{"id":44711,"date":"2018-07-01T11:45:09","date_gmt":"2018-07-01T09:45:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=44711"},"modified":"2026-01-27T11:59:40","modified_gmt":"2026-01-27T10:59:40","slug":"dieter-deiseroth-aufkuendigung-des-nuklearabkommens-mit-dem-iran-illegal","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=44711","title":{"rendered":"Dieter Deiseroth: Aufk\u00fcndigung des Nuklearabkommens mit dem Iran illegal"},"content":{"rendered":"<div style=\"float: right; margin: 0 0 15px 15px;\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/250816_Deiseroth.jpg\" alt=\"\" title=\"\"><\/div><p>Im Mai k&uuml;ndigten die USA das Nuklearabkommen mit dem Iran. <strong>Dieter Deiseroth<\/strong>, ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht, geht davon aus, dass dieser Schritt illegal ist und schl&auml;gt den Gang zum Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag vor. Im NachDenkSeiten-Interview verweist Deiseroth u.a. auf ein im Juni erstelltes und bisher noch nicht ver&ouml;ffentlichtes Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, worin ebenfalls davon ausgegangen werde, dass das Abkommen v&ouml;lkerrechtsverbindlich sei und somit nicht ohne Weiteres aufgek&uuml;ndigt werden k&ouml;nne. Ein Interview von <strong>Marcus Kl&ouml;ckner<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_4760\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-44711-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/180703_Aufkuendigung_des_Nuklearabkommens_mit_dem_Iran_illegal_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/180703_Aufkuendigung_des_Nuklearabkommens_mit_dem_Iran_illegal_NDS.mp3\">http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/180703_Aufkuendigung_des_Nuklearabkommens_mit_dem_Iran_illegal_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/180703_Aufkuendigung_des_Nuklearabkommens_mit_dem_Iran_illegal_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=44711-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/180703_Aufkuendigung_des_Nuklearabkommens_mit_dem_Iran_illegal_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"180703_Aufkuendigung_des_Nuklearabkommens_mit_dem_Iran_illegal_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p><strong>Herr Deiseroth, in den vergangenen Wochen wurde viel &uuml;ber das Atomabkommen mit dem Iran geredet. Was hat es mit dem Abkommen auf sich?<\/strong><\/p><p>Das Thema ist &auml;u&szlig;erst brisant. Das Nuklearabkommen mit dem Iran (&ldquo;Joint Common Plan of Action &ndash; JCPOA&ldquo;) wurde nach langj&auml;hrigen Verhandlungen am 14. Juli 2015 von den Regierungen der USA, Frankreichs, Gro&szlig;britanniens, Russlands, Chinas, Deutschlands und der Europ&auml;ischen Union vereinbart. Es bildet eine politische und rechtliche Einheit mit der darauf bezogenen, sehr wichtigen Resolution des UN-Sicherheitsrates Nr. <a href=\"http:\/\/www.un.org\/depts\/german\/sr\/sr_15\/sr2231.pdf\">2231 vom 20. Juli 2015<\/a> (zusammen mit dem als Annex beigef&uuml;gten Iran-Nuklearabkommen). Mit dieser Resolution hat der UN-Sicherheitsrat das Abkommen ausdr&uuml;cklich gebilligt und au&szlig;erdem zugleich f&uuml;r alle UN-Mitgliedsstaaten darauf bezogene v&ouml;lkerrechtliche Verpflichtungen begr&uuml;ndet. Das alles wird jetzt durch die Ank&uuml;ndigungen von US-Pr&auml;sident Trump von Anfang Mai 2018 massiv in Frage gestellt.<\/p><p><strong>Worum ging und geht es bei diesem &bdquo;Iran-Deal&ldquo; konkret?<\/strong><\/p><p>Das Iran-Nuklearabkommen wurde 2015 mit dem erkl&auml;rten Ziel abgeschlossen, zu erreichen und sicherzustellen, dass Iran, der seit vielen Jahren einer von 190 Vertragsstaaten des Atomwaffen-Nichtweiterverbreitungsvertrages (&bdquo;Atomwaffensperrvertrag&ldquo;) ist, auch k&uuml;nftig keine Atomwaffen entwickelt und herstellt. Genau diese Gefahr hatten viele Staaten vor Abschluss des jetzt von der Trump-Regierung in Frage gestellten &bdquo;Iran-Deals&ldquo; bef&uuml;rchtet. Sie begr&uuml;ndeten ihre Besorgnisse damit, im Iran werde intensiv an der Entwicklung und am Bau von Nuklear-Anlagen zur Herstellung von hochangereichertem Uran gearbeitet. Manche Regierungen und ihre Sicherheitsdienste sahen darin eine Entwicklung hin zum k&uuml;nftigen Bau von iranischen Atomwaffen. Die iranische Regierung bestritt allerdings solche milit&auml;rischen Absichten. Sie machte ihrerseits legale, ausschlie&szlig;lich zivile Nutzungsziele geltend, die auch viele andere Staaten mit solchen Anreicherungsanlagen verfolgten. Das f&uuml;hrte zu gro&szlig;en Spannungen.<\/p><p><strong>K&ouml;nnen Sie diese kurz skizzieren?<\/strong><\/p><p>Die israelische Regierung, die &ndash; anders als der Iran &ndash; seit Jahrzehnten bis heute selbst &uuml;ber zahlreiche Atomwaffen verf&uuml;gt, machte damals geltend, durch die iranischen Anreicherungsanlagen werde der Bau von iranischen Nuklearwaffen vorangetrieben und damit die nationale Sicherheit Israels erheblich bedroht. Sie und auch die US-Regierung des damaligen Pr&auml;sidenten George W. Bush drohten deshalb mehrfach mit milit&auml;rischen Luftangriffen, um diese Anlagen im Iran zu zerst&ouml;ren. Mehrfach stand eine milit&auml;rische Auseinandersetzung mit dem Iran und damit eine &auml;u&szlig;erst gef&auml;hrliche Entwicklung mit unabsehbaren Folgen f&uuml;r den gesamten Nahen Osten unmittelbar bevor. Um die Risiken eines milit&auml;rischen Konflikts wegen der iranischen Nuklear-Anreicherungsanlagen zu mindern und m&ouml;glichst auf viele Jahre hinaus von einem potenziellen Atomwaffenstaat Iran ausgehende Gefahren zu beseitigen, hatte deshalb der UN-Sicherheitsrat mit Zustimmung aller seiner 5 St&auml;ndigen Mitglieder (&bdquo;P5&ldquo;) USA, Frankreich, Gro&szlig;britannien, Russland und China &uuml;ber Jahre hinweg mehrfach schwere Wirtschaftssanktionen gegen den Iran verh&auml;ngt.<\/p><p><strong>Was hat der &bdquo;Iran-Deal&ldquo; von 2015 daran ge&auml;ndert?<\/strong><\/p><p>Mit den Sanktionen und dann mit dem Iran-Nuklearabkommen von 2015 gelang es, die iranische Regierung zum Einlenken zu bewegen. Darin wurde unter anderem vereinbart, dass der Iran auf seine Anlagen zur Herstellung von hochangereichertem, also potenziell waffenf&auml;higem Uran verzichtet und sich intensiven Kontrollen aller seiner Nuklearanlagen durch die internationale Kontrollbeh&ouml;rde IAEA unterwirft. Im Gegenzug sicherte der UN-Sicherheitsrat zu, die von ihm verh&auml;ngten Sanktionen gegen Iran, die die iranische Wirtschaft schwer gesch&auml;digt hatten, wieder aufzuheben. Au&szlig;erdem wurden die USA und andere Staaten, die ebenfalls Sanktionen gegen den Iran in Kraft gesetzt hatten, im &bdquo;Iran-Deal&ldquo; von 2015 verpflichtet, diese zur&uuml;ckzunehmen.<\/p><p><strong>Im Mai haben sich die USA aber dann aus dem Abkommen zur&uuml;ckgezogen. Gibt es daf&uuml;r einen berechtigten Grund?<\/strong><\/p><p>US-Pr&auml;sident Donald Trump hat vor wenigen Wochen am 8. Mai 2018 angek&uuml;ndigt, er werde das 2015 von den f&uuml;nf UN-Vetom&auml;chten sowie Deutschland und der Europ&auml;ischen Union mit dem Iran abgeschlossene Nuklearabkommen (&bdquo;Iran-Deal&ldquo;) aufk&uuml;ndigen. Zugleich gab Trump bekannt, dass die USA ihre massiven Wirtschaftssanktionen gegen den Iran wieder in Kraft setzen und sogar noch versch&auml;rfen werden. Au&szlig;erdem drohte er allen Staaten sowie allen in- und ausl&auml;ndischen Wirtschaftsunternehmen Strafen und Sanktionen an, wenn sie sich nicht innerhalb von 180 Tagen aus dem Iran zur&uuml;ckziehen und ihre Wirtschaftsbeziehungen mit Iran einstellen. F&uuml;r diese Ank&uuml;ndigungen und ihre Umsetzung gibt es keinen berechtigten Grund. Im Gegenteil. Diese Trump-Pl&auml;ne k&ouml;nnen ihrerseits zu schweren wirtschaftlichen Sch&auml;den insbesondere f&uuml;r europ&auml;ische und andere Unternehmen au&szlig;erhalb der USA f&uuml;hren. Und sie haben das Potenzial, die ohnehin bestehenden Spannungen im Nahen Osten dramatisch zu versch&auml;rfen, ja den Weltfrieden zu gef&auml;hrden.<\/p><p><strong>Wie sch&auml;tzen Sie die bisherigen Reaktionen der anderen Vertragspartner des Iran-Nuklearabkommens ein?<\/strong><\/p><p>Die anderen Vertragspartner, darunter insbesondere die Regierungen Deutschlands und Frankreichs, haben bisher vergeblich versucht, die US-Regierung von ihrer K&uuml;ndigung des Nuklearabkommens mit dem Iran abzubringen. Sie sind anders als die USA fest entschlossen, an diesem Abkommen festzuhalten und auch den Iran daf&uuml;r zu gewinnen, nicht aus dem &bdquo;Iran-Deal&ldquo; auszusteigen. Und sie suchen den Schulterschluss mit der Europ&auml;ischen Union sowie mit den Regierungen der anderen Vertragsstaaten, also Gro&szlig;britanniens, Russlands und Chinas. Das ist sehr zu begr&uuml;&szlig;en. Aber es gibt bisher keine &uuml;berzeugende und wirksame Strategie dieser Vertragspartner und ihrer Verb&uuml;ndeten, um die US-Regierung zum Einlenken zu bewegen und drohende schmerzhafte wirtschaftliche Sch&auml;den f&uuml;r von den angek&uuml;ndigten US-Sanktionen und Strafma&szlig;nahmen betroffene Unternehmen in Europa und anderen Staaten abzuwehren.<\/p><p><strong>Wie bewerten Sie dieses Vorgehen der USA aus rechtlicher Sicht?<\/strong><\/p><p>Das Verhalten der US-Regierung verst&ouml;&szlig;t gegen geltendes V&ouml;lkerrecht.<\/p><p><strong>Was hei&szlig;t das in dem Fall?<\/strong><\/p><p>Das mit dem Iran abgeschlossene Nuklearabkommen vom 14. Juli 2015 ist als solches, d.h. isoliert betrachtet, eher eine politisch bindende Vereinbarung zwischen Staaten als ein v&ouml;lkerrechtlich bindender Vertrag im Sinne der Wiener Vertragsrechtskonvention. Es ist den Parlamenten der Unterzeichnerstaaten &ndash; darunter dem US-Senat &ndash; auch nicht zur Zustimmung vorgelegt und dann auch nicht f&ouml;rmlich ratifiziert worden.<\/p><p><strong>Dann ist die Vereinbarung also gar nicht v&ouml;lkerrechtlich bindend?<\/strong><\/p><p>Das ist sie eben doch. Ziffer 34 dieses Abkommens sieht ausdr&uuml;cklich vor, dass es dem UN-Sicherheitsrat &bdquo;zur Annahme&ldquo; vorgelegt wird, damit es dadurch v&ouml;lkerrechtlich verbindlich gemacht wird. Das ist dann mit der UN-Sicherheitsratsresolution Nr. 2231 vom 20. Juli 2015 geschehen. Dabei berief sich der UN-Sicherheitsrat ausdr&uuml;cklich auf seine Befugnis zu rechtsverbindlichem Verhalten nach Art. 41 UN-Charta und auf die bindende Wirkung seiner Beschl&uuml;sse nach Art. 25 UN-Charta.<\/p><p>Die mit Zustimmung der Regierungen des US-Pr&auml;sidenten Obama und der anderen St&auml;ndigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates wirksam zustande gekommene Resolution des UN-Sicherheitsrates Nr. 2231 hat das Nuklearabkommen mit dem Iran vom 14. Juli 2015 in seinen wesentlichen Bestandteilen f&uuml;r alle UN-Mitgliedsstaaten v&ouml;lkerrechtlich verbindlich gemacht. Denn nach Art. 25 UN-Charta sind in der Tat alle Mitglieder der Vereinten Nationen &ndash; ohne jede Ausnahme &ndash; verpflichtet, &bdquo;die Beschl&uuml;sse des Sicherheitsrates gem&auml;&szlig; der vorliegenden Satzung der UN anzunehmen und durchzuf&uuml;hren&ldquo;.<\/p><p><strong>Dann k&ouml;nnten die USA das Abkommen &uuml;berhaupt nicht k&uuml;ndigen?<\/strong><\/p><p>Ein K&uuml;ndigungsrecht f&uuml;r die USA ist weder im Nuklearabkommen selbst noch in der UN-Sicherheitsrats-Resolution vorgesehen. Und die Sicherheitsrats-Resolution verpflichtet eben dazu, die Implementierung des Nuklearabkommens nicht, also keinesfalls, zu untergraben, was eben durch eine K&uuml;ndigung aber gesch&auml;he. Abgesehen davon liegen auch keine K&uuml;ndigungsgr&uuml;nde etwa im Hinblick auf das Verhalten des Iran vor. Denn die internationale Kontrollbeh&ouml;rde der IAEA hat noch vor kurzem ausdr&uuml;cklich best&auml;tigt, dass der Iran bisher alle seine Verpflichtungen aus dem Nuklearabkommen ausnahmslos eingehalten hat.<\/p><p><strong>Zu den aktuellen Entwicklungen gibt es ein bisher noch nicht ver&ouml;ffentlichtes Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Was steht da drin?<\/strong><\/p><p>In der Tat haben die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages auf Anforderung der Bundestagsfraktion von B&uuml;ndnis 90\/Die Gr&uuml;nen Anfang Juni 2018 eine &bdquo;V&ouml;lkerrechtliche Bewertung der Aufk&uuml;ndigung des Iran-Nuklearabkommens durch die US-Administration&ldquo; (WD 2 &ndash; 3000 &ndash; 074\/18, 2018) vorgelegt. Diese gutachtliche Stellungnahme argumentiert sehr vorsichtig, gelangt jedoch im Kern zu der Schlussfolgerung: Das mit dem Iran am 14.7.2015 abgeschlossene Nuklearabkommen ist ein &bdquo;Annex&ldquo;, also rechtlicher Anhang zur Resolution Nr. 2231\/2015 des UN-Sicherheitsrates; durch seine Einf&uuml;gung in diese Resolution ist das Iran-Nuklearabkommen rechtlich mit dieser verkn&uuml;pft. Diese Resolution begr&uuml;ndet also &bdquo;konkrete Festlegungen und Rechtspflichten in Bezug auf die Implementierung&ldquo;, d.h. die Umsetzung dieses Abkommens.<\/p><p><strong>Das h&ouml;rt sich kompliziert an. Was hei&szlig;t das konkret?<\/strong><\/p><p>Das Nuklearabkommen mit dem Iran enth&auml;lt aufgrund der genannten, gem. Art. 25 UN-Charta bindenden Resolution des UN-Sicherheitsrates auch f&uuml;r die USA v&ouml;lkerrechtliche Verpflichtungen, die die US-Regierung nicht einseitig abstreifen und missachten darf. Alle UN-Mitgliedsstaaten, auch die USA, sind danach verpflichtet, alle Ma&szlig;nahmen zu unterlassen, die die Umsetzung der im Iran-Abkommen zugesagten Verpflichtungen untergraben. Diese Bewertung der geltenden Rechtslage in der gutachtlichen Stellungnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages entspricht der rechtlichen Einsch&auml;tzung, die der internationale Vorstand der IALANA (&bdquo;International Association of Lawyers Against Nuclear Arms&ldquo;), dem ich angeh&ouml;re, ebenfalls im Juni 2018 vorgelegt hat. Auch der fr&uuml;here Unter-Generalsekret&auml;r f&uuml;r Rechtsfragen der Vereinten Nationen, Hans Corell, teilt diese Einsch&auml;tzung, wie er uns hat wissen lassen.<\/p><p><strong>Welche Schritte sollten denn nun unternommen werden? In dem aktuellen IALANA-Papier schlagen Sie vor, eine Expertise in Gestalt eines Rechtsgutachtens (&bdquo;Advisory Opinion&ldquo;) des Internationalen Gerichtshofs einzuholen.<\/strong><\/p><p>Geht man davon aus, dass die vom UN-Sicherheitsrat am 20.7.2015 beschlossene Resolution Nr. 2231 im Sinne von Art. 25 UN-Charta f&uuml;r alle UN-Mitgliedsstaaten und damit auch f&uuml;r die USA v&ouml;lkerrechtlich bindend ist, wof&uuml;r sehr gute Argumente sprechen, ist die von US-Pr&auml;sident Trump angek&uuml;ndigte Aufk&uuml;ndigung des Nuklear-Abkommens mit dem Iran v&ouml;lkerrechtswidrig, also illegal und unzul&auml;ssig. Entsprechendes w&uuml;rde f&uuml;r die von Trump avisierten US-Sanktionen und Ma&szlig;nahmen gegen Unternehmen und Staaten gelten, die sich der US-Position widersetzen und am Nuklear-Abkommen mit dem Iran festhalten und dieses weiter umsetzen wollen. Es geht dabei um Entwicklungen, die enorme wirtschaftliche Sch&auml;den gerade auch f&uuml;r deutsche und europ&auml;ische Unternehmen verursachen k&ouml;nnen. Deshalb ist die Kl&auml;rung der Rechtslage von besonderer Bedeutung.<\/p><p>Die IALANA empfiehlt aus diesem Grund, dass die deutsche Bundesregierung m&ouml;glichst im Verbund mit anderen Vertragspartnern des Iran-Nuklearabkommens geeignete Schritte einleitet, um die rechtlichen Konsequenzen der zu diesem Abkommen vom UN-Sicherheitsrat beschlossenen Resolution Nr. 2231\/2015 durch den Internationalen Gerichtshof in Den Haag kl&auml;ren zu lassen. Dazu m&uuml;sste ein Antrag in die UN-Generalversammlung eingebracht werden, damit diese auf der Grundlage von Art. 96 UN-Charta ein entsprechendes Ersuchen an den Internationalen Gerichtshof in Den Haag richtet.<\/p><p>Das k&ouml;nnte gerade auch von der rechtlichen Seite her die Verteidigung des f&uuml;r den Frieden und die internationale Sicherheit sehr wichtigen Nuklear-Abkommens mit dem Iran unterst&uuml;tzen, insbesondere wenn es gel&auml;nge, diese Rechtslage dann in geeigneten Gerichtsverfahren, auch in den USA, deutlich zu machen, in denen es um den Ausgleich f&uuml;r und die Abwehr von Sch&auml;den geht, die durch die Trump-Ma&szlig;nahmen verursacht werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div style=\"float: right; margin: 0 0 15px 15px;\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/250816_Deiseroth.jpg\" alt=\"\" title=\"\"\/><\/div>\n<p>Im Mai k&uuml;ndigten die USA das Nuklearabkommen mit dem Iran. <strong>Dieter Deiseroth<\/strong>, ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht, geht davon aus, dass dieser Schritt illegal ist und schl&auml;gt den Gang zum Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag vor. Im NachDenkSeiten-Interview verweist Deiseroth u.a. auf ein im<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=44711\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[169,107,170,209],"tags":[1519,2073,2262,2392,951,1557,1878,1800,639,1556,1703,1019],"class_list":["post-44711","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aussen-und-sicherheitspolitik","category-audio-podcast","category-friedenspolitik","category-interviews","tag-atomwaffen","tag-deiseroth-dieter","tag-ialana","tag-internationaler-gerichtshof","tag-iran","tag-israel","tag-naher-osten","tag-trump-donald","tag-uno","tag-usa","tag-voelkerrecht","tag-wirtschaftssanktionen"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/44711","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=44711"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/44711\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":84467,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/44711\/revisions\/84467"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=44711"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=44711"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=44711"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}