{"id":57899,"date":"2020-01-23T09:00:07","date_gmt":"2020-01-23T08:00:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=57899"},"modified":"2020-01-23T10:53:50","modified_gmt":"2020-01-23T09:53:50","slug":"wie-politisch-duerfen-gemeinnuetzige-vereine-agieren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=57899","title":{"rendered":"Wie politisch d\u00fcrfen gemeinn\u00fctzige Vereine agieren?"},"content":{"rendered":"<p>Aberkennung der Gemeinn&uuml;tzigkeit bremst kritisch-b&uuml;rgerschaftliches Engagement per Steuerrecht aus und schadet einer lebendigen Demokratie. W&auml;hrend &bdquo;attac&ldquo; und &bdquo;VVN-BdA&ldquo; um ihren Status k&auml;mpfen m&uuml;ssen, gelten neoliberale und extrem rechte Vereine weiterhin unangefochten als &bdquo;gemeinn&uuml;tzig&ldquo;. Von <strong>Rolf G&ouml;ssner<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\nIm vergangenen Jahr ist etlichen linksprogressiven Vereinen durch die zust&auml;ndigen Finanz&auml;mter die Gemeinn&uuml;tzigkeit aberkannt und entzogen worden &ndash; mit existentiellen Folgen f&uuml;r die betroffenen Organisationen. Es handelt sich nach Auffassung des Autors Rolf G&ouml;ssner (Rechtsanwalt\/Publizist, Internationale Liga f&uuml;r Menschenrechte) um ein staatliches Ausbremsen kritisch-b&uuml;rgerschaftlichen Engagements mit den Mitteln des Steuerrechts und um einen Angriff auf Netzwerke demokratischer Willens- und Meinungsbildung. <\/p><p><strong>&bdquo;Attac&ldquo;-Urteil des Bundesfinanzhofs: Kehrtwende im Gemeinn&uuml;tzigkeitsrecht?<\/strong><\/p><p>Das globalisierungskritische Netzwerk &bdquo;Attac&ldquo; war seit seiner Gr&uuml;ndung Anfang der 2000er Jahre als gemeinn&uuml;tzig anerkannt. Zweck der Vereinigung ist &bdquo;die F&ouml;rderung des Schutzes der Umwelt und des Gemeinwesens, der Demokratie und der Solidarit&auml;t, dies unter besonderer Ber&uuml;cksichtigung der &ouml;konomischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Globalisierung&ldquo;, so &bdquo;Attac&ldquo;-Anwalt Dr. Till M&uuml;ller-Heidelberg (&bdquo;vorg&auml;nge&ldquo; 227\/2019, S. 157 ff.). Und weiter: &bdquo;Au&szlig;erdem f&ouml;rdert der Verein die V&ouml;lkerverst&auml;ndigung und den Frieden. Hierzu betreibt der Verein Aufkl&auml;rungs- und &Ouml;ffentlichkeitsarbeit zu den Themen Nord-\/S&uuml;d-Differenz und Entwicklung, Umweltschutz und Nachhaltigkeit &hellip; und weltweite Gerechtigkeit.&ldquo; Mit seinem Engagement f&uuml;r eine demokratische Kontrolle der Wirtschaft, f&uuml;r soziale Gerechtigkeit und &ouml;kologische Nachhaltigkeit verteidige &bdquo;Attac&ldquo; das Gemeinwohl gegen m&auml;chtige Kapitalinteressen. <\/p><p>2014 entzog das Finanzamt Frankfurt\/M. &bdquo;Attac&ldquo; den Status der Gemeinn&uuml;tzigkeit, weil der Tr&auml;gerverein politische Forderungen aufstelle, so etwa zur Regulierung der Finanzm&auml;rkte. Seit 2015 klagt &bdquo;Attac&ldquo; dagegen. Nachdem das Hessische Finanzgericht die Aberkennung widerrufen und damit die Gemeinn&uuml;tzigkeit best&auml;tigt hatte, weil alle Aktionen von &bdquo;Attac&ldquo; der F&ouml;rderung der politischen Bildung und des demokratischen Staatswesens dienten, beantragte das zust&auml;ndige Finanzamt auf Weisung des Bundesfinanzministeriums eine Revision der Entscheidung. Mit der Anfang 2019 ver&ouml;ffentlichten Revisionsentscheidung gab der Bundesfinanzhof (BFH), also das h&ouml;chste Finanzgericht der Bundesrepublik, dem Revisionsantrag statt und best&auml;tigte die Aberkennung der Gemeinn&uuml;tzigkeit von &bdquo;Attac&ldquo; (BFH-Urteil v. 10.01.2019; Az. V R 60\/17). &bdquo;Attac&ldquo; sei nicht gemeinn&uuml;tzig, so das Gericht, weil das Netzwerk mit seinen Kampagnen versuche, die politische Meinung zu beeinflussen. Zwar gelte die unter Volksbildung zu fassende politische Bildungsarbeit nach dem Gesetz als gemeinn&uuml;tzig, nicht aber der Einsatz f&uuml;r allgemeinpolitische Forderungen zur Tagespolitik und auch nicht Kampagnen, die zu diesem Zweck veranstaltet werden. Die Volksbildung, so das Gericht weiter, m&uuml;sse eigenst&auml;ndig und in &bdquo;geistiger Offenheit&ldquo; betrieben werden (was im Gesetz allerdings so nicht normiert ist). <\/p><p>Diese gerichtliche Vorgabe werde von &bdquo;Attac&ldquo; jedoch nicht erf&uuml;llt. Warum? Weil der Tr&auml;gerverein ganz konkrete L&ouml;sungsvorschl&auml;ge und Forderungen zu bestimmten allgemeinpolitischen Themen durchsetzen wolle, so etwa zur Geldpolitik der Europ&auml;ischen Zentralbank, zum &bdquo;Spar-&ldquo; und zum &bdquo;Klimapaket&ldquo; der Bundesregierung, zur Bek&auml;mpfung der Steuerflucht, zur Regulierung der Finanzm&auml;rkte, zur Besteuerung von Finanztransaktionen oder zum bedingungslosen Grundeinkommen. Eine solche T&auml;tigkeit, &bdquo;die darauf abzielt, die politische Willensbildung und die &ouml;ffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen&ldquo;, sei &bdquo;nicht als politische Bildungsarbeit gemeinn&uuml;tzig&ldquo; (BFH-Pressemitteilung Nr. 9\/19 v. 26.02.2019) &ndash; obwohl doch gerade dies zuvor voll akzeptiert worden ist, sofern solche politischen Aktivit&auml;ten, Forderungen und Einflussnahmen der Verwirklichung anerkannt gemeinn&uuml;tziger Zwecke dienen und die betreffenden Organisationen nicht parteipolitisch agieren (vgl. Grundsatzentscheidungen des Bundesfinanzhofs v. 29.08.1984 und 23.09.1999). <\/p><p>Dabei betonte der Bundesfinanzhof ausdr&uuml;cklich, dass es nicht um die politischen Inhalte gehe, sondern um eine Grundsatzfrage: ob &bdquo;allgemeinpolitische T&auml;tigkeit&ldquo; mit Gemeinn&uuml;tzigkeit vereinbar sei. Anders ausgedr&uuml;ckt: Wie politisch d&uuml;rfen gemeinn&uuml;tzige Vereine agieren? Die Antwort des Gerichts: Zwar d&uuml;rften gemeinn&uuml;tzige Vereine gelegentlich auch (tages-)politisch aktiv sein und politische Meinungsbildung betreiben &ndash; allerdings m&uuml;ssten die gemeinn&uuml;tzigen Zwecke eindeutig im Vordergrund stehen und eben nicht, wie bei &bdquo;Attac&ldquo;, politische Kampagnen. Der BFH verwies die Sache an das erstinstanzliche Hessische Finanzgericht Kassel zur endg&uuml;ltigen Entscheidung zur&uuml;ck, das sich in der rechtlichen Definition der Satzungszwecke an die Vorgaben des BFH halten muss. <\/p><p>&bdquo;Sollte die Entscheidung des BFH Bestand haben&ldquo;, so &bdquo;Attac&ldquo; in einer Stellungnahme vom 19.03.2019, &bdquo;droht das Gemeinn&uuml;tzigkeitsrecht zu einem Instrument zu verkommen, mit dem Regierung und politische Parteien versuchen, unliebsame Organisationen an die Kandare zu nehmen.&ldquo; Tats&auml;chlich ist mit Verweis auf die BFH-Argumentation bereits anderen linkspolitisch engagierten Vereinen inzwischen die Gemeinn&uuml;tzigkeit aberkannt worden, so etwa der Kampagnen- und Petitionsplattform &bdquo;<a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=55666\">Campact<\/a>&ldquo; oder dem &bdquo;Demokratischen Zentrum&ldquo;, einem Verein f&uuml;r politische und kulturelle Bildung in Ludwigsburg\/Baden-W&uuml;rttemberg &ndash; letzterem unter anderem mit der Begr&uuml;ndung, der Verein sei nicht f&uuml;r alle offen, weil er ausdr&uuml;cklich Rassisten, Rechtsradikale und Antisemiten ausschlie&szlig;e. Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen f&uuml;rchten angesichts dieser Entwicklung und Argumentation um ihre Existenz. <\/p><p><strong>Existentielle Folgen und fatale Signalwirkung<\/strong><\/p><p>Tats&auml;chlich k&ouml;nnen die Folgen einer Aberkennung der Gemeinn&uuml;tzigkeit f&uuml;r die betroffenen Organisationen existentiell sein. Der Staat f&ouml;rdert &uuml;ber Steuervorteile mittelbar solche Vereinigungen, die die Finanz&auml;mter als gemeinn&uuml;tzig und damit f&ouml;rderw&uuml;rdig anerkennen. Wird ihnen der Status der Gemeinn&uuml;tzigkeit wieder entzogen, dann k&ouml;nnen Spenderinnen und Spender ihre Spenden an den betreffenden Verein steuerlich nicht mehr absetzen und damit ihre Einkommenssteuer nicht mehr mindern. Das bedroht die Vereine in ihrer Existenz, weil dann weit weniger an sie gespendet wird. Gemeinn&uuml;tzige Vereine sind auch abgabenbefreit, etwa hinsichtlich Umsatz-, Grund-, Erbschafts- und Schenkungssteuer. Wird die Gemeinn&uuml;tzigkeit entzogen, m&uuml;ssen die Vereine solche Abgaben, zum Teil auch r&uuml;ckwirkend, nachzahlen, wobei sich oft hohe Steuerschulden aufsummieren. <\/p><p>Beim Entzug der Gemeinn&uuml;tzigkeit geht es aber um mehr als um den Verlust von Steuerprivilegien: Es geht auch um den dann m&ouml;glichen Verlust &ouml;ffentlicher F&ouml;rdermittel, um das Vertrauen der Spender in die T&auml;tigkeit &bdquo;ihres&ldquo; Vereins und um dessen Ansehen in der &Ouml;ffentlichkeit. Aus all diesen Gr&uuml;nden ist die Aberkennung der Gemeinn&uuml;tzigkeit f&uuml;r einen Verein in aller Regel der Super-GAU und hochgradig ruin&ouml;s. <\/p><p>L&auml;ngst w&auml;chst die Sorge, dass diese Entwicklung &ndash; nun abgesichert und untermauert durch das &bdquo;Attac&ldquo;-Urteil &ndash; zu einer verfassungsrechtlich bedenklichen Einschr&auml;nkung freier und demokratischer Willens- und Meinungsbildung f&uuml;hren k&ouml;nnte. Tats&auml;chlich best&auml;tigt ja nun die Entscheidung des Bundesfinanzhofs eine Kehrtwende in der Gemeinn&uuml;tzigkeitsfrage &ndash; und das mit bedrohlicher Signalwirkung in Richtung kritisch-engagierter Teile der Gesellschaft: Das Urteil sorgt nicht etwa f&uuml;r mehr Rechtssicherheit, sondern st&uuml;rzt viele aufkl&auml;rerische, handlungs- und gemeinwohlorientierte Organisationen in erhebliche Verunsicherung. Denn politische Einflussnahme auf die Willens- und Meinungsbildung und auch auf Parlamente und Regierungen wird nach diesem Urteil k&uuml;nftig vermehrt mit Verweigerung oder Entzug der Gemeinn&uuml;tzigkeit &bdquo;bestraft&ldquo; werden &ndash; mit der fatalen Folge, dass sich viele Vereine und Nichtregierungsorganisationen wom&ouml;glich in ihrer Arbeit und Au&szlig;enwirkung selbst beschr&auml;nken und auf politische Einmischung verzichten. <\/p><p>Bezeichnenderweise betrifft die Aberkennung der Gemeinn&uuml;tzigkeit in besonderem Ma&szlig;e Vereine und Organisationen, die alternative Politikentw&uuml;rfe zur Regierungspolitik anbieten und in den politischen Willensbildungsprozess einf&uuml;hren. Letztlich f&uuml;hrt die jetzige Situation dazu, dass einerseits m&auml;chtige Konzerne ihre Lobbyausgaben steuerlich absetzen k&ouml;nnen, nicht aber Spender ihre Zuwendungen an Organisationen der kritischen Zivilgesellschaft, sobald diese auf den demokratischen Willensbildungsprozess einwirken. <\/p><p>Dabei ist &bdquo;politische Willensbildung des Volkes&ldquo; nach dem Grundgesetz nicht etwa allein Aufgabe politischer Parteien &ndash; nach Artikel 21 I Grundgesetz wirken diese dabei nur mit. Deshalb ist die politische Willensbildung letztlich auch Aufgabe der Gesellschaft insgesamt. Dass sich Menschen organisiert und selbstbewusst, kritisch und mit Engagement in &ouml;ffentliche Belange einmischen, sollte in einer Demokratie eigentlich selbstverst&auml;ndlich sein &ndash; und wird k&uuml;nftig immer wichtiger, um ein dringend n&ouml;tiges politisches Korrektiv repr&auml;sentativer Demokratie zu schaffen. Wir brauchen b&uuml;rgerschaftliche Impulse und verfassungsrechtliche Antworten etwa auf Ausw&uuml;chse des globalisierten Kapitalismus mit all seinen sozialen und &ouml;kologischen Verwerfungen und auf die wachsende politische Entfremdung, die auch mangelnder direktdemokratischer Mitentscheidung geschuldet sein d&uuml;rfte. <\/p><p><strong>Zweierlei Ma&szlig;? Neoliberale und extrem rechte Vereine unangefochten &bdquo;gemeinn&uuml;tzig&ldquo;<\/strong><\/p><p>Neoliberale und rechtsextreme Vereine scheinen bislang nur wenig Probleme mit Entzug der Gemeinn&uuml;tzigkeit zu bekommen &ndash; weder die Bertelsmann-Stiftung mit ihrer kommerzorientierten Einflussnahme auf Politik und Gesellschaft noch die der R&uuml;stungslobby nahestehende &bdquo;Deutsche Gesellschaft f&uuml;r Wehrtechnik e.V.&ldquo;. Auch nicht der als extrem rechts geltende Verein &bdquo;Uniter&ldquo;, in dem sich unter anderem KSK-Soldaten zusammengeschlossen haben. <\/p><p>Angesichts der neuerlichen Aberkennungswelle reibt man sich tats&auml;chlich die Augen, wenn man erf&auml;hrt, welche Vereine mit welcher Vereinspolitik schon lange und weiterhin als gemeinn&uuml;tzig anerkannt sind: darunter solche, die R&uuml;stungslobbyismus betreiben, die die aggressive Privatisierung &ouml;ffentlicher Aufgaben f&ouml;rdern und solche, die &ndash; wie Uniter e.V. &ndash; berufliche Kontaktpflege unter ehemaligen und aktiven Angeh&ouml;rigen bundesdeutscher Sicherheitsorgane f&ouml;rdern und dabei im Verdacht stehen, Teil eines rechtsextremen Netzwerks zu sein. <\/p><p>Da stellt sich dann doch die Frage, nach welchen Kriterien eigentlich entschieden wird, welche Organisation gemeinn&uuml;tzig ist und welche nicht oder welcher die einmal zugestandene Gemeinn&uuml;tzigkeit r&uuml;ckwirkend wieder aberkannt wird. Das alles richtet sich nach Paragraf 52 der Abgabenordnung, abgek&uuml;rzt AO, wo 25 gemeinn&uuml;tzige T&auml;tigkeitsbereiche abschlie&szlig;end aufgez&auml;hlt sind. Steuerbeg&uuml;nstigt ist danach eine K&ouml;rperschaft, wenn sie ausschlie&szlig;lich und unmittelbar gemeinn&uuml;tzige, mildt&auml;tige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Die T&auml;tigkeit muss darauf gerichtet sein, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu f&ouml;rdern. Dazu z&auml;hlen die F&ouml;rderung von Wissenschaft und Forschung, der Religion, des &ouml;ffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und Altenhilfe, des Natur-, Umwelt- und Tierschutzes, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie des demokratischen Staatswesens; dar&uuml;ber hinaus die F&ouml;rderung der Hilfe f&uuml;r politisch, rassisch oder religi&ouml;s Verfolgte und Fl&uuml;chtlinge oder die F&ouml;rderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des V&ouml;lkerverst&auml;ndigungsgedankens, der Entwicklungszusammenarbeit, der Gleichberechtigung von Frauen und M&auml;nnern. <\/p><p>Interessant ist, dass nach Paragraf 52 AO zwar auch die F&ouml;rderung von Tradition, Brauchtum, Kleing&auml;rtnerei und Hundesport, von Heimatpflege und Heimatkunde oder der Soldaten- und Reservistenbetreuung explizit als gemeinn&uuml;tzig anerkannt wird, nicht aber die F&ouml;rderung von Menschen- und B&uuml;rgerrechten, von Frieden und Antifaschismus oder des Klimaschutzes. <\/p><p>Nicht gemeinn&uuml;tzig sind im &Uuml;brigen Vereine, die vorwiegend allgemeinpolitisch t&auml;tig sind, also nicht in erster Linie solche gemeinn&uuml;tzigen Zwecke verfolgen, oder Organisationen, die vom &bdquo;Verfassungsschutz&ldquo; als &bdquo;extremistisch&ldquo; eingestuft werden, so Paragraph 51 AO. <\/p><p><strong>Gemeinn&uuml;tzigkeitsentzug: VVN\/BdA angeblich &bdquo;linksextremistisch&ldquo;<\/strong><\/p><p>Aktuell sorgt der Fall des Bundesverbandes der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes &ndash; Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN&ndash;BdA) bundesweit und international f&uuml;r Emp&ouml;rung. Im November 2019 entzog das Berliner Finanzamt der antifaschistischen Traditionsorganisation die Gemeinn&uuml;tzigkeit. Zur Begr&uuml;ndung bezieht es sich auf den bayerischen &bdquo;Verfassungsschutz&ldquo; (VS), der die VVN schon lange als &bdquo;linksextremistisch beeinflusst&ldquo; einstuft. <\/p><p>Diese Entscheidung mit dieser Begr&uuml;ndung d&uuml;rfte juristisch und rechtspolitisch kaum haltbar sein, so dass davon auszugehen ist, dass sie &uuml;ber kurz oder lang revidiert werden muss. In Paragraf 51 AO ist zwar geregelt, dass die Voraussetzungen f&uuml;r die Gemeinn&uuml;tzigkeit eines Vereins &ndash; allerdings &bdquo;widerlegbar&ldquo; &ndash; dann als nicht erf&uuml;llt gelten, wenn die betreffende Gruppierung auch nur in einem der 17 VS-Berichte als &bdquo;extremistische Organisation&ldquo; aufgef&uuml;hrt ist. Das bedeutet: Hier findet letztlich eine Beweislastumkehr statt. Nicht das Finanzamt muss nachweisen, dass ein Verein &bdquo;extremistisch&ldquo; ist, sondern dieser muss die VS-Einstufung widerlegen und seine &bdquo;Verfassungstreue&ldquo; nachweisen. Ein Erlass des Bundesfinanzministeriums vom 31.01.2019 stellt noch mal klar, dass eine Organisation ihre Gemeinn&uuml;tzigkeit verliert, sobald sie in einem VS-Bericht &bdquo;ausdr&uuml;cklich als extremistisch eingestuft&ldquo; wird und diese blo&szlig;e &bdquo;Vermutung&ldquo; nicht mit dem &bdquo;vollen Beweis des Gegenteils&ldquo; durch die Organisation widerlegt werden kann. <\/p><p>Die VVN und ihre Mitglieder haben bereits eine lange Geschichte der Repression, VS- Beobachtung, Berufsverbote und Diskriminierung erlebt &ndash; und das Berliner Finanzamt schreibt diese Geschichte nun fort. Erstaunlich dabei ist, dass sich ausgerechnet das Finanzamt eines &bdquo;rot-rot-gr&uuml;n&ldquo; regierten Landes auf den &bdquo;Verfassungsschutz&ldquo; eines CSU-regierten Landes st&uuml;tzt. Der bayerische VS stuft die VVN aufgrund blo&szlig;er &bdquo;tats&auml;chlicher Anhaltspunkte&ldquo; seit Jahr und Tag als &bdquo;linksextremistisch beeinflusste&ldquo; &ndash; nicht als &bdquo;linksextremistische&ldquo; &ndash; Organisation ein; eine Einstufung, die fr&uuml;her auch das Bundesamt sowie etliche weitere Landesbeh&ouml;rden f&uuml;r VS vorgenommen hatten, von der sie jedoch im Laufe der Jahre aus guten Gr&uuml;nden abger&uuml;ckt sind. Nicht so in Bayern. <\/p><p>Zwar behauptet der Berliner Finanzsenator nach dem Gemeinn&uuml;tzigkeitsentzug, das Finanzamt habe aufgrund der Gesetzeslage &bdquo;keinen Spielraum&ldquo; gehabt, anders zu entscheiden. Doch es geht auch anders, wie ein Beschluss des Finanzamts Oberhausen zeigt: Die Beh&ouml;rde entschied im Oktober 2019, dass der nordrhein-westf&auml;lische VVN-BdA-Landesverband, trotz urspr&uuml;nglich gegenteiligen Beschlusses, als gemeinn&uuml;tzig anerkannt bleibt. Auch f&uuml;r das Berliner Finanzamt h&auml;tte es sehr wohl Spielraum gegeben: Denn der VS Bayern nennt die VVN nicht &bdquo;extremistisch&ldquo;, wie das f&uuml;r den Gemeinn&uuml;tzigkeitsentzug nach dem Gesetzeswortlaut n&ouml;tig w&auml;re, sondern nur &bdquo;linksextremistisch beeinflusst&ldquo; &ndash; und im &uuml;brigen w&auml;re auch dies widerlegbar. <\/p><p>Inzwischen hat die VVN Einspruch gegen die Entscheidung des Finanzamts eingelegt und die existenzbedrohende Steuernachzahlung in f&uuml;nfstelliger H&ouml;he verweigert. Nachdem sich bundesweit und international breiter Protest formierte, hat das Finanzamt die Steuernachforderung wegen &bdquo;unbilliger H&auml;rte&ldquo; auf unbestimmte Zeit ausgesetzt<\/p><p><strong>Kurzer geschichtlicher R&uuml;ckblick: VVN-BdA<\/strong><\/p><p>Bereits 1951 ist der Rat der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) massiv unter regierungspolitischen Druck geraten und sollte &ndash; wie viele andere als &bdquo;kommunistisch&ldquo; oder &bdquo;linksextremistisch&ldquo; eingestufte politische Organisationen auch &ndash; verboten werden. Die damalige Bundesregierung und ihr Bundesinnenminister Gerhard Schr&ouml;der (CDU) beantragten beim Bundesverwaltungsgericht, &uuml;ber die Verfassungsm&auml;&szlig;igkeit beziehungsweise Verfassungsfeindlichkeit der VVN zu entscheiden &ndash; bekanntlich einer Organisation von Widerstandsk&auml;mpfern und Verfolgten des Naziregimes. <\/p><p>Die T&uuml;cke der Geschichte wollte es, dass ausgerechnet ein ehemaliges Mitglied von SA und NSDAP als Vorsitzender Richter f&uuml;r diese Sache zust&auml;ndig war. Der Verbotsantrag und diese makabre Konstellation f&uuml;hrten zu scharfen internationalen Protesten mit Abertausenden von Solidarit&auml;tsbekundungen zugunsten der VVN. Schlie&szlig;lich sah das Bundesverwaltungsgericht die rechtlichen Voraussetzungen f&uuml;r ein Verbot der VVN zwar als gegeben an &ndash; wegen deren Bet&auml;tigung im Rahmen &bdquo;kommunistischer&ldquo; Politik, die gegen die verfassungsm&auml;&szlig;ige Ordnung gerichtet sei. Doch das Gericht besann sich auf folgenden S&uuml;hnegrundsatz: Die Pflicht, das im Faschismus begangene Unrecht wiedergutzumachen, &bdquo;verlangt eine Abw&auml;gung, ob gegen eine Organisation von Verfolgten ein Verbot mit der damit untrennbar verbundenen Strafsanktion erlassen werden darf&ldquo; (zit. nach A.v. Br&uuml;nneck, Politische Justiz gegen Kom- munisten in der Bundesrepublik Deutschland 1949-1968, Frankfurt\/M. 1978, S.112). Eine solche Abw&auml;gung habe die Bundesregierung bei Antragstellung vermissen lassen. Damit scheiterte der Prozess und ein Verbot der VVN unterblieb. Und das bis heute. <\/p><p>Wenn es auch aktuell um kein Verbot der Vereinigung geht, so wird die VVN-BdA &ndash; und damit eine bedeutende antifaschistische Vereinigung &ndash; durch das Vorgehen des Berliner Finanzamtes dennoch in ihrer Substanz betroffen. Tats&auml;chlich trifft es den &auml;ltesten, gr&ouml;&szlig;ten und &uuml;berparteilichen Zusammenschluss von Verfolgten des Naziregimes, von &Uuml;berlebenden der Konzentrationslager, von Widerstandsk&auml;mpfern, Antifaschisten und deren Nachkommen &ndash; zudem einen Verein, der wichtige und anerkannte Gedenkst&auml;tten-, Erinnerungs- und Zeitzeugenarbeit leistet. Die Gemeinn&uuml;tzigkeit wurde ausgerechnet in einer Zeit des verst&auml;rkten Rechtstrends, rechter Gewalt und neonazistischen Terrors entzogen. &bdquo;Das Haus brennt &ndash; und Sie sperren die Feuerwehr aus!&ldquo;, so hat es die Auschwitz-&Uuml;berlebende und VVN- Ehrenvorsitzende Esther Bejarano Ende November 2019 in einem offenen Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) formuliert. Und die vielfach geehrte, inzwischen 95-j&auml;hrige Antifaschistin fragt Scholz: &bdquo;Was kann gemeinn&uuml;tziger sein als diesen (antifaschistischen; RG) Kampf zu f&uuml;hren? (&hellip;) Entscheidet hierzulande tats&auml;chlich eine Steuerbeh&ouml;rde &uuml;ber die Existenzm&ouml;glichkeit einer Vereinigung von &Uuml;berlebenden der Naziverbrechen?&ldquo; <\/p><p>Die landesweiten und internationalen Reaktionen auf diesen skandal&ouml;sen Vorgang reichen von Unverst&auml;ndnis bis Emp&ouml;rung. Parteipolitisch w&auml;chst der Druck ebenfalls &ndash; insbesondere von Seiten der Gr&uuml;nen und Linken, auch aus der SPD gibt es harsche Kritik. Und derweil haben &uuml;ber 1.000 Menschen aus Solidarit&auml;t ihren Beitritt zur VVN erkl&auml;rt. Ein klares Votum f&uuml;r die Gemeinn&uuml;tzigkeit von Antifaschismus und Antirassismus (siehe dazu auch die Petition <a href=\"https:\/\/www.openpetition.de\/petition\/online\/die-vvn-bda-muss-gemeinnuetzig-bleiben\">&bdquo;Die VVN-BdA muss gemeinn&uuml;tzig bleiben&ldquo;<\/a>) <\/p><p><strong>Zugrundeliegende Problematik muss generell gel&ouml;st werden<\/strong><\/p><p>&bdquo;Attac&ldquo;, &bdquo;Campact&ldquo; und VVN-BdA sind nicht die einzigen Vereine, die mit Finanz&auml;mtern zu k&auml;mpfen hatten und haben. Solche Angriffe erlebte zuvor auch der Frauenverband Courage in Wuppertal. Und in Frankfurt\/M. hatte das dortige Finanzamt 2015 dem &bdquo;Verein f&uuml;r soziale und politische Rechte von Prostituierten&ldquo;, Do&ntilde;a Carmen, die Gemeinn&uuml;tzigkeit erst ab- und nach langwieriger juristischer Gegenwehr wieder zuerkannt.<\/p><p>Selbstverst&auml;ndlich k&ouml;nnen sich betroffene Vereine rechtlich und gerichtlich mit Einspr&uuml;chen und Klagen zur Wehr setzen &ndash; m&ouml;glichst begleitet von einer breiten Solidarit&auml;tsbewegung. Und mitunter gibt es ja juristische Korrekturen. Aber das reicht leider nicht, wie das &bdquo;Attac&ldquo;-Urteil zeigt (wobei &bdquo;Attac&ldquo; entschlossen ist, seine Gemeinn&uuml;tzigkeit notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht zu verteidigen). Um allerdings eine durchgreifende, allgemein g&uuml;ltige L&ouml;sung des Problems zu erreichen, bedarf es politischer Initiativen: Denn nur so l&auml;sst sich ein neues, ein klares und modernes Gemeinn&uuml;tzigkeitsrecht erzielen und damit endlich auch Rechtssicherheit schaffen, die durch Finanz&auml;mter und Gerichtsurteile so stark ersch&uuml;ttert wurde. Insoweit ist der Gesetzgeber auf Bundesebene gefordert. <\/p><p>Bei einer solchen Gesetzesnovellierung muss die rechtsstaatlich h&ouml;chst fragw&uuml;rdige Praxis beendet werden, dass bereits die Erw&auml;hnung eines Vereins im Bericht einer VS-Beh&ouml;rde zum Entzug der Gemeinn&uuml;tzigkeit f&uuml;hren kann. Solche Stigmatisierungen und Verrufserkl&auml;rungen, die auf blo&szlig;en &bdquo;tats&auml;chlichen Anhaltspunkten&ldquo; eines demokratisch kaum zu kontrollierenden und notorisch &bdquo;rechtsblinden&ldquo; Inlandsgeheimdienstes beruhen, d&uuml;rfen jedenfalls nicht zu solch gravierenden Folgen f&uuml;hren. Au&szlig;erdem m&uuml;ssen die F&ouml;rderungszwecke erg&auml;nzt werden, etwa um Menschen- und B&uuml;rgerrechte, soziale Gerechtigkeit, Frieden, Antifaschismus und Klimaschutz. Und die Beteiligung an demokratischer Willensbildung darf k&uuml;nftig nicht mehr die Gemeinn&uuml;tzigkeit ausschlie&szlig;en; gemeinn&uuml;tzige Zwecke sollten ganz selbstverst&auml;ndlich auch mit politischen Mitteln sowie willens- und meinungsbildend verfolgt werden k&ouml;nnen. <\/p><p>Das Bundesfinanzministerium erarbeitet derzeit eine Reform des Gemeinn&uuml;tzigkeitsrechts. Dabei sei &bdquo;vorrangiges Ziel&ldquo;, die &bdquo;Vereine zu sch&uuml;tzen und ihnen weiterhin politisches Engagement zu erm&ouml;glichen&ldquo;. Und man wolle &bdquo;negative Auswirkungen auf den Status der Gemeinn&uuml;tzigkeit ausschlie&szlig;en&ldquo;. Das klingt zun&auml;chst recht positiv. Trotzdem muss noch viel &Uuml;berzeugungsarbeit geleistet und politischer Druck aufgebaut werden, um tats&auml;chlich eine baldige Reform zustande zu bringen, die diesen Namen verdient und die Rechtssicherheit schafft. Eine solche politische Willensbildungsarbeit w&auml;re wirklich gemeinn&uuml;tzig. <\/p><p>Die Allianz &bdquo;Rechtssicherheit f&uuml;r politische Willensbildung&ldquo;, ein Zusammenschluss von etwa 150 Vereinen und Stiftungen &ndash; darunter Amnesty International, Attac, Brot f&uuml;r die Welt, Campact, Internationale Liga f&uuml;r Menschenrechte, Medico International, Oxfam und Terres des Hommes &ndash; streitet f&uuml;r ein modernes Gemeinn&uuml;tzigkeitsrecht f&uuml;r Vereine und Organisationen der Zivilgesellschaft, die Beitr&auml;ge zur politischen Willensbildung leisten, sowie f&uuml;r mehr Rechtssicherheit &ndash; Infos finden sich <a href=\"http:\/\/www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de\">unter diesem Link<\/a>. <\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><p>Der vorstehende Text basiert auf einem Interview von Markus Bernhardt mit dem Autor Rolf G&ouml;ssner, das <a href=\"https:\/\/www.jungewelt.de\/beilage\/art\/370010\">am 11.01.2020 in der Tageszeitung &bdquo;Junge Welt&ldquo; erschienen ist<\/a>. <\/p><p>Titelbild: kenary820 \/ Shutterstock<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aberkennung der Gemeinn&uuml;tzigkeit bremst kritisch-b&uuml;rgerschaftliches Engagement per Steuerrecht aus und schadet einer lebendigen Demokratie. W&auml;hrend &bdquo;attac&ldquo; und &bdquo;VVN-BdA&ldquo; um ihren Status k&auml;mpfen m&uuml;ssen, gelten neoliberale und extrem rechte Vereine weiterhin unangefochten als &bdquo;gemeinn&uuml;tzig&ldquo;. Von <strong>Rolf G&ouml;ssner<\/strong>.<\/p>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":57902,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[126,189,137,11],"tags":[238,2596,2065,2813],"class_list":["post-57899","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-erosion-der-demokratie","category-parteien-und-verbaende","category-steuern-und-abgaben","category-strategien-der-meinungsmache","tag-attac","tag-gemeinnuetzigkeit","tag-ngo","tag-vvn-bda"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/shutterstock_583886050.jpg","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/57899","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=57899"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/57899\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":57912,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/57899\/revisions\/57912"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/57902"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=57899"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=57899"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=57899"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}