{"id":54150,"date":"2019-08-14T15:44:29","date_gmt":"2019-08-14T13:44:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=54150"},"modified":"2019-08-14T18:25:53","modified_gmt":"2019-08-14T16:25:53","slug":"erwerbsminderungsrenten-seit-der-jahrtausendwende-im-sinkflug","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=54150","title":{"rendered":"Erwerbsminderungsrenten &#8211; seit der Jahrtausendwende im Sinkflug"},"content":{"rendered":"<p>Der Rentenexperte Dr. Johannes Steffen, ehemaliger Referent f&uuml;r Sozialpolitik der Arbeitnehmerkammer Bremen, betreibt ein informatives Portal zu Themen des Sozialversicherungsrechts: <a href=\"http:\/\/www.portal-sozialpolitik.de\">www.portal-sozialpolitik.de<\/a>. In regelm&auml;&szlig;igen Abst&auml;nden erscheinen dort interessante Stellungnahmen zu aktuellen sozialpolitischen Themen. Ein Abonnement seines Newsletters ist sicher ein Gewinn. Seinen neuesten Artikel &uuml;ber den Sinkflug der Erwerbsminderungsrenten hat uns Dr. Steffen freundlicherweise zur Ver&ouml;ffentlichung auf den NachDenkSeiten &uuml;berlassen. Er ist wie wir der Auffassung, dass grunds&auml;tzlich Abschl&auml;ge (bis zu 10,8 %) bei Erwerbsminderung, deren Eintritt vom Versicherten ja nicht beeinflusst werden kann, nicht vertretbar seien. <strong>Albrecht M&uuml;ller<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\nDie NachDenkSeiten haben schon &ouml;fter auf die vollkommen unzureichende Absicherung von EM-Rentnern hingewiesen. <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=42532\">Hier<\/a> und <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=4243\">hier<\/a>.<\/p><p>Gut zu wissen, dass es mit Dr. Johannes Steffen neben dem <a href=\"https:\/\/www.seniorenaufstand.de\/\">Seniorenaufstand<\/a> einen weiteren Mitstreiter um die Wiederherstellung der Leistungsf&auml;higkeit der Gesetzlichen Rentenversicherung gibt.<\/p><p>Leider sieht der Gesetzgeber nicht denselben Handlungsbedarf. Ob die im stillen K&auml;mmerlein tagende Rentenkommission unter der Leitung von Olaf Scholz sich mit diesem Thema &uuml;berhaupt besch&auml;ftigt, wissen wir leider nicht. <\/p><p><a href=\"http:\/\/www.portal-sozialpolitik.de\/uploads\/sopo\/pdf\/2019\/2019-08-12_EM_Renten_Zugang_Zahlbetraege_PS.pdf\">Hier der Artikel von Dr. Johannes Steffen<\/a>.<\/p><p><strong>Rentenzahlbetr&auml;ge 2000 &ndash; 2018<\/strong><\/p><p>Der durchschnittliche Zahlbetrag der knapp 168.000 im Jahr 2018 neu zugegangenen Renten wegen Erwerbsminderung (EM-Renten) betrug im Westen 730 Euro und im Osten 753 Euro. Trotz des deutlichen Anstiegs der Zahlbetr&auml;ge w&auml;hrend der laufenden Dekade befinden sich die EM-Renten <strong>seit der Jahrtausendwende im Sinkflug<\/strong>.<\/p><p>Der Blick alleine auf die Entwicklung der Zahlbetr&auml;ge im jeweiligen <em>Zugangsjahr<\/em> l&auml;sst diesen Trend allerdings nicht erkennen. So lag der durchschnittliche Zahlbetrag 2018 im Westen zwei Prozent h&ouml;her als im Jahr 2000 &ndash; was Stabilit&auml;t suggerieren k&ouml;nnte; im Osten legte er sogar elf Prozent zu. &Uuml;ber den gleichen Zeitraum ist allerdings der aktuelle Rentenwert (AR) im Jahresdurchschnitt um 29 Prozent gestiegen, der AR(O) sogar um 42 Prozent. Erst die Umrechnung der Betr&auml;ge auf eine einheitliche Wertebasis (2018) macht das Ausma&szlig; des Sinkflugs deutlich: Bei den Zug&auml;ngen des Jahres 2018 lagen die durchschnittlichen Zahlbetr&auml;ge um ein F&uuml;nftel niedriger als die auf aktuelle Werte umgerechneten Betr&auml;ge des Zugangsjahres 2000. Unter der (modelltheoretischen) Annahme, dass der gesamte Zugang an EM-Renten des Jahres 2000 auch im Jahr 2018 noch im Rentenbezug gewesen w&auml;re, h&auml;tte deren durchschnittlicher Zahlbetrag (West) nicht 713 Euro, sondern 908 Euro betragen. Nur der Vergleich auf Grundlage einer einheitlichen Wertebasis ist ein einigerma&szlig;en sinnvoller Vergleich.<\/p><div class=\"imagewrap\"><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/190814-Steffen-EM-Renten-01.png\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/190814-Steffen-EM-Renten-01.png\" alt=\"\" title=\"\"><span><\/span><\/a><\/div><p>Der Sinkflug der durchschnittlichen Zahlbetr&auml;ge bei neu zugegangenen EM-Renten l&auml;sst sich auf ein B&uuml;ndel unterschiedlicher Ursachen zur&uuml;ckf&uuml;hren. Die im Jahr 2001 eingef&uuml;hrten Abschl&auml;ge liefern nur eine Teilerkl&auml;rung, zumal parallel zu den Abschl&auml;gen auch die Zurechnungszeit verl&auml;ngert wurde. Eine sehr viel gr&ouml;&szlig;ere Bedeutung kommt soziodemografischen Strukturver&auml;nderungen im Rentenzugang zu; hervorzuheben sind vor allem der gestiegene Frauenanteil, stark r&uuml;ckl&auml;ufige Beitragszeiten in Kombination mit einer im Durchschnitt gesunkenen Entgeltposition bei den M&auml;nnern sowie insgesamt die gestiegene Bedeutung von Zeiten der (Langzeit- oder Mehrfach-) Arbeitslosigkeit.<\/p><p><strong>Diese Entwicklungen verweisen zugleich darauf, dass eine Reform des Leistungsrechts der Erwerbsminderungsrenten, die sich seit 2014 auf die Verl&auml;ngerung der Zurechnungszeit konzentriert, am Ende zu kurz greift.<\/strong> Zwar konnte hierdurch der Abw&auml;rtstrend der Zahlbetr&auml;ge gestoppt und leicht gedreht werden &ndash; eine nachhaltige Umkehr des Trends l&auml;sst sich dadurch aber vermutlich nicht erreichen.<\/p><p>Das Risiko der Erwerbsminderung konzentriert sich zunehmend auf sozial &raquo;Schw&auml;chere&laquo;. Zeiten der Niedriglohnbesch&auml;ftigung sowie der Arbeitslosigkeit pr&auml;gen die Erwerbsverl&auml;ufe der Betroffenen in weit gr&ouml;&szlig;erem Ausma&szlig; als die der Gesamtheit aller Versicherten. Soziale Risiken und Benachteiligungen am Arbeitsmarkt kumulieren so in ihren negativen Wirkungen auf die Rentenanwartschaften. Sollen diese Folgen mit unmittelbarer Wirksamkeit abgemildert werden, <strong>m&uuml;sste zum einen die Regelung zur sogenannten Rente nach Mindestentgeltpunkten, mit der geringe Pflichtbeitr&auml;ge um 50 Prozent ihres Wertes auf maximal 75 Prozent des Durchschnittsentgelts aufgewertet werden, auf Zeiten der Niedriglohnbesch&auml;ftigung nach 1991 verl&auml;ngert werden. Und zum anderen sollten Zeiten der Arbeitslosigkeit (evtl. auch solche mit Bezug von ALG gem&auml;&szlig; SGB III) den Status bewerteter Anrechnungszeiten (bzw. beitragsgeminderter Zeiten) erhalten<\/strong>; dies f&uuml;hrt im Rahmen der (begrenzten) Gesamtleistungsbewertung im Einzelfall ebenfalls in aller Regel zu h&ouml;heren Rentenanwartschaften.<\/p><p><strong>Ein in der Debatte strittiger Punkt bleiben die dauerhaften Abschl&auml;ge auf EM-Renten von im Maximum bis zu 10,8 Prozent. Grunds&auml;tzlich sind Abschl&auml;ge bei Erwerbsminderung, deren Eintritt vom Versicherten ja nicht beeinflusst werden kann, nicht vertretbar.<\/strong> Vor dem Hintergrund einer perspektivisch bis zum vollendeten 67. Lebensjahr reichenden Zurechnungszeit w&auml;re ihre Abschaffung allerdings mit neuen Verwerfungen verbunden. Mit der Zurechnungszeit wird bei Erwerbsminderung eine Erwerbs- bzw. eine Erwerbseinkommens-Biografie fingiert, die k&uuml;nftig bis zum vollendeten 67. Lebensjahr reicht. Damit werden Rentenanwartschaften konstituiert, die vergleichbare nicht erwerbsgeminderte Personen, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze Altersrente beziehen (m&uuml;ssen), nicht erwerben k&ouml;nnen.<\/p><div class=\"imagewrap\"><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/190814-Steffen-EM-Renten-02.png\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/190814-Steffen-EM-Renten-02.png\" alt=\"\" title=\"\"><span><\/span><\/a><\/div><p>Bei einem Entgeltpunkte-Durchschnitt (= Gesamtleistungswert) von 0,8 EP pro Jahr beruht die EM-Rente im Beispiel auf insgesamt 37,6 EP; aufgrund der Abschl&auml;ge in H&ouml;he von 10,8 Prozent (= Zugangsfaktor von 0,892) verbleiben 33,5392 <em>pers&ouml;nliche<\/em> Entgeltpunkte (pEP). Vergleichbare nicht erwerbsgeminderte Versicherte, die mit 63 Jahren (65 Jahren) eine vorgezogene Altersrente beziehen (m&uuml;ssen), kommen lediglich auf 29,4464 pEP (33,4080 pEP). Nur unter der Annahme, dass im Fall [D] die Voraussetzungen f&uuml;r den Bezug einer abschlagsfreien Altersrente f&uuml;r besonders langj&auml;hrig Versicherte mit 65 Jahren erf&uuml;llt sind, liegen die Rentenanwartschaften h&ouml;her als im Fall der Erwerbsminderung (Vergleich der Betr&auml;ge nach [D 6] und [B 8]).<\/p><p>W&uuml;rden die Abschl&auml;ge bei EM-Renten abgeschafft, l&auml;gen der EM-Rente 37,6 pEP [B 6] zugrunde. Anwartschaften in dieser H&ouml;he k&ouml;nnen vergleichbare nicht erwerbsgeminderte Versicherte mit identischer j&auml;hrlicher Entgeltposition <em>und<\/em> geschlossener Erwerbsbiografie erst mit vollendetem 67. Lebensjahr erreichen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Rentenexperte Dr. Johannes Steffen, ehemaliger Referent f&uuml;r Sozialpolitik der Arbeitnehmerkammer Bremen, betreibt ein informatives Portal zu Themen des Sozialversicherungsrechts: <a href=\"http:\/\/www.portal-sozialpolitik.de\">www.portal-sozialpolitik.de<\/a>. In regelm&auml;&szlig;igen Abst&auml;nden erscheinen dort interessante Stellungnahmen zu aktuellen sozialpolitischen Themen. Ein Abonnement seines Newsletters ist sicher ein Gewinn. 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