{"id":4647,"date":"2010-03-02T09:27:22","date_gmt":"2010-03-02T08:27:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=4647"},"modified":"2014-08-06T15:25:04","modified_gmt":"2014-08-06T13:25:04","slug":"abweichende-meinung-des-praesidenten-des-bundesverfassungsgerichts-zum-hartz-iv-urteil","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=4647","title":{"rendered":"Abweichende Meinung des Pr\u00e4sidenten des Bundesverfassungsgerichts zum Hartz IV-Urteil"},"content":{"rendered":"<p>Es ist schon ein &auml;u&szlig;erst ungew&ouml;hnlicher Vorgang, dass der Pr&auml;sident des Bundesverfassungsgerichts und gleichzeitig der Vorsitzende des das Hartz-IV-Urteil f&auml;llende Ersten Senats, nachtr&auml;glich in einem Interview mit der konservativen <a href=\"http:\/\/www.welt.de\/politik\/deutschland\/article6587967\/Bundesrichter-mahnt-moderate-Steuersaetze-an.html\">Welt<\/a> seinen eigenen Richterspruch interpretiert. Die Meinung die Hans-J&uuml;rgen Papier in der Welt vertritt, stellt eine sehr einseitige Auslegung dieses Urteils dar, man k&ouml;nnte geradezu von einem nachtr&auml;glichen abweichenden Minderheitsvotum sprechen. Christian Girschner hat f&uuml;r uns die einschl&auml;gigen Passagen des Interviews analysiert.<br>\n<!--more--><br>\nNach dem Urteil des Verfassungsgerichts &uuml;ber die Hartz IV-Regels&auml;tze hatte ich den Eindruck gewonnen, dass sich die Bundesverfassungsrichter zwar formal-juristisch hinter das grundgesetzliche Sozialstaatsgebot gestellt haben, um es dann hinsichtlich des Umfangs dieses Gebots wieder auszuh&ouml;hlen. Letztendlich lautet meine Quintessenz des Urteils zugespitzt folgenderma&szlig;en: Der Gesetzgeber kann hinsichtlich der Hartz IV-Regels&auml;tze weitgehend machen, was ihm beliebt, solange er deren Umfang nur transparent ermittelt und nachvollziehbar begr&uuml;ndet. Diese pessimistische Bewertung des Urteils wurde nun durch die j&uuml;ngsten &Auml;u&szlig;erungen des Verfassungsrichters Papier mehr als nur best&auml;tigt. Denn er redet dem neuen &bdquo;Autoritarismus&ldquo; (Dahrendorf) das Wort, wo der Sozialstaat in eine modernisierte Gestalt des &uuml;berwachenden, kontrollierenden und bestrafenden Armenf&uuml;rsorgestaates verwandelt wird. <\/p><p>In einem solchen Staat sind die Erwerbslosen, die nun in Bed&uuml;rftige transformiert wurden, keine B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger mehr, die einen Teil des demokratischen Souver&auml;ns bilden, sondern nur noch sanktionsbedrohte Objekte bzw. untert&auml;nige H&ouml;rige des Staates. Der Staat wacht nun, ob sie auch die richtige Gesinnung und das richtige Verhalten an den Tag legen, die er f&uuml;r richtig h&auml;lt. Damit wird zugleich eine Art Sanktions- oder Strafrecht f&uuml;r ungeb&uuml;hrliches, eigenwilliges Verhalten der Erwerbslosen in das soziale Sicherungssystem eingef&uuml;hrt: Denn wer auf Berufsfreiheit, Vertragsfreiheit, Freiz&uuml;gigkeit, Menschenw&uuml;rde, Verbot der Zwangsarbeit etc. pocht, hat sich schon des marktwidrigen Verhaltens schuldig gemacht und muss deshalb sanktioniert werden, in dem man diesen Delinquenten die finanziellen Existenzmittel streicht bzw. k&uuml;rzt. Schon der fr&uuml;here deutsche Obrigkeitsstaat z&uuml;chtete vor allem &uuml;ber die Einrichtung des Arbeitshauses so seine ihm gem&auml;&szlig;en und erw&uuml;nschten Untertanen heran. Diese wussten dann auch in politischen Fragen schon im Voraus, was von ihnen erwartet wurde. Dieser vom Obrigkeitsstaat erzeugte vorauseilende und politische Gehorsam bei seinen Untertanen ist jedoch mit einer liberal-demokratischen Verfassung und Gesellschaft nicht vereinbar. Hier ist nicht der Staat der Souver&auml;n, sondern seine B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger. Sie sind es, die im politischen Meinungsstreit und in Wahlen die Politik des Staates bestimmen und nicht umgekehrt. Letzteres schlie&szlig;t daher die strafende und disziplinierende Armenf&uuml;rsorge grunds&auml;tzlich aus, die die erwerbslosen Bed&uuml;rftigen unmittelbar und die Besch&auml;ftigten insgesamt zu Objekten des staatlichen Handelns degradiert. Oder mit den Worten von R. Dahrendorf gesprochen: &bdquo;Das Recht auf Arbeit ist ein Missbrauch der Sprache, da es nicht erzwingbar ist; das Recht, nicht zu arbeiten, ist hingegen ein liberales Prinzip.&ldquo; Kurzum, dies ist der Preis f&uuml;r den Anspruch einer Gesellschaft, die nach dem Prinzip demokratischer wie individueller Selbstbestimmung leben will. Diese prinzipielle und liberal-demokratische Erkenntnis scheint nicht nur bei den Verfechtern des Hartz IV-Gesetzes, sondern inzwischen wohl auch bei einzelnen Bundesverfassungsrichtern abhanden gekommen zu sein. Denn wie anders lassen sich solche &Auml;u&szlig;erungen wie die nachstehenden noch erkl&auml;ren:<\/p><blockquote><p>&bdquo;<strong>Welt am Sonntag:<\/strong> Wenig hilfreich findet der ehemalige Wirtschaftsminister die Betonung des &bdquo;Grundrechts auf Gew&auml;hrleistung eines menschenw&uuml;rdigen Existenzminimums&ldquo; gleich im ersten Leitsatz des Urteils. Ist das in einem Land, das ein Drittel seiner Wertsch&ouml;pfung in Soziales investiert, nicht eine leicht falsch zu verstehende Botschaft, im Sinne von: &bdquo;Der Staat tut nicht genug&ldquo;? <\/p>\n<p><strong>Papier:<\/strong> Wir haben ausdr&uuml;cklich keinen Anspruch auf eine bestimmte H&ouml;he von staatlichen Leistungen formuliert. Das angesprochene Grundrecht bringt zun&auml;chst nur zum Ausdruck, dass es eine Verpflichtung des Staates gibt, in Not geratenen Menschen zu helfen, die ihre Existenz aus eigener Kraft nicht sichern k&ouml;nnen. Das ist nichts Neues, sondern durchzieht unsere Rechsprechung seit Jahrzehnten. In der Hartz-IV-Entscheidung ist dieses Grundrecht nun mit konkreten Schlussfolgerungen pr&auml;zisiert worden: Der Gesetzgeber muss daf&uuml;r Sorge tragen, dass die Berechnung des Existenzminimums realit&auml;tsgerecht in einem transparenten Verfahren erfolgt. Aber noch mal: Ein bezifferbarer Anspruch ist dem Grundgesetz nicht zu entnehmen.&ldquo;<\/p><\/blockquote><p>Bedeutsam ist es schon, dass hier nur noch von einem Existenzminimum, aber nicht mehr von einem sozial-kulturellen Existenzminimum gesprochen wird, obwohl dies ein entscheidender wie gewichtiger Unterschied ist. Zudem wird, wie im Urteil des Bundesverfassungsgerichts schon zu lesen war, von Papier behauptet, man k&ouml;nne aus dem Grundgesetz keinen genauen &bdquo;bezifferbaren Anspruch&ldquo; f&uuml;r das sozial-kulturelle Existenzminimum entnehmen. Dagegen erlaubt sich das Bundesverfassungsgericht den Widerspruch, dann pl&ouml;tzlich doch genau zu wissen, dass die bisherige H&ouml;he des Arbeitslosengeldes II nicht &bdquo;evident unzureichend&ldquo; sei. Woher kommt aber f&uuml;r diese Feststellung der Bewertungsma&szlig;stab, wenn dieser angeblich nicht aus dem Grundgesetz ableitbar ist? <\/p><p>Da die Verfassungsrichter es in ihrem Urteil v&ouml;llig unterlassen haben, und dies war gewiss kein Zufall, genau zu bestimmen, was das sozial-kulturelle Existenzminimum alles umfasst, so kann ihr Urteil &uuml;ber die behauptete Angemessenheit der H&ouml;he der bestehenden Regels&auml;tze nur auf einer rein subjektiv-willk&uuml;rlichen und damit politischen Entscheidung beruhen. Entsprechend &uuml;berlassen sie dann auch die Bestimmung und Berechnung des sozial-kulturellen Existenzminimums der Willk&uuml;r und der Definitionsmacht des Gesetzgebers. Es gibt nur eine Vorgabe, es m&uuml;sse &bdquo;realit&auml;tsgerecht in einem transparenten Verfahren&ldquo; ermittelt werden. Was das sein soll, liegt dann allein &bdquo;in der Gestaltungskompetenz des Gesetzgebers&ldquo; und in der &bdquo;Politischen Arena&ldquo;, wie Papier betont:<\/p><blockquote><p>&bdquo;<strong>Welt am Sonntag:<\/strong> Dennoch erwarten viele Hartz-IV-Empf&auml;nger jetzt h&ouml;here Regels&auml;tze. <\/p>\n<p><strong>Papier:<\/strong> Ich habe daf&uuml;r ein gewisses Verst&auml;ndnis, weil das Verfahren ja mit diesem Ziel angestrengt worden ist. Aber die Festlegung ist nicht Sache des Gerichts, sondern liegt in der Gestaltungskompetenz des Gesetzgebers. Der streitet dar&uuml;ber jetzt in der politischen Arena. Das ist auch in Ordnung, das ist seine Aufgabe.&ldquo;<\/p><\/blockquote><p>Wolfgang Lieb hoffte auf den <a href=\"?p=4514\">NachDenkSeiten<\/a> insgeheim, dass mit dem Urteil des Verfassungsgerichts eventuell auch die &bdquo;geltenden Sanktionsma&szlig;nahmen gegen Hartz IV-Empf&auml;nger&ldquo; nicht mit dem vom Gericht postulierten &bdquo;menschw&uuml;rdigen Existenzminimum&ldquo; vereinbar w&auml;ren: &bdquo;Leider geht der Urteilsspruch mit keinem Wort darauf ein (&hellip;). Es lohnte sich vielleicht, wenigstens in diesem Punkt nochmals Karlsruhe anzurufen.&ldquo; (Lieb) Dazu gibt nun Papier eine klare Antwort. Leistungsk&uuml;rzungen als Sanktion seien mit dem Grundgesetz selbstverst&auml;ndlich vereinbar. Aber nicht nur das. Staatlich angeordnete Zwangsarbeit, die freilich nicht so genannt werden darf, wird von Papier als &bdquo;Obliegenheit&ldquo; umdefiniert, damit ein Erwerbsloser die staatliche finanzielle Unterst&uuml;tzung erh&auml;lt. Dies alles hat f&uuml;r Papier nichts mit Zwang und Unterwerfung zu schaffen, ist also ganz und gar mit der Menschenw&uuml;rde und dem Grundgesetz vereinbar:<\/p><blockquote><p>&bdquo;<strong>Welt am Sonntag:<\/strong> W&auml;re eine Arbeitspflicht f&uuml;r Hartz-IV-Empf&auml;nger verfassungsgem&auml;&szlig;? <\/p>\n<p><strong>Papier:<\/strong> Juristisch handelt es sich genau genommen nicht um &bdquo;Pflichten&ldquo;, sondern um &bdquo;Obliegenheiten&ldquo; zur Erlangung einer Leistung. Und die sind im geltenden Recht durchaus schon vorgesehen. Wer eine zumutbare Arbeit ohne triftige Gr&uuml;nde ablehnt, muss mit einer Leistungsk&uuml;rzung rechnen. Sozialleistungen des Staates sind prinzipiell subsidi&auml;rer Natur, sie sollen nur dann gezahlt werden, wenn jemand in einer Notlage ist, aus der er mit eigener Kraft nicht herauskommt.&ldquo;<\/p><\/blockquote><p>Au&szlig;erdem bleibt f&uuml;r Papier die Gew&auml;hrleistung eines sozial-kulturellen Existenzminimums f&uuml;r Erwerbslose einem Finanzierungsvorbehalt des Gesetzgebers unterworfen. Damit erf&auml;hrt man nun doch noch das verheimlichte bzw. unerw&auml;hnte Kriterium der Verfassungsrichter, warum der geltende Regelsatz f&uuml;r Hartz IV-Empf&auml;nger nicht evident unzureichend sei: <\/p><blockquote><p>&bdquo;<strong>Welt am Sonntag:<\/strong> Sehen Sie die Gefahr, dass die Leistungsf&auml;higkeit der Steuer- und Abgabenzahler &uuml;berstrapaziert wird?<\/p>\n<p><strong>Papier:<\/strong> Das hoffe ich nicht. Es ist Aufgabe der Politik, auf der einen Seite f&uuml;r Solidarit&auml;t mit denjenigen zu sorgen, die sich nicht selbst helfen k&ouml;nnen &ndash; vor allem auch den betroffenen Kindern. Auf der anderen Seite muss bedacht werden, dass die Mittel daf&uuml;r vom Steuerzahler aufgebracht werden. Der Schutz der Freiheitsrechte und der Eigenverantwortung der B&uuml;rger setzt der Abgabenbelastung zwangsl&auml;ufig Schranken.&ldquo;<\/p><\/blockquote><p>Die vom Verfassungsgericht eingef&uuml;hrte H&auml;rtefallregel gilt nach Papier als eine vom Gesetzgeber zu bestimmende Pauschale, die tats&auml;chlichen Mehrkosten, die bei einem Betroffenen anfallen, hat hier nicht zu interessieren, er hat damit auszukommen. Basta! Nebenbei glaubt der Herr Verfassungsrichter wirklich, man k&ouml;nne eine Waschmaschine tats&auml;chlich aus dem Regelsatz finanzieren, schlie&szlig;lich (wie konnte ich dies vergessen!) ist ja die H&ouml;he des Regelsatzes nicht evident unzureichend:<\/p><blockquote><p>&bdquo;<strong>Welt am Sonntag:<\/strong> Das Urteil Ihres Senats fordert auch eine H&auml;rtefallregelung. Droht jetzt eine Prozessflut wegen jeder defekten Waschmaschine? <\/p>\n<p><strong>Papier:<\/strong> &Uuml;berhaupt nicht. Eine H&auml;rtefallklausel wurde nur f&uuml;r solche Ausnahmef&auml;lle angemahnt, in denen ein atypischer, von der Regelleistung ersichtlich nicht erfasster Sonderbedarf besteht, und zwar nicht nur einmalig, sondern dauerhaft. Die kaputte Waschmaschine aber ist ein einmaliger Sonderbedarf, der von der Regelleistung abgedeckt wird &ndash; und kein H&auml;rtefall. Das Urteil stellt &uuml;brigens ausdr&uuml;cklich fest, dass es im Regelfall nicht um eine Einzelfallpr&uuml;fung gehen soll, der Gesetzgeber vielmehr Festbetr&auml;ge bestimmen darf.&ldquo;<\/p><\/blockquote><p>Au&szlig;erdem steht der Umwandlung des bundesdeutschen Sozialstaates in einen Suppenk&uuml;chenstaat nichts entgegen. Dies scheint ebenfalls mit der W&uuml;rde des Menschen und des Grundgesetzes vereinbar. Denn nach Papier steht es dem Gesetzgeber frei, in welcher Art und Weise er das Existenzminimum sichert. Geldleistungen k&ouml;nnen also durch Sachleistungen ersetzt werden (bzw. eine Kombination von beiden). Damit hat der Verfassungsrichter kein Problem. Man fragt sich, woher dieser Jurist dies aus dem Grundgesetz ableitet. Als es um Konkretisierung der H&ouml;he der Regels&auml;tze ging, wurde ja beteuert, diese kann nicht im Einzelnen aus dem Grundgesetz entnommen werden. Aber wie kann man auf der Grundlage dieser Feststellung nun pl&ouml;tzlich behaupten, dass Geldleistungen selbstverst&auml;ndlich durch Sachleistungen ersetzt werden k&ouml;nnen: Wo leitet er diese Behauptung aus dem Grundgesetz ab? Und dies soll mit der Menschenw&uuml;rde, dem Sozialstaatsprinzip und den Grundrechten vereinbar sein? Soweit k&ouml;nnte der Gesetzgeber einen Teil der finanziellen Mittel f&uuml;r die Ern&auml;hrung der Erwerbslosen, die derzeit nur eine Mangelern&auml;hrung zu l&auml;sst, jederzeit auch noch durch Sachleistungen in Gestalt von Suppenk&uuml;chen ersetzen lassen (d. h., wenn es, wie Papier betont, der Politik &bdquo;zweckm&auml;&szlig;ig&ldquo; erscheint!): <\/p><blockquote><p>&bdquo;<strong>Welt am Sonntag:<\/strong> Das Gericht hat bem&auml;ngelt, dass die notwendigen Aufwendungen f&uuml;r Kinder wie Schulb&uuml;cher oder Taschenrechner von den Regels&auml;tzen nicht ber&uuml;cksichtigt werden. M&uuml;ssen die in Geld ausgezahlt werden oder t&auml;ten es auch Sachleistungen?<\/p>\n<p><strong>Papier:<\/strong> Der Gesetzgeber hat nicht nur bez&uuml;glich der H&ouml;he der Leistung einen Spielraum, sondern auch bez&uuml;glich der Art. Es ist ihm &uuml;berlassen, seiner Verpflichtung zur Gew&auml;hrleistung des existenzsichernden Minimums durch Geld, Sachleistungen oder einer Kombination nachzukommen. Was da zweckm&auml;&szlig;ig ist, muss die Politik entscheiden. Sie muss ihre Leistungen nur eben auf der Grundlage verl&auml;sslicher Zahlen und schl&uuml;ssiger Berechnungsverfahren begr&uuml;nden. Sch&auml;tzungen ins Blaue hinein sind nicht realit&auml;tsgerecht.&ldquo;<\/p><\/blockquote><p>Dass der Verfassungsrichter mit diesen S&auml;tzen die schon seit geraumer Zeit praktizierte mediale und neoliberale Stigmatisierung der Erwerbslosen und vor allem erwerbsloser Eltern st&uuml;tzt, ist offensichtlich. Damit hat er keine Probleme, obwohl er an anderer Stelle und in einem anderen Zusammenhang in diesem Interview hervorhebt: <\/p><blockquote><p>&bdquo;Sie sprechen damit eine Frage an, die im Augenblick Gegenstand der politischen Diskussion ist, an der ich mich nicht beteiligen m&ouml;chte.&ldquo;<\/p><\/blockquote><p>In den zitierten &Auml;u&szlig;erungen von Herrn Papier kann man deutlich erkennen, wie weit sich das politische Kr&auml;fteverh&auml;ltnis in diesem Land weg von solidarischen und im &uuml;brigens auch von liberalen Prinzipien hin zu libert&auml;rem Denken verschoben hat und damit der Verbindlichkeitsgrad der im Grundgesetz verankerten W&uuml;rde des Menschen und vor allem des Sozialstaatsgebots gravierend geschw&auml;cht wurde. Man wird dabei an eine sehr alte Erkenntnis &uuml;ber den Stellenwert einer Verfassung in der b&uuml;rgerlichen Gesellschaft erinnert:<\/p><blockquote><p>&bdquo;Was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz gleichg&uuml;ltig, wenn es der realen Lage der Dinge, den tats&auml;chlichen Machtverh&auml;ltnissen widerspricht. (&hellip;) Verfassungsfragen sind urspr&uuml;nglich nicht <em>Rechtsfragen<\/em>, sondern Machtfragen; die <em>wirkliche<\/em> Verfassung eines Landes existiert nur in den reellen tats&auml;chlichen Machtverh&auml;ltnissen, die in einem Lande bestehen; geschriebene Verfassungen sind nur dann von Wert und Dauer, wenn sie der genaue <em>Ausdruck<\/em> der wirklichen in der Gesellschaft bestehenden Machtverh&auml;ltnisse sind&ldquo; (Ferdinand Lassalle: &Uuml;ber Verfassungswesen, Rede am 16. April 1862; Hervorhebungen im Original).<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es ist schon ein &auml;u&szlig;erst ungew&ouml;hnlicher Vorgang, dass der Pr&auml;sident des Bundesverfassungsgerichts und gleichzeitig der Vorsitzende des das Hartz-IV-Urteil f&auml;llende Ersten Senats, nachtr&auml;glich in einem Interview mit der konservativen <a href=\"http:\/\/www.welt.de\/politik\/deutschland\/article6587967\/Bundesrichter-mahnt-moderate-Steuersaetze-an.html\">Welt<\/a> seinen eigenen Richterspruch interpretiert. 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