{"id":5051,"date":"2010-04-07T07:39:26","date_gmt":"2010-04-07T06:39:26","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=5051"},"modified":"2014-11-26T16:37:00","modified_gmt":"2014-11-26T15:37:00","slug":"die-finanzkrise-offenbart-eine-krise-des-strafrechts-to-big-to-fail-to-big-for-justice","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=5051","title":{"rendered":"Die Finanzkrise offenbart eine Krise des Strafrechts \u2013 Too big to fail, too big for justice"},"content":{"rendered":"<p>Die Straftatbest&auml;nde der Untreue, des Betrugs, der Hehlerei und der Erpressung sind in vielf&auml;ltiger Weise erf&uuml;llt, doch der &bdquo;h&ouml;lzerne Handschuh&ldquo; (<a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/wirtschaft\/258\/449981\/text\/\">Heribert Prantl<\/a>) des Strafrechts packt auf die Akteure der Finanzkrise nicht zu. Die wenigen bisherigen Strafverfahren gegen Verantwortliche lassen nicht erwarten, dass je ein Bankvorstand oder je ein Politiker f&uuml;r eingetretene Verluste haften m&uuml;sste.<br>\nDie Justiz w&auml;scht ihre H&auml;nde in Unschuld und zieht sich auf den Standpunkt zur&uuml;ck zieht, das Strafrecht k&ouml;nne nicht sanktionieren, was das Aktien-, Handels- Bilanz- oder Kapitalmarktrecht erlaubt. Wolfgang Lieb<br>\n<!--more--><\/p><p>Die Banker und die mit ihnen eng verflochtenen Politiker, Aufsichtsorgane und Meinungsmacher haben durch ihr Versagen und ihre Machenschaften weit  gr&ouml;&szlig;ere und schwerer zu behebende Sch&auml;den verursacht als durch alle anderen &bdquo;Kapital&ldquo;-Verbrechen zusammen. Im Vergleich zu den weltweiten verheerenden Auswirkungen der Bankenkrise erscheinen die schon schlimmen Sch&auml;den, die durch organisierte Kriminalit&auml;t oder die Mafia verursacht werden, nur noch wie Mundraub.<\/p><p>Viele Finanzberater wussten oder ahnten von den Risiken der Zertifikate, die sie als Vertrauenspersonen f&uuml;r ihre Kunden dennoch anboten, aber sie lebten von den Verkaufsprovisionen, die etwa bei denen der Pleitebank Lehman Brothers exorbitant hoch waren. Sie nutzten ihre Autorit&auml;t und spiegelten falsche Sicherheit vor oder verschwiegen Risiken und lie&szlig;en ihre Kunden im falschen Glauben an ihre Werbespr&uuml;che und verschafften sich und anderen Vorteile. Das erf&uuml;llt den Tatbestand des Betrugs.<\/p><p>Die Banken haben faule Hypothekenkredite zusammen gepackt und als rentierlich innovative Finanzprodukte weiterverkauft. Und wieder andere haben diese geb&uuml;ndelten faulen Forderungen, von denen sie eigentlich wissen mussten, dass sie ihren Preis nicht wert waren, weiterverkauft. In der Umgangssprache nennt man das Hehlerei.<\/p><p>Nach Betrug und Hehlerei folgte die Erpressung. Anl&auml;sslich der Rettungsaktion der Hypo Real Estate wurde von den Bankern behauptet, dass &uuml;ber 100 Milliarden Euro ungesicherte Verbindlichkeiten &uuml;berwiegend bei Renten-, Sozialversicherungen und Kirchenkassen l&auml;gen.<br>\nDie sp&auml;ter im Tagesspiegel ver&ouml;ffentlichte Liste der &bdquo;<a href=\"http:\/\/www.tagesspiegel.de\/wirtschaft\/Finanzen-Hypo-Real-Estate-Finanzkrise-Bankenkrise;art130,2898376\">Geretteten<\/a>&ldquo; belegte, dass diese Behauptung eine glatte L&uuml;ge war.<br>\nIn der dramatisch inszenierten Nachtsitzung am 28. September drohte der Deutsche Bank-Chef Ackermann mit dem &bdquo;<a href=\"\/upload\/pdf\/090708_protokoll_hre.pdf\">Tod des deutschen Bankensystems<\/a>&ldquo; als er und die in Frankfurt versammelten Top-Banker von der Kanzlerin und dem Finanzminister die erste Tranche Staatsgelder und Garantieren abpressten. Danach mussten insgesamt 100 Milliarden an Kapitaleinlagen und Garantien nachgeschossen werden.<br>\nSich durch Androhung eines empfindlichen &Uuml;bels zu Lasten eines anderen zu bereichern, das erf&uuml;llt den Tatbestand der Erpressung.<\/p><p>Die Straftatbest&auml;nde sind dem Wortlaut nach erf&uuml;llt. Doch Anklagen gibt es kaum.<\/p><p>Die origin&auml;re Aufgabe des Strafrechts ist der Schutz des friedlichen Zusammenlebens der Menschen. Kaum etwas anderes aber hat in j&uuml;ngerer Zeit den inneren Frieden der Gesellschaft so zerr&uuml;ttet wie der Finanzkollaps. Die Wiedergutmachung eines Schadens geh&ouml;rt zu den grundlegenden Rechtsprinzipien. Doch selbst Banker, die Milliarden-Boni kassiert haben, k&ouml;nnten den Schaden nicht tilgen.<\/p><p>Das formelle Recht, zumal das Strafrecht ist f&uuml;r derartige Herausforderungen offenbar nicht gewappnet. Der fr&uuml;here Vorstandsvorsitzende der Mittelstandsbank IKB wurde zwar wegen Untreue angeklagt. Aber zun&auml;chst nicht wegen der vielen Milliarden Euro, die w&auml;hrend seiner Amtszeit in heute nicht mehr handelbare Derivative versenkt wurden. Ihm wird u.a. vorgeworfen, auf Bankkosten eine &uuml;berteuerte <a href=\"http:\/\/www.welt.de\/wirtschaft\/article4037449\/Ex-Chef-der-Mittelstandsbank-IKB-angeklagt.html\">Hifi-Anlage gekauft zu haben<\/a>. Diese kleinen Missetaten, kann die Justiz &uuml;berschauen und beurteilen. Doch die unerh&ouml;hte H&ouml;he der Sch&auml;den und die Komplexit&auml;t des Vorgehens, &uuml;bersteigt das Erfassungsverm&ouml;gen der Paragraphen. Dem &bdquo;Too big to fail&ldquo; folgt das &bdquo;too big for justice&ldquo;.<\/p><p>Das Strafrecht versagt offenbar, wenn es nicht nur um Handlungen und Sorgfaltspflichten einzelner Personen geht, sondern um ein systematisch betriebenes gemeinwohlsch&auml;dliches Verhalten im Zusammenspiel ganz Vieler. Die Justiz kapituliert vor der Gr&ouml;&szlig;e des finanziellen Schadens.<\/p><p>Polizei, Staatsanwaltschaften, Richter sind ma&szlig;los &uuml;berfordert, um Rechtswidrigkeit und Schuld von einzelnen Verantwortlichen nachzuweisen. Sie verirren sich in einem undurchdringlichen Gestr&uuml;pp von Rechtsvorschriften auf den unterschiedlichsten nationalen und internationalen Kodifikationen, die den Finanzmarkt betreffen. Und wenn sie Anklage erheben, dann versinken sie in einem Meer von Beweismaterial und Datenmengen. Wie sollten sie auch Sachverhalte pr&uuml;fen, die selbst Finanzfachleute nicht mehr durchschauen. Da legt man die F&auml;lle doch lieber gleich zu den Akten.<\/p><p>Kommt es jedoch zum Prozess, so besteht zwischen Strafjustiz und den Bankern keine Waffengleichheit. Die Banker r&uuml;cken mit ganzen Kolonnen h&ouml;chstbezahlter Spezialanw&auml;lte an, dagegen sind die Staatsanw&auml;lte meist machtlos. Und wenn sie wie im Fall Zumwinkel hart zugreifen, laufen sie sogar noch Gefahr <a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/wirtschaft\/548\/451263\/text\/\">von Oben versetzt<\/a> oder wie Steuerpr&uuml;fer in Hessen mittels psychiatrischer Gutachten <a href=\"http:\/\/www.fr-online.de\/_em_cms\/_globals\/print.php?em_ssc=MSwwLDEsMCwxLDAsMSww&amp;em_cnt=2137416&amp;em_loc=1231&amp;em_ref=\/in_und_ausland\/politik\/aktuell\/&amp;em_ivw=fr_poltop\">dienstunf&auml;hig<\/a> erkl&auml;rt zu werden<\/p><p>Da sagt man doch lieber gleich, es liegt ein Marktversagen vor, denn gegen Systemkriminalit&auml;t gibt es kein Sanktionsrepertoire.<\/p><p>Und sollte es tats&auml;chlich einmal zu einer Verurteilung kommen, so k&ouml;nnen die Anw&auml;lte der Angeklagten sp&auml;testens in der Revisionsinstanz auf die Gutachten von Wirtschaftspr&uuml;fern oder die Bewertung von Ratingagenturen verweisen, auf die sich ihre Mandanten verlassen durften, und die Richter greifen dann &ndash; wie im Fall Vodafone bei Ackermann &ndash; auf das Rechtskonstrukt des &bdquo;unvermeidbaren Verbotsirrtums&ldquo;. Das hei&szlig;t, die Richter konnten nicht zweifelsfrei nachweisen, dass eine Einsicht der Angeklagten in ihr unrechtes Tun m&ouml;glich war. Die Verantwortlichen in den Gro&szlig;banker werden geradezu &bdquo;systemisch&ldquo; von strafrechtlicher Verantwortung freigesprochen und bestenfalls mit einer Ordnungswidrigkeit belegt, deren Geldbu&szlig;e ihnen nicht weh tut.<\/p><p>Wenn schon die Staatanw&auml;lte nicht einschreiten gilt auch hier das Prinzip: Wo kein Kl&auml;ger, da auch keine Anklage.<br>\nWarum sollten Aufsichtsr&auml;te, die nicht eingegriffen haben, als krumme Gesch&auml;fte gemacht wurden, gegen ihre Vorst&auml;nde vorgehen? Sie w&auml;ren doch mit gefangen und mit gehangen. Umgekehrt: Anspr&uuml;che der jeweiligen Bank gegen ihre Aufsichtsr&auml;te m&uuml;ssten wiederum die jeweiligen Vorst&auml;nde geltend gemacht werden. Und eine Kr&auml;he hackt bekanntlich einer anderen kein Auge aus.<br>\nSonderpr&uuml;fungen oder Aktion&auml;rsklagen finden nicht statt, weil die Stimmenmehrheit bei den Aktion&auml;rsversammlungen wiederum bei den Vertuschern liegt. So stoppte etwa der neue Mehrheitseigent&uuml;mer der IKB, die texanische Heuschrecke Lone Star, mit seinem Stimmengewicht eine schon <a href=\"http:\/\/www.rp-online.de\/wirtschaft\/news\/Aktionaersstreit-um-IKB-eskaliert_aid_689643.html\">angelaufene Sonderpr&uuml;fung<\/a>.<br>\nDie Eigner der Landesbanken, also die jeweiligen Landesregierungen,  m&uuml;ssten sogar gegen sich selbst oder gegen ihre Regierungsmitglieder im Aufsichtsrat klagen. Darauf kann man lange warten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Straftatbest&auml;nde der Untreue, des Betrugs, der Hehlerei und der Erpressung sind in vielf&auml;ltiger Weise erf&uuml;llt, doch der &bdquo;h&ouml;lzerne Handschuh&ldquo; (<a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/wirtschaft\/258\/449981\/text\/\">Heribert Prantl<\/a>) des Strafrechts packt auf die Akteure der Finanzkrise nicht zu. 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