{"id":45023,"date":"2018-07-18T12:41:36","date_gmt":"2018-07-18T10:41:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=45023"},"modified":"2018-07-19T07:14:03","modified_gmt":"2018-07-19T05:14:03","slug":"rundfunkgebuehr-vor-verfassungsgericht-kritik-an-den-oeffentlich-rechtlichen-ja-abschaffung-nein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=45023","title":{"rendered":"Rundfunkgeb\u00fchr vor Verfassungsgericht &#8211; Kritik an den \u00d6ffentlich-Rechtlichen: Ja! Abschaffung: Nein!"},"content":{"rendered":"<p>Das Bundesverfassungsgericht hat an diesem Mittwoch fast alle Klagen gegen die Ausgestaltung der Rundfunkgeb&uuml;hren abgeschmettert. Demnach gilt die umk&auml;mpfte pauschale Erhebung als verfassungsgem&auml;&szlig;. Obwohl sie vom Gericht nun nicht verhandelt wurden, schwingen bei dem Thema immer auch grunds&auml;tzliche Fragen mit &ndash; etwa zur Existenzberechtigung des &ouml;ffentlich-rechtlichen Rundfunks und zum von ihm mutma&szlig;lich nicht erf&uuml;llten gesellschaftlichen Auftrag. Diese Fragen und eine sehr berechtigte inhaltliche Kritik sollten aber nicht in die Forderung m&uuml;nden, das &ouml;ffentlich-rechtliche Mediensystem ganz abzuschaffen. Von <strong>Tobias Riegel<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_7958\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-45023-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/180718_Kritik_an_den_Oeffentlich_Rechtlichen_Ja_Abschaffung_Nein_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/180718_Kritik_an_den_Oeffentlich_Rechtlichen_Ja_Abschaffung_Nein_NDS.mp3\">http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/180718_Kritik_an_den_Oeffentlich_Rechtlichen_Ja_Abschaffung_Nein_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/180718_Kritik_an_den_Oeffentlich_Rechtlichen_Ja_Abschaffung_Nein_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=45023-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/180718_Kritik_an_den_Oeffentlich_Rechtlichen_Ja_Abschaffung_Nein_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"180718_Kritik_an_den_Oeffentlich_Rechtlichen_Ja_Abschaffung_Nein_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Der Rundfunkbeitrag verst&ouml;&szlig;t laut Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen nicht gegen das Grundgesetz, <a href=\"https:\/\/www.tagesschau.de\/inland\/rundfunkbeitrag-bunderverfassungsgericht-103.html\">wie Medien berichten<\/a>. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe widerrief <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2018\/07\/rs20180718_1bvr167516.html\">in seinem aktuellen Urteil<\/a> lediglich die Regelung f&uuml;r Zweitwohnungen. Die &uuml;brige Ausgestaltung des Beitrags von derzeit monatlich 17,50 Euro pro Wohnung zur Finanzierung des &ouml;ffentlich-rechtlichen Rundfunks sei aber rechtens. Obwohl das &ouml;ffentlich-rechtliche System beim Verfassungsgericht nicht prinzipiell zur Debatte stand, provoziert der Richterspruch generelle Fragen zur Existenzberechtigung von ARD, ZDF und Deutschlandfunk. Deren Fundamental-Kritiker finden sich am &bdquo;linken&ldquo; Rand ebenso wie in der AfD, der CSU oder in den Konzernzentralen der Privatmedien &ndash; man sollte ihnen nicht nachgeben. <\/p><p>Das Urteil (Az. 1 BvR 1675\/16 u.a.), das die ungerechte pauschale Rundfunkgeb&uuml;hr pro Wohnung nun gest&auml;rkt hat, ist kritikw&uuml;rdig. Hier hat das Bundesverfassungsgericht seinen Auftrag verfehlt, das bei vielen B&uuml;rgern verletzte Gerechtigkeitsgef&uuml;hl wiederherzustellen. In diesem Bereich gibt es also nach wie vor begr&uuml;ndete Motivationen, gegen das konkrete Bezahlmodell zu protestieren. Mutma&szlig;lich wird das Urteil die Gem&uuml;ter nicht beruhigen.<\/p><p>Auch kann man mit Recht sehr viel inhaltliche Kritik am &ouml;ffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland &uuml;ben. Wer vom Ausland unterst&uuml;tzte islamistische K&auml;mpfer &uuml;ber Jahre als syrische &bdquo;Rebellen&rdquo; bezeichnet, oder ganz offen den Regime-Change in der Ukraine 2014 unterst&uuml;tzt wie ARD, ZDF und Deutschlandfunk, hat seine Seriosit&auml;t vorerst verspielt &ndash; diese Redakteure k&ouml;nnen sich auch nicht mit &bdquo;Fehlern, die eben unterlaufen&ldquo;, rechtfertigen. Hier wurden mutma&szlig;lich langfristige Kampagnen gefahren. Auch die h&auml;ufigen Positionierungen gegen den Wagenknecht-Fl&uuml;gel der Linkspartei, ein scheinbar starker transatlantischer Einfluss und eine unangebrachte mutma&szlig;liche Regierungsn&auml;he widersprechen dem Programmauftrag.<\/p><p><strong>Abschaffung der &Ouml;ffentlich-Rechtlichen verbessert nicht die Medienlandschaft<\/strong><\/p><p>Mit einer Abschaffung oder Schw&auml;chung des &ouml;ffentlich-rechtlichen Systems w&uuml;rden diese Kritikpunkte aber nicht abgestellt. Denn fallen die &Ouml;ffentlich-Rechtlichen weg, dominieren private Medienkonzerne wie Bertelsmann und Springer &ndash; und diese Konzernmedien haben sich bei den oben erw&auml;hnten Themen ebensowenig mit journalistischem Ruhm bekleckert wie ARD, ZDF und Deutschlandfunk. <\/p><p>Dazu kommt, dass B&uuml;rger die Vorg&auml;nge innerhalb der Privatmedien kaum beeinflussen k&ouml;nnen. Im Vergleich dazu haben wenigstens in der Theorie die Gremien von ARD, ZDF und Deutschlandfunk einen demokratischen Auftrag. Wenigstens in der Theorie kann man sich mit Beschwerden an sie wenden, man kann sich statt auf den zahnlosen Presserat auf konkrete Gesetzestexte berufen. Diese Vorst&ouml;&szlig;e werden fast immer abgeblockt, das ist frustrierend &ndash; bei Privatmedien gibt es aber nicht einmal die theoretische M&ouml;glichkeit, wie etwa im &bdquo;Neuen Deutschland&ldquo; zu lesen war:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Wer au&szlig;erhalb des Springer-Konzerns hat eigentlich den Herausgeber der &raquo;Bild&laquo;-Gruppe, Kai Diekmann, mitbestimmt? Wer k&ouml;nnte ihn wieder abberufen? Diese Fragen sind dann berechtigt, wenn Boulevard-Chefs nicht mehr nur berichten, sondern sich mutma&szlig;lich zum politisch-moralischen Korrektiv und etwa zum Sturz eines Bundespr&auml;sidenten berufen f&uuml;hlen. Die Antwort ist bekannt: Die B&uuml;rger (auch die Nicht-&raquo;Bild&laquo;-Leser) m&uuml;ssen das h&ouml;chst wirkungsvolle politische Sendungsbewusstsein des Springer-Personals ertragen, ohne auf diese Meinungsbildung demokratisch Einfluss nehmen zu k&ouml;nnen. So kann ein von der Minderheit der &raquo;Bild&laquo;-K&auml;ufer und potenten Anzeigenkunden finanziertes Produkt die Politik f&uuml;r eine von den Entscheidungsprozessen ausgeschlossene Mehrheit ver&auml;ndern. Dieses Recht steht potenziell auch allen anderen Privatmedien zu &ndash; wodurch eigentlich Meinungsvielfalt entstehen soll. Die Gremien von ARD, ZDF und Deutschlandradio sind dagegen leidlich demokratisch legitimiert.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p><strong>Tendenzfreiheit und der Kampf gegen eine neoliberale gro&szlig;e Koalition der Privatmedien<\/strong><\/p><p>Zu all dem kommt die erheblich weiter gefasste Tendenzfreiheit f&uuml;r Privatmedien. Dass man als Mitarbeiter des Springer-Konzerns automatisch <a href=\"http:\/\/nachhaltigkeit.axelspringer.de\/de\/grundsaetze\/unternehmensgrundsaetze.html\">ein Bekenntnis zur transatlantischen Freundschaft ablegt<\/a>, ist bekannt. Das w&auml;re in dieser Offenheit bei &ouml;ffentlich-rechtlichen Sendern immerhin nicht m&ouml;glich. Das bedeutet keineswegs, dass ARD, ZDF und Deutschlandfunk nicht mutma&szlig;lich von transatlantischen Strukturen durchdrungen w&auml;ren.<\/p><p>Und nicht zuletzt muss man an die Zukunft denken: M&ouml;glicherweise k&ouml;nnen die jetzt von Neoliberalen besetzten und unverbl&uuml;mt instrumentalisierten Strukturen des &ouml;ffentlichen Rundfunks eines Tages von einer fortschrittlichen Regierung genutzt werden &ndash; die hat dann immerhin begrenzte publizistische M&ouml;glichkeiten gegen die Propaganda einer wirtschaftsliberalen gro&szlig;en Koalition aus Privatmedien. Aber: Ob man sich auch dann noch &uuml;ber zu viel &bdquo;Regierungsn&auml;he&ldquo; beschweren wird? Generell: Die Vergangenheit und die Geschichte des Neoliberalismus zeigt, dass die Gesellschaft einmal privatisierte Bereiche nur sehr m&uuml;hevoll zur&uuml;ckerobern kann. Darum darf sie den &ouml;ffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht aus der Hand geben. <\/p><p>Das bedeutet nicht, dass sich die das Programm finanzierenden B&uuml;rger mit dem kl&auml;glichen aktuellen Zustand der Inhalte von ARD, ZDF und Deutschlandfunk abfinden sollten. Man sollte aber bei dem berechtigten Protest aufpassen, dass man sich nicht von privaten Medienkonzernen instrumentalisieren l&auml;sst und im &Uuml;berschwang wichtige Kontrollm&ouml;glichkeiten aus der Hand gibt. So m&uuml;sste das Fazit zum Zustand der &ouml;ffentlich-rechtlichen Sender lauten: &Auml;ndern? Ja! Abschaffen? Nein!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesverfassungsgericht hat an diesem Mittwoch fast alle Klagen gegen die Ausgestaltung der Rundfunkgeb&uuml;hren abgeschmettert. Demnach gilt die umk&auml;mpfte pauschale Erhebung als verfassungsgem&auml;&szlig;. 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