{"id":41534,"date":"2017-12-11T17:08:27","date_gmt":"2017-12-11T16:08:27","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=41534"},"modified":"2024-09-24T08:28:05","modified_gmt":"2024-09-24T06:28:05","slug":"ein-beitrag-zur-aktuellen-debatte-ueber-jerusalem-sein-voelkerrechtlicher-status","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=41534","title":{"rendered":"Ein Beitrag zur aktuellen Debatte \u00fcber Jerusalem. Sein v\u00f6lkerrechtlicher Status."},"content":{"rendered":"<p>Der Jurist und Politikwissenschaftler Professor Dr. <strong>Norman Paech<\/strong> beschreibt im folgenden Essay die v&ouml;lkerrechtliche Lage Jerusalems. Das ist angesichts der Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt Israels durch den US-amerikanischen Pr&auml;sidenten Trump eine wichtige Basisinformation. Dem Autor herzlichen Dank. <strong>Albrecht M&uuml;ller<\/strong>.<\/p><div style=\"clear: right;\"><\/div><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_844\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-41534-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/171212_Jerusalems_voelkerrechtlicher_Status_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/171212_Jerusalems_voelkerrechtlicher_Status_NDS.mp3\">http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/171212_Jerusalems_voelkerrechtlicher_Status_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/171212_Jerusalems_voelkerrechtlicher_Status_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=41534-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/171212_Jerusalems_voelkerrechtlicher_Status_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"171212_Jerusalems_voelkerrechtlicher_Status_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p><strong>Prof. Dr. Norman Paech<\/strong><\/p><p><strong>Jerusalem &ndash; v&ouml;lkerrechtlicher Status.<\/strong><\/p><p>Als US-Pr&auml;sident Donald Trump am 6. Dezember 2017 Jerusalem offiziell als Hauptstadt Israels anerkannte, erf&uuml;llte er nicht nur ein Wahlversprechen, sondern auch den &bdquo;Jerusalem Embassy Act of 1995&ldquo;, mit dem der US-Kongress schon vor 20 Jahren diesen Schritt gefordert und vorbereitet hatte. In diesem Gesetz hei&szlig;t es u.a.: &bdquo;Seit 1950 ist Jerusalem die Hauptstadt des Staates Israel&hellip; Von 1948 bis 1967 war Jerusalem eine geteilte Stadt und israelischen B&uuml;rgern aller Glaubensrichtungen wie auch j&uuml;dischen B&uuml;rgern aller Staaten wurde der Zutritt zu den heiligen St&auml;tten in dem von Jordanien kontrollierten Gebiet verweigert. &hellip; 1967 wurde Jerusalem wiedervereinigt w&auml;hrend des Konflikts, der der Sechs-Tage-Krieg genannt wird. &hellip; Seit 1967 ist Jerusalem eine vereinigte Stadt, die durch Israel verwaltet wird, und den Menschen aller religi&ouml;ser Richtungen wird der Zutritt zu allen heiligen St&auml;tten in der Stadt garantiert.&ldquo; Das Gesetz forderte die Regierung auf, Jerusalem als ungeteilte Hauptstadt anzuerkennen und bis 31. Mai 1999 die Botschaft in Jerusalem zu errichten.<\/p><p>Die vorangehenden Administrationen haben diesen Schritt, die Anerkennung Jerusalems als ungeteilte Hauptstadt Israels und die Verlegung der Botschaft nach Jerusalem, immer wieder hinausgeschoben. Trump ist ihn nun, allerdings nur halb, gegangen. Wie die US-Botschafterin bei den Vereinten Nationen, Niki Haley, zur Rechtfertigung  der Entscheidung erkl&auml;rt hat, ist die Entscheidung nur die symbolische Best&auml;tigung einer Politik  aller US-amerikanischen Administrationen. Diese haben &ndash; mit unterschiedlicher Rhetorik und mit unterschiedlichen Mitteln &ndash; die israelische Position gegen&uuml;ber den Pal&auml;stinensern  bis jetzt bedingungslos unterst&uuml;tzt. Das Gesetz von 1995 l&auml;sst auch keinen Zweifel daran, dass Trump das ganze &bdquo;ungeteilte&ldquo; Jerusalem und nicht nur West-Jerusalem als Hauptstadt Israels gemeint hat. Die Tatsache, dass er dennoch den &bdquo;Waiver&ldquo; unterzeichnet hat, mit dem der Umzug der Botschaft nach Jerusalem wiederum verschoben wird, hebt die Anerkennung aber nicht auf. Das bedeutet lediglich, dass die israelische Regierung weiter auf den Umzug  zu warten hat, aber schon jetzt mit der Anerkennung bei weiteren Staaten werben kann, es der US-amerikanischen Regierung gleich zu tun.<\/p><p>Abgesehen von den unmittelbaren politischen Folgen und den langfristigen Auswirkungen dieser Entscheidung, die von den meisten Staaten als unn&ouml;tige Provokation und Verletzung zahlreicher Resolutionen der UNO und des V&ouml;lkerrechts verurteilt worden ist, stellt sich die Frage nach der v&ouml;lkerrechtlichen Bewertung. Dieser Frage soll hier in zwei Schritten nachgegangen werden, die den v&ouml;lkerrechtlichen Status Jerusalems untersuchen. Zun&auml;chst geht es um die Frage, wer die Souver&auml;nit&auml;t &uuml;ber West- und Ost-Jerusalem nach der UN-Teilungsresolution 1947 und der Staatsgr&uuml;ndung Israels 1948 erlangt hat. Sodann geht es um den rechtlichen Status von Jerusalem, nachdem Israel 1967 die ganze Stadt okkupiert hat.<\/p><ol>\n<li>Es besteht kein Streit dar&uuml;ber, dass Jerusalem w&auml;hrend der 400j&auml;hrigen Herrschaft &ndash; von 1517 &ndash; 1917 &ndash; des Osmanischen Reichs unter dessen ausschlie&szlig;licher Souver&auml;nit&auml;t gestanden hat. Ebenfalls ist unbestritten, dass die Kontrolle &uuml;ber Pal&auml;stina nach dem Zerfall des Reichs auf Gro&szlig;britannien &uuml;berging. Zun&auml;chst bis 1922 als Kolonialmacht mit milit&auml;rischen Mitteln und seit 1922 mit dem Mandat des V&ouml;lkerbundes. Ob diese Kontrolle zugleich auch die Souver&auml;nit&auml;t &uuml;ber die Stadt mit all den daraus erwachsenden Herrschaftsbefugnissen bedeutete, oder ob die Souver&auml;nit&auml;t bei dem V&ouml;lkerbund lag, wird unterschiedlich beurteilt.\n<p>Am 18. April 1946 wurde der V&ouml;lkerbund aufgel&ouml;st. Doch zuvor hatte die Versammlung entschieden, die Verwaltung der Mandatsgebiete zum Wohl der Bev&ouml;lkerungen fortzusetzen, bis die Vereinten Nationen eine andere Regelung mit den Mandatsm&auml;chten treffen w&uuml;rden. Diese Abmachung wurde auch von Israel und Jordanien unmittelbar nach ihrer Gr&uuml;ndung 1948 anerkannt. Dies spricht daf&uuml;r, dass die Souver&auml;nit&auml;t  &uuml;ber die Mandatsgebiete vom V&ouml;lkerbund auf die Vereinten Nationen &uuml;berging, Gro&szlig;britannien aber Mandatsmacht blieb. Denn mit der ber&uuml;hmten Teilungsresolution Nr. 181 vom 29. November 1947 empfahl die Generalversammlung der UNO &bdquo;dem Vereinigten K&ouml;nigreich als Mandatsmacht von Pal&auml;stina und allen anderen Mitgliedern der Vereinten Nationen die Annahme und Durchsetzung des Teilungsplans mit einer &Ouml;konomischen Union in Bezug auf die zuk&uuml;nftige Regierung von Pal&auml;stina&ldquo;. F&uuml;r Jerusalem sah der Teilungsplan in Teil III vor: &bdquo;Die Stadt Jerusalem soll als eine getrennte Einheit (corpus separatum) unter einem besonderen Internationalen Regime errichtet und durch die Vereinten Nationen verwaltet werden. Der Treuhandrat soll dazu bestimmt werden, die Verantwortung der Verwaltungsbeh&ouml;rde im Namen der Vereinten Nationen zu &uuml;bernehmen.&ldquo;<\/p>\n<p>Der Teilungsplan wurde von Gro&szlig;britannien akzeptiert, von den arabischen Staaten aber abgelehnt. Jerusalem jedoch war faktisch geteilt und der Westen unter israelische, der Osten unter jordanische Verwaltung gestellt. Israel akzeptierte dabei, dass der rechtliche Status von Jerusalem (corpus separatum) nur mit einer internationalen &Uuml;bereinkunft bestimmt werden k&ouml;nne. In den Worten des damaligen israelischen Repr&auml;sentanten bei der UNO, Abba Eban: &bdquo;Die israelische Regierung wird auch in Zukunft ein &Uuml;bereinkommen mit den arabischen Interessen &uuml;ber den Erhalt und die Bewahrung des Friedens und die Wieder&ouml;ffnung des blockierten Zugangs nach und in Jerusalem suchen. Verhandlungen dar&uuml;ber ber&uuml;hren aber nicht den rechtlichen Status von Jerusalem, der nur durch internationale &Uuml;bereinkunft bestimmt werden kann.&ldquo;[<a href=\"#foot_1\" name=\"note_1\">1<\/a>] Auch sp&auml;tere &Auml;u&szlig;erungen, z.B. von Moshe Sharett, hielten sich an die klare Linie, Entscheidungen &uuml;ber den Status von Jerusalem nur im Rahmen der Vereinten Nationen zu suchen. Israel konnte also nur mit der Zustimmung der Vereinten Nationen Souver&auml;nit&auml;t &uuml;ber West- oder Ost-Jerusalem erlangen.<\/p>\n<p>Jordanien, obwohl wie alle anderen arabischen Staaten gegen die Teilungsresolution, akzeptierte die Autorit&auml;t der UNO &uuml;ber die zentralen Entscheidungen &uuml;ber Jerusalem. Als es 1955 Mitglied der UNO wurde, stimmte es auch zugunsten der verschiedenen Resolutionen der Generalversammlung. Auch Jordanien konnte also wie Israel keinen einseitigen Titel &uuml;ber Jerusalem erwerben. Dies war schon gar nicht m&ouml;glich durch seine Besetzung Jerusalems w&auml;hrend des Krieges unmittelbar nach der Staatsgr&uuml;ndung Israels. Sie war ein eindeutiger Versto&szlig; gegen das Gewaltverbot gem. Art. 2 Zif. 4 UN-Charta und konnte keinen Souver&auml;nit&auml;tsanspruch begr&uuml;nden.<\/p>\n<p>Die Besetzung West-Jerusalems durch Israel wird jedoch von einigen vorwiegend israelischen und US-amerikanischen Autoren anders eingesch&auml;tzt.[<a href=\"#foot_2\" name=\"note_2\">2<\/a>] Diese Besetzung sei rechtm&auml;&szlig;ig, da in Reaktion auf die jordanische Besetzung und in Selbstverteidigung gem. Art. 51 UN-Charta erfolgt. Israel habe daher nicht nur die Kontrolle, sondern auch Souver&auml;nit&auml;t &uuml;ber West-Jerusalem erringen k&ouml;nnen. Dies sei auch deswegen m&ouml;glich gewesen, weil die UNO darauf nicht reagiert und dadurch die neue rechtliche Situation akzeptiert habe. Beide Argumente verm&ouml;gen jedoch die Schlussfolgerung nicht zu tragen, wie Antonio Cassese noch einmal 2008 &uuml;berzeugend nachgewiesen hat.[<a href=\"#foot_3\" name=\"note_3\">3<\/a>]<\/p>\n<p>Selbst wenn die Besetzung West-Jerusalems in Selbstverteidigung rechtm&auml;&szlig;ig gewesen war, so vermag sie doch keine dauerhaften Souver&auml;nit&auml;tsrechte &uuml;ber das besetzte Gebiet zu begr&uuml;nden. Selbstverteidigung gem. Art. 51 UN-Charta richtet sich gegen einen Angriff und erlaubt die Besetzung fremden Territoriums nur solange, bis die UNO eingreift. Die Besatzungsmacht kann lediglich eine faktische Kontrolle &uuml;ber das Gebiet aus&uuml;ben, einen weiteren rechtlichen Titel verschafft sie nicht. Auch das Schweigen der UNO zu der Besetzung kann die de facto Kontrolle nicht in einen Rechtstitel zur Souver&auml;nit&auml;t verwandeln. So bedeutete die Aufnahme Israels und Jordaniens in die UNO keine rechtliche Anerkennung ihrer Souver&auml;nit&auml;t &uuml;ber Jerusalem. Dies wurde seinerzeit auch von US-Au&szlig;enminister John F. Dulles betont.[<a href=\"#foot_4\" name=\"note_4\">4<\/a>] Im Dezember 1949, nach der Aufnahme Israels in die UNO, schlug die UNO noch einmal die Internationalisierung Jerusalems unter Aufsicht des Treuhandrats vor.[<a href=\"#foot_5\" name=\"note_5\">5<\/a>] Die Stadt blieb ein corpus separatum, welches auch die USA in zahlreichen Erkl&auml;rungen immer wieder best&auml;tigt haben. So bekr&auml;ftigte der US-amerikanische Generalkonsul am 30 Dezember 1958 in  einem Bericht an das Au&szlig;enministerium: &bdquo;Die Mehrheit der UN-Mitgliedsl&auml;nder, einschlie&szlig;lich der Vereinigten Staaten und der Sowjetunion, respektieren nach wie vor die Resolutionen der UNO trotz der de facto Besatzung Jerusalems, teils durch Israel, teils durch Jordanien&hellip;Viele andere Staaten dr&uuml;cken ihren Respekt f&uuml;r die Internationalisierungs-Resolutionen dadurch aus, dass sie ihre Botschaften in Tel Aviv einrichten und so die Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt Israels, und damit als Israels de facto souver&auml;nes Territorium, vermeiden.&ldquo;[<a href=\"#foot_6\" name=\"note_6\">6<\/a>] Daran hat sich bis 1967 auch nichts ge&auml;ndert.<\/p><\/li>\n<li>Im Juni 1967 besetzte Israel im sog. Sechs-Tage-Krieg Ost-Jerusalem . Die Knesset verabschiedete am 27. Juni 1967 ein Gesetz, auf dessen Basis die israelische Regierung dann im Juli1967 ganz Jerusalem in ihre kommunalen und Verwaltungsstrukturen integrierte. Dies wurde in den Folgejahren von israelischen Gerichten immer wieder best&auml;tigt. Schlie&szlig;lich verabschiedete die Knesset am 30. Juli 1980 ein &bdquo;Basic Law&ldquo;, mit dem sie ganz Jerusalem faktisch annektierte, d. h. zu einem integralen Teil und zur &bdquo;ungeteilten&ldquo; Hauptstadt Israels machte.\n<p>Diese Annexion widersprach allen Regeln des V&ouml;lkerrechts und wurde besonders nach 1980 vom UNO-Sicherheitsrat wie von der Generalversammlung verurteilt und f&uuml;r null und nichtig erkl&auml;rt.[<a href=\"#foot_7\" name=\"note_7\">7<\/a>] Als Israel im Oktober 1990 eine Resolution des UN-Sicherheitsrats,[<a href=\"#foot_8\" name=\"note_8\">8<\/a>] mit der er die milit&auml;rische Besatzung Ost-Jerusalems r&uuml;gte, zur&uuml;ckwies und einer Untersuchungskommission des UN-Generalsekret&auml;rs die Einreise verweigerte, verabschiedete der Sicherheitsrat sofort eine neue Resolution (Res. 673), mit einer erneuten R&uuml;ge und Warnung an Israel. Die Ablehnung dieses Schritts der israelischen Regierung war einm&uuml;tig in der Staatenwelt. Selbst US-Pr&auml;sident George Bush warnte Israel, keine neuen Siedlungen f&uuml;r die neu angekommenen sowjetischen Juden in Ost-Jerusalem zu errichten.[<a href=\"#foot_9\" name=\"note_9\">9<\/a>] Israel beachtete zwar all die Warnungen nicht, konnte aber keine Souver&auml;nit&auml;t &uuml;ber das von ihm besetzte Jerusalem erlangen.[<a href=\"#foot_10\" name=\"note_10\">10<\/a>] Auch das alte V&ouml;lkergewohnheitsrecht, nach dem Gebiete ohne staatliche Verfassung und Zugeh&ouml;rigkeit, sog. terra nullius, durch Okkupation erworben werden konnten, hatte nach 1945 unter dem neuen Recht der UNO-Charta keinen Platz mehr. Territorien, die mit Gewalt erobert werden, k&ouml;nnen nicht in die Souver&auml;nit&auml;t des Eroberers eingegliedert, sondern m&uuml;ssen wieder verlassen werden<\/p>\n<p>Dennoch hat es immer wieder Versuche gegeben, Israels Souver&auml;nit&auml;t &uuml;ber Jerusalem v&ouml;lkerrechtlich zu begr&uuml;nden.[<a href=\"#foot_11\" name=\"note_11\">11<\/a>] Das zentrale Argument ist, dass die UNO den durch die Generalversammlung 1947 in der Teilungsresolution empfohlenen Status der Internationalisierung (corpus separatus) f&uuml;r Jerusalem im Verlauf der Jahre aufgegeben habe. Die Besatzung sei daher von der Kontrolle in die Aus&uuml;bung souver&auml;ner Gewalt erstarkt. Die Autoren verweisen dabei darauf, dass die UNO sich in ihren zahlreichen Resolutionen nach 1967 darauf beschr&auml;nkt haben, den R&uuml;ckzug aus Ost-Jerusalem nach West-Jerusalem zu fordern. Das sei ein Anzeichen daf&uuml;r, dass die UNO offenbar nicht mehr zu dem Konzept der Internationalisierung stehe. Zumindest habe Israel damit Souver&auml;nit&auml;t &uuml;ber West-Jerusalem erlangt und &uuml;be als rechtm&auml;&szlig;ige Besatzungsmacht die Kontrolle &uuml;ber Ost-Jerusalem aus.<\/p>\n<p>Doch etliche Gr&uuml;nde sprechen gegen diese Position. Zun&auml;chst hat die UNO niemals die Besetzung Ost-Jerusalems durch Israel akzeptiert. Sie hat dar&uuml;ber hinaus aber auch niemals die Souver&auml;nit&auml;t Israels &uuml;ber West-Jerusalem akzeptiert. Die Forderung, Israels Truppen sollten sich aus Ost- nach West-Jerusalem zur&uuml;ckziehen, bedeutet nur die Anerkennung der faktischen Besatzung. Souver&auml;nit&auml;t kann auch nicht durch langj&auml;hrige Besatzung ersessen werden. Die UNO hat nie ein endg&uuml;ltiges Modell f&uuml;r Jerusalem empfohlen. Der Vorschlag der Internationalisierung wollte lediglich die Entscheidung &uuml;ber den endg&uuml;ltigen rechtlichen Status offen halten. Ob eine Teilung der Souver&auml;nit&auml;t zwischen zwei Staaten oder die endg&uuml;ltige Internationalisierung als ein corpus separatum, diese Entscheidung ist immer noch offen, d. h. der endg&uuml;ltige Status Jerusalems soll nach den Vorstellungen der UNO mit ihrer Autorisierung durch einen internationalen Vertrag beschlossen werden. Beide Alternativen werden von unterschiedlichen Staaten bef&uuml;rwortet. Die EU hat immer an dem Konzept des corpus separatum f&uuml;r Jerusalem festgehalten.[<a href=\"#foot_12\" name=\"note_12\">12<\/a>] Der Europarat hat am 13. Juni 1980 festgestellt, dass die (damals) neun Staaten keine einseitige Ma&szlig;nahme akzeptieren, die den Status Jerusalems ver&auml;ndert, und dass jede Vereinbarung &uuml;ber den Status den freien Zugang zu allen Heiligen St&auml;tten garantieren muss.[<a href=\"#foot_13\" name=\"note_13\">13<\/a>]<\/p><\/li>\n<\/ol><p>A. Cassese hat das Dilemma, in dem das V&ouml;lkerrecht gegen&uuml;ber der Machtpolitik wieder einmal steckt, treffend benannt.: &ldquo;Im Fall von Jerusalem begegnen wir einer bemerkenswerten Situation: ein Zustand, der durch milit&auml;rische Gewalt geschaffen worden ist und sich jetzt vollkommen im t&auml;glichen Leben der Stadt eingepflanzt hat, wird von keinem anderen Mitglied der Weltgemeinschaft akzeptiert, und wird deshalb weder durch nationales noch internationales Recht anerkannt. Das Prinzip der Effektivit&auml;t wird durch das der Legalit&auml;t verdr&auml;ngt, obwohl die Vereinten Nationen &ndash; die Sch&ouml;pfer und Verk&uuml;nder der internationalen Legalit&auml;t &ndash; nicht in der Lage sind, es durchzusetzen.&ldquo; <\/p><p>Trumps Auftritt im Porzellanladen des V&ouml;lkerrechts k&ouml;nnte allerdings doch eine Entwicklung mit sich bringen. Indem er die Eskalation weiter zuspitzt und die Verh&auml;ltnisse derart zum Tanzen bringt, k&ouml;nnten die anderen Staaten sie endlich als so unertr&auml;glich begreifen, dass sie sich von ihrem Opportunismus der stillschweigenden Duldung trennen und ihr Handeln an den Prinzipien der UN-Charta orientieren, die sie immer selbst f&uuml;r ihre Politik propagieren.<\/p><p>Hamburg, den 11. Dezember 2017<\/p><p>Norman Paech<br>\nHamburg<br>\n<a href=\"http:\/\/www.norman-paech.de\">www.norman-paech.de<\/a><\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><div class=\"footnote\">\n<p>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;1<\/a>] Ad Hoc Political Committee, Summary Records, 45th Meeting, 3 U.N.GOAR, 236.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_2\" name=\"foot_2\">&laquo;2<\/a>] Vgl. z.B. Elihu Lauterpacht, Jerusalem and the Holy-Places, The Anglo-Israel Association London 1968; Stephen M. Schwebel, What Weight to Conquest? 64 American Journal of International Law, 1970, 344; Yehuda Zvi Blum, The Juridical Status of Jerusalem, Jerusalem, 1974.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_3\" name=\"foot_3\">&laquo;3<\/a>] Antonio Cassese, Legal Considerations on the International Status of Jerusalem, in: A. Cassese, The Human Dimension of International Law: Selected Papers of Antonio Cassese, Oxford 2008, Oxford Scholarship Online, March 2012.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_4\" name=\"foot_4\">&laquo;4<\/a>] J. F. Dulles, Department of State, Vol. 30, 1954, S. 329.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_5\" name=\"foot_5\">&laquo;5<\/a>] UN-Generalversammlung Res. 303 (1949).<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_6\" name=\"foot_6\">&laquo;6<\/a>] I. Whiteman, Digest of International Law, 594, zit. nach A. Cassese, Legal Considerations, Anm. 36.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_7\" name=\"foot_7\">&laquo;7<\/a>] Vgl. UN-Generalversammlung, Res. 2253 (ES-V) v. 4 Juli 1967; UN-Sicherheitsrat, Res. 242 v. 22. November 1967, UN-Sicherheitsrat, Res. 478 v. 20. August 1980. Gerhard Stuby, The Status of Jerusalem and the Right of Self-determination of the Palestinian People, in:&nbsp;Hans K&ouml;chler,&nbsp;(Hrsg.): The Legal Aspects of the Palestine Problem with Special Regard to the Question of Jerusalem. Wien 1981. S. 120-132.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_8\" name=\"foot_8\">&laquo;8<\/a>] UN-Sicherheitsrat-Res. 672 (1990).<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_9\" name=\"foot_9\">&laquo;9<\/a>] New York Times, 4. M&auml;rz 1990, S. A22.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_10\" name=\"foot_10\">&laquo;10<\/a>] Vgl. John Quigley, The Legal Status of Jerusalem under International Law, The Turkish Yearbook, Vol. XXIV, S. 11 ff., 16<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_11\" name=\"foot_11\">&laquo;11<\/a>] So die Autoren unter Anm. 2.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_12\" name=\"foot_12\">&laquo;12<\/a>] Vgl. Ilona-Margarita Stettner, <a href=\"http:\/\/www.kas.de\/palaestinensische-gebiete\/de\/pages\/11509\/\">Positionen zum rechtlichen Status von Jerusalem<\/a>, Legal Fact Sheet, Konrad Adenauer Stiftung.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_13\" name=\"foot_13\">&laquo;13<\/a>] EEC Bulletin, 1980, no. 6, para. 1.1 sub-para.8.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Jurist und Politikwissenschaftler Professor Dr. <strong>Norman Paech<\/strong> beschreibt im folgenden Essay die v&ouml;lkerrechtliche Lage Jerusalems. Das ist angesichts der Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt Israels durch den US-amerikanischen Pr&auml;sidenten Trump eine wichtige Basisinformation. Dem Autor herzlichen Dank. <strong>Albrecht M&uuml;ller<\/strong>.<\/p>\n<div style=\"clear: right;\"><\/div>\n<p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[169,107,20],"tags":[469,1557,1584,303,1800,639,1703],"class_list":["post-41534","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aussen-und-sicherheitspolitik","category-audio-podcast","category-landerberichte","tag-grossbritannien","tag-israel","tag-jordanien","tag-palaestina","tag-trump-donald","tag-uno","tag-voelkerrecht"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/41534","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=41534"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/41534\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":121801,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/41534\/revisions\/121801"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=41534"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=41534"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=41534"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}