{"id":54953,"date":"2019-09-19T14:34:29","date_gmt":"2019-09-19T12:34:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=54953"},"modified":"2019-09-19T15:21:21","modified_gmt":"2019-09-19T13:21:21","slug":"kein-stueck-vom-googlehupf-das-leistungschutzrecht-sollte-verleger-satt-machen-schwarz-gruen-hats-vergurkt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=54953","title":{"rendered":"Kein St\u00fcck vom Googlehupf. Das Leistungschutzrecht sollte Verleger satt machen \u2013 Schwarz-Gelb hat&#8217;s vergurkt."},"content":{"rendered":"<p>Der Europ&auml;ische Gerichtshof hat das deutsche Leistungsschutzrecht f&uuml;r unzul&auml;ssig erkl&auml;rt und der heimischen Verlegerlobby einen D&auml;mpfer verpasst. Springer, Burda und Co. wollen Google eigene Presseinhalte zur Verlinkung auf dessen Suchmaschine nur gegen Genehmigung und Bezahlung &uuml;berlassen. Die fr&uuml;here Bundesregierung aus Union und FDP stand daf&uuml;r prompt mit einem Gesetz bei Fu&szlig;. Zu mehr als teuren Rechtsstreitigkeiten hat das allerdings nicht getaugt. Jetzt landet es im Eimer und irgendwer muss f&uuml;r zehn Millionen Euro Prozesskosten aufkommen. Gut m&ouml;glich, dass am Ende der Steuerzahler f&uuml;r Springer in die Bresche springt. Von <strong>Ralf Wurzbacher<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\nGesetze machen will gekonnt sein. Dass die gro&szlig;e Koalition es bisweilen nicht kann, hat sie zuletzt mit ihrer &bdquo;Ausl&auml;ndermaut&ldquo; bewiesen, die der Europ&auml;ische Gerichtshof (EuGH) <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=54733\">vor drei Monaten kassierte<\/a>. Aber Dilettanten gibt und gab immer wieder und ihr Erbe wirkt manchmal bis weit in die Zukunft. Und so kann man dieser Tage einen Scherbenhaufen bewundern, den die fr&uuml;here schwarz-gelbe Bundesregierung ihrer Nachwelt schon vor sechs Jahren eingebrockt hat. Im Mittelpunkt steht dabei das sogenannte Leistungsschutzrecht (LSR), &uuml;ber das sich einmal Julia Reda, bis vor kurzem EU-Abgeordnete f&uuml;r die Piraten-Partei, wie folgt &auml;u&szlig;erte: &bdquo;Das ist das falsche Gesetz zur L&ouml;sung des falschen Problems, handwerklich falsch gestrickt, es geh&ouml;rt in die Papiertonne.&ldquo; <\/p><p>Genau dort ist es jetzt gelandet. Und erneut sind es die obersten EU-Richter, die es entsorgt haben. Am Donnerstag der Vorwoche hat der EuGH das 2013 erlassene Gesetz f&uuml;r nichtig erkl&auml;rt. Peinlich dabei: Gekippt wurde es nicht aus inhaltlichen Gr&uuml;nden, sondern wegen eines Formfehlers. Die Bestimmung sei im Vorfeld nicht ordnungsgem&auml;&szlig; bei der EU-Kommission gemeldet worden und deshalb nicht anzuwenden, hie&szlig; es zur Begr&uuml;ndung. Die Richter schlossen auch die M&ouml;glichkeit einer Nachbesserung aus, womit das Regelwerk tats&auml;chlich f&uuml;r alle Ewigkeit im Eimer bleibt. Das ist an sich zwar gut so, hat aber einen Haken: Alle juristischen Aktivit&auml;ten, die zur Durchsetzung des LSR bis dato eingeleitet wurden, waren f&uuml;r die Katz.   <\/p><p><strong>Staatshaftung?<\/strong><\/p><p>Auch das w&auml;re kein Beinbruch. Wen freute es nicht, wenn etwa der Springer-Verlag seine Anw&auml;lte f&uuml;r nichts und wieder nichts an die Front geschickt hat. Nur k&ouml;nnte die Sache eben doch anders aus-, weil f&uuml;r den Steuerzahler nach hinten losgehen. Wom&ouml;glich muss n&auml;mlich der Bund die in mehreren Jahren aufget&uuml;rmten Prozesskosten &uuml;bernehmen, die deutsche Zeitungsmacher in einen Rechtsstreit gesteckt haben, der nach dem EuGH-Entscheid nicht mehr zu gewinnen ist. In einem Gutachten des Bundestags von 2015 <a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/resource\/blob\/405268\/83ff070d4f354e9e1c2a789b8dbe0951\/pe-6-045-15-pdf-data.pdf\">liest sich das so<\/a>: &bdquo;Zudem ist eine Staatshaftung in Betracht zu ziehen, wenn Mitbewerber dadurch benachteiligt werden, dass Beh&ouml;rden in europarechtswidriger Weise die nationalen Regelungen anwenden.&ldquo;<\/p><p>Aber was genau hat sich der Gesetzgeber zu Schulden kommen lassen? Nach geltendem EU-Recht m&uuml;ssen die Mitgliedstaaten der EU-Kommission &bdquo;fr&uuml;hzeitig die geplante Einf&uuml;hrung oder &Auml;nderung von Normen oder technischen Vorschriften in gemeinschaftsrechtlich relevanten Gebieten anzeigen&ldquo;. Darunter fallen insbesondere &Auml;nderungen, die &bdquo;Dienstleistungen der Informationsgesellschaft&ldquo; betreffen. Beim LSR liegt das eigentlich auf der Hand. Das Regelwerk zielt im Kern darauf ab, Betreiber von Suchmaschinen und andere sogenannte News-Aggregatoren daf&uuml;r zur Kasse zu bitten, dass sie &Uuml;berschriften und Textausschnitte von Presseerzeugnissen in ihren Trefferlisten anzeigen. Durch Nutzung dieser sogenannten Snippets w&uuml;rden Internetdienste, allen voran der Weltmarktf&uuml;hrer Google, viel Geld verdienen, ohne die Rechteinhaber und Urheber daran zu beteiligen, argumentierte die damalige Regierung.   <\/p><p>Dennoch vertraten Union und FDP seinerzeit nach au&szlig;en die &ndash; ziemlich merkw&uuml;rdige &ndash; Ansicht, ihr Gesetz w&auml;re nicht speziell auf die IT-Wirtschaft gem&uuml;nzt. Weswegen man davon absah, das Projekt durch die EU-Kommission &bdquo;notifizieren&ldquo; zu lassen, um es ohne den Segen aus Br&uuml;ssel durchzuziehen. Das kann teuer werden. Laut besagter Expertise &bdquo;k&ouml;nnten sich Investitionen durch den Versto&szlig; gegen die Notifizierungspflicht als Fehlinvestition erweisen&ldquo;, weshalb von einer m&ouml;glichen &bdquo;Amtspflichtverletzung&ldquo; auszugehen sei. Diese &bdquo;l&auml;ge in der Veranlassung der Investitionen mittels einer auf Grund der Nichtnotifizierung unanwendbaren nationalen Regelung&ldquo;.  <\/p><p><strong>Zehn Millionen f&uuml;r nichts<\/strong><\/p><p>&bdquo;Fehlinvestiert&ldquo; hat die deutsche Verlegergilde schon allerhand. Wie das Webportal &bdquo;Golem&ldquo; in der Vorwoche berichtete, soll die Verwertungsgesellschaft VG Media bereits &bdquo;rund zehn Millionen Euro&ldquo; f&uuml;r Anw&auml;lte und Gerichte in die Hand genommen haben, <a href=\"https:\/\/www.golem.de\/news\/notifizierung-versaeumt-eugh-erklaert-deutsches-leistungsschutzrecht-fuer-unzulaessig-1909-143818.html\">um das LSR juristisch durchzusetzen<\/a>. Die VG Media vertritt &uuml;ber drei Dutzend Medienh&auml;user, darunter Axel Springer, Burda, Funke, Madsack und DuMont, und verlangt als Ausgleich f&uuml;r die vermeintlich widerrechtliche Verwendung von Presseinhalten allein von Google r&uuml;ckwirkend 1,24 Milliarden Euro f&uuml;r die Jahre 2013 bis 2018. <\/p><p>Bisher hat der US-Konzern allerdings noch keinen Cent herausger&uuml;ckt und noch jedes der fraglichen Verfahren f&uuml;r sich entschieden. So befand etwa zu Jahresanfang 2016 das Landgericht Berlin, das Prinzip einer Suchmaschine sei eine &bdquo;Win-win-Situation&ldquo;, von der alle Beteiligten profitierten, auch die Verleger. Das Berliner Gericht war es auch, das im Mai 2017 den EuGH anrief, um kl&auml;ren zu lassen, ob Deutschland bei der Gesetzgebung die Notifizierungspflicht verletzt hat. Der Vorsitzende Richter war genau dieser Auffassung und nahm dann auch kein Blatt vor den Mund: &bdquo;Das ist ein sehr schlecht gemachtes Gesetz, das viele Fragen aufwirft.&ldquo; <\/p><p>Eine davon ist die, wer bei all dem die Federf&uuml;hrung innehatte. Tats&auml;chlich war das Gesetz im Fr&uuml;hjahr 2013 im Schweinsgalopp durch alle Instanzen geboxt worden. Die Zeit dr&auml;ngte, da ein halbes Jahr sp&auml;ter die Bundestagswahl anstand und wenig daf&uuml;r sprach, dass Schwarz-Gelb danach w&uuml;rde weiterregieren k&ouml;nnen. Die Liberalen flogen schlie&szlig;lich sogar ganz aus dem Bundestag, wohl auch eine sp&auml;te Abrechnung der W&auml;hler mit der &bdquo;M&ouml;venpick-Partei&ldquo;. Zur Erinnerung: Nach gro&szlig;z&uuml;gigen Wahlkampfspenden eines f&uuml;hrenden Hoteliers hatten die Freidemokraten nach der Regierungs&uuml;bernahme Ende 2009 eilends ein Gesetz ins Werk gesetzt, das die Beherbergungsbranche mit einem reduzierten Mehrwertsteuersatz begl&uuml;ckte. <\/p><p><strong>Springers &bdquo;Gesetzgebung&ldquo;<\/strong><\/p><p>Von &auml;hnlichem Kaliber ist das Leistungsschutzrecht. Neben den Autobossen hat im Berliner Regierungsviertel keiner mehr zu bestimmen als die gro&szlig;en deutschen Verlagsh&auml;user. Sie unterhalten engste Verbindungen ins Kanzleramt, &uuml;ben mit ihrer Medienmacht immensen Einfluss auf die etablierten Parteien und den politischen Tagesbetrieb aus. Und wenn n&ouml;tig, schreiben sie sich ihre Gesetze einfach selbst. Mit dem Boom des Internets ist ihr Stern jedoch am Sinken. Die Verleger machen zwar weiterhin riesige Profite, aber eben nicht mehr den Reibach, wie sie es von der pr&auml;digitalen &Auml;ra gewohnt waren. Deshalb basteln sie seit l&auml;ngerem eifrig an einer Legende: Die erz&auml;hlt davon, dass sie als Gralsh&uuml;ter von Demokratie, Meinungsfreiheit und -vielfalt unverzichtbar sind und einen heroischen Krieg gegen Fake News und alle m&ouml;glichen Agitatoren, Manipulatoren und Finsterlinge aus dem digitalen Orkus f&uuml;hren. <\/p><p>Das ist zwar Quatsch, weil B&uuml;rgerverblendung bekanntlich das Haupthandwerk von &bdquo;Bild-Zeitung&ldquo;, &bdquo;Spiegel&ldquo; und Co. ist. Aber trotzdem zieht die Masche und weckt beim politischen Personal heftige Besch&uuml;tzerinstinkte. Zum Beispiel fand so in den Koalitionsvertrag der amtierenden schwarz-roten Regierung buchst&auml;blich &uuml;ber Nacht der Plan Eingang, Zeitungsboten mit einer Rentenk&uuml;rzung zu belegen, indem man den Verlagen zwei Drittel der Beitr&auml;ge erl&auml;sst. Als Ideengeber hatte sich wenige Wochen zuvor Mathias D&ouml;pfner, Springer-Vorstandschef und Pr&auml;sident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), mit einem Neujahrsgru&szlig; geoutet. Dabei forderte er, <a href=\"https:\/\/www.jungewelt.de\/artikel\/327018.springen-f%C3%BCr-d%C3%B6pfner.html?sstr=zeitungszusteller\">die Zeitungszustellung<\/a> m&uuml;sse &bdquo;durch geeignete Ma&szlig;nahmen f&uuml;r die Verlage finanzierbar bleiben. Die neue Bundesregierung muss z&uuml;gig &uuml;ber entsprechende Sicherungsma&szlig;nahmen entscheiden.&ldquo; <\/p><p>&bdquo;Z&uuml;gig&ldquo; haben Union und SPD in diesem Fall nicht pariert, weil die Planspiele medial f&uuml;r Unruhe sorgten. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben und gerade auf den letzten Metern einer Legislatur machen Regierungen gerne N&auml;gel mit K&ouml;pfen, um Versprochenes am Ende doch noch einzul&ouml;sen. Genauso verfuhr man seinerzeit beim Leistungsschutzrecht. Weil es schnell gehen musste, die Verleger mit den Hufen scharrten, eine Pr&uuml;fung durch Br&uuml;ssel aber Zeit gekostet h&auml;tte und eine Genehmigung nicht absehbar war, nahm man den Holzhammer zur Hand und pr&uuml;gelte das Vorhaben durch die Gesetzgebung. Und lieferte den Zeitungsmachern genau das Geschenk, das sie haben wollten: Eine Handhabe, um ein St&uuml;ck vom Kuchen der Internetgiganten abzukriegen. <\/p><p><strong>Alte und neue Meinungsmacher<\/strong><\/p><p>Keine Frage: Google, Facebook und andere Empork&ouml;mmlinge der Internetwirtschaft geh&ouml;ren mit ihrer obsz&ouml;nen Finanz- und Meinungsmacht in die Schranken gewiesen. Das m&uuml;sste damit losgehen, sie angemessen zu besteuern, und damit weitergehen, den Handel mit Nutzerdaten politisch zu reglementieren. Aber ganz bestimmt ist der Demokratie und der Meinungsvielfalt nicht damit gedient, die alten Meinungsf&uuml;hrer und -macher gegen die neuen in Stellung zu bringen, indem man sie an deren Gewinnen teilhaben l&auml;sst. Zumal die deutschen Verlage auf Google, im speziellen den Dienst Google News, existenziell angewiesen sind. Ohne die dort verlinkten Snippets griffen massenhaft potenzielle Leser nicht mehr auf die Netzportale von Tageszeitungen und Magazinen zu, was die werbetreibende Industrie mit Liebes-, sprich Auftragsentzug bestrafen w&uuml;rde. <\/p><p>Wer am l&auml;ngeren Hebel sitzt, zeigt der Fall Spanien. Dort hat Google seinen Nachrichtendienst zum Jahresende 2014 einfach geschlossen, weil qua Gesetz Lizenzen f&uuml;r Verweise auf aktuelle Pressemeldungen f&auml;llig wurden. In der Folge sollen <a href=\"https:\/\/www.spiegel.de\/netzwelt\/netzpolitik\/google-news-in-spanien-abgeschaltet-kein-geld-fuer-verlage-a-1009027.html\">die Nutzerzahlen verschiedener Netzanbieter massiv eingebrochen sein<\/a>. Dasselbe drohte der Konzern f&uuml;r Deutschland an, sollte dem Beispiel gefolgt werden. Alternativ k&ouml;nnten auch klagende Unternehmen aus den Trefferlisten gestrichen werden. Aus Angst, damit &bdquo;weg vom Fenster zu sein&ldquo;, hatten im August 2014 etliche Verlage innerhalb der VG Media dem US-Konzern eine &bdquo;Gratiseinwilligung&ldquo; zur weiteren Verwendung von Textausz&uuml;gen erteilt. <\/p><p>Sogar das Gesetz selbst wurde im Interesse des Silicon-Valley-Magnaten entsch&auml;rft. Darin hei&szlig;t es zwar: &bdquo;Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschlie&szlig;liche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken &ouml;ffentlich zug&auml;nglich zu machen.&ldquo; Allerdings folgt dann die gravierende Einschr&auml;nkung, &bdquo;es sei denn, es handelt sich um einzelne W&ouml;rter oder kleinste Textausschnitte&ldquo;. Der Passus wurde erst sp&auml;ter &ndash; ob auf Druck der Internetwirtschaft oder aus besserer Einsicht der Verleger &ndash; ins Reglement aufgenommen. Dabei waren es urspr&uuml;nglich besagte Snippets, gegen die sie mit ihrem Vorsto&szlig; vorgehen wollten. <\/p><p><strong>Blamage mit Ansage<\/strong><\/p><p>Auf eine konkrete Gr&ouml;&szlig;enordnung statthafter Textausschnitte legt sich das Gesetz jedoch nicht fest &ndash; ein echter Gummiparagraph. &Uuml;ber dessen Auslegung wurde seither t&uuml;chtig vor Gericht gestritten. W&auml;hrend VG Media maximal sieben W&ouml;rter f&uuml;r tragbar h&auml;lt, gibt es Verlage, die nur drei Worte dulden wollen. Google dagegen hantiert mit einer Obergrenze an Zeichen. Jerzy Montag von den Gr&uuml;nen hatte all das kommen sehen. Damals, kurz vor dem finalen Parlamentsbeschluss, befand er &uuml;ber das Gesetz: &bdquo;Wenn es so kommt, hat es keinen Inhalt.&ldquo;&laquo; Und Lars Klingbeil, damals noch Netzpolitiker der SPD, prophezeite eine &bdquo;Arbeitsbeschaffungsma&szlig;nahme f&uuml;r Rechtsanw&auml;lte&ldquo;. <\/p><p>Aber Besserung ist selbst nach dem EuGH-Schlussstrich nicht in Sicht. Der EU-Rat hat im April eine Urheberrechtsrichtlinie mit einem Leistungsschutzrecht nach deutschem Vorbild auf den Weg gebracht. Dieses wartet darauf, in nationales Recht umgesetzt zu werden. VG Media hat bereits angek&uuml;ndigt, auf dieser Grundlage weiter gegen Google prozessieren zu wollen. Und wenn das auch nicht klappt, winkt ja immer noch eine Kompensation durch den deutschen Steuerzahler. Im Jahresbericht der Gesellschaft von 2017 hie&szlig; mit Blick auf die jetzt erfolgte Absage aus Luxemburg: &bdquo;Die VG Media hat gegen&uuml;ber Aufsichtsrat und Rechteinhabern auf die Notwendigkeit von Vorkehrungen f&uuml;r den Fall des Eintritts eines solchen Szenarios hingewiesen. Die VG Media unterst&uuml;tzt ihre Rechteinhaber dabei, sich auch auf einen solchen Fall vorzubereiten.&ldquo; <\/p><p>&bdquo;Vorbereitet&ldquo; war man auch bei Schwarz-Gelb. &bdquo;Golem&ldquo; zitierte aus einem Schreiben von damals <a href=\"https:\/\/twitter.com\/presroi\/status\/1171928406205915136\">aus dem B&uuml;ro des Kulturstaatsbeauftragten<\/a>: &bdquo;Ich verstehe, dass hinter der gew&auml;hlten Auslegung der Richtlinie der politische Wunsch nach m&ouml;glichst schneller Verabschiedung des Leistungsschutzrechts steht. (&hellip;) Auf die Gefahr einer sp&auml;teren Blamage durch die Nichtanwendbarkeit des Gesetzes sollte BMJ (Bundesministerium der Justiz, d. R.) aber hingewiesen werden.&ldquo;<\/p><p>Titelbild: Grazyna Kownacka \/ Shutterstock<\/p><p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg08.met.vgwort.de\/na\/492d0a765ac84b169650071c84d29c49\" alt=\"\" title=\"\" width=\"1\" height=\"1\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Europ&auml;ische Gerichtshof hat das deutsche Leistungsschutzrecht f&uuml;r unzul&auml;ssig erkl&auml;rt und der heimischen Verlegerlobby einen D&auml;mpfer verpasst. Springer, Burda und Co. wollen Google eigene Presseinhalte zur Verlinkung auf dessen Suchmaschine nur gegen Genehmigung und Bezahlung &uuml;berlassen. Die fr&uuml;here Bundesregierung aus Union und FDP stand daf&uuml;r prompt mit einem Gesetz bei Fu&szlig;. 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