{"id":4484,"date":"2010-01-29T08:53:22","date_gmt":"2010-01-29T07:53:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=4484"},"modified":"2014-11-26T16:52:47","modified_gmt":"2014-11-26T15:52:47","slug":"bundesverwaltungsgericht-kippt-post-mindestlohn-haben-wir-bald-eine-neue-form-von-post-beamten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=4484","title":{"rendered":"Bundesverwaltungsgericht kippt Post-Mindestlohn. Haben wir bald eine neue Form von Post-\u201eBeamten\u201c?"},"content":{"rendered":"<p>Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern der Klage der Post-Konkurrenten PIN Mail und TNT sowie des Arbeitgeberverbandes der Kurier-Express-Post-Dienste gegen die Postmindestlohn-Verordnung stattgegeben. In der Konsequenz hei&szlig;t dies, dass in der gesamten Branchen f&uuml;r 200.000 Besch&auml;ftigte nunmehr kein allgemeinverbindlicher Mindestlohn (zwischen 8,00 und 9,80 Euro bei Briefzustellern) mehr existiert. Kommt es nicht rasch zu einem neuen Mindestlohn, werden wir bald eine ganz neue Form von Post-&bdquo;Beamten&ldquo; haben, n&auml;mlich als staatlich alimentierte Mindestl&ouml;hner. Wolfgang Lieb<br>\n<!--more--><\/p><p>Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern der Klage der Post-Konkurrenten PIN Mail und TNT sowie des Arbeitgeberverbandes der Kurier-Express-Post-Dienste stattgegeben. Die Postmindestlohnverordnung des Bundesministeriums f&uuml;r Arbeit und Soziales verletze das Recht der Kl&auml;ger, weil das gesetzlich in &sect; 1 Abs. 3a Satz 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz a.F. vorgeschriebene Beteiligungsverfahren nicht eingehalten worden sei. Das Ministerium h&auml;tte vor Erlass der Rechtsverordnung den klagenden Arbeitgebern und den (anderen) Parteien des Tarifvertrages Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme geben m&uuml;ssen. Das sei nicht in dem vom Gesetz vorgeschriebenen Ma&szlig;e geschehen und damit seien die <a href=\"http:\/\/www.bundesverwaltungsgericht.de\/enid\/2e5d3e9184c23024348e1d9c3e6465f6,a59f947365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093132373934093a095f7472636964092d09353737\/Pressemitteilungen\/Pressemitteilungen_9d.html\">Beteiligungsrechte der Kl&auml;ger verletzt<\/a>.<\/p><p>In der Konsequenz hei&szlig;t dies, dass in der gesamten Branchen nunmehr kein allgemeinverbindlicher Mindestlohn (zwischen 8,00 und 9,80 Euro bei Briefzustellern) mehr existiert. Der Pr&auml;sident des selbst ernannten Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelledienste (AGV-NBZ), Florian Gerster hat schon erkl&auml;rt, dass etwa <a href=\"http:\/\/www.tagesschau.de\/wirtschaft\/postmindestlohn102.html\">f&uuml;r TNT oder PIN ab sofort ein &bdquo;Mindestlohn&ldquo;<\/a> von 7,50 Euro im Westen und von 6,50 im Osten Deutschlands bezahlt w&uuml;rde. Im Klartext: die bisherigen L&ouml;hne werden um rd. 25 Prozent gek&uuml;rzt.<\/p><p>Die Dienstleistungsgewerschaft ver.di, die mit der Post den Tarifvertrag ausgehandelt hatte, der dann vom Bundesarbeitsministerium per Verordnung allgemeinverbindlich erkl&auml;rt worden ist, erkl&auml;rte dagegen: &bdquo;Durch die Entscheidung ist der Postmindestlohn nicht aufgehoben. Das <a href=\"http:\/\/presse.verdi.de\/pressemitteilungen\/showNews?id=7f2addf4-0c19-11df-66a4-0019b9e321e1\">Bundesverwaltungsgericht hat Formfehler festgestellt<\/a>. Damit ist der Postmindestlohn als das geeignete Mittel best&auml;tigt worden, um Lohndumping in der Briefbranche zu verhindern&ldquo; <\/p><p>Die Urteilsgr&uuml;nde sind noch nicht ver&ouml;ffentlicht. Es ist deshalb verfr&uuml;ht dar&uuml;ber zu spekulieren, ob die Gegner des bisherigen Mindestlohns aus diesem Urteil Honig saugen k&ouml;nnen und ob das Gericht in sein Urteil auch deren politische Wertungen einflie&szlig;en lie&szlig;. Es l&auml;sst sich aus der Pressmitteilung des Leipziger Gerichts nur entnehmen, dass das Verordnungsverfahren fehlerhaft gewesen sei, also ein Formfehler vorliege.<\/p><p>Man k&ouml;nnte also zun&auml;chst einmal davon ausgehen, dass es sich eben um einen weiteren Fall eines schludrig durchgef&uuml;hrten Rechtssetzungsaktes der fr&uuml;heren Bundesregierung handelt, der mal wieder vor einem Gericht kassiert werden musste. Wie das ja in den letzten Jahren h&auml;ufiger der Fall war, angefangen vom Zustimmungsgesetz zum EU- Reformvertrag, &uuml;ber den AWACS-Einsatz bis zur Zusammenlegung der Arbeits- und Sozialverwaltung in den ARGEN. In diesem Fall m&ouml;chte man jedoch kaum noch an Unf&auml;higkeit oder gar an Zufall glauben. Es beschleicht einen der Verdacht, dass hier fahrl&auml;ssigerweise eine offene Flanke f&uuml;r einen Attacke auf den Mindestlohn gelassen wurde.<\/p><p>Man fragt sich aber auch, warum das Gericht &ndash; angesichts eines Formfehlers &ndash; nicht auf den Rechtsgrundsatz des Bestandsschutzes zur&uuml;ckgegriffen hat. Es h&auml;tte ja auch anordnen k&ouml;nnen, dass die Verfahrensfehler durch eine nachtr&auml;gliche Einholung der schriftlichen Stellungnahmen der Kl&auml;ger zu heilen seien. Die gravierende Auswirkung, dass nunmehr ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag f&uuml;r 200.000 Besch&auml;ftigte aufgehoben und nunmehr wieder ein Gro&szlig;teil der Besch&auml;ftigten dieser Branche auf (staatliches) erg&auml;nzendes Arbeitslosengeld II angewiesen sein wird, h&auml;tten ja auch die Bundesverwaltungsrichter im Auge haben m&uuml;ssen. Doch diesen Vorhalt wird man erst nach Vorliegen des Urteils genauer pr&uuml;fen k&ouml;nnen.<\/p><p>Das Verfahren, diesen zwischen Post und ver.di im Jahre 2007 ausgehandelten Tarifvertrag allgemeinverbindlich zu erkl&auml;ren, ist deshalb so kompliziert geworden, weil die Gro&szlig;e Koalition einen gesetzlichen Mindestlohn verweigerte und weil der Weg zu diesem Mindestlohn f&uuml;r die Postbranche &uuml;ber den Umweg des Arbeitnehmerentsendegesetzes gegangen werden musste. Der politische Hebel war ja damals, dass mit der &Ouml;ffnung des Marktes f&uuml;r ausl&auml;ndische Postgesellschaften ein europ&auml;ischer Unterbietungswettlauf bei den L&ouml;hnen dieser Branche verhindert werden sollte. Die CDU hatte ihre Zustimmung davon abh&auml;ngig gemacht, dass die SPD im Gegenzug vorzeitig der vollst&auml;ndigen &Ouml;ffnung des Briefpostmarktes zustimmt. Das Arbeitnehmerentsendegesetz war jedoch von Anfang an nur eine gesetzliche Kr&uuml;cke zur Verhinderung von Lohndumping.<\/p><p>Wie es nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit dem Post-Mindestlohn weitergeht, ist offen. Die beklagte Verordnung und der ihr zugrund liegende Tarifvertrag laufen ohnehin bis zum 30. April dieses Jahres aus. Auch das Entsendegesetz wurde inzwischen ge&auml;ndert.<\/p><p>Ver.di verlangt den raschen Erlass einer neuen Verordnung und geht davon aus, dass durch diese Entscheidung der Postmindestlohn nicht aufgehoben ist. <\/p><p>Der Verbandschef der Postkonkurrenten betrachtet den <a href=\"http:\/\/www.agv-nbz.de\/index.php?option=com_content&amp;task=view&amp;id=68&amp;Itemid=35\">Tarifvertrag dagegen als nichtig<\/a>. Der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelledienste (AGV-NBZ), dessen Mitgliederzahl allerdings unklar ist, versteht sich als Vertreter  u.a. der PIN Mail AG, von TNT, ANNEN-POST, Brief Express R&ouml;der, CITIPOST, DBU &ndash; Die Briefunion, NET-DBS, PIN AG, Porto Sparen im Norden, Punkt Direkt Vertrieb, Speedy Express, Th&uuml;ringer Post Service, Westdeutscher Post Service WEST MAIL und anderer mehr. Diese Briefzusteller bedienen sich vor allem Gro&szlig;kunden, darunter (interessanterweise) auch Kommunen, wie Berlin, K&ouml;ln Leipzig. Sie &bdquo;ersparen&ldquo; sich damit beim Porto eines Briefes 7 Cent. Die Gegenrechnung, wie viel Geld die Kommunen im Gegenzug f&uuml;r Alg II-Aufstocker aufbringen m&uuml;ssen, haben wohl die wenigsten aufgemacht. Zu den Kunden geh&ouml;ren aber auch Kirchen und sogar Gewerkschaften wie Transnet.<\/p><p>Florian Gerster geht ganz selbstverst&auml;ndlich davon aus, dass die von ihm vertretenen Firmen k&uuml;nftig wieder mit vom Staat subventionierten Niedrigl&ouml;hnen gro&szlig;er Teile der Besch&auml;ftigten kalkulieren k&ouml;nnen und auf der Basis eines solchen Gesch&auml;ftsmodells wieder &bdquo;verst&auml;rkt investieren&ldquo; k&ouml;nnten. Der vom Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelledienste (AGV-NBZ) im Dezember 2007 abgeschlossene Tarifvertrag mit Mindestl&ouml;hnen 7,50 Euro (West) und 6.50 Euro (Ost) gilt bis 31. Dezember 2010.<br>\nAls Tarifpartner stand dem AGV-NBZ die von den Arbeitgebern selbst angesto&szlig;ene GNBZ (Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste) gegen&uuml;ber, der das Amtsgericht K&ouml;ln den Gewerkschaftsstatus nicht zu erkannte. Unter welchem &bdquo;Gleichgewicht&ldquo; der Tarifpartner dieser Tarifvertrag zustande kam, zeigte sich etwa daran, dass die Besch&auml;ftigten der PIN AG von ihrem Arbeitgeber zur Demonstration gegen einen Mindestlohn <a href=\"http:\/\/www.swr.de\/report\/-\/id=233454\/nid=233454\/did=2624448\/1j0ow68\/index.html\">animiert wurden<\/a>. <\/p><p>Der Multifunktionsinhaber Florian Gerster, Unterst&uuml;tzer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft und offenbar immer noch SPD-Mitglied, musste sich &uuml;brigens als Chef der Bundesagentur, wo er als erste Amtshandlung sein Gehalt auf 800.000 Euro hochsetzte, zur&uuml;ckziehen, weil er rund 38 Millionen f&uuml;r Berater ausgegeben hat.  Um die damalige Bundesanstalt f&uuml;r Arbeit effektiv leiten zu k&ouml;nnen, hielt es Gerster f&uuml;r notwendig, je einen Chauffeur in N&uuml;rnberg, in Berlin und in seiner Heimatstadt Worms zur <a href=\"http:\/\/www.stern.de\/politik\/deutschland\/florian-gerster-im-portraet-das-chamaeleon-und-die-berater-609312.html?pr=1\">Verf&uuml;gung zu haben<\/a>. Gerster war schon immer ein Anh&auml;nger eines Kombi-Lohn-Modells, bei dem der Staat die L&ouml;hne subventioniert. <\/p><p>Sollte es nicht rasch wieder zu einem ausk&ouml;mmlichen einheitlichen Mindestlohn bei den Briefzustellern kommen, wird es zu einem staatlich subventionierten Wettbewerb der Konkurrenten der Post AG kommen, dem die Post nicht lange standhalten k&ouml;nnte. Die &bdquo;neuen&ldquo; Brief- und Zustelldienste k&ouml;nnen sich ja nur deswegen auf dem Markt halten, weil sie ihre Briefzusteller noch mehr als die Post ausbeuten. Die Post AG wird nachziehen und die L&ouml;hne nach unten anpassen m&uuml;ssen. Wenn dieser &bdquo;Wettbewerb&ldquo; so weiter l&auml;uft, dann haben wir zum Schluss eine ganz neue Form der alten Post-&bdquo;Beamten&ldquo;  wieder, n&auml;mlich solche, die der Staat als Arbeitslosengeld II-Empf&auml;nger alimentiert &ndash; wenn auch auf dem Niveau der Bed&uuml;rftigkeit.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern der Klage der Post-Konkurrenten PIN Mail und TNT sowie des Arbeitgeberverbandes der Kurier-Express-Post-Dienste gegen die Postmindestlohn-Verordnung stattgegeben. In der Konsequenz hei&szlig;t dies, dass in der gesamten Branchen f&uuml;r 200.000 Besch&auml;ftigte nunmehr kein allgemeinverbindlicher Mindestlohn (zwischen 8,00 und 9,80 Euro bei Briefzustellern) mehr existiert. 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