{"id":603,"date":"2005-06-09T14:29:26","date_gmt":"2005-06-09T12:29:26","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/v2\/?p=603"},"modified":"2016-03-14T09:27:38","modified_gmt":"2016-03-14T08:27:38","slug":"was-heist-hauserkampf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=603","title":{"rendered":"Was hei\u00dft \u201eH\u00e4userkampf\u201c?"},"content":{"rendered":"<p>Der DGB-Vorsitzende Sommer wurde heftig kritisiert, weil er bei einer Abschaffung von Fl&auml;chentarifvertr&auml;gen einen tarifpolitischen &bdquo;H&auml;userkampf&ldquo; in den Betrieben bef&uuml;rchtet. Einmal abgesehen davon, dass er dabei ausdr&uuml;cklich auf einen Begriff des fr&uuml;heren Arbeitgeberpr&auml;sidenten Dieter Hundt aus dem Jahre 2000 zur&uuml;ckgriff, hat Sommer in der Sache v&ouml;llig Recht: Die Verlagerung der Tarifautonomie in die Betriebe bedeutet eine Streikerm&auml;chtigung kleinster Spezialgewerkschaften, die zur Durchsetzung ihrer tarifpolitischen Forderungen ganze Betriebe oder Branchen bestreiken und damit lahm legen k&ouml;nnten. So sieht das jedenfalls das Bundesarbeitsgericht in einem erst k&uuml;rzlich ergangenen Beschluss vom 14. Dezember 2004.<br>\n<!--more--><br>\nWer, wie die Union und die FDP, in der Tarifpolitik zur&uuml;ck zur Natur will, also zur Verlagerung der Tarifautonomie von den Gewerkschaften weg in die Betriebe, der m&ouml;ge zuvor den jetzt im BDA &ndash; Nachrichtendienst ver&ouml;ffentlichten Beschluss des Bundesarbeitsgerichts 1 ABR 51\/03 vom 14. Dezember 2004 nachlesen. Danach kann auch eine relativ kleine Arbeitnehmervereinigung eine Gewerkschaft sein. Auch wenn in ihr ausschlie&szlig;lich spezialisierte Arbeitnehmer organisiert w&auml;ren, die vom Arbeitgeber im Falle von Arbeitsk&auml;mpfen kurzfristig nur schwer ersetzbar w&auml;ren.<\/p><p>Es w&auml;re also nicht rechtswidrig, wenn sich Spezialisten in Schl&uuml;sselstellungen wie etwa Piloten, Flugbegleiter, Fluglotsen, Lokf&uuml;hrer, Computerfachleute, Entwicklungsingenieure usw. zu einer eigenen Gewerkschaften zusammenschl&ouml;ssen, um sich mit eigenen Tarifvertr&auml;gen ihre besondere Qualifikation entlohnen zu lassen.<\/p><p>Wenn das Prinzip richtig w&auml;re, dass die Lohnfindung nicht mehr in der Fl&auml;che, sondern in engster N&auml;he zu den kleinsten Produktiveinheiten erfolgen soll, dass sich die Lohnh&ouml;he also immer nach den jeweiligen betriebsbedingten Produktivit&auml;ten richten soll, dann endet die Richtigkeit dieses Prinzips nicht nur beim Unternehmen und beim Betrieb, dann wird seine Geltung auch beansprucht f&uuml;r einzelne Betriebsteile und Funktionen. Je allgemeiner und durchschnittlicher ein Tarifvertrag ist, desto geringer ist die Chance einzelner Berufsgruppen zu erpresserischen Alleing&auml;ngen. Je umfassender eine Gewerkschaft organisiert und je breiter ein Tarifvertrag auch in der Fl&auml;che angelegt ist, desto geringer ist die Gefahr, dass sich kleine, k&auml;mpferische Berufsgruppen bilden, die den Rahm der Produktivit&auml;t eines Unternehmens absch&ouml;pfen.<\/p><p>Die Verlagerung der Tarifautonomie nach unten bedeutet die Streikerm&auml;chtigung kleiner, aber schlagkr&auml;ftiger Spezialgewerkschaften, in denen sich die funktionell wichtigen Arbeitnehmergruppen organisieren, die im Arbeitskampf ganze Unternehmen oder gar Branchen lahm legen k&ouml;nnten.\t<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der DGB-Vorsitzende Sommer wurde heftig kritisiert, weil er bei einer Abschaffung von Fl&auml;chentarifvertr&auml;gen einen tarifpolitischen &bdquo;H&auml;userkampf&ldquo; in den Betrieben bef&uuml;rchtet. 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