{"id":4528,"date":"2010-02-18T08:58:15","date_gmt":"2010-02-18T07:58:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=4528"},"modified":"2014-08-06T14:39:28","modified_gmt":"2014-08-06T12:39:28","slug":"nach-dem-verfassungsgerichtsurteil-der-kampf-um-die-umsetzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=4528","title":{"rendered":"Nach dem Verfassungsgerichtsurteil: Der Kampf um die Umsetzung"},"content":{"rendered":"<p>Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regels&auml;tzen nach Hartz IV geht es wie vielen Entscheidungen dieses Gerichts:<br>\nJeder liest heraus, was er will. Jeder interpretiert hinein, was ihm passt. Jeder bekundet dem Gericht seinen Respekt, handelt dann aber nicht danach.<br>\nSo soll gerade bei Entscheidungen, die ein Handeln des Gesetzgebers verlangen, die Debatte in eine Richtung gef&uuml;hrt werden, die der eigenen politischen Vorstellung entspricht. Auch jetzt wird mit aller Raffinesse versucht davon abzulenken, worum es geht: Das, was die Verfassung verlangt, in einfaches Recht umzusetzen. Von R&uuml;diger Frohn<br>\n<!--more--><br>\n<strong>Zwei Behauptungen sind als T&auml;uschungsman&ouml;ver besonders beliebt:<\/strong><\/p><ol>\n<li>\n\t\tDas Bundesverfassungsgericht habe die H&ouml;he der Regels&auml;tze nicht beanstandet, Verbesserungen seien deshalb weder erforderlich noch zu erwarten.\n\t<\/li>\n<li>\n\t\tDas Lohnabstandsgebot verlange, dass Hartz IV &ndash; Leistungen in jedem Fall unter den niedrigsten Erwerbseink&uuml;nften zu bleiben habe.\n\t<\/li>\n<\/ol><p><strong>Warum sind das T&auml;uschungsman&ouml;ver?<\/strong><\/p><p>Das Gericht hat zun&auml;chst einmal klar und eindeutig festgestellt, dass die SGB-Vorschriften &bdquo;mit dem Grundrecht auf Gew&auml;hrleistung eines menschenw&uuml;rdigen Existenzminimums aus Art.1 Abs.1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs.1 unvereinbar&ldquo; sind. Im Weiteren legt das Gericht dann dar, dass sich der Umfang des Anspruchs nicht unmittelbar aus der Verfassung ableiten l&auml;sst und dem Gesetzgeber ein gewisser Gestaltungsspielraum zusteht. Diesen kann das Bundesverfassungsgericht, wie es seiner Rolle im gewaltengeteilten Staat entspricht nur &bdquo;zur&uuml;ckhaltend&ldquo; pr&uuml;fen. Daf&uuml;r hat sich der Begriff der &bdquo;Evidenzkontrolle&ldquo; herausgebildet.<br>\nDas hei&szlig;t, das Gericht ist nur befugt zu pr&uuml;fen, ob die geltende H&ouml;he &bdquo;evident&ldquo; oder &bdquo;offensichtlich&ldquo; unzureichend und damit fehlerhaft ist.<\/p><p>Daraus zu schlie&szlig;en, dass Gericht halte die H&ouml;he der S&auml;tze f&uuml;r richtig oder gar verfassungsrechtlich geboten, ist eine durch nichts gest&uuml;tzte Behauptung und f&uuml;r Rechtskundige &ndash; vorsichtig gesprochen- &bdquo;unredlich&ldquo;.<\/p><p>Was das Lohnabstandsgebot angeht, so ist zun&auml;chst einmal festzuhalten, dass dieses sozial- und gesellschaftspolitisch so eing&auml;ngige Gebot bei der Entscheidung keine Rolle gespielt hat &ndash; und schon gar nicht in der Weise, dass die untersten Erwerbseinkommen fest gesetzt seien und die Leistungen nach Hartz IV  nur durch entsprechenden Abzug zu berechnen seien.<\/p><p><strong>Das Bundesverfassungsgericht ist anders vorgegangen:<\/strong><\/p><p>Es hat aus der W&uuml;rde jedes Menschen das Recht\/den Anspruch auf Gew&auml;hrleistung eines Existenzminimums in physischer Hinsicht( Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit) und auf Mittel zur Pflege der zwischenmenschlichen Beziehungen und Teilhabe an gesellschaftlichen, kulturellen, politischen Leben entwickelt.<br>\nDas daf&uuml;r notwendige Minimum zu unterschreiten, entspr&auml;che nicht dem Menschenbild und der Vorstellung des sozialen Zusammenlebens unserer Verfassung. Wer es mit dem Lohnabstandsgebot also ernst meint, wird sich um die Mindestlohnfrage nicht dr&uuml;cken k&ouml;nnen.<\/p><p>Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung wahrlich keinen utopischen oder unfinanzierbaren Sozialstaat gefordert. Es hat aber all den Sozialstaatsver&auml;chtern die unterste Grenze gezeigt, die einzuhalten ist, wenn unser Staat  nicht gegen seine eigenen Prinzipien handeln will.<\/p><p>Der liberale Lord Dahrendorf hat von &bdquo;sense of belonging&ldquo; gesprochen, wenn es um den notwendigen Zusammenhalt einer Gesellschaft geht. Das erfordert Solidarit&auml;t der Starken mit den Schwachen und nicht deren Ausgrenzung.<br>\nUnd noch ein Zitat von Lord Dahrendorf mag den einen oder anderen Liberalen zum Nachdenken bringen k&ouml;nnen:<br>\n&bdquo;keine Gesellschaft kann es sich leisten, 10 Prozent von ihren Chancen auszuschlie&szlig;en, ohne moralischen Schaden zu nehmen&hellip; Wenn wir in zivilisierten Gemeinwesen leben wollen, dann m&uuml;ssen wir tun, was wir k&ouml;nnen, um die Ausgeschlossenen  hereinzuholen in die Chancenwelt des sozialen Lebens.&ldquo; (Ralf Dahrendorf, Auf der  Suche nach einer neuen Ordnung, Seite 89\/90.)<\/p><p><em>R&uuml;diger Frohn ist ehemaliger Chef des Bundespr&auml;sidialamtes und Staatssekret&auml;r a.D.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regels&auml;tzen nach Hartz IV geht es wie vielen Entscheidungen dieses Gerichts:<br \/> Jeder liest heraus, was er will. Jeder interpretiert hinein, was ihm passt. 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