{"id":56213,"date":"2019-11-08T10:30:30","date_gmt":"2019-11-08T09:30:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=56213"},"modified":"2019-11-08T16:11:20","modified_gmt":"2019-11-08T15:11:20","slug":"keine-klagen-bei-grossprojekten-ist-der-rechtsweg-demnaechst-ausgeschlossen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=56213","title":{"rendered":"Keine Klagen! Bei Gro\u00dfprojekten ist der Rechtsweg demn\u00e4chst ausgeschlossen."},"content":{"rendered":"<p>Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem die Verfahren bei gro&szlig;en Infrastrukturvorhaben verk&uuml;rzt werden sollen. Unausgesprochenes Ziel ist die Verhinderung von Klagen durch Verb&auml;nde und Einzelpersonen vor den Verwaltungsgerichten. Lediglich der Gang nach Karlsruhe soll noch gestattet sein, was allerdings nur ein schlechter Ersatz w&auml;re. Seinen Vorsto&szlig; begr&uuml;ndet der Verkehrsminister mit klimapolitischen Dringlichkeiten. Das braucht man ihm nicht abzunehmen, so wenig wie sein Gerede, B&uuml;rgerbeteiligung sei weiterhin garantiert. Sicher ist nicht einmal, ob sein Vorsto&szlig; juristisch sauber ist. Von <strong>Ralf Wurzbacher<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_8069\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-56213-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/191108_Keine_Klagen_Bei_Grossprojekten_ist_der_Rechtsweg_demnaechst_ausgeschlossen_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/191108_Keine_Klagen_Bei_Grossprojekten_ist_der_Rechtsweg_demnaechst_ausgeschlossen_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/191108_Keine_Klagen_Bei_Grossprojekten_ist_der_Rechtsweg_demnaechst_ausgeschlossen_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/191108_Keine_Klagen_Bei_Grossprojekten_ist_der_Rechtsweg_demnaechst_ausgeschlossen_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=56213-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/191108_Keine_Klagen_Bei_Grossprojekten_ist_der_Rechtsweg_demnaechst_ausgeschlossen_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"191108_Keine_Klagen_Bei_Grossprojekten_ist_der_Rechtsweg_demnaechst_ausgeschlossen_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Ach w&auml;ren wir Deutschen doch so ein bisschen wie die Chinesen. Die stampfen innerhalb von vier Jahren den weltweit gr&ouml;&szlig;ten Airport aus dem Boden, w&auml;hrend von der BER-Hauptstadtbaustelle in bald zwei Dekaden bis auf ein paar Manager noch kein Mensch geflogen ist. Zugegeben,  Dilettantismus war dabei auch im Spiel. Aber der gr&ouml;&szlig;te Bremsklotz f&uuml;r Gro&szlig;projekte ist und bleibt hierzulande doch noch immer die B&uuml;rokratie &ndash; samt dem ganzen B&uuml;rgerbeteiligungsklimbim. Die Dinge liegen doch so: Wer bei uns eine Br&uuml;cke &uuml;ber die Mosel ziehen will, hat nicht nur die Mopsfledermaus am Hals, sondern mit ihr eine Horde militanter Tiersch&uuml;tzer, die sich durch alle Instanzen klagen. Oder ein f&uuml;hrender Energieerzeuger muss wochenlang massenhaft Klimaaktivisten von B&auml;umen loseisen lassen, blo&szlig; weil sich so ein W&auml;ldchen in ein Braunkohlerevier verirrt hat. <\/p><p>Ist das vielleicht die Denke von Andreas Scheuer (CSU)? Der Eindruck k&ouml;nnte entstehen, und er scheint mit dieser Haltung nicht allein. Am Mittwoch hat der Bundesverkehrsminister den Entwurf f&uuml;r ein Gesetz ins Bundeskabinett eingebracht, der das Klagerecht bei Gro&szlig;projekten empfindlich einschr&auml;nken soll. Faktisch wird es der Zivilgesellschaft und direkt Betroffenen damit verunm&ouml;glicht, sich gegen die Eingriffe und ihre Auswirkungen vor Gericht zur Wehr zu setzen. Und obwohl die Pl&auml;ne bei Juristen und Umweltverb&auml;nden auf massiven Widerspruch sto&szlig;en, erhielt die Vorlage die Zustimmung der Regierungsmannschaft, einschlie&szlig;lich der SPD-Ministerriege. Aber eigentlich staunt man &uuml;ber solche Vorg&auml;nge schon gar nicht mehr. <\/p><p><strong>Von wegen Mitwirkung<\/strong><\/p><p>Um was geht es konkret? Das sogenannte Genehmigungsbeschleunigungsgesetz wirft eine jahrzehntealte Praxis einfach &uuml;ber den Haufen. W&auml;hrend es bislang Usus ist, dass gr&ouml;&szlig;ere Bauvorhaben von den Beh&ouml;rden zu bewilligen sind, soll die Genehmigung k&uuml;nftig per Beschluss des Bundestags erfolgen. Zweck sei es, &bdquo;die M&ouml;glichkeit zu schaffen, den Neu- und Ausbau (Bau) sowie die &Auml;nderung bestimmter Verkehrsinfrastrukturprojekte durch Gesetz (Ma&szlig;nahmengesetze) anstelle eines Verwaltungsakts zuzulassen&ldquo;, hei&szlig;t es in dem verabschiedeten Referentenentwurf. Nat&uuml;rlich tun die Verantwortlichen so, als f&uuml;hrten sie nur Gutes im Schilde. Das &bdquo;neue Vorbereitungsverfahren entspricht grunds&auml;tzlich dem Verfahren zur Erarbeitung eines Planfeststellungsbeschlusses&ldquo;, schrieb das Bundespresseamt <a href=\"https:\/\/www.bundesregierung.de\/breg-de\/bundesregierung\/bundeskanzleramt\/genehmigungen-beschleunigen-1688872\">in einer Mitteilung<\/a>. &bdquo;Die materiell-rechtlichen Pr&uuml;fungen sowie die wesentlichen Aspekte der B&uuml;rgerbeteiligung werden also weiterhin durchgef&uuml;hrt.&ldquo;<\/p><p>Das freilich ist Augenwischerei. W&auml;hrend &bdquo;Beteiligung&ldquo; bisher so weit gehen konnte, ein Projekt durch den Gang vor Gericht zu verz&ouml;gern, zu entsch&auml;rfen oder gar zu stoppen, w&auml;re es damit in Zukunft vorbei. Die Regierung dr&uuml;ckt das so aus: &bdquo;Als einziges Rechtsmittel gegen ein vom Bundestag beschlossenes Vorhaben ist die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht vorgesehen.&ldquo; Tats&auml;chlich k&ouml;nnen im Falle von Genehmigungen per Gesetz die Verwaltungsgerichte nicht angerufen werden. In den <a href=\"https:\/\/www.tagesschau.de\/multimedia\/sendung\/tt-7113.html\">ARD-Tagesthemen<\/a> &auml;u&szlig;erte sich dazu am Dienstagabend der Rechtswissenschaftler Thomas Gro&szlig; von der Universit&auml;t Osnabr&uuml;ck. &bdquo;Der Gesetzentwurf f&uuml;hrt dazu, dass betroffene B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger, die zum Beispiel enteignet werden, keine M&ouml;glichkeit haben, vor einem Verwaltungsgericht zu klagen.&ldquo; Die einzig verbleibende M&ouml;glichkeit, sich im Konfliktfall an Karlsruhe zu wenden, ist f&uuml;r den Juristen &bdquo;kein effektiver Rechtsschutz, weil das Verfassungsgericht gar nicht Umweltrecht &uuml;berpr&uuml;fen kann&ldquo;.<\/p><p><strong>Karlsruhe kein Ersatz<\/strong><\/p><p>Das best&auml;tigt auch der Bund f&uuml;r Umwelt und Naturschutz (BUND). Dessen Bundesgesch&auml;ftsf&uuml;hrer  Olaf Bandt hatte sich schon Mitte Oktober zu Scheuers Vorsto&szlig; positioniert, noch bevor dieser in die Ressortabstimmung ging. F&uuml;r Gro&szlig;projekte sei grunds&auml;tzlich ein Planfeststellungsbeschluss notwendig, der von den Umweltverb&auml;nden gerichtlich &uuml;berpr&uuml;ft werden k&ouml;nne, <a href=\"https:\/\/www.bund.net\/service\/presse\/pressemitteilungen\/detail\/news\/kommentar-wer-sich-nicht-an-umweltrecht-halten-moechte-schraenkt-das-klagerecht-ein\/\">erl&auml;uterte er.<\/a> Auch B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger k&ouml;nnten Klage einreichen, wenn sie etwa bei &bdquo;Enteignungen oder vermehrten Immissionen wie Schadstoffe, L&auml;rm oder Strahlen&ldquo; in ihren Rechten verletzt w&uuml;rden. &bdquo;Nach den Vorschl&auml;gen des Verkehrsministeriums entf&auml;llt beides&ldquo;, konstatierte Bandt. Und auch er sieht in einer Verfassungsbeschwerde mit ihrem &bdquo;sehr engen Pr&uuml;fungsrahmen&ldquo; keinen gleichwertigen Ersatz. &bdquo;Die Pr&uuml;fung, ob Tatsachen richtig ermittelt wurden oder ob eine Abw&auml;gungsentscheidung Fehler enth&auml;lt, findet nicht mehr statt.&ldquo;<\/p><p>F&uuml;r die Regierung z&auml;hlt allein, dass alles flotter geht &ndash; zumindest will sie das weismachen. &bdquo;Wir wollen die Umsetzung von wichtigen Infrastrukturprojekten deutlich beschleunigen&ldquo;, <a href=\"https:\/\/binnenschifffahrt-online.de\/2019\/10\/featured\/11085\/genehmigungsbeschleunigungsgesetz-scheuer-will-infrastrukturausbau-per-gesetz-beschleunigen\/\">erkl&auml;rte Scheuer<\/a> schon vor drei Wochen. Dazu verkauft er sich als moderner Vorreiter, der die Zeichen der Zeit erkannt haben will. &bdquo;Gerade bei klimafreundlichen Verkehrstr&auml;gern wie dem Schiff und der Bahn m&uuml;ssen wir einfach schneller werden.&ldquo; Der Gesetzesvorsto&szlig; soll sogar fester Bestandteil des Klimaschutzpakets der Gro&szlig;en Koalition sein, womit dem Publikum Bescheid gesto&szlig;en wird: Alles gut gemeint. Auch den Dreh mit der Genehmigung per Bundestagsbeschluss, der in Wahrheit ein St&uuml;ck Demokratie aushebelt, preist die Regierung als Wohltat. &bdquo;Davon verspricht sie sich auch eine gr&ouml;&szlig;ere Akzeptanz der Projekte, weil sie vom Parlament beschlossen wurden&ldquo;, erkl&auml;rte das Bundespresseamt.  <\/p><p><strong>S21-Debakel hausgemacht<\/strong><\/p><p>Das ist ein frommer Wunsch. Deutschlands Milliardengrab Nr. 1, Stuttgart 21, wurde auch dadurch nicht besser, dass es per Volksentscheid gr&uuml;nes Licht erhielt. Acht Jahre sp&auml;ter ist das Projekt unbeliebter denn je und der Kostenrahmen um mehrere Milliarden Euro f&uuml;lliger. Und dass der Er&ouml;ffnungstermin in den Sternen steht, geht nicht auf das Konto der S21-Gegner oder der Gerichte, sondern auf das der Macher, die ihr &ouml;kologisch und verkehrspolitisch irrwitziges Machwerk zu jedem Preis und gegen jede Vernunft durchziehen wollen. Genau hier liegt der Hund begraben. Es geht bei Scheuers Vorsto&szlig; mutma&szlig;lich nicht nur darum, Tempo in die Abl&auml;ufe zu bringen, sondern mehr noch darum, auch unpopul&auml;re und mithin sinnfreie Projekte der Kategorie S21 und BER reibungs- und ger&auml;uschloser durchboxen zu k&ouml;nnen. Denn oft kann sich schon eine einzige Klage eines von Enteignung bedrohten B&uuml;rgers zu einer gewaltigen Protestwelle auswachsen. Wo es keine Kl&auml;ger mehr gibt, hat der Kohlebagger auf alle F&auml;lle leichteres Spiel. <\/p><p>Selbst klimapolitische Notwendigkeiten rechtfertigen nicht automatisch Eingriffe in die Grundrechte der B&uuml;rger, zumal bei offensichtlich mangelnder Sinnhaftigkeit der fraglichen Projekte. Monstr&ouml;se Offshore-Windparks m&ouml;gen den gro&szlig;en Energiekonzernen riesige Profite verhei&szlig;en, verbinden sich aber mit massiven Kosten f&uuml;r Stromtrassen und Eingriffen in maritime und terrestrische &Ouml;kosysteme. Dagegen versprechen dezentrale L&ouml;sungen weitaus mehr Schonung f&uuml;r Mensch, Flora und Fauna. Gerade Minister Scheuer ist bis dato nicht als der eifrigste Vork&auml;mpfer f&uuml;r den Klimaschutz in Erscheinung getreten. Die Autobahnen w&uuml;rde er mutma&szlig;lich lieber heute als morgen an Banken und Versicherungen verh&ouml;kern, damit die mit endlosen Blechlawinen Reibach machen k&ouml;nnen. <\/p><p>Wenngleich Scheuer mit seiner mutma&szlig;lichen Industrien&auml;he ein spezieller Fall ist, steht sein Vorsto&szlig; doch f&uuml;r eine im politischen Betrieb weithin kultivierte Gesinnung. Nach dieser sind &bdquo;Werte&ldquo; wie Demokratie, Rechtsstaat, Mitbestimmung, Betriebsr&auml;te und Gewerkschaften anscheinend solange sch&ouml;n und gut , wie sie nur die Gesch&auml;fte nicht st&ouml;ren. Wobei das die eigenen Regierungsgesch&auml;fte betreffen kann und mehr noch die der deutschen Wirtschaft (oft genug identisch), die auf Teufel komm raus gegen die Weltmarktkonkurrenz in Stellung zu bringen ist. Dieser Haltung entspringen dann Ph&auml;nomene wie: eine externen Beraterst&auml;ben ausgelieferte Ministerialb&uuml;rokratie, mutma&szlig;lich von Lobbyistenhand geschriebene Gesetze, Privatisierungsfeldz&uuml;ge gegen den Steuerzahler oder zwanglose Tapetenwechsel vom Ministersessel in die Konzernchefetage. Aber bei Bedarf sind Demokratie und Rechtsstaat pl&ouml;tzlich wieder hoch und heilig, dann wenn es hei&szlig;t, China oder Russland mit der Moralkeule eins &uuml;berzubraten.   <\/p><p><strong>&Uuml;berlastete Gerichte <\/strong><\/p><p>&Auml;hnlich flexibel operiert die Bundesregierung derzeit mit der Klimakrise. Man bekennt sich wortm&auml;chtig zum Handeln und schont die Industrie, wo es nur geht. Oder ergreift die falschen Ma&szlig;nahmen: Laura von Vittorelli, Gew&auml;sserexpertin beim BUND, warnte am Donnerstag im Gespr&auml;ch mit den NachDenkSeiten davor, Klimaschutz und Artenschutz gegeneinander auszuspielen. &bdquo;Nach Befunden des Weltbiodiversit&auml;tsrats IPBES birgt die Biodiversit&auml;tskrise noch gr&ouml;&szlig;eres Gefahrenpotenzial als die Klimakrise.&ldquo; So h&auml;tten etwa Flussvertiefungen &bdquo;teilweise nur begrenzt&ldquo; etwas mit Klimaschutz zu tun, auch angesichts der Ver&auml;nderungen der Wasserverf&uuml;gbarkeit. &bdquo;Da macht es mehr Sinn, die Flotte fr&uuml;hzeitig niedrigen Wasserst&auml;nden anzupassen, als krampfhaft den Fluss den Schiffen&ldquo;, gab Vittorelli zu bedenken. <\/p><p>Auch das Argument, mehr Zug in die Verfahren zu bringen, l&auml;sst sie nicht gelten. &bdquo;Beschleunigung gibt es nicht dadurch, dass man Umweltverb&auml;nden, B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern das Klagerecht nimmt, sondern ordnungsgem&auml;&szlig; plant und im Vorfeld die Beteiligten gut mitnimmt.&ldquo; Und wo kein Rechtsversto&szlig; sei, k&ouml;nne und werde auch nicht geklagt, weil die Gerichte dies gar nicht zulie&szlig;en. Im &Uuml;brigen m&uuml;ssten laut Vittorelli die Gerichte personell besser ausgestattet werden. &bdquo;Dann w&uuml;rde in der Tat manches schneller gehen.&ldquo; Das allerdings hie&szlig;e f&uuml;r die Politik, die M&ouml;glichkeiten demokratischer Teilhabe auszubauen, anstatt sie mittels schwarzer Null, Schuldenbremse oder Gesetzen wie dem von Scheuer weiter einzuschr&auml;nken. <\/p><p><strong>Auftakt zu mehr <\/strong><\/p><p>Der BUND war es auch, der gegen die Weservertiefung wegen des Versto&szlig;es gegen die Wasserrahmenrichtlinie geklagt hatte &ndash; und vom Europ&auml;ischen Gerichtshof (EuGH) Recht erhielt. Das soll sich offenbar nicht wiederholen. Tats&auml;chlich schweben dem Verkehrsminister gleich f&uuml;nf Wasserprojekte vor, die er mit einem separaten &bdquo;Ma&szlig;nahmengesetz&ldquo; realisieren will &ndash; darunter die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals oder die Abladeoptimierung der Fahrrinnen des Mittelrheins. Insgesamt hat Scheuer sogar zw&ouml;lf Vorhaben in seinen Entwurf geschrieben, die auf dem Sonderweg an Judikative vorbei in die Spur zu setzen w&auml;ren, sieben davon im Eisenbahnverkehr. Zum Beispiel sind das der Ausbau der Strecken von Hannover nach Bielefeld, von M&uuml;nchen nach Freilassing und von Magdeburg nach Halle. Offenbar hat Scheuer &uuml;ber Nacht der Ehrgeiz gepackt. In der ersten Fassung seines Gesetzes, aus der am Dienstag noch die ARD zitierte, waren nur sechs Ma&szlig;nahmen aufgef&uuml;hrt. <\/p><p>Aber auch das volle Dutzend soll nur der Anfang sein. Weil im Text ausdr&uuml;cklich von &bdquo;Erprobung&ldquo; die Rede ist, d&uuml;rften im &bdquo;Erfolgsfall&ldquo; durchaus weitere Projekte folgen, auch und vor allem solche, bei denen mit st&auml;rkerem gesellschaftlichen Widerstand zu rechnen ist. Denn was die Bundesregierung mit dem Etikett &bdquo;klimapolitisch wertvoll&ldquo; versieht, kann die gr&ouml;&szlig;te Mogelpackung sein &ndash; wie sie ja sehr eindr&uuml;cklich mit ihrem &bdquo;Klimapaket&ldquo; beweist. &Uuml;ber kurz oder lang k&ouml;nnten alle m&ouml;glichen anderen Projekte auf die bequeme Tour aufs Gleis gesetzt werden. Zum Beispiel verspricht der 5G-Ausbau allerhand B&uuml;rgerunmut dar&uuml;ber, dass die strahlenden Sendemasten den Anrainern den Schlaf verhageln. <\/p><p><strong>Fall f&uuml;r den EuGH <\/strong><\/p><p>&bdquo;Wer sich nicht an Umweltrecht halten m&ouml;chte, schr&auml;nkt das Klagerecht ein&ldquo;, kommentierte BUND-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer Bandt die Pl&auml;ne der Koalition. Er sieht darin &bdquo;eine schwere Verletzung&ldquo; der sogenannten Aarhus-Konvention. Das seit 2001 geltende &Uuml;bereinkommen regelt auf EU-Ebene die &Ouml;ffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Offensichtlich wolle sich Scheuer nicht nur &uuml;ber v&ouml;lkerrechtliche Vertr&auml;ge und das EU-Recht hinwegsetzen, sondern auch &uuml;ber deutsches Verfassungsrecht, monierte Bandt. &bdquo;Das Grundgesetz steht f&uuml;r Gewaltenteilung und Rechtsschutz und nicht daf&uuml;r, dass die Regierung Projekte nach Gutd&uuml;nken durchpeitschen kann.&ldquo;<\/p><p>Aber noch wirft Bandt die Flinte nicht ins Korn. Sollte das Gesetz den Bundestag passieren, wollen mehrere Umweltverb&auml;nde vors Bundesverfassungsgericht ziehen. Von dort d&uuml;rfte der Fall dann weiter zum Europ&auml;ischen Gerichtshof gehen. Auch der Jurist Gro&szlig; baut darauf, dass die Bestimmung am Ende bei den Luxemburger Richtern landet, wie zuletzt erst Scheuers &bdquo;Ausl&auml;ndermaut&ldquo;. Die fiel bekanntlich krachend durch. In China w&auml;re ihm das nicht passiert.   <\/p><p>Titelbild: PhotographyByMK \/ Shutterstock<\/p><p><img decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg08.met.vgwort.de\/na\/2ce4c24c3b494b909b98c4e2241a7c9f\" alt=\"\" title=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem die Verfahren bei gro&szlig;en Infrastrukturvorhaben verk&uuml;rzt werden sollen. Unausgesprochenes Ziel ist die Verhinderung von Klagen durch Verb&auml;nde und Einzelpersonen vor den Verwaltungsgerichten. Lediglich der Gang nach Karlsruhe soll noch gestattet sein, was allerdings nur ein schlechter Ersatz w&auml;re. 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