{"id":4133,"date":"2009-08-17T14:16:48","date_gmt":"2009-08-17T12:16:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=4133"},"modified":"2014-01-23T16:05:29","modified_gmt":"2014-01-23T15:05:29","slug":"fiala-zur-praxisausfallversicherung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=4133","title":{"rendered":"Fiala zur Praxisausfallversicherung"},"content":{"rendered":"<p>Dieser Beitrag von Dr. Johannes Fiala und Peter Schramm berichtet, wie Selbst&auml;ndige, insbesondere aber Freiberufler zur Steuerhinterziehung angeleitet werden. Betroffen sind vor allem &Auml;rzte, Notare, Heilpraktiker, Rechtsanw&auml;lte,  Ingenieure, Steuerberater, Architekten, Wirtschaftspr&uuml;fer,  Psychotherapeuten, und andere Heilberufe. Albrecht  M&uuml;ller.<br>\n<!--more--><\/p><blockquote><p>Mit Urteil vom 20.05.2009 hat der BFH (Az. VIII R 6\/07) seine st&auml;ndige Rechtsprechung best&auml;tigt, wonach eine Praxisausfallversicherung &ndash; auch Betriebsausfallversicherung genannt &ndash; f&uuml;r den Fall von Krankheit oder Unfallereignis des Freiberuflers der privaten Lebensf&uuml;hrung zuzurechnen ist. Wer entsprechende Versicherungspr&auml;mien von der Steuer absetzt, setzt sich dem Verdacht der Steuerhinterziehung aus. Dazu leiten seit Jahren zahlreiche Versicherer durch ihre Werbebrosch&uuml;ren und entsprechende Schulung ihrer Vermittler an. <\/p><\/blockquote><p>Hier der Beitrag:<\/p><p><strong>PM Dr. Johannes Fiala \/ Dipl.-Math. Peter A. Schramm<\/strong><br>\n<em>M&uuml;nchen im August 2009<\/em><\/p><p><strong>Steuerbetrug bei der Praxis-\/Betriebs- Ausfallversicherung: Versicherer sch&auml;digen ihre Kunden *<\/strong><\/p><p><strong>&ndash; Wie Selbst&auml;ndige, insbesondere aber Freiberufler zur Steuerhinterziehung angeleitet werden:<\/strong><\/p><p><strong>Betroffen sind vor allem &Auml;rzte, Notare, Heilpraktiker, Rechtsanw&auml;lte, Ingenieure, Steuerberater, Architekten, Wirtschaftspr&uuml;fer, Psychotherapeuten, und andere Heilberufe<\/strong><\/p><p><strong>Paukenschlag des Bundesfinanzhofes (BFH) gegen Steuerbetrug der Versicherer<\/strong><br>\nMit Urteil vom 20.05.2009 hat der BFH (Az. VIII R 6\/07) seine st&auml;ndige Rechtsprechung best&auml;tigt, wonach eine Praxisausfallversicherung &ndash; auch Betriebsausfallversicherung genannt &ndash; f&uuml;r den Fall von Krankheit oder Unfallereignis des Freiberuflers der privaten Lebensf&uuml;hrung zuzurechnen ist. Wer entsprechende Versicherungspr&auml;mien von der Steuer absetzt, setzt sich dem Verdacht der Steuerhinterziehung aus.<br>\nDazu leiten seit Jahren zahlreiche Versicherer durch ihre Werbebrosch&uuml;ren und entsprechende Schulung ihrer Vermittler an.<\/p><p><strong>Allenfalls anteilige Pr&auml;mien sind ausnahmsweise steuerlich absetzbar<\/strong><br>\nNur wenn betriebliche Risiken, z.B. die Schlie&szlig;ung einer Arztpraxis wegen Seuchengefahr, oder etwa Betriebsschlie&szlig;ung nach Brand, Sturm oder Einbruch versichert sind, kommt eine anteilige Zuordnung beim betrieblichen Bereich in Frage. Daf&uuml;r muss also die Risikoursache aus dem betrieblichen Bereich stammen, wie z.B. bei betriebsspezifischen Krankheits- und Unfallrisiken. Anderenfalls handelt es sich um Kosten der privaten Lebensf&uuml;hrung, f&uuml;r welche ein Abzugsverbot in &sect; 12 Einkommensteuergesetz (EStG) zu finden ist. Ausnahmsweise k&ouml;nnen derartige Pr&auml;mien m&ouml;glicherweise zum Teil steuerlich als Sonderausgaben ber&uuml;cksichtigt werden.<\/p><p><strong>Versicherungswirtschaft t&auml;uscht selbst Landeszahn&auml;rztekammer<\/strong><br>\nSelbst eine s&uuml;ddeutsche Landes&auml;rztekammer l&auml;sst sich offenbar vom l&uuml;genhaften Marketing einiger Versicherer t&auml;uschen. Unbesehen wird verlautbart, dass die Pr&auml;mien der Praxisausfallversicherung von der Steuer absetzbar seien. Genauso rechtsirrig ist dann die Folgerung, dass die Leistungen des Versicherers zu versteuern seien.<\/p><p><strong>Vors&auml;tzliche sittenwidrige Sch&auml;digung und Betrugsverdacht<\/strong><br>\nWer einem anderen &ldquo;leichtfertig und gewissenlos&rdquo; zu hohen Ausgaben f&uuml;r Gesch&auml;fte mit ungewissem Ausgang r&auml;t und dabei bewusst in Kauf nimmt, dass das Gesch&auml;ft scheitert und dass der andere dabei erheblichen wirtschaftlichen Schaden erleidet, handelt sittenwidrig (vgl. BGH, NJW 1987, 1758). Vorliegend haben Freiberufler viel zu hohe Versicherungssummen bei den Versicherern abgeschlossen, weil ihnen erkl&auml;rt wurde, im Schadensfall m&uuml;ssten sie noch Steuern auf die Leistungen des Versicherers bezahlen. Auch entsprechende Schulungen des Versicherungsvertriebs setzt Vermittler und Schulungsleiter derartiger Haftung nach &sect; 826 BGB aus. Dazu kommt der Vorwurf des Betruges nach &sect; 263 StGB, denn entsprechende Versicherer t&auml;uschten selbst oder &uuml;ber ihre Vermittler die Kunden dar&uuml;ber, es liege eine Qualifizierung und Berechtigung zur Beratung &uuml;ber Steuerfragen vor: Schlie&szlig;lich ignorierte der Versicherungsvertrieb die jahrzehntelange gefestigte Rechtsprechung der Finanzgerichte. Der Zweck, damit h&ouml;here Pr&auml;mieneinnahmen und Provisionen zu generieren, liegt auf der Hand.<\/p><p><strong>Weitere typische Beratungsfehler der Vermittler bei der Praxisausfallversicherung<\/strong><br>\nEine Alternative zur Praxisausfallversicherung w&auml;re das Krankentagegeld. Nur dort entf&auml;llt nach drei Jahren das ordentliche K&uuml;ndigungsrecht und es gibt kein K&uuml;ndigungsrecht im Schadensfall f&uuml;r den Versicherer. Bei der Praxisausfallversicherung kann der Versicherer dagegen im Schadenfalls k&uuml;ndigen &ndash; und bei dann vorliegenden gravierenden Gesundheitsst&ouml;rungen ist der Kunden nirgends mehr versicherbar. Damit wird der Kunde vom Versicherungsvertrieb offenbar bedingt vors&auml;tzlich f&uuml;r den Schadensfall in die Lebenssituation mit einem &bdquo;Platz unter der Br&uuml;cke&ldquo; gef&uuml;hrt.<\/p><p><strong>Alternative zur Praxisschlie&szlig;ung<\/strong><br>\nGrenze f&uuml;r die Versicherbarkeit in der Krankentagegeldversicherung ist allerdings das Nettoeinkommen, w&auml;hrend in der Praxisausfallversicherung auch dar&uuml;ber hinaus die im Krankheitsfall weiter laufenden Praxiskosten abgesichert werden k&ouml;nnen. Doch wird die Praxisschlie&szlig;ung f&uuml;r viele Freiberufler im Krankheitsfall gar keine echte Option sein, weil dann auch Patienten bzw.  Mandanten verlorengehen. <\/p><p>Vielmehr ist die Praxisweiterf&uuml;hrung mit einem Vertreter die bessere Wahl &ndash; dann aber tragen sich die Praxiskosten durch dessen T&auml;tigkeit selbst und die Versicherung des entgangenen Nettoeinkommens in einer Krankentagegeldversicherung reicht v&ouml;llig aus. Zudem zeigen sich viele Krankenversicherer gro&szlig;z&uuml;gig in der Definition des versicherbaren Nettoeinkommens. Die Praxisausfallversicherung sollte dann nur &bdquo;oben drauf&ldquo; kommen, ggf. aber auch verzichtbar sein. <\/p><p>*von Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (M&uuml;nchen), MBA Finanzdienstleistungen (Univ.), MM (Univ.), Gepr&uuml;fter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), Lehrbeauftragter f&uuml;r B&uuml;rgerliches- und Versicherungsrecht (Univ.), Bankkaufmann (<a href=\"http:\/\/www.fiala.de\">www.fiala.de<\/a>)<br>\nund<\/p><p>Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverst&auml;ndiger f&uuml;r Versicherungsmathematik (Diethardt),  Aktuar DAV, &ouml;ffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main f&uuml;r Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung (<a href=\"http:\/\/www.pkv-gutachter.de\">www.pkv-gutachter.de<\/a>).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dieser Beitrag von Dr. Johannes Fiala und Peter Schramm berichtet, wie Selbst&auml;ndige, insbesondere aber Freiberufler zur Steuerhinterziehung angeleitet werden. Betroffen sind vor allem &Auml;rzte, Notare, Heilpraktiker, Rechtsanw&auml;lte, Ingenieure, Steuerberater, Architekten, Wirtschaftspr&uuml;fer, Psychotherapeuten, und andere Heilberufe. Albrecht M&uuml;ller.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[138],"tags":[221],"class_list":["post-4133","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuerhinterziehungsteueroasensteuerflucht","tag-versicherungswirtschaft"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4133","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=4133"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4133\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":20227,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4133\/revisions\/20227"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=4133"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=4133"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=4133"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}