{"id":452,"date":"2005-01-27T05:31:48","date_gmt":"2005-01-27T03:31:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/v2\/?p=452"},"modified":"2016-03-20T10:36:43","modified_gmt":"2016-03-20T09:36:43","slug":"studiengebuhrenentscheidung-des-bundesverfassungsgerichts-ein-politisches-urteil","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=452","title":{"rendered":"Studiengeb\u00fchrenentscheidung des Bundesverfassungsgerichts \u2013 ein politisches Urteil"},"content":{"rendered":"<p>Das Karlsruher Urteil, den Grundsatz der Studiengeb&uuml;hrenfreiheit im Hochschulrahmengesetz zu kippen, ist weniger ein juristisches, sondern eher ein politisches Urteil.<br>\nEin politisches Urteil, weil es sich erstens die Position der CDU-regierten L&auml;nder in der F&ouml;deralismuskommission zu eigen macht und dem Bund nahezu jede Zust&auml;ndigkeit in der Bildungspolitik abspricht. Von der Rahmenkompetenz des Bundes bleibt nur noch ein &bdquo;Rahmen&ldquo; ohne Kompetenz.<br>\nWeil es zweitens das aus der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 GG) in Verbindung mit dem Recht auf freie Berufswahl (Art 12 GG) und dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG) abgeleitete Recht auf freien Zugang zu einer Hochschulausbildung bei allen Abw&auml;gungen komplett ausblendet.<br>\nWeil es drittens alle Argumente f&uuml;r das &bdquo;Erfordernis&ldquo; einer bundesgesetzlichen Regelung der Geb&uuml;hrenfreiheit ohne jede Begr&uuml;ndung negiert, daf&uuml;r aber allen Behauptungen und Annahmen der Geb&uuml;hrenbef&uuml;rworter kritiklos folgt.<br>\n<!--more--><br>\n<strong>Zum Ersten:<\/strong> Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Bestimmung der Geb&uuml;hrenfreiheit in &sect; 27 Abs.4 Hochschulrahmengesetz nichtig ist, hat die bisherige Wertentscheidung &uuml;ber die gesellschaftspolitische Einordnung eines Studiums in Deutschland grundlegend revidiert:<br>\nEine Hochschulausbildung wird nicht mehr &ndash; wie es seit der &bdquo;Bildungskatastrophe&ldquo; der sechziger Jahre allgemeiner gesellschaftlicher Konsens war &ndash; als ein gemeinn&uuml;tziges &ouml;ffentliches Gut betrachtet, dessen F&ouml;rderung eine &ouml;ffentliche Aufgabe ist, sondern als ein privates Gut, als eine Ware angesehen, f&uuml;r die ein Preis verlangt oder eine &bdquo;private Investition&ldquo; erwartet werden kann.<br>\nWenn sogar ein derart grundlegender Paradigmenwechsel in der Hochschulpolitik nicht die Einheitlichkeit des Rechts auf Bildung (Art. 72 Abs. 2 GG) ber&uuml;hrt und keine Rahmenzust&auml;ndigkeit f&uuml;r den Gesamtstaat begr&uuml;nden kann, dann bleibt f&uuml;r den Bund nur noch ein &bdquo;Rahmen ohne Bild&ldquo;. <\/p><p>Die Karlsruher Richter k&ouml;nnen zwar nicht leugnen, dass mit der Entscheidung, &bdquo;dass seit dem Jahr 1970 keine allgemeinen Studiengeb&uuml;hren erhoben werden&ldquo;, ein &bdquo;allgemeiner hochschulpolitischer Grundsatz fixiert&ldquo; worden sei, sie geben aber diesen &bdquo;Grundsatz&ldquo; der damaligen Hochschulreform ohne weitere Abw&auml;gungen preis, indem sie dem wohlfeilen Argument folgen, dass Studiengeb&uuml;hren den Hochschulen eine dringend notwendige zus&auml;tzliche &bdquo;Einnahmequelle&ldquo; verschafften.<br>\nDie Frage, warum es zu einer Unterfinanzierung der Hochschulen gekommen ist, wird v&ouml;llig au&szlig;en vor gelassen. Dass hinter der Sparpolitik der &ouml;ffentlichen H&auml;nde eine politische Wertentscheidung steht, dass allein mit dem Verzicht auf die Senkung des Spitzensteuersatzes ein Mehrfaches an Einnahmen erzielt werden k&ouml;nnte als mit der Einf&uuml;hrung der Studiengeb&uuml;hr, das wird nicht zur Kenntnis genommen. <\/p><p>Das politische Credo des neoliberalen Mainstreams, das da lautet, Steuern senken, staatliche Verantwortung zur&uuml;ckdr&auml;ngen, &ouml;ffentliche Leistungen privatisieren, wird von den Richtern nun auch zur Grundlage ihrer Rechtsauslegung erhoben. <\/p><p>Wie schon beim Urteil &uuml;ber die Juniorprofessur (siehe Nachdenkseiten vom <a href=\"?p=344\">27.7.04<\/a>)<br>\nergreift die Mehrheit der den Unionsparteien nahestehenden Richter des Zweiten Senats Partei f&uuml;r die vor allem von den CDU-Ministerpr&auml;sidenten in der F&ouml;deralismuskommission vertretene Position, dass der Bund in der Bildungspolitik zu einer &bdquo;au&szlig;erordentlich zur&uuml;ckhaltenden Gesetzgebung verpflichtet&ldquo; sei und leistet damit &ndash; paradoxerweise &ndash; im Zeitalter der Internationalisierung der Hochschulausbildung der hochschulpolitischen Kleinstaaterei weiter Vorschub. Von der Rahmenkompetenz des Bundes bleibt nur noch ein Rahmen ohne Kompetenz. <\/p><p><strong>Zum Zweiten:<\/strong> Da die Richter in der Einf&uuml;hrung der Studiengeb&uuml;hr keine bildungspolitische Grundsatzfrage des Hochschulwesens mehr sehen, sondern eben nur noch eine Frage nach der Erschlie&szlig;ung einer zus&auml;tzlichen Einnahmequelle f&uuml;r die Hochschulen, k&ouml;nnen sie das Grundrecht auf Bildung, die Grunds&auml;tze der Freiheit der Berufswahl oder gar das Sozialstaatsgebot &ndash; alles konstituierende Begr&uuml;ndungen f&uuml;r die Studiengeb&uuml;hrenfreiheit von Verfassungsrang &ndash; ja auch den Internationalen Pakt &uuml;ber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, locker beiseite schieben: &bdquo;Auf die bildungspolitische Einsch&auml;tzung der Erhebung allgemeiner Studiengeb&uuml;hren und des dazu vorgelegten Materials kommt es hier indes nicht an&ldquo; sagen die Richter.<br>\nGeb&uuml;hren-Geld macht eben sinnlich und das Geld blendet &bdquo;Justitia&ldquo; offenbar so sehr, dass sie meint, auf das Tuch vor ihren Augen &ndash; will sagen, auf ihre Unabh&auml;ngigkeit und Neutralit&auml;t gegen&uuml;ber den vor Gericht stehenden Parteien &ndash; verzichten zu k&ouml;nnen. <\/p><p><strong>Zum Dritten:<\/strong> Letztlich st&uuml;tzte das Gericht seine Entscheidung darauf, dass die Normierung der Studiengeb&uuml;hrenfreiheit im Hochschulrahmengesetz nicht &bdquo;erforderlich&ldquo; sei, um die Gleichwertigkeit der Lebensverh&auml;ltnisse in den L&auml;ndern der Bundesrepublik zu wahren. <\/p><p>Die Art und Weise, wie die &Uuml;berpr&uuml;fung der &bdquo;Erforderlichkeit&ldquo; erfolgt, ist mehr als &auml;rgerlich. Sie entbehrt jeglicher juristischen Begr&uuml;ndung und folgt ausschlie&szlig;lich politischer Wertung. Noch mehr: Die Richter b&uuml;geln jeden empirischen Hinweis und jedes ernst zu nehmendes Argument f&uuml;r die Studiengeb&uuml;hrenfreiheit mit spekulativen Annahmen und unbewiesenen Behauptungen ab, so als gehe es von vornherein nur noch darum, den Bef&uuml;rwortern der Studiengeb&uuml;hren und ihren ideologischen Begr&uuml;ndungen &bdquo;den Weg frei zu machen&ldquo;. Karlsruhe macht den Weg f&uuml;r Studiengeb&uuml;hren frei, so lauten denn auch die triumphierenden Schlagzeilen von SPIEGEL und ZDF. <\/p><p>Ob die Einf&uuml;hrung von Studiengeb&uuml;hren, wie der Bundesgesetzgeber meint, &bdquo;zu einer Verunsicherung derjenigen f&uuml;hre, die in den n&auml;chsten Jahren ein Studium aufnehmen wollten&ldquo;, was in letzter Konsequenz zu einem R&uuml;ckgang der Zahl der Studienanf&auml;nger f&uuml;hren k&ouml;nne, ob die &bdquo;Festschreibung der Geb&uuml;hrenfreiheit Rechtssicherheit&ldquo; schaffe und die &bdquo;Studierneigung f&uuml;r das ganze Bundesgebiet&ldquo; unterst&uuml;tze, ob damit &bdquo;bildungsferne Bev&ouml;lkerungskreise an das Hochschulstudium herangef&uuml;hrt&ldquo; werden k&ouml;nnten, f&uuml;r alle diese Argumente &ndash; so das Urteil &ndash; &bdquo;bestehen jedoch zurzeit keine hinreichenden Anhaltspunkte&ldquo;. Das behaupten die Richter einfach so, ohne dass sie sich auch nur die geringste M&uuml;he machten, auch nur ein einziges Gegenargument zu nennen. <\/p><p>Was jede Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks seit Jahren empirisch erh&auml;rtet, n&auml;mlich dass f&uuml;r die &uuml;berwiegende Anzahl der Studierenden (vor allem aus Kostengr&uuml;nden) sowohl f&uuml;r die Wahl des Studienortes als auch f&uuml;r die grunds&auml;tzliche Entscheidung, &uuml;berhaupt zu studieren, die &bdquo;Heimatn&auml;he&ldquo; der Hochschule von gro&szlig;em Gewicht ist, das ist f&uuml;r unsere Karlsruher Richter &bdquo;nicht ohne weiteres einsch&auml;tzbar&ldquo;.<br>\nSehr wohl meinen die Richter dagegen einsch&auml;tzen zu k&ouml;nnen, dass &bdquo;Studiengeb&uuml;hren in der bislang diskutierten Gr&ouml;&szlig;enordnung von 500&euro; je Semester im Vergleich zu den &hellip;Lebenshaltungskosten von nachrangiger Bedeutung sind.&ldquo; Das nenne ich schlicht ein die Lebenswirklichkeit der Unter- und Mittelschichten verweigerndes &bdquo;Oberschicht-Denken&ldquo;. Zumal man keine prophetische Gabe haben muss, um vorher zu sagen, dass die derzeit gehandelten 500&euro; nur eine Einstiegdroge sind. <\/p><p>Obwohl es schon konkrete Schubladengesetze zur Einf&uuml;hrung von Studiengeb&uuml;hren in mehreren L&auml;ndern gibt und obwohl es noch kein einziges durchdachtes, geschweige denn durchfinanziertes F&ouml;rdermodell gibt, das &bdquo;bei einer Einf&uuml;hrung von Studiengeb&uuml;hren den Belangen einkommensschwacher Bev&ouml;lkerungskreise angemessen Rechnung tr&auml;gt&ldquo;, meinen die Richter ohne jede weitere Auflage &bdquo;davon ausgehen&ldquo; zu k&ouml;nnen, dass die L&auml;nder die geeignete Regelungen schon schaffen w&uuml;rden. Das ist blau&auml;ugiger Optimismus, aber keine Juristerei. <\/p><p>Auch die von der Bundesregierung angef&uuml;hrte historische Tatsache, &bdquo;das nach Einf&uuml;hrung von Langzeitstudiengeb&uuml;hren in Hessen im Sommersemester 2004 rund 1400 Studierende haupts&auml;chlich von hessischen Hochschulen an die Universit&auml;t Mainz gewechselt sind&ldquo;, &bdquo;ersch&uuml;ttert&ldquo; die Richter nicht.<br>\nSie verweisen dazu nur ziemlich zynisch darauf, dass &bdquo;Verschlechterungen der Studienbedingungen an einzelnen Hochschulen&hellip;die freie Wahl der Ausbildungsst&auml;tte&ldquo; schlie&szlig;lich nicht einschr&auml;nkte und verlassen sich auf &bdquo;die nahe liegende Annahme&ldquo;, dass die mit der &Uuml;berbelegung von Hochschulen ohne Studiengeb&uuml;hr &bdquo;verbundenen Qualit&auml;tsverluste regulierend auf des Verhalten der Studierenden&ldquo; einwirke und sich dadurch binnen kurzem wieder eine ausgewogene Inanspruchnahme der Hochschulen einstelle. Empirische Sachverhalte werden also mit ziemlich studierendenverachtenden hypothetischen Betrachtungen, dass sich das alles von selbst regelt, aus der Welt ger&auml;umt. Die &bdquo;invisible hand&ldquo; l&auml;sst gr&uuml;&szlig;en. <\/p><p>Selbst die jetzt schon vorhersehbare &bdquo;Erw&auml;gung, dass durch die Entscheidung einzelner L&auml;nder allgemeine Studiengeb&uuml;hren zu erheben, die anderen L&auml;nder &hellip;politisch gezwungen sein k&ouml;nnten, ebenfalls Studiengeb&uuml;hren einzuf&uuml;hren, zeigt keine Gefahr f&uuml;r die Gleichwertigkeit der Lebensverh&auml;ltnisse auf&ldquo;, meint das Gericht. <\/p><p>Man kann einen Tatsachenhinweis und ein Argument der Bef&uuml;rworter der Studiengeb&uuml;hrenfreiheit nach dem anderen nehmen, keines wird entkr&auml;ftet, sondern allenfalls mit spekulativen und hypothetischen Behauptungen der Geb&uuml;hrenbef&uuml;rworter abgeb&uuml;gelt. <\/p><p>Die gesamte Urteilsbegr&uuml;ndung k&ouml;nnte auch aus den Brosch&uuml;ren der wichtigsten PR-Agentur f&uuml;r die Einf&uuml;hrung der Studiengeb&uuml;hren, dem Centrum f&uuml;r Hochschulentwicklung der Bertelsmann-Stiftung entnommen sein. Das gilt bis hin zu der Behauptung, dass Studiengeb&uuml;hren die Chance er&ouml;ffneten, &bdquo;die Qualit&auml;t der Hochschulen und eine wertbewusste Inanspruchnahme ihrer Ausbildungsleistungen zu f&ouml;rdern und auf diese Weise auch Ziele der Gesamtwirtschaft zu verfolgen.&ldquo; Um die Ziele der &bdquo;Gesamtwirtschaft&ldquo; und nicht mehr um die F&ouml;rderung der wissenschaftlichen Ausbildung geht es also? <\/p><p>Man kann dieses juristisch furchtbare Urteil mit einem Satz bewerten:<br>\nDie millionenschweren Investitionen in die Propagierung von Studiengeb&uuml;hren von INSM, von Stifterverband der Wirtschaft oder von der Bertelsmann-Stiftung haben sich gelohnt. Ihre andauernde pseudo&ouml;konomische Propaganda f&uuml;r Studiengeb&uuml;hren hat sich im Laufe der letzten Jahre in weiten Teilen der Politik und den Medien durchgesetzt. Die Betriebswirte vom Centrum f&uuml;r Hochschulentwicklung aus G&uuml;tersloh haben jetzt eben auch in Karlsruhe gewonnen. <\/p><p>P.S.: Dass en passant mit diesem Urteil noch die &bdquo;verfasste Studierendenschaft&ldquo; abgeschafft wurde, passt in das Bild, dass der k&uuml;nftige Student als zahlender &bdquo;Kunde&ldquo; ja zum &bdquo;K&ouml;nig&ldquo; wird und deshalb keine demokratische Mitbestimmung mehr n&ouml;tig hat.\t<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Karlsruher Urteil, den Grundsatz der Studiengeb&uuml;hrenfreiheit im Hochschulrahmengesetz zu kippen, ist weniger ein juristisches, sondern eher ein politisches Urteil.<br \/> Ein politisches Urteil, weil es sich erstens die Position der CDU-regierten L&auml;nder in der F&ouml;deralismuskommission zu eigen macht und dem Bund nahezu jede Zust&auml;ndigkeit in der Bildungspolitik abspricht. 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