{"id":63536,"date":"2020-08-03T12:30:45","date_gmt":"2020-08-03T10:30:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=63536"},"modified":"2022-02-24T12:24:36","modified_gmt":"2022-02-24T11:24:36","slug":"ein-wirkliches-unternehmensstrafgesetz-zu-verabschieden-traut-sich-die-herrschende-politik-nicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=63536","title":{"rendered":"\u201eEin wirkliches Unternehmensstrafgesetz zu verabschieden, traut sich die herrschende Politik nicht.\u201c"},"content":{"rendered":"<p>Interview mit dem &Ouml;konomen Heinz-J. Bontrup &uuml;ber das neue Unternehmensstrafrecht der Bundesregierung. In all dem medialen Get&ouml;se um die milliardenschweren Corona-Konjunkturpakete ist doch glatt untergegangen, dass die Bundesregierung kurz vor der Sommerpause auch ein Unternehmensstrafrecht beschlossen hat. <a href=\"https:\/\/www.bmjv.de\/SharedDocs\/Gesetzgebungsverfahren\/DE\/Staerkung_Integritaet_Wirtschaft.html;jsessionid=20518B148CAA20CCB2998A432F9E1F12.2_cid297\">&bdquo;Gesetz zur St&auml;rkung der Integrit&auml;t in der Wirtschaft&ldquo;<\/a> hei&szlig;t das Regelwerk offiziell. Damit k&ouml;nnen k&uuml;nftig auch Unternehmen strafrechtlich verfolgt werden und nicht nur einzelne Personen. Verabschiedet wird das Gesetz voraussichtlich Ende 2020 oder Anfang 2021. In progressiven Kreisen hat man schon lange ein Unternehmensstrafrecht gefordert. 21 von 27 EU-Staaten haben es bereits. Was von dem neuen Gesetz zu halten ist, hat der &Ouml;konom <strong>Heinz-J. Bontrup<\/strong> im Interview mit <strong>Thomas Trares<\/strong> f&uuml;r die NachDenkSeiten erl&auml;utert.<br>\n<!--more--><br>\n<strong>Herr Bontrup, die Bundesregierung hat mit dem &bdquo;Gesetz zur St&auml;rkung der Integrit&auml;t in der Wirtschaft&rdquo; eine Art Unternehmensstrafrecht beschlossen. Weshalb braucht es ein solches Regelwerk?<\/strong><\/p><p>Das Gesetz war lange &uuml;berf&auml;llig. Strafbare Handlungen von Kapitaleignern und ihren angestellten Managern, aber auch ihren Helfern aus der Politik im Zuge einer &bdquo;privilegierten Komplizenschaft&ldquo; (Adorno), durchziehen kapitalistische Ordnungssysteme von Beginn an. Dazu gibt es &uuml;brigens ein hervorragendes Buch der Politikwissenschaftler Werner Biermann und Arno Kl&ouml;nne &acute;Kapital-Verbrechen. Zur Kriminalgeschichte des Kapitalismus&acute;. Und lassen Sie mich in diesem Duktus Karl Marx zitieren: &acute;Mit entsprechendem Profit wird Kapital k&uuml;hn. Zehn Prozent sicher, und man kann es &uuml;berall anwenden; 20 Prozent, es wird lebhaft; 50 Prozent, positiv waghalsig; f&uuml;r 100 Prozent stampft es alle menschlichen Gesetze unter seinen Fu&szlig;; 300 Prozent, und es existiert kein Verbrechen, was es nicht riskiert, selbst auf die Gefahr des Galgens.&acute; Dazu gibt es gerade mal wieder einen anschaulichen Fall mit Wirecard, genauso kann man hier, nur aus der j&uuml;ngsten Vergangenheit, die F&auml;lle Deutsche Bank, Thyssen-Krupp, VW oder T&ouml;nnies nennen. Und nicht zuletzt die vielen F&auml;lle von Steuerkriminalit&auml;t. Die Deutschen haben zurzeit 180 Milliarden Euro an der Steuer vorbei nur auf der Kanalinsel Jersey deponiert. Dabei wurde diesen Steuerkriminellen von Unternehmen aus der Finanzindustrie geholfen.<\/p><p><strong>Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist ja breit gef&auml;chert. So soll es beim Verkauf von Gammelfleisch greifen, bei der Missachtung von Bauvorschriften, bei Straftaten nach dem Wertpapierhandelsgesetz wie Kursmanipulation und Insiderhandel oder auch bei Umweltdelikten. Sie selbst hatten ja schon einmal gefordert, das Kartellrecht dem Strafgesetzbuch zu unterwerfen. Was genau w&uuml;rde das bringen?<\/strong><\/p><p>Ihre Aufz&auml;hlungen sind alle wichtig und in allen Bereichen hat es hier in der Vergangenheit auch schon schlimmste F&auml;lle gegeben. Sie konnten aber unternehmensseitig eben alle nicht strafrechtlich verfolgt werden, sondern sie unterlagen lediglich dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), wo bei der Sanktion nur ein Bu&szlig;geld drohte. Bu&szlig;gelder schrecken aber kriminelle Unternehmen nicht ab. Im Gegenteil, sie k&ouml;nnen sich die Geldstrafen ex-ante berechnen und diese dann in ihren Produkten einpreisen, so dass am Ende, fliegen die Unternehmen auf, auch noch der &bdquo;dumme&ldquo; Nachfrager das Bu&szlig;geld f&uuml;r die T&auml;terunternehmen bezahlt. Extrem wird dies bei verbotenen Kartellbildungen praktiziert, weil auch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr&auml;nkungen (GWB) in der Sanktion nicht dem Strafgesetzbuch unterliegt, sondern nur dem OWiG.<\/p><p>Bis zur Verabschiedung des GWB im Jahr 1958 hat es insbesondere durch den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) von 1947 bis 1958 eine Abwehrschlacht nicht nur gegen das Gesetz als solches, sondern, als es dann nicht mehr zu verhindern war, gegen eine strafrechtliche Sanktionierung gegeben, die im ersten Entwurf des Gesetzes, dem &bdquo;Jostenentwurf&ldquo;, noch enthalten war &ndash; der BDI hat sich aber, wie wir wissen, dann doch bis heute durchgesetzt. Nicht einmal stand bei den vielen Novellierungen des GWB, es waren weit &uuml;ber zehn, eine strafrechtliche Sanktionierung zur Disposition.<\/p><p><strong>Kommen wir mal zu einem aktuellen Fall. Was w&auml;re beispielsweise bei dem nun wegen Bilanzbetrugs aufgeflogenen Zahlungsdienstleister Wirecard mit einem Unternehmensstrafrecht anders gelaufen?<\/strong><\/p><p>Ein &acute;Unternehmensstrafrecht&acute;, das muss hier richtiggestellt werden, gibt es nach wie vor nicht. Heute k&ouml;nnen schon einzelne Personen in Unternehmen strafrechtlich belangt werden. Wir sehen das gerade im Fall Wirecard, wo der Vorstandsvorsitzende und Unternehmensgr&uuml;nder, Markus Braun, verhaftet worden ist und zurzeit wegen Bilanzmanipulationen in Untersuchungshaft sitzt. Aber es gibt von solchen m&ouml;glichen Verhaftungen auch Ausnahmen. So kann ein Vorstand heute weiter &ndash; trotz &bdquo;Unternehmensstrafrecht&ldquo; &ndash; gegen das GWB versto&szlig;en und ihm pers&ouml;nlich droht allenfalls ein Bu&szlig;geld und keine Verhaftung. Das kritisiere ich. Und ich kritisiere auch, dass zum Beispiel Herrn T&ouml;nnies am Ende lediglich, wenn &uuml;berhaupt, nur ein Bu&szlig;geld droht.<\/p><p><strong>Wie beurteilen Sie die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes? Bei Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Umsatz k&ouml;nnen die Strafen bis zu zehn Prozent der weltweiten Erl&ouml;se betragen. F&uuml;r die kleineren Unternehmen soll es wie bisher bei Sanktionen von h&ouml;chstens zehn Millionen Euro bei vors&auml;tzlichen und f&uuml;nf Millionen Euro bei fahrl&auml;ssig begangenen Straftaten bleiben. Zudem soll der Staat den erlangten Vorteil einziehen und damit Betroffene entsch&auml;digen k&ouml;nnen.<\/strong><\/p><p>Hier zeigt sich, wie gesagt, dass es streng genommen eben auch mit dem neuen Gesetz kein &bdquo;Unternehmensstrafrecht&ldquo; gibt. Strafrecht impliziert neben Geldstrafen immer auch die M&ouml;glichkeit einer Haftstrafe. Man kann aber ein Unternehmen, also eine juristische Person, nicht verhaften &ndash; allenfalls kann man das Unternehmen zerschlagen oder enteignen, was &uuml;brigens im GWB bei schweren Verst&ouml;&szlig;en gegen den Wettbewerb, mit Ausnahme einer Enteignung, durchaus vorgesehen ist, bis heute realiter aber noch nicht einmal umgesetzt wurde. Und jetzt wird es interessant und entscheidend: Eine Zerschlagung oder Enteignung sieht das neue &bdquo;Gesetz zur St&auml;rkung der Integrit&auml;t in der Wirtschaft&ldquo; nicht vor, sondern, wie im GWB, nur eine monet&auml;re Sanktionierung &uuml;ber Bu&szlig;gelder, die hier dem GWB angelehnt wurden. <\/p><p>Die M&ouml;glichkeit, bei Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro bis zu zehn Prozent der weltweiten Konzernerl&ouml;se als Bu&szlig;geld absch&ouml;pfen zu k&ouml;nnen, ist allerdings durchaus schmerzhaft, aber dennoch zu wenig. Im VW-Fall h&auml;tten dies 2019 bei einem Konzernumsatz von gut 250 Milliarden Euro maximal 25 Milliarden Bu&szlig;geld bedeuten k&ouml;nnen. Dabei hat VW bisher wegen der Abgasmanipulationen in den USA, die &uuml;ber ein strenges &acute;Unternehmensstrafrecht&acute; verf&uuml;gen, rund 30 Milliarden Euro an Bu&szlig;geldern bezahlt. Und VW gibt es immer noch! Das zeigt die &ouml;konomische Potenz und die Macht des weltweit gr&ouml;&szlig;ten Automobilkonzerns, der sich von den &acute;Gesetzen&acute; einer marktwirtschaftlichen Wettbewerbsordnung schon lange verabschiedet hat. Und es zeigt gleichzeitig die allenfalls nur beschr&auml;nkte Wirkung von Bu&szlig;geldern, die jetzt auf die Zulieferer und Besch&auml;ftigten von VW abgew&auml;lzt werden. Im VW-Fall ist es dabei besonders perfide, weil hier zu 25 Prozent das Land Niedersachen und damit der Staat Miteigent&uuml;mer ist. So konnte Niedersachen 100 Millionen Euro Bu&szlig;geld, verh&auml;ngt vom Landgericht Braunschweig, im Landeshaushalt vereinnahmen. Der Mitt&auml;ter wurde somit auch noch belohnt.<\/p><p>Glauben Sie mir: Wenn der Gesetzgeber den Unternehmenseigent&uuml;mern, und um die geht es bei Unternehmen letztlich, mit einer konkreten Zerschlagung oder in ganz schweren F&auml;llen mit einer Wegnahme ihrer Unternehmen (Enteignung ohne Entsch&auml;digung) bedrohen w&uuml;rde, dann g&auml;be es auch keine kriminellen Handlungen mehr. Ein dazu notwendiges, wirkliches Unternehmensstrafgesetz zu verabschieden, traut sich aber die herrschende Politik nicht. Insofern muss man von einem Staatsversagen sprechen &ndash; &uuml;brigens im Fall VW (mit einem erweiterten Mitbestimmungsrecht der Belegschaft) auch von einem Mitbestimmungsversagen im Aufsichts- und Betriebsrat.  <\/p><p><strong>Die Wirtschaft lehnt ein Unternehmensstrafrecht ja naturgem&auml;&szlig; ab. Allgemeiner Tenor ist, dass das bestehende Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ausreicht. Schon heute drohten Unternehmen bei Gesetzesverst&ouml;&szlig;en Bu&szlig;geldzahlungen, strafrechtlich seien hingegen Einzelpersonen zu belangen. Zudem h&auml;tten Bu&szlig;gelder f&uuml;r Unternehmen keine Wirkung auf die handelnden Mitarbeiter. Und nicht zuletzt seien die Strafverfolgungsbeh&ouml;rden k&uuml;nftig verpflichtet, allein schon bei Verdacht zu ermitteln. Das w&uuml;rde die juristischen Abwehrkosten f&uuml;r die Unternehmen in die H&ouml;he treiben. Was spricht gegen diese Argumentation?<\/strong><\/p><p>Wie Sie schon sagen, ist es geradezu ein &bdquo;Naturrecht&ldquo;, dass die Unternehmer und Kapitaleigner sowie ihre Verb&auml;nde ein &bdquo;Unternehmensstrafrecht&ldquo; ablehnen. Die dazu gemachten Einlassungen entbehren allerdings jeder objektiven Bewertung. Die heute drohenden Bu&szlig;geldzahlungen sind viel zu gering, ansonsten h&auml;tten wir wohl kaum so viele strafbare Taten, wie sie heute vorliegen, und ein Ende ist nicht in Sicht. Und dass Bu&szlig;gelder keine Wirkung auf die Besch&auml;ftigten haben, mag sein. Darum geht es hier aber nicht. Die Besch&auml;ftigten in Unternehmen, sieht man von den F&uuml;hrungskr&auml;ften einmal ab, sind eh nur abh&auml;ngige (ohnm&auml;chtige) Befehlsempf&auml;nger.<\/p><p>Die Kapitaleigner und ihre Manager werden wohl kaum die Belegschaft fragen, ob sie damit einverstanden ist, eine Straftat zu begehen. Nein, nicht die Besch&auml;ftigten stehen beim neuen Gesetz im Fokus, sondern das Unternehmen. Und Abwehrkosten entstehen erst gar nicht, wenn Unternehmen sich sauber verhalten. Es war, wie gesagt, &uuml;berf&auml;llig, dass jetzt von der Bundesregierung ein solches &bdquo;Unternehmensstrafrecht&ldquo; verabschiedet wurde und damit Deutschland in der EU als wirtschaftlich und auch als einwohnergr&ouml;&szlig;tes Land, jedoch erst von 27 EU-Staaten als 22-stes Land, dazugekommen ist.<\/p><p>Mit dem Gesetz kann das Kapital bzw. k&ouml;nnen die Kapitaleigner jedoch bestens leben. Sie sind mit den neuen Sanktionsm&ouml;glichkeiten des Staates bei strafbaren Handlungen in keiner Weise wirklich bedroht. Es kann nur zu, wenngleich auch empfindlichen, Bu&szlig;geldern kommen und die Strafverfolgungsbeh&ouml;rden haben mehr notwendige M&ouml;glichkeiten der Einflussnahme erhalten; auch bereits bei dem Bestehen eines Anfangsverdachts einer strafbaren Handlung. Daf&uuml;r gibt der Gesetzgeber aber auch Bonuspunkte (z.B. eine &bdquo;Bew&auml;hrungsstrafe&ldquo;), wenn Unternehmen transparente und gelebte Compliance-Organisationen geschaffen haben. Zerschlagungen oder Enteignungen von Unternehmen sind dagegen bei schweren Straftaten nicht vorgesehen. Dies fehlt dem neuen Gesetz, um von einem wirklichen Unternehmensstrafrecht sprechen zu k&ouml;nnen. Dennoch: Ein Anfang ist gemacht.<\/p><p><strong>Herr Bontrup, vielen Dank f&uuml;r das Interview.<\/strong><\/p><p>Titelbild: Zolnierek\/shutterstock.com<\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><p><strong>Zur Person:<\/strong><\/p><p>Heinz-J. Bontrup ist emeritierter Professor am Fachbereich Wirtschaftsrecht der Westf&auml;lischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen. Zudem ist er Mitglied in der Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik e.V. (&ldquo;Memorandum-Gruppe&rdquo;), die seit den siebziger Jahren jedes Jahr ein Gegengutachten zu den Jahresgutachten des Sachverst&auml;ndigenrats (&bdquo;F&uuml;nf Wirtschaftsweise&ldquo;) vorlegt.<\/p><p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg01.met.vgwort.de\/na\/36a31bdc62e54c238b4e519354ad7571\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Interview mit dem &Ouml;konomen Heinz-J. Bontrup &uuml;ber das neue Unternehmensstrafrecht der Bundesregierung. 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