{"id":501,"date":"2005-03-25T08:19:32","date_gmt":"2005-03-25T06:19:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/v2\/?p=501"},"modified":"2016-03-15T18:26:35","modified_gmt":"2016-03-15T17:26:35","slug":"europaischer-rat-profiliert-sich-als-top-agent-der-versicherungswirtschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=501","title":{"rendered":"Europ\u00e4ischer Rat profiliert sich als Top-Agent der Versicherungswirtschaft"},"content":{"rendered":"<p>Bei der Suche nach dem Positiven habe ich mich mit dem letzten Eintrag eindeutig vergriffen. Ein Freund aus Br&uuml;ssel macht mich n&auml;mlich auf Passagen in den Beschl&uuml;ssen des Rates aufmerksam, die alles andere als Lob verdienen. Er schreibt: &bdquo;Die Beschl&uuml;sse des Rates vom 22.\/23. 3.05 zeigen den Eiertanz zwischen Versagen der bisherigen Lissabon-Rezepte und dem &ldquo;Nicht-Aussteigek&ouml;nnen&rdquo; aus dem Denkkorsett der Angebots&ouml;konomie. Besonders toll finde ich die Passagen in Anlage II zum Stabilit&auml;ts- und Wachstumspakt auf S.31 und 35 zur Einf&uuml;hrung voll kapitalgedeckter Rentensysteme!&ldquo;<br>\n<!--more--><br>\nEr hat Recht: Der Ausbau kapitalgedeckter Rentensysteme wird als anrechenbar und damit als mildernder Umstand bei Defizit&uuml;berschreitung gewertet. Unglaublich!! Die Lobby sitzt mit am Tisch und diktiert die Beschl&uuml;sse. Es gibt n&auml;mlich keinen Sachzusammenhang zwischen Strukturreform in Richtung Kapitaldeckung und Defizit. Es sei denn, man wertet die Staatsausgaben f&uuml;r so etwas wie die private riester&rsquo;sche &bdquo;F&ouml;rderrente&ldquo; als besondere Anstrengung. Diese staatliche F&ouml;rderung einer Privatvorsorge, die unter dem Schlagwort &bdquo;Mehr Eigenverantwortung&ldquo; eingef&uuml;hrt wurde, ist ohnehin eine Groteske. Aber unsere Politiker sind offenbar europaweit schon so von der Privatisierungslobby vereinnahmt, dass ihnen das Unanst&auml;ndige ihrer Lobbyarbeit schon nicht mehr aufst&ouml;&szlig;t. Pinochets fr&uuml;herer Arbeitsminister Jose Pinera scheint mal wieder zugeschlagen zu haben. Zum Verst&auml;ndnis dieser Anmerkung f&uuml;ge ich unter &bdquo;Ver&ouml;ffentlichungen der Herausgeber&ldquo; die einschl&auml;gige Passage aus der &bdquo;Reforml&uuml;ge&ldquo; an. <\/p><p>Unten folgen die einschl&auml;gigen Ausz&uuml;ge aus dem Ratsdokument. Und in der Rubrik &bdquo;Andere interessante Beitr&auml;ge&ldquo; finden Sie das gesamte Dokument.<br>\nAusz&uuml;ge aus den Beschl&uuml;ssen des Europ&auml;ischen Rates vom 22.\/23.3.2005, S. 31 und S. 35: <\/p><p><strong>2.3. Ber&uuml;cksichtigung von Strukturreformen <\/strong><br>\nDer Rat stimmt darin &uuml;berein, dass zur St&auml;rkung der Wachstumsorientierung des Paktes Strukturreformen ber&uuml;cksichtigt werden, wenn es darum geht, den Anpassungspfad zur Erreichung des mittelfristigen Ziels f&uuml;r L&auml;nder festzulegen, die dieses Ziel noch nicht erreicht haben, und L&auml;ndern, die es bereits erreicht haben, eine befristete Abweichung von diesem Ziel einzur&auml;umen, wobei eindeutig festgelegt ist, dass eine Sicherheitsmarge zur Gew&auml;hrleistung der Einhaltung des Referenzwerts von 3 % des BIP f&uuml;r das Defizit garantiert sein muss und dass erwartet wird, dass die Haushaltslage im Programmzeitraum voraussichtlich wieder zum mittelfristigen Ziel zur&uuml;ckkehrt. <\/p><p>Nur gr&ouml;&szlig;ere Reformen, die direkte langfristige Kosteneinsparungseffekte haben &ndash; auch durch Steigerung des Potenzialwachstums &ndash; und daher nachpr&uuml;fbare positive Auswirkungen auf die langfristige Tragf&auml;higkeit der &ouml;ffentlichen Finanzen haben, werden ber&uuml;cksichtigt. Eine detaillierte Kosten-Nutzen-Analyse dieser Reformen aus finanzpolitischer Sicht m&uuml;sste im Rahmen der j&auml;hrlichen Aktualisierung der Stabilit&auml;ts-\/Konvergenzprogramme vorgelegt werden. Diese Vorschl&auml;ge sollten in die Verordnung 1466\/97 aufgenommen werden. Dar&uuml;ber hinaus ist sich der Rat bewusst, dass die Einhaltung der Haushaltsziele des Stabilit&auml;ts- und Wachstumspakts Strukturreformen nicht beeintr&auml;chtigen sollte, die die Nachhaltigkeit der &ouml;ffentlichen Finanzen eindeutig st&auml;rken. Der Rat erkennt an, dass die Rentenreformen, durch die ein Mehrs&auml;ulensystem mit einer gesetzlichen, vollst&auml;ndig kapitalgedeckten S&auml;ule eingef&uuml;hrt wird, besonders zu beachten sind. Obgleich diese Reformen eine kurzfristige Verschlechterung der &ouml;ffentlichen Finanzen w&auml;hrend des Umsetzungszeitraums zur Folge haben, wird die Nachhaltigkeit der &ouml;ffentlichen Finanzen eindeutig gest&auml;rkt. Daher billigt der Rat, dass den Mitgliedstaaten, die derartige Reformen durchf&uuml;hren, erlaubt werden sollte, vom Anpassungspfad zum mittelfristigen Ziel oder von diesem selbst abzuweichen. Die Abweichung vom mittelfristigen Ziel sollte den Nettokosten der Reform im Hinblick auf die von der &ouml;ffentlichen Hand finanzierte S&auml;ule entsprechen, sofern die Abweichung vor&uuml;bergehend ist und eine angemessene Sicherheitsmarge zum Referenzwert beibehalten wird. <\/p><p><strong>3.4. Ber&uuml;cksichtigung von Reformen der Rentensysteme<\/strong><br>\nDer Rat ist sich einig &uuml;ber eine behutsame Beurteilung einer in der N&auml;he des Referenzwertes bleibenden &Uuml;berschreitung, die sich aus der Umsetzung von Rentenreformen ergibt, bei denen ein Mehrs&auml;ulen-System eingef&uuml;hrt wird, zu dem eine gesetzliche, vollst&auml;ndig kapitalgedeckte S&auml;ule geh&ouml;rt. Auch wenn die Umsetzung solcher Reformen zu einer kurzfristigen Verschlechterung der Haushaltslage f&uuml;hrt, so verbessert sich doch die langfristige Tragf&auml;higkeit der &ouml;ffentlichen Finanzen in eindeutiger Weise. <\/p><p>Die Kommission und der Rat werden bei allen Haushaltsbeurteilungen im Rahmen des Verfahrens bei einem &uuml;berm&auml;&szlig;igen Defizit der Umsetzung solcher Reformen geb&uuml;hrend Rechnung tragen. <\/p><p>Insbesondere werden die Kommission und der Rat bei der im Rahmen des Artikels 104 Absatz 12 vorgesehenen Beurteilung, ob das &uuml;berm&auml;&szlig;ige Defizit korrigiert worden ist, die Entwicklungen bei den Defizitzahlen im Rahmen des Verfahrens unter Ber&uuml;cksichtigung der Nettokosten der Reform f&uuml;r die von der &ouml;ffentlichen Hand finanzierte S&auml;ule beurteilen. Die Ber&uuml;cksichtigung der Nettokosten der Reform erfolgt f&uuml;r die ersten f&uuml;nf Jahre, nachdem ein Mitgliedstaat eine kapitalgedeckte Pflichtversicherung eingef&uuml;hrt hat, oder f&uuml;r f&uuml;nf Jahre nach 2004 im Falle von Mitgliedstaaten, die ein solches System bereits eingef&uuml;hrt haben. Zudem soll sie degressiv sein, d.h. w&auml;hrend eines Zeitraums von f&uuml;nf Jahren werden 100, 80, 60, 40 bzw. 20 % der Nettokosten der Reform f&uuml;r die von der &ouml;ffentlichen Hand finanzierte S&auml;ule ber&uuml;cksichtigt.\t<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei der Suche nach dem Positiven habe ich mich mit dem letzten Eintrag eindeutig vergriffen. Ein Freund aus Br&uuml;ssel macht mich n&auml;mlich auf Passagen in den Beschl&uuml;ssen des Rates aufmerksam, die alles andere als Lob verdienen. 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