{"id":49800,"date":"2019-03-04T09:19:30","date_gmt":"2019-03-04T08:19:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=49800"},"modified":"2019-03-15T10:10:45","modified_gmt":"2019-03-15T09:10:45","slug":"in-geistiger-offenheit-zum-urteil-des-bundesfinanzhofs-ueber-die-gemeinnuetzigkeit-von-attac","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=49800","title":{"rendered":"\u201eIn geistiger Offenheit\u201c? \u2013 Zum Urteil des Bundesfinanzhofs \u00fcber die Gemeinn\u00fctzigkeit von attac *"},"content":{"rendered":"<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts vom 10.11.2016 aufgehoben und dorthin <a href=\"https:\/\/juris.bundesfinanzhof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bfh&amp;Art=ah&amp;Datum=Aktuell&amp;nr=39534&amp;linked=urt\">zur&uuml;ckverwiesen<\/a>. Dieses hatte die Gemeinn&uuml;tzigkeit von attac mit dem Verweis auf die geleistete politische Bildung und die F&ouml;rderung des demokratischen Staatswesens <a href=\"http:\/\/www.lareda.hessenrecht.hessen.de\/lexsoft\/default\/hessenrecht_lareda.html#docid:7875407\">seinerzeit bejaht<\/a>. Ein Bericht dazu <a href=\"https:\/\/www.op-online.de\/hessen\/hessisches-finanzgericht-kassel-entscheidet-verein-attac-gemeinnuetzig-wieder-spendenquittungen-6965099.html\">siehe hier<\/a>. Dann war der Vorgang zur Revision an den BFH verwiesen worden. <strong>Albrecht M&uuml;ller<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_7459\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-49800-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/190304_Zum_Urteil_des_Bundesfinanzhofs_ueber_die_Gemeinnuetzigkeit_von_attac_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/190304_Zum_Urteil_des_Bundesfinanzhofs_ueber_die_Gemeinnuetzigkeit_von_attac_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/190304_Zum_Urteil_des_Bundesfinanzhofs_ueber_die_Gemeinnuetzigkeit_von_attac_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/190304_Zum_Urteil_des_Bundesfinanzhofs_ueber_die_Gemeinnuetzigkeit_von_attac_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=49800-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/190304_Zum_Urteil_des_Bundesfinanzhofs_ueber_die_Gemeinnuetzigkeit_von_attac_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"190304_Zum_Urteil_des_Bundesfinanzhofs_ueber_die_Gemeinnuetzigkeit_von_attac_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Die obersten Finanzrichter betonen jetzt  &ndash; <a href=\"https:\/\/juris.bundesfinanzhof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bfh&amp;Art=ah&amp;Datum=Aktuell&amp;nr=39507&amp;linked=pm\">vgl. Pressemitteilung<\/a> &ndash; , die durch die Gew&auml;hrung der Gemeinn&uuml;tzigkeit gef&ouml;rderte politische Bildungsarbeit setze <strong>&ldquo;ein Handeln in geistiger Offenheit voraus&rdquo;<\/strong>. Dem l&auml;uft es ihrer Meinung nach zuwider, wenn eine Organisation gezielt agiert, um die &Ouml;ffentlichkeit f&uuml;r von ihr verfolgte Ziele zu gewinnen. Der BFH verweist dazu explizit auf Kampagnen des B&uuml;ndnisses attac zu einem Sparpaket der Bundesregierung, zur Finanztransaktionensteuer, der Bek&auml;mpfung der Steuerflucht und zu einigen anderen Themen (siehe 3 der Entscheidung des BFH). &bdquo;Geistig offen&ldquo; im Sinne des Bundesfinanzhofs d&uuml;rfte keine der als gemeinn&uuml;tzig anerkannten Organisationen sein.<\/p><p>Wer sich f&uuml;r das Thema interessiert &ndash; das werden vermutlich viele Leserinnen und Leser der NDS sein &ndash; sollte sich den Text des Urteils des BFH vom 10.1.2019 anschauen. Deshalb noch einmal der <a href=\"https:\/\/juris.bundesfinanzhof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bfh&amp;Art=ah&amp;Datum=Aktuell&amp;nr=39534&amp;linked=urt\">Link<\/a>:<\/p><p><strong>David gegen Goliath<\/strong><\/p><p>Die Finanzrichter scheinen nicht wahrzunehmen, dass das Kr&auml;fte- und damit auch das Machtverh&auml;ltnis zwischen Organisationen wie attac zum einen und Lobbyisten, die z.B. politische Entscheidungen in Berlin und Br&uuml;ssel direkt vor Ort versuchen zu beeinflussen, zum anderen kein ausgewogenes ist, <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/politik\/deutschland\/lobbyismus-in-deutschland-geld-macht-macht-a-1170410.html\">dass es stattdessen ein Spiel David gegen Goliath ist<\/a>: &bdquo;So besch&auml;ftigt allein die Finanzindustrie rund 1700 Lobbyisten in Br&uuml;ssel. Das sind vier f&uuml;r jeden EU-Beamten, der mit diesen Themen besch&auml;ftigt ist. Das lassen sich die Banken, Versicherungen und Verm&ouml;gensverwalter rund 120 Millionen Euro pro Jahr kosten. Zum Vergleich: Das ist 30 mal so viel, wie allen Gewerkschaften, Verbraucher- und Umweltorganisationen gemeinsam f&uuml;r ihre Lobbyarbeit zu diesem Thema in Br&uuml;ssel zur Verf&uuml;gung steht.&ldquo;<\/p><p>Von Walter Lippman (&bdquo;Die &ouml;ffentliche Meinung&ldquo;), <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/einestages\/pr-erfinder-bernays-a-948512.html\">Edward Bernays<\/a> und anderen, die schon vor langer Zeit manipulative Praktiken ausf&uuml;hrlich dargestellt und erfolgreich angewendet haben, scheinen die Finanzrichter noch nie etwas geh&ouml;rt oder gelesen zu haben, wenn sie einer so kleinen &bdquo;Gegenmacht&ldquo; derma&szlig;en &uuml;berzogen reingr&auml;tschen. Die obersten Finanzrichter erkennen auch nicht oder wollen nicht erkennen, dass die heile Welt, die sie versuchen uns vorzuf&uuml;hren, so nicht existiert. <\/p><p>Es w&auml;re in der Tat ein vorbildlicher, demokratischer Staat, in dem eine Organisation wie attac oder ein Medium wie die NachDenkSeiten nicht notwendig w&auml;ren. Wenn in Deutschland die Parteien ihrem im Grundgesetz verankerten Auftrag der politischen Willensbildung nachk&auml;men und wenn in diesem Staat der &Ouml;ffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Auftrag nachk&auml;me und vielseitige und umfassende (Hintergrund-)Informationen liefern, anstatt &uuml;berwiegend Regierungssprecher spielen und Meinungen transportieren w&uuml;rde, w&auml;ren das Zust&auml;nde, die Lobbyisten das Leben mindestens schwerer machen w&uuml;rden. Dass sich immer weniger Menschen in Parteien organisieren und ihre Interessen in Nicht-Regierungsorganisationen besser vertreten f&uuml;hlen, hat auch mit dem Versagen der Parteien und des &Ouml;ffentlich-rechtlichen Rundfunks und anderer Medien zu tun.<\/p><p>Attac wird &ndash; wie auch eine Reihe anderer Initiativen und Organisationen &ndash; als Gegen&ouml;ffentlichkeit dringend ben&ouml;tigt, um den teils aggressiven und mit viel finanziellem Hintergrund ausgestatteten Lobbyisten neoliberaler Pr&auml;gung wie z.B. der INSM (Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft) oder der Bertelsmann-Stiftung Paroli bieten zu k&ouml;nnen. Wer das verkennt, hat die Wirklichkeit nicht wahrgenommen. Und schie&szlig;t mit Kanonen auf Spatzen.<\/p><p><strong>Geistige Offenheit bei Lobbyisten &ndash; grotesk!<\/strong><\/p><p>Die entscheidenden Passagen im Urteil belegen, was der Dorn im Auge der Richter ist. Ein Fehler von Attac ist wohl, dass sie die falsche Partei unterst&uuml;tzen, dass sie zu viele Aktionen <strong>gegen<\/strong> die Regierungsparteien und <strong>f&uuml;r<\/strong> die Mehrheit der Bev&ouml;lkerung initiieren:<\/p><blockquote><p>22&nbsp;| d) Soweit eine K&ouml;rperschaft danach politische Zwecke gemeinn&uuml;tzig verfolgen kann, muss sie sich zudem <strong>&ldquo;parteipolitisch neutral&rdquo;<\/strong> verhalten (BFH-Urteil in BFHE 257, 486, BStBl II 2017, 1110, Leitsatz&nbsp;3). Dies ergibt sich bereits aus der Unterscheidung zwischen der F&ouml;rderung gemeinn&uuml;tziger Zwecke einerseits (z.B. &sect;&nbsp;10b Abs.&nbsp;1, &sect;&nbsp;1a EStG, &sect;&nbsp;9 Abs.&nbsp;1 Nr.&nbsp;2 KStG) und der F&ouml;rderung politischer Parteien andererseits (&sect;&nbsp;10b Abs.&nbsp;2 EStG). Parteien ist es verboten, Spenden von gemeinn&uuml;tzigen K&ouml;rperschaften anzunehmen (&sect;&nbsp;25 Abs.&nbsp;2 Nr.&nbsp;2 PartG). Dementsprechend d&uuml;rfen gemeinn&uuml;tzige K&ouml;rperschaften ihre Mittel weder f&uuml;r die unmittelbare noch f&uuml;r die mittelbare Unterst&uuml;tzung oder F&ouml;rderung politischer Parteien verwenden (&sect;&nbsp;55 Abs.&nbsp;1 Nr.&nbsp;1 Satz&nbsp;3 AO).<\/p>\n<p>23&nbsp;| 2. Bei der F&ouml;rderung der Volksbildung i.S. von &sect;&nbsp;52 Abs.&nbsp;2 Nr.&nbsp;7 AO hat sich die Einflussnahme auf die politische Willensbildung und Gestaltung der &ouml;ffentlichen Meinung auf bildungspolitische Fragestellungen zu beschr&auml;nken. <strong>Politische Bildung vollzieht sich in geistiger Offenheit.<\/strong> Sie ist nicht f&ouml;rderbar, wenn sie eingesetzt wird, um die politische Willensbildung und die &ouml;ffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen.<\/p>\n<p>29&nbsp;| (&hellip;) Geht es vorrangig um die <strong>Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der &ouml;ffentlichen Meinung zur Durchsetzung der eigenen Auffassung<\/strong>, nicht aber um die Vermittlung von Kenntnissen oder F&auml;higkeiten bei &ndash; im weitesten Sinne &ndash; auszubildenden Personen, fehlt der erforderliche Bildungscharakter.<\/p><\/blockquote><p>Den Ausdruck &bdquo;geistige Offenheit&ldquo; in Zusammenhang mit Interessenvertretungen\/Lobbyisten zu verwenden, ist grotesk. Wo ist denn die geistige Offenheit der als gemeinn&uuml;tzig anerkannten Vereinigungen wie zum Beispiel des Bundeswehrverbandes**, wo ist denn die geistige Offenheit der Bertelsmann-Stiftung? Und wo die der Atlantikbr&uuml;cke? Der Mangel an geistiger Offenheit bei diesen als gemeinn&uuml;tzig eingestuften Organisationen m&uuml;sste bei den zust&auml;ndigen Finanz&auml;mtern doch l&auml;ngst aufgefallen sein. Dass dies nicht der Fall ist, zeigt, dass deren lobbyistisches Wirken den Verantwortlichen beim BFH eben kein Dorn im Auge ist.<\/p><p>Werner R&uuml;gemer &ndash; selbst aktiv bei attac &ndash; hat sich die M&uuml;he gemacht und die Widerspr&uuml;che in diesem Urteil <a href=\"https:\/\/arbeitsunrecht.de\/bundesfinanzhof-privat-unternehmer-und-ihre-lobby-als-wahre-foerderer-des-gemeinwesens\/\">entlarvt<\/a>. Unter dem provokanten Titel  <\/p><blockquote><p>&bdquo;Skandal-Urteil: BDI, INSM, Atlantik-Br&uuml;cke, CDU-Verb&auml;nde und Bertelsmann-Stiftung sind gemeinn&uuml;tzig. Attac angeblich nicht&ldquo;<\/p><\/blockquote><p>hat er dargestellt, welche Organisationen in Deutschland unter dem Etikett &bdquo;gemeinn&uuml;tzig&ldquo; agieren d&uuml;rfen und von Finanz&auml;mtern, Finanzministern und obersten Finanzgerichten unbehelligt bleiben, obwohl die Argumentation im zitierten attac-Urteil weit mehr auf diese Organisationen zutr&auml;fe als auf die Globalisierungskritiker von attac:<\/p><blockquote><p>&bdquo;W&auml;hrend dieser vorbildlich arbeitende Verein also nicht gemeinn&uuml;tzig sein soll, gelten knallharte Lobbyorganisationen der Industrie und des Milit&auml;rs sowie Kampfverb&auml;nde der Regierungspartei CDU in Deutschland selbstverst&auml;ndlich als gemeinn&uuml;tzig. Hinzu kommen milliarden-schwere Unternehmensstiftungen und sogar Aktiengesellschaften. Eine kurze &Uuml;bersicht l&auml;sst den Atem stocken. Wie weit kann man die Perversion noch treiben? Und wie weit ist die oberste Justiz schon Komplize?&ldquo;<\/p><\/blockquote><p>Die Abgabenordnung, in welcher die Gemeinn&uuml;tzigkeit geregelt ist, muss ge&auml;ndert werden. Darauf weisen sowohl R&uuml;gemer <a href=\"https:\/\/www.attac.de\/presse\/detailansicht\/news\/gemeinnuetzigkeit-bundesfinanzhof-verweist-attac-entscheidung-zurueck-nach-kassel\/\">als auch attac hin<\/a>.<\/p><p><strong>Wehret den Anf&auml;ngen<\/strong><\/p><p><a href=\"https:\/\/www.attac.de\/kampagnen\/jetzt-erst-recht\/jetzt-erst-recht\/\">Attac f&uuml;rchtet zu Recht<\/a>, dass dieses Urteil ein Einfallstor f&uuml;r weitere &Uuml;berpr&uuml;fungen der Gemeinn&uuml;tzigkeit von Organisationen sein k&ouml;nnte. Zuletzt war den Politikern die Deutsche Umwelthilfe ein Dorn im Auge, die Fahrverbote in mehreren deutschen St&auml;dten <a href=\"https:\/\/www.wz.de\/wirtschaft\/nach-diesel-fahrverboten-wer-ist-die-umwelthilfe-und-wie-finanziert-sie-sich_aid-34833925\">gerichtlich durchsetzen wollen<\/a>. Wird die DUH die n&auml;chste sein, der die Gemeinn&uuml;tzigkeit aberkannt wird?<br>\nWerden die Nachdenkseiten und andere kritische Internetblogs die &uuml;bern&auml;chsten sein, weil sie nachweislich den Regierungsparteien nicht sonderlich wohlgesonnen sind und sich f&uuml;r eine &Auml;nderung der Politik starkmachen, weil sie sich f&uuml;r die Vielen, nicht f&uuml;r die Wenigen einsetzen?<\/p><p>Ob die Absurdit&auml;t dieses Richterspruchs ausreichend durch eine Aktion mit dem Ziel der &Auml;nderung der Abgabenordnung beantwortet wird, wissen wir nicht. Auf jeden Fall verdient schon diese Initiative unser aller Unterst&uuml;tzung. <\/p><p><strong>Es wird dar&uuml;ber hinaus wichtig sein, dem Finanzgericht Hessen den R&uuml;cken zu st&auml;rken.<\/strong><br>\nDorthin wurde der Fall zur&uuml;ckverwiesen.<br>\nDas Finanzgericht Hessen hatte in seiner Entscheidung vom 10.11.2016 eine akzeptable und wohltuend demokratische Formulierung. Hier ein Auszug:<br>\n&nbsp;<\/p><blockquote><p>&bdquo;Die Bet&auml;tigung gemeinn&uuml;tziger Organisationen muss dabei auch die politische Ebene tangieren k&ouml;nnen, ansonsten droht ein faktisches Leerlaufen ihres Engagements innerhalb unserer Zivilgesellschaft (Weitemeyer\/Kamp, Zul&auml;ssigkeit politischer Bet&auml;tigung durch Gemeinn&uuml;tzige, ZRP 2015,72&nbsp;ff.). Die politische T&auml;tigkeit darf nur nicht Selbstzweck der politischen Agitation sein. Selbst wenn sich der Kl&auml;ger vorliegend in seinem Internetauftritt als im politischen Bereich t&auml;tiger Verein pr&auml;sentiert, ist dies nicht gemeinn&uuml;tzigkeitssch&auml;dlich. Damit wird nur die politische Dimension seines Handelns herausgestellt. Dass es dem Kl&auml;ger in 1. Linie um die F&ouml;rderung gemeinn&uuml;tziger Zwecke geht, ergibt sich dagegen aus seiner Selbstdarstellung im Internet als &ldquo;Bildungsbewegung mit Aktionscharakter und Expertise&rdquo;. Die durch den Aktionscharakter ins Spiel kommende politische Komponente bezieht sich dabei auf den bildenden Teil. Gef&ouml;rdert werden soll die politische Bildung, dabei kann die aktiv bildende Bef&uuml;rwortung von b&uuml;rgerrechtlichem Verantwortungsbewusstsein auch durch Ber&uuml;cksichtigung der wirtschaftspolitischen Dimensionen von &ldquo;Verantwortung&rdquo; gemeinn&uuml;tzig sein (vgl. Leisner-Egensperger in H&uuml;bschmann-Hepp-Spitaler, Kommentar zur AO\/FGO, &sect;&nbsp;52&nbsp;AO Rn.&nbsp;152,248). <strong>Dass es bei der T&auml;tigkeit des Kl&auml;gers in diesem Bereich mehr &Uuml;bereinstimmungen zwischen den Forderungen des Kl&auml;gers und der Parteipolitik der jeweiligen Opposition als mit der Regierungslinie gibt, liegt dabei in der Natur der Sache. Da staatliche Planungen als solches nicht unangreifbar sind, erw&auml;chst daraus die Gefahr dass gemeinn&uuml;tzige Belange nicht hinreichend beachtet werden. In dieser Hinsicht dient die T&auml;tigkeit des Kl&auml;gers der objektiven Meinungsbildung mit dem Ziel, die f&uuml;r die Allgemeinheit beste L&ouml;sung herbeizuf&uuml;hren.<\/strong><br>\nEntgegen der Auffassung des Finanzamts sprechen die thematischen Schwerpunktaktionen im Veranlagungszeitraum nicht gegen die Gemeinn&uuml;tzigkeit des Kl&auml;gers. Mit diesen Themen hat sich der Kl&auml;ger im Rahmen der F&ouml;rderung der politischen Bildung und des demokratischen Staatswesens vielmehr kritisch an einem gesellschaftlichen Diskurs beteiligt, der nicht von politischen Mehrheiten getragen war, der aber die in der Gesellschaft vorhandenen Interessenkonflikte aufgreift.&ldquo;<\/p><\/blockquote><p>Wer so differenziert argumentiert, sollte sich von widerspr&uuml;chlichen Texten, die in der Entscheidung des Bundesfinanzhofes gleich reihenweise zu finden sind, nicht allzu sehr beeindrucken lassen. Zur Ermunterung sei der vierte Absatz der <a href=\"https:\/\/juris.bundesfinanzhof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bfh&amp;Art=ah&amp;Datum=Aktuell&amp;nr=39507&amp;linked=pm\">Pressemitteilung<\/a> &ndash; des Bundesfinanzhofes vom 26. Februar 2019 zitiert:<\/p><blockquote><p>&bdquo;Demgegen&uuml;ber ist nach dem Urteil des BFH f&uuml;r die zur Volksbildung geh&ouml;rende politische Bildung wesentlich, politische Wahrnehmungsf&auml;higkeit und politisches Verantwortungsbewusstsein zu f&ouml;rdern. Dabei k&ouml;nnen auch L&ouml;sungsvorschl&auml;ge f&uuml;r Problemfelder der Tagespolitik erarbeitet werden. Politische Bildungsarbeit setzt aber ein Handeln in geistiger Offenheit voraus. Daher ist eine T&auml;tigkeit, die darauf abzielt, die politische Willensbildung und die &ouml;ffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen, nicht als politische Bildungsarbeit gemeinn&uuml;tzig.&ldquo;<\/p><\/blockquote><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><p>* Der Name Attac entstammt &uuml;brigens dem franz&ouml;sischen Ausdruck &ldquo;Association pour la Taxation des Transactions financi&egrave;res pour l&rsquo;Aide aux Citoyens&rdquo;, was den Einsatz f&uuml;r eine demokratische Kontrolle der internationalen Finanzm&auml;rkte ebenso beinhaltet wie den Einsatz gegen Handelsabkommen, Steuerflucht und soziale Ungleichheit.<\/p><p>** Wie der Dt. Bundeswehrverband mitteilt, sei er zwar ein e.V., aber nicht gemeinn&uuml;tzig. Gemeinn&uuml;tzig seien &ldquo;unsere Bildungseinrichtungen und Stiftungen&rdquo;.<\/p><p>Titelbild: nitpicker \/ shutterstock.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts vom 10.11.2016 aufgehoben und dorthin <a href=\"https:\/\/juris.bundesfinanzhof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bfh&amp;Art=ah&amp;Datum=Aktuell&amp;nr=39534&amp;linked=urt\">zur&uuml;ckverwiesen<\/a>. Dieses hatte die Gemeinn&uuml;tzigkeit von attac mit dem Verweis auf die geleistete politische Bildung und die F&ouml;rderung des demokratischen Staatswesens <a href=\"http:\/\/www.lareda.hessenrecht.hessen.de\/lexsoft\/default\/hessenrecht_lareda.html#docid:7875407\">seinerzeit bejaht<\/a>. Ein Bericht dazu <a href=\"https:\/\/www.op-online.de\/hessen\/hessisches-finanzgericht-kassel-entscheidet-verein-attac-gemeinnuetzig-wieder-spendenquittungen-6965099.html\">siehe hier<\/a>. 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