{"id":53013,"date":"2019-07-04T11:00:18","date_gmt":"2019-07-04T09:00:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=53013"},"modified":"2019-07-04T14:28:29","modified_gmt":"2019-07-04T12:28:29","slug":"sterbehilfe-menschenrecht-auf-selbstbestimmtes-sterben-wurde-gestaerkt-der-umgang-mit-sterbewilligen-bleibt-skandaloes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=53013","title":{"rendered":"Sterbehilfe: Menschenrecht auf selbstbestimmtes Sterben wurde gest\u00e4rkt &#8211; Der Umgang mit Sterbewilligen bleibt skandal\u00f6s"},"content":{"rendered":"<p>Der Bundesgerichtshof hat das Recht der Menschen auf ein selbstbestimmtes Lebensende gest&auml;rkt. Das gute und wichtige Urteil lenkt den Blick auf den anma&szlig;enden aktuellen Umgang des Bundesgesundheitsministers mit Sterbewilligen. Hoffnung liegt auf dem Verfassungsgericht, das im Herbst &uuml;ber &bdquo;gesch&auml;ftsm&auml;&szlig;ige&ldquo; Sterbehilfe urteilt. Von <strong>Tobias Riegel<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_6048\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-53013-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/190704_Sterbehilfe_Menschenrecht_auf_selbstbestimmtes_Sterben_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/190704_Sterbehilfe_Menschenrecht_auf_selbstbestimmtes_Sterben_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/190704_Sterbehilfe_Menschenrecht_auf_selbstbestimmtes_Sterben_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/190704_Sterbehilfe_Menschenrecht_auf_selbstbestimmtes_Sterben_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=53013-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/190704_Sterbehilfe_Menschenrecht_auf_selbstbestimmtes_Sterben_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"190704_Sterbehilfe_Menschenrecht_auf_selbstbestimmtes_Sterben_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch zur Sterbebegleitung durch &Auml;rzte ist sehr zu begr&uuml;&szlig;en: Der BGH <a href=\"https:\/\/www.bundesgerichtshof.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2019\/2019090.html?nn=11918200\">hat festgestellt<\/a>, dass &Auml;rzte nicht verpflichtet sind, Patienten nach einem Suizidversuch gegen deren Willen das Leben zu retten. Der 5. Strafsenat des BGH best&auml;tigte damit in einem wegweisenden Verfahren zwei Urteile der Landgerichte in Berlin und Hamburg. Diese Gerichte hatten entschieden, dass der Wille der Patienten entscheidend ist und hatten die &Auml;rzte freigesprochen. <\/p><p><strong>&bdquo;Epochales Urteil f&uuml;r das Selbstbestimmungsrecht&ldquo;<\/strong><\/p><p>Der <a href=\"http:\/\/www.sterbehilfedeutschland.de\/index.php?site=aktuell\">Verein Sterbehilfe Deutschland<\/a> bezeichnete das Urteil in einer <a href=\"http:\/\/www.sterbehilfedeutschland.de\/img\/aktuelles\/_PEBGH.pdf\">Erkl&auml;rung<\/a> als eine &bdquo;f&uuml;r das Selbstbestimmungsrecht epochale Abkehr&ldquo; von einem Urteil aus dem Jahre 1984. Damals hatte der BGH entschieden, dass begleitende &Auml;rzte zur Lebensrettung verpflichtet seien, sobald der Sterbewillige bewusstlos geworden sei. Laut Verein habe das bedeutet, dass der Sterbehelfer die Sterbewilligen verlassen musste, bevor diese bewusstlos wurden. &bdquo;Mit dieser unw&uuml;rdigen Situation ist nun Schluss&ldquo;, erkl&auml;rte der Verein, der vom fr&uuml;heren Hamburger Justizsenator Roger Kusch geleitete wird.<\/p><p>Die <a href=\"https:\/\/www.stiftung-patientenschutz.de\">Deutsche Stiftung Patientenschutz<\/a> kritisierte dagegen die Best&auml;tigung des Freispruchs f&uuml;r den Berliner Arzt als unverst&auml;ndlich, wie <a href=\"https:\/\/www.evangelisch.de\/inhalte\/157653\/03-07-2019\/bgh-staerkt-selbstbestimmungsrecht-von-sterbewilligen\">EPD meldet<\/a>: &ldquo;Tagelanges Ringen mit dem Tod, Hausbesuche zur Todesfeststellung und aktive medizinische Hilfestellung sind keine Sterbebegleitung oder palliative Therapie&rdquo;, erkl&auml;rte die Stiftung: &ldquo;Der BGH h&auml;tte die Aufgabe gehabt, dies klarzustellen.&ldquo; Auch Hamburgs &Auml;rztekammerpr&auml;sident Pedram Emami <a href=\"https:\/\/www.welt.de\/regionales\/hamburg\/article196318903\/Bundesgerichtshof-Urteil-zur-Sterbehilfe-ist-voellig-unverstaendlich.html\">zeigt sich entt&auml;uscht<\/a> vom BGH-Urteil. <\/p><p><strong>Das Lebensende &ndash; Unter w&uuml;rdigen Umst&auml;nden und in Begleitung<\/strong><\/p><p>Insgesamt ist die Reaktion in Medien und &Ouml;ffentlichkeit aber verhalten positiv. W&auml;hrend sich die meisten Medien auf wertfreie Meldungen des Vorgangs beschr&auml;nken und auf Meinungskommentare weitgehend verzichten, wurde es etwa vom SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach und von der Vorsitzenden des Europ&auml;ischen Ethikrates Christiane Woopen eindeutig begr&uuml;&szlig;t, wie Woopen betont: <\/p><p>&bdquo;Ich halte das f&uuml;r ein sehr wichtiges Urteil, weil es Patienten und &Auml;rzte st&auml;rkt&ldquo;, <a href=\"https:\/\/www.landeszeitung.de\/blog\/nachrichten\/politik\/2590405-positive-reaktionen-auf-urteil-zur-sterbehilfe\">sagte sie<\/a> dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). &bdquo;Es macht deutlich, dass &Auml;rzte ihre Patienten bei einer selbstbestimmten Selbstt&ouml;tung nicht alleine lassen m&uuml;ssen, sondern sie begleiten d&uuml;rfen.&ldquo;&nbsp;Eine Selbstt&ouml;tung solle niemals eine gleichsam normale Option sein, betonte Woopen. &bdquo;Wenn aber ein Mensch nach Beratungen und gr&uuml;ndlichem &Uuml;berlegen sowie nach l&auml;ngerer Bedenkzeit in Aus&uuml;bung seiner Selbstbestimmung sich selbst t&ouml;ten m&ouml;chte, um schweres Leiden zu beenden, das anders nicht beendet werden kann, dann sollte er dies unter w&uuml;rdigen Umst&auml;nden und in Begleitung tun k&ouml;nnen&ldquo;, so die Medizin-Ethikerin.<\/p><p>Es muss andererseits aber auch unbedingt sichergestellt werden, dass jeder Verdacht der  &auml;u&szlig;eren Einflussnahme auf die Sterbewilligen &ndash; etwa durch Verwandte &ndash; restlos ausgeschlossen werden kann. Weitere Hintergr&uuml;nde zum aktuellen Urteil sowie Informationen zum sogenannten &bdquo;Peterle-Urteil&ldquo; aus den 80er Jahren gibt es etwa <a href=\"https:\/\/www.sueddeutsche.de\/panorama\/bgh-suizid-beihilfe-sterbehilfe-1.4508123\">hier<\/a>. <\/p><p><strong>Begleitung am Lebensende soll als &bdquo;Gesch&auml;ftemacherei&ldquo; diffamiert werden<\/strong><\/p><p>Das aktuelle Urteil des BGH lenkt den Blick auf zwei weitere Aspekte des dr&auml;ngenden Themas: Zum einen auf ein im Herbst erwartetes Urteil des Bundesverfassungsgerichts &uuml;ber den zu recht hoch umstrittenen und destruktiven <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stgb\/__217.html\">Paragrafen 217 StGB<\/a>  zum Verbot der &bdquo;gesch&auml;ftsm&auml;&szlig;ig organisierten&rdquo; Beihilfe zur Selbstt&ouml;tung. Der 2015 eingef&uuml;hrte Paragraf soll eine organisierte Form der Suizidbeihilfe unm&ouml;glich machen und sie als &bdquo;Gesch&auml;ftsmodell&ldquo; diffamieren. Dass ein Verein, der Unkosten hat, diese auch ausgleichen muss, wird dabei nicht ausreichend ber&uuml;cksichtigt. Schwer Kranke, &Auml;rzte und Sterbehilfe-Vereine haben dagegen vor dem Gericht in Karlsruhe geklagt.<\/p><p><strong>Jens Spahn und seine anma&szlig;ende Weisung gegen die Sterbewilligen<\/strong><\/p><p>Der andere Aspekt ist das inakzeptable aktuelle Verhalten des Bundesgesundheitsministeriums gegen&uuml;ber Sterbewilligen, denen pauschal die notwendigen Arzneien verweigert werden. Zu diesem Punkt hatte das Bundesverwaltungsgericht 2017 entschieden, dass der Staat unheilbar Kranken in extremen Ausnahmesituationen den Zugang zu einem t&ouml;dlichen Medikament nicht verwehren d&uuml;rfe. Seither gingen zahlreiche Antr&auml;ge beim zust&auml;ndigen Bundesinstitut f&uuml;r Arzneimittel und Medizinprodukte ein. Genehmigt wurde kein einziger &ndash; aufgrund einer anma&szlig;enden Weisung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Antr&auml;ge auf Freigabe von Sterbehilfe-Medikamenten pauschal abzulehnen. Das geschehe angeblich auch mit Blick auf Paragraf 217 StGB zum Sterbehilfe-Verbot.<\/p><p>In was f&uuml;r eine juristisch und moralisch fragw&uuml;rdige Situation diese Weisung Spahns das zust&auml;ndige Arzneimittel-Bundesinstitut bringt, hat gerade der <a href=\"https:\/\/www.tagesspiegel.de\/politik\/interne-korrespondenz-makel-und-dilemma-medizin-behoerde-kritisiert-spahns-anti-sterbehilfe-weisung\/24515774.html\">&bdquo;Tagesspiegel&ldquo; berichtet<\/a>: Das Institut soll einerseits s&auml;mtliche Antr&auml;ge auf t&ouml;dliche Medikamente ablehnen, will aber dennoch &ndash; offiziell &ndash; jeden Einzelfall pr&uuml;fen. <\/p><p><strong>Verfassungsgericht kritisch und &ouml;ffentlich begleiten<\/strong><\/p><p>Das kommende Urteil des Verfassungsgerichts ist daher unter vielen Gesichtspunkten zentral: Es sollte kritisch und mit m&ouml;glichst viel &Ouml;ffentlichkeit begleitet werden. Die Beibehaltung der betreffenden Paragrafen und die daraus folgende Unm&ouml;glichmachung einer angemessenen (und ja: Kosten verursachenden) organisierten Sterbebegleitung w&auml;ren ein Skandal. <\/p><p>Die Folge w&auml;re zudem mutma&szlig;lich eine St&auml;rkung des &bdquo;Suizid-Tourismus&ldquo; von Deutschen in die Schweiz, wie sie etwa <a href=\"https:\/\/www.nzz.ch\/international\/wie-ein-deutscher-in-zuerich-das-verbot-der-sterbehilfe-in-seiner-heimat-umgeht-ld.1472443?mktcid=smsh&amp;mktcval=E-mail\">hier beschrieben wird<\/a>. Die Kosten f&uuml;r den Einzelnen w&uuml;rden dadurch nochmals in die H&ouml;he schnellen, was die Sterbewilligen noch st&auml;rker in die Gruppen der Beg&uuml;terten und der weniger Beg&uuml;terten trennen w&uuml;rde. Wie progressiv die Schweiz mit dem Thema umgeht und wie sehr sie dabei den B&uuml;rgerwillen respektiert, wird <a href=\"https:\/\/www.nzz.ch\/zuercher_wollen_sterbehilfe_und_sterbetourismus_nicht_verbieten-1.10585510\">hier beschrieben<\/a>.<\/p><p><strong>Die deutsche Politik und die Heuchelei bei der Sterbehilfe<\/strong><\/p><p>Wem dagegen die deutschen B&uuml;rger den Paragrafen 217 StGB namentlich zu verdanken haben, das betont der Verein Sterbehilfe Deutschland <a href=\"http:\/\/www.sterbehilfedeutschland.de\/img\/aktuelles\/_PE.pdf\">in einer Mitteilung<\/a>:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Am 6. November 2015 beschloss der Deutsche Bundestag &sect; 217 StGB, der in verfassungswidriger Weise das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende einschr&auml;nkt.<br>\nKatarina Barley stimmte damals mit Nein. Mit Ihrem Ausscheiden aus dem Bundeskabinett gibt es dort niemanden mehr, der sich fu&#776;r die Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts engagiert. Vom aktuellen Bundeskabinett hatten Angela Merkel und neun Ministerinnen und Minister f&uuml;r &sect; 217 StGB gestimmt (Altmeier, Braun, Heil, Karliczek, Lambrecht, von der Leyen, M&uuml;ller, Scheuer, Spahn). Die u&#776;brigen sechs Ministerinnen und Minister (Giffey, Kl&ouml;ckner, Maas, Scholz, Schulze, Seehofer) hatten kein Stimmrecht, weil sie 2015 nicht Mitglied des Deutschen Bundestages waren. Aber auch sie haben &sect; 217 StGB entweder bef&uuml;rwortet oder durch Schweigen gebilligt.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Man fragt sich, worauf die Sicherheit der betreffenden Politiker beruht, selber nicht eines Tages von dem zentralen Menschenrecht auf selbstbestimmtes Sterben Gebrauch machen zu wollen. M&ouml;glicherweise ist hier aber auch die eigene Heuchelei schon fest eingeplant &ndash; gepaart mit der Gewissheit, im Fall der F&auml;lle als beg&uuml;terter Ex-Minister oder Richter schon Mittel und Wege zu finden, die selbst veranlassten G&auml;ngelungen sterbewilliger B&uuml;rger zu umgehen. Diese mutma&szlig;lich schon eingeplante &bdquo;sp&auml;te Einsicht&ldquo; von Menschen, wenn es einen schlie&szlig;lich selber betrifft, ist hier moralisch zu verdammen &ndash; auch und gerade bei Politikern, Kirchenfunktion&auml;ren oder Redakteuren, die den Sterbewilligen aktuell den w&uuml;rdevollen Tod verweigern wollen.<\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><p><strong>Anmerkung:<\/strong> Dieser Text argumentiert f&uuml;r ein selbstbestimmtes Lebensende: Gemeint sind damit Menschen in <strong>ausweglosen<\/strong> und schmerzhaften Zust&auml;nden &ndash; also Menschen, die sich einer erbarmungslosen Apparate-Medizin ebenso entziehen m&ouml;chten wie einer m&ouml;glicherweise jahrelangen Ruhigstellung durch die Palliativmedizin.  <strong>Der Text wendet sich aber eindeutig und konsequent gegen eine leichtfertige Lebensflucht durch Suizid.<\/strong> Anlaufstellen f&uuml;r Hilfe in verzweifelten Lebenssituation hat etwa der &bdquo;Spiegel&ldquo; <a href=\"https:\/\/www.spiegel.de\/gesundheit\/diagnose\/suizid-hilfe-und-selbsthilfe-bei-gedanken-um-tod-auch-anonym-a-919068.html\">zusammengestellt<\/a>.<\/p><p>Titelbild: sfam_photo \/ Shutterstock<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesgerichtshof hat das Recht der Menschen auf ein selbstbestimmtes Lebensende gest&auml;rkt. 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