{"id":56320,"date":"2019-11-13T08:55:04","date_gmt":"2019-11-13T07:55:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=56320"},"modified":"2019-11-22T10:09:46","modified_gmt":"2019-11-22T09:09:46","slug":"mit-70-prozent-menschenwuerde-leben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=56320","title":{"rendered":"Mit 70 Prozent Menschenw\u00fcrde leben"},"content":{"rendered":"<p>Nach jahrelangem Versteckspiel hat das Bundesverfassungsgericht am 5. November sein <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2019\/11\/ls20191105_1bvl000716.html\">Urteil zur Verfassungsm&auml;&szlig;igkeit von Sanktionen<\/a> im SGB II von sogenannten Hartz-IV-Empf&auml;ngern verk&uuml;ndet. &Uuml;ber 4 Jahre hinweg hatte sich das BVerfG mit strategischen Tricks und Kniffen der Entscheidung entzogen, doch nun gab es keine M&ouml;glichkeit des Ausweichens mehr. Ein Kommentar von <strong>Lutz Hausstein<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_8124\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-56320-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/191113_Mit_70_Prozent_Menschenwuerde_leben_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/191113_Mit_70_Prozent_Menschenwuerde_leben_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/191113_Mit_70_Prozent_Menschenwuerde_leben_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/191113_Mit_70_Prozent_Menschenwuerde_leben_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=56320-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/191113_Mit_70_Prozent_Menschenwuerde_leben_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"191113_Mit_70_Prozent_Menschenwuerde_leben_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Die Entscheidung, nach der Sanktionen in H&ouml;he von 60 Prozent des Regelbetrages &ndash; und erst recht Vollsanktionen von 100 Prozent &ndash; nicht mit der Verfassung vereinbar sind, ist ein wohlverdiente Backpfeife f&uuml;r all die Politiker, Wirtschaftsvertreter und Journalisten, die seit 15 Jahren permanent alle sachlichen Gegenargumente ignoriert haben und eine angebliche Recht- und Verfassungsm&auml;&szlig;igkeit dieser menschenrechtswidrigen Sanktionen zu betonen nicht m&uuml;de wurden. Dass dieselben Politiker sogleich wieder neue sprachliche Verrenkungen zelebrierten, nach denen man das Urteil begr&uuml;&szlig;e und ja schon immer ein bisschen dagegen war, ist daher bezeichnend. Dies sei hier aber nur als Randnotiz angemerkt.<\/p><p>F&uuml;r die Lage der Betroffenen ist das Urteil zweifellos eine Verbesserung &ndash; nicht weniger, aber auch nicht mehr. Denn immer noch laviert des BVerfG mit seiner Entscheidung zwischen der recht eindeutigen Vorgabe des Grundgesetzes und den Interessen der politischen Parteien. Ja, mehr noch: Es f&uuml;hrt in seinen Begr&uuml;ndungen innerhalb des Urteils zu seiner konkreten Anwendung die im selben Urteil vorangestellte Pr&auml;ambel ad absurdum. Den Fokus m&ouml;chte ich hierbei auf die folgenden beiden S&auml;tze richten:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz. Die den Anspruch fundierende Menschenw&uuml;rde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich &bdquo;unw&uuml;rdiges&ldquo; Verhalten nicht verloren.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Inhaltlich Gleiches hatte auch schon das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 (!) festgestellt, als es unter seinem damaligen Vorsitzenden Hans-J&uuml;rgen Papier das <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/entscheidungen\/ls20100209_1bvl000109.html\">&bdquo;menschenw&uuml;rdige Existenzminimum&ldquo; als &bdquo;unverf&uuml;gbar&ldquo;<\/a> bezeichnete. Zum selben Ergebnis kam ich auch in meinen Befassungen zum Thema Sanktionen im <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=15274\">November 2012<\/a> sowie im <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=48376\">Januar 2019<\/a>, mit jeweils unterschiedlichen Argumentationen.<\/p><p>Wie nun allerdings das BVerfG einerseits in den vorangesetzten Leits&auml;tzen feststellen kann, dass die Menschenw&uuml;rde selbst durch vermeintlich &bdquo;unw&uuml;rdiges&ldquo; Verhalten nicht verlorengehen kann, ja &bdquo;selbst denen nicht abgesprochen werden [kann], denen schwerste Verfehlungen vorzuwerfen sind&ldquo; (Rn. 120), um anschlie&szlig;end dennoch eine K&uuml;rzung des die Menschenw&uuml;rde definierenden Existenzminimums um 30 Prozent als zul&auml;ssig zu erkl&auml;ren, l&auml;sst auch mich ratlos zur&uuml;ck. Man schlie&szlig;t etwas per Definition aus, um es anschlie&szlig;end dennoch explizit zuzulassen. Ist das diese viel beschriebene Quadratur des Kreises, deren Formel das Bundesverfassungsgericht nun mit seinem Urteil entdeckt hat?<\/p><p>Dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteilstext diesen unaufl&ouml;sbaren Widerspruch mithilfe eines &bdquo;Nachranggrundsatzes&ldquo;, welcher auf die Mitwirkungspflichten der Leistungsberechtigten verweist, nicht zu heilen vermag, sollte bei einer Bewertung nicht unber&uuml;cksichtigt gelassen werden. Wie das BVerfG im Urteil ausf&uuml;hrt, verletzen die Leistungsberechtigten &hellip;<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;ihre Pflichten, wenn sie sich trotz Rechtsfolgenbelehrung nicht an die Eingliederungsvereinbarung halten, wenn sie sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder ein gef&ouml;rdertes Arbeitsverh&auml;ltnis aufzunehmen, fortzuf&uuml;hren oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern oder wenn sie eine zumutbare Ma&szlig;nahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antreten, abbrechen oder Anlass f&uuml;r den Abbruch gegeben haben.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Wenn all diese aufgef&uuml;hrten Mitwirkungspflichten also trotz der vorangestellten Leits&auml;tze Sanktionen rechtfertigen, mithin in dieser Logik also nicht unter &bdquo;vermeintlich &bdquo;unw&uuml;rdiges&ldquo; Verhalten&ldquo; fallen, sondern offensichtlich etwas noch Verwerflicheres als &bdquo;unw&uuml;rdiges Verhalten&ldquo; darstellen, w&auml;re eine kleine Liste, ausgefertigt vom Bundesverfassungsgericht, schon einmal interessant, was dieses denn als unw&uuml;rdiges Verhalten in diesem Kontext definieren w&uuml;rde. S&auml;mtliche Versuche, die ich unternommen habe, um dementsprechend geartete F&auml;lle von unw&uuml;rdigem Verhalten zu konstruieren, musste ich kurz darauf wegen akuten Lachanf&auml;llen wieder abbrechen, so absurd waren diese Fiktionen. Ich m&ouml;chte die Leser von diesen meinen Ideen verschonen, waren diese doch allzu kafkaesk.<\/p><p>Doch auch abseits dieser Unlogik gibt es noch einen Aspekt, der bei dieser Betrachtung Ber&uuml;cksichtigung verdient. In den Studien &bdquo;Was der Mensch braucht&ldquo; habe ich mich wiederholt der H&ouml;he des Existenzminimums gewidmet, <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=26257\">zuletzt 2015<\/a>. Neben der grunds&auml;tzlichen Kritik an der Art des Berechnungsverfahrens habe ich dort den Nachweis gef&uuml;hrt, dass das durch den Regelbedarf definierte Existenzminimum erheblich zu niedrig &bdquo;berechnet&ldquo; ist und dass der damalige Regelbedarf von 399 Euro nicht einmal vollst&auml;ndig das physische Existenzminimum (dort bezeichnet als &bdquo;unabweisbare existenzielle Kosten&ldquo;) deckt. Darf also der derzeitige Regelbedarf aufgrund des BVerG-Urteils auch weiterhin um bis zu 30 Prozent unterschritten werden, ergibt sich daraus eine massive Unterschreitung schon allein des physischen Existenzminimums, wenn man die realistischere Berechnungsmethode des Warenkorbmodells zugrunde legt.<\/p><p>Das (gew&uuml;nschte?) Hauptergebnis dieses BVerG-Urteils d&uuml;rfte vor allem aber das folgende sein: Mit dem Urteil ist auf Jahre hinaus die vollst&auml;ndige Abschaffung von Sanktionen &uuml;ber den Rechtsweg &uuml;ber das BVerfG verbaut worden. Ohne mich dabei allzu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen, bin ich davon &uuml;berzeugt, dass das der Hauptgrund daf&uuml;r ist, dass das Urteil so gefallen ist, wie es gefallen ist.<\/p><p>Politiker wie Medien werden bei zuk&uuml;nftigen Forderungen zu einer vollst&auml;ndigen Abschaffung von Sanktionen auf das soeben ergangene BVerfG-Urteil verweisen und die angebliche Verfassungsm&auml;&szlig;igkeit von 30-Prozent-Sanktionen betonen. Und m&ouml;gliche neue Klagen von Betroffenen &ndash; denn nur diese haben als unmittelbar Betroffene &uuml;berhaupt das Recht zur Klage, und zwar auch genau nur dann, wenn sie selbst von Sanktionen betroffen sind &ndash; werden den langwierigen Prozess durch alle sozialrechtlichen Instanzen durchlaufen m&uuml;ssen, mit allen rechtlichen Untiefen hierbei, um dann nach einer mehr oder minder gro&szlig;en Anzahl von Jahren endlich vor dem Bundesverfassungsgericht landen zu k&ouml;nnen. Mit der weiteren Verz&ouml;gerung von m&ouml;glicherweise mehreren Jahren, so wie im aktuellen Fall, bis das BVerfG dann endg&uuml;ltig ein (erneutes) Urteil f&auml;llen w&uuml;rde. Unter Ber&uuml;cksichtigung aller Vorinstanzen ben&ouml;tigte das aktuelle Urteil von der Verh&auml;ngung der beklagten Sanktionen bis zum jetzigen Entscheid durch das BVerfG rund f&uuml;nfeinhalb Jahre. Wie schwer es &uuml;berhaupt ist, ein solche Grundsatzentscheidung bis vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen, davon kann Ralph Boes ein Lied singen, der &uuml;ber Jahre hinweg, zuletzt mit der von ihm als <a href=\"http:\/\/grundrechte-brandbrief.de\/Meldungen\/2015-xx-Tagebuch.htm\">&bdquo;Sanktionshungern&ldquo;<\/a> bezeichneten Aktion, erfolglos versucht hat, diesen Rechtsweg zu erzwingen.<\/p><p>Die derzeitige Rechtslage wurde mit diesem jetzigen Urteil also auf viele Jahre hinaus betoniert. &Auml;nderungen &uuml;ber den Weg der Sozialrechtssprechung sind demzufolge absehbar verbaut, alternativ w&auml;ren sie nur &uuml;ber den politischen Entscheidungsprozess, also &uuml;ber das Parlament und den Gesetzgeber, erreichbar. Wobei mir jedoch sofort wieder das alte <a href=\"https:\/\/www.aphorismen.de\/zitat\/148194\">Sprichwort vom Sumpf und den Fr&ouml;schen<\/a> einf&auml;llt &hellip;<\/p><p>Titelbild: Frank Wagner\/shutterstock.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach jahrelangem Versteckspiel hat das Bundesverfassungsgericht am 5. November sein <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2019\/11\/ls20191105_1bvl000716.html\">Urteil zur Verfassungsm&auml;&szlig;igkeit von Sanktionen<\/a> im SGB II von sogenannten Hartz-IV-Empf&auml;ngern verk&uuml;ndet. &Uuml;ber 4 Jahre hinweg hatte sich das BVerfG mit strategischen Tricks und Kniffen der Entscheidung entzogen, doch nun gab es keine M&ouml;glichkeit des Ausweichens mehr. Ein Kommentar von <strong>Lutz Hausstein<\/strong>.<\/p>\n<p><em>Dieser Beitrag ist<\/em><\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=56320\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":56321,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[105,107,186,126,140,161],"tags":[308,418,890,214,307],"class_list":["post-56320","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-aktuelles","category-audio-podcast","category-bundesverfassungsgerichtverfassungsgerichtshof","category-erosion-der-demokratie","category-hartz-gesetze-buergergeld-grundsicherung","category-wertedebatte","tag-existenzminimum","tag-grundgesetz","tag-menschenwuerde","tag-regelsatz","tag-sanktionen"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/shutterstock_1508995106.jpg","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/56320","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=56320"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/56320\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":56332,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/56320\/revisions\/56332"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/56321"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=56320"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=56320"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=56320"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}