blockquote><p>Eben dieser freie und gleichberechtigte Zugang f&uuml;r Kinder aller Einkommensschichten ist bei genannter Phorms-Schule, deren Eigent&uuml;merin eine Aktiengesellschaft ist, jedoch offensichtlich nicht gew&auml;hrleistet: Die Eigent&uuml;merin der Phorms-Schule, die Phorms AG, sucht durch den Betrieb der vermeintlich &bdquo;gemeinn&uuml;tzigen&ldquo; Schul-GmbH Profite zu erwirtschaften, indem sie dieser Marketing, Personalauswahl, Curriculumentwicklung, Computertechnik und anderes als Dienstleistungen verkauft. Um dies leisten zu k&ouml;nnen, verlangt wiederum die gGmbH Schulgelder in H&ouml;he von 230 bis hin zu 999 Euro im Monat. Einen Betrag also, der den Hartz-IV-Regelsatz von 207 Euro pro Monat, von dem eine immer gr&ouml;&szlig;er werdende Zahl von Kindern der entsprechenden Altersgruppe auch in Hessen zu leben gezwungen ist, selbst in geringster Auspr&auml;gung bei weitem &uuml;bersteigt. <\/p><p>Um diese Problematik zu thematisieren, hat sich die Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag im M&auml;rz 2009 mit einer Kleinen Anfrage (<a href=\"http:\/\/starweb.hessen.de\/cache\/DRS\/18\/0\/00230.pdf\">Landtagsdrucksache 18\/230 [PDF &ndash; 65,5 KB]<\/a>) an die Regierung gewandt und um beantwortet wichtiger Fragen gebeten. Die Antwort der Landesregierung ist ob ihrer Dreistigkeit durchaus als Schlag ins Gesicht der Opposition zu verstehen, in sich aber vor allem h&ouml;chst widerspr&uuml;chlich:<\/p><ol>\n<li>In Antwort auf Frage 1 behauptet die Landesregierung: Eine Privatschule, die nach Einkommen gestaffelte Schulgelder erhebt, sondert per se nicht nach den Besitzverh&auml;ltnissen der Eltern dieser Sch&uuml;lerInnen, verst&ouml;&szlig;t also nicht gegen die entsprechende Regelung im Grundgesetz sowie Feststellungen des Bundesverfassungsgerichtes. In Antwort auf Frage 2 attestiert die Landesregierung sodann, dass eine &bdquo;Untergrenze&ldquo;, die nicht &uuml;berschritten werden d&uuml;rfe, um armen Kindern dennoch einen gleichberechtigten Zugang zu Privatschulen zu erm&ouml;glichen, unm&ouml;glich festzuschreiben ist, und der Schulgeld-Mindestbetrag bei einkommensabh&auml;ngiger Schulgelderhebung daher jede beliebige H&ouml;he zu haben vermag, weil &bdquo;bei der Festsetzung der H&ouml;he des Schulgeldes [&hellip;] [schlie&szlig;lich] verschiedene Faktoren eine Rolle&ldquo; spielen. Aha! In etwa also: Soziale Gerechtigkeit kann an privaten Schulen nicht verbindlich etabliert werden, weil ihre Definition sich &auml;ndern k&ouml;nnte und au&szlig;erdem ja auch anderswo keine Gerechtigkeit herrscht, mit einer solchen nur an Privatschulen also noch niemandem &sbquo;wirklich&rsquo; geholfen w&auml;re.\n<p><strong>Hierzu ist festzustellen:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Anhand der Einkommen der Eltern gestaffelte Schulgelder, die jedoch Mindestbetr&auml;ge in x-beliebiger H&ouml;he festschreiben k&ouml;nnen, sind nicht dazu angetan, die einschl&auml;gigen Bestimmungen von Grund- und Schulgesetz zu wahren, also eine &ndash; auch nur: F&ouml;rderung der: &ndash; &bdquo;Sonderung&ldquo; der Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler nach den Besitzverh&auml;ltnissen ihrer Eltern zu verhindern. Das Vorhandensein einer Schulgeldtabelle in Verbindung mit der potentiellen M&ouml;glichkeit f&uuml;r Geringverdienende, auch ihre Kinder auf derlei Schulen zu senden, bedeutet n&auml;mlich noch lange nicht, dass\n<ol type=\"a\">\n<li>ihnen diese M&ouml;glichkeit auch faktisch &ndash; und nicht nur &bdquo;auf dem Papier&ldquo; &ndash; gegeben wird sowie <\/li>\n<li>sie hiervon auch real Gebrauch machen. <\/li>\n<\/ol>\n<p>Sollte jedoch eins von beiden (reale M&ouml;glichkeit, reale Teilhabe) nicht der Fall sein, sind private Schulen wie die Phorms-Schule schlie&szlig;lich doch Einrichtungen, die als &bdquo;Standes- oder Plutokratenschulen&ldquo; fungieren und qua Grund- und Schulgesetz nicht zugelassen werden d&uuml;rfen. Trotz einkommensgestaffelter Schulgelder w&auml;re es bspw. m&ouml;glich, dass nur Eltern mit Einkommen von bspw. 100.000,- Euro plus ihre Kinder auf derlei Schulen anmeldeten und die Schule derlei sogar noch forciert.\n<\/p><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>In der Antwort auf Frage 3 behauptet die Landesregierung, dass unter den 97 Kindern, welche die Phorms-Schule in Frankfurt besuchen, auch Kinder sind, deren Eltern alleinerziehend oder Hartz-IV-Empf&auml;nger sind &ndash; und, dass diese Eltern den geringsten Schulgeldbetrag in H&ouml;he von 150 Euro monatlich zahlten.\n<p><strong>Hierzu ist festzustellen: <\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Nach Aussagen der Phorms-Schule selbst und Informationen auf deren Homepage betr&auml;gt das Mindestschulgeld nicht 150,- Euro &ndash; wie dies die Landesregierung behauptet &ndash; sondern 230,- Euro monatlich. Hinzu kommen ggf. 100,- Euro f&uuml;r die Teilnahme am Hort sowie auf jeden Fall 575,- Euro einmalige Aufnahmegeb&uuml;hr pro Kind. Es f&auml;llt auf, dass die Landesregierung der Phorms-Schule ein &bdquo;Mindestschulgeld&ldquo; von &bdquo;nur&ldquo; 150,- Euro bescheinigt, w&auml;hrend diese selbst mit anderen Zahlen hantiert. Erneut stellt sich, diesmal konkreter, die Frage: Was wird eigentlich getan, um zu verhindern, dass derlei Schulen wom&ouml;glich sogar gezielt Menschen aus einkommensschwachen Verh&auml;ltnissen abschrecken, weil an diesen nichts zu verdienen ist? Zudem aber auch noch die Frage, wie es zu der Diskrepanz der vermeintlich vom Schulamt genehmigten Mindestschulgeldh&ouml;he und der von der Phorms-Schule selbst kommunizierten kommt.<\/li>\n<li>Wichtig w&auml;re auch zu wissen, auf welcher (vermeintlichen) Datengrundlage die Landesregierung behauptet, unter den Eltern der Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler der Phorms-Schule seien auch einige Hartz-IV-Empf&auml;nger &ndash; zumal die Landesregierung andererseits in der Antwort auf Frage 7 klarstellt, dass sie &uuml;ber die Sozialstruktur der Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler gar keine Daten vorliegen hat. Tatsache ist doch: Ob nun real 150 oder 230 Euro &bdquo;Mindestschulgelder&ldquo; sind, die gezahlt werden m&uuml;ssen: Bei einem Hartz-IV-Regelsatz von 207 Euro pro Monat und Grundschulkind m&uuml;ssten die Familie praktisch verhungern, um dies finanziell stemmen zu k&ouml;nnen. Entweder sagt die Regierung die Unwahrheit &ndash; oder aber, es muss unter der Elternschaft der Phorms-Schulkinder einige geben, die zur H&auml;lfte Hartz IV beziehen und zur anderen sehr wohlhabend sind. Das aber, der Wohlstand des einen Elternteils von zweien, schl&ouml;sse sowohl den Hartz-IV-Bezug als auch und vor allem den niedrigsten Schulgeldbetrag aus. Was uns zur&uuml;ckf&uuml;hrt zu: Die Regierung sagt die Unwahrheit.<\/li>\n<li>Da (auch) sozialwissenschaftliche Untersuchungen immer wieder ergeben haben, dass, wie es in der Volks- und Betriebswirtschaftslehre so sch&ouml;n hei&szlig;t, &bdquo;der Preis&ldquo; durchaus &bdquo;die Nachfrage&ldquo; bestimmt, ist allgemein festzuhalten, dass Schulgelder (ebenso wie Studiengeb&uuml;hren etc.), egal, in welcher H&ouml;he, abschreckend auf einkommensschwache Menschen wirken: Wo mindestens 50 Euro zu zahlen sind, werden sich weniger (arme) Menschen f&uuml;r das entsprechende Bildungsangebot interessieren, als dort, wo dies kostenlos zur Verf&uuml;gung gestellt wird &ndash; wo hingegen 100 Euro zu zahlen sind, noch weniger &ndash; und so weiter uns so fort. &ndash;\n<p>N&auml;hme man das &bdquo;Sonderungsverbot&ldquo; des Grundgesetzes ernst, m&uuml;sste das Ziel staatlicher Bildungspolitik sein, dass (auch) an privaten Schulen die gesamtgesellschaftliche Sozialstruktur in etwa abgebildet w&uuml;rde. Konsequent zu Ende gedacht, m&uuml;ssten Schulgelder also eigentlich generell verboten werden; zumindest aber m&uuml;ssten an allen privaten Schulen Daten &uuml;ber die Sozialstruktur erhoben werden, um zu gew&auml;hrleisten, dass, wie bereits problematisiert, nicht etwa bspw. <\/p>\n<ol type=\"a\">\n<li>&bdquo;Mindestschulgelder&ldquo; in vollends abschreckender H&ouml;he erhoben werden (der Unterschied zwischen 5,- und 230,- Euro monatlich d&uuml;rfte f&uuml;r Hartz-IV-Empf&auml;ngerInnen ein gravierender sein) oder aber <\/li>\n<li>private Schulen zwar Regeln zu Mindestschulgeldern, jedoch keinerlei Mindestschulgeldzahlende haben. Ohne Einblick in die Sozialstruktur solcher Einrichtungen sind die Bestimmungen von Grund- und Schulgesetz insofern nur Nebelbomben, nein: Augenwischerei und Makulatur. <\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ul>\n<\/li><li>Auf die Frage der Fragestellerin &bdquo;Hat die Landesschulbeh&ouml;rde bei ihrer Genehmigung beachtet, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bez&uuml;glich hoher Schulgelder zur Umgehung des Sonderungsverbots nicht ausreicht, wenn die Schultr&auml;ger nur in Ausnahmef&auml;llen Erm&auml;&szlig;igungen oder Stipendien gew&auml;hren?&ldquo; antwortet die Landesregierung: &bdquo;Genehmigungsbeh&ouml;rde in Hessen ist das Staatliche Schulamt. Das zust&auml;ndige Staatliche Schulamt hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei seiner Bewertung beachtet&ldquo;.\n<p><strong>Hierzu ist festzustellen: <\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Es ist also beachtet worden, dass es nicht ausreicht und zul&auml;ssig ist, nur, flapsig ausgedr&uuml;ckt, &bdquo;wenige Quotenarme&ldquo; in Privatschulen aufzunehmen. Dennoch liegen &uuml;ber die Sozialstruktur der Phorms-Schulkinder und deren Eltern keine Daten vor (siehe Antwort auf Frage 7), die zur Wahrung dieses Grundsatzes zwingend erforderlich w&auml;ren. Im einschl&auml;gigen Verfassungsgerichtsurteil hei&szlig;t es konkret (Hervorhebungen J.W.):\n<\/li>\n<blockquote><p>Die M&ouml;glichkeit einer Selbstfinanzierung durch die Erhebung ann&auml;hernd kostendeckender Schulgelder ist den privaten Ersatzschulen durch Art. 7 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 GG praktisch genommen, weil durch sie &ndash; auch angesichts der Schulgeldfreiheit in &ouml;ffentlichen Schulen &ndash; eine &sbquo;Sonderung der Sch&uuml;ler nach den Besitzverh&auml;ltnissen der Eltern&rsquo; zumindest &sbquo;<strong>gef&ouml;rdert<\/strong>&rsquo; w&uuml;rde. Das Grundgesetz wollte eine Entwicklung der privaten Ersatzschulen in Richtung auf eine Art von &sbquo;Standes- oder Plutokratenschulen&rsquo; vermeiden [&hellip;]. Daher reicht es nicht aus, wenn die Schultr&auml;ger <strong>nur in Ausnahmef&auml;llen f&uuml;r besonders begabte oder besonders arme Kinder Schulgeldstipendien gew&auml;hren<\/strong>, zumal sie diese wiederum nur zu Lasten der anderen Sch&uuml;ler finanzieren k&ouml;nnten. [&hellip;] Eine restriktive Auslegung, wie sie von der Freien und Hansestadt Hamburg vertreten wird, wonach Art. 7 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 GG dann verletzt ist, wenn die Ersatzschule darauf abzielt, nur Sch&uuml;ler aus bestimmten Gesellschaftsschichten aufzunehmen, <strong>nicht dagegen, wenn sie die zur Deckung angemessener Personal-  und Sachausgaben notwendigen Schulgelder erhebt und f&uuml;r minderbemittelte Sch&uuml;ler Erleichterungen vorsieht, ist weder mit dem Wortlaut der Vorschrift noch mit ihrem Sinn zu vereinbaren<\/strong>. Vielmehr kommt es <strong>entscheidend<\/strong> auf einen<strong> Vergleich mit dem &ouml;ffentlichen Schulwesen<\/strong> an. Die Privatschule mu&szlig; <strong>allgemein<\/strong> zug&auml;nglich sein, zwar nicht in dem Sinne, da&szlig; sie wie die &ouml;ffentliche Schule jeden Sch&uuml;ler bei Erf&uuml;llung allgemeiner Voraussetzungen aufnehmen mu&szlig;, wohl aber in dem Sinne, da&szlig; sie <strong>grunds&auml;tzlich ohne R&uuml;cksicht auf deren Wirtschaftslage<\/strong> besucht werden kann. [&hellip;] Dementsprechend wird zur Auslegung des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG die Auffassung vertreten, es komme drauf an, &sbquo;da&szlig; der Besuch der Privatschule nicht einem wirtschaftlich bevorzugten Kreise vorbehalten bleibt&rsquo; [&hellip;]. Auch <strong>h&ouml;here Schulgelder sind nicht zul&auml;ssig<\/strong>, solange die Privatschulen &sbquo;vom Staat nicht eine materielle F&ouml;rderung in solchem Umfang erfahren, da&szlig; <strong>sie nach den Besitz- und Einkommensverh&auml;ltnissen der Eltern ihrer Sch&uuml;ler nicht mehr zu fragen brauchen<\/strong>&rsquo; [&hellip;]. Das h&auml;tte sich allenfalls unter der Geltung des Art. 147 Abs. 1 Satz 2 WRV vertreten lassen, <strong>wenn man diese Vorschrift nach dem damals herrschenden Verfassungsverst&auml;ndnis lediglich als sozialpolitische Forderung ohne verbindlichen Charakter h&auml;tte abtun wollen<\/strong> [&hellip;]. Keineswegs trifft das aber f&uuml;r Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG zu, der <strong>als verbindliche Verfassungsnorm dazu zwingt, die Ersatzschulgenehmigung zu versagen oder aufzuheben, wenn &uuml;berh&ouml;hte Schulgelder eine Sonderung der Sch&uuml;ler nach den Besitzverh&auml;ltnissen der Eltern auch nur f&ouml;rdern w&uuml;rden<\/strong>. [&hellip;] Nur wenn [&hellip;] [der Ersatzschulbesuch] grunds&auml;tzlich allen B&uuml;rgern ohne R&uuml;cksicht auf ihre pers&ouml;nlichen finanziellen Verh&auml;ltnisse offensteht, kann die in Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG gew&auml;hrleistete Freiheit im Schulwesen (BVerfGE 27, 195 [200]) tats&auml;chlich verwirklicht und von allen Eltern und Sch&uuml;lern <strong>gleichberechtigt<\/strong> in Anspruch genommen werden.<\/p><\/blockquote>\n<p>Es reicht also nicht aus, &bdquo;in Ausnahmef&auml;llen&ldquo; &bdquo;Schulgeldstipendien&ldquo; zugew&auml;hren. Was die Phorms-Schule jedoch tut, ist Folgendes: Sie behauptet, und wird hierbei in keiner Weise kontrolliert, in Einzelf&auml;llen, &uuml;ber deren Zahl nichts zu sagen ist, weniger Schulgeld zu verlangen &ndash; von Erlass oder gar realer materieller F&ouml;rderung der Schule f&uuml;r arme Kinder, die diesen auch noch erm&ouml;glichte, bspw. Lernmittel zu beschaffen, in Form von &bdquo;Schulgeldstipendien&ldquo; oder Stipendien kann also gar keine Rede sein.<\/p><\/ul>\n<\/li>\n<li>In der Antwort auf Frage 8 der Fragestellerin stellt die Landesregierung fest, dass in den letzten 10 Jahren (vermutlich aber: noch nie) in Hessen eine Ersatzschulgenehmigung aufgrund des Sonderungsverbotes nicht erteilt worden ist. Diese Feststellung spricht wohl f&uuml;r sich.\n<p><strong>Hierzu ist festzustellen:<\/strong><\/p>\n<p>Diese Feststellung erinnert zumindest mich im Umfeld des 60. Jahrestages des Inkrafttretens des Grundgesetzes an Folgendes: Es war Konsens unter den deutschen Politikern, die 1945 aus Konzentrationslagern und Gef&auml;ngnissen der Nazis befreit worden waren oder aus dem Exil zur&uuml;ckkehrten, dass es zu einer wirtschaftlichen Neuordnung kommen m&uuml;sse. Bis in die Reihen der Union wurde die Auffassung vertreten, dass &raquo;das kapitalistische Wirtschaftssystem den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des deutschen Volkes nicht gerecht geworden&laquo; sei &ndash; wie es im Ahlener CDU-Parteiprogramm von 1947 hie&szlig;. Als im Mai 1949 schlie&szlig;lich das Grundgesetz unterzeichnet und verk&uuml;ndet wird, erkl&auml;rt der KPD-Vorsitzende Max Reimann dazu: &ldquo;Wir Kommunisten versagen aus grunds&auml;tzlichen Erw&auml;gungen heraus dem Gesetz unsere Stimme. Die Gesetzgeber aber werden im Verlaufe ihrer volksfeindlichen Politik ihr eigenes Gesetz brechen. Wir Kommunisten aber werden die im Grundgesetz verankerten wenigen demokratischen Rechte gegen die Verfasser des Grundgesetzes selbst verteidigen.&rdquo;<\/p>\n<p>Genau dies erlebt man in Deutschland zurzeit mit jedem Tag mehr: Wie  inzwischen die &sbquo;Linke&rsquo; (als Partei wie auch als Bewegung), die als &sbquo;Verfassungsfeind&rsquo; beschimpft und &ouml;ffentlich denunziert wird, sich bem&uuml;ht, die Grundrechte zu sch&uuml;tzen, und wom&ouml;glich weiterzuentwickeln (siehe hierzu bspw. die hervorragende Brosch&uuml;re <a href=\"http:\/\/die-linke.de\/fileadmin\/download\/folder\/090515_broschuere_grundgesetzkonferenz.pdf\">&ldquo;Das Grundgesetz: Offen f&uuml;r eine neue soziale Idee&rdquo; [PDF &ndash; 608 KB]<\/a>) w&auml;hrend bspw. Teile von hessischer CDU und FDP die Verfassung &ouml;ffentlich als &bdquo;historisches&ldquo; und also veraltetes Dokument und exemplarisch die in ihr einger&auml;umte Vergesellschaftungsm&ouml;glichkeit als &bdquo;<a href=\"http:\/\/www.linksfraktion-hessen.de\/cms\/abgeordnete\/die-abgeordneten\/dr-ulrich-wilken\/pressemitteilungen\/685-neues-aus-hessen-ein-justizminister-der-grundgesetz-artikel-nicht-kennt.html\">Bl&ouml;dsinn<\/a>&ldquo; bezeichnen oder aber sogar offen bekennen, gar &bdquo;<a href=\"http:\/\/www.firmenpresse.de\/pressinfo89974.html\">keine gerechte Gesellschaft<\/a>&ldquo; zu wollen, wie vor einigen Tagen der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der hessischen FDP-Fraktion, Ren&eacute; Rock.<\/p><\/li>\n<\/ol><p>Quellen:<\/p><ol>\n<li><a href=\"http:\/\/starweb.hessen.de\/cache\/DRS\/18\/0\/00230.pdf\">Anfrage der LINKEN und Antwort der Landesregierung [PDF &ndash; 65,5 KB]<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/sorminiserv.unibe.ch:8080\/tools\/ainfo.exe?Command=Download&amp;Name=bv075040\">Verfassungsgerichtsurteil zur Ersatzschulfinanzierung vom 8. April 1987<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/gew.de\/Privatisierungsreport_5_Bildung_als_Privatsache.html\">GEW- Privatisierungsreport 5: Bildung als Privatsache (S. 11 ff. zum Phorms-Konzept)<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/download.bildung.hessen.de\/schule\/privatschule\/Leitfaden_Privatschulen.pdf\">Hessisches Kultusministerium: Leitfaden Privatschulen [PDF &ndash; 509 KB]<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.phorms.de\/index.php?id=66\">Firmenethos der PHORMS Management AG<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.frankfurt.phorms.de\/index.php?id=458&amp;L\">Beitragsrechner der Phorms-Schule Frankfurt mit Mindestbeitrag von 230 Euro monatlich<\/a><\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Hessische Landesregierung und die schulbetreibende &bdquo;PHORMS Management AG&ldquo;<br \/> Nach Art. 7 Abs. 4 GG sowie &sect; 171 Abs. 3 des Hessischen Schulgesetzes kann dem Tr&auml;ger die Errichtung einer privaten Grundschule nur dann genehmigt werden, wenn der Schulbetrieb eine Sonderung der Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler nach den Besitzverh&auml;ltnissen der Eltern weder vornimmt noch f&ouml;rdert.<br \/> Eben dieser<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=3966\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[34,206,146],"tags":[250,561,408],"class_list":["post-3966","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-bildung","category-chancengerechtigkeit","category-soziale-gerechtigkeit","tag-hessen","tag-privatschulen","tag-soziale-herkunft"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3966","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3966"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3966\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":53339,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3966\/revisions\/53339"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3966"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3966"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3966"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}