{"id":4480,"date":"2010-01-27T09:08:13","date_gmt":"2010-01-27T08:08:13","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=4480"},"modified":"2014-11-25T10:01:08","modified_gmt":"2014-11-25T09:01:08","slug":"ziel-der-einfuehrung-von-hartz-i-iv-etc-ist-der-aufbau-des-groessten-niedriglohnsektors-in-der-eu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=4480","title":{"rendered":"Ziel der Einf\u00fchrung von Hartz I-IV etc. ist der Aufbau des gr\u00f6\u00dften Niedriglohnsektors in der EU"},"content":{"rendered":"<p>Wenn die Bef&uuml;rworter der Hartz-Gesetze und dabei insbesondere die mitverantwortlichen Sozialdemokraten diese zerst&ouml;rerischen Reformen verteidigen, dann verweisen sie routinem&auml;&szlig;ig auf das angeblich notwendige Ziel der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenunterst&uuml;tzung. Ziel war jedoch etwas ganz anderes. Ein Freund der NDS hat dies in einer Analyse niedergeschrieben, die einen guten &Uuml;berblick verschafft. Albrecht M&uuml;ller.<br>\n<!--more--><\/p><p><strong>Vorweg zwei Bemerkungen<\/strong> zum Text des NachDenkSeiten-Freundes:<\/p><p><strong>Erstens:<\/strong> Unser Autor zitiert aus der Rede des fr&uuml;heren Bundeskanzlers Gerhard Schr&ouml;der vor dem Word Economic Forum in Davos vom 28.1.2005. In dieser Rede nennt Schr&ouml;der das Ziel seiner Agenda: den Aufbau eines Niedriglohnsektors. Er sagt auch sonst noch einiges, was im R&uuml;ckblick die Rolle dieses Bundeskanzlers und auch die abgeklatschte D&uuml;rftigkeit seiner Argumente sichtbar macht. Er beruft sich auf die g&auml;ngigen Glaubensmuster, wonach Globalisierung und demographische Wandel uns zu seinen Reformen quasi gezwungen h&auml;tten. Und Schr&ouml;der bekennt sich eindeutig zur Teilprivatisierung der Altersvorsorge und der Gesundheitsvorsorge. Was daraus geworden ist, haben wir am Fall der Riester-Rente vielf&auml;ltig beschrieben und erleben wir beim Thema Krankenkassenbeitr&auml;ge.<\/p><p><strong>Zweitens:<\/strong> Gegen Ende des Textes wird sichtbar, dass unser Autor gro&szlig;e Hoffnungen in das kommende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz IV setzt. Wolfgang Lieb und ich sind da sehr viel skeptischer. Am 9. Februar, dem Tag der Urteilsverk&uuml;ndung, k&ouml;nnte sich die Tendenz des Verfassungsgerichtspr&auml;sidenten Papier durchsetzen. Er betreibt &ndash; nach meiner Erinnerung mindestens seit Februar 2003 &ndash; eine Lockerung der Verbindlichkeit des Sozialstaatsversprechens.<br>\nWir wollen in dieser Sache keinesfalls Recht behalten. <\/p><p><strong>Hier der Text des Freundes der NachDenkSeiten:<\/strong><\/p><p>Warum wurde der Arbeitsmarkt in D. mit den Hartzreformen (Hartz I-IV) und den jetzigen Rahmenbedingungen der Leiharbeit liberalisiert? <\/p><p>Ging es dem Gesetzgeber bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe darum, das Sozialhilfeempf&auml;nger durch die BA besser vermittelt werden sollten? <\/p><p>Nein, das Ziel der Einf&uuml;hrung von Hartz I-IV und der jetzigen Rahmenbedingungen der Leiharbeit ist der Aufbau des gr&ouml;&szlig;ten Niedriglohnsektors in der EU! <\/p><p>Unser Alt-Bundeskanzler Schr&ouml;der best&auml;tigt das am <a href=\"http:\/\/archiv.bundesregierung.de\/bpaexport\/rede\/91\/780791\/multi.htm\">28. Januar 2005<\/a> auf dem Weltwirtschaftsforum <a href=\"http:\/\/www.gewerkschaft-von-unten.de\/Rede_Davos.pdf\">in Davos [PDF &ndash; 23.1 KB]<\/a>:<\/p><blockquote><p>&hellip;Wir m&uuml;ssen und wir haben unseren Arbeitsmarkt liberalisiert. Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt. &hellip;. <\/p>\n<p>Wir haben einen funktionierenden Niedriglohnsektor aufgebaut, und wir haben bei der Unterst&uuml;tzungszahlung Anreize daf&uuml;r, Arbeit aufzunehmen, sehr stark in den Vordergrund gestellt. Es hat erhebliche Auseinandersetzungen mit starken Interessengruppen in unserer Gesellschaft gegeben. Aber wir haben diese Auseinandersetzungen durchgestanden. Und wir sind sicher, dass das ver&auml;nderte System am Arbeitsmarkt erfolgreich sein wird. &hellip;<\/p><\/blockquote><p>Warum soll es in D. den gr&ouml;&szlig;ten Niedriglohnsektor in der EU geben? <\/p><p>Da D. die gr&ouml;&szlig;te Volkswirtschaft in der EU ist, wird damit nach meiner Auffassung die Lissabon-Strategie (EU soll weltweit der beste Wirtschaftsstandort sein) &uuml;ber das <a href=\"http:\/\/www.glasnost.de\/pol\/schroederblair.html\">Schr&ouml;der-Blair-Papier<\/a> und die Agenda 2010 umgesetzt. <\/p><p>D. ist damit nach meiner Auffassung ein Testgel&auml;nde f&uuml;r diese Art der Arbeitsmarktliberalisierung in ganz Europa. <\/p><p>Wie kann man Menschen dazu dr&auml;ngen in einem Niedriglohnsektor zu arbeiten? <\/p><p>Indem man Menschen so wenig Geld l&auml;sst, das sie davon zwar &uuml;berleben, aber nicht leben k&ouml;nnen. Herr M&uuml;ntefering sagte dazu: &ldquo;Wer nicht arbeitet, muss auch nicht essen.&rdquo; oder so &auml;hnlich. <\/p><p>Dazu haben SPD, Gr&uuml;ne, Union und FDP zum 01.01.2005 das SGB II eingef&uuml;hrt, womit die alte Arbeitslosenhilfe auf das Sozialhilfeniveau vom 01.07.2003 gek&uuml;rzt wurde. <\/p><p>Zitat aus dem SGBII-Gesetzentwurf vom 25.07.2003 (Seite 23 des Dokumentes) zum <\/p><p>&sect; 20, Abs. 2 SGB II: <\/p><blockquote><p>(2) Die monatliche Regelleistung betr&auml;gt f&uuml;r Personen, die alleinstehend oder alleinerziehend sind, in den alten Bundesl&auml;ndern einschlie&szlig;lich Berlin (Ost) 297 Euro, in den neuen Bundesl&auml;ndern 285 Euro. <\/p><\/blockquote><p>Zitat aus der Begr&uuml;ndung zum SGBII-Gesetzentwurf vom 25.07.2003 (&sect; 20, Abs. 2 SGB II, Seite 33, B. Besonderer Teil): <\/p><blockquote><p>Die monatliche Regelleistung zur Sicherung des laufenden Lebensunterhalts orientiert sich hinsichtlich ihrer H&ouml;he an dem jeweils maximalen monatlichen Regelsatz (hier: Stand 1. Juli 2003), der im Rahmen der Sozialhilfe f&uuml;r die alten Bundesl&auml;nder einschlie&szlig;lich Berlin (Ost) bzw. in den neuen Bundesl&auml;ndern gezahlt wird&hellip;<\/p><\/blockquote><p>In SGBII-Gesetzentwurf vom 13.08.2003 wurden dazu noch die durchschnittlichen einmaligen Leistungen hinzugerechnet, die offensichtlich im Gesetzentwurf vom 25.07.2003 nicht eingerechnet wurden: <\/p><p>285 Euro\/Monat + 46 Euro\/Monat = 331 Euro\/Monat (Ost) <\/p><p>297 Euro\/Monat + 48 Euro\/Monat = 345 Euro\/Monat (West) <\/p><p>Zitat aus dem vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf vom 13.08.2003 (Seite 25 des Dokumentes) zum &sect; 20 Abs. 2 SGB II: <\/p><blockquote><p>(2) Die monatliche Regelleistung betr&auml;gt f&uuml;r Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind, in den alten Bundesl&auml;ndern einschlie&szlig;lich Berlin (Ost) 345 Euro, in den neuen Bundesl&auml;ndern 331 Euro.<\/p><\/blockquote><p>Diese pauschalierten einmaligen Leistungen, die ehemalige Sozialhilfeempf&auml;nger damals auf Antrag bekommen haben, sind f&uuml;r einmalige Ausgaben gedacht (z.B. f&uuml;r einen kaputten K&uuml;hlschrank) und sollen von den Arbeitslosen monatlich angespart werden, was nat&uuml;rlich auf Grund der geringen Leistungen nicht m&ouml;glich ist. Ist ein K&uuml;hlschrank kaputt, bekommen Arbeitslose daf&uuml;r heute keinen einzigen Cent und m&uuml;ssen sehen, wie sie damit klar kommen. <\/p><p>Zur Schaffung des gr&ouml;&szlig;ten Niedriglohnsektors in der EU wurde das SGB II als Kombilohn-Modell konzipiert (&sect;&sect; 10, 11 und 30 SGB II), wobei die Zumutbarkeit im &sect; 10 SGB II allein auf sittenwidrige L&ouml;hne gesenkt wurde (sprich L&ouml;hne die unterhalb von mehr als 30 % unter Tarifl&ouml;hnen von z.B. 4,82 Euro\/Std. liegen). Bruttol&ouml;hne von unter 6 oder 5 Euro\/Std. wurden damit als &ldquo;zumutbar&rdquo; deklariert, obwohl davon niemand allein leben kann, was politisch auch nicht gewollt war und ist! <\/p><p>Im Politiker-Jargon hei&szlig;t das &ldquo;Mindesteinkommen&rdquo;, sprich ein Armutslohn (trotz Vollzeitt&auml;tigkeit) und steuerfinanzierte erg&auml;nzende Sozialleistungen zur Gewinnmaximierung von Unternehmen! <\/p><p>Zitat der TAZ vom 19.12.2003 unter dem Titel: &ldquo;Regierung verteidigt Lohndumping&rdquo;: <\/p><blockquote><p>&hellip;Das Wirtschaftsministerium wiederum versteht die Kritik nicht: Die Debatte rund um die Zumutbarkeit sei &ldquo;v&ouml;llig &uuml;berzogen&rdquo;. Eigentlich w&uuml;rde sich kaum etwas &auml;ndern; die geltende Zumutbarkeitsregelung sei schon &ldquo;sehr scharf&rdquo;. Bereits jetzt seien Arbeitslose nach sechs Monaten verpflichtet, Jobs anzunehmen, die nicht mehr einbringen als Arbeitslosengeld oder -hilfe. <\/p>\n<p>In konkreten Zahlen: Das Arbeitslosengeld liegt durchschnittlich bei 767 Euro, die <\/p>\n<p>Arbeitslosenhilfe bei 510 Euro monatlich. Also hat das Wirtschaftsministerium errechnet, dass sich Empf&auml;nger von Arbeitslosenhilfe nicht beklagen sollten, wenn sie k&uuml;nftig f&uuml;r 5 Euro pro Stunde schuften. &ldquo;Dann haben sie 800 Euro bei einem Vollzeitjob!&rdquo;, hie&szlig; es gestern triumphierend&hellip;<\/p><\/blockquote><p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.taz.de\/index.php?id=archivseite&amp;dig=2003\/12\/19\/a0110\">TAZ<\/a><\/p><p>Eigentlich sollte auch das SGB II das unterste soziale Netz in D. sein, mit dem ein leben in W&uuml;rde m&ouml;glich sein sollte (Art.1 GG), jedoch kann auf Grund des &sect; 31 SGB II dieses (heruntergerechnete) Existenzminimum noch bis zu 100 % gek&uuml;rzt werden (&sect; 31 Abs. 5 SGB II), wenn Menschen nicht dazu bereit sind, trotz Vollzeitt&auml;tigkeit in Armut zu leben (mit sp&auml;terer Altersarmut) und sich dann noch den Beh&ouml;rden bei Terminen Vorhaltungen anh&ouml;ren zu m&uuml;ssen, warum sie denn nicht mehr Lohn bekommen, um unabh&auml;ngig von Sozialleistungen zu leben! <\/p><p>F&uuml;r diese ca. 1,3 Mio. sogenannten &ldquo;Aufstocker&rdquo; zahlen Steuerzahler 8-9 Mrd. Euro\/a an indirekten Subventionen f&uuml;r h&ouml;here Unternehmensgewinne! <\/p><p>Die SPD hat mit dieser neoliberalen Politik seit 1998 die H&auml;lfte aller Mitglieder und 10 Mio. W&auml;hler verloren, was nach meiner Auffassung auch berechtigt ist, denn ohne die Zustimmung der SPD, Gr&uuml;nen und Gewerkschaften h&auml;tte es diese neoliberale Politik in D. nie gegeben. <\/p><p>Zum Gl&uuml;ck gibt jedoch am 09.02.2010 das Urteil des BVerfG zu Hartz IV, in dem das BVerfG erstmalig in unserer Geschichte das bisher schwammige Sozialstaatsgebot (Art. 20 GG) i.V.m. der Menschenw&uuml;rde (Art.1 GG) inhaltlich definieren wird. <\/p><p>Die Richter des BVerfG werden damit erstmalig ein &ldquo;Grundrecht auf Gew&auml;hrleistung eines menschenw&uuml;rdigen Existenzminimums&rdquo; bestimmen, das dann eigentlich nicht mehr durch Regierungen gek&uuml;rzt werden kann, da es ansonsten verfassungswidrig w&auml;re.<br>\nQuelle: <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/wirtschaft\/soziales\/0,1518,656402,00.html%20\">Spiegel Online<\/a><\/p><p>Was hat dieses Urteil des BVerfG mit dem Niedriglohnsektor in D. zu tun? <\/p><p>Bisher wurde das Sozialhilfeniveau so berechnet: <\/p><p>Unterste 20 % der Einkommen &ndash; Lohnabstandsgebot = Sozialhilfeniveau, was jedoch schon heute mit L&ouml;hnen von unter 6 oder 5 Euro\/Std. unterlaufen wird, wie die ca. 1,3 Mio. &ldquo;Aufstocker&rdquo; zeigen. <\/p><p>In Zukunft wird es aber dann ein Mindestlohngesetz geben m&uuml;ssen, das sich wie folgt berechnet: <\/p><p>Sozialhilfeniveau nach Vorgabe des Art. 1 und 20 GG (BVerfG) + Lohnabstandsgebot von z.B. 20 % = gesetzlicher Mindestlohn <\/p><p>Kommt dieser gesetzliche Mindestlohn nicht (den die SPD zuletzt am 14.06.2007 im Bundestag abgelehnt hat, obwohl sie vorher Unterschriften daf&uuml;r gesammelt hat!), dann k&ouml;nnten sich heutige 8-9 Mio. Niedriglohnempf&auml;nger die Frage stellen, warum sie denn &uuml;berhaupt noch arbeiten gehen. <\/p><p>Auf Grund des kommenden Urteils des BVerfG am 09.02.2010 kann die Lissabon-Strategie also nicht mehr aufgehen und Arbeitnehmer m&uuml;ssen damit in Zukunft einen Lohn bekommen, von dem sie ohne erg&auml;nzende Sozialleistungen leben k&ouml;nnen, da ansonsten die Zahlungen f&uuml;r das ALG II ins Unermessliche steigen k&ouml;nnten. <\/p><p>Je n&auml;her der Termin 09.02.2010 r&uuml;ckt, umso mehr nimmt die Hetze gegen Arbeitslose wieder zu, wie z.B. <a href=\"http:\/\/www.br-online.de\/bayerisches-fernsehen\/muenchner-runde\/muenchner-runde-2008-hartz-iv-arbeitslos-ID1264425334162.xml\">BR<\/a>, Bild und <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/s\/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44\/Doc~E6A27BC0906AF41F49A0DA412A7F1B3D5~ATpl~Ecommon~Scontent.html\">FAZ<\/a>&nbsp;zeigen. <\/p><p>Das BVerfG wird am 09.02.2010 ein Grundsatzurteil f&auml;llen, das alle B&uuml;rger in D. betreffen wird und den neoliberalen Politikern, Lobbyisten und Reichen nat&uuml;rlich &uuml;berhaupt nicht gefallen wird. Bis 90 % der Bev&ouml;lkerung merkt, das dieses Urteil auch zu ihren Gunsten ist, wird die Hetze auf Arbeitslose nach dem Urteil des BVerfG erst richtig losgehen. <\/p><p><strong>P.S.: Hier noch eine Argumentation f&uuml;r christliche Menschen in Bezug auf einen vern&uuml;nftigen gesetzlichen Mindestlohn in D.: <\/strong><\/p><p>In der katholischen Soziallehre und der evangelischen Sozialethik gibt es den bekannten Begriff des gerechten Lohnes, der geeignet sein muss &ldquo;Sein und den Seinigen materielles, soziales, kulturelles und spirituelles Dasein angemessen zu gestalten&rdquo; (Zitat aus Gaudium et spes, 67; zum Argument p&auml;pstlicher Rat f&uuml;r Gerechtigkeit und Frieden, Kompedium der Soziallehre der Kirche, Freiburg: Herder, 2006, 302). <\/p><p>Dieser christliche Grundsatz gilt offenbar nicht in der deutschen Politik der CDU\/CSU, da es bis dato keine nationale Umsetzung des Art.4, Nr.1 europ&auml;ische Sozialcharta durch ein Mindestlohngesetz gibt (siehe Bericht des Europarates zur Einhaltung des Art.4, Nr.1 europ&auml;ische Sozialcharta,). Diese Vorgabe der katholischen Soziallehre findet sich nicht nur im Art.4, Nr.1 europ&auml;ische Sozialcharta, sondern auch in 10 von 16 deutschen L&auml;nderverfassungen. <\/p><p>Dazu hei&szlig;t es auch im nichtrechtskr&auml;ftigen Urteil des SG Berlin vom 27.02.2006 (S 77 AL 742\/05): <\/p><blockquote><p>Wesentliche Kriterien sind f&uuml;r die Gestaltung von Arbeitsentgelten Art. 1, 2 Abs. 1, 20 Abs. 1 GG sowie Art. 4 Nr. 1 der Europ&auml;ischen Sozialcharta (EuSC &ndash; in der Bundesrepublik in Kraft seit 26. Februar 1965). Nach Art. 4 Nr. 1 EuSC erkennen die Vertragsstaaten das Recht der Arbeitnehmer auf ein Arbeitsentgelt an, welches ausreicht, um diesen und deren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Die Vorschrift ist einfaches Bundesrecht auf Gesetzes-, nicht auf Verfassungsebene. Sie r&auml;umt B&uuml;rgern zwar keine subjektiven Rechte ein (BAG Urteil vom 24.03.2004, Az. 5 AZR 303\/03), ist allerdings als Auslegungsma&szlig;stab bei Wertentscheidungen, wie denen des &sect; 138 Abs. 1 BGB heranzuziehen&hellip;<\/p><\/blockquote><p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.berlin.de\/sen\/justiz\/gerichte\/sg\/s_77_al_742.05.html\">Berlin.de<\/a><\/p><p><strong>Download:<\/strong> <a href=\"upload\/pdf\/Hartz_I-IV_Einfuehrung_groesster_EU-Niedriglohnsektor.pdf\">Beitrag als druckf&auml;higes PDF [94 KB]<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn die Bef&uuml;rworter der Hartz-Gesetze und dabei insbesondere die mitverantwortlichen Sozialdemokraten diese zerst&ouml;rerischen Reformen verteidigen, dann verweisen sie routinem&auml;&szlig;ig auf das angeblich notwendige Ziel der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenunterst&uuml;tzung. Ziel war jedoch etwas ganz anderes. 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