{"id":56717,"date":"2019-11-28T11:00:45","date_gmt":"2019-11-28T10:00:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=56717"},"modified":"2019-11-28T16:10:19","modified_gmt":"2019-11-28T15:10:19","slug":"schlechter-gewinner-regierung-obsiegt-im-rechtsstreit-gegen-autobahnbetreiber-und-privatisiert-trotzdem-munter-weiter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=56717","title":{"rendered":"Schlechter Gewinner. Regierung obsiegt im Rechtsstreit gegen Autobahnbetreiber und privatisiert trotzdem munter weiter."},"content":{"rendered":"<p>Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle stehen der Autobahngesellschaft &bdquo;A1 Mobil&ldquo; keine millionenschweren Nachzahlungen durch die Bundesrepublik wegen entgangener Einnahmen bei der Bewirtschaftung der sogenannten Hansalinie zu. Das ist gut so, aber l&auml;ngst kein Garant daf&uuml;r, dass der Bund am Ende nicht doch als Zahlmeister einspringt &ndash; sei es, um die Profite der Investoren oder den Betrieb des Streckenabschnitts zu sichern. Wie die Sache ausgeht, h&auml;ngt dabei von mancherlei ab: Wie lange halten die Gl&auml;ubiger still? Was f&uuml;hren Hedgefonds im Schilde? Und f&uuml;r wie dumm lassen sich die B&uuml;rger verkaufen? Denn eines will die Bundesregierung ganz sicher nicht: Den Ausverkauf der Fernstra&szlig;en stoppen. Von <strong>Ralf Wurzbacher<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_1046\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-56717-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/191128_Schlechter_Gewinner_Regierung_obsiegt_im_Rechtsstreit_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/191128_Schlechter_Gewinner_Regierung_obsiegt_im_Rechtsstreit_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/191128_Schlechter_Gewinner_Regierung_obsiegt_im_Rechtsstreit_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/191128_Schlechter_Gewinner_Regierung_obsiegt_im_Rechtsstreit_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=56717-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/191128_Schlechter_Gewinner_Regierung_obsiegt_im_Rechtsstreit_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"191128_Schlechter_Gewinner_Regierung_obsiegt_im_Rechtsstreit_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Schwerer Ausnahmefehler auf dem Privatisierungshighway. Die sonst wie geschmiert laufende Selbstbedienungs- und Bereicherungsmaschine f&uuml;r profithungrige Investoren hat einen Spielverderber namens deutsche Gerichtsbarkeit auf den Plan gerufen. Am Dienstag entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle, dass der Autobahnbetreiber &bdquo;A1 Mobil&ldquo; auf seiner Forderung von &uuml;ber 700 Millionen Euro gegen&uuml;ber dem Bund sitzenbleibt &ndash; vorerst. Diese Summe verlangt die Gesellschaft von der BRD als Entsch&auml;digung f&uuml;r entgangene Einnahmen bei der Bewirtschaftung eines Streckenabschnitts zwischen Hamburg und Bremen. Die Richter machten den Kl&auml;gern einen Strich durch die Rechnung und urteilten in dankenswerter Klarheit: Unternehmer tragen ein unternehmerisches Risiko, selbst dann, wenn sie mit dem Staat Gesch&auml;fte machen. <\/p><p>Die &bdquo;A&thinsp;1 mobil GmbH&ldquo; betreibt die sogenannte Hansalinie, ein 73 Kilometer langes Autobahnteilst&uuml;ck in Norddeutschland, das sie von 2008 bis 2012 im Rahmen einer &ouml;ffentlich-privaten Partnerschaft (&Ouml;PP) sechsspurig ausgebaut hatte. Im Gegenzug soll das Konsortium aus dem britischen Infrastrukturfonds John Laing und der deutschen Johann-Bunte-Bauunternehmung 30 Jahre lang mit Erl&ouml;sen aus der Lkw-Maut verg&uuml;tet werden. Eines hatten die Macher bei dem Deal allerdings nicht auf dem Zettel: Die Weltwirtschaft. Im Gefolge der globalen Finanzkrise von 2008 bretterten weniger Brummis als geplant &uuml;ber den Asphalt und brach der G&uuml;terverkehr in angeblich &bdquo;nie dagewesener Form&ldquo; ein. Ergo sprudelten die Profite nicht wie erw&uuml;nscht und geriet die Gesellschaft in eine, wie es hei&szlig;t, &bdquo;existenzbedrohende Situation&ldquo;.<\/p><p><strong>778 Millionen Euro<\/strong><\/p><p>Ihr erstes Opfer forderte die Schieflage 2014. Der Industriedienstleister Bilfinger SE, der anfangs noch als dritter Investor im Boot sa&szlig;, ging von Bord, &uuml;berlie&szlig; seine Anteile den beiden Verbliebenen und beendete sein Engagement mit einem Verlust von 34 Millionen Euro. Schwer gezeichnet schrieb der Baukonzern gleich das ganze Gesch&auml;ftsmodell ab. &bdquo;Stra&szlig;enbau unter &Ouml;PP-Vorzeichen ist f&uuml;r uns k&uuml;nftig ausgeschlossen.&ldquo; Angesichts der weiteren Ereignisse mutet dieser Abgang wie der eines fairen Verlierers an. <\/p><p>Johann Bunte und Lohn Laing wollten das Feld nicht so einfach r&auml;umen. Nachdem seit 2010  mehrere Schlichtungsrunden mit dem Bundesverkehrsministerium gescheitert waren, gingen die Betreiber im August 2017 aufs Ganze und erhoben Klage vor dem Landesgericht (LG) Hannover. Ihre Argumentation: Die 2008er Wirtschaftskrise als Ausl&ouml;ser des Gewinneinbruchs sei ein nicht vorhersehbares Risiko gewesen und k&ouml;nne deshalb nicht einseitig getragen werden. Neben Schadensersatz machte die Gesellschaft eine Nachbesserung der Verg&uuml;tung f&uuml;r den Betrieb der Strecke geltend, woraus sich eine Gesamtforderung von 778 Millionen ergibt.<\/p><p><strong>Pacta sunt servanda<\/strong><\/p><p>Im September 2018 verwarf das Landgericht den Vorsto&szlig;: Eine Anpassung des Vertrages wegen eines sogenannten Wegfalls der Gesch&auml;ftsgrundlage komme nicht in Betracht, da der Bund das &bdquo;Verkehrsmengenrisiko nicht habe &uuml;bernehmen wollen&ldquo;, <a href=\"https:\/\/www.landgericht-hannover.niedersachsen.de\/aktuelles_und_presseinformationen\/presseinformationen\/klage-von-a1-mobil-gegen-den-bund-abgewiesen-168597.html\">befanden die Richter<\/a>. Dieser Sichtweise schloss sich im Berufungsverfahren nun auch der 13. Zivilsenat des OLG an. Demnach liege das Risiko &bdquo;ausschlie&szlig;lich und unbegrenzt&ldquo; auf Seiten des Konsortiums. Der Gewinnm&ouml;glichkeit des Kl&auml;gers h&auml;tten entsprechende Verlustrisiken gegen&uuml;bergestanden, die er bewusst in Kauf genommen habe, <a href=\"https:\/\/oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de\/startseite\/aktuelles\/presseinformationen\/ausbau-der-bab-1-bund-muss-keine-hohere-vergutung-zahlen-182983.html\">erl&auml;uterte ein Gerichtssprecher den Entscheid in einer Medienmitteilung<\/a>. <\/p><p>Daraus sticht ein Satz hervor: &bdquo;Dementsprechend erscheine es fernliegend, dass die Parteien bei Vertragsschluss &uuml;bersehen haben k&ouml;nnten, dass das &ndash; wenn auch m&ouml;glicherweise eher geringe &ndash; Risiko eines starken Verkehrsmengenr&uuml;ckgangs w&auml;hrend der Vertragslaufzeit bestand.&ldquo; Das klingt drollig, aber zielt auf den Kern dessen, was man unternehmerisches Risiko nennt.  Gesch&auml;ftemachen ist eben nicht immer ein Selbstl&auml;ufer, manchmal kommen Dinge dazwischen, die einem die Tour vermasseln k&ouml;nnen. Und wenn in den Kontrakten f&uuml;r diese und jene Eventualit&auml;t keine Vorkehrungen getroffen wurden, dann darf der Schaden auch nicht auf den Vertragspartner abgew&auml;lzt werden. Pacta sunt servanda, Vertr&auml;ge sind einzuhalten, Punkt, Aus.<\/p><p><strong>Gl&auml;ubiger halten still<\/strong><\/p><p>Aber folgt daraus, dass in diesem Fall &ndash; ausnahmsweise einmal &ndash; der Staat als Gewinner vom Platz geht? Wohl kaum. Noch ist nicht klar, wie die Sache juristisch weitergeht. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. Damit bleibt den Unterlegenen noch die M&ouml;glichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anzustrengen. Der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer von &bdquo;A1 Mobil&ldquo;, Ralf Schmitz, &auml;u&szlig;erte nach dem Gerichtstermin, man habe mit dem Urteil gerechnet, werde die Begr&uuml;ndung gr&uuml;ndlich pr&uuml;fen und dann sehen, wie man weiter verf&auml;hrt. W&uuml;rde man den BGH anrufen, k&ouml;nnte sich der Streit mithin noch &uuml;ber Jahre hinziehen.<\/p><p>Fast noch gr&ouml;&szlig;ere Ungewissheiten birgt allerdings das Szenario, dass das Konsortium pleite geht. Auf Schmitz` neueste Beteuerung, Insolvenzgefahr bestehe &bdquo;auf keinen Fall&ldquo;, der Betrieb werde &bdquo;in der gewohnt guten Qualit&auml;t fortgesetzt&ldquo;, <a href=\"https:\/\/www.weser-kurier.de\/bremen\/bremen-wirtschaft_artikel,-millionenklage-von-autobahnbetreiber-a1-mobil-abgewiesen-_arid,1878303.html\">sollte man nicht allzu viel geben<\/a>. Davor galt stets die Sprachregelung, die Zahlungsunf&auml;higkeit der Gesellschaft werde allein durch ein Stillhalteabkommen mit den finanzierenden Banken verhindert. Das sollte allerdings blo&szlig; f&uuml;r die Dauer des Rechtsstreits Bestand haben, wohl in der Erwartung, dass die Gerichte die Dinge im Sinne der Gl&auml;ubiger regeln. In den fr&uuml;heren Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren haben immerhin drei Richter die Auffassung vertreten, der Bund m&uuml;sse die Vertr&auml;ge zum Vorteil der Investoren korrigieren. <\/p><p><strong>&bdquo;Ein echtes Schn&auml;ppchen&ldquo;<\/strong><\/p><p>Aber was passiert, wenn die Geldgeber den Geldhahn zudrehen? Wird dann der Betrieb auf der Hansalinie einfach eingestellt? Ganz bestimmt nicht. In diesem Falle m&uuml;sste der Bund zwangsl&auml;ufig in die Bresche springen &ndash; zu gegenw&auml;rtig nicht kalkulierbaren Kosten. Hier offenbart sich der erpresserische Charakter solcher Privatisierungsdeals. Weil man Bundesstra&szlig;en und Autobahnen im Ernstfall nicht sich selbst &uuml;berlassen kann und sie &auml;hnlich den Gro&szlig;banken &bdquo;too big to fail&ldquo; sind, haftet am Ende immer der Steuerzahler. Das gilt im Erfolgsfall wie beim Scheitern: Entweder begleicht er die bei solchen Gesch&auml;ften &uuml;berzogenen Profite der Investoren oder eben die Sch&auml;den und Folgekosten, sobald ein Gesch&auml;ft platzt. <\/p><p>Wobei ein Bankrott von &bdquo;A1 Mobil&ldquo; m&ouml;glicherweise die f&uuml;r den Staat g&uuml;nstigere Variante w&auml;re. Wie die &bdquo;WirtschaftsWoche&ldquo; (WiWo) vor &uuml;ber zwei Jahren berichtete, soll die Bundesregierung im Fall der Hansalinie ein Sonderk&uuml;ndigungsrecht haben, <a href=\"https:\/\/www.wiwo.de\/politik\/deutschland\/autobahn-a-1-bund-hat-sonderkuendigungsrecht-bei-oepp-projekt-a1-mobil\/20360656.html\">falls die Gesellschaft vor die Wand f&auml;hrt<\/a>. Dann k&ouml;nne der Bund den Autobahnabschnitt f&uuml;r 60 Prozent der sonst anfallenden Fremdkapitalkosten &uuml;bernehmen, schrieb das Blatt und bezifferte den Preis mit einem &bdquo;dreistelligen Millionenbetrag&ldquo;. Dagegen belaufen sich die geplanten Gesamtkosten auf 1,3 Milliarden Euro. Die Zeitung zitierte Enak Ferlemann (CDU), Staatssekret&auml;r im Bundesverkehrsministerium, mit den Worten: &bdquo;Das w&auml;re ein echtes Schn&auml;ppchen.&ldquo; Allerdings sagte er dies im Vorfeld der Bundestagswahl, w&auml;hrend der CDU-Mann sonst als gl&uuml;hender &Ouml;PP-Verfechter in Erscheinung tritt.  <\/p><p><strong>Traumrenditen von 30 Prozent<\/strong><\/p><p>Am Dienstag demonstrierte Ferlemann Zufriedenheit mit dem Gerichtsbeschluss und bemerkte durchaus treffend: &bdquo;Wenn sich Chancen der Privaten realisieren, kommt auch niemand auf die Idee, von unerwartet hohen Einnahmen etwas an den Vertragspartner abzugeben.&ldquo; Unerw&auml;hnt lie&szlig; er dabei, dass das Rezept, private Investoren mittels &Ouml;PP zu Traumprofiten zu verhelfen, in seiner Zust&auml;ndigkeit als rechte Hand seiner Ressortchefs Peter Ramsauer, Alexander Dobrindt und Andreas Scheuer (alle CSU) ma&szlig;geblich vorangetrieben wurde. Die Initiative Gemeingut in B&uuml;rgerInnenhand (GiB) hatte vor zwei Jahren Interna publik gemacht, wonach &bdquo;A1 Mobil&ldquo; f&uuml;r die Dauer des 30-j&auml;hrigen Engagements mit einer durchschnittlichen Rendite von 30 Prozent j&auml;hrlich <a href=\"https:\/\/www.jungewelt.de\/artikel\/318958.goldrausch-auf-der-a1.html?sstr=a%7Cmobil\">auf das eingesetzte Kapital kalkuliert<\/a>. Alles in allem fixierten die Macher die Aussch&uuml;ttungen auf 464 Millionen Euro &ndash; bei rund 50 Millionen Euro Eigenkapitaleinsatz. In solchen Gr&ouml;&szlig;enordnungen wagte nicht einmal Ex-Deutsche-Bank-Boss Josef Ackermann zu denken. <\/p><p>Die fragliche Aufstellung war laut GiB Teil der Klageschrift der Gesellschaft gegen den Bund sowie des Finanzierungskonzepts, mit dem sie sich seinerzeit in der Ausschreibung um den Auftrag bewarb. Dass sie damit den Zuschlag erhielt, belegt einmal mehr eindr&uuml;cklich, in welch schlechten H&auml;nden sich das Geld der Steuerzahler befindet. Aber das Verschleudern staatlicher Mittel zugunsten der Privaten hat System und folgt einem klammheimlichen Masterplan, wonach sich der Staat seiner ureigensten Aufgaben zu entledigen hat und profitgierige Investoren diese zu weit &uuml;berh&ouml;hten Kosten zu erledigen haben.  <\/p><p><strong>Diskussion zur Unzeit<\/strong><\/p><p>Vor zwei Wochen erst musste die Bundesregierung auf Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke anhand eigener Zahlen einr&auml;umen, dass von Privaten betriebener Stra&szlig;enbau nahezu ausnahmslos teurer als vergleichbare Unternehmungen in staatlicher Regie ist. Demnach sprengen zw&ouml;lf von f&uuml;nfzehn laufenden oder geplanten &Ouml;PP-Projekten <a href=\"https:\/\/www.spiegel.de\/wirtschaft\/soziales\/private-autobahn-projekte-linke-kritisiert-milliarden-mehrkosten-a-1296601.html\">den urspr&uuml;nglich veranschlagten Ausgabenrahmen<\/a>. Bei den laufenden sind es zehn von elf. Spitzenreiter ist ein Streckenteil zwischen Ulm und Augsburg, der statt der vorgesehenen 850 Millionen mindestens 1,348 Milliarden verschlingen wird. Selbst bei in der Planungsphase befindlichen Vorhaben sind die einstigen Ma&szlig;gaben schon Makulatur. Insgesamt sind in nur 15 F&auml;llen &ndash; Stand jetzt &ndash; 3,2 Milliarden Euro an Mehrkosten aufgelaufen. Dabei ziehen die Kosten erfahrungsgem&auml;&szlig; nach hinten heraus noch einmal drastisch an. Gelernt wird daraus nichts: Im Bundeshaushalt f&uuml;r 2020 sind f&uuml;r die n&auml;chsten Jahre fast sechs Milliarden Euro f&uuml;r vier neue &Ouml;PP-Autobahnprojekte vorgesehen. <\/p><p>Dass mit der Hansalinie ausgerechnet die einst hochgejubelte &Ouml;PP-Vorzeigeunternehmung in die Schlagzeilen geriet, war und ist ein schwerer Schlag f&uuml;r die Privatisierungslobby. Das Projekt ist das bislang gr&ouml;&szlig;te seiner Art und galt bisher, weil der Streckenteil so rasant modernisiert wurde, als Musterbeispiel f&uuml;r die behauptete Zweckm&auml;&szlig;igkeit, privates Kapital f&uuml;r Ausbau und Erhalt der &ouml;ffentlichen Infrastruktur einzubinden. An der sch&ouml;nen M&auml;r darf nicht ger&uuml;ttelt werden. Obwohl sich erste Schwierigkeiten schon 2010 abzeichneten, tat Ex-Minister Dobrindt noch im Fr&uuml;hjahr 2017 so, als w&uuml;sste er von nichts. Denn zuf&auml;llig (oder nicht) kochte das Thema genau zu der Zeit hoch, als sich die Gro&szlig;e Koalition anschickte, den Ausverkauf der deutschen Fernstra&szlig;en mittels einer privatrechtlich verfassten AutobahngeselIschaft in Bundeshoheit zu zentralisieren und zu intensivieren. Die Mitte 2017 beschlossene und bis 2021 zu installierende &bdquo;Infrastrukturgesellschaft Verkehr&ldquo; soll in gro&szlig;em Stil private Investoren an Land ziehen und &Ouml;PPs zum Standardmodell im Stra&szlig;enbau machen. Wer so Gro&szlig;es vorhat, kann es sich eigentlich nicht leisten, wenn das beste Pferd im Stall die Gr&auml;tsche macht. <\/p><p><strong>Hedgefonds in Lauerstellung<\/strong><\/p><p>Auch deshalb d&uuml;rfte es so schnell nicht zum ganz gro&szlig;en Knall kommen. Denn an einer Pleite von &bdquo;A1 Mobil&ldquo; hat weder die Bundesregierung ein Interesse noch die Wirtschaft. Der Imageschaden k&ouml;nnte einfach zu gro&szlig; und eine kommende Koalition, wom&ouml;glich unter Beteiligung der sich betont &Ouml;PP-kritisch gebenden Gr&uuml;nen, versucht sein, dem Treiben ein Ende zu setzen. Dabei gilt es doch, ein Versprechen einzul&ouml;sen, n&auml;mlich das, mit der Autobahn-AG &bdquo;hochprofitable Anlagem&ouml;glichkeiten&ldquo; f&uuml;r von Niedrigzinsen gebeutelte Banken und Versicherungen &bdquo;zur St&auml;rkung von Investitionen in Deutschland&ldquo; zu erschlie&szlig;en. So jedenfalls lautet der Auftrag der 2014 durch Ex-Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) eingesetzten sogenannten Fratzscher-Kommission aus marktliberalen &Ouml;konomen und Vertretern der Finanzbranche, die den Plan ausgeheckt hatte. <\/p><p>Wird der Wirklichkeit, w&auml;re das ein Fest f&uuml;r alle m&ouml;glichen Finanzjongleure. Umgekehrt k&ouml;nnen die bei Unbotm&auml;&szlig;igkeit ziemlich ungem&uuml;tlich werden: Vor zwei Jahren machten Meldungen die Runde, wonach 20 bis 30 Hedgefonds die Kredite der &bdquo;A1-Mobil&ldquo;-Gl&auml;ubiger an sich rei&szlig;en und die offenen Rechnungen <a href=\"https:\/\/www.sueddeutsche.de\/wirtschaft\/autobahn-finanzinvestoren-greifen-nach-deutscher-autobahn-1.3658328\">auf eigene Faust eintreiben wollten<\/a>. Damit k&ouml;nnten k&uuml;nftig sogar die rabiatesten Hasardeure im globalen Finanzkasino nach den deutschen Autobahnen greifen. &bdquo;Heuschrecken&ldquo; wie Aurelius oder Davidson Kempner hatten in der Vergangenheit schon L&auml;nder wie Argentinien durch das Wetten auf einen Staatsbankrott an den Rande des Ruins getrieben. Derlei macht gewiss auch auf die Bundesregierung Eindruck und wom&ouml;glich haben die Gl&auml;ubiger auch deshalb so lange stillgehalten, weil sie ahnen (oder wissen), dass die Politik sich ihrer Belange am Ende doch annehmen wird.   <\/p><p><strong>V-Modell macht Investor froh<\/strong><\/p><p>Abseits des Gerichtssaals bleibt schlie&szlig;lich immer noch die M&ouml;glichkeit einer einvernehmlichen Einigung. Das Landgericht Hannover hatte im Mai des Vorjahres einen Vergleich vorgeschlagen, bei dem beide Seiten die Finanzierungsl&uuml;cke je zur H&auml;lfte zu stopfen h&auml;tten und &bdquo;A1 Mobil&ldquo; von g&uuml;nstigeren Verg&uuml;tungsmodalit&auml;ten profitieren sollte. Die Vertreter des Bundes gingen darauf nicht ein, was indes keine Absage f&uuml;r alle Ewigkeit bedeuten muss. Es gibt bereits Beispiele daf&uuml;r, dass Vertr&auml;ge nachtr&auml;glich zugunsten der Betreiber angepasst wurden, etwa im Fall des Warnow-Tunnels in Rostock. Weil die Gesch&auml;fte nicht so liefen wie erhofft, erzwangen die Investoren eine Verl&auml;ngerung der Laufzeit von 30 auf 50 Jahre sowie eine Verdopplung der Mautgeb&uuml;hren. <\/p><p>Das k&ouml;nnte Schule machen. Tats&auml;chlich sollen mindestens drei weitere mit dem sogenannten Ausbaumodell (A-Modell, Verg&uuml;tung &uuml;ber Mauterl&ouml;se) realisierte &Ouml;PP-Projekte &bdquo;Finanzierungsengp&auml;sse&ldquo; haben &ndash; dies betrifft die A 4, A 5 und A 8. Gemeingut in B&uuml;rgerInnenhand hat das Risiko f&uuml;r den Steuerzahler hochgerechnet: Bei derzeit rund 30 Milliarden Euro &Ouml;PP-Volumen warteten &bdquo;auf uns noch Mehrkosten und Nachforderungen von wenigstens 20 Milliarden Euro&ldquo;. Allerdings haben die Verantwortlichen l&auml;ngst vorgesorgt, damit die Investoren gleich den gew&uuml;nschten Schnitt machen und sich l&auml;stige Rechtsstreitigkeiten f&uuml;r die Zukunft er&uuml;brigen. Das A-Modell ist n&auml;mlich selbst ein Auslaufmodell. Seit 2009 vergibt die Regierung nur noch Auftr&auml;ge nach dem Verf&uuml;gbarkeitsmodell (V-Modell). Die Verg&uuml;tung erfolgt dabei &bdquo;verkehrsmengenunabh&auml;ngig&ldquo; und bemisst sich an der Verf&uuml;gbarkeit, sprich der Qualit&auml;t der Autobahnen. Dann klingelt die Kasse, egal, was passiert. Selbst bei Weltwirtschaftskrisen. Denn die n&auml;chste kommt bestimmt. <\/p><p>Titelbild: Mike Mareen\/shutterstock.com<\/p><p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg08.met.vgwort.de\/na\/db9f11e085fe4dd5a83c79439bbf300d\" alt=\"\" title=\"\" height=\"1\" width=\"1\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle stehen der Autobahngesellschaft &bdquo;A1 Mobil&ldquo; keine millionenschweren Nachzahlungen durch die Bundesrepublik wegen entgangener Einnahmen bei der Bewirtschaftung der sogenannten Hansalinie zu. 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