{"id":55835,"date":"2019-10-24T08:48:36","date_gmt":"2019-10-24T06:48:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=55835"},"modified":"2019-10-25T11:16:30","modified_gmt":"2019-10-25T09:16:30","slug":"der-bundestag-muss-aufhoeren-die-bundeswehr-in-verfassungswidrige-kriege-zu-schicken","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=55835","title":{"rendered":"DER BUNDESTAG MUSS AUFH\u00d6REN, DIE BUNDESWEHR IN VERFASSUNGSWIDRIGE KRIEGE ZU SCHICKEN."},"content":{"rendered":"<p>Es folgt ein Appell der fr&uuml;heren CDU-MdBs <strong>J&uuml;rgen Todenh&ouml;fer<\/strong> und <strong>Willy Wimmer<\/strong> zur heutigen Bundestagsdebatte &uuml;ber den Einsatz der Bundeswehr in Syrien und im Irak. Bitte verbreiten Sie diesen Appell in Ihrem Umkreis und insbesondere bei Politikern und Soldaten der Bundeswehr. Beide Gruppen werden von den beiden verfassungstreuen ehemaligen Politikern direkt angesprochen. Albrecht M&uuml;ller.<br>\n<!--more--><br>\n<strong>APPELL<\/strong><\/p><p><strong>des fr&uuml;heren verteidigungspolitischen Sprechers der CDU\/CSU-Bundestagsfraktion Willy Wimmer[<a href=\"#foot_1\" name=\"note_1\">*<\/a>] und des fr&uuml;heren r&uuml;stungskontrollpolitischen Sprechers der CDU\/ CSU J&uuml;rgen Todenh&ouml;fer:<\/strong><\/p><p>SEHR GEEHRTE FRAU BUNDESKANZLERIN, sehr geehrte Bundestagskollegen, liebe Soldatinnen und Soldaten des betreffenden Aufkl&auml;rungsgeschwaders, des Lufttransport-Kommandos und der betroffenen AWACS-Einsatzflugzeuge!<\/p><p>Bitte wehren Sie sich bei der Bundestagsdebatte&nbsp;am heutigen Donnerstag&nbsp;und erforderlichenfalls auch danach gegen den weiteren Einsatz der deutschen Bundeswehr in Syrien und im Irak!<\/p><p><strong>DER BUNDESWEHREINSATZ IN SYRIEN UND IM IRAK IST VERFASSUNGSWIDRIG, UNSINNIG UND KONTRAPRODUKTIV.<\/strong><\/p><p>VERFASSUNGSWIDRIG, weil es f&uuml;r diesen Einsatz kein Mandat des UN-Sicherheitsrats gibt. Das best&auml;tigen nicht nur namhafte V&ouml;lkerrechtler, sondern auch der Ex-Chef der Rechtsabteilung des BMVg Dieter Weing&auml;rtner (FAZ vom 22.11.2018, siehe Anlage unten[<a href=\"#foot_2\" name=\"note_2\">**<\/a>]. Weing&auml;rtner leitete 16 Jahre lang, bis 2018, die Rechtsabteilung des BMVg.)<\/p><p>UNSINNIG UND KONTRAPRODUKTIV.<\/p><p>Die Behauptung, man k&ouml;nne untergetauchte IS-Terroristen im Irak oder Syrien mit Flugzeugen finden, ist eine intellektuelle Beleidigung der deutschen Bev&ouml;lkerung einschlie&szlig;lich unserer Soldaten. Viel wahrscheinlicher ist, dass es dem Westen &ndash; auch im Blick auf den Irankonflikt &ndash; darum geht, seine milit&auml;rische Pr&auml;senz in Syrien und im Irak aufrecht zu erhalten.&nbsp;<\/p><p>Die St&auml;dte-Bombardements der Anti-IS-Koalition, f&uuml;r die die Bundeswehr die Aufkl&auml;rung liefert, haben in der Vergangenheit bereits zigtausenden unschuldigen irakischen und syrischen Zivilisten das Leben gekostet. Etwa im irakischen Mossul, wo 20.000 Zivilisten get&ouml;tet wurden, oder im syrischen Raqqa.&nbsp;<\/p><p>Noch Ende August 2019 wurden in der Provinz Idlib (!) bei einem US- Raketenangriff auf &bdquo;Terroristen&ldquo; Zivilisten get&ouml;tet. Deutschland tr&auml;gt durch sein Mandat Mitverantwortung f&uuml;r jede dieser menschlichen Katastrophen.<\/p><p>KONTRAPRODUKTIV: DER EINSATZ IST EIN TERROR-ZUCHTPROGRAMM.<\/p><p>Bomben auf St&auml;dte sind keine sinnvolle Terror-Bek&auml;mpfung. Viel wirkungsvoller w&auml;ren die klassischen Strategien zur Terrorbek&auml;mpfung wie Unterwanderung, Geld oder Unterbindung der Waffenstr&ouml;me in Zusammenarbeit mit lokalen Antiterror-Einheiten.<\/p><p><strong>UNSER APPELL AN DIE KANZLERIN UND AN DEN DEUTSCHEN BUNDESTAG:<\/strong><\/p><p>Wir fordern die deutsche Bundeskanzlerin und die deutschen Abgeordneten auf, das verfassungswidrige Mandat nicht zu verl&auml;ngern. Der Bundestag muss aufh&ouml;ren, sich bei Auslandseins&auml;tzen das Grundgesetz &bdquo;ZURECHT ZU BIEGEN&ldquo;, wie der langj&auml;hrige Leiter der Rechtsabteilung des BMVg, Dieter Weing&auml;rtner, das bitter genannt hat.<\/p><p>APPELL AN UNSERE SOLDATINNEN UND SOLDATEN:<br>\nF&uuml;r den Fall, dass der Bundestag das verfassungswidrige Mandat dennoch verl&auml;ngert, bitten wir alle betroffenen Soldaten, ihr Gewissen sorgf&auml;ltig zu &uuml;berpr&uuml;fen. Es kann nicht Aufgabe unserer Soldaten sein, das Grundgesetz zu brechen.<\/p><p>Sie w&uuml;rden dadurch gegen ihren Soldaten-Eid versto&szlig;en. Er lautet: &ldquo;Ich schw&ouml;re, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das RECHT und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.&rdquo;<\/p><p>Die Bundesregierung und die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten wissen, dass das Mandat der Bundeswehr f&uuml;r Syrien und den Irak verfassungswidrig ist. Unter fr&uuml;heren Bundesregierungen w&auml;re es undenkbar gewesen, einen derart offenkundig verfassungswidrigen Krieg zu f&uuml;hren und daf&uuml;r auch noch die Zustimmung des Bundestags zu erhalten.<\/p><p>Das Mandat widerspricht dem klaren Friedensgebot unseres Grundgesetzes. Wir sind ein Rechtsstaat. Ein Rechtsstaat darf keine verfassungswidrigen Kriege f&uuml;hren. Beenden Sie bitte unverz&uuml;glich diesen verfassungswidrigen Zustand!<\/p><p>Willy Wimmer&nbsp;<br>\nJ&uuml;rgen Todenh&ouml;fer<\/p><p><strong>ANHANG:<\/strong><\/p><p>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;*<\/a>]Wimmer war au&szlig;erdem von 1988 bis 1992 Parlamentarischer Staatssekret&auml;r beim Bundesminister der Verteidigung.<\/p><p>[<a href=\"#note_2\" name=\"foot_2\">&laquo;**<\/a>] FAZ vom 22.11.2018<br>\n<strong>Wehrverfassung in Not:<\/strong><\/p><p><strong>WIE SICH DIE BUNDESREGIERUNG BEI AUSLANDSEINS&Auml;TZEN DER BUNDESWEHR DAS GRUNDGESETZ ZURECHTBIEGT<\/strong><br>\n<strong>Von Dieter Weing&auml;rtner<\/strong><\/p><p>Am 14. April 2018 bombardieren amerikanische, britische und franz&ouml;sische Luftverb&auml;nde milit&auml;rische Infrastruktur in Syrien als Reaktion auf einen mutma&szlig;lichen Einsatz von Chemiewaffen durch die syrische Armee. Die Bundesverteidigungsministerin erkl&auml;rt dazu, Deutschland sei nicht um ein Mitwirken gebeten worden, selbstverst&auml;ndlich h&auml;tte sich die Bundeswehr aber an diesem Luftschlag beteiligen k&ouml;nnen. Dies mag im Hinblick auf die milit&auml;rischen F&auml;higkeiten trotz aller Ausr&uuml;stungsprobleme zutreffen, es gilt aber nicht in Bezug auf die verfassungsrechtlichen Grundlagen.<\/p><p>Die deutschen Streitkr&auml;fte sind nach Artikel 87a des Grundgesetzes &bdquo;zur Verteidigung&ldquo; aufgestellt. Au&szlig;er zur Verteidigung darf die Bundeswehr nur eingesetzt werden, soweit das Grundgesetz es ausdr&uuml;cklich zul&auml;sst. Das Bundesverfassungsgericht hat indes aus Artikel 24 Absatz 2 GG eine Befugnis der Bundeswehr zu Eins&auml;tzen im Ausland abgeleitet: Die Beteiligung an einem internationalen System gegenseitiger kollektiver Sicherheit erm&auml;chtige &ndash; so das Gericht in seiner Leitentscheidung aus dem Jahr 1994 &ndash; auch zur Teilnahme an milit&auml;rischen Unternehmungen, die im Rahmen und nach den Regeln dieses Systems stattf&auml;nden. Als solche Systeme anerkannt sind die Vereinten Nationen, die Nato und die Europ&auml;ische Union. Der Luftangriff vom 14. April 2018 beruhte aber nicht auf einem Beschluss einer dieser Organisationen, sondern auf nationalen Entscheidungen der beteiligten Staaten. Eine Mitwirkung Deutschlands w&auml;re vom Grundgesetz nicht abgedeckt gewesen.<\/p><p>Die deutsche Sicherheitspolitik tendiert allerdings dazu, die Verfassungslage zu ignorieren. Allenthalben wird die Ansicht vertreten, Deutschland m&uuml;sse &ndash; entsprechend seiner wirtschaftlichen St&auml;rke &ndash; mehr Verantwortung in der Welt &uuml;bernehmen. Das Wei&szlig;buch 2016 der Bundesregierung zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr spricht von zunehmender Bedeutung von Ad-hoc-Kooperationen zur internationalen Krisen- und Konfliktbew&auml;ltigung. Dass das Grundgesetz nach seinem Wortlaut und nach seiner Auslegung durch Bundesregierung und Bundestag keine Basis f&uuml;r bilaterale bewaffnete Eins&auml;tze der Bundeswehr oder f&uuml;r eine Beteiligung an einer &bdquo;Koalition der Willigen&ldquo; bietet, wird dabei ausgeblendet.<\/p><p>Auch das Bundesverfassungsgericht hat nicht weiter zur Kl&auml;rung der Rechtsgrundlagen von Auslandseins&auml;tzen der Bundeswehr beigetragen. In seiner Entscheidung zu der Evakuierung deutscher Staatsb&uuml;rger aus dem libyschen B&uuml;rgerkrieg beschr&auml;nkt es sich auf die Pr&uuml;fung, ob der Streitkr&auml;fteeinsatz einer parlamentarischen Zustimmung bedurfte, und l&auml;sst die verfassungsrechtliche Grundlage offen. Ob die Erm&auml;chtigung des Artikels 87a GG auch die &bdquo;Verteidigung&ldquo; deutscher B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger umfasst, die sich im Ausland in Gefahr befinden, bleibt damit offen. Zur Rechtssicherheit der an solchen Eins&auml;tzen beteiligten deutschen Soldatinnen und Soldaten tr&auml;gt das sicher nicht bei.<br>\nDie Liste offener Fragen der Wehrverfassung lie&szlig;e sich fortsetzen: In mehreren Entscheidungen zum Luftsicherheitsgesetz hat das Bundesverfassungsgericht herausgearbeitet, dass es in dem Fall eines terroristischen Angriffs mittels eines Flugzeuges &ndash; der 9\/11-Situation 2001 in den Vereinigten Staaten &ndash; keine Abschusserm&auml;chtigung f&uuml;r die Bundeswehr geben darf, wenn sich in dem Luftfahrzeug unbeteiligte Personen befinden. Einer zahlenm&auml;&szlig;igen Abw&auml;gung betroffener Menschenleben stehe die Menschenw&uuml;rde der Beteiligten entgegen. Anders ist die Rechtslage indes, wenn sich in dem Flugzeug ausschlie&szlig;lich Terroristen befinden. Dann darf die Luftwaffe mit milit&auml;rischer Gewalt vorgehen. Voraussetzung ist aber nach Artikel 35 Absatz 3 GG ein Beschluss des Bundeskabinetts. Es liegt auf der Hand, dass ein solcher Beschluss im Fall eines anfliegenden Terrorflugzeugs nicht zeitgerecht gefasst werden kann. Das Bundesverfassungsgericht legte dem Verfassungsgeber daher eine Erg&auml;nzung um eine Eilentscheidungskompetenz des Verteidigungsministers bei Gefahr im Verzug nahe. Auch die Diskussion hier&uuml;ber ist schnell eingeschlafen.<\/p><p>Die Verfassung ist die rechtliche Grundordnung eines Gemeinwesens. Sie trifft die grundlegenden Entscheidungen der Staatsordnung. Dazu geh&ouml;rt die Aus&uuml;bung staatlicher Hoheit insbesondere in ihrer st&auml;rksten Form, der milit&auml;rischen Gewalt. Die Wehrverfassung des Grundgesetzes stammt aus dem Jahr 1956, die Erg&auml;nzung durch die &bdquo;Notstandsnovelle&ldquo; aus dem Jahr 1968. Seither erfolgten keine substantiellen &Auml;nderungen. Und trotz der neuen internationalen Rolle Deutschlands nach der Wiedervereinigung und der ver&auml;nderten Aufgabe der Bundeswehr nach 1990 blieb nicht nur der Text der Verfassung unver&auml;ndert, auch eine politische Debatte &uuml;ber notwendige Anpassungen blieb bis heute aus.<br>\nNotfalls biegt die Bundesregierung die verfassungsrechtlichen Grundlagen eines Einsatzes zurecht &ndash; und erh&auml;lt dazu auch noch die Zustimmung des Bundestages.&nbsp;<\/p><p>Ein Beispiel hierf&uuml;r bietet die Beteiligung der Bundeswehr an der Mission gegen den IS in Syrien und im Irak. Eine zur Anwendung von Gewalt erm&auml;chtigende Resolution hatte der VN-Sicherheitsrat nicht gefasst. Um gleichwohl den &bdquo;Rahmen&ldquo; eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit, wie von Artikel 24 Absatz 2 GG gefordert, zu konstruieren, berief sich die Bundesregierung auf andere, nicht autorisierende Beschl&uuml;sse des Sicherheitsrates und auf unverbindliche Erkl&auml;rungen seines Vorsitzenden. Ziel war es offenbar, einer Verfassungsdiskussion aus dem Weg zu gehen.<\/p><p>Der Grund f&uuml;r die Zur&uuml;ckhaltung liegt auf der Hand: Bezeichnenderweise wurde die Notstandsnovelle des Jahres 1968 zu einem Zeit- punkt verabschiedet, als die Regierungskoalition im Bundestag &uuml;ber die f&uuml;r eine Grundgesetz&auml;nderung n&ouml;tige Zweidrittelmehrheit verf&uuml;gte. Heute h&auml;lt bereits die Unsicherheit, ob eine solche Mehrheit erreicht werden kann, davon ab, die anstehenden Rechtsfragen &uuml;berhaupt aufzuwerfen. Zudem w&uuml;rde jedem Versuch, die Wehrverfassung zu &auml;ndern oder auch nur Klarstellungen vorzunehmen, der Vorwurf der Militarisierung der Gesellschaft und der Beschneidung rechtsstaatlicher Errungenschaften entgegengehalten, so unlauter dieser Vorwurf angesichts der ge&auml;nderten Rahmenbedingungen auch w&auml;re.<\/p><p>Dabei k&ouml;nnte der Spielraum f&uuml;r Auslandseins&auml;tze der Bundeswehr m&ouml;glicherweise bereits durch eine neue Auslegung des Grundgesetzes erweitert werden. Die Fachliteratur vertritt &uuml;berwiegend die Auffassung, der Begriff der Verteidigung umfasse nicht nur die Landesverteidigung Deutschlands und die Verteidigung im B&uuml;ndnis. Er sei vielmehr v&ouml;lkerrechtlich zu verstehen, in dem Sinne, dass die Unterst&uuml;tzung eines jeden angegriffenen Staates zul&auml;ssig sei. Demzufolge k&ouml;nne die Bundeswehr beispielsweise den Irak gegen den IS &bdquo;verteidigen&ldquo;. Zudem hat es das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1994 offengelassen, ob der Verfassungsvorbehalt des Artikels 87a Absatz 2 GG nicht nur f&uuml;r Eins&auml;tze im Inland gilt. W&auml;re dies so, w&auml;re eine ausdr&uuml;ckliche Erm&auml;chtigung f&uuml;r Auslandseins&auml;tze der Bundeswehr gar nicht erforderlich.<br>\nDoch auch eine Neuinterpretation der Verfassung und eine damit verbundene Abkehr von der bisherigen Staatspraxis d&uuml;rfte nicht klammheimlich erfolgen. Wer f&uuml;r eine st&auml;rkere Rolle Deutschlands in der internationalen Sicherheitspolitik eintritt, der darf die bestehenden verfassungsrechtlichen Beschr&auml;nkungen nicht ausblenden. Wir brauchen eine ehrliche, transparente politische Debatte &uuml;ber die Weiterentwicklung der Wehrverfassung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es folgt ein Appell der fr&uuml;heren CDU-MdBs <strong>J&uuml;rgen Todenh&ouml;fer<\/strong> und <strong>Willy Wimmer<\/strong> zur heutigen Bundestagsdebatte &uuml;ber den Einsatz der Bundeswehr in Syrien und im Irak. Bitte verbreiten Sie diesen Appell in Ihrem Umkreis und insbesondere bei Politikern und Soldaten der Bundeswehr. Beide Gruppen werden von den beiden verfassungstreuen ehemaligen Politikern direkt angesprochen. 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