{"id":483,"date":"2005-03-04T17:44:08","date_gmt":"2005-03-04T15:44:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/v2\/?p=483"},"modified":"2016-03-18T11:26:35","modified_gmt":"2016-03-18T10:26:35","slug":"kapitalistischer-sowjetismus-eu-wettbewerbskommissarin-kroes-greift-in-die-rundfunkfreiheit-deutschlands-ein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=483","title":{"rendered":"\u201eKapitalistischer Sowjetismus\u201c \u2013 EU-Wettbewerbskommissarin Kroes greift in die Rundfunkfreiheit Deutschlands ein"},"content":{"rendered":"<p>Der Staat darf in die grundgesetzlich garantierte Rundfunkfreiheit nicht eingreifen, die Br&uuml;sseler EU-Kommission soll das aber offenbar d&uuml;rfen. Nach Meinung der Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes verzerrt der staatsfreie, &ouml;ffentlich-rechtlich organisierte Rundfunk den Wettbewerb, weil er sich &uuml;ber Geb&uuml;hren und nicht &uuml;ber den Markt finanziert. Deshalb stehe das Rundfunksystem in Deutschland und damit unser Grundgesetz nicht im Einklang mit dem EU-Recht. Im Namen der Wettbewerbsfreiheit soll nun die Rundfunkfreiheit in Deutschland einer Vielzahl von Auflagen und Einschr&auml;nkungen vor allem im Hinblick auf seine zuk&uuml;nftigen Entwicklungschancen unterworfen werden. Zu Recht sprach der wdr-Intendant Fritz Pleitgen von der Gefahr eines &bdquo;kapitalistischen Sowjetismus&ldquo;.<br>\n<!--more--><br>\nWer sich einmal durch das amerikanische Fernsehen oder kommerziell organisierte Rundfunkangebote anderer L&auml;nder gezappt hat, der wei&szlig;, was er am &ouml;ffentlich-rechtlich organisierten, durch gesellschaftliche Gruppen kontrollierten Rundfunk in Deutschland hat immer noch hat, auch wenn man einschr&auml;nkend hinzuf&uuml;gen muss, das sich bei uns inzwischen die &bdquo;&Ouml;ffentlich-Rechtlichen&ldquo; dem Konkurrenzdruck des &bdquo;Kommerzfunkes&ldquo; ein St&uuml;ck weit gebeugt haben. <\/p><p>Wenn jedoch Rundfunkprogramme vollends zu einem Anh&auml;ngsel des Werbemarktes werden, dann dient das Programm eben vor allem dem Wettbewerb um Einschaltquoten von Konsumenten. Wir kennen das ja von unseren kommerziellen Sendern: Es geht um Massenattraktivit&auml;t, um Programme auf dem m&ouml;glichst niedrigsten gemeinsamen Nenner des Geschmacks, vor allem um das Ansprechen von Masseninstinkten, um Fiktion, um Crime, um Sex, um Gewalt, um Voyeurismus vom Kinderkanal bis zum Nachtprogramm &ndash; und um immer mehr vom Gleichen.<br>\nUnser Grundgesetz hat sich gegen diesen &bdquo;Wettlauf nach unten&ldquo; entschieden: Es garantiert dem Rundfunk die Freiheit, als &bdquo;Faktor und Medium&ldquo; der &ouml;ffentlichen und demokratischen Meinungsbildung zu wirken und spricht ihm einen Informations-, Bildungs- und Kulturauftrag zu. Leitprinzipien f&uuml;r ein Rundfunkprogramm also, die eine v&ouml;llig andere (demokratische) Steuerung und Finanzierung von H&ouml;rfunk und Fernsehen verlangen, als der Wettbewerb um m&ouml;glichst hohe Werbeanteile, dem das Programm untergeordnet ist und sein muss, um sich zu refinanzieren. <\/p><p>Man mag am &ouml;ffentlich-rechtlichen Rundfunk, an seinem Programm oder an seinen Kontrollorganen zu Recht viel Kritik &uuml;ben, aber dass es nach wie vor f&uuml;r unsere Demokratie, f&uuml;r unsere Kultur, f&uuml;r unsere Informationsvielfalt und f&uuml;r die Qualit&auml;t des Programms ein Gl&uuml;cksfall ist, dass es ihn (noch) gibt, sieht und h&ouml;rt jeder nahezu t&auml;glich, wenn er die entsprechenden Angebote der privaten &bdquo;Konkurrenz&ldquo; vergleicht.<br>\nJedenfalls m&uuml;sste man zu diesem Urteil gelangen, wenn man vom Rundfunk mehr verlangt, als dass er ein Suchtangebot f&uuml;r Kinder, ein Ablenkungsmittel vor der Wirklichkeit und ein Fluchtweg in eine mediale Scheinwelt f&uuml;r seine Zuschauer darstellt. <\/p><p>Nun hat auch der europ&auml;ische Grundrechtekonvent vor allem auf deutsches Dr&auml;ngen hin, einen Artikel in die EU-Charta aufgenommen, wonach &bdquo;die Freiheit der Medien und ihre Pluralit&auml;t geachtet&ldquo; werden m&uuml;ssen (Art. 11 Abs. 2), aber offenbar scheint die EU-Kommission der Auffassung zu sein, dass der Wettbewerb &uuml;ber allen anderen zu &bdquo;achtenden&ldquo; Rechten, wie etwa der Kulturhoheit oder der Rundfunkfreiheit steht. <\/p><p>Der Wettbewerb als oberstes Gestaltungs- und Lenkungsprinzip, auch gegen&uuml;ber der Rundfunkfreiheit, die ja nach unserer Verfassung demokratiekonstituierende Bedeutung hat, das bedeutet in der Tat kapitalistische &bdquo;R&auml;teherrschaft&ldquo; durch die Br&uuml;sseler Kommissare und einen Angriff auf einen Eckstein der Demokratie, so wie sie von unserem Grundgesetz vorgegeben ist. Wenn die Unterordnung des Rundfunks unter den Kommerz und das Zur&uuml;ckdr&auml;ngen des &ouml;ffentlich-rechtlichen Rundfunks in &bdquo;Marktnischen&ldquo; die Zukunft der politischen Union in Europa sein soll, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn sich immer mehr Menschen vom Europagedanken abwenden und die europ&auml;ische Verfassung immer h&auml;rter kritisiert wird. Die Br&uuml;sseler Kommission hat mit ihren gestrigen 65-seitigen Beanstandungen gegen&uuml;ber dem deutschen Rundfunksystem der demokratischen Entwicklung in Deutschland und Europa und dem europ&auml;ischen Gedanken insgesamt einen schweren Schaden zugef&uuml;gt. <\/p><p>Eine lesenswerte Entgegnung zu dem auf Betreiben des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) vorgetragenen Angriff der EU-Kommission auf das deutsche Rundfunksystem finden sie unter: <a href=\"http:\/\/www.mdr.de\/DL\/1814962.pdf\" title=\"Externer Link [PDF - 100 KB] zu http:\/\/www.mdr.de\/DL\/1814962.pdf\">www.mdr.de [PDF &ndash; 100 KB]<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Staat darf in die grundgesetzlich garantierte Rundfunkfreiheit nicht eingreifen, die Br&uuml;sseler EU-Kommission soll das aber offenbar d&uuml;rfen. 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