{"id":48172,"date":"2019-01-02T09:00:57","date_gmt":"2019-01-02T08:00:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=48172"},"modified":"2019-07-08T10:59:55","modified_gmt":"2019-07-08T08:59:55","slug":"israel-kritik-muenchner-gericht-haelt-saalverweigerung-fuer-diskussion-ueber-stadtratsbeschluss-fuer-zulaessig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=48172","title":{"rendered":"Israel-Kritik &#8211; M\u00fcnchner Gericht h\u00e4lt Saalverweigerung f\u00fcr Diskussion \u00fcber Stadtratsbeschluss f\u00fcr zul\u00e4ssig"},"content":{"rendered":"<p>Es klingt absurd, aber in M&uuml;nchen ist es Wirklichkeit: Die bayerische Landeshauptstadt ist die einzige deutsche Stadt, in der in st&auml;dtischen R&auml;umen nicht mehr eine Diskussion &uuml;ber einen umstrittenen Beschluss des Stadtrats gef&uuml;hrt werden darf. Dieser Beschluss l&auml;sst die Kritik an der israelischen Besatzungspolitik seit Dezember 2017 nur noch in privaten R&auml;umen zu. Das M&uuml;nchner Verwaltungsgericht hat jetzt in einem Urteil die Verweigerung eines st&auml;dtischen Raums f&uuml;r eine solche Diskussion f&uuml;r rechtens erkl&auml;rt. Das l&ouml;st heftige Kritik aus. Von <strong>Rolf-Henning Hintze<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\nWenige Tagen vor Weihnachten lehnte das Gericht eine Klage ab, die sich mit der Saalverweigerung f&uuml;r eine solche Diskussion durch das Stadtmuseum nicht abfinden wollte. Der Kl&auml;ger, der im Ruhestand lebende Physiker Klaus Ried, sah in der Entscheidung eine Verletzung sowohl des Grundrechts auf Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) wie auch der Bayerischen Gemeindeordnung (Art. 21). Er hatte ein Streitgespr&auml;ch &bdquo;Wie sehr schr&auml;nkt M&uuml;nchen die Meinungsfreiheit ein?&ldquo; veranstalten wollen, bei dem es um den Stadtratsbeschluss vom 13.12.2017 und seine Folgen gehen sollte. Das Stadtmuseum berief sich auf den Stadtratsbeschluss (&bdquo;Gegen jeden Antisemitismus! Keine Zusammenarbeit mit der antisemitischen BDS-Bewegung&ldquo;) und verweigerte den Saal. Es k&ouml;nne nicht ausgeschlossen werden, hie&szlig; es in der schriftlichen Begr&uuml;ndung, dass in der Diskussion auch &uuml;ber BDS gesprochen werde. (BDS ist die Abk&uuml;rzung f&uuml;r die internationale Kampagne &bdquo;Boycott, Divestment,Sanctions&ldquo; mit dem Ziel, die israelische Regierung vor allem durch wirtschaftlichen Druck dazu zu bringen, die Besatzung zu beenden und den Pal&auml;stinensern ihre Rechte zu gew&auml;hren.) Der Stadtratsbeschluss untersagt jegliches &bdquo;Befassen&ldquo; in st&auml;dtischen R&auml;umen mit BDS, selbst Veranstaltungen gegen BDS k&ouml;nnten nicht stattfinden.<\/p><p>Das Verwaltungsgericht begr&uuml;ndete seine Ablehnung der Klage zun&auml;chst damit, dass der Widmungszweck des Stadtmuseums der Veranstaltung entgegenstehe. Dieser sieht &bdquo;die F&ouml;rderung der Kunst, der Kultur, der Volksbildung und der Heimatpflege&ldquo; vor. Der Kl&auml;ger ist hingegen der Ansicht, dass &bdquo;Volksbildung&ldquo; durchaus eine Diskussion &uuml;ber ein brisantes kommunales Problem einschlie&szlig;t.<\/p><p>Das Gericht folgte in seinem Urteil im Wesentlichen den Argumenten der Stadt. Diese habe einen Gestaltungsspielraum, der die Raumverweigerung st&auml;dtischer Einrichtungen rechtfertige. Im Stadtratsbeschluss vom Dezember 2017 sahen die Richter eine zul&auml;ssige allgemeine Widmungsbeschr&auml;nkung, die &bdquo;ein legitimes Interesse&ldquo; verfolge und &bdquo;nicht auf sachfremden Erw&auml;gungen&ldquo; beruhe. <\/p><p>Demgegen&uuml;ber stellt Rechtsanwalt Gerd Tersteegen als Vertreter des Kl&auml;gers in seinen Schrifts&auml;tzen besonders heraus, dass die Verweigerung einen Versto&szlig; gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz) darstelle. Das M&uuml;nchner Gericht sieht einen solchen Versto&szlig; hingegen nicht:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Der Stadtratsbeschluss greift nicht in unzul&auml;ssiger Weise in das Grundrecht der Meinungsfreiheit (&hellip;) ein.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Zur &Uuml;berraschung vieler hatte der Rechtsvertreter der Stadt in der m&uuml;ndlichen Verhandlung am 14. November vor einem vollen Gerichtssaal w&ouml;rtlich einger&auml;umt:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Wir schr&auml;nken die Meinungsfreiheit ein&ldquo; (nachlesbar im Schriftsatz des Kl&auml;geranwalts vom 27. November).\n<\/p><\/blockquote><p>In der Urteilsbegr&uuml;ndung des Verwaltungsgerichts versucht ein bemerkenswert gedrechselter Satz diesen Eindruck abzuschw&auml;chen:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Der Stadtratsbeschluss ist allerdings nicht final und unmittelbar gegen eine bestimmte Meinung im Zusammenhang mit den Themen der &lsquo;BDS-Kampagne&rsquo; gerichtet, wendet sich also nicht gezielt gegen eine bestimmte Meinung hierzu und verbietet eine solche auch nicht. Es wird somit weder das Bilden noch das Haben, &Auml;u&szlig;ern und Verbreiten bef&uuml;rwortender wie kritischer Meinungen zu den Themen der &lsquo;BDS-Kampagne&rsquo; in st&auml;dtischen R&auml;umen untersagt oder gar verboten.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Dass andere Richter das Grundrecht der Meinungsfreiheit anders bewerten k&ouml;nnen, zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg in einem teilweise vergleichbaren Konfliktfall. In der vor wenigen Wochen ver&ouml;ffentlichten Urteilsbegr&uuml;ndung hei&szlig;t es, das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit sch&uuml;tze auch die Arbeit der BDS-Bewegung. Die Stadt Oldenburg hatte eine f&uuml;r Mai 2016 geplante Veranstaltung zum Thema &bdquo;BDS &ndash; die pal&auml;stinensische Menschenrechtskampagne stellt sich vor&rdquo;, die sie erst genehmigt hatte, sp&auml;ter durch Raumentzug verhindert. Das erkl&auml;rte das Verwaltungsgericht Oldenburg f&uuml;r rechtswidrig. Bei zuk&uuml;nftigen Vermietungen muss die Stadt Oldenburg das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie der allgemeinen Gleichbehandlung der BDS-Initiative sch&uuml;tzen, urteilte das Gericht.<\/p><p>Zum M&uuml;nchner Urteil liegen inzwischen neben lobenden Stellungnahmen &ndash; u.a. von Oberb&uuml;rgermeister Dieter Reiter (SPD) &ndash; auch erste kritische Reaktionen vor. So meint Rolf Verleger, Vorsitzender des B&uuml;ndnisses zur Beendigung der israelischen Besatzung (BIB) und ehemaliges Mitglied des Zentralrats der Juden in Deutschland:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Hier wird der Sinn eines Grundrechts zerscheibelt, das kann doch keinen Bestand vor h&ouml;heren Instanzen haben.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Der Kl&auml;ger Klaus Ried erkl&auml;rte gegen&uuml;ber den Nachdenkseiten, schon w&auml;hrend der Verhandlung im Verwaltungsgericht M&uuml;nchen habe die vorsitzende Richterin erkennen lassen, dass sie auf Seiten des M&uuml;nchner Rathauses stand.<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Das absurde Schauspiel dieses Verfahrens birgt die Gefahr, dass die universellen Menschenrechte und 250 Jahre Tradition der europ&auml;ischen Aufkl&auml;rung weiter in Vergessenheit geraten. Dazu d&uuml;rfen wir es nicht kommen lassen.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Der viele Jahre am Bayerischen Verwaltungsgerichthof t&auml;tige Richter i.R. Peter Vonnahme meint, &bdquo;im Kern geht es um die Frage, inwieweit eine Kommune unter Berufung auf das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht einen B&uuml;rger in der Wahrnehmung seiner Grundrechte beschr&auml;nken darf. Ich denke, dass das Verwaltungsgericht die Bedeutung der Grundrechte falsch gewichtet hat. Das bedarf einer Korrektur &ndash; und zwar letztlich durch das Bundesverfassungsgericht,&ldquo; sagte er den Nachdenkseiten. Eine Kl&auml;rung h&auml;lt er auch deshalb f&uuml;r notwendig, &bdquo;weil die Frage der &Uuml;berlassung kommunaler R&auml;ume an B&uuml;rger aktuell in vielen deutschen St&auml;dten ein politisches Streitthema ist und eine richtungsweisende Rechtsprechung fehlt.&rdquo;<\/p><p>Wolfgang St&ouml;ger, ein Vorstandsmitglied der Humanistischen Union M&uuml;nchen und S&uuml;dbayern, h&auml;lt den Stadtratbeschluss und seine Umsetzung f&uuml;r &bdquo;nicht hinnehmbar&ldquo;. Dadurch w&uuml;rden &bdquo;die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die Versammlungsfreiheit sehr wohl eingeschr&auml;nkt, z.B. durch ein geringes Angebot von geeigneten R&auml;umen in zentraler Lage und deutlich h&ouml;here Kosten f&uuml;r die Raummiete bei privaten Vermietern. Auch m&uuml;ssen private oder gemeinn&uuml;tzige Vermieter bef&uuml;rchten, dass der st&auml;dtische Zuschuss entzogen wird, warnte er gegen&uuml;ber den Nachdenkseiten. Als sehr problematisch sieht es St&ouml;ger auch an, dass sich der Stadtratsbeschluss auf die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) st&uuml;tzt. &bdquo;Diese unbestimmte Formel l&auml;sst sich sehr gut instrumentalisieren, so dass jede Kritik an der israelischen Politik unter den Generalverdacht des Antisemitismus gestellt werden kann. Die notwendige Auseinandersetzung mit Antisemitismus wird dadurch eher behindert,&ldquo; meint er.<\/p><p>In einem (bisher unver&ouml;ffentlichten) Leserbrief an die &bdquo;S&uuml;ddeutsche Zeitung&ldquo; erinnert Judith Bernstein, Sprecherin der J&uuml;disch-Pal&auml;stinensischen Dialoggruppe in M&uuml;nchen, daran, dass der Leiter des J&uuml;dischen Museums in Berlin, Professor Peter Sch&auml;fer die Ausbreitung einer &bdquo;Kultur des Verdachts&ldquo; mit Sorge beobachtet, und schlie&szlig;t die Frage an: &bdquo;Leistet das M&uuml;nchner Verwaltungsgericht mit dem Urteil zu BDS der Schn&uuml;ffelei Vorschub, wenn es befindet, &lsquo;die Stadt M&uuml;nchen muss keine st&auml;dtischen R&auml;ume f&uuml;r Veranstaltungen zur Verf&uuml;gung stellen, bei denen zu bef&uuml;rchten ist, dass dort Inhalte und Ansichten der als antisemitisch eingestuften BDS-Kampagne diskutiert werden&rsquo;? Soll eine vorauseilende Vermutung ausreichen, eine Veranstaltung zu verbieten, weil dort jemand den Begriff BDS in den Mund nimmt?&ldquo; Sie f&uuml;hrt die BDS-Kampagne auf das Versagen der deutschen und internationalen Politik zur&uuml;ck, die israelische Regierung zur Beendigung der Besatzung zu veranlassen. <\/p><p>Der israelisch-deutschen Publizistin wird durch den Stadtratsbeschluss verwehrt, was &uuml;ber Jahre m&ouml;glich war: in st&auml;dtischen R&auml;umen &uuml;ber ihre Geburtsstadt Jerusalem zu referieren. Im Falle der israelisch-deutschen Schauspielerin Nirit Sommerfeld hatte sogar ein Gericht unter Hinweis auf den Stadtratsbeschluss die Entscheidung der st&auml;dtischen Gasteig GmbH best&auml;tigt, ihr einen Saal f&uuml;r einen Vortrag zu verweigern, bei dem es nicht um BDS gehen sollte. <\/p><p>Ein Beiratsmitglied der Humanistischen Union, der Bremer Rechtsprofessor Johannes Feest, f&uuml;hrte in einem Aufsatz der Zeitschrift &bdquo;Vorg&auml;nge&ldquo; bereits vor mehr als einem Jahr, noch vor dem Stadtratsbeschluss aus, dass &bdquo;eine klare, juristisch haltbare Definition von Antisemitismus&ldquo; ben&ouml;tigt werde, um gegen antisemitische Aktionen vorgehen zu k&ouml;nnen. &bdquo;Die k&uuml;rzlich von der Bundesregierung verabschiedete &lsquo;Arbeitsdefinition&rsquo; bietet daf&uuml;r keine ausreichende Grundlage&ldquo;, schrieb er.<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Kritik an der israelischen Politik mag im Einzelfall wegen der besonderen Beziehung Deutschlands zu Israel, als politisch inkorrekt empfunden werden, das entzieht sie jedoch nicht dem Schutz der Meinungsfreiheit.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Die aus nur zwei S&auml;tzen bestehende &bdquo;Arbeitsdefinition&ldquo; der IHRA lautet:<\/p><blockquote><p>\nAntisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegen&uuml;ber Juden ausdr&uuml;cken <strong>kann<\/strong>. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat <strong>gegen j&uuml;dische oder nicht-j&uuml;dische Einzelpersonen und\/oder deren Eigentum<\/strong>, sowie gegen j&uuml;dische Gemeindeinstitutionen oder religi&ouml;se Einrichtungen.&rdquo;  (&Uuml;bersetzung Bundesinnenministerium; Markierung d. Verf.)\n<\/p><\/blockquote><p>Nicht angenommen wurden vom Plenum der IHRA verschiedene Beispiele, die oft zusammen mit der &ldquo;Arbeitsdefinition&rdquo; zirkulieren. Diese Beispiele legen nahe, dass Antisemitismus nicht nur gegen Juden, sondern auch gegen den Staat Israel und seine Anh&auml;nger gerichtet sein kann. Im In- und Ausland sto&szlig;en diese Erweiterungen auf starken Widerspruch.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es klingt absurd, aber in M&uuml;nchen ist es Wirklichkeit: Die bayerische Landeshauptstadt ist die einzige deutsche Stadt, in der in st&auml;dtischen R&auml;umen nicht mehr eine Diskussion &uuml;ber einen umstrittenen Beschluss des Stadtrats gef&uuml;hrt werden darf. Dieser Beschluss l&auml;sst die Kritik an der israelischen Besatzungspolitik seit Dezember 2017 nur noch in privaten R&auml;umen zu. Das M&uuml;nchner<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=48172\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[88,126,185],"tags":[1112,2341,930,1865],"class_list":["post-48172","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-antisemitismus","category-erosion-der-demokratie","category-staatsorgane","tag-buergerrechte","tag-boykott","tag-justiz","tag-meinungsfreiheit"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/48172","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=48172"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/48172\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":53180,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/48172\/revisions\/53180"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=48172"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=48172"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=48172"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}