{"id":5565,"date":"2010-05-19T08:42:02","date_gmt":"2010-05-19T06:42:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=5565"},"modified":"2019-07-25T18:10:11","modified_gmt":"2019-07-25T16:10:11","slug":"neuorganisation-der-job-center-messlatte-sind-betreuung-aus-einer-hand-und-integration-in-den-arbeitsmarkt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=5565","title":{"rendered":"Neuorganisation der Job Center &#8211; Messlatte sind Betreuung aus einer Hand und Integration in den Arbeitsmarkt"},"content":{"rendered":"<p>Neuorganisation der Job Center &ndash; Messlatte sind Betreuung aus einer Hand und Integration in den Arbeitsmarkt<br>\nDie jahrelange H&auml;ngepartie bei der Reform der Job Center geht ihn eine neue Runde. Im nachfolgenden Beitrag warnt die ehemalige DGB-Vizechefin und fr&uuml;here Vizepr&auml;sidentin der Bundesagentur f&uuml;r Arbeit, Ursula Engelen-Kefer, davor, die nach dem Kompromiss zwischen CDU und SPD weiterhin zul&auml;ssigen sog. Optionskommunen sogar noch auszuweiten. Nach ihrer Auffassung w&auml;re das der Weg zur&uuml;ck in die arbeitsmarktpolitische Kirchturmspolitik vor dem Arbeitsvermittlungsgesetz des Jahres 1927 &ndash; mit zersplitterten lokalen Arbeitsnachweisen. Im Zeitalter der Europ&auml;ischen Integration sei dies geradezu ein Schildb&uuml;rgerstreich. Der Bundesrechnungshof habe festgestellt, dass das Interesse eines Teils der L&auml;nder und Kommunen an der alleinigen Verantwortung f&uuml;r die Betreuung von Hartz IV vor allem wahltaktischen Erw&auml;gungen entspringt.  Das bringe zwar viel Geld f&uuml;r lokale Wirtschaft und Bildungs- wie Besch&auml;ftigungstr&auml;ger, aber die betroffenen Menschen spielten dabei nur eine zweitrangige Rolle. Au&szlig;erdem w&uuml;rde dies erheblich teurer f&uuml;r die Steuerzahler. Ursula Engelen-Kefer nennt ihren Beitrag selbst ein arbeitsmarktpolitisches &ldquo;Realost&uuml;ck&rdquo;.<br>\n<!--more--><\/p><p><strong>Die Menschen m&uuml;ssen im Mittelpunkt der Reform stehen<\/strong><br>\nNoch vor der Sommerpause will die Bundesregierung die Reform der Stellen f&uuml;r die Grundsicherung f&uuml;r Arbeitssuchende (Job Center)  abschlie&szlig;en. Dies ist auch dringend geboten, da nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2007 &uuml;ber die Verfassungswidrigkeit der gemeinsamen Organisation bei der Betreuung von Hartz IV Empf&auml;ngern in Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagenturen und Kommunen (Argen) die gesetzliche Neuordnung bis Ende 2010 erfolgt sein muss. Bei einer der gr&ouml;&szlig;ten Sozialreformen mit ann&auml;hernd 7 Mio. betroffenen Menschen in Hartz IV, &uuml;ber 60 000 Besch&auml;ftigten in den Job Centern und einem Jahresbudget, das an die 50 Mrd. Euro heranreicht, dr&auml;ngt die Zeit. Dar&uuml;ber hinaus hat die jahrelange Ungewissheit &uuml;ber die Zukunft die Wirksamkeit der Arbeit in den Job Centern bei der Eingliederung und Betreuung erheblich erschwert.<br>\nDabei ist die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in Hartz IV ab 2005 ist die gr&ouml;&szlig;te und am meisten umstrittene Sozialreform in der Bundesrepublik. Einer der bis heute schwelenden Streitpunkte, der sich quer durch die Parteien und Ebenen der Gebietsk&ouml;rperschaften, aber auch der Tarifparteien zieht, ist die Organisation der Stellen f&uuml;r Grundsicherung. Dabei geht es um die Einflussnahme des Bundes und der  Bundesagentur f&uuml;r Arbeit mit ihrer Koordination von zentraler Organisation und Steuerung sowie dezentralen arbeitsmarktpolitischen Entscheidungen in den &uuml;ber 170 Arbeitsagenturen und ihren mehr als 600 Gesch&auml;ftsstellen einerseits sowie der 16 Bundesl&auml;nder und &uuml;ber 12 000 Kommunen andererseits.<br>\n&nbsp;Neuregelung zur Reform der Stellen f&uuml;r Grundsicherung (Referentenentwurf: &nbsp;Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung f&uuml;r Arbeitssuchende- Beschluss des Bundeskabinetts vom 21.4. 2010)<br>\nNach mehreren Anl&auml;ufen hat sich die schwarz-gelbe Bundesregierung mit der SPD &nbsp;auf eine &Auml;nderung des Grundgesetzes (durch Einf&uuml;gung eines neuen Artikels 91 e) verst&auml;ndigt:<\/p><ol>\n<li>Danach soll &bdquo;in der Regel&ldquo; die &nbsp;Aufgabenwahrnehmung f&uuml;r die Organisation der Grundsicherung f&uuml;r Arbeitssuchende von Bund und L&auml;ndern\/Kommunen in gemeinsamen Einrichtungen erfolgen.<br>\nGleichzeitig kann der Bund festlegen, dass eine begrenzte Anzahl von Kommunen die Grundsicherung f&uuml;r Arbeitssuchende in alleiniger Verantwortung &uuml;bernehmen. Im begleitenden Gesetzentwurf dazu wird  festgehalten, dass damit die Befristung der bereits bestehenden 69 Optionskommunen aufgehoben und eine Ausweitung um 41 weitere Optionskommunen erm&ouml;glicht werden soll. Die bisherige getrennte Aufgabenwahrnehmung in 23 F&auml;llen wird beendet. Es&nbsp; gibt somit zuk&uuml;nftig etwa 330 &bdquo;gemeinsame Einrichtungen&ldquo; und 110 Optionskommunen.\n<\/li>\n<li>F&uuml;r die Bildung der zus&auml;tzlichen bis zu 41 Optionskommunen wurden allerdings die H&uuml;rden hoch gesetzt: Zweidrittelmehrheit in der kommunalen Vertretungsk&ouml;rperschaft; &Uuml;bernahme von 90 Prozent der BA Besch&auml;ftigten aus der vorherigen Arge; Verpflichtung zum Abschluss von Zielvereinbarungen; bundeseinheitliche Datenerhebung und Datenerfassung, um die Ergebnisberichterstattung, Wirkungsforschung, Leistungsvergleiche- aber auch die bundesweite Stellensuche- und Stellenvermittlung zu erm&ouml;glichen.\n<\/li>\n<li>Auch f&uuml;r die &bdquo;gemeinsamen Einrichtungen&ldquo; wurden neue Bedingungen festgelegt: gr&ouml;&szlig;ere Eigenst&auml;ndigkeit bei Organisation und&nbsp; Personalhoheit der jeweiligen Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer mit einer einheitlichen Personalvertretung sowie der parit&auml;tisch aus Vertretern der Arbeitsagenturen und Kommunen zusammengesetzten Tr&auml;gerversammlungen;&nbsp; eigenst&auml;ndige Vertretungen f&uuml;r Auszubildende, Schwerbehinderte, Gleichstellung.\n<\/li>\n<li>F&uuml;r die Steuerung ist ein vielf&auml;ltiges Geflecht von Zielvereinbarungen vorgesehen: zwischen BMAS und BA; BA und kommunalen Tr&auml;gern in gemeinsamen Einrichtungen; BMAS und Landesbeh&ouml;rden; Landesbeh&ouml;rden und zugelassenen kommunalen Tr&auml;gern.\n<\/li>\n<li>Zur Koordinierung soll es verschiedene Aussch&uuml;sse geben: Kooperationsausschu&szlig; des BMAS und oberster Landesbeh&ouml;rde (Vereinbarung von Zielen und Schwerpunkten auf Landesebene); Bund-L&auml;nder Ausschuss (Beratung in zentralen Fragen).\n<\/li>\n<li>Die Aufsicht soll folgenderma&szlig;en geregelt werden:\n<ol type=\"a\">\n<li>f&uuml;r Bundesleistungen: Rechts- und Fachaufsicht des BMAS gegen&uuml;ber der BA soweit die Weisungsbefugnisse der BA gegen&uuml;ber der gemeinsamen Einrichtung betroffen sind;<\/li>\n<li>f&uuml;r Kommunale Leistungen: Aufsicht der zust&auml;ndigen Landesbeh&ouml;rden gegen&uuml;ber den Kommunen, soweit deren Weisungsbefugnisse gegen&uuml;ber der gemeinsamen Einrichtung betroffen sind.<\/li>\n<li>f&uuml;r Tr&auml;gerversammlungen bei den gemeinsamen Einrichtungen: Rechtsaufsicht des BMAS im Einvernehmen mit den zust&auml;ndigen Landesbeh&ouml;rden  (Konfliktaufl&ouml;sungsmechanismus vorgesehen)\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Ge&auml;ndert wurde auch das Verfahren der Feststellung der Erwerbsf&auml;higkeit f&uuml;r die ALG II Empf&auml;nger (mindestens drei Stunden am Tag). Dies erfolgt grunds&auml;tzlich durch die Bundesagentur; Bei Streitigkeiten zwischen den unterschiedlichen Tr&auml;gern (BA, Kommune, Gesetzliche Rentenversicherung, Gesetzliche Krankenversicherung) entscheidet die BA auf Grundlage eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Gesetzlichen Krankenversicherung.\n<\/li>\n<li>Die bisher freiwilligen Job Beir&auml;te bei den lokalen Stellen f&uuml;r die Grundsicherung werden verbindlich vorgegeben. Vertreten in ihnen sind: Wohlfahrtsorganisationen, Sozialparteien, Kammern und berufsst&auml;ndische Organisationen- mithin auch die Institutionen, die als Auftragnehmer von den arbeitsmarktpolitischen Ma&szlig;nahmen profitieren. Die Aufgabe der Job Beir&auml;te ist die Beratung der Aufgabentr&auml;ger in Fragen der Eingliederungspolitik.\n<\/li>\n<\/ol><p>&nbsp;<\/p><p><strong>Bewertung<\/strong><br>\nErleichterung besteht bei Kommunalverb&auml;nden, Wohlfahrts- und Sozialverb&auml;nden, Bundesl&auml;ndern und Gewerkschaften dar&uuml;ber, dass eine Einigung &uuml;ber den Erhalt der gemeinsamen Stellen von BA und Kommunen mit der dazu erforderlichen &Auml;nderung des Grundgesetzes erzielt werden konnte. Damit kann die mit Hartz IV angestrebte einheitliche Betreuung Langzeitarbeitsloser und ihrer Bedarfsgemeinschaften auch zuk&uuml;nftig fortgef&uuml;hrt werden. Wichtig ist auch, dass insoweit Klarheit &uuml;ber die Zukunft der Job Center geschaffen wurde, dass sie zumindest &bdquo;in der Regel&ldquo; die vorrangige Organisationsform der Stellen f&uuml;r Grundsicherung bleiben sollen. F&uuml;r die &uuml;ber 60 000 Besch&auml;ftigten ist entscheidend, dass sie zum gro&szlig;en Teil mit dem Fortbestand ihrer Arbeit oder bei Bildung neuer Optionskommunen  mit &Uuml;bernahme rechnen k&ouml;nnen. Allerdings bestehen auch weiterhin erhebliche Unsicherheiten &uuml;ber das tats&auml;chliche Ausma&szlig; sowie die Bedingungen der &Uuml;bernahme. Hilfreich ist, dass gleichzeitig die Haushaltssperre bei den finanziellen Mitteln f&uuml;r die Arbeitsmarktpolitik von 900 Mio. Euro f&uuml;r 2010 aufgehoben wird und der Betreuungsschl&uuml;ssel (Fallmanager zu Langzeitarbeitslosen) bei Jugendlichen (U25) auf 1 zu 75 sowie f&uuml;r Erwachsene auf 1 zu 150 erneut bekr&auml;ftigt wurde.<br>\nGrunds&auml;tzlich positiv zu bewerten ist die gesetzliche Kl&auml;rung der Organisation und Personalhoheit in den gemeinsamen Stellen  &ndash; bei Fortbestehen der Verantwortlichkeit und Weisungsbefugnis der BA bzw. Kommunen f&uuml;r ihre jeweiligen Aufgabenbereiche. Erhebliche Probleme bestehen jedoch in der weitgehenden Eigenst&auml;ndigkeit der gemeinsamen Einrichtungen und ihrer Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung sowie vor allem der starken Stellung ihrer Tr&auml;gerversammlungen. Zu bef&uuml;rchten ist hierdurch eine Erschwerung und Verz&ouml;gerung bei den Entscheidungen der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung und damit der F&ouml;rderung und Eingliederung der betroffenen Arbeitslosen. Weiterhin gibt es erhebliche Unklarheiten und Irritationen bez&uuml;glich der Weiterbesch&auml;ftigung und &Uuml;bernahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Aufrechterhaltung einer wirksamen Personalvertretung im Bereich der BA. V&ouml;llig unzureichend sind zudem die vorgesehenen Zeitfristen f&uuml;r diese komplexen Ver&auml;nderungsprozesse in den Organisationsformen mit weittragenden Folgen f&uuml;r Menschen in Hartz IV sowie die Mitarbeiter in den Job Centern.<br>\nDar&uuml;ber hinaus ist nicht ausgeschlossen, dass erneute Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht auf weitere Zulassung von Optionskommunen eingereicht werden. Die Unsicherheit &uuml;ber die Zukunft in den gemeinsamen Job Centern ist mithin nicht beseitigt. <\/p><p>Der Bundesrechnungshof hat in einem Schreiben an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages auf weitere Schwachstellen des neuen Kompromisses hingewiesen:<\/p><ul>\n<li>Die bisherigen Probleme der geteilten Verantwortlichkeiten zwischen&nbsp; Bund (BA) und Kommunen bleiben weitgehend bestehen. So gibt es auch in Zukunft keine einheitliche Struktur der Zielvorgaben, des Controlling und entsprechend der Anpassungs- und Verbesserungsprozesse sowie -verfahren durch kontinuierlichen Erfahrungsaustausch. Mit derartigen Verfahren, die in jahrelanger Kleinarbeit bei den Arbeitsagenturen praktiziert wurden, konnte die Arbeitsvermittlung im SGB II Bereich wirksamer gestaltet werden.\n<\/li>\n<li>Durch die Entfristung der bestehenden 69 Optionskommunen und Erweiterung auf 110 wird eine einheitliche Organisation der Grundsicherung dauerhaft aufgegeben. Erschwert wird dies noch weiter durch die unterschiedlichen Zulassungsvoraussetzungen bei den Optionskommunen. Die bestehenden 69 Optionskommunen m&uuml;ssen zwar Zielvereinbarungen mit den zust&auml;ndigen Landesbeh&ouml;rden treffen und die notwendigen Daten an die BA &uuml;bermitteln. Sie brauchen jedoch nicht die Eignungspr&uuml;fungen zu erf&uuml;llen, die f&uuml;r die neu zu bildenden Optionskommunen gelten sollen.\n<\/li>\n<li>Durch die St&auml;rkung der Rolle der L&auml;nder werden die Zulassung neuer Optionskommunen sowie Steuerung und Aufsicht bei den kommunalen Tr&auml;gern in Optionskommunen unterschiedlich gehandhabt werden.\n<\/li>\n<li>Die Vielfalt der vorgesehenen Zielvereinbarungen wird in der Praxis schwer zu gestalten und zu beaufsichtigen sein. Vor allem werden der Bund und damit auch die BA keine ausreichenden Steuerungsm&ouml;glichkeiten haben, &bdquo;um auf eine ordnungsgem&auml;&szlig;e, wirksame und wirtschaftliche Leistungserbringung hinzuwirken&ldquo;.\n<\/li>\n<\/ul><p><strong>Kriterien f&uuml;r die Entscheidung &uuml;ber die zuk&uuml;nftige Organisationsform<\/strong><br>\nUnabh&auml;ngig von den &Auml;nderungen des Gesetzentwurfs in den kommenden Abstimmungsverfahren in Bundestag und Bundesrat ist in den L&auml;ndern und Kommunen zu entscheiden, welche Organisationsform f&uuml;r die Stellen der Grundsicherung f&uuml;r Arbeitslose in Zukunft gelten soll:<\/p><ul>\n<li>Erhalt der bereits bestehenden Optionskommunen;<\/li>\n<li>Umwandlung von Optionskommunen in gemeinsame Job Center;<\/li>\n<li>Umwandlung bestehender Job Center in Optionskommunen; <\/li>\n<li>Neuorganisation bei der bisher getrennten Aufgabenwahrnehmung entweder in gemeinsame Job Center oder Optionskommunen.<\/li>\n<\/ul><p><strong>Herstellung gleichwertiger Lebensverh&auml;ltnisse<\/strong><br>\nDas Grundgesetz hat dem Bund das Gesetzgebungsrecht gegeben, <\/p><blockquote><p>&ldquo;wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverh&auml;ltnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.&ldquo; (Artikel 72, Abs. 2)<\/p><\/blockquote><p>Dies gilt nach Rechtsprechung, Politik und Praxis vorrangig f&uuml;r die Sozial- und Arbeitsmarktpolitik.<br>\nDie Verhinderung und Verringerung von Arbeitslosigkeit ebenso wie die berufliche Eingliederung und Wiedereingliederung sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die bundesweit wirksame Ma&szlig;nahmen der Arbeitslosenunterst&uuml;tzung und Arbeitsmarktpolitik erforderlich machen. Eine Zersplitterung durch lokale Arbeitsmarktpolitik kann diesem Grundgesetzauftrag nicht gerecht werden.<br>\nGleichzeitig erfordert die Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen in Arbeit und Gesellschaft passgenaue L&ouml;sungen, die sich an den Problemen und F&auml;higkeiten der betroffenen Menschen und ihrer Angeh&ouml;rigen orientieren sowie an den verf&uuml;gbaren und mobilisierbaren Arbeitsm&ouml;glichkeiten vor Ort. In vielen F&auml;llen ist es hierzu unabdingbar, ein umfassendes pers&ouml;nlich-berufliches Profiling sowie auf dieser Grundlage die Kombination flankierender sozialer Hilfe bei vielf&auml;ltigen Problemlagen und berufliche Integration anzubieten.  Es ist also gleicherma&szlig;en erforderlich, die Arbeitsm&ouml;glichkeiten &bdquo;am Ort&ldquo;  einschlie&szlig;lich der sozialintegrativen<br>\nLeistungen bestm&ouml;glich auszusch&ouml;pfen, wie auch &uuml;ber die lokalen, regionalen und teilweise auch nationalen Grenzen hinauszusehen. Aus diesem Grund ist die Kooperation von bundesweit gesteuerter &ndash; jedoch dezentral operierender &ndash; Bundesagentur mit ihren &uuml;ber 180 Arbeitsagenturen und mehr als 600 Gesch&auml;ftsstellen sowie den &uuml;ber 12000 lokal verankerten Kommunen ein geeigneter Weg f&uuml;r die notwendige Balance von Zentralit&auml;t und Dezentralit&auml;t.<br>\nDie aus gutem Grund mit der Einf&uuml;hrung des <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Gesetz_%C3%BCber_Arbeitsvermittlung_und_Arbeitslosenversicherung\">Gesetz &uuml;ber Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung<\/a>  von  1927 (AVAVG) &uuml;berwundene &bdquo;Kirchturmpolitik&ldquo; der vorherigen lokalen Arbeitsnachweisstellen w&uuml;rde bei einer gr&ouml;&szlig;eren Ausdehnung der Optionskommunen 83 Jahre sp&auml;ter wieder durch die Hintert&uuml;r eingef&uuml;hrt. Die Kommunen haben ohne Zweifel gro&szlig;e Verdienste bei der sozial flankierenden Betreuung der Menschen in Hartz IV, w&auml;hrend die Arbeitsagenturen gr&ouml;&szlig;ere Erfolge bei der beruflichen Eingliederung der langzeitarbeitslosen aufweisen. Es gibt daher gute Gr&uuml;nde f&uuml;r die Fortsetzung der Zusammenarbeit zwischen beiden Institutionen- auch wenn hierbei durch unzureichende Gesetzgebung und Praxis noch erhebliche H&uuml;rden zu &uuml;berwinden sind.  Jede Kommune sollte sorgf&auml;ltig abw&auml;gen, ob sie die Option auf alleinige Verantwortung f&uuml;r Hartz IV im Interesse ihrer B&uuml;rger  verantworten kann oder ob die gemeinsamen Job Center nicht der geeignetere Weg f&uuml;r eine erfolgreiche Eingliederung der Menschen in Hartz IV in Gesellschaft und Beruf darstellen.<\/p><p><strong>Bessere Integration in gemeinsamen Job Centern<\/strong><br>\nNach Inkrafttreten von Hartz IV Anfang 2005 hat es erhebliche Reibungsverluste bei dem Zusammentreffen von zwei unterschiedlichen sozialen &bdquo;Kulturen&ldquo; zwischen Arbeitsagenturen und Sozial&auml;mtern gegeben. Dies wurde noch dadurch versch&auml;rft, dass die Gesetzgebung (SGB II) keine klaren Entscheidungslinien der beiden Tr&auml;gerinstitutionen in den damaligen Arbeitsgemeinschaften (Argen) vorgegeben hat. Eine wirksame berufliche Eingliederungspolitik, die in der Verantwortlichkeit der Arbeitsagenturen lag und liegt, wurde daher erheblich erschwert bis unm&ouml;glich gemacht.<br>\nDer Bundesrechnungshof hat dazu in verschiedenen Stellungnahmen an den Deutschen Bundestag deutlich hervorgehoben, dass dies die Bevorzugung &ouml;rtlicher Anbieter von Leistungen der administrativen Infrastruktur bis zu arbeitsmarktpolitischen Tr&auml;gern und Ma&szlig;nahmen bef&ouml;rdert hat. Diese oft wahltaktisch motivierten kommunalen Entscheidungen haben  Transparenz und Effizienz von Kosten und Ertr&auml;gen erschwert bis verhindert. So stellt die Bundesregierung in ihrem &bdquo;Bericht zur Evaluation der Experimentierklausel nach &amp; 6c des Zweiten Sozialpolitischen Gesetzbuch&ldquo;, vom 17.Dezember 2008 fest:<\/p><blockquote><p>&bdquo;F&uuml;r die Optionskommunen gibt es kein funktionales &Auml;quivalent zum Instrument der &uuml;berregionalen Steuerung bei den Argen &hellip; &ldquo;oder&ldquo; So sahen sich Optionskommunen w&auml;hrend der ersten Jahre nach Einf&uuml;hrung des SGB II h&auml;ufiger mit parteipolitischen Einflussnahmen konfrontiert als VergleichsArgen.&ldquo; S.17<\/p><\/blockquote><p>In den inzwischen bald f&uuml;nfeinhalb Jahre arbeitenden ehemaligen Argen und jetzigen Jobcentern sind m&uuml;hselige Verbesserungen der Organisation und Verfahren sowie der Auswahl und Schulung qualifizierter Mitarbeiter von beiden Tr&auml;gerinstitutionen und deren Zusammenarbeit erfolgt. Zus&auml;tzlich hat es eine F&uuml;lle gesetzlicher &Auml;nderungen gegeben. Ein hochrangig zusammengesetzter Ombudsrat hat mehrere Jahre die negativen Konsequenzen dieser teilweise politisch motivierten unausgegorenen Gesetzgebung zu gl&auml;tten versucht. Wenn dieser schwierige Prozess des &bdquo; Zusammenraufens&ldquo; jetzt wieder auseinandergerissen w&uuml;rde, w&auml;ren erhebliche Verschlechterungen der Leistungen f&uuml;r die betroffenen Menschen in Hartz IV, Nachteile und Unsicherheiten f&uuml;r die Mitarbeiter in den Job Centern sowie zus&auml;tzliche Belastungen des Hartz IV Budgets von 48 Mrd. Euro f&uuml;r die Steuerzahler die Folge.<br>\nNach einer umfassenden Analyse der Kosten und Ertr&auml;ge ergibt sich pro Bedarfsgemeinschaft (Hartz IV Haushalt) ein Verlust von 63 Mio. Euro f&uuml;r die Optionskommune gegen&uuml;ber den gemeinsamen Job Centern wegen der Defizite bei der beruflichen Integrationsleistung. Wenn in Zukunft 41 zus&auml;tzliche Optionskommunen gegr&uuml;ndet werden- an Stelle der bisherigen Job Center- ergibt dies einen rechnerischen Mehrbedarf pro Jahr von 500 Mio. Euro.<br>\nAuch die Bundesregierung kommt in ihrem Evaluierungsbericht zu dem Ergebnis: <\/p><blockquote><p>&bdquo;Den Arbeitsgemeinschaften gelingt es sowohl bei den Wirkungen auf individueller als auch auf gesamtwirtschaftlicher Ebene im Vergleich zu den zugelassenen kommunalen Tr&auml;gern Vorteile bei der &Uuml;berwindung von Hilfsbed&uuml;rftigkeit und der Integration in bedarfsdeckende Besch&auml;ftigung zu erzielen &hellip; Als vorteilhaft erwies sich insbesondere eine ganzheitliche, intensive, aktivierende und qualifizierte Betreuung &hellip; Ein System, das lokale Handlungsautonomie im Rahmen einer zentralen Zielsteuerung gew&auml;hrt, die sich einer regelm&auml;&szlig;igen Erfolgspr&uuml;fung stellt, und in dem bei Nichterreichung der angestrebten Ziele umgesteuert werden kann und auch wird, scheint f&uuml;r die Verbesserung der Chancen erwerbsf&auml;higer Hilfebed&uuml;rftiger am erfolgversprechendsten.&ldquo; (S.20\/21\/25)<\/p><\/blockquote><p>Notwendig sind allerdings Verbesserungen im Zuge des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens f&uuml;r die gemeinsamen Job Center &ndash; vor allem in Bezug auf Konsequenz, Transparenz, Vergleichbarkeit und praktische Durchsetzung von  Zielvereinbarungen, Weisungsstrukturen sowie Steuerungs- und Aufsichtsstrukturen mit der notwendigen Balance von Bundeseinheitlichkeit und Dezentralit&auml;t. Leitma&szlig;stab dabei muss sein: Bestm&ouml;gliche Integration der betroffenen Menschen in Hartz IV in Gesellschaft und Beruf  und nicht wahltaktisches Kalk&uuml;l auf welcher politischen Ebene auch immer.<\/p><p><strong>Kombination von Integration und flankierenden Sozialleistungen<\/strong><br>\nWie Untersuchungen und die Erfahrung deutlich zeigen, liegen erhebliche Schwachstellen bei der Vermittlung und Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen in den Defiziten bei den flankierenden sozialen Leistungen. Vielen Erwerbslosen fehlen nicht nur Arbeitsplatz und\/oder Qualifikation, sondern auch ausreichende Kinderbetreuung sowie bessere Beratung und Unterst&uuml;tzung  z.B. bei  &Uuml;berschuldung, psychosozialen und sonstigen gesundheitlichen Problemen. Die Chancen f&uuml;r eine erfolgreiche Eingliederung in Gesellschaft und Arbeit sind gr&ouml;&szlig;er, wenn die hierf&uuml;r notwendige Zusammenarbeit zwischen der Arbeitsvermittlung einerseits und der flankierenden sozialen Betreuung andererseits erfolgt. Diese Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Sozial&auml;mtern war eine der wesentlichen Begr&uuml;ndungen f&uuml;r die Zusammenf&uuml;hrung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in Hartz IV. Soll dies nicht endg&uuml;ltig zur Makulatur und damit Hartz IV ein Programm zu Lasten der ehemaligen Arbeitslosenhilfeempf&auml;nger bleiben, darf diese Zusammenarbeit nicht aufs Spiel gesetzt sondern muss gest&auml;rkt werden. Der Gesetzesvorschlag, diese flankierenden sozialen Leistungen in die Eingliederungsvereinbarungen zwischen den Job Centern und den betroffenen erwerbslosen Menschen aufzunehmen, darf nicht verw&auml;ssert werden. Gleichzeitig sind die Kommunen als Tr&auml;ger derartiger flankierender sozialer Leistungen auch finanziell in die Lage zu versetzen, die steigenden Ausgaben hierf&uuml;r aufzubringen. Dies hat vor dem Hintergrund der einbrechenden Steuereinnahmen sowie der unweigerlich bevorstehenden Sparzw&auml;nge &ndash; in Folge der im Grundgesetz verankerten &bdquo;Schuldenbremse&ldquo; im Zusammenwirken mit den unabsehbaren finanziellen Verpflichtungen aus den hunderte von Milliarden Euro schweren Rettungspaketen f&uuml;r die marode Finanzindustrie, notleidende Wirtschaftskonzerne und &uuml;berschuldete Mitgliedstaaten der Europ&auml;ischen Union &ndash;  hohe politische Brisanz.<\/p><p><strong>Qualifizierte Mitarbeiter erforderlich<\/strong><br>\nF&uuml;r diese Herkulesaufgabe der Integration langzeitarbeitsloser Menschen mit  vielfach zus&auml;tzlichen Besch&auml;ftigungsnachteilen sowie die Betreuung der von ihnen Abh&auml;ngigen in den Bedarfsgemeinschaften ist eine ausreichende Anzahl qualifizierter   Mitarbeiter eine unabdingbare Voraussetzung. In den vergangenen f&uuml;nf Jahren hat die BA f&uuml;r die Qualifizierung der Mitarbeiter in den Job Centern einen gro&szlig;en Aufwand geleistet. Begrenzt wurden die Erfolge der Eingliederungsleistungen in den Job Centern allerdings durch den hohen Anteil befristet Besch&auml;ftigter und die jahrelangen Unsicherheiten &uuml;ber die weitere Entwicklung. Erschwerend f&uuml;r eine konsequente Personal- und Qualifizierungspolitik war zudem die Unterschiedlichkeit bei der Bewertung und Verg&uuml;tung zwischen Vertretern der BA und denjenigen der Kommunen. Dar&uuml;ber hinaus waren verschiedene Personalvertretungen nebeneinander t&auml;tig. Zus&auml;tzlich sind bis jetzt mehrere 1000 Mitarbeiter in Amtshilfe aus anderen &ouml;ffentlich-rechtlichen Unternehmen  t&auml;tig. Auch dies hat eine konsequente Personalpolitik erschwert.<br>\nMit der vorliegenden &Auml;nderung des Grundgesetzes sowie dem Gesetzentwurf k&ouml;nnen die Mitarbeiter zun&auml;chst davon ausgehen, dass ihre Arbeitsstellen- die Job Center- in der Regel erhalten bleiben sollen. In den F&auml;llen der &Uuml;berf&uuml;hrung in Optionskommunen sollen zudem 90 Prozent von ihnen &uuml;bernommen werden, sofern sie 24 Monate in dem Job Center besch&auml;ftigt waren. Insofern haben sie gr&ouml;&szlig;ere Besch&auml;ftigungssicherheit als bisher und die Tr&auml;ger k&ouml;nnen zumindest einen Teil der befristeten Besch&auml;ftigung in dauerhafte Arbeit umwandeln. Zudem soll die organisatorische und personalpolitische Eigenst&auml;ndigkeit und Einheitlichkeit in den Job Centern erheblich gest&auml;rkt werden. Die Mitarbeiter sollen der personalpolitischen Hoheit der jeweiligen Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung unterstellt werden. Als Dienstherren f&uuml;r arbeitsrechtliche Belange sind jedoch weiterhin die jeweiligen Tr&auml;ger zust&auml;ndig. Allerdings gibt es erhebliche Ungekl&auml;rtheiten der Bedingungen beim &Uuml;bergang der Besch&auml;ftigten in die Personalhoheit der jeweiligen Job Center, dem zuk&uuml;nftigen Schicksal der aus anderen &ouml;ffentlichen Dienststellen Abgeordneten sowie der Einflussm&ouml;glichkeiten der Personalvertretungen. Unklar sind ebenfalls die Modalit&auml;ten des &Uuml;bergangs der Besch&auml;ftigten aus den Job Centern in die Optionskommunen. Dar&uuml;ber hinaus ist das weitere Schicksal derjenigen Mitarbeiter ungewiss, die nicht unter die &bdquo;90 Prozent Verpflichtung&ldquo; der &Uuml;bernahme durch die Optionskommunen fallen.<br>\nEs m&uuml;ssen mithin im weiteren Verfahren der Gesetzgebung noch erhebliche Kl&auml;rungen und Verbesserungen gerade bei den organisatorischen und personalpolitischen Ver&auml;nderungen erfolgen. Dies gilt in erster Linie f&uuml;r die gemeinsamen Job Center. Dar&uuml;ber hinaus sollte beachtet werden, dass bei jeder &Uuml;berf&uuml;hrung eines bisherigen gemeinsamen Job Centers in eine Optionskommune erheblich zus&auml;tzliche Friktionen f&uuml;r die Mitarbeiter, ihre Qualifikation und Motivation sowie die Effizienz ihrer Leistungen entstehen. Dies ist nat&uuml;rlich auch mit zus&auml;tzlichen Einstellung-, Ausgleichs- und Qualifizierungskosten verbunden. F&uuml;r die optierenden Kommunen w&uuml;rde es zudem erheblichen zus&auml;tzlichen Aufwand bedeuten, eigene Qualifizierungsprogramme zu konzipieren und durchzuf&uuml;hren. Die BA kann hierbei auf langj&auml;hrige Erfahrungen in der Rekrutierung und Qualifizierung geeigneten Personal f&uuml;r die Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen in Gesellschaft und Beruf mit oft zus&auml;tzlichen Nachteilen zur&uuml;ckgreifen. Seit Beginn der Reformen der BA 2002, die weitgehend mit den vorhandenen Mitarbeitern bew&auml;ltigt wurden und werden, hat die BA ein umfassendes Qualifizierungsprogramm durchgef&uuml;hrt. Dieses Know-How muss von den Kommunen erst in einem langwierigen Prozess der Irrungen und Wirrungen erworben werden.<\/p><p><strong>Kooperation von SGBIII und SGB II erforderlich<\/strong><br>\nNicht zu untersch&auml;tzen ist die M&ouml;glichkeit der BA,  Erfahrungen, Kontakte und Dienste der Arbeitsagenturen im SGB III Bereich f&uuml;r die Vermittlung und Eingliederung auch der Langzeitarbeitslosen zu nutzen. Dies gilt vor allem  f&uuml;r den im Zuge der Reformen gest&auml;rkten Arbeitgeberservice und damit die st&auml;ndigen Kontakte zur lokalen Wirtschaft. Hierbei ist es erheblich wirksamer, wenn der Arbeitgeberservice alle Arbeitslosen gemeinsam betreut- unabh&auml;ngig von der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit. Gerade kleinere Arbeitgeber werden wenig Verst&auml;ndnis und Zeit daf&uuml;r aufbringen, dass unterschiedliche Kontakte von Seiten der Arbeitsagenturen und Job Center  erfolgen- je nachdem ob es sich um Arbeitssuchende nach SGB III oder SGB II handelt.<br>\n Erfahrungsgem&auml;&szlig; ist die Vermittlung Erwerbsloser mit zus&auml;tzlichen Nachteilen wesentlich abh&auml;ngig von der Vertrauensbasis zu den &ouml;rtlichen Arbeitgebern. Dies ist ein langwieriger Prozess f&uuml;r den Arbeitgeberservice der Arbeitsagenturen. Dabei sind auch hier erhebliche Verbesserungen erforderlich, wenn die Eingliederung der benachteiligten Gruppen auf dem Arbeitsmarkt besser gelingen soll. Im Zuge der Hartz Reformen sind die Kontakte zu Zeitarbeitsunternehmen und sonstigen privaten Vermittlungen sehr stark ausgebaut und genutzt worden. Wenn hierdurch auch die Eingliederung Arbeitsloser teilweise erleichtert werden konnte, hat dies den hohen Preis prek&auml;rer Arbeitsbedingungen bis zu Armut bei Arbeit und entsprechend Aufstockung durch Hartz IV. Gerade die Eingliederung der benachteiligten Personengruppen kann hier&uuml;ber jedoch kaum gelingen.<br>\nDie BA ist dabei, den Arbeitgeberservice weiter zu verbessern- insbesondere durch einen st&auml;ndigen Informations- und Kontaktaustausch mit der lokalen Wirtschaft. Dies w&uuml;rde es erheblich erleichtern, Arbeitsm&ouml;glichkeiten auch f&uuml;r benachteiligte Personen im ersten oder gef&ouml;rderten zweiten Arbeitsmarkt zu er&ouml;ffnen. Gerade hierbei ist die Zusammenarbeit mit den Kommunen dringend notwendig- vor allem soweit effiziente Besch&auml;ftigungsgesellschaften f&uuml;r die Eingliederung der benachteiligten Personengruppen vorhanden sind.<br>\nEinen wichtigen Beitrag kann der BA in den gemeinsamen Job Centern durch die Nutzung des &uuml;berregionalen Ausgleichs bei der Eingliederung der schwer vermittelbaren Langzeitarbeitslosen leisten. &Uuml;ber ein geeignetes systematisches Benchmarking kann sie weiterhin zur F&ouml;rderung von &bdquo;Best Practice&ldquo; bei Eingliederungsma&szlig;nahmen f&uuml;r Langzeitarbeitslose und Schwervermittelbare beitragen &ndash; bis zum internationalen Erfahrungsaustausch.<br>\nDurch Kontakte der BA mit anderen Ministerien und sonstigen Stellen auf Bundes- und Landesebene kann sie um neue Besch&auml;ftigungsm&ouml;glichkeiten f&uuml;r Langzeitarbeitslose werben: z.B. in Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheits- und Bundesarbeitsministerium zur Qualifizierung und Eingliederung geeigneter Langzeitarbeitsloser als assistierende Pflegekr&auml;fte; in Zusammenarbeit mit dem Ministerium f&uuml;r Familie, Jugend  und Frauen zur Instandsetzung von Sportpl&auml;tzen auf lokaler Ebene- um nur einige konkrete Beispiele aus der j&uuml;ngeren Vergangenheit zu nenne.<\/p><p><strong>Effizientere IT-Verfahren<\/strong><br>\nNicht zu untersch&auml;tzen ist zudem die Nutzung der in m&uuml;hseligen Reformprozessen durchgesetzten einheitlichen Datenerhebungs- und &ndash; ausgleichsverfahren in der IT- mit der dazu erforderlichen Auswahl geeigneter Berater, Rekrutierung und st&auml;ndige Schulung qualifizierten Personals sowie der Erfahrungen mit zentralen und dezentralen Verfahren beim Einkauf arbeitsmarktpolitischer Leistungen und der notwendigen Infrastruktur.<br>\nDerartige Kosten-Ertrags- und Leistungsvorteile einer zentralen Steuerung mit dezentralen Strukturen  k&ouml;nnen nur durch die BA geleistet und in gemeinsame Job Center eingebracht werden. Wird die gesamte Verantwortung f&uuml;r den SGB II Bereich Optionskommunen &uuml;bertragen, m&uuml;ssen sie diese schwierigen und kostspieligen Infrastrukturma&szlig;nahmen eigenverantwortlich organisieren und finanzieren. Dies wird nicht nur in vielen F&auml;llen zu h&ouml;herem finanziellen Aufwand sowie geringerer Leistungsf&auml;higkeit f&uuml;hren, sondern auch die Zusammenarbeit &uuml;ber die Grenzen der jeweiligen Kommunen erheblich erschweren. Dazu hei&szlig;t es in den Evaluationsbericht der Bundesregierung: <\/p><blockquote><p>&ldquo;Die &bdquo;Leistungen aus einer Hand&ldquo; lassen sich &hellip; bei den Schnittstellenthemen U25, Rehabilitanden, SGBIII Aufstockern und dem Arbeitgeberservice in Argen &hellip; deutlich besser realisieren als in&rdquo; Optionskommunen.<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Neuorganisation der Job Center &ndash; Messlatte sind Betreuung aus einer Hand und Integration in den Arbeitsmarkt<br \/> Die jahrelange H&auml;ngepartie bei der Reform der Job Center geht ihn eine neue Runde. Im nachfolgenden Beitrag warnt die ehemalige DGB-Vizechefin und fr&uuml;here Vizepr&auml;sidentin der Bundesagentur f&uuml;r Arbeit, Ursula Engelen-Kefer, davor, die nach dem Kompromiss zwischen CDU und SPD<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=5565\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[147,186,140],"tags":[859,847,392],"class_list":["post-5565","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-arbeitslosgigkeit","category-bundesverfassungsgerichtverfassungsgerichtshof","category-hartz-gesetze-buergergeld-grundsicherung","tag-jobcenter","tag-rechnungshof","tag-schuldenbremse"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/5565","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=5565"}],"version-history":[{"count":13,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/5565\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":53703,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/5565\/revisions\/53703"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=5565"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=5565"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=5565"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}