{"id":59851,"date":"2020-04-02T09:38:37","date_gmt":"2020-04-02T07:38:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=59851"},"modified":"2020-04-09T08:57:12","modified_gmt":"2020-04-09T06:57:12","slug":"corona-soforthilfen-oben-gewinnt-die-politik-an-profil-waehrend-unten-die-existenznot-bleibt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=59851","title":{"rendered":"Corona-Soforthilfen: Oben gewinnt die Politik an Profil, w\u00e4hrend unten die Existenznot bleibt"},"content":{"rendered":"<p>F&uuml;r Soloselbstst&auml;ndige, Freiberufler und Kleinstunternehmen sind die &bdquo;unb&uuml;rokratischen&ldquo; Coronahilfen nach Lage der Dinge <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=59657\">eher eine Entt&auml;uschung<\/a>. Bundesl&auml;nder wie Bayern und Niedersachsen haben zwar als erste eigene Programme aufgelegt, wie sie nicht m&uuml;de werden zu betonen, diese dienten aber eben nur der politischen Profilierung, wie sich nun herausstellt. In der Praxis stellten sich die Ma&szlig;nahmen, bei denen es zudem massive technische Anlaufschwierigkeiten gab, als unbrauchbar heraus. Die Betroffenen sahen sich mit mehr oder weniger un&uuml;berwindbaren H&uuml;rden sowie der Drohung, blo&szlig; keinen Subventionsbetrug zu begehen, konfrontiert. Daher werden die eilig beschlossenen Soforthilfen der L&auml;nder auch durch ein Programm des Bundes, das aber ebenso Fragen aufwirft, ersetzt. Der Trick der Landesf&uuml;rsten geht dennoch auf, denn Kritik an deren Vorgehen gibt es kaum. Von <strong>Andr&eacute; Tautenhahn<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\nL&auml;nder wie Bayern und Niedersachsen sind mit viel Tamtam vorgeprescht. Sie haben Soforthilfen f&uuml;r Selbstst&auml;ndige speziell zugeschnitten und auf den Weg gebracht, diese aber auch mit kaum erf&uuml;llbaren Bedingungen im Kleingedruckten versehen. So sind Zusch&uuml;sse beispielsweise an noch vorhandene liquide Mittel gekn&uuml;pft worden, kurz R&uuml;cklagen. Diese h&auml;tten zuerst aufgebraucht werden m&uuml;ssen. Das ist merkw&uuml;rdig, da solche R&uuml;cklagen in der Regel f&uuml;r Krankheit, Urlaubszeiten, weitere Vorsorge und f&uuml;r k&uuml;nftige Betriebsanschaffungen gebildet werden. Nat&uuml;rlich dienen solche R&uuml;cklagen auch dazu, Schwankungen bei der Auftragslage abzufedern, aber bei einem fl&auml;chendeckenden Shutdown, der beh&ouml;rdlich angeordnet ist, wird normale Erwerbsarbeit quasi unm&ouml;glich gemacht. Wie soll man da rechtfertigen, dass Selbstst&auml;ndige ihre R&uuml;cklagen erst aufzehren sollen, w&auml;hrend andere Berufsgruppen weiterhin Gehalt oder eine Lohnersatzleistung beziehen, die freilich nicht an die H&ouml;he von R&uuml;cklagen gebunden ist? <\/p><p><strong>Politische Showprogramme<\/strong><\/p><p>Wer es seit letzter Woche geschafft hat, einen Antrag trotz &uuml;berlasteter Serverkapazit&auml;ten bei kleinen F&ouml;rderbanken wie der NBank in Niedersachsen zu stellen, darf sich jetzt noch einmal mit dem Thema besch&auml;ftigen. Denn ein Hilfsprogramm des Bundes ersetzt seit dem 1. April die L&auml;nderinitiative, die mit vergleichsweise hohen H&uuml;rden und zu geringen Leistungen eher nachteilig f&uuml;r Soloselbstst&auml;ndige, Freiberufler und Kleinstunternehmen konstruiert worden war. Denn Zusch&uuml;sse konnten im Beispielfall Niedersachsen nur beantragt werden, wenn eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage vorliegt. Das ist vage formuliert, da der Shutdown erst seit Mitte M&auml;rz gilt und viele Honorare noch ausgezahlt werden d&uuml;rften, mit denen die Betroffenen ihre Rechnungen im April bezahlen k&ouml;nnen. Existenzbedrohlich nach Richtlinie wird es erst dann, wenn sich der pl&ouml;tzliche Auftragsr&uuml;ckgang auch durch einen fehlenden Geldeingang bemerkbar macht. Bei einigen ist das nat&uuml;rlich schon eher der Fall, da durch Allgemeinverf&uuml;gungen Veranstaltungen nicht mehr stattfinden d&uuml;rfen oder Einrichtungen, in denen Honorarkr&auml;fte t&auml;tig sind, geschlossen bleiben m&uuml;ssen. <\/p><p>Deshalb besteht Existenzbedrohung aus Sicht der Betroffenen bereits mit dem Shutdown, da die Verluste f&uuml;r sie unmittelbar absehbar sind. Laut Richtlinie k&ouml;nnen sie in Niedersachsen aber erst dann einen Antrag stellen, wenn ein Umsatz- oder Honorarr&uuml;ckgang von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz im Vorjahr eingetreten ist oder ein kurzfristiger Liquidit&auml;tsengpass vorliegt, der in der Regel aber, sofern es R&uuml;cklagen gibt, zun&auml;chst ausgeschlossen bleibt. Erf&uuml;llt man die Bedingungen dennoch, h&auml;tte es aus Landesmitteln in Niedersachsen f&uuml;r bis zu f&uuml;nf Besch&auml;ftigte 3000 Euro Soforthilfe gegeben. In Bayern w&auml;ren es sogar 5000 Euro. Allerdings h&auml;tte man hier noch verf&uuml;gbares liquides Privatverm&ouml;gen vorher verbrauchen m&uuml;ssen. Das ist absurd. Man muss daher von politischen Showprogrammen sprechen, die unbrauchbar f&uuml;r die Betroffenen, aber n&uuml;tzlich f&uuml;r die Regierenden sind. Sie haben durch wohlwollende Schlagzeilen und entsprechende &ouml;ffentliche Aufmerksamkeit an Profil hinzugewinnen k&ouml;nnen. Sowohl Bayern als auch Niedersachsen r&uuml;hmten sich damit, die ersten L&auml;nder gewesen zu sein, die ganz schnell f&uuml;r die kleinen Unternehmen aktiv geworden sind. <\/p><p>Dass die begrenzten Serverkapazit&auml;ten einer kleinen F&ouml;rderbank in Niedersachsen dann nicht mitspielten, konnte ein zust&auml;ndiger Landesminister wie Bernd Althusmann in Niedersachsen offenbar nicht ahnen. Er entschuldigte sich zwar f&uuml;r den technischen Blackout, schaltete aber umgehend wieder in einen positiven Verkaufsmodus. Man habe die Zahl der Mitarbeiter aufgestockt und neben Online-Antr&auml;gen auch Formulare zum Download zur Verf&uuml;gung gestellt. Nun liegen mittlerweile Zehntausende Antr&auml;ge vor, von denen bereits eine erkleckliche Anzahl (eher kl&auml;glich) bearbeitet und positiv beschieden worden ist. Die Hilfen k&auml;men also an, freut sich der Minister, der dazu auf nicht n&auml;her genannte positive Reaktionen aus dem Land verwies. Er lobt dann auch jenes Bundesprogramm, <a href=\"https:\/\/www.mw.niedersachsen.de\/startseite\/aktuelles\/presseinformationen\/niedersachsen-passt-richtlinien-zur-liquiditatssicherung-an-187047.html\">das seine untauglichen Ma&szlig;nahmen im Prinzip ersetzt<\/a>. <\/p><blockquote><p>\nDas Wirtschaftsministerium ersetzt deshalb die am 24. M&auml;rz in Kraft getretene Richtlinie &bdquo;Liquidit&auml;tssicherung f&uuml;r kleine Unternehmen&ldquo; im Laufe des heutigen Tages durch zwei neue Richtlinien. Niedersachsen war als eines der ersten Bundesl&auml;nder mit einem eigenen Corona-Soforthilfeprogramm an den Start gegangen. [&hellip;] <strong>Eine Inanspruchnahme pers&ouml;nlicher oder betrieblicher R&uuml;cklagen ist bei beiden Richtlinien nicht mehr notwendig.<\/strong> Diese werden nicht auf eine F&ouml;rderung angerechnet. Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: &bdquo;Wir haben in den letzten zwei Wochen intensiv mit dem Bund &uuml;ber die Konditionen der Liquidit&auml;tshilfen verhandelt. Mit dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden. Die neuen Richtlinien sind einfacher, unb&uuml;rokratischer und besser dotiert. Die Berechnung des Liquidit&auml;tsengpasses erfolgt weniger restriktiv und die liquiden Mittel aus Eigen- oder Fremdmitteln werden nicht herangezogen. So k&ouml;nnen wir allen kleinen Unternehmen in Niedersachsen ein Maximum an F&ouml;rderung und Unterst&uuml;tzung in diesen schwierigen Zeiten zusichern.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Der Minister stellt es allerdings so dar, als haben die L&auml;nder in den Verhandlungen mit dem Bund Verbesserungen bei den F&ouml;rderbedingungen erreicht. Man fragt sich nur, warum die landeseigenen Programme dann derart schlecht ausgestaltet waren. Fragen dazu gab es in der Landespressekonferenz an den Minister leider nicht. Betroffene, die schon Landesmittel beantragt haben, k&ouml;nnen sich also noch einmal um Bundesmittel bem&uuml;hen. Beides wird dann miteinander verrechnet. Ein R&uuml;ckgriff auf vorhandene Liquidit&auml;t wird nun nicht mehr explizit verlangt. Allerdings zielt auch das Bundesprogramm nur darauf ab, die laufenden Betriebsausgaben zu ersetzen, die nicht mehr aus den Einnahmen finanziert werden k&ouml;nnen. Wer also aus geschrumpften Einnahmen, selbst wenn diese 50 oder mehr Prozent betragen, seine Betriebsausgaben noch decken kann, geht wohl leer aus. <\/p><p><strong>Existenzbedrohung bleibt<\/strong><\/p><p>Soloselbstst&auml;ndige gibt es mehr <a href=\"https:\/\/www.destatis.de\/DE\/Presse\/Pressemitteilungen\/2020\/03\/PD20_N013_132.html\">als Selbstst&auml;ndige mit zus&auml;tzlichen Besch&auml;ftigten<\/a>. Sie haben in der Regel geringe Betriebsausgaben. Sie arbeiten schon von zu Hause aus oder teilen sich einen Arbeitsplatz in einer B&uuml;rogemeinschaft. Die wenigsten d&uuml;rften eigene B&uuml;ros angemietet haben, warum auch, wenn man seinen Lebensunterhalt beispielsweise als Dozent in einer Bildungseinrichtung oder als freiberuflicher Trainer in einer Tanzschule verdient. Als Betriebskosten, die durch die Hilfsprogramme aufgefangen werden sollen, z&auml;hlen aber genau Mieten und Pachten sowie Kredite f&uuml;r Betriebsr&auml;ume oder Leasingraten. Lebenshaltungskosten z&auml;hlen explizit nicht zu den Betriebskosten, wie die F&ouml;rderbedingungen betonen. Hei&szlig;t: Betroffene m&uuml;ssen sich zus&auml;tzlich an die Arbeitsagentur wenden, sofern sie freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben und Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben oder direkt ans Jobcenter, um einen Antrag auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) zu stellen. <\/p><p>Der hat es trotz des vereinfachten Zugangs weiterhin in sich. Allein der Hauptantrag umfasst sechs Seiten. Dazu m&uuml;ssen Anlagen zur Feststellung von Einkommens- und Verm&ouml;gensverh&auml;ltnissen, zur Feststellung der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung, zur Sozialversicherung oder eine Anlage zur vorl&auml;ufigen oder abschlie&szlig;enden Erkl&auml;rung zum Einkommen aus selbstst&auml;ndiger T&auml;tigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum ausgef&uuml;llt und eingereicht werden. Ist das unb&uuml;rokratisch? Immerhin geht es um den Lebensunterhalt. Vergessen wird auch, dass die Grundsicherung einen Regelsatz von 432 Euro f&uuml;r Alleinstehende bedeutet. Die politisch Verantwortlichen halten das f&uuml;r angemessen und preisen in ihren Reden die Funktionalit&auml;t des Sozialstaates. Verb&auml;nde wie der Parit&auml;tische sehen das ganz anders. Sie halten die Grundsicherung gerade <a href=\"https:\/\/www.der-paritaetische.de\/presse\/corona-krise-paritaetischer-fordert-notprogramm-fuer-menschen-in-hartz-iv\/\">nicht f&uuml;r existenzsichernd und fordern<\/a> daher eine Erh&ouml;hung der Regels&auml;tze, zum Beispiel um eine ausgewogene Ern&auml;hrung sicherzustellen. Ein Grund daf&uuml;r ist auch, dass viele Tafeln im Zuge der Corona-Krise schlie&szlig;en mussten. Diese Einrichtungen hatten eine Art Ersatzversorgung f&uuml;r Bed&uuml;rftige unter dem Hartz-IV-Regime organisiert, was f&uuml;r sich genommen schon ein Skandal ist.<\/p><p>Soloselbstst&auml;ndige werden mit dem Verweis auf die Grundsicherung also nicht vor Existenznot bewahrt, sondern in genau diese hineingetrieben. Ihre R&uuml;cklagen bleiben auch nicht gesch&uuml;tzt, sondern m&uuml;ssen aufgrund der viel zu niedrigen Sozialleistungen zur Kompensation doch in Anspruch genommen werden. Was unterscheidet da eigentlich Soloselbstst&auml;ndige von Gesch&auml;ftsf&uuml;hrern einer GmbH? Beide brauchen ja Geld f&uuml;r ihren Lebensunterhalt. Ersterer t&auml;tigt daf&uuml;r Privatentnahmen aus seinem Betrieb, die aber nicht als Betriebskosten anerkannt sind und auch keinen Einfluss auf den Gewinn des Betriebes haben, beim Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der GmbH sieht das anders aus. Dessen Gehalt, wie auch die L&ouml;hne von Angestellten sind Teil der Betriebskosten, die sich gewinnmindernd auf die Bilanz des Unternehmens auswirken. Oder kurz gesagt: Die Lebenshaltungskosten des Gesch&auml;ftsf&uuml;hrers werden anders bewertet als die des Soloselbstst&auml;ndigen. Die GmbH kann durch F&ouml;rderhilfen des Staates weiter das Gehalt des Gesch&auml;ftsf&uuml;hrers zahlen und Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Der Soloselbstst&auml;ndige kann das nicht. Er muss die Einkommenseinbu&szlig;en hinnehmen und Sozialhilfe beantragen. <\/p><p>Das ist aber noch nicht alles. Um das Antragswirrwarr komplett zu machen, hat die Bundesregierung auch noch den Notfall-Kinderzuschlag f&uuml;r Eltern mit Verdienstausf&auml;llen aufgelegt, der aber nur dann bewilligt wird, wenn bestimmte Mindesteinkommensgrenzen erreicht werden. Auch hier wird behauptet &ndash; diesmal von einem SPD-gef&uuml;hrten Ministerium &ndash; eine Leistung werde leichter zug&auml;nglich gemacht. Doch einfacher wird es f&uuml;r die Betroffenen auch hier nicht, da sie sich fragen m&uuml;ssen, welche Antr&auml;ge sie nun stellen sollen und ob sich diese nicht auch gegenseitig behindern. Eine telefonische Auskunft ist unter den aktuellen Bedingungen kaum m&ouml;glich. So bleibt es bei dem Befund, dass die Vielzahl von Einzelregeln kaum zu einer unkomplizierten &Uuml;berbr&uuml;ckung der Krise beitragen, sondern vielmehr weitere Unsicherheiten und Ungerechtigkeiten ausl&ouml;sen. Somit werden am Ende dann doch entgegen aller Beteuerungen aus den Ministerien viele Menschen allein gelassen. <\/p><p>Bildnachweis: Screenshot von der Webseite des Bundesministeriums f&uuml;r Wirtschaft und Energie, 1. April 2020.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F&uuml;r Soloselbstst&auml;ndige, Freiberufler und Kleinstunternehmen sind die &bdquo;unb&uuml;rokratischen&ldquo; Coronahilfen nach Lage der Dinge <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=59657\">eher eine Entt&auml;uschung<\/a>. Bundesl&auml;nder wie Bayern und Niedersachsen haben zwar als erste eigene Programme aufgelegt, wie sie nicht m&uuml;de werden zu betonen, diese dienten aber eben nur der politischen Profilierung, wie sich nun herausstellt. 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