{"id":49327,"date":"2019-02-15T10:05:41","date_gmt":"2019-02-15T09:05:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=49327"},"modified":"2019-02-25T16:27:01","modified_gmt":"2019-02-25T15:27:01","slug":"wo-die-anstalt-nicht-nur-aufklaert-sondern-wirkung-zeigt-als-kontaktboerse-von-leiharbeitern-und-arbeitsrechtlern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=49327","title":{"rendered":"Wo die \u201eAnstalt\u201c nicht nur aufkl\u00e4rt, sondern Wirkung zeigt: als Kontaktb\u00f6rse von Leiharbeitern und Arbeitsrechtlern"},"content":{"rendered":"<p>Satire, egal wie scharf und erhellend, bleibt in der Regel wirkungslos. Auch manche NachDenkSeiten-Leser finden, dass selbst ein aufkl&auml;rerisches Kabarett-Format wie die ANSTALT eher daf&uuml;r sorgt , ungerechte Verh&auml;ltnisse zu stabilisieren. Denn statt den M&auml;chtigen ordentlich den Marsch zu blasen, mache der B&uuml;rger seinem &Auml;rger nur im Kabarett Luft,  wo der angestaute Unmut &uuml;ber politische Missst&auml;nde sein ungef&auml;hrliches Ventil finde &ndash; am Ende ist dann die Luft raus aus der Gesellschaftskritik. Im Gespr&auml;ch mit NachDenkSeiten-Herausgeber Albrecht M&uuml;ller, das n&auml;chste Woche auch auf den NachDenkSeiten erscheint, verweist ANSTALTsautor Dietrich Krau&szlig; nun auf eine Ausgabe der Sendung,  die im Verborgenen weit &uuml;ber den Tag hinaus Wirkung entfaltete.<br>\n<!--more--><br>\nIm Mai 2017 stellte  die ANSTALT die brisante Frage,  ob die Behandlung deutscher Leiharbeiter, die unter prek&auml;ren Bedingungen f&uuml;r wenig Geld arbeiten, gegen EU-Recht verst&ouml;&szlig;t:  Im Grundsatz d&uuml;rfen Leiharbeiter demnach nicht schlechter behandelt werden als normale Arbeitnehmer. Gerne h&auml;tte Arbeitsrechtler Professor <strong>Wolfgang D&auml;ubler<\/strong> &uuml;berpr&uuml;fen lassen, ob die deutschen Leiharbeitsgesetze europarechts-konform sind. Allein es fehlten ihm Leiharbeiter, die bereit waren, sich juristisch zu wehren &ndash; bis die ANSTALT im Mai 2017 klagewillige Leiharbeiter aufgerufen hatte, sich zu melden.  Im Buch von Dietrich Krau&szlig; zu  f&uuml;nf Jahre ANSTALT  beschreibt Wolfgang D&auml;ubler zusammen mit der Industriesoziologin Mag Wompel, was danach passierte: &Uuml;ber 500 Leiharbeiter schrieben dem Arbeitsrechtler und aktuell laufen mehrere Prozesse. Ziel: Ein Urteil vom EUGH und ein Prozess, an dessem Ende wom&ouml;glich die Deutsche Leiharbeitsgesetzgebung kippt.<\/p><p>Die NACHDENKSEITEN ver&ouml;ffentlichen exklusiv aus dem Buch von Dietrich Krau&szlig;: &bdquo;Die Rache des Mainstream an sich selbst&ldquo;  den Beitrag von  Wolfgang D&auml;ubler und Mag Wompel, Die Anstalt und die Folgen: Der Kampf der Leiharbeiter. <\/p><p>Im Mai 2017 widmete sich die Sendung dem medial wenig beachteten Thema der Leiharbeit. Anlass war eine Reform des sogenannten Arbeitnehmer&uuml;berlassungsgesetzes, in die die DGB-Gewerkschaften gro&szlig;e Hoffnung gesetzt hatten, weil sie Leiharbeit neu regulieren sollte. Die Leiharbeit, von die die Gewerkschaften noch vor &uuml;ber 15 Jahren in der Schmuddelecke sehen wollten, boomt: Bereits 2015 gab es so viele Zeitarbeiter wie nie zuvor, vom IT-Spezialisten &uuml;ber Lehrer bis zum Geb&auml;udereiniger. Ende 2016 wurde erstmals die eine Million Marke geknackt. Und l&auml;ngst werden Leiharbeiter nicht mehr nur kurzfristig eingesetzt, um Auftragsspitzen abzufangen, sondern verdr&auml;ngen langfristig immer mehr Stammbesch&auml;ftigte. Dabei sind sie nicht nur befristet besch&auml;ftigt und weniger abgesichert, sondern auch noch schlechter bezahlt. Daran konnten auch die DGB-Tarifvertr&auml;ge zur Leiharbeit nichts Entscheidendes &auml;ndern. <\/p><p>Im Gegenteil: Ohne Tarifvertr&auml;ge h&auml;tte bereits ab 1.1.2004 die alte Gewerkschaftslosung gegolten: &bdquo;Gleicher Lohn f&uuml;r gleiche Arbeit&ldquo;. So steht es auch im Gesetz. Absurderweise k&ouml;nnen im Falle der Leiharbeit aber gesetzliche Mindeststandards, wie der im Gesetz verankerte Grundsatz der Gleichbezahlung, durch Tarifvertr&auml;ge nicht wie &uuml;blich verbessert, sondern verschlechtert oder wie man &bdquo;h&ouml;flich&ldquo; sagt &bdquo;ge&ouml;ffnet&ldquo; werden. So wollte es der Gesetzgeber. Und so haben die DGB-Gewerkschaften Tarifvertr&auml;ge unter dem Mindeststandard abgeschlossen &ndash; wohl auch aus Angst vor noch schlimmeren Dumpingabschl&uuml;ssen der sogenannten Christlichen Gewerkschaften. Dabei h&auml;tten die &bdquo;Tarifvertr&auml;ge&ldquo; dieser Minigewerkschaften vor den Arbeitsgerichten nach aller Erfahrung keinen Bestand gehabt. <\/p><p>Wie bei allen die Arbeitswelt betreffenden Regelungen &ndash; wie zum Beispiel bei der Einf&uuml;hrung des sogenannten Mindestlohns &ndash; ist der Gesetzgeber gefragt, wenn es den Gewerkschaften nicht gelingt, gravierende Missst&auml;nde mithilfe der ihnen sonst so heiligen Tarifautonomie zu beseitigen oder wenigstens einzugrenzen. Die Regierungsparteien versprachen keinesfalls viel, nicht etwa die Abschaffung der Multiklassengesellschaft im Betrieb, auch nicht &bdquo;gleiches Geld f&uuml;r gleiche Arbeit&ldquo;, sondern lediglich die Begrenzung des &bdquo;Missbrauchs&ldquo; und mehr Mitbestimmung f&uuml;r Betriebsr&auml;te.<\/p><p>In der Sendung vom 16. Mai 2017 brachte dann <em>Die Anstalt<\/em> in satirischer Form das auf den Begriff, was man geahnt und bisweilen schon in der Praxis erfahren hatte: Das Gesetz markiert im wortw&ouml;rtlichen Sinne einen neuen Tiefpunkt. Wie Arbeitnehmer vom neuen Leiharbeitsgesetz &bdquo;profitieren&ldquo;, will Boss Zwetschge alias Max Uthoff seinem Mitarbeiter an einem Modell demonstrieren. Dort stehen Stammbelegschaft und Leiharbeiter, dargestellt durch rote und graue Playmobil-M&auml;nnchen, eintr&auml;chtig und symbolisch nebeneinander &ndash; auf <em>einer<\/em> Ebene, denn dank der neuen Regeln w&uuml;rden ja die Leiharbeitnehmer den Stammbesch&auml;ftigten praktisch gleichgestellt, vor allem bei der Bezahlung. Doch das Gesetz kennt Ausnahmen. F&uuml;r alle Leiharbeiter, die weniger als neun Monate im Betrieb sind &ndash; und das sind die allermeisten &ndash; gibt es nach wie vor keine gleichgestellte Bezahlung im Vergleich zur Stammbelegschaft. Sie werden vorher woandershin verschoben und durch andere Personen ersetzt. Und so &ouml;ffnet sich im Modell unter den meisten roten Leiharbeitsm&auml;nnchen eine Fallt&uuml;r: Sie st&uuml;rzen ab, runter auf den Boden der Tatsachen und bleiben schlecht bezahlte Arbeitnehmer zweiter Klasse. <\/p><p>Doch das ist noch nicht alles: Wer l&auml;nger als achtzehn Monate im Betrieb ist, sollte eigentlich automatisch in die Stammbelegschaft aufsteigen. Doch die Frist kann durch Tarifvertrag verl&auml;ngert werden, die IG Metall hat sich f&uuml;r vier Jahre entschieden. Und sie lassen au&szlig;erdem die M&ouml;glichkeit offen, dass der einzelne Leiharbeitnehmer gegen Ende dieser Periode f&uuml;r gut drei Monate bei einem anderen Entleiher untergebracht wird. Wenn er dann an seinen alten Arbeitsplatz zur&uuml;ckkehrt, beginnen die 18 Monate von neuem: Zur&uuml;ck auf null, wie bei &bdquo;Mensch &auml;rgere dich nicht&ldquo;.<\/p><p>Das Gesetz wird also auch hier &ndash; in diesem Fall durch Tarifvertr&auml;ge &ndash; &bdquo;ge&ouml;ffnet&ldquo; und zwar mit Fallt&uuml;ren, nach unten: So fallen selbst die Leiharbeitsm&auml;nnchen durch den Rost, die bis zu 48 Monate Leiharbeiter sind &ndash; also alle. So zeigt sich im Modell am Ende wieder eine fein s&auml;uberlich sortierte Zwei-Klassen-Belegschaft: Oben stehen die fest Angestellten und unten liegen die Leiharbeiter. Noch heute &ndash; anderthalb Jahre sp&auml;ter &ndash; erinnern sich Betriebsr&auml;te und Arbeitnehmer an diese einpr&auml;gsame Szene. Zwetschge, der Chef der Firma D&auml;umler, hat die Dinge &uuml;berzeugend vorexerziert. <\/p><p>F&uuml;r Kritiker der bisherigen Politik der DGB-Gewerkschaften ist dieses Gesetz eine Luftnummer. Doch dass sich unter den betroffenen Leiharbeitern dagegen Widerstand regen w&uuml;rde, war unwahrscheinlich. &bdquo;LabourNet Germany&ldquo; hat zu jeder Leiharbeits-Tarifrunde Protestkampagnen (mit)organisiert und ist damit bis zuletzt gescheitert: Die Betroffenen sind nicht organisiert und die Stammbelegschaften akzeptieren oft den bestehenden Zustand, weil sie wenn auch vergeblich, hoffen, durch den Puffer &ldquo;Leiharbeit&rdquo; im Krisenfall ihre Arbeitspl&auml;tze zu sichern. Das wei&szlig; auch Zwetschge: Von einer gespaltenen Belegschaft geht keine Gefahr aus. Die Gefahr droht, so gesteht der fiktive Leiharbeitgeber seinem Mitarbeiter von Wagner, nur von einer Seite: Vom Europ&auml;ischen Gerichtshof. Wenn Leiharbeiter tats&auml;chlich Klage erheben und bis dorthin kommen, k&ouml;nne am Ende gleiche Bezahlung von Leiharbeitern und Stammbesch&auml;ftigten (Equal Pay) stehen. Zum Gl&uuml;ck kenne niemand der Betroffenen den Rechtsexperten, der sie beraten k&ouml;nne&hellip; sagt&acute;s und schon klappt Claus von Wagner unter dem Beifall des Publikums den Aktendeckel hoch, auf dem die e-Mail-Adresse des betreffenden Professors zu lesen war: LabourNet Germany hatte die Internet-Adresse &bdquo;prof.daeubler@labournet.de&ldquo; als Anlaufstelle f&uuml;r klagewillige Leiharbeiter eingerichtet. <\/p><p>Bis dato hatte es an klagewilligen Leiharbeitern gefehlt. Niemand hatte ihnen einen solchen Tipp gegeben und so war ihnen diese juristische M&ouml;glichkeit nicht bekannt. Und die juristischen Experten wiederum hatten keine passenden F&auml;lle zur Verf&uuml;gung, mit denen man den Weg durch die Instanzen h&auml;tte gehen k&ouml;nnen. <em>Die Anstalt<\/em> fungierte hier quasi als Kontaktb&ouml;rse von Leiharbeitern und Arbeitsrechtlern. Und tats&auml;chlich funkte es bei vielen heftig.<\/p><p><strong>Einblick in eine andere Welt<\/strong><\/p><p>Die Initialz&uuml;ndung: Seit der Sendung sind etwa 600 Mails von Leiharbeitern eingegangen, die sich nicht l&auml;nger mit ihrer Situation abfinden wollen. In den ersten Tagen waren es besonders viele, doch Anfragen gibt es auch heute noch. Die meisten Zusendungen waren in einem anderen Stil geschrieben, als man ihn als Arbeitsrechtler von Betriebsr&auml;ten und Arbeitnehmern gewohnt ist. In jeder zweiten Mail war von &bdquo;Ausbeutung&ldquo; und &bdquo;Sklavenhaltersystem&ldquo; die Rede. Man sei von allen verraten und verkauft worden, die Gewerkschaften eingeschlossen. Auch bei anderen Einsendern war die Wut mit H&auml;nden zu greifen. Manche schrieben, es ginge ihnen gar nicht so sehr um die schlechtere Verg&uuml;tung. Vielmehr seien sie im Betrieb &bdquo;Arbeitnehmer zweiter Klasse&ldquo;, ihre Arbeit habe den geringsten Wert.<\/p><p>Ersichtlich befindet sich hier rund eine Million Arbeitnehmer in einer Art Au&szlig;enseiterstellung &ndash; zusammen mit ihren Familien ein nicht ganz unerheblicher Teil der Bev&ouml;lkerung. Allerdings sehen sie f&uuml;r sich keinen &bdquo;Sprecher&ldquo;, niemanden, der sich ihre Sache zu eigen macht. Dies gilt auch f&uuml;r die wenigen Gewerkschaftsmitglieder unter den Leiharbeitnehmern, denn welche Gewerkschaft klagt gegen die eigenen Tarife, selbst wenn sie keine Verbesserung, sondern das Gegenteil bewirken?<\/p><p>Dies kann dazu f&uuml;hren, dass diese Gruppe eine am rechten Rand stehende Partei w&auml;hlt. Das w&auml;re dann f&uuml;r &bdquo;die da oben&ldquo; ein Denkzettel, wobei es die W&auml;hlenden nicht k&uuml;mmern w&uuml;rde, dass gerade diese Partei die Arbeitslosenversicherung privatisieren will und auch sonst viele neoliberale Positionen vertritt. Dennoch: Die Konfrontation mit der Wut in vielen der e-mails war eine wichtige Erfahrung. Es w&auml;re zu w&uuml;nschen, dass unsere Entscheidungstr&auml;ger mehr davon mitbekommen w&uuml;rden.<\/p><p><strong>Gegen den Verleiher klagen?<\/strong><\/p><p>Sehr viele Einsender gingen davon aus, es gebe schon eine Art Sammelklage vor dem Europ&auml;ischen Gerichtshof, der man sich anschlie&szlig;en k&ouml;nne. Das war leider nicht der Fall und Derartiges ist auch in der Prozessordnung nicht vorgesehen. Der Einzelne muss vielmehr seinen Verleiher verklagen, um Equal Pay zu bekommen. Der juristische Weg dorthin ist im Grunde gar nicht so schrecklich kompliziert: Nach dem Gesetz besteht der Equal-Pay-Grundsatz. Von ihm kann lediglich durch Tarifvertrag abgewichen werden. In der Praxis bedeutet dies: nach unten. Wie weit die Abweichung gehen kann, ist im deutschen Arbeitnehmer&uuml;berlassungsgesetz nicht gesagt; es gibt nur eine sogenannte Lohnuntergrenze. <\/p><p>Die EU-Richtlinie zur Leiharbeit sieht f&uuml;r die meisten Leiharbeitsvertr&auml;ge vor, dass zwar grunds&auml;tzlich von der Gleichstellung mit Stammarbeitnehmern durch Tarifvertrag abgewichen werden kann. Der &bdquo;Gesamtschutz&ldquo; der Leiharbeitnehmer &ndash; und das ist der entscheidende Punkt &ndash; muss jedoch derselbe bleiben. Diese Grenze ist auch von deutschen Tarifvertr&auml;gen zu beachten, denn nationales Recht muss so ausgelegt werden, dass es m&ouml;glichst nicht im Widerspruch zu EU-Recht steht.<\/p><p>Wie die Gr&ouml;&szlig;e &bdquo;Gesamtschutz&ldquo; genau zu bestimmen ist, wei&szlig; niemand so recht, nur eines ist klar: Die Leiharbeitstarife weichen von dem, was ohne sie gelten w&uuml;rde, ausschlie&szlig;lich zu Lasten der Leiharbeitnehmer ab. Das kann aber auch ein h&ouml;chst wohlwollender Beobachter &ndash; so sollte man denken &ndash; nicht mehr als Wahrung des &bdquo;Gesamtschutzes&ldquo; ansehen. Also haben die Tarifvertr&auml;ge &ndash; so unsere Argumentation &ndash; ihren Erm&auml;chtigungsrahmen &uuml;berschritten und sind deshalb unwirksam. Der einzelne Leiharbeitnehmer kann gleiche Bezahlung wie ein Stammarbeitnehmer verlangen.<\/p><p>Auf den ersten Blick also eine durchaus erfolgversprechende Perspektive. Doch der Weg zu einem Urteil des Europ&auml;ischen Gerichtshofs ist weit, und nur wenige Leiharbeiter, die sich gemeldet hatten, sahen sich zu einem solchen Vorgehen in der Lage. So wird die vielversprechend gestartete Kampagne auch zu einem Lehrst&uuml;ck dar&uuml;ber, dass zu einer juristischen Idee auch ein gewisses politisches Bewusstsein der Betroffenen und die Bereitschaft hinzukommen muss, sich pers&ouml;nlich zu exponieren.<\/p><p>Entscheidender Punkt: Ohne Klage gegen den Verleiher geht es nicht. Hier zuckten viele Leiharbeiter zur&uuml;ck und wandten ein: Eine eigene Klage w&uuml;rde kosten und daf&uuml;r reiche das Geld nicht aus. Wir haben darauf verwiesen, dass ein Kl&auml;ger ohne ausreichende finanzielle Mittel bei Gericht Prozesskostenhilfe bekommt und dann zun&auml;chst nichts bezahlen muss. Notfalls st&uuml;nde der Spendenfonds zur Verf&uuml;gung, den das LabourNet Germany mit relativ gutem Erfolg eingerichtet hat. In der Regel erfolgte dann keine Reaktion mehr. Vermutlich waren es auch gar nicht in erster Linie die Kosten, die als Hindernis gesehen wurden. Man hatte die verst&auml;ndliche Angst, den Verleiher vor den Kopf zu sto&szlig;en und bei n&auml;chster Gelegenheit vor die T&uuml;re gesetzt zu werden. Einzelne haben das auch offen zugegeben. <\/p><p><strong>Wer keine Angst mehr haben muss<\/strong><\/p><p>Deshalb setzten wir vor allem auf Personen, die keine Angst mehr haben m&uuml;ssen. Das sind einmal die Gek&uuml;ndigten: Sie k&ouml;nnen K&uuml;ndigungsschutzklage erheben und im Zusammenhang damit Entgeltnachzahlung auf der Grundlage von Equal Pay verlangen. Ebenso ist es bei den Befristeten: Auch sie k&ouml;nnen nach Auslaufen ihres Vertrages f&uuml;r die Zeit, in der sie vom Verleiher eingesetzt wurden, gleiche Bezahlung wie Stammarbeitnehmer verlangen. Das w&auml;ren erst mal zwei wichtige Gruppen.<\/p><p>Nach der Statistik ist mehr als die H&auml;lfte aller Leiharbeitnehmer nach drei Monaten wieder &bdquo;drau&szlig;en&ldquo;: Aus dieser Gruppe hatte sich aber nach unserem Eindruck so gut wie niemand auf den Aufruf gemeldet. Recht h&auml;ufig waren dagegen Anfragen von Leiharbeitnehmern bei Daimler, VW und BMW, die seit Jahren dort arbeiteten und mehr verdienten, als etwa eine Verk&auml;uferin im Supermarkt. Ihr Ziel war typischerweise nicht &bdquo;Equal Pay&ldquo;, sondern eine Festanstellung bei &bdquo;ihrem&ldquo; Automobilunternehmen. Hier war unser Klageangebot ohne gr&ouml;&szlig;ere Bedeutung.<\/p><p>Doch es gab noch zwei weitere Gruppen: Keine Angst muss haben, wer sowieso zu einem anderen Verleiher will oder sogar schon einen Arbeitsvertrag mit einem neuen Arbeitgeber in der Tasche hat. Auch solche F&auml;lle gab es. Einzelne schrieben au&szlig;erdem, es sei ihnen v&ouml;llig egal, wenn sie vom Verleiher gek&uuml;ndigt w&uuml;rden; sie seien sowieso nur knapp &uuml;ber Hartz IV und ihre Arbeit sei zum Kotzen.<\/p><p><strong>Die Einschaltung von Rechtsanw&auml;lten<\/strong><\/p><p>Den potentiellen Kl&auml;gern wurde zu einem Prozess geraten, und es wurden Anw&auml;lte benannt, die sich f&uuml;r Leiharbeitnehmer engagieren wollten. In jeder gr&ouml;&szlig;eren Stadt gibt es ja mindestens ein Anwaltsb&uuml;ro, das ausschlie&szlig;lich Arbeitnehmer vertritt; per E-Mail war die Erlaubnis eingeholt worden, ihnen einen oder mehrere Leiharbeitnehmer schicken zu k&ouml;nnen. Normalerweise freuen sich Anw&auml;lte &uuml;ber neue Mandate, doch hier war das anders: Die meisten Leiharbeitnehmer sind weder Gewerkschaftsmitglieder noch rechtsschutzversichert und k&ouml;nnen die Mittel f&uuml;r Anwalt und Gericht nicht oder nur unter gro&szlig;en Schwierigkeiten aufbringen &ndash; wollen sie doch gerade gegen Niedrigl&ouml;hne vorgehen. Als Anwalt geht man so das Risiko ein, f&uuml;r &bdquo;Gottes Lohn&ldquo; arbeiten (oder den Spendentopf in Anspruch nehmen) zu m&uuml;ssen. Nach einigen Wochen fragten wir bei den Anw&auml;lten nach, wie es denn mit den neuen Mandanten gelaufen sei.<\/p><p><strong>Angst auch bei denen, die keine Angst haben m&uuml;ssen<\/strong><\/p><p>Nur ungef&auml;hr die H&auml;lfte hatte sich tats&auml;chlich gemeldet. Die andere H&auml;lfte war &bdquo;abg&auml;ngig&ldquo;. Wir schrieben diese zweite H&auml;lfte an und fragten, weshalb sie sich nicht an den Anwalt gewandt h&auml;tten; &bdquo;wir waren doch anders verblieben.&ldquo; Die meisten haben geantwortet, manche ausweichend (&bdquo;keine Zeit&ldquo;), manche hatten schlicht Angst. Erinnerlich ist uns ein Informatiker, dem der Job als Leiharbeitnehmer &bdquo;gestunken&ldquo; und der einen ganz normalen Arbeitsvertrag mit einem anderen Arbeitgeber mit Wirkung ab 1. Januar 2018 geschlossen hatte. Warum er nichts unternommen habe, wollten wir wissen, er k&ouml;nne noch einen sch&ouml;nen Batzen Geld bekommen und es au&szlig;erdem dem Verleiher (den er auch nicht mochte) endlich mal heimzahlen. Antwort: Ja, wir h&auml;tten schon recht, aber es k&ouml;nne ja passieren, dass sein neuer Arbeitgeber in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerate; dann sei er froh, wenn er wieder bei seinem bisherigen Verleiher unterkomme. Eigentlich h&auml;tte er in der oben wiedergegebenen Terminologie sagen m&uuml;ssen: Ich will die Zuneigung des &bdquo;Sklavenhalters&ldquo; nicht verlieren.<\/p><p><strong>Auch Anw&auml;lte scheuen Risiken<\/strong><\/p><p>Bei der &bdquo;guten&ldquo; H&auml;lfte der Mandanten gab es viele inhaltliche Probleme. Will man gleiche Bezahlung verlangen, muss man mindestens eine Vergleichsperson benennen, die dieselbe oder jedenfalls eine ganz &auml;hnliche Arbeit macht. Dies ist manchmal sehr schwierig, weil der Leiharbeitnehmer in der Regel nicht in die &bdquo;Familie&ldquo; des Einsatzbetriebes aufgenommen ist und deshalb nicht &uuml;ber die intensiven Kontakte verf&uuml;gt, die man braucht, um die genaue T&auml;tigkeit und Gehaltsh&ouml;he von Kollegen zu erfahren. <\/p><p>Immer gab es ein anderes Hindernis. In einem K&uuml;ndigungsschutzfall argumentierte die Anw&auml;ltin wie folgt: Der Kl&auml;ger hatte zwar f&uuml;r seine Klage Prozesskostenhilfe bekommen, war also von Anwalts- und Gerichtskosten vorl&auml;ufig befreit. Wenn er aber nun Equal Pay einklagen w&uuml;rde, k&ouml;nne es passieren, dass er verliere. In der zweiten Instanz w&uuml;rde er dann trotz der Prozesskostenhilfe die Kosten des Gegenanwalts bezahlen m&uuml;ssen. Wir verwiesen auf den Spendentopf und darauf, dass man normalerweise nicht verliere, wenn man Prozesskostenhilfe bekommen habe, doch sie war nicht umzustimmen. Das mit dem Spendenfonds k&ouml;nne man sich &uuml;berlegen, aber die &Uuml;berlegungen haben offensichtlich kein positives Ergebnis erbracht.<\/p><p>Eine kleine pers&ouml;nliche Zwischenbemerkung sei erlaubt. Wenn man an den Informatiker und die Anw&auml;ltin denkt, kann man sich nicht erkl&auml;ren, weshalb wir eigentlich keinen Kaiser mehr haben. War es denn nicht in h&ouml;chstem Ma&szlig;e riskant, als Philipp Scheidemann vom Balkon des Reichstags aus die Republik ausrief? Das war doch glatter Hochverrat, f&uuml;r den sogar noch die Todesstrafe verh&auml;ngt werden konnte! Und bestand denn nicht auch die Gefahr, dass ein Kaisertreuer mit dem Ausruf: &bdquo;F&uuml;r Gott und Vaterland&ldquo; von seiner Schusswaffe Gebrauch machen w&uuml;rde? Nicht ein Prozent solcher Risiken w&uuml;rden die fraglichen Personen eingehen &ndash; so ist die &bdquo;Arbeiterbewegung&ldquo; (der sich zumindest die Anw&auml;ltin verbunden f&uuml;hlt) auf den Hund gekommen.<\/p><p><strong>Doch noch eine Chance?<\/strong><\/p><p>Zur&uuml;ck zur sachlichen Arbeit der juristischen Beratung. Schon im Juni 2017 hatten wir ein Papier von circa 15 Seiten entworfen, das wir an die Anw&auml;lte schickten und das die Rechtslage mit all ihren Ver&auml;stelungen wiedergab. Dies war dem schlichten Umstand geschuldet, dass gerade Arbeitnehmeranw&auml;lte typischerweise einen Arbeitstag von mindestens zw&ouml;lf Stunden haben und deshalb verst&auml;ndlicherweise nicht dazu kommen, in Bibliotheken zu gehen oder auch nur Entscheidungen im Detail nachzulesen. <\/p><p>In einem ersten Fall wurde das Geschriebene aufgegriffen und in einen Schriftsatz integriert. Die Gegenseite &ndash; ein gro&szlig;er Verleiher &ndash; hielt es nicht f&uuml;r n&ouml;tig, darauf auch nur mit einem einzigen Wort einzugehen. Das Arbeitsgericht Gie&szlig;en sah das dann anders, meinte allerdings, mit R&uuml;cksicht darauf, dass es eine Lohnuntergrenze f&uuml;r Leiharbeitnehmer gebe und dass nach neun Monaten Equal Pay verbindlich werde, sei der &bdquo;Gesamtschutz&ldquo; gewahrt.i Wir empfinden das als willk&uuml;rliche Minimalisierung einer wichtigen Grenze; dass die neun Monate bis zu Equal Pay durch den Austausch von Leiharbeitern unterlaufen werden k&ouml;nnen, kam dem Gericht nicht in den Sinn.<\/p><p>Ein unteres Gericht kann insoweit in eigener Machtvollkommenheit entscheiden, wie Begriffe des EU-Rechts auszulegen sind; es muss den Europ&auml;ischen Gerichtshof nicht einschalten. Anders ist die Situation beim Bundesarbeitsgericht: Tauchen dort offene und ungekl&auml;rte Begriffe aus dem Unionsrecht auf, muss der Europ&auml;ische Gerichtshof um eine verbindliche Interpretation gefragt werden. Andernfalls g&auml;be es Unionsrecht nach deutscher, nach franz&ouml;sischer, nach spanischer Lesart und so weiter. Dies w&uuml;rde die Einheitlichkeit des Europ&auml;ischen Rechts zerst&ouml;ren. Es wurde deshalb zun&auml;chst Berufung zum hessischen Landesarbeitsgericht eingelegt. Sollte dieses beim (urspr&uuml;nglich auf 16.1.2019 terminierten, seitens des Gerichts mit bisher unbekannten Ersatztermin abgesagten) Berufungstermin die Klage abweisen, w&uuml;rde das Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht weitergehen und dann (endlich!) zu einer Vorlage an den Europ&auml;ischen Gerichtshof f&uuml;hren. Dann k&ouml;nnte es tats&auml;chlich dazu kommen, wovor sich Zwetschge in der <em>Anstalt<\/em> f&uuml;rchtete: Dass Europa Schluss macht mit dem Lohndumping bei der deutschen Leiharbeit. <\/p><p>Ganz &auml;hnlich ist die Situation bei zwei weiteren Verfahren, die beide von einer anderen Anwaltskanzlei betrieben werden. Im einen Fall war das ArbG Karlsruhe, im andern das ArbG N&uuml;rnberg zust&auml;ndig. Beide haben negativ entschieden und im Wesentlichen das &uuml;bernommen, was das ArbG Gie&szlig;en geschrieben hatte. Ein derartiger &bdquo;Vorgang&ldquo; (wie die Juristen sagen) ist f&uuml;r den Richter hilfreich und spart viel eigenes Nachdenken, das manche als &bdquo;gefahrgeneigtes Tun&ldquo; betrachten. Die Berufung beim LAG N&uuml;rnberg ist anh&auml;ngig. Das LAG Baden-W&uuml;rttemberg in Mannheim hat am 6.12.2018 die Berufung zwar zur&uuml;ckgewiesen, doch eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht zugelassen!<\/p><p>In einem vierten Fall klagte eine Leiharbeitnehmerin in Aschaffenburg gleichfalls auf Equal Pay und erhielt daf&uuml;r &ndash; anders als die &uuml;brigen &ndash; gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Allerdings urteilte das ArbG in Aschaffenburg in gleicher Weise wie das ArbG Gie&szlig;en &ndash; in der Argumentation bestand so viel &Auml;hnlichkeit, dass das Gie&szlig;ener Urteil vermutlich in Kopie auf dem Richterschreibtisch lag. Dagegen wurde Berufung zum LAG N&uuml;rnberg eingelegt und ist nun f&uuml;r den 7.3.2019 terminiert &ndash; getragen und finanziert durch ver.di. Die gewerkschaftlichen Rechtssch&uuml;tzer lie&szlig;en es sich nicht nehmen, die Berufung selbst zu begr&uuml;nden. Normalerweise klagen Gewerkschaften nicht gegen Tarifvertr&auml;ge, die sie selbst mit unterzeichnet haben. Wenn das hier anders ist, l&auml;sst dies den R&uuml;ckschluss zu, dass die gewerkschaftliche Front <em>f&uuml;r<\/em> die Leiharbeitstarife nicht mehr ganz so undurchl&auml;ssig ist wie fr&uuml;her. <\/p><p>Offensichtlich hat unser Argument verfangen: Equal Pay vom ersten Tag an war offiziell schon immer eine gewerkschaftliche Forderung. Bisher hat man sie weder durch Verhandlungen &uuml;ber Leiharbeitstarife noch durch Appelle an den Gesetzgeber erreicht. Warum sollte man es nicht auf dem Weg &uuml;ber die Gerichte versuchen? Dass bei einem solchen &bdquo;Ernst-Nehmen&ldquo; gewerkschaftlicher Forderungen auch die handelnden Personen eine wesentliche Rolle spielen, ist naheliegend. Nat&uuml;rlich haben die Rechtssch&uuml;tzer in Aschaffenburg &bdquo;oben&ldquo;, d. h. beim Vorstand in Berlin nachgefragt und gr&uuml;nes Licht bekommen. Ob dabei wohl eine Rolle gespielt hat, dass sich der &bdquo;Gro&szlig;e Vorsitzende&ldquo; Bsirske in seiner letzten Wahlperiode befindet und deshalb weniger R&uuml;cksicht nehmen muss? Das ist eine Frage f&uuml;r das Orakel von Delphi. Jedenfalls k&ouml;nnen wir bis auf weiteres davon ausgehen, dass ver.di die Klagen zur Durchsetzung von Equal Pay unterst&uuml;tzt. Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer, aber sie l&auml;sst Hoffnung aufkeimen.<\/p><p>Unser Spendentopf umfasst derzeit mehr als 10.000 Euro. Das ist erfreulich, und den Spendern sei auch an dieser Stelle gedankt. In den vier anh&auml;ngigen Verfahren &ndash; mehr sind uns nicht bekannt &ndash; gab es bisher keinen Grund, eine finanzielle Unterst&uuml;tzung zu leisten. Das kann sich &auml;ndern, wenn ein Verfahren in zweiter Instanz verloren geht, weil man dann der Gegenseite die Kosten erstatten muss. Erst recht gilt dies f&uuml;r Prozesse vor dem Bundesarbeitsgericht.ii Die Erfahrungen mit unserer Kampagne zeigen eines: Zwischen einem &bdquo;Aufruf&ldquo; im Fernsehen und wirklichen Verbesserungen liegt ein langer Weg. Dennoch: Ohne <em>Die Anstalt<\/em> w&auml;re auch dieser Weg nie beschritten worden, es w&auml;re nichts passiert. Oder um im Bild der Sendung zu bleiben: Von den vielen Playmobilm&auml;nnchen sind vier aufgestanden und haben sich mit ihrem Schicksal nicht abgefunden. Sie wollen keine Arbeiter zweiter oder dritter Klasse mehr sein. Wir machen weiter &ndash; <em>Die Anstalt<\/em> hoffentlich auch!<\/p><p>Wolfgang D&auml;ubler (Jahrgang 1939), Professor i. R. f&uuml;r deutsches und europ&auml;isches Arbeitsrecht, B&uuml;rgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universit&auml;t Bremen, zahlreiche B&uuml;cher insbesondere zum Arbeitsrecht, Beratungseins&auml;tze in Vietnam und China<\/p><p>Mag Wompel (Jahrgang 1960) ist unter anderem Industrie-Soziologin und Begr&uuml;nderin wie redaktionell Verantwortliche des LabourNet Germany<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satire, egal wie scharf und erhellend, bleibt in der Regel wirkungslos. Auch manche NachDenkSeiten-Leser finden, dass selbst ein aufkl&auml;rerisches Kabarett-Format wie die ANSTALT eher daf&uuml;r sorgt , ungerechte Verh&auml;ltnisse zu stabilisieren. Denn statt den M&auml;chtigen ordentlich den Marsch zu blasen, mache der B&uuml;rger seinem &Auml;rger nur im Kabarett Luft, wo der angestaute Unmut &uuml;ber politische<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=49327\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":49328,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[141,35,109,41],"tags":[1998,1740,2016,630,2594,1156,324],"class_list":["post-49327","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-arbeitsmarkt-und-arbeitsmarktpolitik","category-aufbau-gegenoeffentlichkeit","category-gewerkschaften","category-medienanalyse","tag-anstalt","tag-arbeitsbedingungen","tag-equal-pay","tag-eugh","tag-krauss-dietrich","tag-leiharbeit","tag-tarifvertraege"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/190215-Interview-Krauss.jpg","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/49327","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=49327"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/49327\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":49335,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/49327\/revisions\/49335"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/49328"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=49327"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=49327"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=49327"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}