{"id":52852,"date":"2019-06-29T11:45:02","date_gmt":"2019-06-29T09:45:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=52852"},"modified":"2019-06-29T12:37:22","modified_gmt":"2019-06-29T10:37:22","slug":"das-auswaertige-amt-hat-syrien-schon-lange-im-visier-auch-die-beteiligung-an-militaerschlaegen-spd-koennte-syrien-einsatz-beenden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=52852","title":{"rendered":"Das Ausw\u00e4rtige Amt hat Syrien schon lange im Visier, auch die Beteiligung an Milit\u00e4rschl\u00e4gen &#8211; SPD k\u00f6nnte Syrien-Einsatz beenden"},"content":{"rendered":"<p>Es gibt im Bundestag nur eine knappe Mehrheit f&uuml;r die Milit&auml;reins&auml;tze gegen Syrien, die Haltung der SPD ist dabei entscheidend. Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags verurteilen Milit&auml;rschl&auml;ge auf Syrien. Auch Russland zieht eine rote Linie. Die Bundeswehr sollte sich am 31. Oktober endg&uuml;ltig aus dem Konflikt zur&uuml;ckziehen. Von <strong>Peter Feininger<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\nNur eine knappe Mehrheit im Bundestag stimmte am 18. Oktober vergangenen Jahres f&uuml;r die &bdquo;Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkr&auml;fte zur nachhaltigen Bek&auml;mpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung Iraks&ldquo;. Die gesamte Opposition, darunter auch die FDP und die Gr&uuml;nen, stimmten gegen die Fortsetzung des Milit&auml;reinsatzes in Syrien und im Irak [<a href=\"#foot_1\" name=\"note_1\">1<\/a>]. Innerhalb der Bundestagsfraktion der SPD gab und gibt es von Anfang an Widerstand gegen die Mehrheitslinie in der Irak- und Syrienpolitik [<a href=\"#foot_2\" name=\"note_2\">2<\/a>]. Und die Mehrheit der SPD-Fraktion machte wahrscheinlich nur mit, aufgrund der Festlegung, dass am 31. Oktober 2019 endg&uuml;ltig Schluss ist. Zu Recht stellte der Redner der LINKEN in der Bundestagsdebatte am 18. Oktober 2018, Alexander S. Neu, fest [<a href=\"#foot_3\" name=\"note_3\">3<\/a>]:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Ich frage mich, warum die SPD nicht den Mut aufbringt, gegen das Mandat zu stimmen, und zwar jetzt und nicht erst in einem Jahr. <\/p>\n<p>Es liegt letztendlich an den Sozialdemokraten, ob sich Deutschland fortgesetzt an v&ouml;lkerrechtswidrigem Handeln beteiligt oder aber ihm ein Ende setzt.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p><strong>Das Ausw&auml;rtige Amt hat Syrien im Visier<\/strong><\/p><p>Das Ausw&auml;rtige Amt hat Syrien jedoch schon lange im Visier, auch die Beteiligung an Milit&auml;rschl&auml;gen : Genau zwei Monate vor dem Ende des Kabinetts Merkel II im Jahr 2013, als die FDP noch in der Regierung sa&szlig; und Hardliner wie zu Guttenberg und de Maizi&egrave;re das Verteidigungsministerium innehatten, brachte Ruprecht Polenz &uuml;ber das Handelsblatt einen Milit&auml;rschlag gegen Syrien ins Spiel [<a href=\"#foot_4\" name=\"note_4\">4<\/a>]:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Der Vorsitzende des Ausw&auml;rtigen Ausschusses im Bundestag, Ruprecht Polenz, h&auml;lt ein milit&auml;risches Vorgehen des Westens gegen Syrien auch ohne ein Mandat des Uno-Sicherheitsrats f&uuml;r legitim. Der Einsatz von Giftgas gegen die Zivilbev&ouml;lkerung sei ein &sbquo;schwerwiegender, brutaler Tabu-Bruch, der nicht ohne Konsequenzen bleiben darf, damit er nicht wiederholt wird&lsquo;, sagte der CDU-Politiker Handelsblatt Online. &sbquo;Wenn der UN-Sicherheitsrat aufgrund einer Blockade von Veto-M&auml;chten solche Konsequenzen nicht zieht, bleibt die internationale Gemeinschaft trotzdem dazu aufgefordert und berechtigt.&lsquo; Die &sbquo;Schutzverantwortung&lsquo; der Vereinten Nationen, kurz &sbquo;R2P&lsquo; (Responsibility to protect), gebe daf&uuml;r eine &sbquo;klare v&ouml;lkerrechtliche Grundlage&lsquo;, so Polenz. Mit der Schutzverpflichtung hat die Uno zwar eine Grundlage f&uuml;r milit&auml;risches Eingreifen geschaffen. Die Anwendung ist aber unter V&ouml;lkerrechtlern umstritten. Einige Experten sind der Auffassung, dass dieser Weg nicht beschritten werden k&ouml;nne, solange Russland und China den Sicherheitsrat blockieren. Klar definiert sei das Recht auf milit&auml;rische Aktionen au&szlig;erdem nur im Falle von Selbstverteidigung oder mit einem Mandat des Sicherheitsrats, sagte Experte Markus Kaim von der Stiftung f&uuml;r Wissenschaft und Politik in Berlin im ARD-&sbquo;Morgenmagazin&lsquo;. Schon einmal hat eine Bundesregierung Sicherheits- und humanit&auml;re Interessen h&ouml;her gewichtet als das V&ouml;lkerrecht &ndash; im Kosovo-Krieg 1999.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Der Ausw&auml;rtige Ausschuss im Bundestag fasste also Ende August 2013 eine Beteiligung an einem Milit&auml;rschlag der USA gegen Syrien ins Auge, einen eiskalten Bruch des V&ouml;lkerrechts und sogar eine direkte Bezugnahme auf den verbrecherischen Luftkrieg gegen Jugoslawien. Man kann nur vermuten, dass damals wohl Fakten geschaffen werden sollten, solange die FDP noch an der Regierung war und bevor die SPD an die Regierung kam. Andererseits sollte die Bezugnahme auf den Angriffskrieg gegen Jugoslawien wohl den rechten Fl&uuml;gel der SPD mit ins Boot holen, der ja damals den Angriff gegen Jugoslawien mit Kanzler Schr&ouml;der gestartet hat.<\/p><p><strong>Deutschland unterst&uuml;tzt Milit&auml;rschl&auml;ge<\/strong><\/p><p>Leider sind diese gef&auml;hrlichen und verbrecherischen Pl&auml;ne immer noch im Spiel. Am 14. April 2018 f&uuml;hrten die USA, Gro&szlig;britannien und Frankreich einen Milit&auml;rschlag gegen Ziele in Syrien durch, der von der Bundesregierung politisch unterst&uuml;tzt wurde. Vier Tage nach dem Angriff auf angebliche Chemiewaffeneinrichtungen in Syrien lag ein Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags vor, das die &bdquo;V&ouml;lkerrechtliche(n) Implikationen des amerikanisch-britisch-franz&ouml;sischen Milit&auml;rschlags vom 14. April 2018&ldquo; untersuchte [<a href=\"#foot_5\" name=\"note_5\">5<\/a>].<\/p><p>Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags bezeichnen den Milit&auml;rschlag auf Syrien &bdquo;als unverhohlene R&uuml;ckkehr zu &hellip; bewaffneten Repressalie(n) im &sbquo;humanit&auml;ren Gewand&lsquo;&ldquo; <\/p><p>Quellen f&uuml;r die Vorw&uuml;rfe, dass die syrische Regierung in Douma\/Ost-Ghouta Chemiewaffen eingesetzt habe, waren Organisationen wie die Wei&szlig;helme, die in auff&auml;lliger N&auml;he zur bewaffneten Opposition in Syrien stehen und mit Millionensummen von den USA und Gro&szlig;britannien unterst&uuml;tzt werden. Drei Monate nach dem angeblichen Einsatz von Giftgas best&auml;tigte die Organisation f&uuml;r das Verbot der Chemischen Waffen (OPCW) die Zweifel an dem Einsatz. Die Ergebnisse des Gutachtens der OPCW &bdquo;zeigen, dass sich keine phosphororganischen Nervengifte oder deren Zerfallsprodukte in den Proben fanden, die der Umgebung entnommen wurden, oder aus den Plasma-Proben (&hellip;) der angeblichen Opfern stammen&ldquo; [<a href=\"#foot_6\" name=\"note_6\">6<\/a>].<\/p><p>Abgesehen davon, dass es keinerlei Beweise f&uuml;r einen Chemiewaffeneinsatz der syrischen Regierung oder einen Versto&szlig; gegen die Chemiewaffenkonvention gab, kommen die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags zur Auffassung, dass der Milit&auml;rschlag v&ouml;lkerrechtlich illegal war. Und zwar &ndash; das ist bemerkenswert &ndash; unabh&auml;ngig davon, ob die syrische Regierung tats&auml;chlich Chemiewaffen einsetzte. Die deutsche Regierung hingegen hielt die Eins&auml;tze &bdquo;f&uuml;r &sbquo;erforderlich und angemessen&lsquo;, um das Assad-Regime von weiteren Verst&ouml;&szlig;en gegen die Chemiewaffenkonvention abzuhalten und ein Signal dahingehend zu setzen, dass ein Einsatz von Chemiewaffen &ndash; das &Uuml;berschreiten der von US-Pr&auml;sident Obama 2013 gezogenen &sbquo;roten Linie&lsquo; &ndash; nicht folgenlos bleiben d&uuml;rfe&ldquo;[<a href=\"#foot_7\" name=\"note_7\">7<\/a>].<\/p><p>Weil die Gefahr eines weiteren Milit&auml;rschlages gegen die syrische Regierung, auch unter Beteiligung Deutschlands, weiterhin akut ist, wollen wir einen wichtigen Abschnitt aus dem Gutachten der wissenschaftlichen Dienste vollst&auml;ndig zitieren [<a href=\"#foot_8\" name=\"note_8\">8<\/a>]:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;3. Der alliierte Milit&auml;reinsatz gegen Syrien im Lichte des ius ad bellum und der humanit&auml;ren Intervention<\/p>\n<p>Der j&uuml;ngste Milit&auml;reinsatz der Alliierten gegen Syrien stellt &ndash; wie bereits die Kosovo-Intervention von 1999 &ndash; eine Herausforderung f&uuml;r das v&ouml;lkerrechtliche Gewaltverbot dar. Die Ausgangslage in Syrien im April 2018 scheint &auml;hnlich wie 1999: Mangels einer Selbstverteidigungslage zugunsten der milit&auml;risch intervenierenden Alliierten (USA, Frankreich, Gro&szlig;britannien) h&auml;tte nur der VN-Sicherheitsrat gem. Kapitel VII der VN-Charta einen Milit&auml;rschlag legitimieren k&ouml;nnen, um die internationale Sicherheit wiederherzustellen. <\/p>\n<p>Resolution 2118 (2103), welche die Vernichtung aller syrischen Chemiewaffen durchsetzen sollte, droht dem Assad-Regime zwar mit dem Einsatz von Gewalt, beh&auml;lt eine Entscheidung dar&uuml;ber aber dem VN-Sicherheitsrat selbst vor. <\/p>\n<p>Allein Gro&szlig;britannien hat seine eigene Rechtsposition zum alliierten Milit&auml;rschlag gegen Syrien in einem &sbquo;Policy Paper&lsquo; vom 14. April 2018 dargelegt. Darin hei&szlig;t es, dass das V&ouml;lkerrecht es erlaube, in Ausnahmef&auml;llen, Ma&szlig;nahmen zu ergreifen, um &uuml;berw&auml;ltigendem menschlichen Leiden abzuhelfen. Die Rechtsgrundlage daf&uuml;r sei die Doktrin der humanit&auml;ren Intervention, f&uuml;r die drei Tatbestandsvoraussetzungen zu erf&uuml;llen seien: <\/p>\n<ul>\n<li>Erstens sei es erforderlich, dass die internationale Gemeinschaft als Ganzes &uuml;berzeugt sei, dass es eine extreme humanit&auml;re Notlage gebe, der unmittelbar und unverz&uuml;glich abzuhelfen sei.<\/li>\n<li>Zweitens d&uuml;rfe es keine praktikable Alternative zur Gewaltanwendung geben.<\/li>\n<li>Und drittens m&uuml;sse die Gewaltanwendung notwendig und verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig sein.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die genannten Voraussetzungen sieht das Vereinigte K&ouml;nigreich als erf&uuml;llt an: Durch die Blockade des VN-Sicherheitsrates gebe es keine andere Handlungsm&ouml;glichkeit; die gezielten und begrenzten Angriffe auf die Chemiewaffen-Infrastruktur seien notwendig und verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig.<\/p>\n<p>Die britische Rechtsposition zu den Milit&auml;rschl&auml;gen gegen Syrien, der sich Deutschland im Grundsatz offenbar angeschlossen hat, kann im Ergebnis nicht &uuml;berzeugen. <\/p>\n<p>Abgesehen von der fehlenden Koh&auml;renz der &sbquo;humanit&auml;ren Anteile&lsquo; dieser Argumentation &ndash; erstens ist fraglich, ob die Milit&auml;rschl&auml;ge wirklich geeignet sind, weiteres Leiden zu verhindern, insbesondere mit Blick auf die mutma&szlig;lich k&uuml;nftigen Opfern des andauernden Syrienkonflikts; zweitens ist fraglich, warum gerade der Chemiewaffeneinsatz angesichts eines sieben Jahre w&auml;hrenden B&uuml;rgerkriegs in Syrien das qualitativ entscheidende Ereignis darstellt, um eine humanit&auml;re Intervention zu begr&uuml;nden &ndash; stellt der britische Ansatz lediglich eine weitere &sbquo;Spielart&lsquo; der Rechtsfigur der sog. &sbquo;humanit&auml;ren Intervention&lsquo; ohne Sicherheitsratsmandat und dem Konzept der v&ouml;lkerrechtlichen Schutzverantwortung (R2P) dar.<\/p>\n<p>Wegen der bestehenden Missbrauchsgefahr ist die Zul&auml;ssigkeit einer humanit&auml;ren Intervention bis heute v&ouml;lkerrechtlich ausgesprochen umstritten und erscheint als gewohnheitsrechtliche Ausnahme vom v&ouml;lkerrechtlichen Gewaltverbot jedenfalls nicht tragf&auml;hig. <\/p>\n<p>Wie bereits im Fall der Kosovo-Intervention 1999 l&auml;sst sich festhalten, dass v&ouml;lkerrechtswidriges Handelns nicht dadurch &sbquo;geheilt&lsquo; wird, dass es moralisch legitim ist. Aus der Legitimit&auml;t staatlichen Handelns erw&auml;chst nicht automatisch dessen Legalit&auml;t. <\/p>\n<p>Als (gewohnheitsrechtsbildender) Pr&auml;zedenzfall f&uuml;r einen wie auch immer gearteten Rechtfertigungsgrund &sbquo;humanit&auml;re Intervention&lsquo; taugt der alliierte Milit&auml;reinsatz gegen Syrien kaum. Denn das Konzept der Schutzverantwortung, das der Rechtsfigur der &sbquo;humanit&auml;ren Intervention&lsquo; zugrunde liegt, zielt ausschlie&szlig;lich auf den Schutz der Zivilbev&ouml;lkerung ab, nicht dagegen auf eine Ahndung von Rechtsverletzungen. Indes beschr&auml;nkt sich der &sbquo;humanit&auml;re Anteil&lsquo; der Milit&auml;roperation in den Begr&uuml;ndungen der USA und Frankreichs im Wesentlichen auf die Durchsetzung des Verbots des Einsatzes von Chemiewaffen.<\/p>\n<p>Abgesehen von Gro&szlig;britannien haben die anderen beiden Akteure das Rechtsargument der humanit&auml;ren Intervention gar nicht explizit pl&auml;diert. Dies w&auml;re jedoch notwendig gewesen, um ihrer Begr&uuml;ndung eine eindeutige &sbquo;opinio iuris&lsquo; zugunsten des Rechtfertigungstatbestandes der &sbquo;humanit&auml;ren Intervention&lsquo; entnehmen zu k&ouml;nnen. <\/p>\n<p>So stellen sich die alliierten Luftangriffe dann im Ergebnis eher als unverhohlene R&uuml;ckkehr zu einer Form der &ndash; v&ouml;lkerrechtlich &uuml;berwunden geglaubten &ndash; bewaffneten Repressalie im &sbquo;humanit&auml;ren Gewand&lsquo; dar.\n<\/p><\/blockquote><p><strong>Auch Russland markiert eine rote Linie<\/strong><\/p><p>Einen Tag vor dem Milit&auml;rschlag der USA, Frankreichs und Gro&szlig;britanniens am 14. April 2018 ver&ouml;ffentlichte die Zeit einen Kommentar mit dem Titel: &bdquo;Nahost: Russlands rote Linie. Wladimir Putin hat klargemacht, dass er keine direkten Angriffe gegen Assad dulden wird. Daran sollten sich die USA halten. Der Krieg in Syrien ist ohnehin entschieden&ldquo; [<a href=\"#foot_9\" name=\"note_9\">9<\/a>]. Mit bemerkenswerter Offenheit und Deutlichkeit kommentierte die &bdquo;Zeit&ldquo;:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;In Syrien k&ouml;nnten die USA jederzeit die Milit&auml;ranlagen des von den Vereinten Nationen mehrfach wegen Giftgaseinsatzes &uuml;berf&uuml;hrten Baschar al-Assad mit Raketen angreifen. Frankreichs Pr&auml;sident Emmanuel Macron sagt, er habe Beweise, dass Assads Milit&auml;r auch f&uuml;r den Giftgas-Angriff von Duma verantwortlich sei. Greifen die USA und Frankreich Assad an, w&auml;re das die Eskalation, vor der Russland seit Tagen warnt. <\/p>\n<p>Krieg in Syrien ist entschieden<\/p>\n<p>Putin hat klargemacht, wann eine Grenze &uuml;berschritten w&auml;re, n&auml;mlich bei direkten Angriffen auf seinen Sch&uuml;tzling Assad. Konkret meint er damit wohl Assads Regierungsgeb&auml;ude in Damaskus. Zugleich ist mit dieser Schmerzgrenze auch die Toleranzschwelle markiert, unterhalb derer der beschworene &sbquo;globale hei&szlig;e Krieg&lsquo; ausbleiben k&ouml;nnte. Wenn die USA begrenzt zuschlagen w&uuml;rden, also fernere Milit&auml;ranlagen au&szlig;erhalb von Damaskus oder Flugh&auml;fen bombardierten, w&uuml;rde der Milit&auml;rschlag das Assad-Regime nicht direkt in Gefahr bringen. Trump w&auml;re gut beraten, sich an diese Grenze zu halten.<\/p>\n<p>Der Krieg in Syrien ist ohnehin entschieden. Schon Obama wollte dort nicht eingreifen, Donald Trump will eigentlich raus. Anders verh&auml;lt es sich mit Russland, das mit seiner Milit&auml;rintervention 2015 Assad rettete. Ihn verteidigt Putin seither mit gro&szlig;em Erfolg. Iranisch finanzierte Milizen haben f&uuml;r Assad das Land zur&uuml;ckerobert und Millionen Syrerinnen und Syrer vertrieben. Russland und Iran haben das Sagen in Syrien &ndash; kein Luftkrieg kann daran etwas &auml;ndern.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Das Angreifertrio USA, Gro&szlig;britannien und Frankreich scheint sich bei ihrem Milit&auml;rschlag am 14. April 2018 an die rote Linie Russlands gehalten zu haben. Es sollen eine chemische Forschungseinrichtung am Rand von Damaskus und zwei Lager in Homs bombardiert worden sein. Russische Stellungen wurden nicht angegriffen, die syrische Luftabwehr hat laut der staatlichen Agentur Sana 13 Raketen abgefangen. Nach offiziellen syrischen Angaben sind mindestens drei Zivilisten und sechs Soldaten verletzt worden. Russland bezeichnete den Vorfall als inszenierte Provokation Gro&szlig;britanniens.<\/p><p>Die &Auml;u&szlig;erungen von US-Verteidigungsminister Mattis und US-Pr&auml;sident Trump nach dem Angriff klangen merkw&uuml;rdig defensiv und beschwichtigend &ndash; wie wenn sie sagen wollten, wir haben die rote Linie Putins nicht &uuml;berschritten und haben das auch nicht vor [<a href=\"#foot_10\" name=\"note_10\">10<\/a>]: <\/p><blockquote><p>\n&bdquo;US-Pr&auml;sident Donald Trump sagte, die USA wollten keine weiteren Bodentruppen in Syrien einsetzen. Man freue sich darauf, wenn die eigenen Soldaten heimkehrten. Die USA blieben f&uuml;r die Region aber ein &sbquo;Partner und ein Freund&lsquo;.<\/p>\n<p>US-Verteidigungsminister James Mattis nannte den Angriff einen &sbquo;einmaligen Beschuss&lsquo;. Ob die Angriffe weitergingen, sei abh&auml;ngig vom Verhalten Assads. Der aktuelle Angriff sei aber vor&uuml;ber. Er habe etwa eine Stunde gedauert. Als Ziele seien lediglich solche gew&auml;hlt worden, die in Zusammenhang mit der Herstellung von chemischen Waffen st&uuml;nden.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Titelbild: Orlok\/Shutterstock.com<\/p><p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg08.met.vgwort.de\/na\/275b9ab5f644434a82cc649088ff62d9\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><div class=\"footnote\">\n<p>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;1<\/a>] &bdquo;<a href=\"http:\/\/www.macht-frieden.de\/pm-bundeswehreinsatz-syrien-und-irak-erneut-verlaengert-opposition-stimmt-fast-geschlossen-gegen\">PM: Bundeswehreinsatz in Syrien und Irak erneut verl&auml;ngert &ndash; Opposition stimmt fast geschlossen gegen das Mandat | Macht Frieden.<\/a>&ldquo; Macht-Frieden., 19. Oktober 2018..<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_2\" name=\"foot_2\">&laquo;2<\/a>] Siehe: &bdquo;Die SPD-Bundestagsfraktion sagt jein &hellip;&ldquo;, a. a. O.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_3\" name=\"foot_3\">&laquo;3<\/a>] &bdquo;Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkr&auml;fte &hellip;&ldquo;, a. a. O.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_4\" name=\"foot_4\">&laquo;4<\/a>] Dietmar Neuerer. &bdquo;<a href=\"https:\/\/www.handelsblatt.com\/politik\/deutschland\/syrien-debatte-koalitionspolitiker-halten-militaerschlag-ohne-uno-mandat-fuer-moeglich\/8703424.html\">Syrien-Debatte: Koalitionspolitiker halten Milit&auml;rschlag ohne Uno-Mandat f&uuml;r m&ouml;glich<\/a>&ldquo;. Handelsblatt, 28. August 2013.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_5\" name=\"foot_5\">&laquo;5<\/a>] Wissenschaftliche Dienste. &bdquo;<a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/resource\/blob\/551344\/f8055ab0bba0ced333ebcd8478e74e4e\/wd-2-048-18-pdf-data.pdf\">V&ouml;lkerrechtliche Implikationen des amerikanisch-britisch-franz&ouml;sischen Milit&auml;rschlags vom 14. April 2018 gegen Chemiewaffeneinrichtungen in Syrien, WD 2: Ausw&auml;rtiges, V&ouml;lkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanit&auml;re Hilfe, 3000 -048\/18<\/a>&ldquo;. Deutscher Bundestag, 18. April 2018.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_6\" name=\"foot_6\">&laquo;6<\/a>] Pany, Thomas. &bdquo;<a href=\"https:\/\/www.heise.de\/tp\/features\/OPCW-Bericht-bestaetigt-Zweifel-an-Giftgasangriff-in-Ostghouta-4106221.html\">OPCW-Bericht best&auml;tigt Zweifel an Giftgasangriff in Ostghouta<\/a>&ldquo;. Telepolis, 9. Juli 2018.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_7\" name=\"foot_7\">&laquo;7<\/a>] Wissenschaftliche Dienste. V&ouml;lkerrechtliche Implikationen &hellip;, a. a. O. Seite 4<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_8\" name=\"foot_8\">&laquo;8<\/a>] Ebd., Seite 8&ndash;10<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_9\" name=\"foot_9\">&laquo;9<\/a>] Thumann, Michael. &bdquo;<a href=\"https:\/\/www.zeit.de\/politik\/ausland\/2018-04\/nahost-syrien-iran-konflikt-beziehungen-usa-russland\">Nahost: Russlands rote Linie<\/a>&ldquo;. Die Zeit. 13. April 2018, Abschn. Politik..<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_10\" name=\"foot_10\">&laquo;10<\/a>] &bdquo;<a href=\"https:\/\/www.sueddeutsche.de\/politik\/vergeltung-von-usa-gefuehrte-koaltion-hat-syrien-angegriffen-1.3940658\">Von USA gef&uuml;hrte Koalition hat Syrien angegriffen<\/a>&ldquo;. sueddeutsche.de, 14. April 2018, Abschn. politik.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es gibt im Bundestag nur eine knappe Mehrheit f&uuml;r die Milit&auml;reins&auml;tze gegen Syrien, die Haltung der SPD ist dabei entscheidend. Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags verurteilen Milit&auml;rschl&auml;ge auf Syrien. 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