{"id":5254,"date":"2010-04-20T08:31:57","date_gmt":"2010-04-20T06:31:57","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=5254"},"modified":"2019-07-25T18:11:24","modified_gmt":"2019-07-25T16:11:24","slug":"rente-mit-67-aussetzen-rentenzugangsalter-auch-eine-herausforderung-fuer-die-eu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=5254","title":{"rendered":"Rente mit 67 aussetzen! Rentenzugangsalter: Auch eine Herausforderung f\u00fcr die EU"},"content":{"rendered":"<p>Die Bundesregierung ist verpflichtet, in diesem Jahr zu pr&uuml;fen, ob die arbeitsmarkt- und gesundheitlichen Voraussetzungen zur Anhebung des gesetzlichen Rentenalters von 65 auf 67 Jahre ab dem Jahr 2012 bis 2029 &uuml;berhaupt vorliegen. Dabei gibt es kaum ein sozialpolitisches Thema, das die Menschen &auml;hnlich stark bewegt: 80 Prozent der Bundesb&uuml;rger lehnen die Rente mit 67 ab. Daf&uuml;r haben sie gute Gr&uuml;nde:  &Uuml;ber 60- J&auml;hrige sind nur zu einem Drittel &uuml;berhaupt noch erwerbst&auml;tig;  Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit  &auml;lterer Arbeitnehmer sind &uuml;berdurchschnittlich hoch;  f&uuml;r die heute &uuml;ber 50-J&auml;hrigen und die nachkommenden Generationen &ndash; vor allem in den neuen Bundesl&auml;ndern &ndash; wird das Schicksal der Armutsrenten dramatisch steigen. Eine Anhebung des gesetzlichen Rentenalters unter diesen Bedingungen  auf 67 bedeutet f&uuml;r die gro&szlig;e Mehrheit der &auml;lteren Arbeitnehmer:  unw&uuml;rdige Arbeitsbedingungen, l&auml;ngere Zeit in Hartz IV, noch h&ouml;here Abschl&auml;ge bei den Altersrenten und damit wachsende Altersarmut. Von Ursula Engelen-Kefer<br>\n<!--more--><br>\n<strong>Gr&uuml;nde f&uuml;r die Anhebung der Rente mit 67 sind wenig &uuml;berzeugend<\/strong><\/p><p>Wenig &uuml;berzeugend sind Argumente, zu dieser pauschalen Anhebung der Altersgrenze auf 67 gebe es keine Alternative. Ansonsten w&uuml;rden die Kosten und damit die Belastung der Beitragszahler zu stark steigen, wird behauptet. Die Rente mit 67 &ndash; mit der Ausnahme f&uuml;r Arbeitnehmer mit 45 beitragspflichtigen Besch&auml;ftigungsjahren, die mit 65 in die Rente ohne Abschl&auml;ge gehen k&ouml;nnen &ndash; bringt pro Jahr eine Entlastung der Beitr&auml;ge um etwa 0,5 Prozent. Dies sind ungef&auml;hr 4 Mrd. Euro. Dies ist gerade einmal ein Drittel der hohen steuerlichen Subventionen f&uuml;r die private Zusatzrente pro Jahr, die vor allem von den &bdquo;Besserverdienenden&ldquo; in Anspruch genommen wird. Diese steuerlichen Mittel w&auml;ren sozial und wirtschaftlich besser eingesetzt, wenn damit die Aussetzung der Rente mit 67 ab 2012 finanziert w&uuml;rde. Dies w&uuml;rde der gro&szlig;en Mehrzahl der zuk&uuml;nftigen Rentner zugute kommen. \t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/p><p>Die weltweite Finanz-, Wirtschafts- und Besch&auml;ftigungskrise ist noch l&auml;ngst nicht &uuml;berwunden. Erwartet wird ein weiterer Anstieg der Arbeitslosigkeit. Besonders betroffen davon sind j&uuml;ngere und &auml;ltere Arbeitnehmer. Die schwierige Lage auf dem Arbeitsmarkt wird versch&auml;rft durch die 2007 von der Gro&szlig;en Koalition beschlossene stufenweise  Anhebung des Rentenzugangsalters von 65 auf 67 Jahre bereits ab dem Jahr 2012 bis zum Jahr 2029.  Bef&uuml;rchtet werden zu Recht f&uuml;r die J&uuml;ngeren und &Auml;lteren weitere Nachteile bei der Besch&auml;ftigung und h&ouml;here Arbeitslosigkeit. <\/p><p><strong>Auch in der Rentenpolitik &uuml;bt Deutschland Druck auf seine Nachbarn aus<\/strong><\/p><p>F&uuml;r viele Arbeitnehmer in Europa &ndash; auch in der Bundesrepublik &ndash; kann es daher nur noch wie Hohn klingen, wenn der franz&ouml;sische Arbeitsminister  jetzt die Rente mit 70 propagiert.  Damit soll  das sich  bis zum Jahre 2050 aufbauende Defizit in der franz&ouml;sischen Rentenversicherung von &uuml;ber 100 Mrd. Euro abgebaut und die Kreditw&uuml;rdigkeit Frankreichs gerettet werden. <\/p><p>In Frankreich gibt es dagegen erheblichen Widerstand: Dies komme einem politischen Selbstmord gleich. Bisher war keine Regierung in der Lage, den Franzosen ihre Rente mit 60 im &ouml;ffentlichen Dienst zu nehmen. Die Regierung in Griechenland, die wegen der &Uuml;berschuldung ihres Landes mit dem R&uuml;cken zur Wand steht, ist mit massiven Protesten ihrer B&uuml;rger konfrontiert, da sie die Anhebung des Rentenalters von derzeit sogar nur 37 Versicherungsjahren bzw. unter bestimmten Voraussetzungen ab 55 Jahren  als wesentlichen Teil ihres Sparprogramms durchsetzen will. <\/p><p>Es stellt sich mithin die Frage: F&uuml;hrt die Entwicklung in der Europ&auml;ischen Union dazu, dass immer mehr Regierungen gezwungen werden, sich &uuml;ber den Willen der gro&szlig;en Mehrheit in der Bev&ouml;lkerung hinwegzusetzen und das Rentenalter anzuheben. <\/p><p>Dabei ist nat&uuml;rlich ein Unterschied danach zu machen, welches Ausgangsniveau des Rentenalters in den verschiedenen L&auml;ndern besteht &ndash; ob der Renteneintritt bei 55,  60  oder 65 Jahren liegt.  Sind auf l&auml;ngere Sicht &uuml;berhaupt derartige Unterschiede beim gesetzlichen Rentenzugangsalter in einem einheitlichen Wirtschafts- und W&auml;hrungsraum und zusammenwachsenden politischen Europa durchzuhalten? <\/p><p>Diese Fragen haben  an Dringlichkeit gewonnen, da die EU mit ihrem finanziellen Hilfspaket f&uuml;r Griechenland &ndash; entgegen bisherigen vertraglichen Regelungen &ndash; auf dem Wege ist, in die Haushaltspolitik der Mitgliedsl&auml;nder st&auml;rker einzugreifen. <\/p><p>Es stellt sich dabei das Problem: K&ouml;nnen nationale Steuerzahler  verpflichtet werden, als Ausfallb&uuml;rgen einzutreten, wenn einzelne Mitgliedsl&auml;nder der EU sich &uuml;berschulden, wozu u.a. auch ein niedrigeres Rentenalter beitragen kann. Dies alles l&auml;uft auf die Kernfrage hinaus: Bedingt die Wirtschafts- und W&auml;hrungsunion nicht eine schnellere Angleichung der Wirtschafts- und Sozialpolitik und damit auch der gesetzlichen Rentenversicherung mit ihrem jeweiligen Renteneintrittsalter. Und nat&uuml;rlich die Gretchenfrage, die viele Menschen auch in der Bundesrepublik bei der anstehenden  Erh&ouml;hung des Rentenzugangsalters auf 67, umtreibt:  Welches Niveau soll f&uuml;r die gesetzlichen Altersrenten und  das gesetzliche Renteneintrittsalter gelten? Das sind grundlegende Fragen f&uuml;r das oft postulierte, aber bisher kaum ausgef&uuml;llte &bdquo;Soziale Europa&ldquo;.<\/p><p>Auf diese Fragen gibt es keine eindeutige Antwort. Wenn dies schon auf nationaler Ebene erheblich umstritten ist, gilt dies noch viel mehr f&uuml;r die EU der 27 Mitgliedsl&auml;nder mit gro&szlig;en Unterschieden in der Wirtschaftskraft sowie der Sozialen Sicherung. Es w&auml;re jedoch schon viel gewonnen, wenn in allen Mitgliedsl&auml;ndern die erforderlichen eigenen Abw&auml;gungen getroffen w&uuml;rden und die notwendige Transparenz (auch der Detailregelungen) in der EU hergestellt w&uuml;rde. Erst auf dieser Basis d&uuml;rfte dann eine politische Koordinierung  stattfinden. Dabei w&auml;re es bereits ein wesentlicher Schritt, wenn die Mitgliedsl&auml;nder der EU bereit und in der Lage w&auml;ren, im Sinne eines sozialeren Europas bei zuk&uuml;nftigen Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung und des gesetzlichen Rentenalters nicht nur an einem Strang zu ziehen, sondern dies auch noch in die gleiche Richtung. Mehr ist in absehbarer Zeit bei den gravierenden Unterschieden und dem auch im gerade verabschiedeten Vertrag von Lissabon verankerten vorherrschenden Prinzip der &bdquo;Subsidiarit&auml;t&ldquo; auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. Danach m&uuml;ssen zun&auml;chst die jeweils kleineren administrativen und staatlichen Einheiten ihre Probleme selbst l&ouml;sen, bevor die EU eingreifen d&uuml;rfte. Also muss auch jeder Mitgliedsstaat in der EU zun&auml;chst selbst seine Alterssicherung zukunftsfest machen. Dazu geh&ouml;ren in erster Linie: die St&auml;rkung der solidarischen gesetzlichen Altersvorsorgesysteme, ein armutsfestes Niveau der Rentenleistungen und &ndash; im Zusammenhang damit stehend &ndash; nat&uuml;rlich auch das Rentenzugangsalter.<\/p><p><strong>Rente mit 67 aussetzen<\/strong><\/p><p>Wie schon erw&auml;hnt, ist die Bundesregierung verpflichtet, in diesem Jahr zu pr&uuml;fen, ob die arbeitsmarkt- und gesundheitlichen Voraussetzungen  zur Anhebung des gesetzlichen Rentenalters von 65 auf 67 Jahre ab dem Jahr 2012 bis 2029 &uuml;berhaupt vorliegen. Die Ablehnung in der Bev&ouml;lkerung und einige zwingende Gr&uuml;nde f&uuml;r ein Aussetzen der Rente mit 67 habe ich schon genannt.<\/p><p>Zus&auml;tzlich ist zu ber&uuml;cksichtigen: Die im Gesetz vorgesehene M&ouml;glichkeit f&uuml;r Arbeitnehmer mit 45 beitragspflichtigen Besch&auml;ftigungsjahren auch in Zukunft mit 65 Jahren in die abschlagsfreie Rente gehen zu k&ouml;nnen, wird in Zukunft von immer weniger Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden k&ouml;nnen. Die Gr&uuml;nde sind: die hohe Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit mit Minibeitr&auml;gen zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie die prek&auml;re Besch&auml;ftigung mit niedrigen L&ouml;hnen und unterbrochenen Sozialversicherungsbeitr&auml;gen. Frauen mit zum gro&szlig;en Teil unterbrochenen Erwerbsbiographien etwa wegen der Kindererziehung und somit geringen Beitragsjahren werden von dieser Ausnahmeregelung kaum profitieren, m&uuml;ssen jedoch mit ihren Beitr&auml;gen und Steuern zu deren  Finanzierung  beitragen.<\/p><p>Die H&ouml;he des Rentenzugangsalters muss im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt sowie dem gesamten Sozial- und Rentensystem gesehen werden. Zudem m&uuml;ssen die Rentenleistungen einerseits und die Beitragslasten f&uuml;r die Erwerbst&auml;tigen andererseits im wirtschaftlichen, sozialen und politisch akzeptierten Gleichgewicht gehalten werden.<\/p><p>Die gesetzliche Altersrente &ndash; wie im &Uuml;brigen das gesamte System der gesetzlichen umlagefinanzierten Sozialversicherung &ndash; basiert auf dem gesellschaftlich akzeptierten Generationenvertrag  mit einem Solidarausgleich zwischen den St&auml;rkeren und Schw&auml;cheren auf Seiten der Beitragszahler und Rentner.<\/p><p>Dieses gesetzliche Solidarsystem finanziert etwa 80 Prozent der gesamten Rentenleistungen in Deutschland. Bei  einem Bev&ouml;lkerungsanteil der Rentner von 25 Prozent mit steigender Tendenz auf ein Drittel 2030 wird die soziale, wirtschaftliche und politische Brisanz  der Heraufsetzung des gesetzlichen Rentenalters deutlich.<\/p><p>Um dieses Solidarsystem zukunftsf&auml;hig zu machen und zu halten, muss es kontinuierlich an die Ver&auml;nderungen in Demographie, aber vor allem auch an die wirtschaftliche Leistungsf&auml;higkeit und die allgemeinen Lebensverh&auml;ltnisse angepasst werden<\/p><ol>\n<li>Zum Ausgleich der demographisch bedingten Ver&auml;nderungen &ndash; Zunahme der Zahl der Rentner pro Beitragszahler &ndash; sind schon mit der gro&szlig;en Rentenreform 1989 &ndash; in Kraft getreten 1991- bereits erhebliche Anpassungen durch die Absenkung des Rentenniveaus  und damit sowohl der Rentenleistungen wie auch der Beitragsbelastung vorgenommen worden.<\/li>\n<li>Dabei ist auch das tats&auml;chliche Rentenzugangsalter durch Abbau der M&ouml;glichkeiten des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand &ndash; insbesondere f&uuml;r Frauen und Arbeitslose &ndash; mehrfach erh&ouml;ht worden. Dabei ging es vor allem darum, das erheblich niedrigere faktische Rentenzugangsalter (lange Zeit etwa 60 Jahre) an das gesetzliche Rentenalter von 65 Jahren anzun&auml;hern.  Dies ist auch durchgesetzt worden. Derzeit wird das durchschnittliche Rentenzugangsalter mit etwa 63 Jahren angegeben.<\/li>\n<li>Allerdings hei&szlig;t das nicht, dass die Arbeitnehmer mit 63 Jahren aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand gehen. Bei einer Erwerbsquote der &uuml;ber 60-J&auml;hrigen von im Durchschnitt etwa einem Drittel bedeutet dies: &Auml;ltere Arbeitnehmer m&uuml;ssen in zunehmendem Ma&szlig;e aus der Langzeitarbeitslosigkeit oder mit Erwerbsminderung in die Rente gehen.<\/li>\n<li>Analysen der noch erwerbst&auml;tigen &auml;lteren Arbeitnehmer zeigen hohe Anteile in prek&auml;rer Besch&auml;ftigung mit niedrigen bzw. Armutseinkommen: geringf&uuml;gige Besch&auml;ftigung, Leiharbeit, Niedriglohnsektoren, prek&auml;re Selbst&auml;ndigkeit. Beim &Uuml;bergang von Langzeitarbeitslosigkeit in die Rente &ndash; im Osten Deutschlands besonders stark  f&uuml;r die heute &uuml;ber 45-J&auml;hrigen ausgepr&auml;gt &ndash; hei&szlig;t dies demn&auml;chst (ab dem Jahre 2020 Renten unterhalb der Grundsicherung  &ndash; also Armutsrenten).<\/li>\n<li>Verst&auml;rkt  wird dies durch die mehrfachen massiven Absenkungen des Rentenniveaus ab 2001 &ndash; vor allem durch die sog. Riesterrente, also der Einf&uuml;hrung der privaten kapitalgedeckten Zusatzrente bei gleichzeitigem Abbau der gesetzlichen  Altersrente. W&auml;hrend vor allem j&uuml;ngere besser Verdienende von der staatlichen F&ouml;rderung der Riesterrente profitieren,  m&uuml;ssen die geringer Verdienenden die Absenkungen bei der gesetzlichen Altersrente hinnehmen und dazu noch zu der steuerlichen F&ouml;rderung der kapitalgedeckten Altersrente beitragen.<\/li>\n<li>Wenn jetzt das gesetzliche Rentenalter von 65 auf 67 Jahre heraufgesetzt wird, bedeutet dies einen weiteren Abbau der Rentenleistungen. Bereits heute muss ein Arbeitnehmer f&uuml;r jedes Jahr, das er vor dem 65.Lebensjahr in Rente geht, einen Abschlag von 3,6 Prozent hinnehmen. Geht er mit dem 60sten Lebensjahr sind dies bereits 18 Prozent. Auch beim Eintritt in die Rente mit 63 Jahren sind dies immerhin 7,2 Prozent. Wird das gesetzliche Rentenalter auf 67  angehoben, erh&ouml;hen sich die Abschl&auml;ge um nochmals zwei Jahre, d.h. 7,2 Prozent.<\/li>\n<li>Alle Untersuchungen zeigen, dass Arbeitnehmer in gering qualifizierten Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnissen mit oft hohen gesundheitlichen Belastungen und niedrigen L&ouml;hnen im Durchschnitt eine geringere Lebenserwartung haben. Nachweisbar ist auch ein enger Zusammenhang zwischen Langzeitarbeitslosigkeit und l&auml;nger andauernder Krankheit. Diese Menschen sind von einer Anhebung des gesetzlichen Rentenalters in doppelter Weise benachteiligt: zum einen werden sie noch h&ouml;here Abschl&auml;ge von ihren niedrigen Renten hinnehmen m&uuml;ssen; zum anderen werden sie weniger Jahre f&uuml;r den Bezug der in ihrem oft harten und entbehrungsreichen Arbeitsleben erworbenen Rentenleistungen haben.<\/li>\n<\/ol><p>Da die Begr&uuml;ndung f&uuml;r die Einf&uuml;hrung der Heraufsetzung der gesetzlichen Altersgrenze auf 67 Jahre ab 2012 (siehe oben) alles andere als &uuml;berzeugend ist, ist die Rente mit 67 auszusetzen, zumindest so lange bis tats&auml;chlich die arbeitsmarkt- und gesundheitlichen Voraussetzungen vorliegen, die die derzeit zu erwartenden gravierenden Folgen ausschlie&szlig;en. Solange dies nicht der Fall ist, muss das gesetzliche Rentenzugangsalter bei 65 Jahren bleiben.<\/p><p><strong>Mehr Flexibilit&auml;t beim Rentenzugang &ndash; f&uuml;r wen?<\/strong><\/p><p>Mit dem &bdquo;Lissabon Prozess&ldquo; in der Europ&auml;ischen Union (EU)aus dem Jahr 2000 sollen Wirtschaftswachstum, Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie Besch&auml;ftigung in Europa erheblich gest&auml;rkt werden. Die Zauberformel dazu lautet: &bdquo;Flexicurity&ldquo;. Gemeint ist damit die Kombination von mehr Flexibilit&auml;t der Arbeitnehmer bei gleichzeitiger sozialer Sicherheit (im Sprachgebrauch der EU: Sozialer Schutz und Zusammenhalt).<br>\nIn der Bundesrepublik ist im Gegensatz zur Forderung nach der Wahrung sozialer Sicherheit  die Flexibilit&auml;t beim &Uuml;bergang aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand  erheblich eingeschr&auml;nkt worden. F&uuml;r die Begrenzung des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Erwerbsleben gibt es gute Gr&uuml;nde: rigorose Unternehmenspolitik zur Verj&uuml;ngung der Belegschaften; Herausdr&auml;ngen &auml;lterer Arbeitnehmer aus dem Erwerbsleben, ohne dass gen&uuml;gend neue Besch&auml;ftigung f&uuml;r j&uuml;ngere Arbeitnehmer geschaffen wird; Verlagerung der damit verbundenen Kosten auf die Sozialversicherung und insbesondere die gesetzliche Rentenversicherung. Diesen &bdquo;Mitnahmeeffekten&ldquo; auf Unternehmerseite musste ein Riegel vorgeschoben werden.<\/p><p>H&ouml;chst problematisch ist allerdings die &bdquo;Rigorosit&auml;t&ldquo; dieser Einschr&auml;nkungen und vor allem die pauschale Heraufsetzung des Rentenzugangsalters von 65 auf 67 Jahre. Diese trifft alle Arbeitnehmer gleicherma&szlig;en &ndash; unabh&auml;ngig von ihrer arbeitsm&auml;&szlig;igen Belastung und damit gesundheitlichen Verfassung, unabh&auml;ngig auch von der Verf&uuml;gbarkeit geeigneter Arbeitspl&auml;tze mit alternsgerechten Arbeitsbedingungen oder geeigneter M&ouml;glichkeiten zum &bdquo;lebenslangen Lernen&ldquo; und damit der notwendigen Anpassung ihrer Qualifikationen. Unber&uuml;cksichtigt blieb auch die Gef&auml;hrdung und Betroffenheit der Arbeitnehmer von Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit, von Niedrigl&ouml;hnen, prek&auml;rer Besch&auml;ftigung und Armut bei Arbeit.<\/p><p>Gerade bei diesen f&uuml;r die meisten Menschen existenziell wichtigen Entscheidungen f&uuml;r den &Uuml;bergang in die Rente ist sicherlich mehr Flexibilit&auml;t notwendig. Diese Flexibilit&auml;t muss sich allerdings an den Bed&uuml;rfnissen und M&ouml;glichkeiten der Arbeitnehmer ausrichten &ndash; etwa bez&uuml;glich ihrer Gesundheit, geeigneter Arbeitspl&auml;tze mit menschenw&uuml;rdigen Arbeitsbedingungen sowie den finanziellen  M&ouml;glichkeiten. Unabdingbare Voraussetzungen einer  Heraufsetzung der Altersgrenze w&auml;ren: die Verf&uuml;gbarkeit ausreichender Arbeitspl&auml;tze  sowie die Schaffung alters- und alternsgerechter Arbeitsbedingungen. Ohne das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist dieser Weg nicht verantwortbar: die Heraufsetzung w&uuml;rde alleine auf dem R&uuml;cken der Arbeitnehmer ausgetragen &ndash; mit noch h&ouml;heren Abschl&auml;gen von den im Niveau weiter dramatisch absinkenden Altersrenten. <\/p><p>Derzeit liegen die vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen weder bei den Arbeitspl&auml;tzen und den Arbeitsbedingungen noch den gesundheitlichen Voraussetzungen f&uuml;r eine derartige Anhebung des gesetzlichen Rentenalters vor.<\/p><p><strong>Schaffung alters- und alternsgerechter Arbeitsbedingungen<\/strong><\/p><p>Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen f&uuml;r &auml;ltere Arbeitnehmer  m&uuml;ssen zun&auml;chst alle diskriminierenden gesetzlichen Regelungen, die einer existenzsichernden Besch&auml;ftigung  entgegen stehen, aufgehoben werden. Dazu geh&ouml;rt zuallererst die Abschaffung der M&ouml;glichkeit f&uuml;r Arbeitgeber, Arbeitnehmer ab einem Alter von 50 Jahren nur noch befristet zu besch&auml;ftigen. Die Folge ist eine Zunahme prek&auml;rer Besch&auml;ftigung mit niedrigen L&ouml;hnen und einem hohen Risiko der Entlassungen und Arbeitslosigkeit f&uuml;r &auml;ltere Arbeitnehmer.<\/p><p>Hingegen m&uuml;ssten Arbeitgeber durch die Politik in die Pflicht genommen werden, ihren Beitrag zu besseren Besch&auml;ftigung &auml;lter werdender Arbeitnehmer zu leisten. Dies liegt auch im Eigeninteresse der Wirtschaft, da infolge der demographischen Ver&auml;nderungen in Zukunft weniger j&uuml;ngere Arbeitnehmer zu Verf&uuml;gung stehen und daher die Potentiale der &auml;lter werdenden Belegschaften besser genutzt werden m&uuml;ssen. Politik und Gesetzgeber m&uuml;ssten  den Arbeitgebern einen verpflichtenden Rahmen vorgeben &ndash; etwa f&uuml;r umfassende Analysen der Personalstrukturen in der erforderlichen Tiefe, f&uuml;r die Anpassung der Arbeitsbedingungen an die Leistungsf&auml;higkeit mit zunehmendem Lebensalter, f&uuml;r flexiblere Modelle der Arbeitszeitgestaltung unter Ber&uuml;cksichtigung der &auml;lter werden Mitarbeiter, f&uuml;r die Erm&ouml;glichung von Lebenszeit-Arbeitskonten mit ausreichendem Insolvenzschutz, f&uuml;r ausreichende Angebote des lebenslangen Lernens ohne Altersbegrenzung nach oben sowie unter Einbeziehung aller Qualifikationsebenen, f&uuml;r regelm&auml;&szlig;ige Analysen der Gef&auml;hrdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und ausreichenden Vorkehrungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, f&uuml;r rechtzeitige Umsetzungen bei besonders belastenden Arbeitsbedingungen &ndash; z.B. bei Schicht- und Nachtarbeit, bei Hitze, K&auml;lte, L&auml;rm oder hohen sonstigen k&ouml;rperlichen  und psychische sowie nervliche Belastungen.<\/p><p>Bei der Konkretisierung und praktischen Umsetzung m&uuml;ssen die Tarifparteien &ndash; Arbeitgeber, Betriebsleitungen, Gewerkschaften, Betriebs- und Personalr&auml;te sowie die betroffenen Arbeitnehmer selbst &ndash; mitwirken. Aufgabe des Staates ist die st&auml;ndige &Uuml;berwachung mit quantitativ und qualitativ ausreichendem Personal. Die vorhandenen Projekte zur Forschung und zum praktischen Erfahrungsaustausch sind hilfreich, aber bei weitem nicht ausreichend, ein  derartiges fl&auml;chendeckendes &bdquo;Age Management&ldquo;  durchzusetzen.<\/p><p><strong>Altersteilzeit und Teilrente<\/strong><\/p><p>Politik und Gesetzgeber sind gefordert, einen gesetzlichen Rahmen f&uuml;r einen flexiblen &Uuml;bergang aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand zu erm&ouml;glichen. Hierzu sind die Altersteilzeit- und Teilrentenregelungen zu ver&auml;ndern und zusammenzuf&uuml;hren. Hierbei muss die Flexibilit&auml;t  erh&ouml;ht werden.  So m&uuml;ssen Arbeitnehmern ab dem 60sten Lebensjahr die M&ouml;glichkeit  haben, die Arbeitszeit flexibel zu reduzieren und  gleichzeitig ausreichend flexible Teilrentenmodelle in Anspruch nehmen zu k&ouml;nnen. Diese Teilrenten d&uuml;rfen nicht mit Abschl&auml;gen versehen werden, wenn Arbeitnehmer bis zum 65. Lebensjahr arbeiten und\/oder 45 beitragspflichtige Besch&auml;ftigungsjahre aufweisen. Um die daraus resultierenden Benachteiligungen von Frauen zu verringern, m&uuml;ssen ihnen erheblich h&ouml;here Zeiten f&uuml;r die Betreuung von Kindern und sonstigen Angeh&ouml;rigen  in der gesetzlichen Rentenversicherung gut geschrieben werden. <\/p><p>Die Regelungen der Altersteilzeit sind dabei von dem derzeit &uuml;blichen Blockmodell &ndash; zwei bis drei Jahre Arbeit mit verringertem Einkommen und danach die gleiche Zeit arbeitsfreie Zeit &ndash; zu einem gleitenden  Ausstieg aus dem Erwerbsleben umzugestalten. Zum Beispiel k&ouml;nnte die  finanzielle F&ouml;rderung durch die Bundesagentur f&uuml;r Arbeit (BA), wenn ein Auszubildender oder Arbeitsloser in die frei werdende Stelle eingesetzt wird, an die Bedingung eines gleitenden &Uuml;bergangs gebunden wird. Dar&uuml;ber hinaus ist sicherzustellen, dass derartige Altersteilzeitmodelle auch in kleineren Betrieben verf&uuml;gbar gemacht werden &ndash; gegebenenfalls durch &ouml;ffentliche finanzielle F&ouml;rderung.<\/p><p>Schlie&szlig;lich sind auch die Bedingungen und Leistungen der Erwerbsminderungsrenten zu verbessern, um den unterschiedlichen Belastungen im Erwerbsleben  sowie gesundheitlichen Einschr&auml;nkungen Rechnung zu tragen. Dabei m&uuml;ssen die derzeit g&uuml;ltigen Abschl&auml;ge bei vorzeitiger Inanspruchnahme bis zu 10,8  Prozent abgeschafft werden. Erwerbsminderung ist ein schweres Schicksal und vom einzelnen Arbeitnehmer nicht selbst zu beeinflussen. Deshalb darf er auch nicht durch Abschl&auml;ge bestraft werden.<\/p><p>Hier lohnt sich &uuml;brigens durchaus ein Blick &uuml;ber die nationalen Grenzen und die Orientierung an anderen Vorbildern: <\/p><p>Besonders wirksam sind gesetzliche Regulierungen, die Betriebe und Arbeitgeber zur Anpassung der Arbeitsbedingungen an die Ver&auml;nderungen und Minderungen der Arbeitsleistungen &auml;lterer und\/oder gesundheitlich eingeschr&auml;nkter Arbeitnehmer  verpflichten: In Finnland gibt es ein gesetzlich institutionalisiertes &bdquo;Age Management&ldquo; mit der institutionellen Verankerung in den Betrieben. In den Niederlanden sind Betriebe verpflichtet, gesundheitlich eingeschr&auml;nkte  Arbeitnehmer f&uuml;r zwei Jahre weiter zu besch&auml;ftigen und in dieser Zeit eine Anpassung der Arbeitsbedingungen an ihre reduzierte Leistungsf&auml;higkeit vorzunehmen. Eine &auml;hnliche gesetzliche Verpflichtung der Betriebe soll in Zukunft auch f&uuml;r die Einstellung  Langzeitarbeitsloser  und der Anpassung der Arbeitsbedingungen an ihre Leistungsf&auml;higkeit eingef&uuml;hrt werden. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bundesregierung ist verpflichtet, in diesem Jahr zu pr&uuml;fen, ob die arbeitsmarkt- und gesundheitlichen Voraussetzungen zur Anhebung des gesetzlichen Rentenalters von 65 auf 67 Jahre ab dem Jahr 2012 bis 2029 &uuml;berhaupt vorliegen. Dabei gibt es kaum ein sozialpolitisches Thema, das die Menschen &auml;hnlich stark bewegt: 80 Prozent der Bundesb&uuml;rger lehnen die Rente mit 67<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=5254\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[147,155,39],"tags":[635,1043,1555,288,301],"class_list":["post-5254","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-arbeitslosgigkeit","category-demografische-entwicklung","category-rente","tag-altersarmut","tag-frankreich","tag-griechenland","tag-prekaere-beschaeftigung","tag-rentenalter"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/5254","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=5254"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/5254\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":53704,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/5254\/revisions\/53704"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=5254"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=5254"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=5254"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}