{"id":41256,"date":"2017-11-25T14:00:14","date_gmt":"2017-11-25T13:00:14","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=41256"},"modified":"2026-01-27T11:13:33","modified_gmt":"2026-01-27T10:13:33","slug":"deiseroth-moderne-gesellschaften-brauchen-whistleblower","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=41256","title":{"rendered":"Deiseroth: \u201eModerne Gesellschaften brauchen Whistleblower\u201c"},"content":{"rendered":"<div style=\"float: right; margin: 0 0 15px 15px;\"><img decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/250816_Deiseroth.jpg\" alt=\"Dieter Deiseroth\" title=\"Dieter Deiseroth\"><\/div><p>Whistleblowing in Deutschland? &bdquo;Das geltende Arbeitsrecht sch&uuml;tzt Whistleblower nicht einmal vor einer fristlosen K&uuml;ndigung durch einen mutma&szlig;lichen Verbrecher.&ldquo; Dieser Auffassung ist <strong>Dieter Deiseroth<\/strong>, ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht. Im Interview mit den NachDenkSeiten schildert er, wie schwer sich deutsche Politiker mit einem umfassenden Schutzgesetz f&uuml;r Whistleblower tun und legt dar, warum das Whistleblowing, also das &lsquo;Alarmschlagen&rsquo; von Insidern bei gravierenden Missst&auml;nden, so wichtig f&uuml;r Demokratie und Gesellschaft ist. Anlass f&uuml;r das Interview ist die Verleihung des <a href=\"http:\/\/www.vdw-ev.de\/portfolio\/whistleblower-preis-2017\/?portfolioCats=191\">10. Whistleblower-Preises<\/a> in Deutschland, der am 1. Dezember in Kassel verliehen werden soll. Deiseroth hat an der Etablierung der <a href=\"https:\/\/www.whistleblower-net.de\/whistleblowing\/fall-beispiele-fur-whistleblowing\/whistleblowerpreis\/\">Auszeichnung<\/a> ma&szlig;geblich mitgewirkt und gilt als eine der pr&auml;genden Kr&auml;fte im Kampf f&uuml;r das Whistleblowing in der Bundesrepublik. Das Interview f&uuml;hrte <strong>Marcus Kl&ouml;ckner<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_8947\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-41256-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/171127_Deiseroth_Moderne_Gesellschaften_brauchen_Whistleblower_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/171127_Deiseroth_Moderne_Gesellschaften_brauchen_Whistleblower_NDS.mp3\">http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/171127_Deiseroth_Moderne_Gesellschaften_brauchen_Whistleblower_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/171127_Deiseroth_Moderne_Gesellschaften_brauchen_Whistleblower_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=41256-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/171127_Deiseroth_Moderne_Gesellschaften_brauchen_Whistleblower_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"171127_Deiseroth_Moderne_Gesellschaften_brauchen_Whistleblower_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p><strong>Dieser Tage haben IALANA und VDW die Verleihung des Whistleblower-Preises bekanntgegeben. Wer wird damit ausgezeichnet?<\/strong><\/p><p>Stifter des Whistleblower-Preises, der seit 1999 in einem zweij&auml;hrlichen Rhythmus vergeben wird, sind die Deutsche Sektion der internationalen Juristenvereinigung IALANA und die u.a. von Prof. Carl Friedrich von Weizs&auml;cker und Prof. Otto Hahn 1959 gegr&uuml;ndete &bdquo;Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW)&ldquo;. Die diesj&auml;hrigen Whistleblower-Preistr&auml;ger sind der Dipl.-Volkswirt Martin Porwoll und die pharmazeutisch-technische Assistentin Maria-Elisabeth Klein (beide aus Bottrop). Au&szlig;erdem zeichnen wir den Journalisten und fr&uuml;heren Chefredakteur der t&uuml;rkischen Zeitung Cumhuriyet, Dr. Can D&uuml;ndar (Istanbul), der heute im Exil in Berlin lebt, aus.<\/p><p><strong>Warum haben Sie sich f&uuml;r diese Preistr&auml;ger entschieden?<\/strong><\/p><p>Martin Porwoll und Maria-Elisabeth Klein erhalten den Whistleblower-Preis f&uuml;r ihre im Herbst 2016 erfolgten Verdachts-Enth&uuml;llungen &uuml;ber die in der &auml;u&szlig;erst umsatzstarken &bdquo;Alten Apotheke&ldquo; in Bottrop (NRW) offenbar jahrelang in gro&szlig;em Stil praktizierte illegale Panscherei mit Anti-Krebsmitteln (Zytostatika) und &uuml;ber die dadurch bewirkte Sch&auml;digung mehrerer Tausend schwer- und todkranker KrebspatientInnen in f&uuml;nf oder sechs Bundesl&auml;ndern.<\/p><p><strong>Und wof&uuml;r erh&auml;lt Can D&uuml;ndar den Whistleblower-Preis?<\/strong><\/p><p>Dr. D&uuml;ndar wird ausgezeichnet f&uuml;r seine Ende Mai 2015 und danach unter schwierigsten Repressionsbedingungen in der T&uuml;rkei erfolgten Enth&uuml;llungen &uuml;ber ein illegales sogenanntes Staatsgeheimnis des autorit&auml;ren Erdogan-Regimes; Gegenstand war die Anfang 2014 unter Versto&szlig; gegen geltendes V&ouml;lkerrecht unternommene Lieferung von Waffen und milit&auml;rischer Ausr&uuml;stung nach Syrien an terroristische Dschihadisten durch den Geheimdienst MIT des NATO-Mitgliedsstaates T&uuml;rkei (Siehe <a href=\"http:\/\/www.ialana.de\">hier<\/a> oder <a href=\"http:\/\/www.vdw-ev.de\/whistleblowing\/\">hier<\/a>).<\/p><p><strong>Ist es nicht ungew&ouml;hnlich, einen Journalisten und Chefredakteur, zu dessen Profession ja ohnehin das Enth&uuml;llen von Missst&auml;nden und deren Publizierung geh&ouml;rt, als Whistleblower zu qualifizieren? Geht es bei Whistleblowern nicht vor allem um abh&auml;ngig Besch&auml;ftigte wie Arbeitnehmer und vielleicht auch Beamte?<\/strong><\/p><p>Nach Auffassung der Jury k&ouml;nnen auch Journalisten unter bestimmten Voraussetzungen Whistleblower sein. <\/p><p><strong>K&ouml;nnen Sie das n&auml;her erl&auml;utern?<\/strong><\/p><p>Whistleblower sind Insider, die im &ldquo;eigenen Wirkungskreis&rdquo; oder &ldquo;eigenen Arbeitsumfeld&rdquo; handeln und &ldquo;Alarm schlagen&rdquo;, wo es n&ouml;tig ist. Sie nehmen illegales Handeln, gravierende Missst&auml;nde oder erhebliche Gefahren f&uuml;r Mensch und Umwelt, Demokratie, Frieden oder andere wichtige Gemeing&uuml;ter nicht l&auml;nger schweigend hin, sondern decken diese auf. Sie handeln dabei im Interesse des Gemeinwohls. Sie folgen ihrem Gewissen &ndash; auch dann, wenn es unbequem f&uuml;r sie selbst werden kann. So gehen sie h&auml;ufig ein hohes Risiko ein und setzen ihren Ruf oder gar  ihre Existenz auf&rsquo;s Spiel. Oft werden sie von jenen unter Druck gesetzt, die unbequeme Wahrheiten vertuschen wollen. Bei einem\/einer Journalisten\/in kann aus einer Recherche und einer Publikation dann ein Whistleblowing werden, wenn er\/sie unter extremen Repressionsbedingungen agieren muss und er\/sie sich dennoch f&uuml;r ein solches Verhalten aus wichtigen Gr&uuml;nden des Gemeinwohls entscheidet. Can D&uuml;ndar hat sich &ndash; soweit es um die Ver&ouml;ffentlichung vom 29. Mai 2015 in &bdquo;Cumhuriyet&ldquo; und seine darauf bezogenen nachfolgenden &ouml;ffentlichen erg&auml;nzenden und erl&auml;uternden Stellungnahmen geht &ndash; nicht nur als verantwortungsbewusster kritischer Journalist und Chefredakteur, sondern auch als Whistleblower erwiesen. Er diente nicht nur als &bdquo;Medium&ldquo; f&uuml;r seinen Informanten. Vielmehr war sein couragiertes und unerschrockenes Vorgehen unter den extremen Repressionsbedingungen des Erdogan-Regimes schlechthin konstitutiv f&uuml;r das Bekanntmachen und Verbreiten der auf dem ihm zugespielten Video-Stick enthaltenen Informationen. Im Rahmen dieses &auml;u&szlig;erst diffizilen Whistleblowing, an dem auch andere Personen beteiligt waren, war er neben seinem namentlich bisher &ouml;ffentlich nicht bekannten Informanten der zentrale Akteur und Protagonist.<\/p><p><strong>Wo sehen Sie die spezifische Bedeutung des Whistleblowing, also des Alarmschlagens von Can D&uuml;ndar?<\/strong><\/p><p>Sein aktives Handeln war letztlich entscheidend daf&uuml;r, dass die brisanten Informationen nicht l&auml;nger vom autorit&auml;ren Erdogan-Regime unterdr&uuml;ckt werden konnten, sondern an die &Ouml;ffentlichkeit gelangten und weltweit im Hinblick auf notwendige Konsequenzen diskutiert werden konnten. Die Preisverleihung an Dr. D&uuml;ndar r&uuml;ckt damit nicht nur die schon vor dem gescheiterten Putsch in der T&uuml;rkei vom 15.\/16.07.2016 existente, seit der Verh&auml;ngung des &bdquo;Ausnahmezustands&ldquo; jedoch weiter verst&auml;rkte Repressionspraxis des Erdogan-Regimes insbesondere gegen&uuml;ber der Presse und den Medien in das Scheinwerferlicht. Sie verweist dar&uuml;ber hinaus zugleich auf die grunds&auml;tzliche Frage, ob illegale Staatsgeheimnisse vor der &Ouml;ffentlichkeit durch das Strafrecht &uuml;berhaupt gesch&uuml;tzt werden d&uuml;rfen.<\/p><p><strong>Ist das nicht nur f&uuml;r die T&uuml;rkei, sondern auch f&uuml;r andere Staaten ein Problem?<\/strong><\/p><p>In der Tat. In Deutschland k&ouml;nnen wir dazu auf prominente Pr&auml;zedenz-F&auml;lle zur&uuml;ckblicken, vor allem etwa auf die Vorg&auml;nge, die in der Weimarer Republik 1931 zum &bdquo;Weltb&uuml;hne-Prozess&ldquo; f&uuml;hrten, in dem Carl von Ossietzky und der Flugzeugexperte Walter Kreiser wegen Verrats illegaler milit&auml;rischer Staatsgeheimnisse vom Reichsgericht in Leipzig zu Gef&auml;ngnisstrafen verurteilt wurden. Beide hatten in einem Artikel die durch den Friedensvertrag von Versailles und die Weimarer Reichsverfassung v&ouml;lker- und verfassungsrechtlich verbotene Luftwaffen-Aufr&uuml;stung der Reichswehr aufgedeckt und damit die Rechtsbrecher im Milit&auml;r und der B&uuml;rokratie des Reiches in der &Ouml;ffentlichkeit blo&szlig;gestellt. Demokratie ist auf eine solche Herstellung von Transparenz angewiesen.<\/p><p><strong>Gibt es auch in der Bundesrepublik solche F&auml;lle?<\/strong><\/p><p>Ja, die gibt es. Denken Sie beispielsweise an den Mitarbeiter des Bundesamtes f&uuml;r Verfassungsschutz (BfV) Werner P&auml;tsch. Er wurde wegen seiner 1963 erfolgten Enth&uuml;llungen &uuml;ber rechts- und verfassungswidrige Abh&ouml;raktionen, an denen das Bundesamt im Verein mit den US-Streitkr&auml;ften in Deutschland beteiligt war, 1965 vor dem Bundesgerichtshof wegen Landesverrats angeklagt und dann wegen Geheimnisverrats zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Das Bundesverfassungsgericht hat dies gebilligt und die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde von Herrn P&auml;tsch zur&uuml;ckgewiesen. Das in Deutschland geltende Strafrecht erm&ouml;glicht auch heute nach wie vor die Bestrafung der Aufdeckung von illegalen Dienst- und Staatsgeheimnissen. Der &ldquo;Fall D&uuml;ndar&rdquo; gibt deshalb allen Anlass zu fragen &ndash; auch bei uns -: Darf die Ver&ouml;ffentlichung von Dienst- und Staats-Geheimnissen, die sich auf einen verfassungs- oder gesetzwidrigen Vorgang beziehen, &uuml;berhaupt ein vom Strafrecht p&ouml;nalisiertes Delikt sein?<\/p><p><strong>Kommen wir noch auf die beiden anderen diesj&auml;hrigen Preistr&auml;ger zu sprechen. Worin liegt die Bedeutung ihres Whistleblowing als Angestellte der &bdquo;Alten Apotheke&ldquo; in Bottrop?<\/strong><\/p><p>Die Preistr&auml;ger Martin Porwoll und Frau Klein haben aufgrund ihres Insider-Wissens als Angestellte der Apotheke mit ihrem Whistleblowing wesentlich dazu beigetragen, dass die zust&auml;ndige Staatsanwaltschaft dem Verdacht schwerer Straftaten des Cyto-Apothekers, die strukturell nur schwer aufzudecken sind, &uuml;berhaupt nachgehen und aufgrund ihrer umfangreichen Ermittlungen Anklage gegen ihn vor einem unabh&auml;ngigen Strafgericht erheben konnte. Ferner haben beide Whistleblower damit einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung k&uuml;nftiger weiterer Zytostatika-Panschereien mit gravierenden Lebens- und Gesundheitsgefahren f&uuml;r eine unbekannte Vielzahl schwerkranker Krebs-PatientInnen geleistet. Ihr Whistleblowing ist drittens zugleich ein wichtiger Beitrag zur Aufdeckung von strukturellen Missst&auml;nden in einem besonders kostenintensiven Bereich unseres Gesundheitswesen mit einem Jahresumsatz von ca. 4 Milliarden Euro, der sich auf ca. 50 Hersteller- und Vertriebsunternehmen; ca. 1200 Onkologen und ca. 250 Zytostatika-Apotheken verteilt. Durch das Whistleblowing in der &bdquo;Alten Apotheke&ldquo; in Bottrop wurde eine skandal&ouml;se weit verbreitete defizit&auml;re Kontrollpraxis der staatlichen Aufsichtsbeh&ouml;rden (&bdquo;Apothekenaufsicht&ldquo; durch die Amtsapotheker bei Gesundheits&auml;mtern sowie bei der Bezirksregierung und im zust&auml;ndigen Landesministerium) offenbar; hier ist ein gro&szlig;es Umsteuern erforderlich.<\/p><p><strong>Was lief und l&auml;uft bei der Apothekenaufsicht schief?<\/strong><\/p><p>Es war und ist seit vielen Jahren in Nordrhein-Westfalen und in anderen Bundesl&auml;ndern st&auml;ndige Praxis der staatlichen Apothekenaufsicht, die gesetzlich vorgeschriebenen Inspektionen der Apotheken, auch der Cyto-Apotheken, durch die sogenannten. Amtsapotheker jeweils mehrere Wochen vorher anzuk&uuml;ndigen. Die zu Kontrollierenden konnten sich mithin jeweils darauf vorbereiten und zu Verbergendes &bdquo;unsichtbar&ldquo; machen. Hinzu kommt, dass nach vorliegenden, von uns eingeholten Informationen die Apothekenaufsicht ferner in aller Regel auf eine zumindest stichprobenweise Produkt-Kontrolle und Untersuchung der in den Cyto-Apotheken fertiggestellten Zytostatika-Pr&auml;parate verzichtet. Es stellen sich dar&uuml;ber hinaus aber auch strukturelle Fragen, z.B. ob es &uuml;berhaupt richtig oder zumindest vertretbar ist, die Krebsmittel-Therapie bei privaten Cyto-Apotheken mit ihren spezifischen Gewinninteressen zu belassen.<\/p><p><strong>Sie haben das Bewusstsein in Sachen Whistleblowing in Deutschland ma&szlig;geblich mitgepr&auml;gt.<\/strong><br>\n<strong>Was ist Ihre Motivation f&uuml;r Ihr Engagement?<\/strong><\/p><p>Moderne Gesellschaften sind auf Whistleblower angewiesen. In Deutschland hat es lange gedauert, bis es seit einigen Jahren zunehmend gelungen ist, die wichtige Bedeutung von Whistleblowern in der &ouml;ffentlichen Problemwahrnehmung zu verankern. Viele konnten mit dem sperrigen Wort &bdquo;Whistleblowing&ldquo; bis vor wenigen Jahren kaum etwas anfangen. Das hat sich in den letzten Jahren offenkundig ge&auml;ndert. &Uuml;berall in den Medien kann man heute von &bdquo;Whistleblowern&ldquo; und ihren Enth&uuml;llungen lesen und h&ouml;ren, ohne dass die Redakteurinnen und Redakteure f&uuml;r ihre Leser und Nutzer eine Begriffserkl&auml;rung noch f&uuml;r notwendig erachten. Dazu haben vor allem die &ouml;ffentlichen Debatten &uuml;ber das Whistleblowing des US-Soldaten Manning und das &bdquo;Jahrhundert-Whistleblowing&ldquo; eines Edward Snowden beigetragen, die von uns 2011 und 2013 jeweils auch mit dem Whistleblower-Preis ausgezeichnet wurden. Viele meinen, der von VDW und IALANA seit 1999 im Zweijahresrhythmus regelm&auml;&szlig;ig vergebene Whistleblower-Preis sowie die dazu erschienenen Dokumentationsb&auml;nde h&auml;tten einen nicht unwesentlichen Beitrag zu dieser Wende im Diskurs &uuml;ber &bdquo;Whistleblowing&ldquo; und &bdquo;Whistleblower&ldquo; in Deutschland geleistet.<\/p><p><strong>Woran denken Sie, wenn Sie davon sprechen, moderne Gesellschaften seien auf Whistleblowing angewiesen?<\/strong><\/p><p>Vielfach k&ouml;nnen Straftaten &ndash; etwa bei &ouml;ffentlichen Ausschreibungen, Finanzmanipulationen oder in Korruptionsf&auml;llen &ndash; nur aufgrund von Insider-Hinweisen aufgekl&auml;rt werden. Im Bereich der Lebensmittel&uuml;berwachung gibt es viel zu wenig Bedienstete, um verl&auml;sslich Gesetzesverst&ouml;&szlig;e aufzudecken und Gefahren f&uuml;r Verbraucher rechtzeitig zu verhindern &ndash; Stichwort: Gammelfleisch. Sch&auml;digungen der Umwelt durch unzul&auml;ssige Emissionen und Immissionen in Wasser, Luft, Boden und andere Medien k&ouml;nnen vielfach nur aufgrund von Hinweisen aufgedeckt werden, die Insider geben. Staatliche &Uuml;berwachungsbeh&ouml;rden sind informationell und personell ohne diese Hinweise h&auml;ufig hoffnungslos &uuml;berfordert, insbesondere in Zeiten des Stellenabbaus. Die kl&auml;gliche Rolle, die die Apothekenaufsicht im Bottroper Fall gespielt hat, belegt dies anschaulich. Rechtzeitige Hinweise von Whistleblowern k&ouml;nnen aber auch dem Arbeitgeber erhebliche Kosten ersparen. Denken sie an das zu sp&auml;te Aufdecken der korruptiven Vorg&auml;nge bei Siemens, der Finanzmanipulationen der Deutschen Bank und der Schummeleien mit den Abgaswerten bei VW und anderen Autoherstellern sowie deren Folgen, wo potenzielle Whistleblower sich nicht zum rechtzeitigen Alarmschlagen bereitfanden oder abgeschreckt werden konnten. Oder: M&auml;ngel der Pflegequalit&auml;t oder gravierende Pflegefehler z.B. in Senioren- und Pflegeheimen, die nicht rechtzeitig bekannt werden und die Pflegebed&uuml;rftige sch&auml;digen, verursachen nicht nur gro&szlig;es Leid bei besonders hilfsbed&uuml;rftigen Menschen. Sie k&ouml;nnen f&uuml;r den Heimtr&auml;ger auch erhebliche Schadensersatzanspr&uuml;che nach sich ziehen.<\/p><p><strong>Whistleblower riskieren ja immer wieder ihren Arbeitsplatz. So haben auch Ihre beiden diesj&auml;hrigen Preistr&auml;ger Martin Porwoll und Frau Klein ihren Arbeitsplatz verloren. Wie ist es denn um den Schutz von Whistleblowern in Deutschland im Vergleich zu anderen L&auml;ndern bestellt?<\/strong><\/p><p>Die Rechtslage bei uns in Deutschland sch&uuml;tzt Whistleblower leider nur sehr unzureichend. Das hat das Urteil des Europ&auml;ischen Gerichtshofs f&uuml;r Menschenrechte in Stra&szlig;burg vom 21. Juli 2011 im Fall der Altenpflegerin Brigitte Heinisch nachhaltig deutlich gemacht. Sowohl das Landesarbeitsgericht Berlin als auch das Bundesarbeitsgericht in Erfurt und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mussten sich sagen lassen, dass sie das Grundrecht der Meinungsfreiheit der Whistleblowerin hatten leer laufen lassen und damit die Europ&auml;ische Menschenrechtskonvention verletzten. Seitdem hat es in Deutschland f&uuml;r Whistleblower kaum Rechtsfortschritt gegeben. Auch der aktuelle Fall der beiden Bottroper Whistleblower belegt dies. Beiden wurde  durch ihren Arbeitgeber fristlos gek&uuml;ndigt, der sich f&uuml;r seine entdeckten mutma&szlig;lichen Panschereien jetzt vor dem Landgericht Essen wegen des Vorwurfs einer Vielzahl von Betrugstaten, Verst&ouml;&szlig;en gegen das Arzneimittelgesetz und wegen versuchter K&ouml;rperverletzung &ndash; allerdings bislang unverst&auml;ndlicherweise nicht wegen versuchten Mordes in einer gro&szlig;en Zahl von F&auml;llen &ndash; strafrechtlich verantworten muss. Und das Skandal&ouml;se: Die gegen die von ihrem Arbeitgeber, einem mutma&szlig;lichen Verbrecher, ausgesprochenen fristlosen K&uuml;ndigungen gerichteten Klagen der beiden Whistleblower blieben beim Arbeitsgericht Gelsenkirchen ohne Erfolg. Welch eine Perversion des Rechts!<\/p><p><strong>Warum tut sich die Politik so sehr schwer damit, einen hinreichenden rechtlichen Rahmen zu schaffen, um Whistleblower abzusichern und zu st&auml;rken?<\/strong><\/p><p>Das hat viele Gr&uuml;nde. Es gibt Zeitgenossen, die halten Whistleblower f&uuml;r Nestbeschmutzer oder &uuml;ble &bdquo;Petzer&ldquo;. Manche sprechen gar von Denunzianten. Die Gegner eines deutschen Whistleblower-Schutzgesetzes behaupten, es reiche aus, wenn entsprechend den Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Konfliktfall die Meinungs&auml;u&szlig;erung von Besch&auml;ftigten mit ihrer Loyalit&auml;tspflicht gegen&uuml;ber dem Arbeitgeber sowie dessen Grundrechten auf Eigentum und Berufsfreiheit einzelfallbezogen abgewogen werde. So k&ouml;nne man zu einem &bdquo;praktikablen&ldquo; Interessenausgleich kommen.<\/p><p><strong>Warum ist dies nach Ihrer Auffassung unzureichend?<\/strong><\/p><p>Eine solche &bdquo;Abw&auml;gung&ldquo; der Meinungs&auml;u&szlig;erungsfreiheit mit im konkreten Einzelfall entgegenstehenden Interessen klingt auf den ersten Blick ausgewogen und besonnen. Das Gegenteil  ist jedoch der Fall. Sie wird dem grundrechtlichen Schutzanspruch in einem demokratischen Gemeinwesen nicht gerecht. Es reicht nicht aus, wie bisher von vielen Arbeitsgerichten praktiziert, die grundrechtliche Meinungs&auml;u&szlig;erungsfreiheit des Art. 5 GG &bdquo;mittelbar&ldquo; &uuml;ber auslegungsf&auml;hige Generalklauseln oder unbestimmte Rechtsbegriffe im Rahmen einer nachtr&auml;glichen gerichtlichen Interessenabw&auml;gung mit anderen Gesichtspunkten im K&uuml;ndigungsschutzprozess zu ber&uuml;cksichtigen. Das schafft insbesondere keine Planungssicherheit f&uuml;r Besch&auml;ftigte, sondern schreckt ab.<\/p><p><strong>Was sind denn Ihre Forderungen an die Politik? Wie k&ouml;nnte ein Whistleblower-Schutzgesetz aussehen?<\/strong><\/p><p>F&uuml;r einen wirksamen Whistleblower-Schutz muss man mehrere Aspekte in den Blick nehmen.<br>\nZum einen ist eine wirksame Garantie der Meinungs&auml;u&szlig;erungsfreiheit erforderlich &ndash; f&uuml;r alle B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger, auch in den Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnissen in den Betrieben,  Verwaltungen und Dienstleistungspraxen der &Auml;rzte, Apotheker, Ingenieure, Anw&auml;lte etc.. Bei Meinungs&auml;u&szlig;erungen von Arbeitgebern stellt dies zu Recht niemand in Frage. Das muss aber in gleicher Weise auch f&uuml;r alle Besch&auml;ftigten gelten. Die Meinungs&auml;u&szlig;erungsfreiheit der Besch&auml;ftigten im Betrieb darf derjenigen eines Arbeitgebers nicht nachstehen. F&uuml;r das Individuum geht es in diesem menschenrechtlichen Freiheitsbereich &ndash; innerhalb der normierten spezifischen Grenzen &ndash; um Freiheit vor Fremdbestimmung und um Freiheit zur Selbstbestimmung. Das gilt nicht nur f&uuml;r den &ouml;ffentlichen, sondern gerade auch f&uuml;r den betrieblichen Bereich, wo die meisten Menschen einen Gro&szlig;teil ihrer Lebenszeit verbringen und ihren Lebensunterhalt verdienen.<\/p><p><strong>Und was sind die weiteren Punkte?<\/strong><\/p><p>Zweitens geht es um eine ausdr&uuml;ckliche Schutznorm: Das in Art. 17 des Grundgesetzes gew&auml;hrleistete Recht, sich nicht nur an Volksvertretungen, sondern auch an die &bdquo;zust&auml;ndigen Stellen&ldquo; mit Bitten und Beschwerden zu wenden, hat sich in der bisherigen Rechtsprechung als wenig wirksam erwiesen. Wir brauchen deshalb eine ausdr&uuml;ckliche Schutznorm f&uuml;r gutgl&auml;ubiges Whistleblowing: Wer in gutem Glauben auf gravierende betriebliche oder innerdienstliche Missst&auml;nde, Rechtsverletzungen oder gar Straftaten gegen&uuml;ber zust&auml;ndigen Stellen oder auch in der &Ouml;ffentlichkeit hinweist, darf deswegen weder diskriminiert noch sonst benachteiligt oder gar gek&uuml;ndigt werden. F&uuml;r den Fall, dass dies trotzdem geschieht, muss ein effektiver gesetzlicher Anspruch auf Wiedergutmachung und Schadensersatz geschaffen werden.<br>\nDrittens m&uuml;ssen Besch&auml;ftigte wirksam vor Nachteilen gesch&uuml;tzt werden, wenn sie sich weigern, an Rechtsbr&uuml;chen mitzuwirken oder diese zu vertuschen. Wer einen Whistleblower stattdessen diskriminiert und kujoniert, muss zudem den daraus resultierenden Schaden ersetzen. Deutschland ist dazu auch von fachkundigen internationalen Gremien und Instanzen &ndash; z.B. der Beratenden Versammlung des Europarats &ndash; immer wieder aufgefordert worden &ndash; bisher vergeblich. Dies ist ja auch Gegenstand der gegenw&auml;rtigen Sondierungs- und Koalitionsverhandlungen in Berlin &uuml;ber eine neue Regierungskoalition. Vor allem in der FDP und in den Wirtschaftsfl&uuml;geln der Unionsparteien gibt es aber gro&szlig;e Widerst&auml;nde. Notwendig ist &uuml;ber Rechts&auml;nderungen hinaus aber auch eine &ldquo;ethikfreundliche Infrastruktur&rdquo; in Unternehmen, Instituten und beh&ouml;rdlichen Dienststellen. Dazu geh&ouml;rt es, einen &ldquo;Code of Conduct&rdquo;, also einen Kodex f&uuml;r berufsethisches Verhalten in Betrieben, Instituten und Beh&ouml;rden, zu erarbeiten und in Kraft zu setzen, Ethikschutzbeauftragte oder Ombudspersonen zu berufen, an die sich Whistleblower ohne Furcht vor Repressalien wenden k&ouml;nnen, gegebenenfalls auch &uuml;ber eine vor Repressionen sch&uuml;tzende Hotline. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div style=\"float: right; margin: 0 0 15px 15px;\"><img decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/250816_Deiseroth.jpg\" alt=\"Dieter Deiseroth\" title=\"Dieter Deiseroth\"\/><\/div>\n<p>Whistleblowing in Deutschland? &bdquo;Das geltende Arbeitsrecht sch&uuml;tzt Whistleblower nicht einmal vor einer fristlosen K&uuml;ndigung durch einen mutma&szlig;lichen Verbrecher.&ldquo; Dieser Auffassung ist <strong>Dieter Deiseroth<\/strong>, ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht. 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