{"id":63919,"date":"2020-08-20T09:00:59","date_gmt":"2020-08-20T07:00:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=63919"},"modified":"2020-08-21T07:22:35","modified_gmt":"2020-08-21T05:22:35","slug":"der-tueroeffner-wie-jens-spahn-den-glaesernen-patienten-herbei-regiert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=63919","title":{"rendered":"Der T\u00fcr\u00f6ffner: Wie Jens Spahn den gl\u00e4sernen Patienten herbeiregiert"},"content":{"rendered":"<p>Vor seiner politischen Karriere war Jens Spahn Pharmalobbyist. Als Bundesminister bleibt er seinen Wurzeln treu und legt sich mit Vehemenz f&uuml;r die Interessen der kommerziellen Gesundheitswirtschaft ins Zeug. Daf&uuml;r schickt er Gesetze in Serie auf die Reise, die einen gro&szlig;en gemeinsamen Nenner haben &ndash; die Verwertung von Patienten- und Versichertendaten zu Profitzwecken. Beispielhaft daf&uuml;r ist das Digitale-Versorgung-Gesetz, das der Chef des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gerade per Verordnung konkretisiert hat. Mit dem Ergebnis: Die informationelle Selbstbestimmung ger&auml;t noch heftiger unter Beschuss. Eine Luxusvilla ist das allemal wert. Von <strong>Ralf Wurzbacher<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_2967\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-63919-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/200820_Wie_Jens_Spahn_den_glaesernen_Patienten_herbeiregiert_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/200820_Wie_Jens_Spahn_den_glaesernen_Patienten_herbeiregiert_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/200820_Wie_Jens_Spahn_den_glaesernen_Patienten_herbeiregiert_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/200820_Wie_Jens_Spahn_den_glaesernen_Patienten_herbeiregiert_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=63919-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/200820_Wie_Jens_Spahn_den_glaesernen_Patienten_herbeiregiert_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"200820_Wie_Jens_Spahn_den_glaesernen_Patienten_herbeiregiert_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Jens Spahn ergreift die Flucht. Raus aus dem weltoffen-bunten Sch&ouml;neberg, rein ins spie&szlig;ig-hermetische Dahlem, wo sich in Berlin die Wohlbeg&uuml;terten vom gemeinen Volk distinguieren. Im Kiez waren die Nachbarn zuletzt aber auch wirklich gemein, wie RTL aus seinem Umfeld erfuhr. Von &bdquo;st&auml;ndigen Kontaktaufnahmen&ldquo; f&uuml;hlten sich der CDU-Promi und sein Ehemann Daniel Funke &bdquo;gest&ouml;rt und eingeengt&ldquo;. Mehrmals sogar habe man sie in den vergangenen Wochen vor der Haust&uuml;r angesprochen und dabei &bdquo;<a href=\"https:\/\/www.rtl.de\/cms\/flucht-ins-gruene-jens-spahn-ehemann-kaufen-luxus-villa-in-berliner-nobelviertel-4596046.html\">seien nicht immer positive Worte gefallen<\/a>&ldquo;. Was liegt da n&auml;her, als auf Abstand zu gehen, gerade in Zeiten von Corona. <\/p><p>Den Schutz seiner Privatsph&auml;re l&auml;sst sich der Bundesgesundheitsminister dabei einiges kosten. 4,125 Millionen Euro sollen laut Kaufvertrag <a href=\"https:\/\/www.businessinsider.de\/politik\/bundesgesundheitsminister-spahn-kauft-luxusvilla-fuer-mehr-als-vier-millionen-euro\/\">f&uuml;r die Nobelvilla aus den 1920er Jahren f&auml;llig werden<\/a>, dazu k&ouml;nnte noch ein stattliches S&uuml;mmchen f&uuml;r die Renovierung kommen. Fernab der Berliner Trubelmeilen, inmitten von viel Gr&uuml;n und bei 300 Quadratmetern Wohnfl&auml;che winken demn&auml;chst aber allerhand Platz und Ruhe, um f&uuml;r und unter sich zu sein. Und wenn doch mal G&auml;ste da sind und l&auml;stig werden, kann sich das Paar immer noch in den vorhandenen Tresorraum zur&uuml;ckziehen. <\/p><p><strong>Luxus im Corona-Notstand?<\/strong><\/p><p>Warum der Zynismus? Nein, es geht nicht darum, in eine Neiddebatte einzustimmen. Zumindest solange sich die nicht ums liebe Geld dreht. Die Frage, wie Spahn bei monatlichen Bez&uuml;gen von 25.000 Euro und Burda-Cheflobbyist Funke die Immobilie finanzieren, soll nicht weiter interessieren. Nur so viel: F&uuml;r ihrer beider Lebensabend wird vorgesorgt sein, solange sie selbst mit ihrem Tun weiter daf&uuml;r sorgen, dass es bestimmten Interessengruppen gut und immer besser gehen wird. <\/p><p>Eine Randnotiz soll auch bleiben, dass der Vorgang just in eine Zeit f&auml;llt, in denen zahllose von Spahns &bdquo;lieben Mitb&uuml;rgern&ldquo; pandemiebedingt Not leiden und er als Wegbereiter eines monatelangen Lockdowns daf&uuml;r eine Mitverantwortung tr&auml;gt. In dieser Situation w&uuml;rde es dem Minister gut zu Gesicht stehen, die ein oder andere Wutbekundung aus der Nachbarschaft auszuhalten, statt gleich das Weite zu suchen und sich in einer Trutzburg zu verschanzen. Auch deshalb geschieht ihm ein bisschen schlechte Presse durchaus recht. <\/p><p>Vollends verdient h&auml;tte er die aus einem anderen Grund: W&auml;hrend Spahn seinen Anspruch auf Privatheit gegen die Zudringlichkeiten von au&szlig;en unter Einsatz von Geld und Einfluss demonstrativ behauptet, l&auml;sst er mit Blick auf die Pers&ouml;nlichkeitsrechte seiner W&auml;hler und Nichtw&auml;hler alle R&uuml;cksichten sausen. Seit er dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorsteht, hat der 40-J&auml;hrige eine regelrechte Kanonade an Gesetzesinitiativen gez&uuml;ndet, die allesamt darauf zielen, die Daten von Millionen Patienten und Versicherten interessierten Dritten, insbesondere aus der kommerziellen Gesundheitswirtschaft, zuzuf&uuml;hren. <\/p><p><strong>Der Dammbrecher<\/strong><\/p><p>Um nur ein paar Etappen seines Feldzuges zu nennen: Das &bdquo;Implantateregister-Errichtungsgesetz&ldquo; (EIRD), das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) mit seinen Regelungen zur sogenannten elektronischen Patientenakte (ePA), das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG), nicht zuletzt das zweite Pandemieschutzgesetz, mit dem allein 18 weitere Gesetze eine Neufassung erhielten. Ausnahmslos werden mit all diesen Neubestimmungen unter dem Label &bdquo;Innovation&ldquo;, &bdquo;Sicherheit&ldquo; und &bdquo;Qualit&auml;t&ldquo; Zugriffe auf massenhaft sensible Daten argloser Menschen legalisiert. <\/p><p>Allein im Falle des im November 2019 vom Bundestag verabschiedeten und zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen DVG betrifft dies: Alter, Geschlecht, Wohnort, sozio&ouml;konomische Faktoren zur Analyse (&hellip;) von Nutzerpr&auml;ferenzen bestimmter Versicherungsgruppen, Informationen und Abrechnungsdaten zu ambulanten und klinischen Behandlungen, durch Hebammen oder andere Leistungserbringer, Anzahl der Versichertentage, die Krankengeldtage, Angaben zu Diagnosen und &auml;rztlichen Zweitmeinungen und noch manches mehr. <\/p><p>Wie das Onlinemagazin <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/tp\/features\/Wie-man-Datenschutzabbau-als-Versorgungsinnovation-framet-4571885.html\">Telepolis im Vorfeld der Beschlussfassung berichtete<\/a>, ist das Gesetz in vielerlei Hinsicht bahn- beziehungsweise dammbrechend, weshalb es hier schwerpunktm&auml;&szlig;ig behandelt wird. Das ganze Paket umfasst mehrere neue Bestimmungen, etwa zu Gesundheitsapps auf Rezept, zu Videosprechstunden oder zum Ausbau der Telematikinfrastruktur. Die gravierenden Punkte sind aber andere: Zum Beispiel sieht es vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen mit gewinnorientierten Unternehmen kooperieren und sich durch Erwerb von Anteilen an Investmentfonds direkt an der Entwicklung und Erprobung von digitalen Medizinprodukten beteiligen k&ouml;nnen. Au&szlig;erdem sollen Digitalprodukte ohne Nachweis eines medizinischen Nutzens und ohne &auml;rztliche Indikationsstellung von den Krankenkassen selbst verordnet und in einer Erprobungsphase an Versicherten getestet werden d&uuml;rfen &ndash; das immerhin nur mit deren Einwilligung. <\/p><p><strong>Keine Widerrede beim Datenklau<\/strong><\/p><p>Wo privat und &ouml;ffentlich so verschwimmen, ist es um die (informationelle) Selbstbestimmung des Einzelnen schlecht bestellt. Deshalb ist dann auch Schluss mit Freiwilligkeit, wo es um die Daten der Versicherten geht. Die Kassen k&ouml;nnen diese ohne R&uuml;cksprache sowohl f&uuml;r eine versichertenbezogene zielgerichtete Bedarfsanalyse auswerten als auch an ein neues staatliches Forschungszentrum weitergeben, das f&uuml;r die endg&uuml;ltige Zulassung der fraglichen &bdquo;Innovationen&ldquo; zust&auml;ndig ist. Hier k&ouml;nnen die Daten wiederum ohne Widerspruchsrecht zu vielf&auml;ltigen Zwecken verarbeitet und auf Antrag einer ganzen Reihe von Interessengruppen, sogenannten Nutzungsberechtigten, zug&auml;nglich gemacht werden. Dazu z&auml;hlen Hochschulen, au&szlig;eruniversit&auml;re Forschungsinstitute, die Kassen&auml;rztlichen Vereinigungen, &Auml;rztekammern, die Krankenkassen selbst, Organisationen f&uuml;r Gesundheitsberichterstattung und s&auml;mtliche anderen &ouml;ffentlichen Einrichtungen, die im Gesundheitssektor t&auml;tig sind. Die Zahl der zugriffsf&auml;higen Stellen summiert sich so auf mehrere Dutzend.    <\/p><p>Nat&uuml;rlich beteuern die Verantwortlichen, dass es bei all dem sicher zugeht und sich keiner sorgen m&uuml;sse, anhand der Daten &bdquo;enttarnt&ldquo; zu werden. Bei der Verarbeitung und Weiterleitung setzen die Macher allerdings auch auf die von Kritikern beargw&ouml;hnte Methode der Pseudonymisierung. Wie <a href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/2019\/7-gruende-warum-spahns-gesundheitsplaene-fuer-patienten-gefaehrlich-sind\/\">etwa Netzpolitik.org schrieb<\/a>, gen&uuml;gten schon wenige Merkmale, um die Informationen einer Einzelperson zuzuordnen und den Betroffenen so zu re-identifizieren. Das gelte insbesondere bei niedrigen Fallzahlen wie etwa seltenen Krankheiten. Zudem verwies das Portal auf Beispiele, bei denen das Verfahren bereits &uuml;berlistet werden konnte, sei es bei Kreditkarten oder der Browserhistorie beim Surfen im Internet.   <\/p><p>In einer Anh&ouml;rung zur Gesetzesvorlage empfahl seinerzeit der Kryptografieexperte Dominique Schr&ouml;der von der Universit&auml;t Erlangen-N&uuml;rnberg, einzig mit verschl&uuml;sselten Daten nach dem Verfahren der Anonymisierung zu arbeiten. Daraus wurde nichts. Inzwischen hat Spahn die Regelungen des DVG durch <a href=\"https:\/\/www.bundesgesundheitsministerium.de\/fileadmin\/Dateien\/3_Downloads\/Gesetze_und_Verordnungen\/GuV\/D\/VO_Datentransparenzverordnung.pdf\">Erlass der sogenannten Datentransparenzverordnung (DaTraV) vom 19. Juni<\/a> konkretisiert. Nach deren Wortlaut kann das Forschungsdatenzentrum Dritten durchaus &bdquo;pseudonymisierte Einzeldaten&ldquo; zug&auml;nglich machen, wenn dies f&uuml;r einen &bdquo;zul&auml;ssigen Nutzungszweck&ldquo; erforderlich sei. Formuliert ist dies als einer von drei Regelf&auml;llen, und nicht mehr als Ausnahmefall, wie die urspr&uuml;ngliche Sprachregelung lautete. Vor allem straft sich Spahn damit selbst L&uuml;gen. Am Tag der Beschlussfassung des Gesetzes im Parlament am 7. November bekr&auml;ftigte er in seiner Rede, die Daten w&uuml;rden &bdquo;gegen&uuml;ber denen, die damit forschen, immer anonymisiert zur Verf&uuml;gung&ldquo; gestellt.<\/p><p><strong>Gegen alle Kritik<\/strong><\/p><p>Au&szlig;erdem ordnete der Minister an, dass der Umfang der zu verarbeitenden und weiterzureichenden Daten noch einmal massiv erweitert wurde, in einem Ma&szlig;e, dass ein Re-Identifizierungsrisiko nicht mal mehr in Abrede gestellt wird. Die Gefahr solle lediglich &bdquo;minimiert&ldquo; werden und dies auch nur &bdquo;unter angemessener Wahrung des angestrebten wissenschaftlichen Nutzens&ldquo;, liest man in der Verordnung. Dabei hatte im Vorfeld eine Vielzahl an Verb&auml;nden vor einem Daten-Overflow gewarnt, darunter die Kassen&auml;rztliche Bundesvereinigung, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen und -Initiativen (bagp) oder der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). <\/p><p>Selbst der Bundesrat &auml;u&szlig;erte im Gesetzgebungsprozess zum DVG schwerste Bedenken angesichts &bdquo;erheblicher Risiken f&uuml;r die Pers&ouml;nlichkeitsrechte der Versicherten&ldquo; und von Gefahren der &bdquo;Diskriminierung&ldquo; durch &bdquo;individuelle Gesundheitsprofile&ldquo;. Das half nichts, weil die L&auml;nderkammer nicht zustimmungspflichtig war. <a href=\"https:\/\/www.bundesgesundheitsministerium.de\/fileadmin\/Dateien\/3_Downloads\/Gesetze_und_Verordnungen\/GuV\/D\/VO_Datentransparenzverordnung.pdf\">Zuletzt hatte im Juni auch die Gesellschaft f&uuml;r Informatik (GI)<\/a>, als die DaTraV noch als Entwurf vorlag, <a href=\"https:\/\/gi.de\/meldung\/gi-arbeitskreis-sieht-grobe-maengel-in-der-datentransparenzverordnung-des-bmg\">eindringlich gemahnt<\/a>: <\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Der Zugriff auf die Datenbest&auml;nde der Versicherten ohne jegliche Beschr&auml;nkung und Kontrolle stellt eine enorme Bedrohung f&uuml;r alle pers&ouml;nlichen und personenbezogenen Gesundheitsdaten dar.&ldquo; Auch konstatierte man, &bdquo;dass das BMG an einem Dialog mit der Fach&ouml;ffentlichkeit nicht ernsthaft interessiert ist&ldquo;.\n<\/p><\/blockquote><p>Wie Telepolis in der Vorwoche im siebten Teil <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/tp\/features\/Spahn-oeffnet-Industrie-Hintertuer-zu-Versichertendaten-4868197.html\">seiner lesenswerten Serie &bdquo;Mit Vollgas gegen den Datenschutz&ldquo; enth&uuml;llte<\/a>, hat sich die Gefahrenlage f&uuml;r die bundesweit 73 Millionen gesetzlich Versicherten inzwischen noch einmal drastisch versch&auml;rft. Wie oben beschrieben, soll das zu schaffende zentrale Datenforschungszentrum die Daten etlichen &ouml;ffentliche Stellen zur Verf&uuml;gung stellen k&ouml;nnen. Diese Nutzungsberechtigten selbst sollen die Daten nur nach Genehmigung eines gesonderten Antrags weitergeben d&uuml;rfen. Gleichwohl bestimmt das DVG vom Grundsatz, &bdquo;die Nutzungsberechtigten d&uuml;rfen die (&hellip;) zug&auml;nglich gemachten Daten nicht an Dritte weitergeben.&ldquo;     <\/p><p><strong>Schlupfl&ouml;cher und Einfallstore<\/strong><\/p><p>Dieser Passus findet sich in Spahns Verordnung nicht mehr. Vielmehr hei&szlig;t es dort jetzt, eine Datenverarbeitung durch Dritte &bdquo;f&uuml;r andere Zwecke als die der Beratung (ist) ausgeschlossen&ldquo;. Damit k&ouml;nnte aus einem kleinen Schlupfloch ein Einfallstor f&uuml;r Fremdinteressen werden, abh&auml;ngig von den Ma&szlig;st&auml;ben, nach denen das Forschungszentrum eine Genehmigung ausspricht oder nicht. Allein der Begriff &bdquo;Beratung&ldquo; verspricht gro&szlig;e Auslegungsspielr&auml;ume. Wie man beispielsweise aus dem Verteidigungs- und dem Verkehrsministerium wei&szlig;, haben dort &bdquo;Berater&ldquo; schon allerlei Gesetze geschrieben. Und wenn sich neuerdings Krankenkassen mit Startups zusammentun d&uuml;rfen: Was k&ouml;nnte da nicht alles unter &bdquo;Beratung&ldquo; subsumiert werden?  <\/p><p>Auch der DGB &bdquo;sieht in diesem Erfordernis keinen ausreichenden Schutz vor einer Verwendung der Daten zu anderen als den angegebenen Zwecken&ldquo;, wie er <a href=\"https:\/\/www.dgb.de\/downloadcenter\/++co++cd160aa0-9e7d-11ea-9c88-52540088cada\">in einem Positionspapier vom Mai festhielt<\/a>. In diesem Zusammenhang monierte der Gewerkschaftsdachverband ferner, dass eine &bdquo;blo&szlig;e Selbstverpflichtung&ldquo; des Antragsstellers nicht gen&uuml;ge, die Richtigkeit und Angemessenheit der Datenverwendung sicherzustellen. So n&auml;mlich steht es in Spahns Verordnung. Getoppt wird das noch durch den Sanktionsmechanismus im Falle von Zuwiderhandlungen. Dann n&auml;mlich droht ein Klaps mit dem Wattebausch, in Form eines &bdquo;bis zu&ldquo; zweij&auml;hrigen Datenentzugs. Danach darf der Misset&auml;ter wieder ran an den Futtertrog. <\/p><p>&bdquo;Dritte&ldquo; k&ouml;nnen mitunter alle sein, die auf dem Gesundheitsmarkt forschen und Gesch&auml;fte machen, die Pharmabranche, die Medizintechnikindustrie, Startups mit ihren Digitalverhei&szlig;ungen, Onlineapotheken, Privatversicherer et cetera. Dem DGB schwant deshalb Schlimmes, weshalb er in seiner Stellungnahme forderte, &bdquo;den Kreis der zur Datenverwendung in Frage kommenden Dritten im Voraus auf &ouml;ffentliche, den Sozialversicherungstr&auml;gern angeh&ouml;rende oder nicht gewinnorientierte Akteure und Institutionen zu begrenzen&ldquo;. Freilich folgte Spahn dem guten Rat nicht, um statt dessen exakt die Richtung einzuschlagen, den die CDU-CSU-Fraktion im Dezember 2019 in einem Konzeptpapier aufgezeigt hatte. <\/p><p><strong>Angriff auf Selbstbestimmung<\/strong><\/p><p>Darin wird eine Debattenkultur bejammert, <a href=\"https:\/\/veranstaltungen.handelsblatt.com\/pharma\/kehrtwende-fuer-eine-bessere-digitalisierung-von-patientenversorgung-und-gesundheitsforschung\/\">&bdquo;die hierzulande selten chancengetrieben, gern und oft aber risikobeschwert gef&uuml;hrt wird&ldquo;<\/a>. Gegen die vermeintliche Misere verschreiben die Autoren: Daten, Daten, Daten. Und versprechen kaum weniger als die Befreiung der Menschheit von Krankheit, Kummer und Leid. Zitat: &bdquo;Daten k&ouml;nnen Leben retten.&ldquo; Als Antreiber soll selbstredend die kommerzielle Wirtschaft vorangehen: <\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Zum einen, um Erkenntnisse, die aus dem Datenschatz gewonnen werden, z&uuml;gig zum Patienten und in die Anwendung zu bef&ouml;rdern; zum anderen wegen des Standortpotenzials f&uuml;r die Gesundheits- und Gesamtwirtschaft.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Das Credo der Unions-Fraktion: Qualitativ hochwertige Daten &bdquo;made in Germany&ldquo; m&uuml;ssten &bdquo;zu einem Alleinstellungsmerkmal unseres Gesundheitswirtschafts- und Forschungsstandortes werden&ldquo;. Ein Lob findet sich in dem Text auch: &bdquo;Gesetzgeberisch wurden Digitalisierung, Versorgung und Forschung zuletzt in immer h&ouml;herer Taktung zusammengedacht.&ldquo; So soll es  weitergehen, was in der Ansage m&uuml;ndet: &bdquo;F&uuml;r das Digitale-Versorgung-Gesetz II fordern wir, in Deutschland ans&auml;ssige forschende Unternehmen der Gesundheitswirtschaft in den Kreis der Antragsberechtigten f&uuml;r das Forschungsdatenzentrum nach &sect; 303e SGB V aufzunehmen.&ldquo;<\/p><p>Ganz so klar steht es zwar nicht in Gesetz und Verordnung. Gleichwohl erhalten die in der Gesundheitswirtschaft t&auml;tigen Unternehmen und Konzerne damit wenigstens schon einmal mittelbaren Zugriff auf die Daten von Millionen ahnungslosen B&uuml;rgern, um daraus Profit zu schlagen. Und was noch nicht ist, kann ja noch werden auf dem Weg zu einer umfassenden &ndash; totalit&auml;ren &ndash; Digitalisierung des Gesundheitswesens &ndash; alles zum Wohle der Menschheit, versteht sich. Ein Garant daf&uuml;r ist Spahn selbst, seit dessen Inthronisierung der Frontalangriff gegen die Selbstbestimmung von Patienten und Versicherten mit einer &uuml;berfallartigen Intensit&auml;t als gewaltiges PR-Man&ouml;ver und zuletzt noch befeuert durch die Triebkr&auml;fte der Corona-Pandemie gef&uuml;hrt wird. <\/p><p><strong>Vom Lobbyisten zum Erf&uuml;ller<\/strong><\/p><p>Das alles folgt einem gro&szlig;en Plan und einer perfiden Kommunikationsstrategie. Telepolis diagnostizierte eine &bdquo;gezielte &Uuml;berforderung der Medien durch einen t&auml;glichen Tsunami an neuen einzelnen Informationsschnipseln aus dem Gesundheitsministerium mit dem Ergebnis, dass selbst f&uuml;r kritische Journalisten die dahinter liegenden Zusammenh&auml;nge kaum noch erkennbar sind&ldquo;. Dazu komme ein Frame-Setting, das &bdquo;Fortschritt&ldquo; und &bdquo;Zukunft&ldquo; in den schillerndsten Farben zeichnet und das &bdquo;Unsichtbarmachen von Datenschutzabbau&ldquo; mit Gesetzesnamen, die deren Sto&szlig;richtung verschleiern. <\/p><p>Obwohl: &bdquo;Datentransparenzverordnung&ldquo; ist fast schon einen Beitrag zur Wahrheit. Sofern man anstelle von &bdquo;Daten&ldquo; den &bdquo;Menschen&ldquo; setzt, ist es zum &bdquo;gl&auml;sernen Patienten&ldquo; nur noch ein kleiner Denkschritt. Spahns Werdegang vom Pharmalobbyisten bis an die Spitze des BMG haben <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=42606\">die NachDenkSeiten schon kurz vor seiner Ernennung skizziert<\/a>.  So gesehen waren und sind auch er und seine Politik leicht durchschaubar. Nur leider machen die &bdquo;Qualit&auml;tsmedien&ldquo; lieber ein Geheimnis darum und arbeiten sich daf&uuml;r an Boulevardeskem wie einer &bdquo;Luxusvilla&ldquo; ab. Spahn wird die Schlagzeilen &uuml;berstehen. Der Mann wird noch f&uuml;r H&ouml;heres gebraucht. <\/p><p>Titelbild: Matthias Wehnert \/ Shutterstock<\/p><p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg08.met.vgwort.de\/na\/8066a019f60a43ad9259a4f6d2ec7b8b\" alt=\"\" title=\"\" width=\"1\" height=\"1\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vor seiner politischen Karriere war Jens Spahn Pharmalobbyist. Als Bundesminister bleibt er seinen Wurzeln treu und legt sich mit Vehemenz f&uuml;r die Interessen der kommerziellen Gesundheitswirtschaft ins Zeug. Daf&uuml;r schickt er Gesetze in Serie auf die Reise, die einen gro&szlig;en gemeinsamen Nenner haben &ndash; die Verwertung von Patienten- und Versichertendaten zu Profitzwecken. 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