{"id":4508,"date":"2010-02-08T11:31:18","date_gmt":"2010-02-08T10:31:18","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=4508"},"modified":"2014-08-06T11:54:20","modified_gmt":"2014-08-06T09:54:20","slug":"elena-buerokratieabbau-oder-elektronische-buergerueberwachung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=4508","title":{"rendered":"ELENA \u2013 B\u00fcrokratieabbau oder elektronische B\u00fcrger\u00fcberwachung?"},"content":{"rendered":"<p>Das Gesetz &uuml;ber das Verfahren zum <strong>EL<\/strong>ektronischen <strong>E<\/strong>ntgelt<strong>NA<\/strong>chweis (ELENA-Verfahrensgesetz) wird von der Bundesregierung als wichtiger Meilenstein zum Abbau von bestehender B&uuml;rokratie propagiert. Unternehmen w&uuml;rden damit ab 2012 j&auml;hrlich um 85 Millionen Euro B&uuml;rokratiekosten entlastet.<br>\nAngeblich h&auml;tten die Arbeitgeber jedes Jahr rund 60 Millionen Entgeltbescheinigungen auf Papier ausstellen m&uuml;ssen, damit B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger Leistungen vom Staat beantragen konnten. Mit dem elektronischen Verfahren soll das Ziel verfolgt werden, die Beantragung von Sozialleistungen zu vereinfachen.<br>\nArbeitgeber beklagen jedoch den bei der Einf&uuml;hrung erforderlichen b&uuml;rokratischen Aufwand und Gewerkschaften sowie Datensch&uuml;tzer bef&uuml;rchten, dass mit der v&ouml;llig &uuml;berdimensionierten Datensammlung ELENA massiv in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der B&uuml;rger eingegriffen werde. Von Christine Wicht<br>\n<!--more--><br>\nAm 25. Juni 2008 hat das Bundeskabinett den &bdquo;elektronischen Einkommensnachweis&ldquo; beschlossen. Das Gesetz wurde am 01.04.2009 im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 17, Seite 634) ver&ouml;ffentlicht und ist am Tag darauf in Kraft getreten. Die zentralen Vorschriften befinden sich in den &sect;&sect; 95 bis 103 SGB IV. Seit dem 1. Januar 2010 verpflichtet der Bund nun rund 3 Mio. Arbeitgeber, in einem Zeitraum von 3-5 Tagen nach Abrechnung, die Daten von &uuml;ber 40 Millionen Besch&auml;ftigen zur zentralen Speicherung an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) beim Tr&auml;ger der Rentenversicherung in W&uuml;rzburg zu melden. Eine Auskunft was nun genau gespeichert ist, k&ouml;nnen Besch&auml;ftigte jedoch nicht vor 2012 erhalten, da erst dann der Abruf durch die abrufberechtigten Stellen m&ouml;glich ist. <\/p><p>Nach Auffassung des Unabh&auml;ngigen Landeszentrum f&uuml;r Datenschutz Schleswig Holstein ist es datenschutzrechtlich nicht vertretbar, dass ab 2012 Daten in Sozialverfahren genutzt werden, ohne dass deren Korrektheit zuvor von den Betroffenen &uuml;berpr&uuml;ft werden kann. Bei den &bdquo;Teilnehmern&ldquo; herrscht gro&szlig;e Unsicherheit dar&uuml;ber, welche Daten die Arbeitgeber wirklich melden, wozu ELENA  eigentlich dient und wie es in der Praxis funktioniert und &uuml;ber allem schwebt die Frage, ob diese h&ouml;chst pers&ouml;nlichen Daten auch wirklich vor unberechtigten Zugriffen und Missbrauch gesch&uuml;tzt sind? <\/p><p><strong>Entwicklungsgeschichte von ELENA<\/strong><br>\nDas ELENA-Verfahren wurde zun&auml;chst unter dem Begriff Arbeitslosenkarte (DANA 3\/2002, 32) &ouml;ffentlich und dann unter dem Begriff JobCard diskutiert. Im Sommer 2002 beschloss die Bundesregierung f&uuml;r alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Chipkarte mit einer qualifizierten digitalen Signatur einzuf&uuml;hren. Seit Herbst 2002 wird das Verfahren im Auftrag des Bundesministeriums f&uuml;r Wirtschaft und Arbeit unter der Federf&uuml;hrung der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) erprobt. Die Landesbeauftragten f&uuml;r den Datenschutz wurden &uuml;ber die Planungen erstmals im M&auml;rz 2003 konkret informiert, daraufhin stellte die ITSG der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der L&auml;nder (DSB-Konferenz) ihre Vorstellung zur Umsetzung des Konzeptes vor. <\/p><p>Wegen gravierender verfassungsrechtlicher Bedenken nahm Thilo Weichert, Leiter des Unabh&auml;ngigen Landeszentrum f&uuml;r Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) bereits 2004 dazu Stellung: <\/p><blockquote><p>&bdquo;Seit f&uuml;nf Jahren wehren sich die Landesbeauftragten f&uuml;r den Datenschutz gegen die zentrale Speicherung von Einkommensdaten der gesamten deutschen abh&auml;ngig besch&auml;ftigten Bev&ouml;lkerung zum Zweck der elektronischen Ausstellung von Einkommensnachweisen bei der Beantragung von Sozialleistungen. Hierbei handelt es sich um eine Vorratsdatenspeicherung von sensiblen Daten, die bei dem gr&ouml;&szlig;ten Teil der Bev&ouml;lkerung f&uuml;r die urspr&uuml;nglichen Zwecke nicht ben&ouml;tigt wird. Gr&ouml;&szlig;tes Interesse an diesen Daten haben viele andere Stellen, allen voran die Finanz&auml;mter. Das bisher vorgesehene Verfahren, das von Anfang an in seiner Grundstruktur unver&auml;ndert geblieben ist, w&uuml;rde technisch den zentralen Zugriff auf diese Daten ohne die Kenntnis der Betroffenen erm&ouml;glichen. Es ist v&ouml;llig unverst&auml;ndlich, weshalb das Kabinett &ndash; den Vorschl&auml;gen der Landesbeauftragten f&uuml;r Datenschutz folgend &ndash; nicht ein Verfahren der individuellen Verschl&uuml;sselung dieser hoch sensiblen Daten zugestimmt hat. Inzwischen ist klar, dass ein Verfahren mit den Schl&uuml;sseln der Arbeitnehmer, welches &uuml;brigens vom Bundesfinanzministerium favorisiert wird, technisch machbar ist. Den Beteuerungen der Bundesregierung, die Daten unterl&auml;gen einer strengen Zweckbindung, kann nach den Erfahrungen aus der Vergangenheit in anderen Zusammenh&auml;ngen wenig Glauben geschenkt werden. Sind Daten einmal vorhanden, sind diese schnell vielf&auml;ltigen Begehrlichkeiten ausgesetzt, gegen die die Betroffenen keine Abwehrm&ouml;glichkeiten haben. Das ELENA-Gesetz darf so nicht verabschiedet werden.&ldquo;<\/p><\/blockquote><p>(Siehe dazu <a href=\"https:\/\/www.datenschutzzentrum.de\/elena\/stellungnahme-jobcard.html\">Stellungnahme des Unabh&auml;ngigen Landeszentrums f&uuml;r Datenschutz (ULD) zum geplanten JobCard-Verfahren<\/a>). <\/p><p><strong>Die Erarbeitung der gemeinsamen Grunds&auml;tze f&uuml;r ELENA<\/strong><br>\nBei ELENA handelt es sich um eine standardisierte elektronische Daten&uuml;bermittlung, deshalb m&uuml;ssen die zu &uuml;bermittelnden Daten und deren Format technisch eindeutig festgelegt werden. Gem&auml;&szlig; &sect; 28b Abs. 6 SGB IV bestimmt ein Gremium die sog. gemeinsamen Grunds&auml;tze der Daten&uuml;bermittlung und den Inhalt der Datens&auml;tze f&uuml;r ELENA in der &bdquo;Datensatzbeschreibung&ldquo;.  Das Gremium setzt sich zusammen aus: GKV Spitzenverband (zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen), Deutsche Rentenversicherung Bund, Bundesagentur f&uuml;r Arbeit, Bundesagentur f&uuml;r Arbeit &ndash; Familienkasse, Deutscher St&auml;dtetag, Deutscher St&auml;dte- und Gemeindebund, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Deutscher Landkreistag, Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG), Arbeitsgemeinschaft f&uuml;r wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV) und dem Bundesbeauftragten f&uuml;r den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Die Datensatzbeschreibung muss vom Bundesministerium f&uuml;r Arbeit und Soziales (BMAS) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium f&uuml;r Wirtschaft und Technologie genehmigt werden. Zuvor ist vom BMAS die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverb&auml;nde anzuh&ouml;ren. Im Herbst 2009 ver&ouml;ffentlichte das Gremium eine Datensatzbeschreibung, die jedoch viele Freitextfelder enthielt, in welche die Arbeitgeber nach ihrem Ermessen Informationen beispielsweise &uuml;ber den K&uuml;ndigungsgrund, Streiktage, Gewerkschaftszugeh&ouml;rigkeit oder den Abmahnungsgrund eintragen konnten. Dies f&uuml;hrte zu heftiger Kritik seitens der Datensch&uuml;tzer und Gewerkschaften. Daraufhin wurde mit Zustimmung des BMAS im Dezember 2009 <a href=\"http:\/\/www.umwelt-online.de\/cgi-bin\/parser\/Drucksachen\/drucknews.cgi?texte=0892_2D09#h9\">die ge&auml;nderte Version der Datensatzbeschreibung<\/a> ver&ouml;ffentlicht. Im Dezember 2009 &uuml;bermittelte die Bundesregierung den Entwurf an den Bundesrat, der gem&auml;&szlig; &sect; 97 Abs. 6 SGB IV der Verordnung zustimmen muss. Der Entwurf der Verordnung wurde am 28.01.2010 im Ausschuss f&uuml;r Arbeit und Sozialpolitik des Bundesrates (Drucksache 892\/09) behandelt. (Quelle: <a href=\"https:\/\/www.datenschutzzentrum.de\/elena\/20100127-uebermittlung-von-daten.html\">www.datenschutzzentrum.de<\/a>)<\/p><p>Am 12.02.2010 entscheidet der Bundesrat &uuml;ber den &uuml;berarbeiteten Datenkatalog.<\/p><p><strong>Wessen Daten werden an ELENA gemeldet?<\/strong><br>\nVom Arbeitgeber ist f&uuml;r jeden Besch&auml;ftigten, auch von Beamten, Richtern, Soldaten gleichzeitig mit der Entgeltabrechnung monatlich eine Meldung (multifunktionaler Verdienstdatensatz (MVDS)) an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu liefern. Dies gilt auch f&uuml;r Monate, in denen die Besch&auml;ftigten kein Entgelt erhalten, das Arbeits- oder Dienstverh&auml;ltnis aber weiter besteht (z.B. Mutterschutz).<br>\nFolgende Meldungen sind f&uuml;r alle Besch&auml;ftigten zu erstatten,<\/p><ul>\n<li>\n\t\tdie kranken-, pflege-, renten- oder nach dem Recht der Arbeitsf&ouml;rderung versicherungspflichtig sind\n\t<\/li>\n<li>\n\t\tf&uuml;r die Beitragsanteile zur Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsf&ouml;rderung  zu zahlen sind oder\n\t<\/li>\n<li>\n\t\tdie nach &sect; 2 Absatz 1 Nummer 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch als Besch&auml;ftigte gelten\n\t<\/li>\n<li>\n\t\tdes Weiteren f&uuml;r geringf&uuml;gig Besch&auml;ftigte\n\t<\/li>\n<li>\n\t\tund f&uuml;r Beamte und Beamtinnen, Richter und Richterinnen, Soldaten und Soldatinnen sowie sonstige Besch&auml;ftigte, die einen Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grunds&auml;tzen haben und die in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsf&ouml;rderung versicherungsfrei sind\n\t<\/li>\n<\/ul><p>Empf&auml;nger und Empf&auml;ngerinnen von &Uuml;bergangsgeb&uuml;hrnissen oder Ausgleichsbez&uuml;gen nach den &sect;&sect; 11 und 11a des Soldatenversorgungsgesetzes oder von &Uuml;bergangsbeihilfen nach den &sect;&sect; 12 und 13 des Soldatenversorgungsgesetzes.<\/p><p>Der Arbeitgeber sendet monatlich die <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/sgb_4\/__97.html\">in &sect; 97 (1) SGB IV<\/a> genannten Daten an die ZSS, die nach einer Pr&uuml;fung die Daten verschl&uuml;sselt vorh&auml;lt. Es werden die Daten von &uuml;ber 40 Mio. Besch&auml;ftigten gespeichert, ohne dass feststeht, ob die Daten im Einzelfall tats&auml;chlich gebraucht werden (Vorratsdatenhaltung). Nachtr&auml;gliche &Auml;nderungen m&uuml;ssen sofort mitgeteilt und das Protokoll der &Uuml;bermittlung vom Arbeitgeber zwei Jahre lang gespeichert werden.  Meldungen sind praktisch f&uuml;r alle Arbeitnehmer zu erstatten, auch f&uuml;r mitarbeitende Familienangeh&ouml;rige in der Landwirtschaft, versicherungsfreie Altersvollrentner,  Seeleute, Praktikanten, Werkstudenten und andere. Ausgenommen von der Meldepflicht sind nur: <\/p><ul>\n<li>\n\t\tgeringf&uuml;gig Besch&auml;ftigte in Privathaushalten nach &sect; 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch\n\t<\/li>\n<li>\n\t\tWehr- und Zivildienstleistende (ist noch nicht 100%ig gekl&auml;rt)\n\t<\/li>\n<li>\n\t\tGefangene, die nach &sect; 26 Absatz 1 Nummer 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch versicherungspflichtig sind\n\t<\/li>\n<li>\n\t\tBeamte und Beamtinnen, Richter und Richterinnen oder Soldaten und Soldatinnen im Ruhestand\n\t<\/li>\n<li>\n\t\tArbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Karenzentsch&auml;digungen nach den &sect;&sect; 74 bis 75d des Handelsgesetzbuchs erhalten\n\t<\/li>\n<li>\n\t\tBezieher von Versorgungsbez&uuml;gen der betrieblichen Altersversorgung\n\t<\/li>\n<\/ul><p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.das-elena-verfahren.de\/fragen-und-antworten\/sachliche-fragen\/teilnehmergruppen\/teilnehmer\">www.das-elena-verfahren.de<\/a><\/p><p>Es besteht eine Pflicht f&uuml;r jeden Arbeitgeber, auch f&uuml;r einen kleinen Handwerker mit nur einem Gesellen oder einen Arzt mit einer Sprechstundenhilfe, die Daten des Besch&auml;ftigten zu melden. Gem&auml;&szlig; der Verordnung des Bundesministeriums f&uuml;r Arbeit und Soziales vom 18.12.2009 m&uuml;ssen folgende Daten gemeldet werden:<\/p><ul>\n<li>\n\t\tder Name und die Anschrift des Meldepflichtigen; soweit die Betriebsst&auml;tte der st&auml;ndigen Besch&auml;ftigung der zu meldenden Person von dem Sitz des Arbeitgebers oder Dienstherrn abweicht, zus&auml;tzlich der Ort und die Anschrift der Betriebsst&auml;tte\n\t<\/li>\n<li>\n\t\tder Sitz der Betriebsst&auml;tte in der Bundesrepublik Deutschland; gesondert ist zu melden, ob die Betriebsst&auml;tte im Beitrittsgebiet liegt oder nicht\n\t<\/li>\n<li>\n\t\tder Name und die Anschrift der zu meldenden Person\n\t<\/li>\n<li>\n\t\tbei ausl&auml;ndischen Anschriften das L&auml;nderkennzeichen\n\t<\/li>\n<li>\n\t\tdie Verfahrensnummer (&sect; 97 Absatz 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) oder die Versicherungsnummer (&sect; 147 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) der zu meldenden Person\n\t<\/li>\n<li>\n\t\tder Tag des Beginns der Besch&auml;ftigung und, wenn die Besch&auml;ftigung im letzten Abrechnungszeitraum geendet hat, der Tag des Endes der Besch&auml;ftigung sowie der bescheinigte Abrechnungszeitraum innerhalb eines Kalendermonats\n\t<\/li>\n<li>\n\t\tdie vereinbarte Wochenarbeitszeit\n\t<\/li>\n<li>\n\t\tdie Steuerklasse in Zahlen (&sect; 38b des Einkommensteuergesetzes), gegebenenfalls einschlie&szlig;lich des berechneten Faktors (&sect; 39f des Einkommensteuergesetzes), und die Zahl der Kinderfreibetr&auml;ge\n\t<\/li>\n<li>\n\t\tdie Personengruppe, der Beitragsgruppenschl&uuml;ssel, der T&auml;tigkeitsschl&uuml;ssel und die zust&auml;ndige Einzugsstelle f&uuml;r den Gesamtsozialversicherungsbeitrag\n\t<\/li>\n<\/ul><p>Au&szlig;erdem sind zum Entgelt zu &uuml;bermitteln:<\/p><ul>\n<li>\n\t\tdas Gesamtbruttoentgelt,\n\t<\/li>\n<li>\n\t\tdas fiktive Bruttoarbeitsentgelt, soweit es vom Gesamtbruttoentgelt abweicht,\n\t<\/li>\n<li>\n\t\tder individuell zu versteuernde Arbeitslohn, getrennt nach laufenden und sonstigen Bez&uuml;gen und Abz&uuml;gen,\n\t<\/li>\n<li>\n\t\tder pauschal besteuerte Arbeitslohn, getrennt nach den &sect;&sect; 37b, 40, 40a und 40b des Einkommensteuergesetzes,\n\t<\/li>\n<li>\n\t\tder steuerfreie Arbeitslohn,\n\t<\/li>\n<li>\n\t\tdas Sozialversicherungsbruttoentgelt nach den &sect;&sect; 341 bis 345b des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, getrennt nach laufenden und einmaligen Bez&uuml;gen und Abz&uuml;gen,\n\t<\/li>\n<li>\n\t\tfolgende gesetzliche Abz&uuml;ge vom individuell steuerpflichtigen Arbeitslohn und Sozialversicherungsbruttoentgelt gesondert aus laufendem und einmaligem Bruttoentgelt (Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidarit&auml;tszuschlag sowie Arbeitnehmerbeitr&auml;ge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsf&ouml;rderung,\n\t<\/li>\n<li>\n\t\tder Arbeitgeberzuschuss zu den Beitr&auml;gen f&uuml;r eine freiwillige oder private Kranken- und Pflegeversicherung sowie den Arbeitgeberanteil zu einer berufsst&auml;ndischen Versorgungseinrichtung,\n\t<\/li>\n<li>\n\t\tder Gesamtbeitrag zu einer freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung,\n\t<\/li>\n<li>\n\t\tder Gesamtpflichtbeitrag zu einer berufsst&auml;ndischen Versorgungseinrichtung,\n\t<\/li>\n<li>\n\t\tdie vom Arbeitnehmer &uuml;bernommenen pauschalen Steuerbetr&auml;ge.\n\t<\/li>\n<\/ul><p>Das Bundesministerium f&uuml;r Arbeit und Soziales ist berechtigt auf Basis einer Rechtsverordnung den Datenkatalog zu erweitern oder verk&uuml;rzen, ohne dass dazu eine Gesetzes&auml;nderung n&ouml;tig ist (<a href=\"http:\/\/www.bmwi.de\/BMWi\/Redaktion\/PDF\/Gesetz\/elena,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf\">&sect; 97 Absatz 6, ELENA-Verfahrensgesetz [PDF &ndash; 94KB]<\/a> .<\/p><p>Das unabh&auml;ngige Landeszentrum f&uuml;r Datenschutz Schleswig-Holstein wies in einer Presserkl&auml;rung vom 27.01.2010 darauf hin, dass die umstrittenen Angaben zur K&uuml;ndigung und zur Rechtm&auml;&szlig;igkeit von Streiks bereits vor Einf&uuml;hrung von ELENA in den vom Arbeitgeber auszuf&uuml;llenden Formularen, enthalten sind. In der bisherigen &bdquo;Arbeitsbescheinigung&ldquo; f&uuml;r den Bezug von Arbeitslosengeld I ist anzugeben, ob der K&uuml;ndigung eine Abmahnung vorausgegangen ist; auch das vermeintlich vertragswidrige Verhalten des Arbeitnehmers muss genannt werden. Es ist jedoch ein Unterschied, ob diese Informationen in einem individuellen Verfahren erhoben werden, oder ob sie auf Vorrat f&uuml;r alle Besch&auml;ftigten der Bundesrepublik Deutschland in einer zentralen Datenbank gespeichert werden. (Quelle: <a href=\"https:\/\/www.datenschutzzentrum.de\/elena\/20100127-uebermittlung-von-daten.html\">Datenschutzzentrum<\/a>)<\/p><p><strong>Wer tr&auml;gt die Kosten?<\/strong><br>\nBei der Einf&uuml;hrung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) hat sich der Vermittlungsausschuss am 04.03.2009 darauf verst&auml;ndigt, dass die Anschubfinanzierung des Vorhabens f&uuml;r den Zeitraum 2009 bis 2013 durch Bundesmittel erfolgt. Pro Jahr sollen hierf&uuml;r 11 Millionen Euro bereitstehen. Ab 2014 soll die Finanzierung des Vorhabens von denjenigen Bundes- und L&auml;nderbeh&ouml;rden getragen werden, die &uuml;ber ELENA Daten abrufen. Urspr&uuml;nglich war vorgesehen, dass der Bund f&uuml;r die Anschubfinanzierung ein Darlehen zur Verf&uuml;gung stellt, welches ab 2019 zur&uuml;ckzuzahlen gewesen w&auml;re. Der Bundesrat hatte jegliche Beteiligung der L&auml;nderbeh&ouml;rden an der Finanzierung abgelehnt und in seinem Anrufungsbeschluss gefordert, dass der Bund f&uuml;r s&auml;mtliche Kosten aufkommt. Nicht einigen konnten sich Bund und L&auml;nder darauf, das Wohngeld von dem Verfahren auszunehmen. Damit bleibt ELENA f&uuml;r Ausk&uuml;nfte &uuml;ber den Arbeitsverdienst beim Wohngeldantrag anwendbar. Die L&auml;nder hatten die Einbeziehung des Wohngeldes wegen des ihrer Ansicht nach unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;igen Verwaltungsaufwandes abgelehnt. (Quelle: <a href=\"http:\/\/www.bundesrat.de\/cln_161\/nn_6906\/DE\/presse\/pm\/2009\/031-2009.html?__nnn=true\">Bundesrat<\/a>)<\/p><p><strong>Wie funktioniert die Signaturkarte f&uuml;r ELENA?<\/strong><br>\nWill ein Besch&auml;ftigter k&uuml;nftig Sozialleistungen wie Wohngeld, Arbeitslosen- oder Elterngeld beantragen, so wird er zu einer f&uuml;r viele vollkommen undurchschaubaren Prozedur per Gesetz verpflichtet. Zur Verwaltungsvereinfachung verlangt der Sachbearbeiter den direkten Online-Zugriff auf alle Daten des Antragstellers, sonst kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Der Zugriff ist nur mit einer pers&ouml;nlichen Signaturkarte m&ouml;glich. Wie kommt der B&uuml;rger also zu dieser Karte? Der Besch&auml;ftigte muss bei einem Signaturkartenanbieter (Geldinstitut, oder einem der Anbieter siehe unten) eine Signaturkarte beantragen, die den Spezifikationen des vom Bundesamt f&uuml;r Sicherheit und Informationstechnik erschaffenen eCard-API Frameworks entspricht. Das ist eine vom Bund vorgeschriebene Methode, die die eigenh&auml;ndige Unterschrift durch ein elektronisches Verfahren f&uuml;r verschiedenste Anwendungen des eCard-Prinzips, dazu geh&ouml;ren auch ELSTER, Gesundheitskarte und ePass und eAusweis jetzt umbenannt in nPA (neuer Personalausweis), ersetzt. (Quelle: <a href=\"https:\/\/www.bsi.bund.de\/cln_183\/sid_0FC035B27F2B02A3CDFF5D50FE116D50\/ContentBSI\/Publikationen\/TechnischeRichtlinien\/tr03112\/index_htm.html\">Bundesamt f&uuml;r Sicherheit in der Informationstechnik<\/a>)<\/p><p>Anbieter von Signaturkarten sind  DATEV, D-Trust (Bundesdruckerei), Deutsche Post Com, DSV-Gruppe (Deutscher Sparkassenverlag) TC Trustcenter, Deutsche Telekom AG (IT-Systems), siehe <a href=\"http:\/\/www.t7ev.de\/index.php?id=748&amp;L=1\">T7 e.V.<\/a>. Der Besch&auml;ftigte muss pers&ouml;nlich zu dem ausgew&auml;hlten Signaturkartenanbieter oder autorisierten Partner gehen und sich anhand seines Ausweisdokumentes identifizieren lassen. Erst nach erfolgreicher Identifizierung wird die Signaturkarte ausgeh&auml;ndigt bzw. zugesandt. Dann wird die Karte freigeschaltet. Je nach Anbieter muss die Signaturkarte einmalig per speziellem Einmal-PIN aktiviert bzw. die f&uuml;r die Signaturfunktion notwendigen Informationen auf die bereits vorhandene signaturf&auml;hige Karte geladen werden. Der eigene Computer kann eventuell daf&uuml;r benutzt werden (abh&auml;ngig vom Betriebssystem), dazu ben&ouml;tigt man eine Software und einen Chipkartenleser. Beides erh&auml;ltlich bei den oben genannten Anbietern. Nach dieser komplexen Prozedur kann der Antrag auf eine Sozialleistung &uuml;berhaupt erst bearbeitet werden. Mit dieser Karte meldet der Besch&auml;ftigte dann die Signatur bei der <a href=\"http:\/\/www.juraforum.de\/gesetze\/SGB%20IV\/100SGBIV\/100SGBIV_SGB%20IV_aufgaben_und_befugnisse_der_registratur_fachverfahren.html\">Registratur Fachverfahren<\/a> oder bei einer Anmeldestelle (z.B. Agentur f&uuml;r Arbeit) an. Diese Stelle verkn&uuml;pft im Anschluss daran die Identifikationsnummer des Zertifikates der angemeldeten Chipkarte mit der Rentenversicherungsnummer des Arbeitnehmers. Die separate Registratur Fachverfahren wird von der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) als gemeinsames Unternehmen der gesetzlichen Krankenkassen verwaltet.<\/p><p>Im Falle einer Arbeitslosigkeit geht der Betroffene mit seiner Signaturkarte zur Agentur f&uuml;r Arbeit, die dann die Arbeitnehmerdaten bei der ZSS anfordert. Die Chipkarte des Arbeitslosen dient  zusammen mit der Signaturkarte des Agenturmitarbeiters der Legitimation der Beteiligten. Nach &Uuml;berpr&uuml;fung aller Informationen durch die ZSS, &uuml;bermittelt sie die angeforderten Arbeitnehmerdaten an die Agentur f&uuml;r Arbeit, die dann die Daten verarbeiten kann. Die Kosten des qualifizierten Zertifikates w&uuml;rden nach Aussage der Wirtschaft zuk&uuml;nftig bei rund 10,- &euro; f&uuml;r 3 Jahre liegen. Genutzt werden kann jede Karte, auf die eine qualifizierte Signatur aufgeladen werden kann, beispielsweise der digitale n-Personalausweis, die Bankkarte oder die Gesundheitskarte. Auf Antrag werden B&uuml;rgern die Kosten f&uuml;r das Zertifikat erstattet, damit niemand vom Anspruch auf eine Sozialleistung ausgeschlossen werden kann. (Quelle: <a href=\"http:\/\/www.bmwi.de\/BMWi\/Navigation\/Wirtschaft\/Wirtschaftspolitik\/buerokratieabbau,did=307086.html\">Bundesministerium f&uuml;r Wirtschaft<\/a>)<\/p><p>Gem&auml;&szlig; &sect; 98 des ELENA-Verfahrensgesetzes &bdquo;Mitwirkung des Besch&auml;ftigten&ldquo; haben sich Besch&auml;ftigte, Beamte, Richter und Soldaten zum Verfahren anzumelden, sobald eine Sozialleistung beantragt wird. Es besteht also eine gesetzliche Pflicht sich gem&auml;&szlig; der oben genannten Prozedur anzumelden. Wahlfreiheit hat der B&uuml;rger nicht! Wie das f&uuml;r &auml;ltere Mitb&uuml;rger zu bewerkstelligen ist, dar&uuml;ber hat sich der Normenkontrollrat wohl kaum Gedanken gemacht, als er in einem Gutachten die Einf&uuml;hrung von ELENA empfohlen hat. (Quelle: <a href=\"http:\/\/www.normenkontrollrat.bund.de\/nn_258018\/Webs\/NKR\/Content\/DE\/Publikationen\/2007-12-07-gutachten-des-nkr-zum-elena-verfahren.html\">Nationaler Normenkontrollrat<\/a>)<\/p><p><strong>Kritik der Gewerkschaften an ELENA<\/strong><br>\nDer ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske sagte gegen&uuml;ber der &laquo;Hannoverschen Allgemeinen Zeitung: &bdquo;Ein urspr&uuml;nglich sinnvolles Projekt wird durch eine aberwitzige Datensammelwut ins absolute Gegenteil verkehrt&ldquo;. Die Dienstleistungsgewerkschaft hat angek&uuml;ndigt s&auml;mtliche Klagem&ouml;glichkeiten gegen <a href=\"http:\/\/www.das-elena-verfahren.de\/verantwortung\/gremien\/ak-elena\/gemeinsame-grundsaetze\/gemeinsame-grundsaetze-datensatzbeschreibung-version-1.2\/download\">diesen Datenkatalog [PDF &ndash; 156KB]<\/a> zu pr&uuml;fen. Norbert Warga, Datenschutzbeauftragter von ver.di, bef&uuml;rchtet, dass eine Bundesregierung den gesetzlichen Nutzungsrahmen kurzerhand erweitern kann. &bdquo;Und wenn immer mehr Datenbanken zu Steuern, Gesundheit, Einkommen, Sozialleistungen, Bankdaten, Verkehrsdaten, Ordnungsdaten, Polizeidaten etc. angelegt werden und der Staat sich darauf selbst Zugriffe einr&auml;umt und diese schleichend erweitert, ist Deutschland auf dem Weg zum Big-Brother-Staat&ldquo; (Quelle: <a href=\"http:\/\/publik.verdi.de\/2008\/ausgabe_10\/gesellschaft\/meinung\/seite_15\/A10\">Ver.di Publik<\/a>).<\/p><p>Wir sind auf dem besten Wege die Orwell&rsquo;schen Phantasien in die Tat umzusetzen. Nach Bekanntwerden der Mitarbeiterbespitzelung bei Lidl, der Deutschen Bahn und der Telekom  reagieren Arbeitnehmer zu Recht ausgesprochen sensibel auf das Thema Datenspeicherung. Die F&auml;lle haben gezeigt, dass bei Arbeitgebern kaum mehr eine Hemmschwelle existiert um sich &uuml;ber die Pers&ouml;nlichkeitsrechte von Besch&auml;ftigten hinwegzusetzen. Deshalb fordern der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften seit Jahren wirksame gesetzliche Regelungen in einem eigenst&auml;ndigen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, die sicherstellen, dass dem Pers&ouml;nlichkeitsrecht der Besch&auml;ftigten im Arbeitsverh&auml;ltnis Rechnung getragen wird. F&uuml;r den DGB muss bei Verfahren wie der elektronischen Gesundheitskarte und ELENA zwingend sichergestellt werden, dass die pers&ouml;nlichen Daten der Betroffenen vor unbefugtem Zugriff gesch&uuml;tzt sind und nur in Kenntnis und mit Zustimmung der Betroffenen verwendet werden k&ouml;nnen. Solange daran Zweifel bestehen, muss die Verwendung ausgeschlossen sein.&ldquo; (Quelle: <a href=\"http:\/\/www.verdi-innotec.de\/upload\/m4b0fc8717d476_verweis3.pdf\"> Ver.di-Innotec [PDF &ndash; 29KB]<\/a>)<\/p><p>Auch der ver.di Landesbezirksfachbereichsvorstand FB08 Hessen fordert die R&uuml;cknahme des ELENA-Verfahrens und h&auml;lt das Gesetz f&uuml;r nicht vereinbar mit dem verfassungsrechtlich gesch&uuml;tzten Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Weder die Menge der zur Erhebung vorgesehenen Daten noch die Dateninhalte stehen im Einklang mit dem gerade auch beim Datenschutz zu beachtenden Grundsatz der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit. (Siehe <a href=\"\/upload\/pdf\/elena_verdi_fb_08.pdf\">Ver.di [PDF &ndash; 119KB])<\/a><\/p><p><strong>Datenexperten kritisieren ELENA<\/strong><br>\nNach Meinung der Piratenpartei ist ELENA f&uuml;r den beabsichtigten Zweck des B&uuml;rokratieabbaus nicht erforderlich und im geplanten Umfang auch keinesfalls gerechtfertigt. Der Aufbau einer zentralen Datenbank mit derartigen Informationen widerspreche zudem dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Sie fordern deshalb, dass &bdquo;das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner pers&ouml;nlichen Daten zu kontrollieren, gest&auml;rkt werden muss. Dazu m&uuml;ssen insbesondere die Datenschutzbeauftragten v&ouml;llig unabh&auml;ngig agieren k&ouml;nnen. Neue Methoden wie das Scoring machen es erforderlich, nicht nur die pers&ouml;nlichen Daten kontrollieren zu k&ouml;nnen, sondern auch die Nutzung aller Daten, die zu einem Urteil &uuml;ber eine Person herangezogen werden k&ouml;nnen. Jeder B&uuml;rger muss gegen&uuml;ber den Betreibern zentraler Datenbanken einen durchsetzbaren und wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft und gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder L&ouml;schung der Daten haben&ldquo;. Ein derartiger Eingriff in die Freiheitsrechte kann zudem nicht toleriert werden und ist f&uuml;r die Bestimmung eines Anrechts auf Sozialleistungen auch v&ouml;llig unn&ouml;tig.&ldquo;, sagte Thorsten Wirth, Vorstandsmitglied der Piratenpartei, deshalb fordert seine Partei eine umgehende R&uuml;cknahme des ELENA-Verfahrensgesetzes, au&szlig;erdem d&uuml;rfen unter dem Vorwand des B&uuml;rokratieabbaus so weit reichende personenbezogene Daten ohne Zustimmung der Betroffenen weder erhoben noch gespeichert werden&ldquo;. (Quelle: <a href=\"http:\/\/berlin.piratenpartei.de\/index.php\/2009\/12\/31\/elena-ein-tiefer-einschnitt-in-die-informationelle-selbstbestimmung\/\">Piratenpartei<\/a>)<\/p><p>Die Piratenpartei erwartet die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts &uuml;ber die Vorratsdatenspeicherung mit Spannung, denn wenn die Verfassungsrichter diese im Februar nicht ablehnen, wird die Protokollierung aller unserer Kommunikation die neue Norm in Deutschland sein.<br>\nDer Chaos Computer Club (CCC) ruft zur Unterst&uuml;tzung einer Petition beim Deutschen Bundestag auf, die das Ende der ELENA-Datenhortung zum Ziel hat. <a href=\"https:\/\/epetitionen.bundestag.de\/index.php?action=petition;sa=details;petition=8926\">Die Petition<\/a> fordert, dass &ldquo;die Vorratsspeicherung gem&auml;&szlig; dem 6. Abschnitt des Sozialgesetzbuch IV, &sect;&sect;95 ff. (Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises) aufgehoben wird&rdquo;. Aktuell hat der CCC zu ELENA eine Pressemeldung herausgegeben, in der es unter anderem hei&szlig;t:<\/p><blockquote><p>&hellip;&bdquo;das Bundesministerium f&uuml;r Wirtschaft und Technologie rechtfertigt ELENA f&uuml;r die Unternehmen umst&auml;ndliche und f&uuml;r die betroffenen Arbeitnehmer undurchschaubare Verfahren mit der Argumentation des &ldquo;B&uuml;rokratieabbaus&rdquo;. Zudem wird hier wiederum der Versuch unternommen, die in vielen Bereichen bereits totgeglaubte digitale Signaturkarteninfrastruktur per gesetzlichem Zwang einzuf&uuml;hren. Seit sieben Jahren wird &uuml;ber das fr&uuml;her &ldquo;JobCard-Verfahren&rdquo; genannte Projekt gestritten, immer wieder wurde die zentralisierte Datenanh&auml;ufung kritisiert: Jetzt ist ELENA gestartet. Die Langzeitspeicherung der monatlich &uuml;bermittelten Ausk&uuml;nfte programmiert eine missbr&auml;uchliche Verwendung bis hin zur Rasterung nach &ldquo;l&auml;stigen&rdquo; Besch&auml;ftigten praktisch vor. Technisch ist die Zugangskontrolle in der Applikation, also auf jedem einzelnen Beh&ouml;rdenrechner geregelt &ndash; eine f&ouml;rmliche Einladung zu unbefugtem Aussp&auml;hen. Eine ernstzunehmende Verschl&uuml;sselung, die unberechtigten Zugriff wirksam ausschlie&szlig;en w&uuml;rde, gibt es nicht. Sowohl die Bundesagentur f&uuml;r Arbeit als auch die Beh&ouml;rden, in denen Wohn- und Elterngeld beantragt werden, haben Zugriff auf die Daten &ndash; auch ohne Kenntnis der Betroffenen. Niemand wei&szlig; heute, ob die Liste der bisherigen Zugriffsberechtigten auf die Lohn- und Geh&auml;lterdatei nicht noch schleichend erweitert wird. Und als kr&ouml;nender Abschluss ist erst f&uuml;r 2012 geplant, den von der Datensammlung betroffenen B&uuml;rgern das gesetzlich garantierte Auskunftsrecht zu gew&auml;hren, welche Daten &uuml;ber sie bei der ZSS gespeichert sind. Zwar haben Bundesregierung und die neue Arbeitsministerin Ursula von der Leyen einige kosmetische Nachbesserungen beim zentralen Entgelterfassungssystem angedeutet. Doch am grundlegenden Problem, der Datensammlung auf Vorrat von allen abh&auml;ngig Besch&auml;ftigten, Beamten, Richtern und Soldaten, &auml;ndert sich nichts. Ein Umdenken bei den Datensammelgro&szlig;projekten ist lange &uuml;berf&auml;llig. Die Beendigung der ELENA-Vorratsdatenhaltung w&auml;re der erste Schritt f&uuml;r einen dringend n&ouml;tigen Paradigmenwechsel. Die Netz-Community hat sich erfolgreich gegen die Pseudosperren der Zensursula gewehrt, nun ist es Zeit, auch der Datensammelneurose Einhalt zu gebieten. Allein auf das Bundesverfassungsgericht zu hoffen, ist nicht genug&ldquo; (Quelle: <a href=\"http:\/\/www.ccc.de\/de\/\">Chaos Computer Club<\/a>).<\/p><\/blockquote><p>Mittlerweile hat die Petition fast 10000 Unterst&uuml;tzer.<\/p><p>Die Personalr&auml;te von ARD, ZDF und Deutschlandradio verurteilten in einer gemeinsamen Erkl&auml;rung die zentrale Durchleuchtung aller Besch&auml;ftigten, die mit ELENA umgesetzt werden soll. Sie fordern die R&uuml;cknahme von ELENA und halten das Gesetz f&uuml;r nicht vereinbar mit dem verfassungsrechtlich gesch&uuml;tzten Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Weder die Menge der zur Erhebung vorgesehenen Daten noch die Dateninhalte stehen im Einklang mit dem gerade auch beim Datenschutz zu beachtenden Grundsatz der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit. Die Personalr&auml;te rufen ebenfalls alle Besch&auml;ftigten auf, die Onlinepetition 8926 an den Deutschen Bundestag zu unterzeichnen. (Siehe <a href=\"\/upload\/pdf\/elena_ard_zdf.pdf\">Personalr&auml;te von ARD &amp; ZDF [PDF &ndash; 45KB]<\/a>)<\/p><p><strong>Auf dem Weg zu e-government<\/strong><br>\nDatenbasen (Sammlung von Rohdaten zum Aufbau einer Datenbank) wie ELENA, sind ein wichtiger Meilenstein zur Weiterentwicklung von &bdquo;e-government&ldquo;, das zum Ziel hat m&ouml;glichst viele Dienste und Verwaltungsleistungen k&uuml;nftig in rein elektronischer Form abzuwickeln. Die B&uuml;rger sollen von Zuhause aus s&auml;mtliche amtlichen Angelegenheiten erledigen und mit der Beh&ouml;rde nur noch auf elektronischem Wege kommunizieren. Werner R&uuml;gemer hat im Rahmen seiner Recherchen festgestellt, dass sich beispielsweise die Beraterfirma Accenture (fr&uuml;her Arthur Anderson) mit &bdquo;e-Government&ldquo; v&ouml;llig unbemerkt von der &Ouml;ffentlichkeit in nahezu allen Ebenen des Staates festgekrallt hat. So organisiert Accenture die Durchdringung und Steuerung des B&uuml;rgerverhaltens nicht nur in der Deutschen Post und der Zollverwaltung des Bundes, sondern auch in den L&auml;nderfinanzministerien von Sachsen-Anhalt und Baden-W&uuml;rttemberg ebenso wie in der Stadtverwaltung von K&ouml;ln und Erlangen. Das von Accenture verfolgte Ideal ist der B&uuml;rger, der nie pers&ouml;nlich in einer Beh&ouml;rde vorstellig wird, sondern von Zuhause mit der digitalisierten Obrigkeit kommuniziert und geduldig auf eine Antwort wartet. Die Voraussetzung zur Existenz als B&uuml;rger ist k&uuml;nftig ein Internetanschluss und ein Zertifikat, damit das isolierte Individuum aus dem technisch hochger&uuml;steten, stillen K&auml;mmerlein Antr&auml;ge stellt (siehe &ldquo;Der Mythos der &ouml;konomischen Effizienz &ndash; <a href=\"http:\/\/www.memo.uni-bremen.de\/docs\/m7704.pdf\">Wie McKinsey, Price Waterhouse Coopers und die globale Beraterbranche den Staat privatisieren [PDF &ndash; 119KB]<\/a>. Zum einen gibt es f&uuml;r den B&uuml;rger keine Garantie, dass die Datenverwaltung f&uuml;r alle Ewigkeit in den H&auml;nden des Staates bleibt und zum anderen f&uuml;hrt diese Entwicklung zweifelsohne zu einer Entpersonalisierung im staatlichen Bereich. <\/p><p><strong>Auf dem Weg zum &Uuml;berwachungsstaat<\/strong><br>\nDie Zukunftsvision der Beh&ouml;rden, dass Computer selbst&auml;ndig &uuml;ber die Gew&auml;hrung von staatlichen Leistungen entscheiden, r&uuml;ckt in sp&uuml;rbare N&auml;he. Anscheinend macht sich niemand in der Regierung, den Gremien und unter den Bef&uuml;rwortern von ELENA Gedanken dar&uuml;ber, was geschieht, wenn die Daten in falsche H&auml;nde k&auml;men. Der Institution, die &uuml;ber die Daten verf&uuml;gt, wird eine unglaubliche Macht zuteil, die sich obendrein noch verst&auml;rkt, wenn das Datenmaterial mit anderen Datenbanken verkn&uuml;pft wird. Dieser Machtzuwachs ist unkalkulierbar, denn er birgt die Gefahr einer unkontrollierbaren Verwertung des Datenmaterials. Auch wenn uns heute erz&auml;hlt wird, die Daten seien nur in Verbindung mit der Signaturkarte abrufbar und es h&auml;tte niemand au&szlig;er den autorisierten Personen Zugang zu den Daten, dann muss auf Datenpannen und den Datenhandel in der Vergangenheit hingewiesen werden. Die Datensammlungen werden sicherlich Begehrlichkeiten wecken. Das Ausspionieren von Arbeitnehmern k&ouml;nnte unter gewissen Argumenten (Terrorgefahr, Verdacht auf Sozial- und Steuerbetrug) peu &agrave; peu erlaubt werden mit fatalen Folgen f&uuml;r Demokratie. Welchem Zweck w&uuml;rden all die gesammelten Daten wohl dienen, wenn das Grundgesetz zunehmend ausgeh&ouml;hlt, Verbote erlassen, Gro&szlig;demonstrationen von unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;igem Polizei- und Milit&auml;raufgebot begleitet werden, Grundrechte der B&uuml;rger auf Demonstrationen von staatlicher Seite zunehmend missachtet werden, Widerstand gegen ein inhumanes Wirtschaftssystem als Protest von gewaltbereiten Linken diffamiert wird, Medien zunehmend zum Sprachrohr von Wirtschaft und Politik und st&auml;ndig neue &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen eingef&uuml;hrt werden, ist der Weg zum totalen &Uuml;berwachungsstaat geebnet. Wie mahnte doch Angela Merkel anl&auml;sslich der Festveranstaltung &bdquo;60 Jahre CDU&ldquo; am 16. Juni 2005 in Berlin v&ouml;llig zu Recht: &bdquo;&hellip;wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit. Unsere Werte m&uuml;ssen sich auch im Zeitalter von Globalisierung und Wissensgesellschaft behaupten.&ldquo; <\/p><p><strong>Die einzig sicheren Daten, sind die, die nicht gespeichert werden<\/strong><br>\nIn Anbetracht von <a href=\"\/?p=4440\">Sch&uuml;lerdatenbanken<\/a>, von Biometriedatendanken, von Fluggastdatenenspeicherung, des <a href=\"\/?p=3228\">Schengener Informationssystems<\/a>, von SWIFT, ePass, Gesundheitskarte, RFID-Chips oder ELENA wird jeder B&uuml;rger quasi von Geburt an bis zum Tode komplett erfasst und, wenn noch die PKW-Maut hinzu kommt, zunehmend jede Bewegung von Ort zu Ort &uuml;berwachbar. <\/p><p>Schon die heutigen Erfahrungen zeigen, dass jede Sammlung und Speicherung von Daten der Gefahr des Missbrauchs, sowohl staatlicher als auch privater Institutionen unterliegen. Rechtswidrige oder gar kriminelle Zugriffe sind niemals auszuschlie&szlig;en.<br>\nDeshalb gilt: Die einzig sicheren Daten, sind nur die, die nicht gespeichert werden. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Gesetz &uuml;ber das Verfahren zum <strong>EL<\/strong>ektronischen <strong>E<\/strong>ntgelt<strong>NA<\/strong>chweis (ELENA-Verfahrensgesetz) wird von der Bundesregierung als wichtiger Meilenstein zum Abbau von bestehender B&uuml;rokratie propagiert. Unternehmen w&uuml;rden damit ab 2012 j&auml;hrlich um 85 Millionen Euro B&uuml;rokratiekosten entlastet.<br \/> Angeblich h&auml;tten die Arbeitgeber jedes Jahr rund 60 Millionen Entgeltbescheinigungen auf Papier ausstellen m&uuml;ssen, damit B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger Leistungen vom Staat<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=4508\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[184,165,145],"tags":[998,773,850,1554,658],"class_list":["post-4508","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-ueberwachung","category-innen-und-gesellschaftspolitik","category-sozialstaat","tag-buerokratie","tag-bsirske-frank","tag-datenschutz","tag-orwell-2-0","tag-vorratsdatenspeicherung"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4508","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=4508"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4508\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":22686,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4508\/revisions\/22686"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=4508"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=4508"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=4508"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}