{"id":6564,"date":"2010-08-23T09:38:39","date_gmt":"2010-08-23T07:38:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=6564"},"modified":"2019-07-25T18:06:47","modified_gmt":"2019-07-25T16:06:47","slug":"tarifeinheit-und-tarifautonomie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=6564","title":{"rendered":"Tarifeinheit und Tarifautonomie"},"content":{"rendered":"<p>F&uuml;r die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen gibt es eine weitere H&auml;ngepartie: Den gemeinsamen Vorsto&szlig; von BDA und DGB  zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit. Das <a href=\"http:\/\/juris.bundesarbeitsgericht.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bag&amp;Art=en&amp;sid=68dc16add027244057bf3399747423fb&amp;nr=14436&amp;linked=bes\">Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil zur Aufhebung der Tarifeinheit am 23. Juni 2010<\/a> erheblichen Wirbel verursacht. Danach  wurde  mit dem  bisher geltenden Grundsatz gebrochen: Ein Betrieb- eine Gewerkschaft. Damit ist das bisherige Prinzip nicht mehr g&uuml;ltig, dass in einem Betrieb f&uuml;r vergleichbare Arbeitsverh&auml;ltnisse nur einheitliche Tarifvertr&auml;ge  angewendet werden.<br>\nPolitik und Gesetzgeber ist anzuraten, den konkurrierenden Spartengewerkschaften nicht die Luft abzudrehen. Ohne die M&ouml;glichkeit zu Tarifvertr&auml;gen mit den erforderlichen Arbeitskampfma&szlig;nahmen w&auml;ren die im Grundgesetz verankerte Vereinigungsfreiheit und Tarifautonomie als Eckpfeiler unseres Sozialstaates und unserer Demokratie nicht durchzusetzen. Von Ursula Engelen-Kefer<br>\n<!--more--><br>\nGeklagt hatte ein <strong>Krankenhausarzt<\/strong> gegen seinen Arbeitgeber auf Durchsetzung der besseren Urlaubsregelungen nach den Vereinbarungen mit dem Marburger Bund, w&auml;hrend das kommunale Krankenhaus lediglich die weniger g&uuml;nstigen Urlaubsbedingungen aus dem Verdi-Vertrag gew&auml;hren wollte. In der Entscheidung des BAG vom 23.6. 2010 wurde dem Arzt Recht gegeben.<\/p><p><strong>DGB<\/strong> und <strong>BDA<\/strong> haben nach Kenntnis der mutma&szlig;lichen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes in einem gemeinsamen Appell vorgeschlagen, den Grundsatz der Tarifeinheit  gesetzlich zu regeln. Dabei weisen sie darauf hin, dass die Tarifeinheit eine unverzichtbare S&auml;ule der <strong>Tarifautonomie<\/strong> darstelle. &bdquo;Sie verhindert eine Zersplitterung des Tarifvertragssystems, eine Spaltung der Belegschaften und eine Vervielfachung kollektiver Konflikte.&ldquo;<\/p><p><strong>Politik und Gesetzgeber ist anzuraten, den konkurrierenden Spartengewerkschaften nicht die Luft abzudrehen. Ohne die M&ouml;glichkeit zu Tarifvertr&auml;gen mit den erforderlichen Arbeitskampfma&szlig;nahmen w&auml;ren die im Grundgesetz verankerte Vereinigungsfreiheit und Tarifautonomie als Eckpfeiler unseres Sozialstaates und unserer Demokratie nicht durchzusetzen.<\/strong><\/p><p><strong>Tarifeinheit  und Spartengewerkschaften<\/strong><\/p><p>Bereits heute gibt es verschiedene F&auml;lle, wo innerhalb eines Betriebes f&uuml;r einzelne  Berufs- und T&auml;tigkeits-Sparten auch unterschiedliche Tarifvertr&auml;ge gelten, z.B.: <\/p><ul>\n<li>f&uuml;r Piloten bei der Lufthansa die Tarifregelungen der <strong>Vereinigung Cockpit<\/strong>, w&auml;hrend der gr&ouml;&szlig;te Teil des &uuml;brigen Personals  einschlie&szlig;lich eines erheblich geringeren Anteils der Piloten in den Tarifbereich von <strong>ver.di<\/strong> f&auml;llt;<\/li>\n<li>die Lokf&uuml;hrer bei der Deutschen Bahn, die vorwiegend in der <strong>Gewerkschaft der Lokf&uuml;hrer<\/strong> mit eigenen Tarifvertr&auml;gen organisiert sind, w&auml;hrend f&uuml;r die meisten &uuml;brigen Besch&auml;ftigten die Tarifvertr&auml;ge der Gewerkschaft <strong>Transnet<\/strong> gelten.<\/li>\n<li>Ein weiteres Beispiel ist der <strong>Marburger Bund<\/strong>, der f&uuml;r den gr&ouml;&szlig;ten Teil der organisierten Krankenhaus&auml;rzte Tarifvertr&auml;ge aushandelt, w&auml;hrend ein gro&szlig;er Teil der sonstigen Mitarbeiter in den Kliniken unter den Tarifvertr&auml;ge von ver.di geregelt sind.<\/li>\n<\/ul><p>In diesen F&auml;llen verhandeln die Arbeitgeber mit unterschiedlichen Gewerkschaften auch unterschiedliche Tarifbedingungen aus. F&uuml;r die Arbeitnehmer gilt jeweils nur ein Tarifvertrag. Hier gibt es jedoch in den meisten F&auml;llen wenig  unmittelbare <strong>Konkurrenz<\/strong> und <strong>&Uuml;berschneidung<\/strong>, da es sich in der Gewichtung der  Gewerkschaftsvertretung  und ihrer jeweiligen Tarifvertr&auml;ge um unterschiedliche Berufs- bzw. T&auml;tigkeitsbereiche handelt. <\/p><p>Allerdings haben die jeweils erheblich h&ouml;heren Tarifforderungen der kleinen Spartengewerkschaften <strong>erheblichen<\/strong> Druck auf die gr&ouml;&szlig;eren  DGB Gewerkschaften &ndash; ver.di und Transnet &ndash; ausge&uuml;bt. Dies erschwert den DGB-Gewerkschaften bei ihren Tarifforderungen, die von ihnen f&uuml;r verantwort- und durchsetzbar gehaltenen Anspr&uuml;che auf Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Verbesserungen der Arbeitsbedingungen zu begr&uuml;nden und durchzuhalten. Erschwert wird ihnen vor allem auch der <strong>Ausgleich<\/strong> bei den Tarifforderungen zwischen den unterschiedlichen Berufsbereichen.<\/p><p>Ein pr&auml;gnantes Beispiel waren die vergleichsweise hohen Lohnforderungen der <strong>Vereinigung Cockpit<\/strong> f&uuml;r die Lufthansa Piloten oder des <strong>Marburger Bundes<\/strong> f&uuml;r die &Auml;rzte in den kommunalen Krankenh&auml;usern gegen&uuml;ber den vergleichsweise niedrigen L&ouml;hnen und moderaten Lohnsteigerungen f&uuml;r  das &uuml;brige Personal der Lufthansa oder die Pflegeberufe in den Krankenh&auml;usern. Nicht zuletzt d&uuml;rfte auch der &ouml;ffentliche Druck auf die rigorosen Arbeitsk&auml;mpfe zur Durchsetzung der hohen Tarifforderungen der kleinen Spartengewerkschaften dazu beigetragen haben, dass von den urspr&uuml;nglichen Forderungen bei den endg&uuml;ltigen Abschl&uuml;ssen erhebliche Abstriche hingenommen wurden<\/p><p>Gerade bei  so gro&szlig;en Gewerkschaften &ndash; wie <strong>ver.di<\/strong> als Zusammenschluss von f&uuml;nf ehemals eigenst&auml;ndigen Gewerkschaften und 13 Fachbereichen &ndash; sind derartige Aktionen  kleinerer Spartengewerkschaften, f&uuml;r bessere Tarifbedingungen zu k&auml;mpfen, nicht &bdquo;per se&ldquo; zu verdammen. Der Grundsatz <strong>&bdquo;Konkurrenz belebt das Gesch&auml;ft&ldquo;<\/strong> sollte auch hierbei nicht v&ouml;llig verdr&auml;ngt werden. Allerdings muss dabei die <strong>Fairness<\/strong> f&uuml;r alle Besch&auml;ftigten aufrecht erhalten bleiben. Dies war z.B. bei den urspr&uuml;nglichen Forderungen des Marburger Bundes f&uuml;r die Krankenhaus&auml;rzte nicht der Fall, auch wenn die dringende Notwendigkeit zur Verbesserung der Gehaltsstrukturen und Arbeitszeitregelungen keinesfalls vernachl&auml;ssigt werden d&uuml;rfen. Aber dies gilt mindestens so sehr auch f&uuml;r das &uuml;brige Krankenhauspersonal. Je h&ouml;her der Anteil ist, der von den knappen kommunalen Krankenhausbudgets f&uuml;r die &Auml;rzte ausgegeben wird, desto geringer ist der Anteil f&uuml;r die &uuml;brigen Besch&auml;ftigten in den Krankenh&auml;usern. <\/p><p>Wie diese Beispiele zeigen, gab es bisher eine eng begrenzte unmittelbare Tarifkonkurrenz f&uuml;r einzelne Betriebe bzw. T&auml;tigkeitsbereiche &ndash; zumeist im Organisationsbereich von ver.di.  Nach der bisherigen Rechtsprechung des BAG galt  jeweils der speziellere Tarifvertrag. Dies ist der Tarifvertrag, der dem Betrieb r&auml;umlich, fachlich und pers&ouml;nlich am n&auml;chsten steht sowie den Erfordernissen und Eigenarten des Betriebs und der darin t&auml;tigen Arbeitnehmer am besten Rechnung tr&auml;gt.<\/p><p><strong>BAG durchbricht Tarifeinheit<\/strong><\/p><p>Dies gilt nicht mehr nach dem Urteil des BAG vom 23.6.2010. Danach kann ein Arbeitgeber unterschiedliche Tarifvertr&auml;ge auch f&uuml;r vergleichbare T&auml;tigkeiten aushandeln und anwenden. Umgekehrt gilt jedoch f&uuml;r den Arbeitnehmer nur ein Tarifvertrag  seiner Gewerkschaft.<\/p><p>Die <strong>Arbeitgeber<\/strong> schreien nun &bdquo;Zeter und Mordio&ldquo;, da dies zu einer Konkurrenz der tariff&uuml;hrenden Gewerkschaften f&uuml;hren w&uuml;rde mit mehr Streiks und h&ouml;heren L&ouml;hnen.<br>\nAuch der <strong>DGB<\/strong> f&uuml;rchtet zu Recht, dass in Zukunft weitere konkurrierende Gewerkschaften entstehen k&ouml;nnten, die es erschweren, in der Tarifpolitik zwischen einzelnen Berufs- und Arbeitnehmergruppen auszugleichen und diese an Einsch&auml;tzung der gesamtwirtschaftlichen Leistungsf&auml;higkeit auszurichten. Dies war in den Nachkriegsjahrzehnten grunds&auml;tzliche Leitlinie f&uuml;r die gewerkschaftliche Tarifpolitik, was &uuml;ber lange Jahre f&uuml;r die Arbeitnehmer in der Bundesrepublik mit im Vergleich zu anderen L&auml;ndern erheblich weniger Streiktagen  durchaus Erfolge bei der Verbesserung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen gebracht hat. Allerdings hat sich dies in den letzten Jahren des <strong>neoliberalen Mainstreams<\/strong> und der wachsenden  Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Betriebs- Personalr&auml;ten und Gewerkschaften erheblich ver&auml;ndert.<\/p><p><strong>Tarifpolitik der Gewerkschaften ausgeh&ouml;hlt<\/strong><\/p><p>Bereits seit den 1990er Jahren ist &uuml;ber einen l&auml;ngeren Zeitraum die Lohnentwicklung nicht mehr mit der Produktivit&auml;t (plus Inflationsausgleich) gewachsen. Entsprechend ist die <strong>Lohnquote<\/strong> &ndash; der Anteil der L&ouml;hne am Volkseinkommen &ndash; drastisch gesunken.  Angestiegen sind dementsprechend die anteiligen Unternehmensgewinne und Ertr&auml;ge aus Verm&ouml;gen. Die Folge ist eine zunehmende <strong>Spaltung der Gesellschaft<\/strong> in den wachsenden Anteil der Menschen in Niedriglohnbereichen. Einen ma&szlig;geblichen Einfluss haben die <strong>Gesetze<\/strong> zur <strong>Flexibilisierung<\/strong> der Arbeitsbedingungen &ndash; insbesondere die &Ouml;ffnung der Schleusen f&uuml;r die Ausbreitung der Leiharbeit, der befristeten Besch&auml;ftigung, der geringf&uuml;gigen Teilzeitarbeit sowie der erheblichen Verschlechterung der Zumutbarkeit der von Arbeitslosen anzunehmenden T&auml;tigkeiten. Dadurch wurde die Zweiteilung des Arbeitsmarktes zwischen den durch Tarifvertr&auml;ge, sowie Arbeits- und Sozialrecht gesch&uuml;tzten Arbeitnehmern und den prek&auml;r Besch&auml;ftigten immer gr&ouml;&szlig;er. Dies hat auch die M&ouml;glichkeiten f&uuml;r Gewerkschaften erschwert, in ihren Tarifverhandlungen bessere L&ouml;hne und Arbeitsbedingungen durchzusetzen.<\/p><p><strong>DGB: Tarifliche und gesetzliche Mindestl&ouml;hne<\/strong><\/p><p>Die Gewerkschaften haben daher ihre langj&auml;hrigen Widerst&auml;nde gegen gesetzliche <strong>Mindestl&ouml;hne<\/strong> aufgegeben &ndash; allerdings mit unterschiedlicher Zielrichtung und in unterschiedlichem Ausma&szlig; &ndash; je nach der Situation in ihren jeweiligen Organisationsbereichen. Als erste Gewerkschaft hat die <strong>IG BAU<\/strong> die Durchsetzung eines tariflichen Mindestlohnes im Bereich der Bauwirtschaft und der Geb&auml;udereinigung durchgesetzt. Inzwischen gibt es weitere tarifliche Mindestl&ouml;hne, die in einem erleichterten Verfahren f&uuml;r die gesamte Branche f&uuml;r allgemeinverbindlich erkl&auml;rt wurden, f&uuml;r insgesamt 3 Mio. Arbeitnehmer: Wachpersonal, Gro&szlig;w&auml;schereien, Weiterbildung, Pflegeberufe. Zus&auml;tzlich fordern die Gewerkschaften die Einf&uuml;hrung eines einheitlichen <strong>gesetzlichen Mindestlohnes<\/strong> von 8.50 Euro die Stunde, der nicht unterschritten werden darf.<\/p><p>Den engen Zusammenhang zwischen ihren Bem&uuml;hungen, Lohnuntergrenzen durchzusetzen und die <strong>&bdquo;Pervertierung&ldquo;<\/strong> des Prinzips von Tarifautonomie und Tarifeinheit durch die Bundesregierung m&uuml;ssen die DGB Gewerkschaften seit mehr als drei Jahren am Beispiel der <strong>Leiharbeit<\/strong> erfahren. Bereits Mitte 2006 haben die DGB Gewerkschaften einen Mindestlohn mit zwei gro&szlig;en Leiharbeitsverb&auml;nden ausgehandelt, um die <strong>Schmutzkonkurrenz<\/strong> der Hungerl&ouml;hne in der Leiharbeit zu unterbinden. Daraufhin haben die christlichen Gewerkschaften mit einem kleineren Leiharbeitsverband ebenfalls Tarifvertr&auml;ge ausgehandelt &ndash; aber erheblich niedrigere als der DGB. Stundenl&ouml;hne unter 7 und sogar 6 Euro in der Stunde sind in der betrieblichen Realit&auml;t keine Seltenheit. Daran &auml;ndert auch nichts, dass jetzt die christlichen Gewerkschaften jetzt unter massivem &ouml;ffentlichem Druck bessere Tarifvertr&auml;ge ausgehandelt haben. In der Leiharbeit ist demnach <strong>Armut bei Arbeit<\/strong> erheblich st&auml;rker ausgepr&auml;gt als in der Wirtschaft insgesamt. Die Bundesregierung weigert sich seit Jahren standhaft den DGB-Tarifvertrag f&uuml;r die Leiharbeit f&uuml;r allgemeinverbindlich zu erkl&auml;ren und verweist dabei auf die <strong>Tarifkonkurrenz<\/strong> zu dem Vertrag der <strong>christlichen Gewerkschaften<\/strong>. Hier hat die Tarifkonkurrenz, die von einzelnen Arbeitgebern zu ihren Zwecken genutzt wird, dazu beigetragen, dass Lohndumping im Arbeitskr&auml;fteverleih T&uuml;r und Tor ge&ouml;ffnet wurde.<\/p><p>Ein anderes &ndash; nicht weniger trauriges Beispiel &ndash; ist das Schicksal der tariflichen Mindestl&ouml;hne bei den <strong>Briefdienstleistern<\/strong>. Hier hatten die <strong>Post<\/strong> und <strong>ver.di<\/strong> sich auf einen tariflichen Mindestlohn von 9,80 Euro geeinigt, um der Dumping Konkurrenz aus Deutschland und unseren europ&auml;ischen Nachbarl&auml;ndern &ndash; insbesondere den Niederlanden &ndash; zu begegnen. Die privaten Briefdienstleister gr&uuml;ndeten daraufhin einen eigenen Arbeitgeberverband, gleichzeitig wurde eine neue Gewerkschaft aus der Taufe gehoben. Beide aus dem Boden gestampften Verb&auml;nde einigten sich auf einen erheblich niedrigeren Mindestlohn f&uuml;r Briefdienstleistungen. Der neue gegr&uuml;ndete Arbeitgeberverband mit seinem Chef <strong>Florian Gerster<\/strong>, vormals Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur f&uuml;r Arbeit und Sozialminister von Rheinland-Pfalz, erhob <strong>Klage<\/strong> gegen den h&ouml;heren Mindestlohn von ver.di und bekam Recht. Damit wurde der h&ouml;here von der Bundesregierung f&uuml;r allgemeinverbindlich erkl&auml;rte Mindestlohn von <strong>ver.di<\/strong> au&szlig;er Kraft gesetzt. Jetzt  m&uuml;ssen neue Mindestl&ouml;hne vereinbart werden, die nat&uuml;rlich schlechter ausfallen werden. Auch dazu kann Tarifkonkurrenz f&uuml;hren.<\/p><p><strong>Vorrang repr&auml;sentativer  Tarifvertr&auml;ge<\/strong><\/p><p>Hingegen weist der <strong>Justitiar der IG Metall, Thomas Klebe<\/strong>, daraufhin, dass die Aufhebung des Grundsatzes der Tarifeinheit durch die Entscheidung des BAG f&uuml;r die IG Metall kein Schaden w&auml;re. Unter dem bisher geltenden Prinzip der Tarifeinheit in einem Betrieb gehen <strong>Haustarifvertr&auml;ge<\/strong> in einzelnen Unternehmen den Fl&auml;chentarifvertr&auml;gen der IG Metall vor. Das f&uuml;hrte zu der Situation, dass niedrigere Haustarifvertr&auml;ge der  christlichen Gewerkschaften zur Anwendung kommen und die erheblich besseren Fl&auml;chentarifvertr&auml;ge der IG Metall f&uuml;r die gesamte Branche <strong>verdr&auml;ngen<\/strong>. Hierzu schreibt Kleber: &ldquo;Den IG Metall- Mitgliedern werden alle Rechte aus dem Tarifvertrag genommen, selbst wenn zum Beispiel bei einer Belegschaft von 1000 den Christlichen Gewerkschaften nur 3 angeh&ouml;ren.&ldquo;<\/p><p>Wenn jetzt die <strong>Arbeitgeber<\/strong> die Aufgabe dieses Grundsatzes der Tarifeinheit durch das BAG so heftig kritisieren, ist zu fragen, warum sie bislang &uuml;berhaupt diese Schmutzkonkurrenz in ihren Betrieben zugelassen haben. Warum sind sie nicht rechtzeitig  gegen derartige Verbandsgr&uuml;ndungen zu Zwecken des Lohndumpings  vorgegangen?  Oder, warum setzen sie sich z.B. nicht daf&uuml;r ein, dass in den Betrieben, die f&uuml;r die Arbeitnehmer g&uuml;nstigeren Tarifvertr&auml;ge der DGB-Gewerkschaften f&uuml;r die <strong>Leiharbeit<\/strong> angewendet werden? Leider ist das Engagement der Arbeitgeberseite auch zu vermissen, bei der Bundesregierung die <strong>Allgemeinverbindlichkeit<\/strong> der DGB-Mindestl&ouml;hne f&uuml;r die Leiharbeit durchzusetzen.   <\/p><p>Nicht von der Hand zu weisen ist der Eindruck einer gewissen <strong>Doppelmoral<\/strong>: N&auml;mlich aktive Beteiligung  bei oder zumindest Zulassung der Neugr&uuml;ndung von Arbeitgeberverb&auml;nden und Verhandlung mit konkurrierenden Gewerkschaften &uuml;ber Dumping-Bedingungen einerseits und das gro&szlig;e &bdquo;Jammern&ldquo;, wenn dann der Schuss nach hinten los geht und die Tarifkonkurrenz neu gegr&uuml;ndeter Gewerkschaften zu mehr Druck, mehr Streiks und besseren L&ouml;hnen und Arbeitsbedingungen f&uuml;hren k&ouml;nnte. <\/p><p>Allerdings k&ouml;nnen auch die Arbeitnehmer und Gewerkschaften nicht an einer Atomisierung der Gewerkschaftslandschaft und st&auml;ndigen Arbeitsk&auml;mpfen einzelner Berufsgruppen in den Betrieben interessiert sein. Deshalb muss auch die vom BAG jetzt neu geschaffene Tarifkonkurrenz in <strong>verantwortbare<\/strong> Bahnen gef&uuml;hrt werden. <\/p><p>Dazu brauchte nur der  Grundsatz der <strong>Internationalen Arbeitsorganisation (IAO)<\/strong> in seinen grundlegenden Arbeitsnormen zur Vereinigungs- und Tarifvertragsfreiheit genutzt werden, der im &Uuml;brigen auch in unserem Grundgesetz verankert ist.  Danach hat bei konkurrierenden Gewerkschaften immer der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft Vorrang, die am meisten <strong>repr&auml;sentativ<\/strong> f&uuml;r den jeweiligen Berufsbereich ist, mithin die meisten Mitglieder hat. Daf&uuml;r gibt es in jahrzehntelanger nationaler und internationaler Rechtsprechung bis ins letzte Detail und an der Praxis orientierte Leitlinien, die den rechten Weg zur Feststellung der Repr&auml;sentativit&auml;t weisen. Verhindert werden muss und kann damit sowohl eine Chaotisierung der Arbeitsbeziehungen und Arbeitskonflikte, wie auch  Lohn- und Sozialdumping &ndash; ohne den Grundsatz der Vereinigungsfreiheit in Frage zu stellen. Wenn dies nicht durch freiwillige Verst&auml;ndigung der konkurrierenden Gewerkschaften m&ouml;glich ist, k&ouml;nnte der Gesetzgeber hierzu die Weichen stellen.<\/p><p>Allen Beteiligten ist jedoch dringend zu raten, die H&auml;nde von einer &Auml;nderung des <strong>Grundgesetzes<\/strong> zu lassen. Die Freiheit der Bildung von Vereinigungen und damit nat&uuml;rlich auch von Arbeitgeberverb&auml;nden und Gewerkschaften sowie die <strong>Tarifautonomie<\/strong> &ndash; mithin der freien Aushandlung von Tarifbedingungen durch die jeweiligen Verb&auml;nde frei von jeglicher Einflussnahme insbesondere des Staates &ndash;  (Artikel 9 und 3 unseres Grundgesetzes) sind wesentliche Eckpfeiler jeglicher <strong>Demokratie<\/strong>. Wir haben allen Grund, nicht daran zu r&uuml;tteln. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F&uuml;r die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen gibt es eine weitere H&auml;ngepartie: Den gemeinsamen Vorsto&szlig; von BDA und DGB zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit. Das <a href=\"http:\/\/juris.bundesarbeitsgericht.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bag&amp;Art=en&amp;sid=68dc16add027244057bf3399747423fb&amp;nr=14436&amp;linked=bes\">Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil zur Aufhebung der Tarifeinheit am 23. Juni 2010<\/a> erheblichen Wirbel verursacht. 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