{"id":67206,"date":"2020-11-23T09:38:59","date_gmt":"2020-11-23T08:38:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=67206"},"modified":"2020-11-23T11:37:45","modified_gmt":"2020-11-23T10:37:45","slug":"bayerische-verwaltungsgerichtshof-staerkt-meinungsfreiheit-den-ruecken","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=67206","title":{"rendered":"Bayerischer Verwaltungsgerichtshof st\u00e4rkt Meinungsfreiheit den R\u00fccken"},"content":{"rendered":"<p>Die Stadt M&uuml;nchen hatte ihre R&auml;umlichkeiten einer geplanten Podiumsdiskussion verweigert. Es sollte bei der Diskussion um Kritik an einem Stadtratsbeschluss gehen, der der Stadt das Recht einr&auml;umt, Veranstaltungen &ouml;ffentliche R&auml;umlichkeiten zu verweigern, die sich kritisch mit der Politik Israels auseinandersetzen. Diesen Ratsbeschluss hat nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unter Verweis auf das Grundrecht auf Meinungsfreiheit kassiert. Der M&uuml;nchner Journalist <strong>Rolf-Henning Hintze<\/strong> berichtet f&uuml;r die NachDenkSeiten &uuml;ber das Urteil. Im Anhang kommentiert <strong>Peter Vonnahme<\/strong>, selbst ehemals Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, das Urteil und bezeichnet es als &bdquo;Meilenstein im Kampf f&uuml;r das Grundrecht auf freie Meinungs&auml;u&szlig;erung&ldquo;.<br>\n<!--more--><br>\n<strong>Gericht: M&uuml;nchen darf Saal nicht verweigern<\/strong><\/p><p>Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht in einem umstrittenen Ratsbeschluss der Stadt M&uuml;nchen eine Verletzung des Grundrechts der Meinungsfreiheit (Artikel 5 GG), der &bdquo;mit h&ouml;herwertigem Recht nicht vereinbar und daher unwirksam&ldquo; ist. Die Richter hoben damit ein Urteil des M&uuml;nchner Verwaltungsgerichts vom Dezember 2018 auf, das der Stadt das Recht zusprach, eine Podiumsdiskussion zum Thema &bdquo;Wie sehr schr&auml;nkt M&uuml;nchen die Meinungsfreiheit ein &ndash; Der Stadtratsbeschluss vom 13.12.2017 und seine Folgen&ldquo; in st&auml;dtischen R&auml;umen zu untersagen. Die Richter der zweiten Instanz verpflichteten die Stadt nun, dem Kl&auml;ger einen st&auml;dtischen Saal zur Verf&uuml;gung zu stellen. M&uuml;nchens Oberb&uuml;rgermeister Dieter Reiter (SPD) nannte das Urteil bedauerlich und k&uuml;ndigte Revision an. Von <strong>Rolf-Henning Hintze<\/strong>. <\/p><p>F&uuml;r den Fall, dass M&uuml;nchen tats&auml;chlich Revision einlegt &ndash; die verschiedene Juristen als wenig aussichtsreich ansehen &ndash; kann es nach Ansicht von Fachleuten leicht ein bis zwei Jahre dauern, bis ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt und die Veranstaltung stattfinden k&ouml;nnte. Bis dahin w&auml;ren auch viele andere Veranstaltungen zur Nahost-Problematik oder zur israelischen Besatzungs- und Annektionspolitik wie in den vergangenen drei Jahren nicht m&ouml;glich. So k&ouml;nnten beispielsweise der j&uuml;dische Historiker Moshe Zuckermann oder auch der Haaretz-Journalist Gideon Levy nicht mehr in st&auml;dtischen R&auml;umen auftreten.<\/p><p>Nach dem Stadtratsbeschluss vom 13.12.2017 sind in s&auml;mtlichen st&auml;dtischen und st&auml;dtisch gef&ouml;rderten R&auml;umen keine Veranstaltungen mehr erlaubt, die sich mit der Besatzungspolitik der israelischen Regierung und in diesem Zusammenhang auch mit der internationalen Boykottbewegung BDS befassen. <\/p><p>Nach dem Urteil des 4. Senats des Bayerischen VGH hat der Kl&auml;ger ein Recht auf Benutzung der &ouml;ffentlichen Einrichtung auch f&uuml;r Veranstaltungen dieser Art. Die Stadt als Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Einrichtungen d&uuml;rfe zwar deren Zweck festlegen und auch bestimmte Arten von Nutzungen ausschlie&szlig;en. Sie m&uuml;sse dabei aber das h&ouml;herrangige Recht und insbesondere die Grundrechte beachten. Einem Bewerber allein wegen zu erwartender unerw&uuml;nschter Meinungs&auml;u&szlig;erungen den Zugang zu einer &ouml;ffentlichen Einrichtung zu verwehren, versto&szlig;e gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Etwaige antisemitische &Auml;u&szlig;erungen k&ouml;nnten nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht bereits aufgrund ihres Inhalts einen Ausschluss rechtfertigen, sondern erst dann, wenn damit die Friedlichkeit der &ouml;ffentlichen Auseinandersetzung gef&auml;hrdet werde. Es sei gegenw&auml;rtig nicht ersichtlich, dass diese Gefahrenschwelle mit den Boykottaufrufen der Bef&uuml;rworter der BDS-Kampagne erreicht werde. Wenn eine &ouml;ffentliche Einrichtung f&uuml;r Veranstaltungen zu allgemeinpolitischen Fragen zur Verf&uuml;gung gestellt werde, d&uuml;rften nicht nur die von dem Einrichtungstr&auml;ger gebilligten Themen und Meinungen zugelassen werden.<\/p><p>M&uuml;nchens Oberb&uuml;rgermeister Reiter erkl&auml;rte, die Zunahme antisemitischer Vorf&auml;lle und Straftaten zeige, wie wichtig ein entschlossenes Handeln gegen antisemitische Stimmungsmache sei. Er werde sich deshalb f&uuml;r eine Revision des Urteils einsetzen. <\/p><p>Der Kl&auml;ger, der M&uuml;nchner Physiker Klaus Ried, forderte nach dem Urteil alle im Rathaus vertretenen Parteien auf, den Beschluss vom Dezember 2017 aufzuheben und damit &bdquo;einen Schandfleck der Stadt M&uuml;nchen zu beseitigen&ldquo;. Es m&uuml;sse endlich m&ouml;glich werden, im &ouml;ffentlichen Raum sachlich zu informieren und zu diskutieren, &bdquo;auch &uuml;ber Probleme, die manchen politischen Kr&auml;ften unangenehm sind&ldquo;. Die Behinderung einer &ouml;ffentlichen Debatte &uuml;ber politische Streitfragen sei alles andere als ein Beitrag gegen Antisemitismus, meint Ried. <\/p><p>Der Duisburger Rechtsprofessor Lothar Zechlin ist der Auffassung, im Kern liege dem Urteil &bdquo;die in jahrzehntelanger Rechtsprechung gefestigte Auffassung zugrunde, dass die Meinungsfreiheit zwar gesetzlich eingeschr&auml;nkt werden kann, dass diese Gesetze sich aber nicht gegen <em>bestimmte<\/em> Meinungen richten d&uuml;rfen.&ldquo; Sie m&uuml;ssten inhaltlich neutral sein, erkl&auml;rte Zechlin gegen&uuml;ber den NachDenkSeiten, sonst handele es sich nicht um zul&auml;ssige Beschr&auml;nkungen durch &bdquo;allgemeine&ldquo; Gesetze, sondern um unzul&auml;ssige Beschr&auml;nkungen auf Grund von &bdquo;Sonderrecht&ldquo;. Mit diesem Grundsatz sei nicht in &Uuml;bereinstimmung zu bringen, dass schon die &bdquo;Befassung&ldquo; mit der BDS-Thematik in dem Stadtratsbeschluss ausgeschlossen werde. <\/p><p>In normalen Zeiten w&auml;re dieses VGH-Urteil eine Selbstverst&auml;ndlichkeit, meint der Hamburger V&ouml;lkerrechtsprofessor Norman Paech, denn &bdquo;unsere Verfassung und eine funktionierende Demokratie lassen eine andere Entscheidung gar nicht zu.&ldquo; Aber in Zeiten eines wildwuchernden Antisemitismus-Verdachts sei diese Entscheidung ein gro&szlig;er Erfolg und eine Ohrfeige f&uuml;r die Stadt und die Vorinstanz. Paech sagte den NachDenkSeiten, eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht werde diese Entscheidung nicht zu f&uuml;rchten haben.<\/p><p>Ganz anders sieht das der M&uuml;nchner CSU-Landtagsabgeordnete und bayerische Antisemitismusbeauftragte Ludwig Spaenle. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs mache neue Schritte erforderlich, um &bdquo;antisemitisch-orientierten Organisationen&ldquo; die Nutzung von &ouml;ffentlichen R&auml;umen zu untersagen, erkl&auml;rte er. Er rief dazu auf, &ldquo;geeignete politische und rechtliche Wege zu beschreiten, um Antisemitismus den Boden zu entziehen&rdquo;. Ein Mittel dazu sei, dass der Staat und die Kommunen ihre R&auml;ume nicht f&uuml;r Veranstaltungen der BDS-Organisationen zur Verf&uuml;gung stellen m&uuml;ssten.<\/p><p>Charlotte Knobloch, die Pr&auml;sidentin der Israelitischen Kultusgemeinde M&uuml;nchen und Oberbayern, teilte in einer Erkl&auml;rung mit, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes zur Abhaltung von Veranstaltungen mit BDS-Bezug habe sie &bdquo;sehr entt&auml;uscht&ldquo;. Sie danke M&uuml;nchen nichtsdestotrotz f&uuml;r ihren &bdquo;wichtigen und richtungweisenden Beschluss aus dem Jahr 2017, dessen Symbolkraft ungebrochen bleibt.&rdquo; <\/p><p>Es gibt aber auch Juden, die das v&ouml;llig anders sehen. Judith Bernstein, Sprecherin der J&uuml;disch-Pal&auml;stinensischen Dialoggruppe M&uuml;nchen, sagte zu den NachDenkSeiten, das Urteil habe ihr &bdquo;den Glauben an die Justiz wiedergegeben&ldquo;. In einer Zeit, &bdquo;in der die leiseste Kritik an der israelischen Politik als Antisemitismus angeprangert wird und sich kaum ein Politiker traut, Kritik an ihr zu &auml;u&szlig;ern, aus Angst, sich dem Antisemitismusvorwurf auszusetzen,&ldquo; sei dieses Urteil besonders wichtig. Man k&ouml;nne nur hoffen, dass auch andere Gerichte ihm folgen werden,&ldquo; meinte die Tochter deutscher Holocaust-&Uuml;berlebender. Sie rechne aber damit, dass die Umsetzung des Urteils noch Jahre dauern werde. <\/p><p>Judith Bernstein erinnerte daran, dass ihre Dialoggruppe im M&auml;rz 2019 den pal&auml;stinensischen Filmemacher Mohammed Alatar eingeladen hatte, um seinen Film &bdquo;Broken&ldquo; &uuml;ber die Trennungsmauer im &bdquo;EineWeltHaus&ldquo; zu zeigen. Der SPD-Kulturreferent habe die Auff&uuml;hrung des Films verhindern wollen. In diesem Fall wie auch bei der Einladung des SPIEGEL-Journalisten Christoph Sydow im September 2019, der zur Recherche seiner Zeitschrift zur Israel-Lobby in den R&auml;umen der Caritas referieren sollte (der Vertrag mit der Caritas wurde gek&uuml;ndigt, nachdem sich Frau Knobloch bei der Caritas beschwert hatte), musste ihr Rechtsanwalt Hildebrecht Braun mit einer einstweiligen Verf&uuml;gung eingreifen. In beiden F&auml;llen gaben die Gerichte der Dialoggruppe recht, nur weil bereits unterzeichnete Vertr&auml;ge vorlagen.<\/p><p>Gro&szlig;es Lob f&uuml;r das Urteil kam auch von der B&uuml;rgerrechtsorganisation Humanistische Union. Das Gericht h&auml;tte mit seinem ausf&uuml;hrlich und gut begr&uuml;ndeten Urteil das Grundgesetz verteidigt, hei&szlig;t es in einer Pressemitteilung des Bayerischen Landesverbandes. F&uuml;r den M&uuml;nchner Stadtrat und den Oberb&uuml;rgermeister sei das Urteil eine schwere Schlappe. Die HU appellierte an die Stadt, keine Revision gegen das Urteil einzulegen, weil sonst die grundgesetzwidrige Praxis verl&auml;ngert w&uuml;rde. <\/p><p><em><strong>Anhang: Ein Meilenstein f&uuml;r die Meinungsfreiheit<\/strong><\/em><\/p><p><em>Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 17. November 2020 im Rechtstreit zwischen dem M&uuml;nchner B&uuml;rger Klaus Ried und der Stadt M&uuml;nchen (&bdquo;Ried-Urteil&ldquo;) ist ein Meilenstein im Kampf f&uuml;r das Grundrecht auf freie Meinungs&auml;u&szlig;erung. Von <strong>Peter Vonnahme<\/strong>.<\/em><\/p><p><em>Der VGH hat mit gro&szlig;er Klarheit ausgesprochen, dass der Kl&auml;ger einen Rechtsanspruch auf &Uuml;berlassung eines st&auml;dtischen Veranstaltungssaales (&bdquo;&ouml;ffentliche Einrichtung&ldquo; im Sinne des Art. 21 Absatz 1 Satz 1 GO) f&uuml;r eine geplante &ouml;ffentliche Podiumsdiskussion hat. Als Thema der Veranstaltung war vorgesehen &bdquo;Wie sehr schr&auml;nkt M&uuml;nchen die Meinungsfreiheit ein? &ndash; Der Stadtratsbeschluss vom 13. Dezember 2017 und seine Folgen&ldquo;. <\/em><\/p><p><em>Nach diesem Beschluss sollen alle Bewerber, die sich in einer geplanten Veranstaltung &bdquo;mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne befassen, diese unterst&uuml;tzen, diese verfolgen oder f&uuml;r diese werben&ldquo;, zwingend von der Raumvergabe in st&auml;dtischen Einrichtungen ausgeschlossen sein.<\/em><\/p><p><em>Die weltweite BDS-Kampagne (Boykott, Divestment and Sanctions) wird von vielen Personen und Organisationen getragen. Sie weist keine festen organisatorischen Strukturen auf. Ihr erkl&auml;rtes Ziel ist es, mit gewaltfreien Mitteln den Pal&auml;stinensern zu ihrem Recht zu verhelfen, insbesondere die israelische Besatzung und Kolonialisierung zu beenden.<\/em><\/p><p><em>Der VGH hat nun klargestellt, dass die vom Kl&auml;ger beantragte Raum&uuml;berlassung auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 13. Dezember 2017 nicht ausgeschlossen werden kann. Nach Auffassung des Gerichts verst&ouml;&szlig;t dieser Beschluss gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 Absatz 1 Satz 1 GG) und gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art.3 Absatz 1 GG). Die Stadt sei nicht befugt, &bdquo;Bewerbern allein wegen zu erwartender unerw&uuml;nschter Meinungs&auml;u&szlig;erungen den Zugang zu ihren &ouml;ffentlichen Einrichtungen zu verwehren.&ldquo; Dies h&auml;tte n&auml;mlich zur Folge, dass zur Streitfrage &uuml;berhaupt kein &ouml;ffentlicher Meinungsaustausch mehr stattfinden k&ouml;nne.<\/em><\/p><p><em>Der von der Stadt verf&uuml;gte generelle Ausschluss von Veranstaltungen zur BDS-Kampagne sei rechtswidrig, weil nicht erkennbar ist, dass solche Veranstaltungen mit der Gefahr der Begehung von strafbaren Handlungen verbunden sind. Von einer konkreten Rechtsgutgef&auml;hrdung, die eine staatliche Schutzpflicht ausl&ouml;sen w&uuml;rde, k&ouml;nne bei der BDS-Kampagne nicht gesprochen werden. Es best&uuml;nden keine Anhaltspunkte daf&uuml;r, dass diese Kampagne eine &bdquo;gezielte Stimmungsmache gegen die j&uuml;dische Bev&ouml;lkerung in Deutschland oder gar ein Aufstacheln zum Hass gegen diese Bev&ouml;lkerungsgruppe umfassen k&ouml;nnte.&ldquo; Allein die Einsch&auml;tzung der Stadt, es bestehe eine antisemitische Grundtendenz, k&ouml;nne den Zugang zu kommunalen Einrichtungen nicht ausschlie&szlig;en.<\/em><\/p><p><em>Au&szlig;erdem liege ein Versto&szlig; gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vor. Werde n&auml;mlich eine &ouml;ffentliche Einrichtung f&uuml;r Veranstaltungen zu allgemeinpolitischen Fragen zur Verf&uuml;gung gestellt, so d&uuml;rften nicht nur &ndash; nach Art eines Tendenzbetriebs &ndash; die vom Einrichtungstr&auml;ger gebilligten Themen und Meinungen zugelassen werden.<\/em><\/p><p><em>Es ist dem Gericht hoch anzurechnen, dass es der Versuchung widerstanden hat, sich dem politischen Mainstream anzupassen. Bekanntlich hat der Deutsche Bundestag am 17. Mai 2019 einen gemeinsamen Antrag von CDU\/CSU, SPD, FDP und B&uuml;ndnis 90\/Die Gr&uuml;nen mit dem Titel &bdquo;BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten &ndash; Antisemitismus bek&auml;mpfen&ldquo; angenommen. L&auml;nder, St&auml;dte und Gemeinden sowie alle &ouml;ffentlichen Akteure wurden aufgerufen, sich dieser Haltung anzuschlie&szlig;en. Bereits im Vorfeld hatten zahlreiche St&auml;dte beschlossen, der BDS-Kampagne jede finanzielle Unterst&uuml;tzung zu entziehen und die Vergabe von kommunalen R&auml;umen zu verweigern. <\/em><\/p><p><em>In dieser politisch aufgeladenen Situation bedarf es eines hohen Ma&szlig;es an richterlicher Unabh&auml;ngigkeit, sich sachfremden Einfl&uuml;ssen zu entziehen. Das &bdquo;Ried-Urteil&ldquo; zeigt, dass sich der VGH streng am Recht orientiert hat. Damit hat er das Grundrecht auf freie Meinungs&auml;u&szlig;erung entscheidend gest&auml;rkt. Insofern ist das Urteil wegweisend f&uuml;r andere anstehende Verfahren.<\/em><\/p><p><em>Verwunderlich ist nur, dass das Urteil davon ausgeht, der Kl&auml;ger habe eine Veranstaltung zum Thema BDS geplant. Dieser hat n&auml;mlich durchgehend und unmissverst&auml;ndlich betont, dass eine Podiumsdiskussion zur Meinungsfreiheit und zur Problematik des Stadtratsbeschlusses vom  13. Dezember 2017 vorgesehen sei. Diese Ver&auml;nderung des Sachverhaltes (Tatbestand des Urteils) durch das Gericht ist jedoch im Ergebnis unsch&auml;dlich. Denn wenn es in st&auml;dtischen R&auml;umen erlaubt ist, sogar &uuml;ber den &bdquo;heiklen&ldquo; Streitstoff BDS zu diskutieren, dann gilt das erst recht f&uuml;r eine Diskussion &uuml;ber die vergleichsweise &bdquo;harmlosen&ldquo; Themen Meinungsfreiheit und Stadtratsbeschluss. Der Kl&auml;ger wird hierdurch nicht beschwert, so dass seine Beanstandung der gerichtlichen Pressemitteilung letztlich ins Leere geht.<\/em><\/p><p><em>Unerfreulich aus Kl&auml;gersicht ist jedoch, dass ihn das Gericht auf den verkehrstechnisch ung&uuml;nstigen Veranstaltungsort B&uuml;rgersaal F&uuml;rstenried verwiesen hat. Hierin liegt allerdings kein Rechtsfehler, denn diese Entscheidung entspricht w&ouml;rtlich einem nachtr&auml;glich gestellten Hilfsantrag des Kl&auml;gers. <\/em><\/p><p><em>Nachvollziehbar ist auch, dass das Gericht den vorrangig gestellten Antrag auf Vermietung eines Saals &bdquo;in einem anderen st&auml;dtischen Raum&ldquo; abgewiesen hat. Der Senat hat den anwaltlich vertretenen Kl&auml;ger in der m&uuml;ndlichen Verhandlung ausdr&uuml;cklich darauf hingewiesen, dass es diesen Antrag als &bdquo;zu unbestimmt&ldquo; erachte. Die Kl&auml;gerseite hat offensichtlich vers&auml;umt, den Antrag inhaltlich zu konkretisieren. Das w&auml;re dringend angeraten gewesen, weil insoweit bereits das Verwaltungsgericht Bedenken ge&auml;u&szlig;ert hatte.<\/em><\/p><p><em>Diese Nachl&auml;ssigkeit &auml;ndert jedoch nichts daran, dass mit dem Urteil eine rechtsstaatlich wichtige, grunds&auml;tzliche Kl&auml;rung erzielt worden ist: Der Kl&auml;ger hat gegen seine Stadt einen Rechtsanspruch auf Raum&uuml;berlassung.<\/em><\/p><p><em>Es ist befremdlich, dass die Stadt M&uuml;nchen sofort Revision angek&uuml;ndigt hat, ohne die Urteilsgr&uuml;nde im Detail zu &uuml;berpr&uuml;fen. Letzteres w&auml;re von einer mit Steuermitteln prozessierenden Partei zu erwarten. Eine sorgf&auml;ltige Pr&uuml;fung ist auch deshalb geboten, weil das Urteil sehr eingehend begr&uuml;ndet ist.<\/em><\/p><p><em>Entscheidend aber ist, dass schon jetzt erkennbar ist, dass die Erfolgsaussichten einer Revision gering sind. Das ergibt sich aus drei prozessrechtlichen &Uuml;berlegungen: <\/em><\/p><p><em>Der VGH hat den Rechtsanspruch des Kl&auml;gers tragend auf den Art. 21 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung gest&uuml;tzt. Bei diesem Gesetz handelt es sich um &bdquo;Landesrecht&ldquo;. &sect; 137 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bestimmt jedoch, dass die Revision nur darauf gest&uuml;tzt werden kann, dass das angefochtene Urteil auf der Verletzung von &bdquo;Bundesrecht&ldquo; beruht. Das bedeutet, dass die tragenden &Uuml;berlegungen des VGH einer &Uuml;berpr&uuml;fung im Revisionsverfahren von vorneherein nicht zug&auml;nglich sind.<\/em><\/p><p><em>Soweit im Urteil erg&auml;nzend auf die Grundrechte (Art. 5 GG, Art. 3 GG) Bezug genommen worden ist, handelt es sich rechtstechnisch um Hilfserw&auml;gungen, die nicht entscheidungserheblich sind und somit generell nicht zum Erfolg der Revision f&uuml;hren k&ouml;nnen.<\/em><\/p><p><em>Abgesehen davon stehen diese Begr&uuml;ndungspassagen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts im Einklang.<\/em><\/p><p><em>So gesehen w&auml;re es ein Zeichen b&uuml;rgerschaftlichen und demokratischen Denkens, wenn die Stadt ihren bisher gezeigten juristischen Starrsinn zur&uuml;ckstellen w&uuml;rde und dem Kl&auml;ger nach fast drei Jahren des Streitens endlich das gibt, was ihm rechtlich zusteht, n&auml;mlich einen Veranstaltungsraum. Das w&auml;re zugleich eine ehrenvolle Verbeugung vor dem Rechtsstaat und dem Grundrecht der Meinungsfreiheit.<\/em><\/p><p><em>Dies liegt auch im wohlverstandenen Interesse der j&uuml;dischen und israelischen Mitb&uuml;rger. Ein wilder Parforceritt der Stadt am Rande oder jenseits der Legalit&auml;t tr&auml;gt nicht zur Deeskalation etwaiger antisemitischer Ressentiments bei. Das aber sollte den Stadtratsfraktionen und dem Oberb&uuml;rgermeister wichtiger sein als eine spekulative Hoffnung auf einen unwahrscheinlichen Prozesserfolg in ferner Zukunft.<\/em><\/p><p><em>Innehalten und Nachdenken ist das Gebot der Stunde.<\/em><\/p><p><em>Peter Vonnahme<\/em><br>\n<em>Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof i. R.<\/em><\/p><p>Titelbild: Nenad Nedomacki\/shutterstock.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Stadt M&uuml;nchen hatte ihre R&auml;umlichkeiten einer geplanten Podiumsdiskussion verweigert. Es sollte bei der Diskussion um Kritik an einem Stadtratsbeschluss gehen, der der Stadt das Recht einr&auml;umt, Veranstaltungen &ouml;ffentliche R&auml;umlichkeiten zu verweigern, die sich kritisch mit der Politik Israels auseinandersetzen. Diesen Ratsbeschluss hat nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unter Verweis auf das Grundrecht auf Meinungsfreiheit kassiert.<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=67206\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":67207,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[88,124,11],"tags":[2341,1557,930,2434,1865],"class_list":["post-67206","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-antisemitismus","category-demokratie","category-strategien-der-meinungsmache","tag-boykott","tag-israel","tag-justiz","tag-kommunalpolitik","tag-meinungsfreiheit"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/shutterstock_1129417895.jpg","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/67206","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=67206"}],"version-history":[{"count":9,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/67206\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":67233,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/67206\/revisions\/67233"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/67207"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=67206"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=67206"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=67206"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}