{"id":6562,"date":"2010-08-23T09:25:27","date_gmt":"2010-08-23T07:25:27","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=6562"},"modified":"2019-02-15T12:34:19","modified_gmt":"2019-02-15T11:34:19","slug":"gaengelung-der-armen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=6562","title":{"rendered":"G\u00e4ngelung der Armen"},"content":{"rendered":"<p>Ursula von der Leyens Plan, h&ouml;here Sozialleistungen f&uuml;r Kinder im Hartz-IV-Bezug nicht auszuzahlen, sondern ihnen Gutscheine, einen &bdquo;Bildungspass&ldquo; bzw. eine Chipkarte auszuh&auml;ndigen, findet &uuml;ber die parteipolitischen Lagergrenzen hinweg zahlreiche Anh&auml;nger\/innen. Einer der Hauptgr&uuml;nde hierf&uuml;r d&uuml;rfte das in der Gesellschaft weit verbreitete Vorurteil sein, eine vom Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 angemahnte Erh&ouml;hung des Regelsatzes komme bei vielen Kindern aus sog. Hartz-IV-Familien gar nicht an, weil die Eltern das Geld eher zur Befriedigung ihrer eigenen Konsumbed&uuml;rfnisse ausgeben w&uuml;rden. Zwar mag es tats&auml;chlich den einen oder anderen Vater geben, der sich eher den beinahe schon sprichw&ouml;rtlichen Flachbildschirm kaufen w&uuml;rde, als das zus&auml;tzliche Geld seinen Kindern zugute kommen zu lassen. Mit den seltenen Ausnahmen &bdquo;vergn&uuml;gungss&uuml;chtiger&ldquo; Familienv&auml;ter zu begr&uuml;nden, dass keine Erh&ouml;hung der Regels&auml;tze stattfinden soll, womit alle &uuml;brigen Eltern und Kinder v&ouml;llig schuldlos benachteiligt w&uuml;rden, w&auml;re aber mehr als perfide. Dass auch Unternehmen staatliche Subventionen zweckentfremden, zeigt der j&uuml;ngste Missbrauchsskandal beim Kurzarbeitergeld, hat bisher freilich bezeichnenderweise nie die Forderung nach sich gezogen, ihnen keine Subventionen mehr zu gew&auml;hren oder blo&szlig; noch Gutscheine auszuh&auml;ndigen. Von Christoph Butterwegge<br>\n<!--more--><br>\nZweifellos m&uuml;sste st&auml;rker als bisher in unsere soziale Infrastruktur allgemein und besonders die Betreuungsinfrastruktur f&uuml;r Kinder investiert werden, die vor allem gegen&uuml;ber den skandinavischen L&auml;ndern einen gro&szlig;en Nachholbedarf aufweist. In den dortigen Gemeinschaftsschulen, die alle Kinder bis zur 9. oder 10. Klasse zusammen unterrichten, existieren nicht blo&szlig; mehr Lehrer\/innen, sondern auch mehr Sozialarbeiter\/innen und Psycholog(inn)en. So kommen Aufwendungen f&uuml;r die Hilfe und die Betreuung auch bei den sozial benachteiligten Kindern an. Und gerade f&uuml;r die ist es ja besonders wichtig, dass sie in Ganztagsschulen ein warmes Mittagessen, F&ouml;rderunterricht und kulturelle Angebote erhalten. Dazu bedarf es jedoch keiner Gutscheine oder Chipkarten, sondern blo&szlig; des ernsthaften politischen Willens, das mehrgliedrige deutsche Bildungssystem im Sinne der Kinder aus sozial benachteiligten Familien grundlegend zu reformieren.<\/p><p>Dar&uuml;ber hinaus brauchen die sozial benachteiligten und bed&uuml;rftigen Familien allerdings auch mehr finanzielle Mittel zu ihrer freien Verf&uuml;gung, denn was man bei uns zum Leben ben&ouml;tigt, bekommt man fast nur gegen Bares. Unter den Bedingungen einer modernen Konsumgesellschaft garantiert das Geld die Freiheit des Wirtschaftsb&uuml;rgers, die dem Sozialstaatsb&uuml;rger nicht vorenthalten bleiben darf. Die geplante Ausgabe eines &bdquo;Bildungspasses&ldquo; bzw. von &bdquo;Teilhabe- und Bildungsgutscheinen&ldquo; etwa f&uuml;r musischen oder Nachhilfeunterricht w&auml;re keine L&ouml;sung des Problems, weil sie einer G&auml;ngelung der Hartz-IV-Bezieher\/innen durch jene Politiker\/innen gleichk&auml;me, die sonst immer &bdquo;Wahlfreiheit&ldquo; f&uuml;r die B&uuml;rger\/innen fordern, sowie letztlich eine weitere Diskriminierung von Armen darstellen w&uuml;rde. Denn wenn diese einen Gutschein im Sportverein oder im Theater einl&ouml;sen wollten, m&uuml;ssten sie sich als Transferleistungsempf&auml;nger\/in &bdquo;outen&ldquo;. Nur wenn alle Kinder an der Museumskasse oder in der Musikschule mit der gleichen Chipkarte zahlen w&uuml;rden, w&auml;re die Gefahr der Diskriminierung bzw. Stigmatisierung gebannt. Abgesehen von den enormen Kosten f&uuml;r ein solches umfassendes Gutscheinsystem in elektronischer Form, an das s&auml;mtliche Dienstleister mit entsprechenden teuren Leseger&auml;ten angeschlossen sein m&uuml;ssten, damit es universell wirken k&ouml;nnte, entfiele dann aber dessen Notwendigkeit. Denn man k&ouml;nnte genauso gut alle gew&uuml;nschten Leistungen beitragsfrei zur Verf&uuml;gung stellen und die Eltern mit gen&uuml;gend hohem Einkommen durch eine angemessene Besteuerung an den Kosten daf&uuml;r beteiligen.<\/p><p>Chipkarten mit von Kind zu Kind unterschiedlichem Guthaben f&uuml;r je spezifische, von &bdquo;Familienlotsen&ldquo; festgelegte Aktivit&auml;ten w&uuml;rden, wenn die Jobcenter sie in regelm&auml;&szlig;igen Abst&auml;nden aufl&uuml;den, Hartz-IV-Bezieher\/innen bzw. deren Nachwuchs nicht blo&szlig; diskriminieren, weil als solche bei jedem Theater- oder Schwimmbadbesuch kenntlich machen, sondern die Betroffenen auch dirigieren und disziplinieren &ndash; wenn das nicht sogar der heimliche Kardinalzweck des besagten Gutscheinsystems f&uuml;r seine Hauptprotagonist(inn)en ist! Warum soll eine alleinerziehende Mutter im Hartz-IV-Bezug, die am 20. des Monats kein warmes Essen mehr auf den Tisch bringt, weil das Geld f&uuml;r den Supermarkteinkauf nicht reicht oder ihr aufgrund unbezahlter Rechnungen der Strom bzw. das Gas abgestellt wurde, das ihren Kindern zugedachte Geld eigentlich nicht f&uuml;r Nahrungsmittel oder f&uuml;r die Begleichung ihrer Schulden bei den Stadtwerken, sondern f&uuml;r Museumsbesuche oder die Musikschule ausgeben? Wenigstens diese Entscheidung selbst treffen zu k&ouml;nnen, macht doch ihre Menschenw&uuml;rde aus und ist der Inbegriff von Eigenverantwortung!<\/p><p>Ursula von der Leyen beruft sich bei ihrem &ouml;ffentlichkeitswirksamen Engagement f&uuml;r die Ausgabe von Chipkarten auf Schweden, wo allerdings nur einzelne Kommunen derartiges praktizieren. W&auml;hrend man dort Bargeld jedoch kaum noch kennt und selbst Bagatellrechnungen per Kreditkarte begleicht, hat es diese in Deutschland erheblich schwerer, sich durchzusetzen. Mit der W&uuml;rde des Menschen, die unsere Verfassung in Art. 1 GG zum obersten Wert erkl&auml;rt, ist ein Gutscheinsystem genauso wenig vereinbar wie der Zwang, betteln zu gehen. Statt der sonst viel beschworenen &bdquo;Eigenverantwortung&ldquo; wird f&uuml;r Hartz-IV-Bezieher\/innen offenbar Unm&uuml;ndigkeit zum erkl&auml;rten Ziel. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht in seinem o.g. Urteil zu Hartz IV vor allem Methodenkritik ge&auml;u&szlig;ert hat, statt im Sinne der Kl&auml;ger\/innen diese sozialpolitische Dauerbaustelle substanziell in Frage zu stellen, d&uuml;rfte weder eine Konstanthaltung oder gar K&uuml;rzung der Regels&auml;tze f&uuml;r Erwachsene noch eine Erh&ouml;hung der Kinderregels&auml;tze &uuml;ber den Zugriff auf (vor)bestimmte Sach- oder Dienstleistungen mit dem Postulat eines &bdquo;menschenw&uuml;rdigen Existenzminimums&ldquo; vereinbar sein, das die Karlsruher Richter aufgestellt haben.  <\/p><p><em>Prof. Dr. Christoph Butterwegge lehrt Politikwissenschaft an der Universit&auml;t zu K&ouml;ln. Zuletzt sind seine B&uuml;cher &bdquo;Krise und Zukunft des Sozialstaates&ldquo; sowie &bdquo;Armut in einem reichen Land. Wie das Problem verharmlost und verdr&auml;ngt wird&ldquo; erschienen.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ursula von der Leyens Plan, h&ouml;here Sozialleistungen f&uuml;r Kinder im Hartz-IV-Bezug nicht auszuzahlen, sondern ihnen Gutscheine, einen &bdquo;Bildungspass&ldquo; bzw. eine Chipkarte auszuh&auml;ndigen, findet &uuml;ber die parteipolitischen Lagergrenzen hinweg zahlreiche Anh&auml;nger\/innen. Einer der Hauptgr&uuml;nde hierf&uuml;r d&uuml;rfte das in der Gesellschaft weit verbreitete Vorurteil sein, eine vom Bundesverfassungsgericht am 9. 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