{"id":4518,"date":"2010-02-11T11:36:18","date_gmt":"2010-02-11T10:36:18","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=4518"},"modified":"2019-02-15T12:36:15","modified_gmt":"2019-02-15T11:36:15","slug":"das-urteil-des-bundesverfassungsgerichts-zu-den-hartz-iv-regelsaetzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=4518","title":{"rendered":"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regels\u00e4tzen"},"content":{"rendered":"<p>Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnung der Regels&auml;tze bei Hartz IV (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) f&uuml;r nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erkl&auml;rt und die Bundesregierung verpflichtet, bis zum 1. Januar 2011 eine Neuberechnung vorzunehmen und bis dahin n&ouml;tigenfalls einmalige Beihilfen zu gew&auml;hren, um Hilfebed&uuml;rftigen durch Deckung ihrer Sonderbedarfe eine menschenw&uuml;rdige Existenzsicherung zu gew&auml;hrleisten.<br>\nVon Christoph Butterwegge<br>\n<!--more--><\/p><p>Bewertung des Urteils<br>\nDie Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist zu begr&uuml;&szlig;en und ein Markstein im Kampf gegen Hartz IV. Sie best&auml;tigt h&ouml;chstrichterlich, dass die Regels&auml;tze nach politischen Kriterien und damit willk&uuml;rlich festgelegt wurden, ohne die Interessen der Hilfebed&uuml;rftigen an einer menschenw&uuml;rdigen Existenz ausreichend zu ber&uuml;cksichtigen. Beseitigt werden muss nach dem BVerfG-Urteil auch die&nbsp; soziale Ungerechtigkeit, dass Kinder mit 60 Prozent des Erwachsenenregelsatzes abgefunden werden, wenn sie j&uuml;nger als sechs Jahre sind, mit 70 Prozent, wenn sie sechs bis 13 Jahre alt sind, und mit 80 Prozent, wenn sie 14 bis 17 Jahre alt sind. Das BVerfG erkennt im Unterschied zur Bundesregierung an, dass Kinder keine Erwachsenen im Miniformat sind, sondern spezifische Bedarfe haben. Kinder wachsen eben noch, weshalb sie h&auml;ufiger Kleidung und neue Schuhe brauchen. All das bleibt unber&uuml;cksichtigt, wenn man vom Erwachsenen-Regelsatz einfach blo&szlig; einen bestimmten Prozentsatz f&uuml;r die Kinder vorsieht.<br>\nWie hoch der Regelsatz f&uuml;r Kinder sein muss, l&auml;sst sich nicht vom Schreibtisch eines Ministerialbeamten aus entscheiden, wie die Bundesregierung offenbar geglaubt hat. Wenn ein sechs- bis 13-j&auml;hriges Schulkind 251 Euro im Monat erh&auml;lt, kann es gerade mal 3,11 Euro pro Tag f&uuml;r Nahrungsmittel und 2,13 Euro im Monat f&uuml;r Schulmaterialien ausgeben. Das Beispiel zeigt, dass man mit diesem Beitrag gar nicht auskommen kann, wenn allein das Mittagessen in mancher Kita schon zwei oder zweieinhalb Euro kostet. Erst recht kann ein Kind nicht an gesellschaftlichen, kulturellen und Bildungsprozessen teilnehmen, denn Nachhilfeunterricht, die Kinokarte und der Theaterbesuch kosten normalerweise Geld, das Hartz-IV-Bezieher\/innen nicht haben. Wahrscheinlich m&uuml;sste der Regelsatz daher mindestens um 50 Euro bei den Kleinsten, um 100 Euro bei den Schulkindern und um 150 Euro bei den &auml;lteren Kindern bzw. Jugendlichen erh&ouml;ht werden, damit in einer so reichen Gesellschaft wie der unsrigen wenigstens das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern gesichert ist.<br>\nBundesarbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen hat bereits Sachleistungen f&uuml;r die Kinder ins Gespr&auml;ch gebracht. Dahinter steckt die Unterstellung, dass eine Erh&ouml;hung des Regelsatzes bei vielen Kindern aus Hartz-IV-Familien gar nicht ank&auml;me, weil die Eltern das Geld lieber f&uuml;r ihre Bed&uuml;rfnisse ausgeben w&uuml;rden. Zwar mag es tats&auml;chlich den einen oder anderen Vater geben, der sich lieber einen Flachbildschirm kauft, als das zus&auml;tzliche Geld seinen Kindern zugute kommen zu lassen. Wissenschaftliche Untersuchungen haben jedoch &uuml;bereinstimmend ergeben, dass sich die meisten Eltern das letzte Hemd ausziehen w&uuml;rden, bevor sie ihre Kinder sp&uuml;ren lassen, wie arm die Familie ist. Mit den seltenen Ausnahmen vergn&uuml;gungss&uuml;chtiger Familienv&auml;ter zu begr&uuml;nden, dass keine Erh&ouml;hung der Regels&auml;tze stattfinden soll, womit alle &uuml;brigen Eltern und Kinder v&ouml;llig schuldlos benachteiligt w&uuml;rden, halte ich f&uuml;r perfide. &Uuml;brigens landen auch Subventionen, die man Unternehmern zahlt, oft nicht dort, wo sie ankommen sollten. Das hat aber meines Wissens nie dazu herhalten m&uuml;ssen, die Forderung nach einem Ende aller Subventionen f&uuml;r Unternehmen zu legitimieren.<br>\nGrunds&auml;tzlich m&uuml;sste st&auml;rker als bisher in unsere soziale Infrastruktur allgemein und besonders die Betreuungsinfrastruktur f&uuml;r Kinder investiert werden, die vor allem gegen&uuml;ber den skandinavischen L&auml;ndern einen gro&szlig;en Nachholbedarf aufweist. In den dortigen Gemeinschaftsschulen, die Kinder bis zur 10. Klasse gemeinsam unterrichten, existieren nicht blo&szlig; mehr Lehrer\/innen, sondern auch Sozialarbeiter und Psychologinnen. So kommen die Hilfe und die Betreuung auch bei den sozial benachteiligten Kindern an. Und gerade f&uuml;r die ist es ja besonders wichtig, dass sie in Ganztagsschulen ein warmes Mittagessen, F&ouml;rderunterricht und kulturelle Angebote bekommen. Au&szlig;erdem k&ouml;nnen die Eltern, besonders alleinerziehende M&uuml;tter, in der Zeit, in der ihre Kinder betreut werden, vollzeiterwerbst&auml;tig sein und sich entsprechend quasi aus der Armut heraus arbeiten.<br>\nDar&uuml;ber hinaus brauchen die sozial benachteiligten und bed&uuml;rftigen Familien allerdings auch mehr finanzielle Mittel zu ihrer freien Verf&uuml;gung, denn das meiste, was man bei uns zum Leben braucht, bekommt man nur gegen Bares. So zu tun, als l&auml;gen die sozialen Defizite blo&szlig; auf dem Gebiet der Beteiligungs-, nicht aber der Verteilungsgerechtigkeit, w&auml;re verk&uuml;rzt. Denn heute ist das Geld in fast allen Lebensbereichen so wichtig wie noch nie, und es ist auch so ungleich verteilt wie noch nie. Wer die Armut bek&auml;mpfen will, kommt an einer Umverteilung von Einkommen, Verm&ouml;gen und Arbeit nicht vorbei.<br>\nAuch Gutscheine sind keine L&ouml;sung, weil sie letztlich eine weitere Diskriminierung von Armen bedeuten. Denn wenn sie einen solchen im Gesch&auml;ft einl&ouml;sen, m&uuml;ssen sie sich als Transferleistungsempf&auml;nger &bdquo;outen&ldquo;. Mit der W&uuml;rde des Menschen, die unsere Verfassung in Artikel 1 des Grundgesetzes zum obersten Wert erkl&auml;rt, ist das genauso wenig vereinbar wie der Zwang, betteln zu gehen. Das Geld, das die Armen bekommen, reicht gar nicht aus, um einen Missbrauch im gro&szlig;en Stil zu bef&uuml;rchten, denn auch Arme m&uuml;ssen sich ja Kleidung und etwa zu essen kaufen.<br>\nImmerhin hat der Bund zum 1. Juli 2009 eine dritte Altersgruppe eingef&uuml;hrt und f&uuml;r die sechs- bis 13-j&auml;hrigen Kinder den Regelsatz auf 70 Prozent der Erwachsenen (251 Euro) angehoben, diese Erh&ouml;hung aber auf Ende 2011 befristet. Gleichzeitig wurden Steuererleichterungen wirksam, die auch den Geringverdiener(inne)n zugute kommen (Senkung des Eingangssteuersatzes von 15 auf 14 Prozent und Heraufsetzung des Grundfreibetrages), aber das sind alles eher Tropfen auf den hei&szlig;en Stein.<br>\nZu fragen bleibt, warum sich die Bundesregierung bisher so schwer mit einer Anpassung der Regels&auml;tze an die gestiegenen Lebenshaltungskosten getan hat und wie die Politiker mit dem Urteil aus Karlsruhe umgehen werden. Die etablierten Parteien halten seit jeher das sog. Lohnabstandsgebot hoch und interpretieren es so, dass die Sozialleistungen f&uuml;r Familien niedrig bleiben m&uuml;ssen, damit Besch&auml;ftigte mit mehreren Kindern ein h&ouml;heres Einkommen haben. Deshalb werden Sozialleistungen m&ouml;glichst nicht den steigenden Lebenshaltungskosten angepasst. Umgekehrt m&uuml;ssten die L&ouml;hne steigen, damit die Sozialleistungen nicht sinken. Die einzig richtige Konsequenz aus dem Karlsruher Urteil w&auml;re deshalb ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn, will man dem &bdquo;Lohnabstandsgebot&ldquo;, das keineswegs unproblematisch ist, Gen&uuml;ge tun. Denn blo&szlig; wenn das Lohn- und Gehaltsniveau stabilisiert wird, macht ein solches Postulat &uuml;berhaupt Sinn, ohne dass die Menschenw&uuml;rde der Sozialleistungsbezieher\/innen auf der Strecke bleibt.<br>\nWenn die Bundesregierung an der Regelsatzh&ouml;he wenig oder nichts ver&auml;ndert, bleiben die Hartz-Regels&auml;tze ihre sozialpolitische Achillesferse, zumal das Karlsruher Urteil die allgemeine Pauschalierung der Transferleistungen nicht ausschlie&szlig;t, nur eine &bdquo;H&auml;rtefallregelung&ldquo; f&uuml;r Sonderbedarfe &bdquo;in seltenen F&auml;llen&ldquo; verlangt und von einem &bdquo;Ansparpotential&ldquo; spricht, das in der Regelleistung enthalten sei. Als w&auml;re es nicht v&ouml;llig lebensfremd anzunehmen, dass Arme sparen, wie es Richter und andere Mittelschichtangeh&ouml;rige tun! Auch wenn das Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen rein formaljuristisch argumentiert und vor allem Methodenkritik &auml;u&szlig;ert, statt Hartz IV substanziell in Frage zu stellen, wird sein Urteil eine breite Debatte ausl&ouml;sen und bietet daher Chancen, im Kampf gegen das Gesetzespaket neue Mitstreiter\/innen zu gewinnen.<br>\nDass die Armen in einem reichen Land nicht blo&szlig; vor dem Verhungern bewahrt werden m&uuml;ssen und erheblich mehr als ein Dach &uuml;ber dem Kopf brauchen, vielmehr einen verfassungsrechtlich gesch&uuml;tzten Anspruch auf die Gew&auml;hrleistung des soziokulturellen Existenzminimums durch den Sozialstaat haben, betont das Urteil mit erfreulicher Klarheit. Dagegen bekennt sich heute kaum noch jemand noch offen zu Hartz IV, sondern immer mehr Politiker r&uuml;cken inzwischen &ndash; und sei es aus wahltaktischen Gr&uuml;nden wie J&uuml;rgen R&uuml;ttgers in NRW &ndash; davon ab. Vielleicht kommt es zu einem politischen Domino-Effekt: Nachdem die Berechnungsart der Regels&auml;tze hinf&auml;llig ist, geh&ouml;rt Hartz IV insgesamt auf den Pr&uuml;fstand. Dringend n&ouml;tig&nbsp;w&auml;re eine soziale Grundsicherung, die den Namen wirklich verdient. Sie m&uuml;sste bedarfsorientiert, armutsfest und repressionsfrei sein.<br>\nEs ist nicht anzunehmen, dass der Spruch aus Karlsruhe die Situation der Armen im Lande grundlegend verbessert, weil die etablierten Parteien und Politiker in den letzten Jahren zwar h&auml;ufiger als fr&uuml;her &uuml;ber das Problem der (Kinder-)Armut gesprochen, aber bislang kaum etwas dagegen getan haben. Die neue Bundesregierung denkt offenbar eher an eine weitere Erh&ouml;hung des steuerlichen Freibetrages f&uuml;r Kinder, was haupts&auml;chlich Wohlhabenden und Reichen zugute k&auml;me, als an Erleichterungen f&uuml;r sozial benachteiligte Familien. Die Karlsruher Richter lassen zu, dass die Bundesregierung am Ergebnis wenig &auml;ndert, sofern die Berechnungsmethoden realit&auml;tsn&auml;her, bedarfsgerechter und transparenter werden. Dabei w&auml;re es wirklich an der Zeit, die soziale Ungleichheit zu verringern.<br>\nHintergr&uuml;nde und Entstehungsgeschichte des Urteils<br>\nDurch das &bdquo;Vierte Gesetz f&uuml;r moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt&ldquo; (Hartz IV) hat sich die soziale Lage von Millionen Menschen deutlich verschlechtert. Beispielsweise hat sich die Zahl der armen Kinder, die auf dem Sozialhilfeniveau leben, seit dem 1. Januar 2005, als Hartz IV in Kraft trat, ungef&auml;hr verdoppelt. Im M&auml;rz 2007,&nbsp; also auf dem H&ouml;hepunkt des letzten Konjunkturaufschwungs, lebten &uuml;ber 1,92 Millionen Kinder unter 15 Jahren von insgesamt knapp 11,5 Millionen Kindern dieser Altersgruppe in Hartz-IV-Haushalten. Es handelte sich um den traurigen Rekordstand f&uuml;r Kinderarmut in Deutschland. Diese ist seither leicht gesunken &ndash; zumindest auf dem Papier, nicht zuletzt deshalb, weil die Bundesregierung den Kinderzuschlag von 140 Euro im Oktober 2008 &bdquo;entb&uuml;rokratisiert&ldquo;, d.h. die Zugangsbedingungen erleichtert und die Bezieher\/innen gedr&auml;ngt hat, einen Antrag auf Wohngeld f&uuml;r ihre Kinder zu stellen, damit diese nicht mehr in der Hartz-IV-Statistik erscheinen.<br>\nIn G&ouml;rlitz waren im M&auml;rz 2007 nicht weniger als 44,1 Prozent der Kinder Hartz-IV-Empf&auml;nger\/innen, im bayerischen&nbsp; Starnberg waren es aber nur 3,9 Prozent aller Kinder. Das zeigt sehr deutlich die regionale Ungleichverteilung der Armut. Insbesondere in Ostdeutschland ist es dringend n&ouml;tig, f&uuml;r mehr Besch&auml;ftigung zu sorgen und einen gesetzlichen Mindestlohn einzuf&uuml;hren. Denn dort ist das Hauptproblem, dass die Menschen, wenn sie &uuml;berhaupt Arbeit haben, h&auml;ufig im Niedriglohnsektor besch&auml;ftigt sind. Das tr&auml;gt entscheidend zur Armutsentwicklung unter den Kindern bei.<br>\nWas im offiziellen Politjargon als &bdquo;Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe&ldquo; firmiert, war in Wirklichkeit die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und damit der Lebensstandardsicherung f&uuml;r Langzeitarbeitslose. Eingef&uuml;hrt wurde das Arbeitslosengeld (Alg) II, welches eigentlich &bdquo;Sozialhilfe II&ldquo; hei&szlig;en m&uuml;sste, weil es h&ouml;chstens das Existenzminimum abdeckt. Millionen Menschen wurden schlechtergestellt und die bisherigen Empf&auml;nger\/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) in erwerbsf&auml;hige, die Alg II beziehen, einerseits und nichterwerbsf&auml;hige, die Sozialgeld bzw. -hilfe erhalten, andererseits aufgespalten.<br>\nEingerichtet wurde eine Rutsche in die Armut: Mit seinem Grundbetrag von 345 Euro monatlich f&uuml;r den Haushaltsvorstand im Westen bzw. 331 Euro im Osten (plus Erstattung der Aufwendungen f&uuml;r Unterkunft und Heizung, sofern sie &bdquo;angemessen&ldquo; sind) war das Alg II ebenso hoch wie der Sozialhilfe-Regelsatz. Zum 1. Juli 2006 wurde es auf das Westniveau angehoben, ein Jahr sp&auml;ter um zwei Euro und zum 1. Juli 2008 auf 351 Euro erh&ouml;ht. Kinder bis 13 Jahre erhielten zun&auml;chst ein Sozialgeld in H&ouml;he von 207 Euro im Westen und 199 Euro im Osten (seit 1. Juli 2008 einheitlich 211 Euro), Jugendliche von 14 bis 18 Jahren 276 Euro im Westen und 265 Euro im Osten (ab 1. Juli 2008 einheitlich 281 Euro). Gegenw&auml;rtig betragen die Regels&auml;tze f&uuml;r alleinstehende Erwachsene 359 Euro, f&uuml;r Kinder von null bis f&uuml;nf Jahren 215 Euro, f&uuml;r Kinder von sechs bis 13 Jahren 251 Euro und f&uuml;r Kinder\/Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 287 Euro.<\/p><p>Beim HLU-Regelsatz standen sich Kinder unter sieben Jahren, denen bis dahin nur 55 Prozent des Eckregelsatzes zugestanden worden waren, fortan zwar etwas besser, die &uuml;brigen Kinder und die Jugendlichen jedoch schlechter als fr&uuml;her. Unter dem Wegfall der meisten sog. wiederkehrenden einmaligen Leistungen, also spezieller Beihilfen, etwa f&uuml;r den Erwerb von Kleidungsst&uuml;cken wie einen Wintermantel f&uuml;r Kinder oder die Reparatur defekter Haushaltsger&auml;te wie einer Waschmaschine, die man bei der Sozialhilfe vorher zus&auml;tzlich beantragen konnte, sowie der Pauschalierung von Leistungen leiden prim&auml;r Familien mit Kindern s&auml;mtlicher Altersstufen, deren Bedarf in dieser Hinsicht ausgesprochen hoch ist.<\/p><p>Dass die Bundesregierung diese heimliche K&uuml;rzung bei den &auml;rmsten Kindern nur zum Teil, n&auml;mlich bei den sechs- bis 13-j&auml;hrigen Sozialgeldbezieher(inne)n, und zwar ausgerechnet im Rahmen ihres &bdquo;Konjunkturpaketes II&ldquo; (!) wieder zur&uuml;ckgenommen hat, indem sie deren Regelsatz ab 1. Juli 2009 und bis zum 31. Dezember 2011 befristet (!) von 60 auf 70 Prozent des Eckregelsatzes f&uuml;r (allein lebende) Erwachsene auf 251 EUR anhob, zeigt zur Gen&uuml;ge, dass sie das Wohl der Betroffenen nie ernsthaft im Auge hatte.<\/p><p>Die gleichfalls im &bdquo;Konjunkturpaket II&ldquo; enthaltenen Steuererleichterungen (Senkung des Eingangssteuersatzes von 15 auf 14 Prozent; Heraufsetzung des Grundfreibetrages) kommen zwar auch den Geringverdiener(inne)n zugute, waren aber eher Tropfen auf den hei&szlig;en Stein. Transferleistungsempf&auml;nger\/innen haben gar nichts davon, weil sie keine Einkommensteuer bezahlen. Dringend n&ouml;tig&nbsp; w&auml;re eine deutliche Erh&ouml;hung der Hartz-Regels&auml;tze. Das w&uuml;rde tats&auml;chlich die Wirtschaft beleben helfen, weil Arme gezwungen sind, ihr gesamtes Einkommen fast unmittelbar in den Konsum zu stecken. Deshalb w&uuml;rde nicht nur mehr soziale Gerechtigkeit verwirklicht, sondern die Ma&szlig;nahme w&auml;re auch &ouml;konomisch sinnvoll.<\/p><p>Am 27. Januar 2009 hat das Bundessozialgericht in Kassel den Hartz-IV-Regelsatz f&uuml;r Kinder als nicht grundgesetzkonform beurteilt und die Angelegenheit dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur h&ouml;chstrichterlichen Entscheidung vorgelegt. Das hessische Landessozialgericht legte dem h&ouml;chsten deutschen Gericht auch den Eckregelsatz (f&uuml;r alleinstehende Erwachsene) zur Pr&uuml;fung vor. In der m&uuml;ndlichen Verhandlung am 20. Oktober 2009 wurde deutlich, dass die Regels&auml;tze willk&uuml;rlich festgelegt wurden und dass es sich um eine politische Entscheidung der rot-gr&uuml;nen Bundesregierung handelte, den sog. Eckregelsatz f&uuml;r einen (allein lebenden) Erwachsenen, mit 345 EUR im Monat anzusetzen. Davon pauschal 60, (neuerdings) 70 bzw. 80 Prozent f&uuml;r Kinder abzuleiten, trug den spezifischen Bed&uuml;rfnissen von Kindern &uuml;berhaupt nicht Rechnung. Kinder wachsen noch, weshalb sie mehr Kleidung und h&auml;ufiger neue Schuhe als Erwachsene brauchen.<\/p><p>Ungef&auml;hr zur selben Zeit, als das Bundesverfassungsgericht am 20. Oktober 2009 dar&uuml;ber verhandelte, ob die Bed&uuml;rfnisse der in &bdquo;Hartz-IV-Haushalten&ldquo; lebenden Kinder bei der Regelsatzbemessung angemessen ber&uuml;cksichtigt wurden oder zumindest die Kinderregels&auml;tze das Sozialstaatsgebot des Grundgesetz verletzen, trieb CDU, CSU und FDP offenbar sehr viel st&auml;rker die Sorge um, &bdquo;Leistungstr&auml;ger&ldquo; und Besserverdienende k&ouml;nnten &ndash; auch f&uuml;r ihre Kinder &ndash; zu viel Steuern zahlen. Denn sie beschlossen nicht etwa, die Armut von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien zu verringern, sondern den Steuerfreibetrag f&uuml;r Kinder zun&auml;chst auf 7.008 Euro und sp&auml;ter auf die k&uuml;nftig f&uuml;r Erwachsene geltende H&ouml;he von 8.004 Euro anzuheben sowie das Kindergeld von 164 Euro auf 184 Euro monatlich zu erh&ouml;hen.<\/p><p>Dabei handelt es sich nicht um eine Entlastung &bdquo;der&ldquo; Familien, wie CDU, CSU und FDP behaupten, sondern um eine weitere Beg&uuml;nstigung von Besserverdienenden und Beg&uuml;terten. Die zuletzt Genannten profitieren davon &uuml;berproportional, Eltern mit einem geringen Einkommen haben jedoch wenig und Transferleistungsempf&auml;nger\/innen mit noch so vielen Kindern gar nichts davon. Um es konkret zu machen: Ein Spitzenverdiener &bdquo;spart&ldquo; durch die im &bdquo;Wachstumsf&ouml;rderungsgesetz&ldquo; enthaltenen Ma&szlig;nahmen j&auml;hrlich 443 Euro Steuern und ein Normal- oder Geringverdiener erh&auml;lt 240 Euro mehr Kindergeld, w&auml;hrend die Not der alleinerziehenden Mutter im Hartz-IV-Bezug kein bisschen gelindert wird. Ganz im Gegenteil: Durch die aufgrund der bei L&auml;ndern und Kommunen zu erwartenden Steuerausf&auml;lle werden Gemeinden, Landkreise und kreisfreie St&auml;dte nicht per Gesetz verpflichtend vorgesehene Beratungs- und Betreuungsangebote gerade f&uuml;r solche Familien eher weiter einschr&auml;nken. Da ist es nur folgerichtig, dass Armut als ein gesellschaftliches Kardinalproblem gar nicht und die Armut von Kindern im Koalitionsvertrag nur in einem lapidaren Satz erw&auml;hnt wird: <\/p><blockquote><p>Wir wollen Kinder von Anfang an unterst&uuml;tzen, ihre St&auml;rken erkennen, ihre Chancen f&ouml;rdern, Benachteiligungen verhindern sowie Kinderarmut bek&auml;mpfen.<\/p><\/blockquote><p>Beim steuerlichen Freibetrag sollen die Kinder den Erwachsenen m&ouml;glichst bald gleichgestellt werden. Beim Hartz-IV-Regelsatz wehrte sich die Bundesregierung jedoch gegen eine solche Gleichbehandlung, obwohl die von Sozialgeld lebenden Kinder darauf viel eher angewiesen w&auml;ren als die Kinder der Einkommensteuerzahler\/innen, und man fragt sich, wie beides unter Menschenrechtsgesichtspunkten miteinander vereinbar ist. Man kann nur von Beratungsresistenz sprechen, wenn selbst die Konferenz der Landesarbeits- und -sozialminister der Bundesregierung empfahlen, spezifische Kinderregels&auml;tze zu ermitteln und diese unverz&uuml;glich zu erh&ouml;hen, weil das h&ouml;chste deutsche Gericht schon bei seiner Anh&ouml;rung am 20. Oktober in Karlsruhe deutlich zu verstehen gegeben hatte, dass es Zweifel hegte, ob die Kinderregels&auml;tze mit dem Grundgesetz vereinbar sind.  <\/p><p>Wenn sich die soziale Lage von Hartz-IV-Haushalten nicht sp&uuml;rbar verbessert, d&uuml;rften Sozialkaufh&auml;user, Lebensmitteltafeln und Kleiderkammern k&uuml;nftig einen noch gr&ouml;&szlig;eren Boom erleben. Wollten die Koalition&auml;re der Kinderarmut in Deutschland wirksam begegnen, m&uuml;ssten sie die armen Kinderreichen statt der Reichen mit vielen Kindern materiell f&ouml;rdern. Nur bilden sozial Benachteiligte weder die Klientel der FDP, noch vertreten die &bdquo;christlichen Volksparteien&ldquo; ihre Interessen, auch wenn die jetzige Bundessozialministerin und f&uuml;r Hartz IV zust&auml;ndige Ressortchefin Ursula von der Leyen im Wahlkampf die Kinderarmut zu dem f&uuml;r sie dr&auml;ngendsten Problem erkl&auml;rte.<\/p><p>Da jene drei Parteien eine Regierungsmehrheit errungen haben, deren Spitzenrepr&auml;sentant(inn)en sich mehr als die &uuml;brigen darum sorgen, dass die Wohlhabenden, Reichen und Superreichen nicht zu viel Einkommen- bzw. Gewinnsteuern zahlen, wird die Ungerechtigkeit des Steuersystems und damit auch die soziale Ungleichheit in der Bundesrepublik sp&uuml;rbar wachsen. &bdquo;Reichtumsf&ouml;rderung statt Armutsbek&auml;mpfung&ldquo; wird mit der Begr&uuml;ndung zum Regierungsprogramm erhoben, man m&uuml;sse die &bdquo;Leistungstr&auml;ger&ldquo; st&auml;rker unterst&uuml;tzen. &bdquo;Arbeit muss sich wieder lohnen&ldquo; hatte ausgerechnet die FDP plakatiert &ndash; jene Partei, die am energischsten gegen Mindestl&ouml;hne eintritt sowie den Leiharbeits- und Minilohnbereich ausweiten m&ouml;chte.<\/p><p>Prof. Dr. Christoph Butterwegge lehrt Politikwissenschaft an der Universit&auml;t zu K&ouml;ln. Zuletzt sind von ihm die B&uuml;cher &bdquo;Kinderarmut in Ost- und Westdeutschland&ldquo; sowie &bdquo;Armut in einem reichen Land. Wie das Problem verharmlost und verdr&auml;ngt wird&ldquo; erschienen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnung der Regels&auml;tze bei Hartz IV (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) f&uuml;r nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erkl&auml;rt und die Bundesregierung verpflichtet, bis zum 1. 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