{"id":6516,"date":"2010-08-18T09:25:56","date_gmt":"2010-08-18T07:25:56","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=6516"},"modified":"2014-11-26T16:51:43","modified_gmt":"2014-11-26T15:51:43","slug":"dienstleistungs-und-entsenderichtlinie-auswirkungen-auf-den-arbeitsmarkt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=6516","title":{"rendered":"Dienstleistungs- und Entsenderichtlinie: Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt"},"content":{"rendered":"<p>In einer <a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/17\/027\/1702722.pdf\">Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion [PDF &ndash; 77,3 KB]<\/a> r&auml;umt die Bundesregierung ein, dass eine seri&ouml;se eindeutige Zuordnung bzw. Quantifizierbarkeit der Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie nicht m&ouml;glich sei. Einen Dumpingwettbewerb von Dienstleistern aus anderen EU-L&auml;ndern, die &ndash; weil sie nicht dauerhaft niedergelassen sind &ndash; ihre Arbeitnehmer lediglich zu Arbeits- und Entlohnungsbedingungen des Heimatlandes besch&auml;ftigen, sieht die Regierung nicht, da &uuml;ber die &uuml;ber das Arbeitnehmerentsendegesetz geltenden Branchenmindestl&ouml;hne auch von den ausl&auml;ndischen Dienstleistungserbringern einzuhalten seien.<br>\nDas ist leider wieder einmal nur die halbe Wahrheit, denn in der Mehrheit der Niedriglohnbranchen gibt es aber entweder keine nationalen Tarifvertr&auml;ge oder die Arbeitgeber zeigen bislang keine Bereitschaft, einen Mindestlohn auszuhandeln, oder die Tarifbindung liegt unter 50 Prozent.<br>\nDar&uuml;ber hinaus sind gewerkschaftliche Gegenma&szlig;nahmen gegen ein solches Lohndumping nach EU-Vertragsrecht erheblich eingeschr&auml;nkt. Wolfgang Lieb<br>\n<!--more--><\/p><p>In der <a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\/presse\/hib\/2010_08\/2010_272\/02.html\">Presseverlautbarung der Bundesregierung<\/a> hei&szlig;t es besch&ouml;nigend:<\/p><blockquote><p><em>&bdquo;Die in Deutschland geltenden Branchenmindestl&ouml;hne seien auch von ausl&auml;ndischen Dienstleistungserbringern einzuhalten, statuiert die Bundesregierung in einer Antwort (17\/2722) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der SPD (17\/2508). Laut Bundesregierung gelte das deutsche Arbeitsschutzrecht f&uuml;r alle im Inland Besch&auml;ftigten, d.h. auch f&uuml;r die grenz&uuml;berschreitend entsandten. Die Entsenderichtlinie (RL 96\/71\/EG) habe Vorrang vor der Dienstleistungsrichtlinie, sodass die in Deutschland &uuml;ber das Arbeitnehmerentsendegesetz geltenden Branchenmindestl&ouml;hne auch von ausl&auml;ndischen Dienstleistungserbringern einzuhalten seien. Weiter legt die Bundesregierung dar, dass das Arbeitnehmer-Entsendegesetz den erforderlichen Rechtsrahmen biete, um Arbeitnehmerschutz und zugleich fairen Wettbewerb zu gew&auml;hrleisten. Dies gelte auch f&uuml;r im Ausland ans&auml;ssige Arbeitgeber, die im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit Arbeitnehmer grenz&uuml;berschreitend nach Deutschland entsenden.&ldquo;<\/em><\/p><\/blockquote><p>Und in der Antwort wird lapidar gesagt:<\/p><blockquote><p><em>&bdquo;Die in Deutschland &uuml;ber das Arbeitnehmerentsendegesetz geltenden Branchenmindestl&ouml;hne sind daher auch von ausl&auml;ndischen Dienstleistungserbringern einzuhalten.&ldquo;<\/em><\/p><\/blockquote><p><strong>Was ist aber in solchen Branchen in denen es keine Mindestl&ouml;hne gibt?<\/strong><\/p><p>Voraussetzungen f&uuml;r branchenbezogene Mindestl&ouml;hne sind eine Tarifbindung von mindestens 50 Prozent, ein nationaler Tarifvertrag sowie ein gemeinsamer Antrag der Tarifpartner, einen<br>\nMindestlohn f&uuml;r allgemeinverbindlich zu erkl&auml;ren.<br>\nDiese Voraussetzungen konnten allerdings bisher nur in einigen wenigen Branchen, wie etwa der Baubranche, der Geb&auml;udereinigung, der Pflegebranche, bei Sicherheitsdienstleistungen, beim Bergbau, der W&auml;schereibranche, der Abfallwirtschaft und der Aus- und Weiterbildungsbranche erf&uuml;llt werden.<\/p><p>In der Mehrheit der Niedriglohnbranchen gibt es aber entweder keine nationalen Tarifvertr&auml;ge (z.B. Fleischindustrie) oder die Arbeitgeber zeigen bislang keine Bereitschaft, einen Mindestlohn auszuhandeln, oder die Tarifbindung liegt unter 50 Prozent (z.B. Einzelhandel, Fris&ouml;r- und Gastst&auml;tten- Restaurantgewerbe). Zudem ist wegen der Schw&auml;che der Gewerkschaften in Niedriglohnbranchen nicht gew&auml;hrleistet, dass angemessene Mindestl&ouml;hne ausgehandelt werden k&ouml;nnen. So liegen in einzelnen Branchen selbst die Tarifl&ouml;hne unter 5 &euro;.<\/p><p><strong>Das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) war von Anfang an nur eine gesetzliche Kr&uuml;cke zur Verhinderung von Lohndumping<\/strong><\/p><p>Sowohl das Arbeitnehmerentsendegesetz wie auch das Gesetz &uuml;ber Mindestarbeitsbedingungen mit den vereinbarten Verfahren zur Allgemeinverbindlichkeit der von den Tarifparteien ausgehandelten Mindestl&ouml;hne reicht bei weitem nicht aus, die Arbeitnehmer in den sich ausbreitenden Niedriglohnsektoren ausreichend zu sch&uuml;tzen. In verschiedenen Branchen gibt es keine tariff&auml;higen Arbeitgeberverb&auml;nde, so dass die Gewerkschaften &uuml;berhaupt keine Mindestl&ouml;hne aushandeln k&ouml;nnen. Teilweise haben die Gewerkschaften auch nicht die Tarifmacht, um die Verhandlungen von Mindestl&ouml;hnen zu durchzusetzen.<br>\nSelbst dort wo Antr&auml;ge tariflicher Mindestl&ouml;hne nach dem AEntG zur Genehmigung vorlagen oder noch vorliegen, z&ouml;gert die Bundesregierung aufgrund ihrer prinzipiellen Abwehrhaltung gegen Mindestl&ouml;hne die Allgemeinverbindlichkeitserkl&auml;rung regelm&auml;&szlig;ig hinaus oder baut zus&auml;tzliche H&uuml;rden auf. <\/p><p>So gab es etwa immer wieder Streit, wenn f&uuml;r zwei oder gar mehr Tarifvertr&auml;ge die Allgemeinverbindlichkeit beantragt wurde, weil es in der betreffenden Branche auch sog. Spaltergewerkschaften (wie etwa die Christlichen Gewerkschaften) gibt, die deutlich niederer Tarife vereinbart haben als die DGB-Gewerkschaften. So <a href=\"\/?p=4484\">kippte etwa das Bundesverwaltungsgericht den Post-Mindestlohn<\/a>, aufgrund einer Klage der Post-Konkurrenten PIN Mail und TNT sowie des Arbeitgeberverbandes der Kurier-Express-Post-Dienste. Ein schon allgemeinverbindlich erkl&auml;rter Tarifvertrag f&uuml;r 200.000 Besch&auml;ftigte wurde damit wieder aufgehoben und ein Gro&szlig;teil der Besch&auml;ftigten dieser Branche ist seither wieder auf (staatliches) erg&auml;nzendes Arbeitslosengeld II angewiesen.<\/p><p>Dar&uuml;ber hinaus ist die st&auml;ndig wachsende Zeitarbeitsbranche gar nicht in den Branchenkatalog des AEntG einbezogen und der Erlass einer Mindestlohnverordnung f&uuml;r diese Branche ist nach Auskunft der Bundesregierung deshalb im gegenw&auml;rtigen Zeitpunkt nicht m&ouml;glich. <\/p><p><strong>Die Mehrzahl der Branchen mit Niedrigl&ouml;hnen ist dem Dumpingwettbewerb ausgesetz<\/strong><\/p><p>Die Mehrzahl der Branchen und vor allem solche, in denen Niedrigl&ouml;hne oder Zeitarbeit stark verbreitet sind, werden also nach Inkrafttreten der Dienstleistungsrichtlinie (seit dem 28. Dezember 2009) und nach der Umsetzung in den L&auml;ndern im Laufe des Jahres 2010 einem Dumpingwettbewerb mit Dienstleistern aus anderen EU-L&auml;ndern ausgesetzt.<br>\nDie Folgen sind absehbar: Noch niedrigere L&ouml;hne in der Mehrzahl der betroffenen Branchen.<br>\nDoch nicht nur das: Dieses Lohndumping wird auch in anderen Branchen, in denen es tarifliche Vereinbarungen eines Mindestlohnes gibt, negative Auswirkungen haben.<\/p><p><strong>Und das alles, weil sich die Bundesregierung weigert, einen allgemeinen Mindestlohn einzuf&uuml;hren.<\/strong><\/p><p><strong>Exkurs: Auswirkungen der EU-Rechtsprechung auf die Koalitionsfreiheit<\/strong><br>\nBesch&ouml;nigend und verharmlosend ist auch die Einsch&auml;tzung der Bundesregierung &uuml;ber die Auswirkungen der EU-Rechtsprechung auf die Ausformung des Grundrechts der Koalitionsfreiheit (und damit auch dem Streikrecht) nach unserem Grundgesetz. <\/p><blockquote><p><em>&bdquo;F&uuml;r die Bundesregierung haben die in Artikel 9 Absatz3 und Artikel 12 Absatz1 des Grundgesetzes (GG) sowie Artikel 28 der Charta der Grundrechte der Europ&auml;ischen Union verankerten Grundrechte auf Koalitionsfreiheit, Kollektivverhandlungen und -ma&szlig;nahmen hohe Bedeutung. Die insbesondere von der Rechtsprechung des Europ&auml;ischen Gerichtshofes gepr&auml;gte Diskussion &uuml;ber das Verh&auml;ltnis der EU-Grundrechtspositionen zu den Grundfreiheiten des Binnenmarktes und die Wahrung der Balance von Wirtschaft und Sozialem im Rahmen der europ&auml;ischen Integration begleitet die Bundesregierung aktiv. Aus Sicht der Bundesregierung gibt es hier kein Rangverh&auml;ltnis. Vielmehr muss eine Balance zwischen beidem gewahrt bleiben. Eine enge &Uuml;berpr&uuml;fung der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit von Kollektivma&szlig;nahmen ist kritisch zu sehen&ldquo;,<\/em><\/p><\/blockquote><p>hei&szlig;t es in der Antwort der Bundesregierung.<\/p><p>Doch wie sieht die &bdquo;aktive&ldquo; Begleitung bei der Wahrung einer Balance von Wirtschaft und Sozialem durch die Bundesregierung aus.<\/p><p>Ausgerechnet in den Urteilen des Europ&auml;ischen Gerichtshofs gegen Streik und Boykottandrohung in den Rechtsstreiten &bdquo;Viking&ldquo; und <a href=\"http:\/\/www.sozialstruktur.uni-oldenburg.de\/dokumente\/blanke_2008_viking_laval_rueffert.pdf\">&bdquo;Laval&ldquo; [PDF &ndash; 57 KB]<\/a>  sieht die Bundesregierung eine Best&auml;tigung des &bdquo;Rechts auf Durchf&uuml;hrung kollektiver Ma&szlig;nahmen&ldquo; und eine ausdr&uuml;ckliche Anerkennung des Streikrechts als Grundrecht. <\/p><p>Beide F&auml;lle betrafen Gewerkschaften, die Ma&szlig;nahmen gegen &bdquo;Sozialdumping&ldquo; angedroht (Viking) bzw. ergriffen (Laval) hatten. In beiden Entscheidungen ging es um die Frage, ob gewerkschaftliche Aktionen (Streikdrohung, Boykott) mit dem Ziel zul&auml;ssig sind, das nationale Lohnniveau gegen&uuml;ber Unternehmensentscheidungen zu verteidigen, die von der Nutzung des durch die Ost-S&uuml;derweiterung der EU eingetretenen Lohngef&auml;lles zwischen den alten und den neuen Mitgliedstaaten ausgingen. Im Viking-Fall gegen die Umflaggung eines F&auml;hrschiffes von Finnland auf Estland, die auf weniger g&uuml;nstige Arbeitsbedingungen abzielte; im Laval-Fall gegen lettische L&ouml;hne und Arbeitsbedingungen f&uuml;r lettische Arbeitnehmer eines lettischen Unternehmens auf einer schwedischen Baustelle.<\/p><p>Zwar ist es richtig, dass der EuGH das Grundrecht anerkannt hat, (alles andere w&auml;re ein noch viel gr&ouml;&szlig;erer Rechtsskandal gewesen), aber die &bdquo;Aus&uuml;bung&ldquo; des Streikrechts wurde dem Gemeinschaftsrecht (und eben gerade nicht der jeweiligen Landesverfassung) <a href=\"http:\/\/www.etuc.org\/IMG\/pdf_ExplenatoryMemorandumDE.pdf\">untergeordnet [PDF &ndash; 187 KB]<\/a>. Das jeweils nationale Streikrecht gilt danach aber nur in dem Umfang, wie durch dessen Wahrnehmung die Marktfreiheiten nicht unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig <a href=\"\/upload\/pdf\/090525_Nagel_Europaeische_Marktfreiheiten.pdf\">eingeschr&auml;nkt werden [PDF &ndash; 130 KB]<\/a>.<\/p><p>Die Bundesregierung verweist darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die beiden Entscheidungen des EuGH in seinem Urteil zum Vertrag von Lissabon aufgenommen und dazu ausgef&uuml;hrt habe, &bdquo;dass der weit bemessene Gestaltungsfreiraum, der in sozialen Fragen auch auf europ&auml;ischer Ebene besteht, jedenfalls nicht &uuml;berschritten sei.&ldquo; (BVerfGE 123, S. 267 [430]).<\/p><p>Aus Scheu vor einer &bdquo;Kraftprobe&ldquo; zwischen dem europ&auml;ischen Recht und dem Grundgesetz oder einfach nur weil das Bundesverfassungsgericht auf die wirtschaftspolitisch herrschende Lehre eingeschwenkt ist, die den sozialen und Arbeitnehmerrechten nur noch <a href=\"\/?p=1356\">nachgeordnete Bedeutung<\/a> zuerkennt, wurde damit auch das Streikrecht gegen Lohndumping dem &bdquo;weit bemessenen Gestaltungsspielraum&ldquo; der europ&auml;ischen Ebene &uuml;bertragen. <\/p><p>Der emeritierte Direktor des Max-Planck-Instituts f&uuml;r Gesellschaftsordnung, Fritz Scharpf, schrieb &uuml;ber diesen &bdquo;Gestaltungsspielraum&ldquo;: <\/p><blockquote><p><em>&bdquo;Aus Sicht des EuGH und der EU-Kommission stellt allein die blo&szlig;e Unterschiedlichkeit von nationalen Regelungen ein gewisses Hindernis f&uuml;r den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital dar, wenn ein Anbieter aus einem Land in einem anderen Land operieren will &ndash; selbst wenn diese Regelungen weder protektionistisch noch diskriminierend sind. Dem EuGH kann die kleinste Bel&auml;stigung der Aus&uuml;bung einer Grundfreiheit Anlass sein, um ein wichtiges nationales Rechtsgut auszuhebeln. Diese Radikalisierung der Binnenmarktintegration ist erst in j&uuml;ngster Zeit wirklich deutlich geworden.<br>\nNun sollten die Grundfreiheiten nicht mehr nur gegen die protektionistische Diskriminierung ausl&auml;ndischer Anbieter sch&uuml;tzen, sondern gegen alle staatlichen und gewerkschaftlichen Ma&szlig;nahmen, die die Aus&uuml;bung der Freiheiten in irgendeiner Weise belasten k&ouml;nnten. Die j&uuml;ngsten <a href=\"\/?p=3365\">EuGH-Urteile zu Laval und Viking sind die logische Anwendung dieser Prinzipien&ldquo;<\/a>.<\/em><\/p><\/blockquote><p>Scharpf meinte weiter: <\/p><blockquote><p><em>&bdquo;Die Regierung k&ouml;nnte erkl&auml;ren: Wir halten dieses EuGH-Urteil f&uuml;r nicht gedeckt durch die politische Willensbildung in Europa.&ldquo;<\/em><\/p><\/blockquote><p>Doch auf eine solche Erkl&auml;rung der Bundesregierung, dass das Recht auf Tarifverhandlungen und Streikma&szlig;nahmen nach innerstaatlichem Recht und nationaler Gepflogenheit vom europ&auml;ischen Recht unber&uuml;hrt bleibt oder gar Bestandteil des EU-Vertragsrechtes werden muss, wird man vergeblich warten. <\/p><p>Im Ergebnis sind somit nach der Rechtsprechung des EuGH Streik und Gegenwehr gegen Lohndumping etwa durch Boykott nur noch aus zwingenden Gr&uuml;nden des Gemeinwohls m&ouml;glich. Die Letztentscheidung, ob eine Gegenwehr gegen Lohndumping rechtlich zul&auml;ssig ist, liegt beim EuGH. Nach den zur&uuml;ckliegenden Entscheidungen dieses h&ouml;chsten europ&auml;ischen Gerichts werden Streikfreiheit und Tarifautonomie aber nicht um ihrer selbst willen gesch&uuml;tzt, sondern die Dienstleistungsfreiheit hat Priorit&auml;t gegen&uuml;ber der gewerkschaftlichen Aktionsfreiheit insbesondere dem Streikrecht.<\/p><p><strong>Fazit:<\/strong> Die Mehrheit der Niedriglohnbranchen ist gegen ein Lohndumping ausl&auml;ndischer Dienstleistungserbringer nicht gesch&uuml;tzt, weil das Arbeitnehmerentgeltgesetz nicht greift. Gewerkschaftliche Gegenma&szlig;nahmen gegen Lohndumping sind nach EU-Recht erheblich eingeschr&auml;nkt.<br>\n&Uuml;ber diese bitteren Wahrheiten ist in der Antwort der Bundesregierung nichts zu lesen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einer <a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/17\/027\/1702722.pdf\">Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion [PDF &ndash; 77,3 KB]<\/a> r&auml;umt die Bundesregierung ein, dass eine seri&ouml;se eindeutige Zuordnung bzw. Quantifizierbarkeit der Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie nicht m&ouml;glich sei. Einen Dumpingwettbewerb von Dienstleistern aus anderen EU-L&auml;ndern, die &ndash; weil sie nicht dauerhaft niedergelassen sind &ndash; ihre Arbeitnehmer lediglich zu Arbeits- und Entlohnungsbedingungen<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=6516\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[141,22,109],"tags":[323,317,795,288,443,324],"class_list":["post-6516","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-arbeitsmarkt-und-arbeitsmarktpolitik","category-europaische-union","category-gewerkschaften","tag-dienstleistungsrichtlinie","tag-mindestlohn","tag-pin-mail","tag-prekaere-beschaeftigung","tag-standortwettbewerb","tag-tarifvertraege"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6516","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=6516"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6516\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":20853,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6516\/revisions\/20853"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=6516"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=6516"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=6516"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}