{"id":6081,"date":"2010-07-05T08:47:56","date_gmt":"2010-07-05T06:47:56","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=6081"},"modified":"2014-03-05T11:01:19","modified_gmt":"2014-03-05T10:01:19","slug":"ist-die-europaeische-buergerinitiative-ein-demokratiegewinn-oder-ein-windei","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=6081","title":{"rendered":"Ist die Europ\u00e4ische B\u00fcrgerinitiative ein Demokratiegewinn oder ein Windei?"},"content":{"rendered":"<p>SPD und die &ouml;sterreichische SP&Ouml; haben angek&uuml;ndigt, im Herbst gemeinsam eine Europ&auml;ische B&uuml;rgerinitiative zur Einf&uuml;hrung einer Finanztransaktionssteuer zu starten. Die Parteien wollen das mit dem Vertrag von Lissabon neu geschaffene Instrument der Europ&auml;ischen B&uuml;rgerinitiative (EBI) nach Art. 11 Abs. 4 des EU-Vertrages (EUV) und Art. 24 Abs. 1 des Vertrages &uuml;ber die Arbeitsweise der EU (AEUV) nutzen, um Druck zu machen, falls die Regierungen der Mitgliedstaaten keine  europ&auml;ische Finanztransaktionssteuer <a href=\"http:\/\/www.spd.de\/de\/aktuell\/pressemitteilungen\/2010\/05\/SPD-und-SPOe-fuer-europaeische-Buergerinitiative-zur-Finanzmarktregulierung.html\">auf den Weg bringen sollten<\/a>. Ist die Europ&auml;ische B&uuml;rgerinitiative ein wirksames Instrument einer Demokratie von unten? Von Christine Wicht<br>\n<!--more--><\/p><p>Der Verein &bdquo;Mehr Demokratie&ldquo; sieht eine B&uuml;rgerinitiative zur Finanztransaktionssteuer kritisch, das Instrument der EBI m&uuml;sse realistisch eingesch&auml;tzt werden, es sei weder ein Volksbegehren noch eine Volksabstimmung. Au&szlig;erdem sei zu kl&auml;ren, ob die europaweite Einf&uuml;hrung einer Finanztransaktionssteuer nicht &Auml;nderungen der EU-Vertr&auml;gen erfordere, denn eine solcher Vorsto&szlig; &uuml;ber eine EBI sei nach den momentanen Regelungen nicht zul&auml;ssig (Presseerkl&auml;rung Mehr Demokratie, 20\/10, 19.05.10). <\/p><p>Bevor eine EBI auf den Weg gebracht werden kann, m&uuml;sste ein Verordnungsentwurf im Dezember vom Europ&auml;ischen Parlament und vom Rat abgestimmt werden. Nichtregierungsorganisationen haben den diskutierten Entwurf heftig kritisiert und demokratische M&auml;ngel aufgezeigt. Der Verordnungsentwurf kann nicht &uuml;ber die Vorgaben des Lissabon-Vertrags hinausgehen, in dem beispielsweise nicht vorgesehen ist, dass eine EBI den Status eines Volksbegehrens oder einer Volksabstimmung erh&auml;lt und die EU-Kommission zum Handeln verpflichtet wird. Dies wirft die Frage auf, ob die EBI den Anspruch eines demokratischen Instruments von unten &uuml;berhaupt erf&uuml;llen kann?<\/p><p>Die EBI erm&ouml;glicht EU-B&uuml;rgerinnen und -B&uuml;rgern, die EU-Kommission zur Vorlage eines Vorschlags in einem in die EU-Zust&auml;ndigkeit fallenden Bereichs aufzufordern. Damit die EU-B&uuml;rgerinnen und -B&uuml;rger dieses Recht &uuml;berhaupt aus&uuml;ben k&ouml;nnen, m&uuml;ssen erst noch grundlegende Bestimmungen und Verfahren in einer EU-Verordnung festgelegt werden. Die Kommission hat zur EBI eine &ouml;ffentliche Anh&ouml;rung durchgef&uuml;hrt, an der sich (lediglich) 300 B&uuml;rger, Organisationen und Beh&ouml;rden beteiligt haben. Am 11. November 2009 wurde ein Gr&uuml;nbuch zur EBI verabschiedet. F&uuml;r alle, die sich zum Gr&uuml;nbuch ge&auml;u&szlig;ert haben, wurde am 22. Februar 2010 in Br&uuml;ssel eine &ouml;ffentliche Anh&ouml;rung durchgef&uuml;hrt. Die EU-Kommission hat daraufhin im M&auml;rz 2010 einen <a href=\"http:\/\/www.google.de\/url?sa=t&amp;source=web&amp;ct=res&amp;cd=2&amp;ved=0CAwQFjAB&amp;url=http%3A%2F%2Fec.europa.eu%2Fdgs%2Fsecretariat_general%2Fcitizens_initiative%2Fdocs%2Fcom_2010_119_de.pdf&amp;rct=j&amp;q=Europ%C3%A4ische+B%C3%BCrgerinitiave+EU-Kommission+Verordnungsentwurf&amp;ei=fvn3S_7GLMaZOLXDiZUM&amp;usg=AFQjCNFA2UI08CBmKFD2kh47xnLmxpkNvA)\">Verordnungsentwurf zur Europ&auml;ischen B&uuml;rgerinitiative [PDF &ndash; 114 KB]<\/a> vorgelegt, &uuml;ber den im Dezember 2010 im EU-Parlament und im Rat abgestimmt werden soll. Erst danach k&ouml;nnte eine EBI auf den Weg gebracht werden. <\/p><p>Die Verfahren und Bedingungen, die f&uuml;r eine B&uuml;rgerinitiative gelten, werden nach Artikel 24 Absatz 1 (ex-Artikel 21 EGV) des Vertrags &uuml;ber die Arbeitsweise der Europ&auml;ischen Union festgelegt:<\/p><blockquote><p><em>&bdquo;Die Bestimmungen &uuml;ber die Verfahren und Bedingungen, die f&uuml;r eine B&uuml;rgerinitiative im Sinne des Artikels 11 des Vertrags &uuml;ber die Europ&auml;ische Union gelten, einschlie&szlig;lich der Mindestzahl der Mitgliedstaaten, aus denen die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger, die diese Initiative ergreifen, kommen m&uuml;ssen, werden vom Europ&auml;ischen Parlament und vom Rat gem&auml;&szlig; dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Verordnungen festgelegt. &ldquo;.<\/em><\/p><\/blockquote><p>Art. 11 Abs. 4 EUV enth&auml;lt &bdquo;Bestimmungen &uuml;ber die demokratischen Grunds&auml;tze&ldquo;, die im Vertrag von Nizza noch nicht enthalten waren:<\/p><blockquote><p><em> &bdquo;Unionsb&uuml;rgerinnen und Unionsb&uuml;rger, deren <strong>Anzahl mindestens eine Million<\/strong> betragen und bei denen es sich um Staatsangeh&ouml;rige einer <strong>erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten<\/strong> handeln muss, k&ouml;nnen die Initiative ergreifen und <strong>die Europ&auml;ische Kommission auffordern<\/strong>, im Rahmen ihrer Befugnisse <strong>geeignete Vorschl&auml;ge<\/strong> zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger eines Rechtsakts der Union bedarf, <strong>um die Vertr&auml;ge umzusetzen<\/strong>&ldquo;.<\/em><\/p><\/blockquote><p>Gem&auml;&szlig; Art. 11 Abs. 4 EUV muss also die EBI mindestens von einer Million wahlberechtigter Unionsb&uuml;rgerinnen und -b&uuml;rgern (aus einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten) unterst&uuml;tzt werden, um die EU-Kommission aufzufordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschl&auml;ge zu unterbreiten. Diese eine Million Unterschriften m&uuml;ssen aus mindestens einem Drittel der EU-L&auml;nder stammen, bei der derzeitigen Zahl von 27 Mitgliedern, also aus neun L&auml;ndern. Die Option, die Schwelle auf ein Viertel der EU-Mitglieder herabzusetzen, wurde von der Kommission verworfen. Au&szlig;erdem wird mit dem Verordnungsentwurf eine Mindestanzahl von Unterschriften aus jedem teilnehmenden Land vorschlagen. Diese Zahl soll sich dem Entwurf zufolge degressiv proportional nach der Gr&ouml;&szlig;e des jeweiligen Mitgliedstaats richten. Mit anderen Worten w&uuml;rde ein kleineres Land im Verh&auml;ltnis mehr Unterschriften als ein gr&ouml;&szlig;eres Land ben&ouml;tigen. In einem Anhang listet das Dokument die ben&ouml;tigte Anzahl f&uuml;r jeden Mitgliedstaat auf, die von 4.500 Unterschriften f&uuml;r Luxemburg, Estland, Zypern und Malta (mehr als 0,2% der Bev&ouml;lkerung) bis 55.000 f&uuml;r Frankreich und 72.000 f&uuml;r Deutschland (weniger als 0,2% der Bev&ouml;lkerung) reicht. Jede B&uuml;rgerinitiative soll zun&auml;chst registriert werden. Nach dem Erreichen von mindestens 300.000 Unterschriften wird sie von der Kommission auf ihre Zul&auml;ssigkeit hin untersucht.  (Quelle: <a href=\"http:\/\/www.euractiv.com\/de\/zukunft-eu\/eu-stoesst-eine-buergerinitiative-mit-haerteren-bestimmungen-news-394941\">euractive<\/a>). Die Kommission entscheidet dann innerhalb von zwei Monaten nach Eingang eines Antrags des Organisators &uuml;ber seine Zul&auml;ssigkeit. <\/p><p>Eine geplante B&uuml;rgerinitiative gilt nur dann als zul&auml;ssig, wenn sie in den Rahmen der Befugnisse der Kommission f&auml;llt und ein Thema betrifft, zu dem ein Rechtsakt der Union verabschiedet werden kann, um die Vertr&auml;ge umzusetzen. Nachdem die notwendigen Unterst&uuml;tzungsbekundungen von den Unterzeichnern eingegangen sind und f&uuml;r zul&auml;ssig befunden wurden, ist jeder Mitgliedstaat f&uuml;r die Pr&uuml;fung und Zertifizierung der Unterst&uuml;tzungsbekundungen, die von B&uuml;rgern aus diesem Staat gesammelt wurden, verantwortlich. Au&szlig;erdem m&uuml;ssen die Mitgliedstaaten gew&auml;hrleisten, dass Organisatoren einer B&uuml;rgerinitiative entsprechend der einzelstaatlichen zivil- oder strafrechtlichen Bestimmungen f&uuml;r Verst&ouml;&szlig;e gegen diese Verordnung und damit verbundene Angelegenheiten haftbar sind. Gem&auml;&szlig; Art. 20 des Verordnungsentwurfs &bdquo;Jeder Mitgliedstaat notifiziert der Kommission die besonderen Bestimmungen, die er zur Umsetzung dieser Verordnung verabschiedet.&ldquo;, werden die 27 Mitgliedstaaten aufgefordert die Kommission &uuml;ber die erlassenen nationalen Bestimmungen zur EBI zu informieren.<\/p><p>Jedoch verpflichtet Art. 11 Abs. 4 EUV die EU-Kommission zu nichts, die B&uuml;rger k&ouml;nnen sie lediglich zum Handeln auffordern. Au&szlig;erdem entscheidet nur die Kommission &uuml;ber die Zul&auml;ssigkeit der EBI (Art. 8 Abs. 2 des Vorschlags). F&uuml;r den Juristen Gregor Schirmer, DIE LINKE, geht damit die B&uuml;rgerinitiative ins Leere, f&uuml;r ihn ist diese B&uuml;rgerinitiative geradezu ein Zerrbild einer Volksgesetzgebung, deshalb r&auml;t er der LINKEN dringend darauf reagieren und daf&uuml;r einzutreten, dass in der EU eine echte dreistufige Volksgesetzgebung (Volksinitiative &ndash; Volksbefragung &ndash; Volksentscheid) ohne schwer &uuml;berwindlbareH&uuml;rden erm&ouml;glicht wird (Quelle: Georg Schirmer, Lissabon am Ende? Kritik der EU-Vertr&auml;ge, Kai Homilius Verlag &ndash; Compact 2008, Seite 39). Bisher k&ouml;nnten die EU-B&uuml;rger sozusagen nur einen Appell an die Kommission richten und ein Thema auf die EU-Agenda bringen, mehr nicht.<\/p><p><strong>Voreiliges Lob<\/strong><br>\nMai 2009 lobte das EU-Parlament die EBI mit den Worten: &bdquo;Eine Million Unionsb&uuml;rgerinnen und Unionsb&uuml;rger k&ouml;nnen die EU-Kommission auffordern, geeignete Vorschl&auml;ge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach ihrer Ansicht eines Rechtsakts der EU bedarf. Die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger werden damit erstmalig direkt in den europ&auml;ischen Rechtsetzungsprozess eingebunden.&ldquo;<br>\nQuelle: <a href=\"http:\/\/www.europarl.europa.eu\/sides\/getDoc.do?language=DE&amp;type=IM-PRESS&amp;reference=20090506IPR55254\">europal-europa<\/a> <\/p><p>Der Verordnungsentwurf der EU-Kommission enth&auml;lt jedoch erhebliche Schw&auml;chen, die eine B&uuml;rgerbeteiligung erschweren. Beispielsweise sieht der Verordnungsentwurf, auch bei erfolgreichen EBI, keine Anh&ouml;rung, keine verbindlichen Rechtsfolgen und keine Sanktionsinstrumente vor, sollte die EU-Kommission eine EBI ablehnen. <\/p><p>Die Gr&uuml;nen kritisieren, dass die Europ&auml;ische Kommission hinter verschlossenen T&uuml;ren beschlie&szlig;t, wie sie mit einem Anliegen umgeht, das von einer Millionen und mehr EU-B&uuml;rgerinnen und -B&uuml;rgern unterst&uuml;tzt wird. Beschl&uuml;sse sollten &ouml;ffentlich begr&uuml;ndet und gegebenenfalls nachgepr&uuml;ft werden.<br>\nQuelle: <a href=\"http:\/\/www.gruene-bundestag.de\/cms\/europaeische_union\/dok\/325\/325088.html\">gr&uuml;ne-bundestag<\/a> <\/p><p>Im Gegensatz zur eigenen Geheimniskr&auml;merei erwartet die EU-Kommission von den B&uuml;rgern bzw. Initiatoren absolute Transparenz bez&uuml;glich der Offenlegung der finanziellen Quellen einer EBI und die Angabe einer Vielzahl pers&ouml;nlicher Daten. Jeder, der die B&uuml;rgerinitiative unterschreibt, muss Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und -ort, Nationalit&auml;t und die Nummer des Passes, Personalausweises oder der Versicherungskarte angeben. Damit soll &ndash; so die Begr&uuml;ndung der  Kommission &ndash; Betrug verhindert werden. Laut Verordnungsentwurf sollen die Angaben strengen Datenschutzregeln unterliegen und mindestens einen Monat nach Eingang der Initiative bei der Kommission oder 18 Monate nach der Registrierung der vorgeschlagenen B&uuml;rgerinitiative gel&ouml;scht werden.<\/p><p><strong>Nichtregierungsorganisationen sehen erhebliches demokratisches Manko<\/strong><br>\nDer Verordnungsentwurf der EU-Kommission wurde am 10. Mai in Berlin auf einer von &bdquo;Mehr Demokratie und der &bdquo;Gesellschaft f&uuml;r Ausw&auml;rtige Politik (DGAP) organisierten Tagung diskutiert: <\/p><p>Peter Wahl (weed), Jorgo Riss (Direktor Greenpeace Europe), Werner H&uuml;lsmann (Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung), Moritz Jahnke (Junge Europ&auml;ische Bewegung) und Christian Felber (attac &Ouml;sterreich) forderten auf dieser Tagung, dass sicher gestellt werden m&uuml;sse, dass die Initiatoren einer erfolgreichen EBI angeh&ouml;rt, klare Rechtsfolgen definiert und Zeitr&auml;ume f&uuml;r deren Umsetzung festgelegt werden m&uuml;ssten. Au&szlig;erdem seien die H&uuml;rden f&uuml;r die Unterschriftensammlung kaum &uuml;berwindbar. Nach Meinung der NGO-Vertreter sollte eine EBI auch dann erfolgreich sein, wenn die eine Million Unterschriften aus weniger als einem Drittel der Mitgliedstaaten stammt. Die Teilnehmer der Tagung kritisierten &uuml;berdies die im Verordnungsentwurf der Kommission geforderte Angabe von Personalausweis- oder Sozialversicherungsnummer sowie die viel zu sp&auml;te Zul&auml;ssigkeitspr&uuml;fung durch die Kommission. Nach Einsch&auml;tzung von Jorgo Riss w&uuml;rde unter den jetzigen Bedingungen  Greenpeace keine solche EBI starten. F&uuml;r Prof. J&uuml;rgen Meyer, ehemaliges Mitglied des Verfassungskonvents, auf dessen Initiative die EBI zur&uuml;ckgeht, ist die EBI zwar der Versuch, einen Fu&szlig; in die T&uuml;r zu bekommen, jedoch m&uuml;sse die B&uuml;rgerinitiative den gleichen Stellenwert bekommen <a href=\"http:\/\/www.mehr-demokratie.de\/752.html?&amp;tx_ttnews[tt_news]=7274&amp;tx_ttnews[backPid]=275&amp;cHash=e402179cce\">wie Vorschl&auml;ge des Europ&auml;ischen Parlaments<\/a>. Moritz Jahnke, Vorsitzender der Jungen Europ&auml;ischen Bewegung (JEB), kritisierte das die Unterschriften aus einem Drittel der Mitgliedstaaten kommen m&uuml;ssen, denn mit einer EBI w&uuml;rde schlie&szlig;lich keine unmittelbare Entscheidung getroffen, die repr&auml;sentativ sein m&uuml;sste. Die EBI sollte seiner Ansicht nach gerade ein Minderheitenrecht f&uuml;r eine Million Unionsb&uuml;rger sein. Entscheidend sollte nur sein, dass die EBI europ&auml;isch ist und nicht nur die Partikularinteressen einzelner Mitgliedstaaten widerspiegelt. Daher sollten schon f&uuml;nf Mitgliedstaaten ausreichen (Quelle: <a href=\"http:\/\/www.mehr-demokratie.de\/europaeisch-aufbegehren.html\">mehr-demokratie.de<\/a>), um eine solche Initiative in Gang zu bringen.<\/p><p>Dazu muss man allerdings wissen, dass der Verordnungsentwurf lediglich umsetzt, was im Vertrag von Lissabon gefordert ist. Er kann Defizite des Vertrags von Lissabon weder korrigieren noch dar&uuml;ber hinausgehen. Die Verordnung kann auch nichts daran &auml;ndern, dass sich die EU-Kommission nicht verbindlich mit dem Ziel einer solchen EBI besch&auml;ftigen muss. Damit die EBI zu einem wirklich demokratischen Instrument werden k&ouml;nnte, m&uuml;sste zun&auml;chst eine B&uuml;rgerinitiative auf den Weg gebracht werden, die die Forderung enth&auml;lt, die Europ&auml;ischen Vertr&auml;ge zu &auml;ndern, doch sind Vertrags&auml;nderungen per EBI nach den momentanen Regelungen nicht zul&auml;ssig.<br>\nSomit w&auml;ren eigentlich zun&auml;chst die Regierungen der 27 Mitgliedstaaten aufgefordert, die EU-Vertr&auml;ge dahingehend zu &auml;ndern, dass die EBI, wie angek&uuml;ndigt, zu einem wirklich partizipatorischen Instrument werden k&ouml;nnte. Eine solche Vertrags&auml;nderung ist jedoch ziemlich aussichtslos, denn nach den EU-Bestimmungen erfordern Vertrags&auml;nderungen die Zustimmung aller  27 EU-Staaten. Nichtregierungsorganisationen k&ouml;nnen also bestenfalls noch daf&uuml;r sorgen, dass b&uuml;rokratische H&uuml;rden in der Verordnung zur&uuml;ckgenommen bzw. abgebaut werden.<br>\nImmer mehr zentrale politische Themen werden in Br&uuml;ssel &ndash; oft hinter verschlossenen T&uuml;ren &ndash; verhandelt und flie&szlig;en anschlie&szlig;end &uuml;ber die europ&auml;ische Ebene in die jeweils nationale Gesetzgebung ein. Nach wie vor erarbeiten technokratische Beamte unter dem starken Einfluss der in Br&uuml;ssel ans&auml;ssigen Lobbyisten Vertr&auml;ge, abgeschirmt von der &Ouml;ffentlichkeit und ohne jegliche &ouml;ffentliche Diskussion. Umso wichtiger w&auml;re es, dass EU-B&uuml;rgerinnen und -B&uuml;rger mehr Einfluss auf die Br&uuml;sseler Politik nehmen k&ouml;nnen. Das w&auml;re vor allem deshalb wichtig, weil die politischen Entscheidungstr&auml;ger hierzulande bei  umstrittenen Entscheidungen gern ihre H&auml;nde in Unschuld  waschen und auf Br&uuml;ssel verweisen, wenn unpopul&auml;re Ma&szlig;nahmen anstehen und verweisen darauf, dass dagegen  angeblich nichts mehr unternommen werden k&ouml;nne. EU-B&uuml;rgerinnen und -B&uuml;rger werden h&auml;ufig mit politischen Entscheidungen konfrontiert, die gegen die Mehrheitsmeinung in der Bev&ouml;lkerung getroffen worden sind, man denke nur an die Lissabon-Strategie, den Lissabon-Vertrag, das Flexicurity-Konzept, die Agenda 2020, die Dienstleistungsrichtlinie oder diverse Deregulierungs- Privatisierungs- und Liberalisierungsvorschriften aus Br&uuml;ssel.<br>\nNach <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/public_opinion\/archives\/eb\/eb68\/eb68_de_exec.pdf\">dem Eurobarometer 68 vom Herbst 2007 [PDF &ndash; 203 KB]<\/a>  haben in Deutschland nur 39 Prozent und eine Minderheit von 48 Prozent der Europ&auml;er insgesamt Vertrauen in die Europ&auml;ische Union.<br>\nEin demokratisches Instrument wie eine B&uuml;rgerinitiative k&ouml;nnte nicht nur das Engagement f&uuml;r Europa sondern auch das Vertrauen der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger in die eurp&auml;ischen Institutionen f&ouml;rdern.  Das gilt um so mehr weil das EU-Parlament &ndash; wie das <a href=\"http:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/entscheidungen\/es20090630_2bve000208.html\">Bundesverfassungsgericht festgestellt hat<\/a> &ndash; immer noch ein Parlament zweiter Klasse ist. Das Europ&auml;ische Parlament sei weder repr&auml;sentativ zusammengesetzt und habe auch keine ausreichende demokratische und politische Legitimation f&uuml;r Leitentscheidungen, <a href=\"\/?p=4032\">schrieben die Karlsruher Richter<\/a>.  Die einzig demokratisch gew&auml;hlte Instanz ist dementsprechend nicht mit einem Initiativrecht ausgestattet ist und kann die EU-Kommission auch nicht wirklich kontrollieren. Auch die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten k&ouml;nnen in Br&uuml;ssel nach wie vor keine Initiative ergreifen. <\/p><p>Angesichts solcher Demokratie-Defizite w&auml;re eine Europ&auml;ische B&uuml;rgerinitiative, die diesen Namen auch wirklich verdienen w&uuml;rde, ein wirksames Mittel das eine europ&auml;ische Identit&auml;t und die demokratische Legitimit&auml;t der europ&auml;ischen Politik f&ouml;rdern und damit wieder mehr Vertrauen der Europ&auml;er in die europ&auml;ischen Institutionen schaffen k&ouml;nnte. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>SPD und die &ouml;sterreichische SP&Ouml; haben angek&uuml;ndigt, im Herbst gemeinsam eine Europ&auml;ische B&uuml;rgerinitiative zur Einf&uuml;hrung einer Finanztransaktionssteuer zu starten. Die Parteien wollen das mit dem Vertrag von Lissabon neu geschaffene Instrument der Europ&auml;ischen B&uuml;rgerinitiative (EBI) nach Art. 11 Abs. 4 des EU-Vertrages (EUV) und Art. 24 Abs. 1 des Vertrages &uuml;ber die Arbeitsweise der EU<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=6081\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[22,191,137],"tags":[530,785],"class_list":["post-6081","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-europaische-union","category-spd","category-steuern-und-abgaben","tag-buergerentscheid","tag-finanztransaktionssteuer"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6081","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=6081"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6081\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6085,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6081\/revisions\/6085"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=6081"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=6081"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=6081"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}