{"id":48376,"date":"2019-01-12T11:45:30","date_gmt":"2019-01-12T10:45:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=48376"},"modified":"2019-01-14T07:38:56","modified_gmt":"2019-01-14T06:38:56","slug":"es-war-einmal-ein-maerchen-von-menschenrechten-in-deutschland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=48376","title":{"rendered":"Es war einmal &#8230; Ein M\u00e4rchen von Menschenrechten in Deutschland"},"content":{"rendered":"<p>&Uuml;ber kaum ein anderes Thema wurde ein ganzes Jahrzehnt so kontrovers geschrieben, gesprochen, diskutiert und gestritten wie &uuml;ber die Sanktions-Paragraphen f&uuml;r Arbeitslosengeldempf&auml;nger. Dabei stehen sich die Gegner der Sanktionen &ndash; zumeist aus der Zivilgesellschaft &ndash; und Sanktionsbef&uuml;rworter &ndash; in der Regel Vertreter aus Politik und Wirtschaft &ndash; unvers&ouml;hnlich gegen&uuml;ber. Zeit f&uuml;r klare Worte. Von <strong>Lutz Hausstein<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\n<strong>Es war einmal &hellip; <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Die_zw%C3%B6lf_faulen_Knechte\">Die zw&ouml;lf faulen Knechte<\/a><\/strong><\/p><p>Schon vor sechs Jahren habe ich mich <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=15274\">in einem Artikel<\/a> auf den NachDenkSeiten mit der Frage der Sanktionen sehr detailliert auseinandergesetzt. Darin beschrieb ich die Absurdit&auml;t einer gr&ouml;&szlig;eren Anzahl der den Sanktionen zugrunde liegenden &bdquo;Vergehen&ldquo; der Betroffenen und widmete mich im zweiten Teil des Artikels der generellen Rechtm&auml;&szlig;igkeit von Sanktionen. Um schlussendlich feststellen zu m&uuml;ssen, dass jegliche Sanktion, unabh&auml;ngig von ihrer H&ouml;he, verfassungswidrig ist. Aufgrund der Plausibilit&auml;t dieser Darlegungen befand ich mich in dem folgenschweren Irrtum, dass eine n&uuml;chtern-sachliche Beschreibung das aberwitzige Gedankengeb&auml;ude, auf welches die Logik von Sanktionen aufgebaut ist, zum Einsturz bringen m&uuml;sse. Mehr als sechs Jahre und Millionen von Sanktionen sp&auml;ter bleibt festzuhalten, dass diese Vorstellung trog. Bis zum heutigen Tage ignorieren handelnde Politiker ebenso wie meinungsbildende Medien diese Tatsachen und wiederholen die immer gleichen Phrasen, die sie als Argument deklarieren. Und so erscheint es nunmehr notwendig, mit deutlicheren Worten das menschenverachtende Prinzip der Sanktionen zu illustrieren.<\/p><p>Der am h&auml;ufigsten gebrauchte Vorwurf, der angeblich die Anwendung von Sanktionen unabdingbar machen w&uuml;rde, lautet: Verweigerung von Arbeit. Nun ist allerdings diese durchaus griffige Behauptung alles andere als wahr, auch wenn sie noch so oft wiederholt wird. Diese Begr&uuml;ndung <a href=\"http:\/\/biaj.de\/images\/2018-01-18_frage-zu-dpa-meldung-zu-sgb2-sanktionen.pdf\">greift nur bei rund 10 Prozent der Sanktionen<\/a> (&uuml;brigens auch noch in der Kombination &bdquo;Annahme\/Fortf&uuml;hrung einer Arbeit\/Ausbildung\/Ma&szlig;nahme&ldquo; &ndash; also keineswegs in jedem Fall existenzsichernde, nicht einmal immer sinnvolle T&auml;tigkeiten; diese bilden eher die Minderzahl). Nichtsdestotrotz ist das Schlagwort &bdquo;Arbeitsverweigerung&ldquo; das st&auml;ndige, h&auml;ufig sogar das einzig gebrauchte Standardargument. Drei Viertel der Sanktionen werden hingegen wegen sogenannter Meldevers&auml;umnisse verh&auml;ngt, weitere 9 Prozent wegen Nichterf&uuml;llung von Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung. Die Standard-Entgegnung auf diese konkretisierten Fakten lautet in steter Regelm&auml;&szlig;igkeit unisono, es sei wohl auch nicht zu viel verlangt, ab und zu einmal einen Gespr&auml;chstermin wahrzunehmen. Ob dieses Argument nun greift oder nicht, kann getrost uner&ouml;rtert bleiben, denn es ist schlicht irrelevant.<\/p><p>Es ist vielmehr die Frage zu stellen, ob diese Gr&uuml;nde nun also dazu f&uuml;hren sollen, das vom Bundesverfassungsgericht als unverf&uuml;gbar bezeichnete Existenzminimum zu unterschreiten oder sogar ganz zu streichen. Und auch noch an dieser Stelle werden sich Bef&uuml;rworter und Gegner von Sanktionen genauso unerbittlich gegen&uuml;berstehen und jeder f&uuml;r sich den eigenen Standpunkt als den einzig richtigen begreifen. Daher ist es notwendig, einen Vergleich zurate zu ziehen, der dem ersten Anschein nach weit hergeholt erscheint, der aber umso mehr verdeutlicht, wie schief diese Debatte von Beginn an ist.<\/p><p><strong>Es war einmal &hellip; <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Tischchen_deck_dich,_Goldesel_und_Kn%C3%BCppel_aus_dem_Sack\">Tischlein, deck dich<\/a><\/strong><\/p><p>Insassen von Gef&auml;ngnissen sind in der Regel Personen, die sich eines mehr oder minder schweren Verbrechens schuldig gemacht haben. Die Palette der Taten, f&uuml;r die jemand zu einer Gef&auml;ngnisstrafe verurteilt wurde, ist riesig und reicht bis hin zu schwerem Raub, Vergewaltigung und Mord. Trotz ihrer schweren Verbrechen w&auml;re es unzul&auml;ssig, amtsseitig die ihnen zustehenden grundlegenden Menschenrechte zu beschneiden. Man stelle sich das nur einmal vor! Ein wegen Raubes Inhaftierter m&uuml;sste als Bestrafung bei Tag und Nacht, sommers wie winters, bei Wind und Wetter auf dem nicht&uuml;berdachten Gel&auml;nde des Gef&auml;ngniskomplexes statt in seiner immerhin witterungsunabh&auml;ngigen Zelle zubringen. Einem der Vergewaltigung Verurteilten w&uuml;rde trotz Krankheit keine &auml;rztliche Versorgung gew&auml;hrt werden. Oder ein verurteilter M&ouml;rder erhielte als Strafe keine Nahrungsmittel. Der Proteststurm w&auml;re &ndash; v&ouml;llig zurecht &ndash; enorm und die Bundesrepublik s&auml;&szlig;e, ebenfalls zurecht, schneller auf der Anklagebank der Vereinten Nationen, als man das Wort Menschenrechte &uuml;berhaupt aussprechen k&ouml;nnte. Selbst Disziplinarma&szlig;nahmen wegen Verst&ouml;&szlig;en innerhalb des Strafvollzuges sehen weder den Verlust des Unterkommens noch der Krankheitsversorgung oder die Verweigerung von Nahrungsmitteln vor <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvollzg\/__103.html\">(&sect; 103 StVollzG<\/a>).<\/p><p>Wenn die Menschenrechte auch f&uuml;r Strafgefangene gelten, da diese als egalit&auml;re Rechte unver&auml;u&szlig;erbar jedermann einzig und allein aufgrund seines Mensch-Seins zustehen, muss doch die Frage gestellt werden, mit welchem Recht man nun Sozialleistungsempf&auml;ngern diese Rechte abspricht. Denn nichts anderes ist es, wenn Sanktionen dazu f&uuml;hren, dass Menschen ihre Miete nicht mehr bezahlen k&ouml;nnen und deswegen obdachlos werden. Wenn Menschen die Krankenversicherung im Zusammenhang mit einer Komplettsanktion gestrichen wird und die Krankheitsversorgung durch die Krankenkasse nur noch als fakultative Good-Will-Option im Rahmen einer Notfall- und Schmerzversorgung stattfindet (oder auch nicht). Und dass sich Menschen aufgrund von Sanktionen keine Lebensmittel mehr leisten k&ouml;nnen und hungern m&uuml;ssen. Und Nein, der hier nun gern gebrauchte Verweis auf die Tafeln l&auml;uft ins Leere. Zum einen, da die privat organisierten, ehrenamtlichen Tafeln den Staat nicht von seiner Pflicht zur Sicherstellung dieses Menschenrechts entbinden k&ouml;nnen. Und zum anderen, weil die Tafeln keinerlei Pflicht zur Versorgung der bei ihnen nachfragenden Hilfsbed&uuml;rftigen haben. Eine Abweisung dieser ist jederzeit aus den unterschiedlichsten Gr&uuml;nden, ja, auch ohne Angabe von Gr&uuml;nden m&ouml;glich.<\/p><p>Auch der n&auml;chste Versuch der Rechtfertigung von Sanktionen, der best&auml;ndig in Debatten wieder auftaucht, ist kein Argument, welches einer stichhaltigen &Uuml;berpr&uuml;fung standh&auml;lt. Die Betroffenen h&auml;tten sich ja nur an die Regeln zu halten brauchen, dann br&auml;uchte es die Sanktionen nicht. Mit der gleichen schr&auml;gen Begr&uuml;ndung lie&szlig;e sich auch der Entzug von grundlegenden Menschenrechten f&uuml;r Strafgefangene rechtfertigen, wie oben schon beschrieben. H&auml;tte der R&auml;uber nicht geraubt, der Vergewaltiger nicht vergewaltigt, der M&ouml;rder nicht gemordet, dann m&uuml;sste man ihm nicht das Dach &uuml;ber dem Kopf nehmen, die Krankenversorgung entziehen, Nahrungsmittel verweigern. Menschenrechte sind unver&auml;u&szlig;erbar. Ich wei&szlig; nicht, was es an diesem Wort nicht zu verstehen gibt, meine Damen und Herren Juristen im Bundestag.<\/p><p>V&ouml;llig egal, wie es die Sanktions-Bef&uuml;rworter (ver-)drehen und wenden: An diesen Fakten kommt man nicht vorbei. Die Sanktionsgesetzgebung verletzt grundlegend Menschenrechte. Das besonders Bittere in diesem Zusammenhang ist jedoch, dass diese Paragraphen seit nunmehr fast 15 Jahren in Kraft sind und Abermillionen von Sozialleistungsempf&auml;ngern in eine schwere Existenzkrise gest&uuml;rzt haben. Schon allein die Existenz dieses menschenrechtswidrigen Zustands &uuml;ber solch einen langen Zeitraum, ohne dass die vehemente, fundierte Kritik aus der Zivilgesellschaft durch die handelnden Politiker &uuml;berhaupt zur Kenntnis genommen wurde, ist ein Skandal sondersgleichen. Denn nichts &ndash; aber auch gar nichts &ndash; kann den Entzug von Menschenrechten rechtfertigen.<\/p><p><strong>Es war einmal &hellip; <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Der_Richter_und_der_Teufel\">Der Richter und der Teufel<\/a><\/strong><\/p><p>Schlussendlich bleibt nur zu konstatieren, was ich schon 2012 in meinem Artikel <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=15274\">&bdquo;In Gesetz gegossene Verfassungswidrigkeit&ldquo;<\/a> festgestellt habe:<\/p><blockquote><p>\nDas hat auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09. Februar 2010, welches sich mit der Verfassungsm&auml;&szlig;igkeit der Regels&auml;tze auseinanderzusetzen hatte, in mehreren Anmerkungen best&auml;tigt. Der damalige BVerfG-Vorsitzende, Hans-J&uuml;rgen Papier, erkl&auml;rte das Grundrecht &bdquo;eines menschenw&uuml;rdigen Existenzminimums&ldquo;, welches sich aus &bdquo;der Menschenw&uuml;rde-Garantie des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip&ldquo; ergibt, f&uuml;r <a href=\"http:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/entscheidungen\/ls20100209_1bvl000109.html\">&bdquo;unverf&uuml;gbar&ldquo;<\/a>. Dabei definiert das BVerfG das Existenzminimum keineswegs nur als die Notwendigkeiten zur Sicherung der rein physischen Existenz. Das BVerfG erkl&auml;rte einen &bdquo;verfassungsrechtlichen Leistungsanspruch&ldquo;, welcher sowohl die physische Existenz des Menschen als auch ein Mindestma&szlig; an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben zu gew&auml;hrleisten habe.<\/p>\n<p>Der Wortlaut wie auch der Sinn dieser Feststellungen ist somit absolut eindeutig:<\/p>\n<ul>\n<li>das Existenzminimum ist definiert als die Summe aller materieller Aufwendungen, welche f&uuml;r die physische Existenzsicherung sowie ein Mindestma&szlig; an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben notwendig sind<\/li>\n<li>die H&ouml;he des vollst&auml;ndigen Regelsatzes, welcher transparent und bedarfsgerecht zu ermitteln ist, entspricht dem Existenzminimum<\/li>\n<li>das Existenzminimum ist unverf&uuml;gbar, das hei&szlig;t, es darf auf keinen Fall unterschritten werden<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Zusammenf&uuml;hrung dieser drei Feststellungen kann bez&uuml;glich der Verfassungsm&auml;&szlig;igkeit von Sanktionen nur zu einem Schluss f&uuml;hren: Die Durchsetzung von Sanktionen und damit die Unterschreitung eines verfassungskonformen Existenzminimums ist verfassungswidrig. Da es sich bei der vollen H&ouml;he des Regelsatzes um das Existenzminimum handelt, gilt dies auch f&uuml;r jede beliebige H&ouml;he einer Sanktion. Denn schon mit dem Entzug des ersten Euro wird dieser Zustand erreicht.<\/p>\n<p>Auch an das Existenzminimum gekn&uuml;pfte Bedingungen mit dem Ziel, dieses zu unterschreiten, sind somit verfassungswidrig und folglich rechtsunwirksam. Damit wird auch die Vielzahl dubioser Sachverhalte obsolet, welche daf&uuml;r missbraucht werden, um Sanktionen zu rechtfertigen.\n<\/p><\/blockquote><p>Dass die Berechnung der H&ouml;he der Mindestsicherung nach wie vor einer &auml;u&szlig;erst <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/pdf\/Studie_Was_der_Mensch_braucht_2015.pdf\">dubiosen Logik<\/a> folgt, steht hierbei auf einem anderen Blatt. Denn auch sie sichert keinesfalls die in diesem BVerfG-Urteil dargelegten Vorgaben nach physischer Existenzsicherung und sozialer Teilhabe. Eine Fortf&uuml;hrung der Sanktionen f&uuml;hrt diese jedoch komplett ad absurdum.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&Uuml;ber kaum ein anderes Thema wurde ein ganzes Jahrzehnt so kontrovers geschrieben, gesprochen, diskutiert und gestritten wie &uuml;ber die Sanktions-Paragraphen f&uuml;r Arbeitslosengeldempf&auml;nger. Dabei stehen sich die Gegner der Sanktionen &ndash; zumeist aus der Zivilgesellschaft &ndash; und Sanktionsbef&uuml;rworter &ndash; in der Regel Vertreter aus Politik und Wirtschaft &ndash; unvers&ouml;hnlich gegen&uuml;ber. Zeit f&uuml;r klare Worte. Von <strong>Lutz<\/strong><\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=48376\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[126,140,145],"tags":[308,2163,418,305,214,307,827,636,218],"class_list":["post-48376","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-erosion-der-demokratie","category-hartz-gesetze-buergergeld-grundsicherung","category-sozialstaat","tag-existenzminimum","tag-gefaengnis","tag-grundgesetz","tag-menschenrechte","tag-regelsatz","tag-sanktionen","tag-stigmatisierung","tag-tafeln","tag-teilhabe"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/48376","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=48376"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/48376\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":48441,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/48376\/revisions\/48441"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=48376"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=48376"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=48376"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}